Rede von Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/222
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/222
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 60 Jahre
Grundgesetz und damit auch 60 Jahre Freiheit und
Demokratie in Deutschland – das ist beides keine
Selbstverständlichkeit. Als Grüne kann ich sagen: Ich bin stolz
auf diese Verfassung. Manche sagen, sie seien stolz auf
ihr Land. Ich sage: Wir sind stolz auf diese Verfassung.
Ich weiß, weltweit werden wir darum beneidet. Wir
haben eine Verfassung, die Gewaltenteilung, die
demokratische Prozesse regelt, und wir haben Grundrechte. Im
Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich das Land diese
Verfassung wirklich angeeignet und in die Realität
umgesetzt.
Ich sehe heute vor allem zwei Gründe dafür, dass
unser Grundgesetz eine solche Erfolgsgeschichte ist. Der
erste Grund ist, dass dieses Grundgesetz Deutschland
seine Würde wiedergegeben hat,
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und des Abg. Dr. Guido
Westerwelle [FDP])
weil es die Menschenwürde ganz konsequent an den
Anfang und damit quasi in den Mittelpunkt gesetzt hat.
Unser Grundgesetz ist deshalb eine Verfassung, die
wirklich vom Menschen her denkt und nicht aus dem
Blickwinkel des Staates:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.
Das ist sozusagen die Botschaft des Humanismus. Der
Entwurf aus Herrenchiemsee hatte es auf eine etwas
andere Formel gebracht. Da hieß es:
Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der
Mensch um des Staates willen.Das ist sozusagen das Versprechen: Nie wieder
Auschwitz! – So fängt unser Grundgesetz an.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
Der zweite Grund für die Erfolgsgeschichte des
Grundgesetzes ist sicherlich die Tatsache, dass unser
Grundgesetz in Theorie und Praxis eine lernende
Verfassung ist. Es wurde immer wieder versucht, dafür zu
sorgen, dass die Verfassung mit der gesellschaftlichen
Entwicklung Schritt hält. Denken Sie an die Rechte der
Frauen und den Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen oder auch an die Entwicklung bei den Möglichkeiten
demokratischer Meinungsäußerung bis hin zur
Ausbildung einer Protestkultur in diesem Land. Zu all dem
haben wir, in der Verfassung verankert, gesagt: Ja, das
gehört zu uns. Das ist normale moderne
Verfassungswirklichkeit.
Damit ist aber eines klar: Das sollte hier und heute
nicht eine Feierstunde sein, in der man einfach in
Zufriedenheit zurückschaut. Herta Däubler-Gmelin hat ja
bereits gesagt, dass es nicht nur um das Erinnern geht,
sondern auch darum, in der Zukunft tätig zu werden. Die
Verfassung muss auch heute die Kraft der Erneuerung
aufbringen, weil eine Verfassung so etwas wie ein
Gesellschaftsvertrag ist, ein Grundkonsens, der
ausdrückt: Nach diesen Regeln, mit diesen Werten, in dieser
Ausgestaltung wollen wir miteinander leben, unseren
Alltag gestalten; das sind die Rechte, die wir haben.
„60 Jahre Grundgesetz“ ist ein guter Anlass für den
Gesetzgeber, sich zu fragen, ob die Versprechen, die
Zusagen des Grundgesetzes den Fragestellungen und Sorgen
der Gegenwart gerecht werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das Grundgesetz ist nicht nur Ausdruck dessen, was
gestern gemeinsamer Wert war und auch heute noch ist,
sondern auch dessen, wie wir in Zukunft leben wollen,
wie Freiheit und Gerechtigkeit morgen aussehen. Es ist
zu fragen, ob das, was 1949 im Grundgesetz theoretisch
formuliert wurde, was wir nach und nach in der Praxis,
zum Teil hart umkämpft – auch dank der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die uns über
manche Hürden geholfen hat –, realisiert haben,
hinsichtlich Würde, Freiheit und Gleichheit hinreichend
verwirklicht wird. Die Freiheit des Grundgesetzes – das
wissen wir – ist nicht die Freiheit von selbstsüchtigen
Ichlingen, sondern Menschenwürde, Freiheit und
Gleichheit gelten immer für alle. Es ist die Freiheit zur
gesellschaftlichen Teilhabe, zur Selbstverwirklichung
für alle.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
Schauen wir uns einmal an, in welcher Verfassung
unser Land heute ist. Wir stehen am Beginn des 21.
Jahrhunderts. Wir erleben technologische und
gesellschaftliche Veränderungen, eine globale Wirtschaft, einen
globalen Wettbewerb, Dinge, die sich die Mütter und Väter
unseres Grundgesetzes nicht einmal im Ansatz
vorstellen konnten. All diese Veränderungen berühren die Frei-
Renate Künastheit, die Gleichheit, die Demokratie, die Gesellschaft. Es
wundert uns nicht, wenn gerade in diesen Tagen viele
sagen: Diese Gesellschaft ist blockiert. Die Versprechen
des Grundgesetzes werden nicht eingehalten.
Ich möchte an einigen Punkten aufzeigen, wo wir in
unserer Verfassung aufgrund der Entwicklungen der
letzten Jahrzehnte im 21. Jahrhundert eine
Mangelsituation haben.
Ich beginne mit dem Begriff der Freiheit. Die Freiheit
des Grundgesetzes wird heute von zwei Seiten bedroht:
erstens durch einen falsch verstandenen Freiheitsbegriff
und zweitens durch die Entwicklung des
Präventionsstaates in der Sicherheitspolitik. Der Begriff der Freiheit
war immer hart umkämpft, von 1848 über 1918, 1949
bis 1989, jetzt vielleicht wieder. In den letzten
Jahrzehnten drohte die Freiheit in erster Linie eine Freiheit der
Wirtschaft zu werden – eine Freiheit der Wirtschaft von
Verpflichtungen für das Gemeinwohl. Da hebe ich
mahnend die Hand und sage: An der Stelle müssen wir
aufpassen, dass unser Grundgesetz die Freiheit heute so
gewährleistet, wie es 1949 versprochen wurde.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD)
Es droht eine Freiheit der Wirtschaft von
Verpflichtungen für das Gemeinwohl, obwohl in Art. 14 des
Grundgesetzes anderes gesagt wird. Der Profit wird
einbehalten. Die sozialen und ökologischen Folgen werden
externalisiert; die Schulden werden auf die Zukunft
verlagert. Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise
ist so verursacht worden. Nach diesem Prinzip löst sie
ihre Probleme. Aber das entspricht nicht dem
Freiheitsbegriff des Grundgesetzes. Freiheit ist die Freiheit für
alle, zur vollen Teilhabe, sich entwickeln zu können und
auch in Zukunft über die Grundlagen des Lebens
entscheiden zu können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wie sieht es aus für ein Kind, das in diesem Jahr
geboren wurde? Es hat qua Geburt Schulden in Höhe von
mehr als 19 000 Euro. Wie viel sind das eigentlich mit
Zinsen, wenn das Kind 18 Jahre alt ist? Das Kind wächst
auf mit uns, die wir über unsere Verhältnisse gelebt
haben, die wir die natürlichen Lebensgrundlagen, wie es in
der Verfassung heißt, nicht hinreichend geschützt haben.
Es wächst auf mit Klimawandel, Hunger und weltweiter
Ressourcenknappheit. Welche Freiheit hat dieses Kind
als Erwachsener, wenn dieser in vielleicht 25 Jahren im
Deutschen Bundestag sitzt, um Politik zu machen?
Welche Entscheidungsspielräume hat er dann noch, seine
Zukunft und die der anderen Bürger zu organisieren?
Ich glaube, dass unsere Wirtschaftsweise nicht durch
den Freiheitsbegriff des Grundgesetzes gedeckt ist. Wir
müssen darauf achten, dass wir in der
Verfassungsrealität dem Postulat der Verfassung entsprechen, und zwar
bei jedem Gesetzentwurf, den wir in Zukunft hier
vorliegen haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)Vielleicht ist der Gesetzentwurf zu den Bad Banks der
nächste Anlass dazu.
Unsere Freiheit wird aber nicht nur durch den
wirtschaftlich verengten Freiheitsbegriff bedroht. Der
Angriff auf die Twin Towers in New York war zweifellos
ein Angriff auf unsere Art zu leben, auf unsere Werte.
Aber im Kampf gegen den Terror hat der Staat den, wie
ich meine, verfassungswidrigen und gefährlichen Weg
zum Präventions- und Überwachungsstaat
eingeschlagen. Indem ihm jedes Mittel recht scheint,
verteidigt der Staat jetzt nicht etwa die Rechte seiner Bürger,
sondern bedroht ihre Freiheit im Kern. Es gibt in diesem
Land eine unzulässige Verschiebung der Gewichte
zwischen Sicherheit und Freiheit zulasten der Freiheit. Das
müssen wir ändern.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie
des Abg. Dr. h. c. Gerd Andres [SPD])
Man könnte auch sagen: Der Gesetzgeber testet die
Verfassung aus, obwohl er an sie gebunden ist. Das ist eine
Art ziviler Ungehorsam von oben. Das aktuellste
Beispiel dafür ist das neue BKA-Gesetz. Dieses Gesetz, zu
dem wir jetzt wieder das Bundesverfassungsgericht
angerufen haben, bringt Risse in die Freiheit. Alle Bürger
werden verdächtig, auch derjenige, der einen kennt, der
verdächtig sein könnte, weil er wiederum einen solchen
kennt. Das ist die Umkehrung der Idee, dass der Staat für
die Bürger da sei. Auch in diesem Sinne müssen wir die
Freiheit, wie sie 1949 im Grundgesetz festgeschrieben
worden ist, verteidigen.
Wenn wir uns jetzt aus Anlass von 60 Jahren
Grundgesetz Gedanken über die Gefahren für das Grundgesetz
in der Realität machen, stellen wir fest, dass in drei
Bereichen Veränderungsbedarf besteht. Einen Bereich habe
ich schon angesprochen: Diese Gesellschaft muss sich
den Begriff der Freiheit zurückerobern. Die Freiheit, die
ich meine, ist die Freiheit, die in der Französischen
Revolution mit ihrem Leitspruch „Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit“ ihren Ausgangspunkt genommen hat.
Die Freiheit, die ich meine, ist die, die in der
friedlichen Revolution 1989 mit dem Ruf „Wir sind das Volk!“
aufblitzte und durch die das Volk wieder mehr
entscheidet, statt dass die globale Wirtschaft Freiheit vorgibt,
Zwänge schafft, Entscheidungsmöglichkeiten des Volkes
reduziert und ihre Kosten und Lasten der Allgemeinheit
aufbürdet.
Das ist aber nicht alles. Des Weiteren müssen wir in
dieser Gesellschaft neu überlegen: Wofür sind wir
eigentlich im Kern verantwortlich? Seit Bestehen des
Grundgesetzes 1949 hat die gesellschaftliche
Entwicklung eine Pluralisierung von Lebensstilen erlebt. Was
damals mit dem Begriff des Sozialstaats und mit Art. 6,
„Schutz von Ehe und Familie“, geschützt wurde,
existiert heute nicht mehr in der Form wie 1949. Ich kann
hier nicht in 15 Minuten alle Bereiche des Sozialstaats
ansprechen. Man könnte im Zusammenhang mit
Solidarität und Verantwortung über die sozialen
Sicherungssysteme, den Umgang mit alten und kranken Menschen
Renate Künastund Pflege oder den Umgang mit der demografischen
Entwicklung im 21. Jahrhundert reden.
Ich will mich aber im Folgenden darauf
konzentrieren, was in Zukunft im Zentrum des staatlichen Schutzes
stehen sollte, und auf die Kinder schauen. Wir müssen
erkennen: Das Grundgesetz hinkt an dieser Stelle der
gesellschaftlichen Entwicklung hinterher.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie der Abg. Christel Riemann-
Hanewinckel [SPD])
An anderen Stellen, beispielsweise beim Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen und beim Tierschutz, wurde
das Grundgesetz aktualisiert. Eine solche Aktualisierung
muss auch im Bereich „Familie und Kinder“ stattfinden.
Die Familie, wie man sie sich im Jahr 1949
vorgestellt hat, existiert in dieser Form nicht mehr. Im
21. Jahrhundert gibt es alle möglichen Formen von
Familie. Es gibt Familien mit Trauschein und ohne
Trauschein, es gibt Patchworkfamilien. Es gibt homo- und
heterosexuelle Eltern; es gibt biologische und soziale
Elternschaft. Die Frauen nehmen sich ihr Recht auf
Gleichstellung. Drei von zehn Kindern in diesem Land
werden von alleinerziehenden Müttern oder Vätern und
von Eltern ohne Trauschein erzogen. Die Antwort darauf
darf nicht sein, dass man im Grundgesetz weiter an
Leitbildern vergangener Zeiten festhält.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
60 Jahre Grundgesetz und Gleichheitsanspruch – und
doch erfahren Kinder in dieser Gesellschaft immer mehr
eine Blockade. Der Grund liegt nicht nur in der
Fokussierung auf die Familie im engeren Sinne, sondern auch
in den mangelhaften Bildungschancen. 83 Prozent der
Studierenden in Deutschland – in einer der führenden
Industrienationen mit einer Verfassung, die stark auf
Gerechtigkeit und Freiheit abzielt – stammen aus höheren
Schichten. 8 Prozent der Kinder verlassen die Schule
ohne Abschluss. Knapp ein Viertel der 15-Jährigen ist
auf Grundschulniveau. Das ist eine blockierte
Gesellschaft. So haben sich die Mütter und Väter des
Grundgesetzes das nicht vorgestellt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD)
Auch angesichts von Vernachlässigung, Gewalt und
Missbrauch, denen manche Kinder ausgesetzt sind, muss
die Antwort des Grundgesetzes lauten: Die Sorge gilt
den Kindern und nicht dem Trauschein. Statt Art. 6 in
seiner jetzigen Form zu belassen, müssen Kinder endlich
zum Subjekt der Verfassung werden; sie dürfen nicht
weiter Objekt in der Beziehung zu ihren Eltern bleiben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD)
Wir brauchen das eigenständige Recht der Kinder auf
eine gesunde und gewaltfreie Entwicklung, auf
Förderung und Bildung sowie auf eine gesunde Umwelt.
Mein letzter Aspekt behandelt das Thema
Demokratie. Ja, wir haben die Demokratie in diesem Land ganzwunderbar aufgebaut: mit Checks and Balances, mit
Gewaltenteilung und mit Gerichten, die man anrufen kann.
Aber im 21. Jahrhundert sehen wir, dass Demokratie
Dynamik entwickeln kann. Damit meine ich nicht nur den
Ruf „Wir sind das Volk!“. Wir konnten von 1968 bis
jetzt erleben, wie stark sich Bürgerinnen und Bürger
engagieren wollen. Mittlerweile ist es sogar so, dass jeder
internationale Regierungsgipfel einen Gegengipfel
auslöst. Auch das ist eine Möglichkeit zur
Meinungsäußerung.
Heute ist die Erweiterung der Instrumente politischer
Willensbildung fällig. Das Angebot kann nicht nur sein,
sich auf einen langen Weg durch die Parteien zu machen.
Demokratie heißt auch nicht, turnusgemäß alle vier
Jahre zur Wahlurne zu schreiten. Ich meine, dass wir
zwei Verbesserungen brauchen: Wir brauchen in der
Verfassung vorgesehene Volksinitiativen, Volksbegehren
und Volksentscheide sowie das aktive Wahlrecht ab
16 Jahre.
Frau Bundeskanzlerin, es ist schön, wenn Sie
Migrantinnen und Migranten ihre Einbürgerungsurkunden
überreichen, obwohl dies rechtlich gesehen ein irrelevanter
Akt ist, weil die Einbürgerung Ländersache ist. Besser
wäre es aber, wenn in dieser Gesellschaft nicht mehr
aufgrund ethnischer Herkunft oder Religion ausgegrenzt
würde – das ist nämlich Gift für unsere Kultur –, wenn
wir also dafür sorgen würden, dass sich Migrantinnen
und Migranten hier einbringen können, zum Beispiel
indem wir ein kommunales Wahlrecht für sie einführen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der
LINKEN)
Relationen
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