zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2026 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Den Weg freimachen für eine erfolgreiche Erweiterungspolitik in Zeiten globaler Unsicherheit
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zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2026 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Den Weg freimachen für eine erfolgreiche Erweiterungspolitik in Zeiten globaler Unsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8542
21. Wahlperiode 13.10.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Chantal Kopf, Dr. Anton Hofreiter, Boris Mijatovic, Katrin
Göring-Eckardt, Julian Joswig, Ayse Asar, Sara Nanni, Agnieszka Brugger,
Claudia Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum
Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2026 in Brüssel
hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den
Reformen der Erweiterungspolitik der Europäischen Union
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Erweiterungspolitik der Europäischen Union (EU) ist eine weltweit einzigartige
Erfolgsgeschichte. Nach bislang sieben Erweiterungsrunden um 21 neue
Mitgliedstaaten in 53 Jahren haben alle, neue wie alte Mitgliedstaaten, mehr Sicherheit, Freiheit
und Wohlstand gewonnen. Jede Erweiterung hat Demokratie, Rechtsstaatlichkeit,
Menschenrechte und kulturelle Vielfalt in Europa gestärkt. Jede Erweiterung hat
unsere Freiheit, in anderen Ländern zu leben, zu studieren und zu arbeiten, hat unsere
Handels-, Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten und das Gewicht der Stimme
Europas in der Welt Schritt für Schritt vergrößert. Jede Erweiterung war immer auch
mit Arbeit und Veränderungen auf beiden Seiten verbunden, die sich jedoch ausgezahlt
und die die Länder Europas näher zusammengeführt haben.
Für Deutschland ist der EU-Binnenmarkt, der mit jeder Erweiterung wächst, eine
Wohlstands- und Stabilitätsgarantie. Das gilt angesichts des China-Schocks mit
enormen Exportverlusten und der unberechenbaren Zollpolitik der USA heute umso mehr.
Mehr als die Hälfte unserer Exporte geht in EU-Partnerländer. Der Handel im
Binnenmarkt macht Deutschland jedes Jahr um rund 68 Milliarden Euro wohlhabender. Nach
dem Beitritt Polens 2004 ist unser Nachbarland zum attraktivsten Handelspartner in
Mittel- und Osteuropa geworden mit einem Rekordhandelsvolumen von 180,4
Milliarden Euro im Jahr 2025. Umgekehrt haben etwa Litauen oder Bulgarien seit ihren
Beitritten 2004 bzw. 2007 ihre Wirtschaftskraft und ihren Wohlstand vervielfacht. Die
Mitgliedschaft in der EU bedeutet für die Mitglieder einen erheblichen Zugewinn an
Sicherheit. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich vertraglich ihrer gegenseitigen
Sicherheit verpflichtet und sind durch die Bündelung politischer, wirtschaftlicher und
sicherheitspolitischer Ressourcen in der Lage, auf externe Bedrohungen gemeinsam zu
reagieren und dadurch die Wirksamkeit ihres Handelns bedeutend zu erhöhen.
Europäische Staaten außerhalb der EU sind heute aufgrund fehlender kollektiver
Handlungsmöglichkeiten einem erhöhten Risiko ausgesetzt, zum Spielball autoritärer Mächte mit
hegemonialen Ansprüchen zu werden. Vor allem Russland versucht aus diesen
Gründen nicht nur die EU selbst, sondern auch deren Nachbarschaft auf vielfältige Art und
Weise zu destabilisieren. Umgekehrt bedeutet die mit jeder Erweiterung
einhergehende Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen in den
Kandidatenländern eine erhebliche Stabilisierung unserer Nachbarschaft, wovon wiederum unsere
Sicherheit und unser Wohlstand in der EU profitieren.
Die Strahlkraft der EU basierend auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit,
Wohlstand, Stabilität und Sicherheit, die jüngst sogar über den Atlantik bis nach Kanada
reicht, ist immens und weltweit einzigartig. Davon zeugte in den letzten beiden
Jahrzehnten nicht zuletzt das Streben zivilgesellschaftlicher Demokratiebewegungen von
Millionen von Menschen im östlichen und südöstlichen Europa. Ihnen ist und muss
die EU ein starker Partner sein, auch im eigenen Stabilitätsinteresse.
Auch künftige Beitritte der aktuell neun Kandidatenländer Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine sowie
Georgien und der Türkei, sowie der Republik Kosovo, die ebenfalls eine in Aussicht
gestellte Beitrittsperspektive hat, versprechen der EU sehr konkrete Vorteile. So würde
die Ukraine als Mitglied nicht nur Millionen überzeugte Europäerinnen und Europäer,
sondern auch modernste Sicherheits- und Militärtechnik, eine schlagkräftige Armee
und immense wirtschaftliche Potentiale und Innovationstempo in die Europäische
Union einbringen. Mit einer Mitgliedschaft der Länder des westlichen Balkans würden
bestehende europäische Wertschöpfungsketten vertieft und die Region als
Produktions- und Investitionsstandort enger in den europäischen Binnenmarkt eingebunden.
Mehr Handel, Investitionen und institutionelle Annäherung an die EU würden das
Wachstum fördern, einen wichtigen Beitrag zu europäischer Energiesouveränität
leisten und die wirtschaftliche und politische Stabilität der Region stärken.
Die neue geopolitische Zeitenwende macht die Erweiterungspolitik für die EU heute
mehr denn je zur zentralen geostrategischen Investition für Sicherheit, Freiheit und den
Wohlstand in Europa. Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
und der hybriden Kriegsführung gegen die EU, der sich verschärfenden Rivalität mit
China und erheblicher Spannungen mit den USA unter der Regierung Trump müssen
die Europäer ihre Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit auch mit einer
erfolgreichen Erweiterungspolitik untermauern. Zu viele EU-Mitgliedstaaten haben viel zu
lange, teils aus innenpolitischen Erwägungen, eine positive EU-Erweiterungsdebatte
und dringliche Reformen für die Aufnahmefähigkeit der EU gescheut oder sogar
ausgebremst. Eine solche Politik des Zögerns und Zauderns kann die EU sich heute nicht
mehr leisten. 13 Jahre nach der letzten EU-Erweiterung braucht die
Erweiterungspolitik jetzt dringend eine neue Dynamik, um die Erweiterungsprozesse schneller zum
Erfolg zu führen.
Seit 20 Jahren kommen die EU-Beitrittsprozesse der Länder des westlichen Balkans
zum wachsenden Unmut vieler Menschen in der Region nur schleppend voran. Entlang
der letzten Fortschrittsberichte der EU-Kommission ist allein für Montenegro und
Albanien ein Beitritt in Sichtweite. Wenngleich der Anlass für die aktuellen Flamingo-
Proteste in Albanien zeigt, dass weiterhin erhebliche Defizite bei der Angleichung an
EU-Standards, Transparenz und Korruptionsbekämpfung bestehen. Nordmazedoniens
Beitrittsverhandlungen werden weiterhin durch Bulgarien blockiert, obwohl das Land
die Vorrausetzungen bereits erfüllt hat. Serbien macht in Sachen Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit verheerende Rückschritte, eröffnet russischen Agenten Zugang
zum Schengen-Raum. Die Verherrlichung von Kriegsverbrechern ist das Gegenteil
von europäischer Zugehörigkeit und von Rechtsstaatlichkeit, die nach strafrechtlicher
Verfolgung von Tätern und Aufarbeitung verlangt. Der Normalisierungsprozess
zwischen Serbien und Kosovo stagniert. In Bosnien und Herzegowina verhindern eine
ethnonationalistische Politik und serbischer Separatismus weitere Fortschritte.
Gleichzeitig bauen Russland und China, zunehmend auch die USA ihren politischen und
wirtschaftlichen Einfluss in der Region erheblich aus.
Montenegro befindet sich auf der Zielgeraden und will die Verhandlungen bis Ende
2026 abschließen. Der Beitrittsvertrag wird bereits aufgesetzt. Ein Beitritt ab 2028
rückt damit in greifbare Nähe. Der Bundestag unterstützt einen zügigen Beitritt
Montenegros nach Abschluss der letzten Verhandlungskapitel. Der Beitrittsvertrag und
insbesondere die Beitrittsakte müssen als Chance und Vorbild genutzt werden, um die
anderen Beitrittsprozesse erfolgreich zu gestalten und zu beschleunigen.
Der Bundestag begrüßt die Eröffnung der konkreten Beitrittsverhandlungen mit der
Ukraine und Moldau und die damit verbundene Hoffnung auf eine Zukunft in Frieden
und Sicherheit ausdrücklich. Er spricht sich dafür aus, jetzt alle Verhandlungs-Cluster
zu öffnen, um die Reformdynamik in beiden Ländern zu erhöhen. Gleichzeitig muss
insbesondere bei der Aufnahme der Ukraine als dem größten Flächenland Europas mit
rund 40 Millionen Einwohnern zum Zeitpunkt des Beitritts die Funktionsfähigkeit der
EU sichergestellt sein.
Unter der autoritären Führung des „Georgischen Traums“ entfernt sich Georgien
immer weiter von der EU und ihren Werten. Das Vorgehen der Regierung gegen die
Opposition, freie Medien und unabhängige Zivilgesellschaft ist inakzeptabel. Die
Leidtragenden sind die Georgierinnen und Georgier, die sich mit überwältigender
Mehrheit weiter nach einer Zukunft in der EU sehnen und unsere Unterstützung
verdienen.
Der Beitrittsprozess mit der Türkei ist schon seit Jahren faktisch eingefroren. Die
fortschreitende Einschränkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten
verhindert eine weitere Annäherung an die EU. Gleichzeitig sollte die EU für den Fall
eines politischen Richtungswechsels in der Türkei eine europäische Perspektive des
Landes offenhalten.
Die Staats- und Regierungschefs der EU müssen jetzt eine Richtungsentscheidung in
der Erweiterungspolitik treffen. Beitrittsrahmen und Erweiterungsmethode müssen
konsequent weiterentwickelt und umgesetzt werden, um eine schnellere substantielle
Annäherung bis zum Beitritt zu ermöglichen. Mit Hilfe der Beitrittsverträge sollte
allen Interessen besser Rechnung getragen und die Handlungsfähigkeit der EU gestärkt
werden. Deshalb stehen Entscheidungen zu einem umfassenderen schrittweisen
Annäherungsprozess, konkreten Schutzklauseln, Übergangsregelungen und zwingenden
EU-Reformen an.
Es bedarf mehr individueller Lösungen innerhalb eines gemeinsamen Rahmens. Einen
Ansatzpunkt bietet die 2020 überarbeitete Erweiterungsmethodik, die bereits mehr
Steuerung und Engagement der höchsten politischen Ebene der Mitgliedstaaten, einen
stärkeren Fokus auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und mehr Reformanreize
durch schrittweise Teilnahme an EU-Programmen vorsieht. Zudem existieren in den
bestehenden Heranführungsinstrumenten, wie den umfassenden
Assoziierungsabkommen mit der Ukraine und der Republik Moldau sowie dem Wachstumspakt für die
Länder des Westbalkans Ansätze, die noch nicht konsequent genug genutzt werden.
Auch liegen Vorschläge seitens der „Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe zu
institutionellen Reformen der EU“ von 2024, in jüngster Zeit auch seitens etlicher EU-
Mitgliedstaaten wie Deutschland zur Diskussion auf dem Tisch. Am 6. Oktober 2026 hat
die EU-Kommission mit ihrer Mitteilung „Preparing for a wider Union“ (COM(2026)
705 final) ihre Vorschläge zur Diskussion in den EU-Institutionen vorgelegt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich in Brüssel für nachstehende Maßnahmen einzusetzen, um die
Erweiterungsdynamik substanziell zu stärken und den Weg für neue Beitritte in die EU freizumachen:
1. Grundsätzlich muss für den Beitrittsprozess gelten:
a) Ziel eines jeden Verhandlungsprozesses ist die volle EU-Mitgliedschaft der
Kandidaten mit allen Rechten und Pflichten.
b) Die Erfüllung aller Kopenhagener Kriterien, der politischen,
wirtschaftlichen und rechtlichen (Übernahme des Acquis-Communitaire) bilden den
einheitlichen Rahmen für alle Kandidaten und sind Voraussetzung für einen
Beitritt. Reformen dürfen nicht auf die Zeit nach dem Beitritt verschoben
werden. Das Erweiterungsprogramm bis zum Beitritt muss jedoch noch
konsequenter auf die Kandidaten zugeschnitten und verfolgt werden. Ziellinie
und Zeitablauf sollten künftig durch individualisierte Fahrpläne sichtbarer
und verbindlicher sowie nachträgliche Bedingungen ausgeschlossen
werden. Für deren Umsetzung muss die kontinuierliche Unterstützung der
höchsten politischen Ebene in der EU und in den Kandidatenländern
sichergestellt sein.
c) Mit der Erweiterung müssen Reformen für mehr Handlungsfähigkeit der EU
Hand in Hand gehen. Diese müssen innerhalb eines vereinbarten
Zeitrahmens beschlossen werden.
d) Der umkehrbare leistungsorientierte Unterstützungsansatz des Mehr-für-
Mehr und Weniger-für-Weniger, wie er 2020 eingeführt wurde, muss
konsequenter und spürbarer umgesetzt werden, so dass Kandidaten, die
schneller vorankommen mehr Vorteile erhalten und Kandidaten, die Rückschritte
machen, die Vorteile auch wieder entzogen werden können bis hin zum
Einfrieren der Verhandlungen. Die freigewordenen Mittel müssen schneller an
Kandidaten umgeleitet werden, die besser performen.
e) Mit Anwendung des Regattaprinzips, das allein auf die Performance
einzelner Kandidatenländer setzt, muss unter den Kandidatenländern ein positiver
Reform-Wettbewerb für mehr Geschwindigkeit unterstützt werden.
f) Justizreformen müssen höchste Priorität haben, Richter, Staatsanwälte und
Spitzenbeamte rigoros auf ihre Integrität, Vermögensverhältnisse hin
überprüft werden (Vetting), um Rechtsstaatlichkeit zu garantieren und
Korruption zu bekämpfen.
g) Vertreterinnen und Vertreter der lokalen, demokratischen Zivilgesellschaft
müssen stärker in den Erweiterungsprozess eingebunden, regelmäßig in
Runde-Tisch-Formaten konsultiert und ihre Stellungnahmen und
Vorschläge explizit in den Benchmarks, Bewertungskriterien und Berichten
reflektiert werden, gerade was die tatsächliche Umsetzung von Reformen
angeht.
h) In wichtigen Zukunftsfeldern wie der Digitalisierung, künstlichen
Intelligenz oder Verteidigungsindustrie etwa bei der Start-up Förderung sollte stets
geprüft werden, ob bestehende Standards der Kandidaten auch vorteilhaft
für die EU sind.
2. Um die Reform-Performance der Kandidaten zu stärken und abzusichern sollten
folgende Punkte vorangetrieben werden:
a) Um die Integrität des Erweiterungsprozesses, die Sicherheit der
Kandidatenländer und der EU besser zu schützen, sollte eine neue Sicherheits- und
Verteidigungsgemeinschaft geschaffen werden, bei der alle Kandidaten bereits
vor ihrem Beitritt Mitglied werden können, sobald sie die Anforderungen
des Verhandlungs-Kapitels 31 zur Außen-, Sicherheits- und
Verteidigungspolitik und ein ausreichend hohes Maß der Standards der Rechtsstaatlichkeit
und Demokratie erfüllen. Der Fokus sollte insbesondere auf der
gemeinsamen Abwehr von hybriden und Cyber-Bedrohungen, Desinformation, von
wirtschaftlichem Zwang durch ausländische Akteure oder der Bekämpfung
Organisierter Kriminalität, aber auch dem Schutz und regionalem Ausbau
kritischer Infrastruktur in den Bereichen Strom-, Digitalmarkt und
Verkehrswege liegen. Zudem sollte eine enge Zusammenarbeit der
Verteidigungsindustrien unterstützt, die Teilnahme an PESCO-Projekten und an EU-
Programmen wie EDIS/EDIP ausgebaut oder dem Europäischen
Verteidigungsfonds und an gemeinsamen Verteidigungs-Übungen ermöglicht
werden. Gleichzeitig muss die EU aber auch eine glaubwürdige und
umfassendere Sicherheitsgarantie entsprechend des Art. 42 Abs. 7 EUV insbesondere
mit Blick auf die Ukraine weiter ausbuchstabieren. Zur politischen
Koordinierung der Sicherheitsgemeinschaft soll ein Europäischer Sicherheitsrat,
wie von der Kommissionspräsidentin angekündigt, zeitnah ins Leben
gerufen werden.
b) Der Erweiterungsmethodik von 2020, dem Wachstumspakt und den
Umfassenden Assoziierungsabkommen folgend sollte eine konsequentere
schrittweise sektorale Integration in den Binnenmarkt erfolgen etwa durch die
Teilhabe am Energie- und Strommarkt, Digitalmarkt, Jugendmobilität,
Roaming oder SEPA sowie die Teilnahme an EU-Programmen wie Erasmus+,
Horizont Europa, vorausgesetzt, dass einschlägige Kapitel einschließlich
entsprechender Rechtsangleichung (Acquis) vorläufig abgeschlossen sind
und ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Grundsätzen
erreicht wurde. Entsprechend dem Leistungsprinzip müssen diese bei
Rückschritten auch wieder umkehrbar sein.
c) Die politische Zusammenarbeit der Kandidatenländer in den EU-
Institutionen sollte schrittweise ausgebaut werden. Nach der vorläufigen Schließung
entsprechender thematischer Kapitel in den Beitrittsverhandlungen sollten
sie mit einem Rederecht, aber ohne Stimmrecht an Sitzungen einschlägiger
Ratsformationen teilnehmen, an Europäischen Räten, wenn das Thema
Erweiterung behandelt wird. Entsprechendes sollte für die Teilnahme in
einschlägigen Ausschüssen des EP und im Plenum gelten. Die Teilnahme sollte
an nachweisbare Fortschritte bei der Erfüllung der Beitrittskriterien,
insbesondere bei Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten, geknüpft
sein.
d) Gleichzeitig sollte die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen
Kandidaten- und EU-Mitgliedstaaten sowie den jeweiligen
Parlamentsverwaltungen ausgebaut werden. Wegweisend könnte die parlamentarische
Dimension des Berlinprozesses für den Westbalkan sein, die zu einem
multilateralen Format erweitert werden sollte.
e) Die Eröffnung von Verhandlungsclustern und alle Zwischenschritte sollten
künftig mit Mehrheit und nicht mehr einstimmig entschieden werden; nur
noch für die Verleihung des Kandidaten-Status und über den abschließenden
Beitrittsvertrag sollte einstimmig abgestimmt werden.
f) Bei einem qualifizierten Frontloading in Zusammenarbeit mit der EU-
Kommission wie im Fall der Ukraine und der Republik Moldau sollten alle
Verhandlungscluster geöffnet werden.
g) Beitrittsperspektiven dürfen nicht an bilateralen Konflikten scheitern. Die
völkerrechtliche Anerkennung der Republik Kosovo muss mit Nachdruck
vorangebracht und gegenüber Bulgarien muss ein Ende der Blockade der
Beitrittsverhandlungen Nordmazedoniens eingefordert werden.
3. Um die Erweiterungsbereitschaft der EU zu sichern, sollten primär folgende
Punkte in den Beitrittsverträgen auf Grundlage von Art. 49 EUV verankert
werden:
a) Aufgrund der Erfahrungen mit der ungarischen Regierung Viktor Orbán
sollte, aufbauend auf die bestehenden Rechtsstaatsinstrumente der Schutz
der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, um die Einhaltung der Werte aus
Art. 2 EUV, die Meinungs-, Medien-, Wissenschafts- und Kulturfreiheit,
dem Schutz von Minderheiten sowie die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit
(Art. 4 Abs. 3 EUV) geweitet werden. Durch Festschreibung einer Nicht-
Rückfall-Klausel sollten für eine befristete Übergangszeit bei Verstößen
durch Reformrückschritte Finanzmittel und Stimmrechte der neuen
Mitgliedsländer eingeschränkt werden können. Dafür sollten für eine
Übergangszeit nach dem Beitritt besondere Schutzinstrumente zur Anwendung
kommen. Bei Verstößen gegen Art. 2 und 4 EUV sollten durch einen
begründeten Antrag der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments oder
der EU-Mitgliedstaaten etwa Finanzmittel entzogen werden können, wenn
nicht eine qualifizierte Mehrheit im Rat dem widerspricht. Im Artikel-7-
Verfahren sollte die erforderliche Einstimmigkeit zur Feststellung einer
„schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der Werte der EU“ in Art.
7 Abs. 2 EUV durch eine 4/5 Mehrheit ermöglicht werden. Ein Beitritt ohne
Mitgliedschaft zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) muss
ausgeschlossen sein. Darüber hinaus muss im Rahmen der aktuellen
Verhandlungen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens der EU für die Jahre 2028
bis 2034 insbesondere der Konditionalitätsmechanismus als
Rechtsstaatsinstrument für die Vergabe von Haushaltsmitteln an die Mitgliedstaaten
dauerhaft verschärft und ausgeweitet werden.
b) Um das Risiko von Blockaden im Rat zu verringern, und der EU ein
institutionelles Phasing-in zu ermöglichen, sollten die neuen Mitgliedstaaten sich
zeitlich befristet selbst verpflichten in bestimmten Bereichen wie der
GASP/GSVP, dem Haushalt und bei bilateralen Streitigkeiten in der
Erweiterungspolitik, sich konstruktiv zu enthalten (Art. 31 Abs. 1 S. 3 EUV).
Diese Zeit muss verbindlich genutzt werden, um sich im Rahmen
regelmäßiger Überprüfungen dieser Ausnahmen entweder auf eine Regelung für ein
qualifiziertes Veto, das erst bei mindestens drei Vetos wirksam wird, zu
einigen oder die Anwendung bestehender Klauseln der EU-Verträge zur
Einführung von Mehrheitsentscheidungen (Passerelle) inkl. einer
Notfallbremse für Mitgliedstaaten, die besondere Interessen geltend machen
können, zu beschließen. Eine entsprechende Reform der EU-Verträge muss
immer eine Option bleiben.
c) Schutz- bzw. Rückfallklauseln (Safeguards) sollten rechtssicher
modernisiert werden, um nach einem Beitritt im Falle erheblicher Störung in
sensiblen Bereichen des Binnenmarktes wie dem Arbeitsmarkt, sektoralen
Ungleichgewichten oder bei Rückschritten im Bereich innerer Sicherheit und
Justiz, mangelnder Widerstandsfähigkeit gegenüber ausländischer
Einflussnahme oder Wirtschaftssicherheit zeitlich befristet und im Rahmen eines
objektiven Monitoring- und Überprüfungsmechanismus entlang klaren
Kriterien ausgesetzt, aber auch wieder eingesetzt werden zu können.
d) Für jedes Beitrittsland sollten individuelle, zeitlich befristete und gestaffelte
Übergangsregelungen (Phasing-in) für Politikfelder mit erheblichem
Verwerfungspotenzial für die EU Mitglied- oder die Beitrittsstaaten wie der
Landwirtschafts- und Kohäsionsförderung, der Arbeitnehmerfreizügigkeit
oder der Anpassung von spezifisch regionalen Produkten in den
Beitrittsländern festgeschrieben werden. Die Anwendung der Regelungen sollte
dynamisch – von der vollständigen Aussetzung bis zur vollständigen
Teilnahme – erfolgen. Ein objektiver Monitoring- und
Überprüfungsmechanismus entlang klarer Kriterien sollte den Phasing-in Prozess überwachen und
bewerten.
e) Damit der tatsächliche Beitritt am Ende eines erfolgreich ausverhandelten
Beitrittsvertrages durch den Ratifizierungsprozess für die Beitrittsländer und
die EU nicht zu einer ewigen Hängepartie wird, sollte analog zur vorläufigen
Anwendung von Handelsabkommen und in Würdigung des besonderen
Status eines „Beitretenden Staates“, der alle inhaltlichen Anforderungen erfüllt,
in der Beitrittsakte verbindlich festgelegt werden, welche Vertragsteile
schon vor Abschluss des Ratifizierungsprozesses angewendet werden
sollen.
4. Für eine systematische Unterstützung der Kandidatenländer sollten folgende
flankierende Maßnahmen verstärkt werden:
a) Im Rahmen des bestehenden Instruments zur technischen Unterstützung und
des Informationsaustausches (TAIEX) für die Rechtsangleichung an den
EU-Acquis und den Aufbau funktionierender Verwaltungsstrukturen sollte
das Engagement Deutschlands in den Bewerberländern insbesondere im
Bereich Justizaufbau, Vetting-Prozess und Korruptionsbekämpfung verstärkt
und von höchster politischer Ebene intensiv begleitet werden.
b) Im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028 bis 2034
dürfen die Mittel im Globale Europe Programme zur Heranführung der
Kandidatenländer (IPA), die Fazilität für die Ukraine, die Reform- und
Wachstumsfazilität für den Westbalkan und die Reform- und Wachstumsfazilität
für die Republik Moldau im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission
nicht gekürzt werden und müssen nach Beitritt als zusätzliche Mittel den
neuen Mitgliedstaaten für den weiteren Transformationsprozess zur
Verfügung stehen; gleichzeitig sollten mehr Direktinvestitionen über europäische
und deutsche Investitionsgarantien unterstützt werden.
c) Formate, die die regionale Integration der Kandidatenländer fördern, der
Berlinprozess für die Länder des Westbalkans oder die
Westbalkankonferenz sowie Regional- und Städtepartnerschaften sollten intensiver und sich
mehr ergänzend genutzt werden.
5. Für den politischen und öffentlichen Rückhalt für die Erweiterungspolitik bedarf
es einer offensiven Kommunikationsstrategie:
a) Die Kommunikation gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in den
Mitgliedstaaten durch die EU-Kommission und Regierungen muss erheblich
ausgeweitet werden, um verständlich zu machen, dass die Erweiterung dem
eigenen Wohlstand, der eigenen Sicherheit und Zukunft dient. Die Kosten
einer Nichterweiterung und die gegenseitigen Vorteile sollten gezielt in den
Mittelpunkt gemeinsamer Kampagnen gerückt werden. Ansatzpunkte
könnte die dezidierte Aufbereitung des Eurobarometers zu Stimmungen in
den Mitgliedstaaten liefern.
b) Desinformationskampagnen im Kontext der Erweiterungspolitik müssen
frühzeitig identifiziert und entschlossen beantwortet werden.
c) Fragen und Sorgen der Bevölkerung müssen frühzeitig mittels lokaler
Informations- und Dialogformate adressiert und aufgegriffen werden. Hier sieht
sich auch der Deutsche Bundestag selbst in der Pflicht.
Berlin, den 13. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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