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zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2026 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Den Weg freimachen für eine erfolgreiche Erweiterungspolitik in Zeiten globaler Unsicherheit

dip / drucksache 13.10.2026 · WP 21 · 21/8542 · Entschließungsantrag · Original ↗

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zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2026 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Den Weg freimachen für eine erfolgreiche Erweiterungspolitik in Zeiten globaler Unsicherheit Deutscher Bundestag Drucksache 21/8542 21. Wahlperiode 13.10.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Chantal Kopf, Dr. Anton Hofreiter, Boris Mijatovic, Katrin Göring-Eckardt, Julian Joswig, Ayse Asar, Sara Nanni, Agnieszka Brugger, Claudia Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2026 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Reformen der Erweiterungspolitik der Europäischen Union Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Erweiterungspolitik der Europäischen Union (EU) ist eine weltweit einzigartige Erfolgsgeschichte. Nach bislang sieben Erweiterungsrunden um 21 neue Mitgliedstaaten in 53 Jahren haben alle, neue wie alte Mitgliedstaaten, mehr Sicherheit, Freiheit und Wohlstand gewonnen. Jede Erweiterung hat Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und kulturelle Vielfalt in Europa gestärkt. Jede Erweiterung hat unsere Freiheit, in anderen Ländern zu leben, zu studieren und zu arbeiten, hat unsere Handels-, Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten und das Gewicht der Stimme Europas in der Welt Schritt für Schritt vergrößert. Jede Erweiterung war immer auch mit Arbeit und Veränderungen auf beiden Seiten verbunden, die sich jedoch ausgezahlt und die die Länder Europas näher zusammengeführt haben. Für Deutschland ist der EU-Binnenmarkt, der mit jeder Erweiterung wächst, eine Wohlstands- und Stabilitätsgarantie. Das gilt angesichts des China-Schocks mit enormen Exportverlusten und der unberechenbaren Zollpolitik der USA heute umso mehr. Mehr als die Hälfte unserer Exporte geht in EU-Partnerländer. Der Handel im Binnenmarkt macht Deutschland jedes Jahr um rund 68 Milliarden Euro wohlhabender. Nach dem Beitritt Polens 2004 ist unser Nachbarland zum attraktivsten Handelspartner in Mittel- und Osteuropa geworden mit einem Rekordhandelsvolumen von 180,4 Milliarden Euro im Jahr 2025. Umgekehrt haben etwa Litauen oder Bulgarien seit ihren Beitritten 2004 bzw. 2007 ihre Wirtschaftskraft und ihren Wohlstand vervielfacht. Die Mitgliedschaft in der EU bedeutet für die Mitglieder einen erheblichen Zugewinn an Sicherheit. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich vertraglich ihrer gegenseitigen Sicherheit verpflichtet und sind durch die Bündelung politischer, wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Ressourcen in der Lage, auf externe Bedrohungen gemeinsam zu reagieren und dadurch die Wirksamkeit ihres Handelns bedeutend zu erhöhen. Europäische Staaten außerhalb der EU sind heute aufgrund fehlender kollektiver Handlungsmöglichkeiten einem erhöhten Risiko ausgesetzt, zum Spielball autoritärer Mächte mit hegemonialen Ansprüchen zu werden. Vor allem Russland versucht aus diesen Gründen nicht nur die EU selbst, sondern auch deren Nachbarschaft auf vielfältige Art und Weise zu destabilisieren. Umgekehrt bedeutet die mit jeder Erweiterung einhergehende Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen in den Kandidatenländern eine erhebliche Stabilisierung unserer Nachbarschaft, wovon wiederum unsere Sicherheit und unser Wohlstand in der EU profitieren. Die Strahlkraft der EU basierend auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Wohlstand, Stabilität und Sicherheit, die jüngst sogar über den Atlantik bis nach Kanada reicht, ist immens und weltweit einzigartig. Davon zeugte in den letzten beiden Jahrzehnten nicht zuletzt das Streben zivilgesellschaftlicher Demokratiebewegungen von Millionen von Menschen im östlichen und südöstlichen Europa. Ihnen ist und muss die EU ein starker Partner sein, auch im eigenen Stabilitätsinteresse. Auch künftige Beitritte der aktuell neun Kandidatenländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine sowie Georgien und der Türkei, sowie der Republik Kosovo, die ebenfalls eine in Aussicht gestellte Beitrittsperspektive hat, versprechen der EU sehr konkrete Vorteile. So würde die Ukraine als Mitglied nicht nur Millionen überzeugte Europäerinnen und Europäer, sondern auch modernste Sicherheits- und Militärtechnik, eine schlagkräftige Armee und immense wirtschaftliche Potentiale und Innovationstempo in die Europäische Union einbringen. Mit einer Mitgliedschaft der Länder des westlichen Balkans würden bestehende europäische Wertschöpfungsketten vertieft und die Region als Produktions- und Investitionsstandort enger in den europäischen Binnenmarkt eingebunden. Mehr Handel, Investitionen und institutionelle Annäherung an die EU würden das Wachstum fördern, einen wichtigen Beitrag zu europäischer Energiesouveränität leisten und die wirtschaftliche und politische Stabilität der Region stärken. Die neue geopolitische Zeitenwende macht die Erweiterungspolitik für die EU heute mehr denn je zur zentralen geostrategischen Investition für Sicherheit, Freiheit und den Wohlstand in Europa. Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der hybriden Kriegsführung gegen die EU, der sich verschärfenden Rivalität mit China und erheblicher Spannungen mit den USA unter der Regierung Trump müssen die Europäer ihre Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit auch mit einer erfolgreichen Erweiterungspolitik untermauern. Zu viele EU-Mitgliedstaaten haben viel zu lange, teils aus innenpolitischen Erwägungen, eine positive EU-Erweiterungsdebatte und dringliche Reformen für die Aufnahmefähigkeit der EU gescheut oder sogar ausgebremst. Eine solche Politik des Zögerns und Zauderns kann die EU sich heute nicht mehr leisten. 13 Jahre nach der letzten EU-Erweiterung braucht die Erweiterungspolitik jetzt dringend eine neue Dynamik, um die Erweiterungsprozesse schneller zum Erfolg zu führen. Seit 20 Jahren kommen die EU-Beitrittsprozesse der Länder des westlichen Balkans zum wachsenden Unmut vieler Menschen in der Region nur schleppend voran. Entlang der letzten Fortschrittsberichte der EU-Kommission ist allein für Montenegro und Albanien ein Beitritt in Sichtweite. Wenngleich der Anlass für die aktuellen Flamingo- Proteste in Albanien zeigt, dass weiterhin erhebliche Defizite bei der Angleichung an EU-Standards, Transparenz und Korruptionsbekämpfung bestehen. Nordmazedoniens Beitrittsverhandlungen werden weiterhin durch Bulgarien blockiert, obwohl das Land die Vorrausetzungen bereits erfüllt hat. Serbien macht in Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verheerende Rückschritte, eröffnet russischen Agenten Zugang zum Schengen-Raum. Die Verherrlichung von Kriegsverbrechern ist das Gegenteil von europäischer Zugehörigkeit und von Rechtsstaatlichkeit, die nach strafrechtlicher Verfolgung von Tätern und Aufarbeitung verlangt. Der Normalisierungsprozess zwischen Serbien und Kosovo stagniert. In Bosnien und Herzegowina verhindern eine ethnonationalistische Politik und serbischer Separatismus weitere Fortschritte. Gleichzeitig bauen Russland und China, zunehmend auch die USA ihren politischen und wirtschaftlichen Einfluss in der Region erheblich aus. Montenegro befindet sich auf der Zielgeraden und will die Verhandlungen bis Ende 2026 abschließen. Der Beitrittsvertrag wird bereits aufgesetzt. Ein Beitritt ab 2028 rückt damit in greifbare Nähe. Der Bundestag unterstützt einen zügigen Beitritt Montenegros nach Abschluss der letzten Verhandlungskapitel. Der Beitrittsvertrag und insbesondere die Beitrittsakte müssen als Chance und Vorbild genutzt werden, um die anderen Beitrittsprozesse erfolgreich zu gestalten und zu beschleunigen. Der Bundestag begrüßt die Eröffnung der konkreten Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau und die damit verbundene Hoffnung auf eine Zukunft in Frieden und Sicherheit ausdrücklich. Er spricht sich dafür aus, jetzt alle Verhandlungs-Cluster zu öffnen, um die Reformdynamik in beiden Ländern zu erhöhen. Gleichzeitig muss insbesondere bei der Aufnahme der Ukraine als dem größten Flächenland Europas mit rund 40 Millionen Einwohnern zum Zeitpunkt des Beitritts die Funktionsfähigkeit der EU sichergestellt sein. Unter der autoritären Führung des „Georgischen Traums“ entfernt sich Georgien immer weiter von der EU und ihren Werten. Das Vorgehen der Regierung gegen die Opposition, freie Medien und unabhängige Zivilgesellschaft ist inakzeptabel. Die Leidtragenden sind die Georgierinnen und Georgier, die sich mit überwältigender Mehrheit weiter nach einer Zukunft in der EU sehnen und unsere Unterstützung verdienen. Der Beitrittsprozess mit der Türkei ist schon seit Jahren faktisch eingefroren. Die fortschreitende Einschränkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten verhindert eine weitere Annäherung an die EU. Gleichzeitig sollte die EU für den Fall eines politischen Richtungswechsels in der Türkei eine europäische Perspektive des Landes offenhalten. Die Staats- und Regierungschefs der EU müssen jetzt eine Richtungsentscheidung in der Erweiterungspolitik treffen. Beitrittsrahmen und Erweiterungsmethode müssen konsequent weiterentwickelt und umgesetzt werden, um eine schnellere substantielle Annäherung bis zum Beitritt zu ermöglichen. Mit Hilfe der Beitrittsverträge sollte allen Interessen besser Rechnung getragen und die Handlungsfähigkeit der EU gestärkt werden. Deshalb stehen Entscheidungen zu einem umfassenderen schrittweisen Annäherungsprozess, konkreten Schutzklauseln, Übergangsregelungen und zwingenden EU-Reformen an. Es bedarf mehr individueller Lösungen innerhalb eines gemeinsamen Rahmens. Einen Ansatzpunkt bietet die 2020 überarbeitete Erweiterungsmethodik, die bereits mehr Steuerung und Engagement der höchsten politischen Ebene der Mitgliedstaaten, einen stärkeren Fokus auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und mehr Reformanreize durch schrittweise Teilnahme an EU-Programmen vorsieht. Zudem existieren in den bestehenden Heranführungsinstrumenten, wie den umfassenden Assoziierungsabkommen mit der Ukraine und der Republik Moldau sowie dem Wachstumspakt für die Länder des Westbalkans Ansätze, die noch nicht konsequent genug genutzt werden. Auch liegen Vorschläge seitens der „Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe zu institutionellen Reformen der EU“ von 2024, in jüngster Zeit auch seitens etlicher EU- Mitgliedstaaten wie Deutschland zur Diskussion auf dem Tisch. Am 6. Oktober 2026 hat die EU-Kommission mit ihrer Mitteilung „Preparing for a wider Union“ (COM(2026) 705 final) ihre Vorschläge zur Diskussion in den EU-Institutionen vorgelegt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für nachstehende Maßnahmen einzusetzen, um die Erweiterungsdynamik substanziell zu stärken und den Weg für neue Beitritte in die EU freizumachen: 1. Grundsätzlich muss für den Beitrittsprozess gelten: a) Ziel eines jeden Verhandlungsprozesses ist die volle EU-Mitgliedschaft der Kandidaten mit allen Rechten und Pflichten. b) Die Erfüllung aller Kopenhagener Kriterien, der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen (Übernahme des Acquis-Communitaire) bilden den einheitlichen Rahmen für alle Kandidaten und sind Voraussetzung für einen Beitritt. Reformen dürfen nicht auf die Zeit nach dem Beitritt verschoben werden. Das Erweiterungsprogramm bis zum Beitritt muss jedoch noch konsequenter auf die Kandidaten zugeschnitten und verfolgt werden. Ziellinie und Zeitablauf sollten künftig durch individualisierte Fahrpläne sichtbarer und verbindlicher sowie nachträgliche Bedingungen ausgeschlossen werden. Für deren Umsetzung muss die kontinuierliche Unterstützung der höchsten politischen Ebene in der EU und in den Kandidatenländern sichergestellt sein. c) Mit der Erweiterung müssen Reformen für mehr Handlungsfähigkeit der EU Hand in Hand gehen. Diese müssen innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens beschlossen werden. d) Der umkehrbare leistungsorientierte Unterstützungsansatz des Mehr-für- Mehr und Weniger-für-Weniger, wie er 2020 eingeführt wurde, muss konsequenter und spürbarer umgesetzt werden, so dass Kandidaten, die schneller vorankommen mehr Vorteile erhalten und Kandidaten, die Rückschritte machen, die Vorteile auch wieder entzogen werden können bis hin zum Einfrieren der Verhandlungen. Die freigewordenen Mittel müssen schneller an Kandidaten umgeleitet werden, die besser performen. e) Mit Anwendung des Regattaprinzips, das allein auf die Performance einzelner Kandidatenländer setzt, muss unter den Kandidatenländern ein positiver Reform-Wettbewerb für mehr Geschwindigkeit unterstützt werden. f) Justizreformen müssen höchste Priorität haben, Richter, Staatsanwälte und Spitzenbeamte rigoros auf ihre Integrität, Vermögensverhältnisse hin überprüft werden (Vetting), um Rechtsstaatlichkeit zu garantieren und Korruption zu bekämpfen. g) Vertreterinnen und Vertreter der lokalen, demokratischen Zivilgesellschaft müssen stärker in den Erweiterungsprozess eingebunden, regelmäßig in Runde-Tisch-Formaten konsultiert und ihre Stellungnahmen und Vorschläge explizit in den Benchmarks, Bewertungskriterien und Berichten reflektiert werden, gerade was die tatsächliche Umsetzung von Reformen angeht. h) In wichtigen Zukunftsfeldern wie der Digitalisierung, künstlichen Intelligenz oder Verteidigungsindustrie etwa bei der Start-up Förderung sollte stets geprüft werden, ob bestehende Standards der Kandidaten auch vorteilhaft für die EU sind. 2. Um die Reform-Performance der Kandidaten zu stärken und abzusichern sollten folgende Punkte vorangetrieben werden: a) Um die Integrität des Erweiterungsprozesses, die Sicherheit der Kandidatenländer und der EU besser zu schützen, sollte eine neue Sicherheits- und Verteidigungsgemeinschaft geschaffen werden, bei der alle Kandidaten bereits vor ihrem Beitritt Mitglied werden können, sobald sie die Anforderungen des Verhandlungs-Kapitels 31 zur Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und ein ausreichend hohes Maß der Standards der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie erfüllen. Der Fokus sollte insbesondere auf der gemeinsamen Abwehr von hybriden und Cyber-Bedrohungen, Desinformation, von wirtschaftlichem Zwang durch ausländische Akteure oder der Bekämpfung Organisierter Kriminalität, aber auch dem Schutz und regionalem Ausbau kritischer Infrastruktur in den Bereichen Strom-, Digitalmarkt und Verkehrswege liegen. Zudem sollte eine enge Zusammenarbeit der Verteidigungsindustrien unterstützt, die Teilnahme an PESCO-Projekten und an EU- Programmen wie EDIS/EDIP ausgebaut oder dem Europäischen Verteidigungsfonds und an gemeinsamen Verteidigungs-Übungen ermöglicht werden. Gleichzeitig muss die EU aber auch eine glaubwürdige und umfassendere Sicherheitsgarantie entsprechend des Art. 42 Abs. 7 EUV insbesondere mit Blick auf die Ukraine weiter ausbuchstabieren. Zur politischen Koordinierung der Sicherheitsgemeinschaft soll ein Europäischer Sicherheitsrat, wie von der Kommissionspräsidentin angekündigt, zeitnah ins Leben gerufen werden. b) Der Erweiterungsmethodik von 2020, dem Wachstumspakt und den Umfassenden Assoziierungsabkommen folgend sollte eine konsequentere schrittweise sektorale Integration in den Binnenmarkt erfolgen etwa durch die Teilhabe am Energie- und Strommarkt, Digitalmarkt, Jugendmobilität, Roaming oder SEPA sowie die Teilnahme an EU-Programmen wie Erasmus+, Horizont Europa, vorausgesetzt, dass einschlägige Kapitel einschließlich entsprechender Rechtsangleichung (Acquis) vorläufig abgeschlossen sind und ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Grundsätzen erreicht wurde. Entsprechend dem Leistungsprinzip müssen diese bei Rückschritten auch wieder umkehrbar sein. c) Die politische Zusammenarbeit der Kandidatenländer in den EU- Institutionen sollte schrittweise ausgebaut werden. Nach der vorläufigen Schließung entsprechender thematischer Kapitel in den Beitrittsverhandlungen sollten sie mit einem Rederecht, aber ohne Stimmrecht an Sitzungen einschlägiger Ratsformationen teilnehmen, an Europäischen Räten, wenn das Thema Erweiterung behandelt wird. Entsprechendes sollte für die Teilnahme in einschlägigen Ausschüssen des EP und im Plenum gelten. Die Teilnahme sollte an nachweisbare Fortschritte bei der Erfüllung der Beitrittskriterien, insbesondere bei Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten, geknüpft sein. d) Gleichzeitig sollte die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen Kandidaten- und EU-Mitgliedstaaten sowie den jeweiligen Parlamentsverwaltungen ausgebaut werden. Wegweisend könnte die parlamentarische Dimension des Berlinprozesses für den Westbalkan sein, die zu einem multilateralen Format erweitert werden sollte. e) Die Eröffnung von Verhandlungsclustern und alle Zwischenschritte sollten künftig mit Mehrheit und nicht mehr einstimmig entschieden werden; nur noch für die Verleihung des Kandidaten-Status und über den abschließenden Beitrittsvertrag sollte einstimmig abgestimmt werden. f) Bei einem qualifizierten Frontloading in Zusammenarbeit mit der EU- Kommission wie im Fall der Ukraine und der Republik Moldau sollten alle Verhandlungscluster geöffnet werden. g) Beitrittsperspektiven dürfen nicht an bilateralen Konflikten scheitern. Die völkerrechtliche Anerkennung der Republik Kosovo muss mit Nachdruck vorangebracht und gegenüber Bulgarien muss ein Ende der Blockade der Beitrittsverhandlungen Nordmazedoniens eingefordert werden. 3. Um die Erweiterungsbereitschaft der EU zu sichern, sollten primär folgende Punkte in den Beitrittsverträgen auf Grundlage von Art. 49 EUV verankert werden: a) Aufgrund der Erfahrungen mit der ungarischen Regierung Viktor Orbán sollte, aufbauend auf die bestehenden Rechtsstaatsinstrumente der Schutz der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, um die Einhaltung der Werte aus Art. 2 EUV, die Meinungs-, Medien-, Wissenschafts- und Kulturfreiheit, dem Schutz von Minderheiten sowie die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit (Art. 4 Abs. 3 EUV) geweitet werden. Durch Festschreibung einer Nicht- Rückfall-Klausel sollten für eine befristete Übergangszeit bei Verstößen durch Reformrückschritte Finanzmittel und Stimmrechte der neuen Mitgliedsländer eingeschränkt werden können. Dafür sollten für eine Übergangszeit nach dem Beitritt besondere Schutzinstrumente zur Anwendung kommen. Bei Verstößen gegen Art. 2 und 4 EUV sollten durch einen begründeten Antrag der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments oder der EU-Mitgliedstaaten etwa Finanzmittel entzogen werden können, wenn nicht eine qualifizierte Mehrheit im Rat dem widerspricht. Im Artikel-7- Verfahren sollte die erforderliche Einstimmigkeit zur Feststellung einer „schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der Werte der EU“ in Art. 7 Abs. 2 EUV durch eine 4/5 Mehrheit ermöglicht werden. Ein Beitritt ohne Mitgliedschaft zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) muss ausgeschlossen sein. Darüber hinaus muss im Rahmen der aktuellen Verhandlungen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens der EU für die Jahre 2028 bis 2034 insbesondere der Konditionalitätsmechanismus als Rechtsstaatsinstrument für die Vergabe von Haushaltsmitteln an die Mitgliedstaaten dauerhaft verschärft und ausgeweitet werden. b) Um das Risiko von Blockaden im Rat zu verringern, und der EU ein institutionelles Phasing-in zu ermöglichen, sollten die neuen Mitgliedstaaten sich zeitlich befristet selbst verpflichten in bestimmten Bereichen wie der GASP/GSVP, dem Haushalt und bei bilateralen Streitigkeiten in der Erweiterungspolitik, sich konstruktiv zu enthalten (Art. 31 Abs. 1 S. 3 EUV). Diese Zeit muss verbindlich genutzt werden, um sich im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dieser Ausnahmen entweder auf eine Regelung für ein qualifiziertes Veto, das erst bei mindestens drei Vetos wirksam wird, zu einigen oder die Anwendung bestehender Klauseln der EU-Verträge zur Einführung von Mehrheitsentscheidungen (Passerelle) inkl. einer Notfallbremse für Mitgliedstaaten, die besondere Interessen geltend machen können, zu beschließen. Eine entsprechende Reform der EU-Verträge muss immer eine Option bleiben. c) Schutz- bzw. Rückfallklauseln (Safeguards) sollten rechtssicher modernisiert werden, um nach einem Beitritt im Falle erheblicher Störung in sensiblen Bereichen des Binnenmarktes wie dem Arbeitsmarkt, sektoralen Ungleichgewichten oder bei Rückschritten im Bereich innerer Sicherheit und Justiz, mangelnder Widerstandsfähigkeit gegenüber ausländischer Einflussnahme oder Wirtschaftssicherheit zeitlich befristet und im Rahmen eines objektiven Monitoring- und Überprüfungsmechanismus entlang klaren Kriterien ausgesetzt, aber auch wieder eingesetzt werden zu können. d) Für jedes Beitrittsland sollten individuelle, zeitlich befristete und gestaffelte Übergangsregelungen (Phasing-in) für Politikfelder mit erheblichem Verwerfungspotenzial für die EU Mitglied- oder die Beitrittsstaaten wie der Landwirtschafts- und Kohäsionsförderung, der Arbeitnehmerfreizügigkeit oder der Anpassung von spezifisch regionalen Produkten in den Beitrittsländern festgeschrieben werden. Die Anwendung der Regelungen sollte dynamisch – von der vollständigen Aussetzung bis zur vollständigen Teilnahme – erfolgen. Ein objektiver Monitoring- und Überprüfungsmechanismus entlang klarer Kriterien sollte den Phasing-in Prozess überwachen und bewerten. e) Damit der tatsächliche Beitritt am Ende eines erfolgreich ausverhandelten Beitrittsvertrages durch den Ratifizierungsprozess für die Beitrittsländer und die EU nicht zu einer ewigen Hängepartie wird, sollte analog zur vorläufigen Anwendung von Handelsabkommen und in Würdigung des besonderen Status eines „Beitretenden Staates“, der alle inhaltlichen Anforderungen erfüllt, in der Beitrittsakte verbindlich festgelegt werden, welche Vertragsteile schon vor Abschluss des Ratifizierungsprozesses angewendet werden sollen. 4. Für eine systematische Unterstützung der Kandidatenländer sollten folgende flankierende Maßnahmen verstärkt werden: a) Im Rahmen des bestehenden Instruments zur technischen Unterstützung und des Informationsaustausches (TAIEX) für die Rechtsangleichung an den EU-Acquis und den Aufbau funktionierender Verwaltungsstrukturen sollte das Engagement Deutschlands in den Bewerberländern insbesondere im Bereich Justizaufbau, Vetting-Prozess und Korruptionsbekämpfung verstärkt und von höchster politischer Ebene intensiv begleitet werden. b) Im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028 bis 2034 dürfen die Mittel im Globale Europe Programme zur Heranführung der Kandidatenländer (IPA), die Fazilität für die Ukraine, die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan und die Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission nicht gekürzt werden und müssen nach Beitritt als zusätzliche Mittel den neuen Mitgliedstaaten für den weiteren Transformationsprozess zur Verfügung stehen; gleichzeitig sollten mehr Direktinvestitionen über europäische und deutsche Investitionsgarantien unterstützt werden. c) Formate, die die regionale Integration der Kandidatenländer fördern, der Berlinprozess für die Länder des Westbalkans oder die Westbalkankonferenz sowie Regional- und Städtepartnerschaften sollten intensiver und sich mehr ergänzend genutzt werden. 5. Für den politischen und öffentlichen Rückhalt für die Erweiterungspolitik bedarf es einer offensiven Kommunikationsstrategie: a) Die Kommunikation gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in den Mitgliedstaaten durch die EU-Kommission und Regierungen muss erheblich ausgeweitet werden, um verständlich zu machen, dass die Erweiterung dem eigenen Wohlstand, der eigenen Sicherheit und Zukunft dient. Die Kosten einer Nichterweiterung und die gegenseitigen Vorteile sollten gezielt in den Mittelpunkt gemeinsamer Kampagnen gerückt werden. Ansatzpunkte könnte die dezidierte Aufbereitung des Eurobarometers zu Stimmungen in den Mitgliedstaaten liefern. b) Desinformationskampagnen im Kontext der Erweiterungspolitik müssen frühzeitig identifiziert und entschlossen beantwortet werden. c) Fragen und Sorgen der Bevölkerung müssen frühzeitig mittels lokaler Informations- und Dialogformate adressiert und aufgegriffen werden. Hier sieht sich auch der Deutsche Bundestag selbst in der Pflicht. Berlin, den 13. Oktober 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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