Technologieoffenheit im Verkehrssektor gewährleisten - Privilegierung der Elektromobilität beenden
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Technologieoffenheit im Verkehrssektor gewährleisten - Privilegierung der Elektromobilität beenden
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8557
21. Wahlperiode 13.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Adam Balten, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Dirk Brandes,
Enrico Komning, Raimond Scheirich, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Manfred
Schiller, Lars Haise, Thomas Korell, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph Birghan,
Joachim Bloch, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Alexis L.
Giersch, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Michael
Kaufmann, Martina Kempf, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler,
Manuel Krauthausen, Knuth Meyer-Soltau, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Volker
Scheurell, Bastian Treuheit, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Kay-
Uwe Ziegler, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Technologieoffenheit im Verkehrssektor gewährleisten – Privilegierung der
Elektromobilität beenden
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Laut einer Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY von Januar 2026
kostet der Hochlauf der E-Mobilität den deutschen Staat bis 2030 insgesamt mehr
als 39 Milliarden Euro1. Allein die Einnahmeausfälle bei den Energiesteuern
summieren sich für den Zeitraum 2025 bis 2030 auf kumuliert 29,8 Milliarden Euro.
Nicht in dieser Summe enthalten sind die erheblichen Kosten des staatlich
geförderten Ausbaus der Ladeinfrastruktur sowie die Subventionierung privater
Wallboxen aus Steuermitteln sowie die Subventionen für die zwischenzeitlich
abgeschaffte Elektroauto-Kaufprämie, bei der sich die Kosten auf mehr als 10
Milliarden Euro summierten.2 Hinzu kommt die Treibhausgasminderungsquote (THG-
Quote), deren Erlöse an die Halter von Elektrofahrzeugen ausgeschüttet werden,
und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug überhaupt bewegt wird. Der
deutsche Strommix wird auch zukünftig in erheblichem Umfang aus Kohle und Gas
erzeugt; die im Rahmen der THG-Quote gehandelten Zertifikate bilden diesen
Umstand nicht ab: Der zum Laden verwendete Strom stammt nicht ausschließlich,
aber zu einem relevanten Teil aus konventionellen Energiequellen.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine im September 2026 veröffentlichte
Studie der TU München. Sie analysiert den gesamten Lebenszyklus der Fahrzeuge,
einschließlich der Emissionen der bei Herstellung und dem üblichen Strommix,
mit dem diese geladen werden. Die TU kritisiert daher explizit die „substanzielle
Fehlsteuerung der EU-Regulatorik im Automobil-Bereich“. Laut der Studie
reduzieren Elektrofahrzeuge die Emissionen im Schnitt lediglich um 41 Prozent.
1 https://www.ey.com/de_de/newsroom/2026/01/ey-kosten-der-elektrifizierung-2025
2 https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011893.pdf
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Selbst in den günstigsten berechneten Fällen werden Emissionen freigesetzt. In
Extremfällen können die elektrisch betriebenen Fahrzeuge sogar bis zu 21% mehr
Emissionen verursachen als der Einsatz vergleichbarer Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor. Der Großteil der Emissionen wird durch die „emissionsfreien“
Elektrofahrzeuge also gar nicht vermieden, sondern lediglich von der Straße in
Kraftwerke und Fabriken verlagert.3
Dennoch wird das Elektrofahrzeug rechnerisch als emissionsfrei behandelt und
der Halter erhält die Prämie; unabhängig davon, mit welchem Strommix
tatsächlich geladen wird oder wieviel Emissionen bei der Produktion freigesetzt wurden.
Es ist folglich unmöglich, vermutete positive Auswirkungen auf das Klima zu
messen. Die Bundesregierung nimmt damit milliardenschwere Belastungen für
den Staatshaushalt in Kauf, ohne den kausalen Beitrag der eingesetzten
Fördermittel Emissionsvermeidung belastbar quantifizieren zu können.
Angesichts der angespannten Haushaltslage, der anhaltenden Wirtschaftskrise
und zahlreicher ungelöster struktureller Herausforderungen bei Energiepreisen,
Steuern, Bürokratie, Infrastruktur und innerer Sicherheit ist es unverantwortlich,
weitere Milliarden in die Herbeiführung einer sogenannten „Verkehrswende“
bzw. Umstellung auf Elektrofahrzeuge als dominante Antriebsform zu
investieren.
Der vom Wirtschaftsministerium beauftragte Evaluationsbericht (Fraunhofer ISI
/ Technopolis, 2024) belegt für den bisherigen Umweltbonus Mitnahmeeffekte
von 33 bis 50 Prozent, da Käufer die Fahrzeuge auch ohne Förderung erworben
hätten. Besonders deutlich zeigte sich dies Ende 2023, als der BEV-Anteil an den
Monatszulassungen kurzzeitig auf knapp 35 Prozent stieg, nach Förderende 2024
aber auf etwa zehn Prozent einbrach. Jede vermiedene Tonne CO₂ verursachte
dabei Kosten von rund 319 Euro4; fast das Fünffache des Börsenpreises. Die
Förderung weist zudem eine gravierende soziale Schieflage auf: 33 Prozent der
Empfänger verfügten über ein monatliches Nettoeinkommen von über 6.000 Euro5,
während einkommensschwächere Haushalte durch den Ausschluss von
Gebrauchtwagen faktisch von der Förderung abgeschnitten waren.
Trotz dieser erheblichen fiskalischen Belastungen wird die Förderung mit der
Kaufprämie 2026 erneut aufgenommen, zu allem Überfluss, ohne sicherzustellen,
dass die eingesetzten Steuermittel zumindest deutschen Wertschöpfungsketten
zugutekommen. Weder bestehen wirksame Local-Content-Vorgaben, wodurch
die eingesetzten Bundesmittel vorrangig ausländische Fahrzeughersteller
subventionieren werden, noch liegt ein belastbarer Nachweis über den Nutzen der
Maßnahme vor, während die Maßnahme selbst unter dem Gesichtspunkt der CO2-
Vermeidung ineffizient ist.6. Marktdaten des ersten Quartals 2026 belegen bereits die
Konsequenzen; Während die heimische Industrie Marktanteile verliert und
zehntausende Arbeitsplätze akut gefährdet sind, sind chinesische Hersteller wie BYD
(+339 %) und Leapmotor (+326 %) die größten Gewinner auf dem deutschen
Privatmarkt7. Der amerikanische Hersteller Tesla wirbt ebenfalls bereits mit den
Fördermaßnahmen der Regierung.8 Deutsche Steuergelder subventionieren damit
unmittelbar die Deindustrialisierung Deutschlands.9
3 https://www.tum.de/aktuelles/alle-meldungen/pressemitteilungen/details/tum-studie-zeigt-substanziel
lefehlsteuerung-der-eu-regulatorik-im-automobil-bereich
4https://www.spiegel.de/mobilitaet/elektroautos-kaufpraemie-ging-ueberwiegend-an-gutverdiener-a-
da84da9e-339a-4453-9169-550c57c3fa0f
5 https://www.elektroauto-news.net/news/umweltbonus-kaufpraemie-elektroauto-auswertung
6https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilitaet-eauto-praemie-foerdert-importe-aus-chin
awarnen-experten/100185779.html
7 https://auto-institut.de/presse/neuzulassungstrends-in-deutschland-q1-2026/
8 https://www.tesla.com/de_de/support/incentives
9https://live.deutsche-boerse.com/nachrichten/Berater-E-Auto-Kaufpraemie-foerdert-auch-Importe-aus-
China-ca01e41b-8331-40a4-9313-fb55d0fdda42
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die staatliche Subventionierung der Elektromobilität sofort zu beenden, und
hierfür die E-Auto-Kaufprämie 2026 sofort einzustellen, einschließlich der
Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender und
noch nicht rechtlich gebundene Haushaltsmittel zu sperren;
2. alle steuerlichen Sondervorteile für Elektrofahrzeuge zu beenden und zu einer
technologieneutralen Besteuerung zurückzukehren, und hierfür
a. die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge
abzuschaffen,
b. die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge zu streichen und eine
technologieneutrale Besteuerung auf Basis von Fahrzeuggewicht
und tatsächlichem Energieverbrauch einzuführen,
c. alle Förderprogramme für gewerbliche Elektroflotten zu streichen,
d. die besondere degressive Abschreibung für neu angeschaffte
betriebliche Elektrofahrzeuge aufzuheben und zu den allgemeinen
Abschreibungsregeln zurückzukehren;
3. die THG-Quote abzuschaffen;
4. die Förderung privater Wallboxen sowie technologiespezifische
Bundesprogramme zum Aufbau von Ladeinfrastruktur zu beenden und den weiteren
Ausbau grundsätzlich privatwirtschaftlich und diskriminierungsfrei zu
organisieren;
5. eine lückenlose Erfolgskontrolle der bisherigen Elektromobilitätsförderung
durchzuführen ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten zur kausalen
Wirkung der bisherigen Förderung auf NO₂, PM10 und Ozon zu beauftragen,
unter ausdrücklicher Einbeziehung des Titrationseffekts sowie der nicht
abgasbedingten Emissionen aus Reifen-, Brems- und Fahrbahnabrieb
(Feinstaub und ultrafeine Partikel) unter Berücksichtigung des höheren
Fahrzeuggewichts von Elektrofahrzeugen;
6. den Grundsatz der Technologieneutralität verbindlich zu verankern und
a. staatliche Fördermaßnahmen zugunsten einzelner
Antriebstechnologien ohne unabhängigen Wirkungsnachweis künftig auszuschließen,
b. auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die verbindlichen CO₂-
Flottengrenzwerte für Kraftfahrzeuge aufgehoben und die Zuständigkeit
für die Regulierung von Emissionsstandards im Fahrzeugsektor
gemäß dem Subsidiaritätsprinzip an die Mitgliedstaaten
zurückgegeben wird;
Berlin, den 13. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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