Protokoll der 996. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 996. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 996
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
996. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 18. November 2020
I n h a l t :
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455
E i n z i g e r P u n k t d e r T a g e s o r d n u n g :
Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen
Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 700/20) . . . . . . . . . . . . . 455
Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . 461
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 464
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467*
Ramona Pop (Berlin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467*
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . 468*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 i.V.m.
Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und
Bürgerbeteiligung
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
B e r l i n :
Ramona Pop, Bürgermeisterin und Senatorin für
Wirtschaft, Energie und Betriebe
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Katy Hoffmeister, Justizministerin
N i e d e r s a c h s e n :
Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
R h e i n l a n d - P f a l z :
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
996. Sitzung
Berlin, den 18. November 2020
Beginn: 15.04 Uhr
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die 996. Sitzung des Bundesrates.
Die Bundeskanzlerin hat mich mit Schreiben vom
11. November 2020 darüber informiert, dass der
Deutsche Bundestag voraussichtlich am heutigen Tag das
„Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschließen wird.
– Die Anwesenheit von Herrn Hoppenstedt zeigt: Das ist
nicht nur angekündigt worden, sondern es ist geschehen.
Seien Sie herzlich willkommen im Bundesrat!
Dieses Gesetz ist nämlich eine wichtige
Voraussetzung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Dies
macht ein schnellstmögliches Inkrafttreten erforderlich.
Deshalb hat die Bundesregierung gemäß Artikel 52
Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz die Einberufung einer
Sondersitzung des Bundesrates beantragt.
Wie schon in der ersten Jahreshälfte ist der Bundesrat
auch jetzt bereit, zusammen mit dem Bundestag die
gesetzgeberischen Voraussetzungen zur Bekämpfung der
Pandemie möglichst zügig zu schaffen. Ich bin dem
Wunsch der Bundesregierung daher nachgekommen und
habe für die heutige Sitzung eingeladen.
Ich habe mit einigen Kollegen an der Diskussion des
Bundestages teilgenommen – um es konkret zu sagen: ihr
beigewohnt – und aufgrund der Diskussion dort bestätigt
bekommen, wie wichtig es ist, dass wir Zug um Zug auch
im Bundesrat eine Entscheidung herbeiführen, wohl
wissend, dass uns die Konsequenzen des
Gesetzgebungsverfahrens und dann des Gesetzes selber auf die
wirtschaftlichen Dinge, die noch zu behandeln sind, noch so
manches Mal hier beschäftigen werden. Das ist im
Rahmen dieses Gesetzes aber nicht möglich gewesen, muss
also in Folgeschritten dann realisiert werden. Mit
vereinten Kräften setzen wir uns dafür ein, die Pandemie weiter
zu bekämpfen.
Auch der Deutsche Bundestag berät das Gesetz heute.
Wie ich schon sagte, hat er seine entsprechenden
Entscheidungen getroffen. Wir beginnen jetzt also mit der
Debatte. Die Abstimmung wird anschließend erfolgen,
soweit die Verteilung der gedruckten Vorlage im Saal
erfolgt ist.
Die Tagesordnung liegt Ihnen in vorläufiger Form
mit einem Punkt vor.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich rufe den einzigen Punkt der Tagesordnung auf:
TOP 1
Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei
einer epidemischen Lage von nationaler
Tragweite (Drucksache 700/20)
Es gibt Wortmeldungen, vier an der Zahl. Herr
Ministerpräsident Bouffier aus Hessen beginnt. Bitte, Volker,
Du hast das Wort.
Volker Bouffier (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin
jetzt im 22. Jahr Mitglied dieses Hauses, und wir hatten
schon öfter Sondersitzungen. Aber ich kann mich nicht
erinnern, dass wir schon einmal in einer Situation waren,
in der wir gesetzgeberisch tätig werden zur Bewältigung
einer Herausforderung, die – wie oft zitiert – die größte
seit Bestehen unseres Landes ist.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass insbesondere
die Öffentlichkeit – vielleicht auch die Gerichtsbarkeit –
besonderen Wert darauf legt zu erfahren, welche
Überlegungen uns eigentlich leiten und welche grundlegend
sind für das, was wir hier tun. Wenn das richtig ist, dann
bin ich nicht bereit, das einfach durchzuwinken. Wir
haben das Gesetz noch nicht einmal. Deshalb, meine
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen zu diesem
Gesetz, aber auch zur Situation.
Ich habe vor acht Monaten, als wir ebenfalls getagt
haben, darauf hingewiesen, dass die Corona-Pandemie
die größte Herausforderung ist, die jedenfalls drei
Generationen unseres Landes erlebt haben. An dieser
Einschätzung hat sich nichts geändert. Das wird uns auch
noch etliche Monate begleiten. Und wenn Sie, Herr
Präsident, auf die wirtschaftlichen und finanziellen Punkte
hingewiesen haben – ich füge hinzu: auch die
gesellschaftlichen –, dann wird uns diese Pandemie noch viele
Jahre begleiten.
Das ist der Rahmen, um den es eigentlich geht. Es ist
eine Herausforderung für alle. Damit unterscheidet sie
sich zum Beispiel von der Finanzkrise. Auch damals war
ich Mitglied dieses Hauses und dachte: Es wird mir nie
wieder passieren, dass ich mal sozusagen im Stundentakt
die Hand heben müsste. Damals redeten wir von
Hilfspaketen von 500 Millionen. Das war bis dahin
unvorstellbar. Aber im Grunde genommen hat es die
Menschheit nur am Rande beschäftigt. Es hatte große
wirtschaftliche Folgen – wie wahr –, aber niemand kam auf die
Idee, sich mit der Frage auseinanderzusetzen: Was
passiert in unseren Krankenhäusern? Wie kriegen wir es hin,
dass wir Oma noch mal besuchen können? Niemand kam
auf die Idee, mir massenweise zu schreiben, dass es
unerträglich sei, dass er nicht in sein Fitness-Studio gehen
könne. Wir hatten auch keine breiten Diskussionen: Was
machen wir in den Kitas und in den Schulen? Und: Kann
man sich noch versammeln und mit Freunden treffen, mit
einem, zwei oder wie vielen auch immer? Das alles hat es
nie gegeben. Bei keiner einzigen Diskussion.
Ich habe – insbesondere im Hinblick auf die Debatte
im Deutschen Bundestag, der ich vorhin bewusst gefolgt
bin –, die Debatten im deutschen Parlament, auch im
Bundesrat bei der Notstandsgesetzgebung Ende der 60er
Jahre nachgelesen. Auch diese Situation war extrem
politisch anspannend. Aber sie war völlig unvergleichbar
mit heute. Heute gibt es eigentlich niemanden mehr, der
von den Auswirkungen dieser Pandemie nicht betroffen
ist, sowohl im Öffentlichen, wie im Privaten. Der eine
mehr, der andere weniger. Aber alle sind betroffen.
Deshalb ist diese Pandemie auch eine Herausforderung an
alle.
Wenn man sich darüber im Klaren ist, meine Damen
und Herren, dann ist auch klar: Sie ist eine ganz
besondere Herausforderung an die sogenannte Politik, vor allen
Dingen natürlich an die Regierungen. Das, was wir hier
tun, ist eine in der Tat in jeder Hinsicht
außergewöhnliche Situation.
Wir können uns nicht damit zufriedengeben,
sozusagen die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu sammeln und
auszuwerten. Wir können uns auch nicht damit
zufriedengeben, dass wir alle Kritik – die im Einzelfall
durchaus nachvollziehbar ist – versammeln. Auch wohlfeile
Kommentare – meistens nachher – helfen uns nichts.
Politik muss entscheiden. Vor allen Dingen müssen
Regierungen entscheiden. Dieser Verantwortung haben
wir uns gestellt. Das geht nur, wenn wir die Akzeptanz
der Menschen im Land erhalten. Deshalb will ich einmal
darauf hinweisen, meine Damen und Herren:
Wenn wir schauen, wie das in den letzten acht
Monaten gelaufen ist, dann ist es meine feste Überzeugung:
Wir haben keinen Anlass, uns zu verstecken. Wir haben
auch keinen Anlass für Übermut, aber durchaus für
gesundes Selbstbewusstsein. Es ist uns in Deutschland
gelungen, besser als in vielen anderen Ländern, allemal
in Europa, mit dieser Herausforderung
zurechtzukommen. Wenn wir uns das anschauen, müssen wir doch
sagen: Das hat Gründe. Wir reden hier im Bundesrat, und
ich bin mir sehr bewusst, dass die Wirkmacht der
hiesigen Reden eine andere ist als im Deutschen Bundestag;
aus Rücksicht auf die Redezeit der Bundestagsfraktion
habe ich dort darauf verzichtet. Aber weil es ja darum
geht, was uns leitet, bitte ich um Nachsicht, dass ich das
einmal deutlich mache.
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass mit einer der
wesentlichsten Gründe, warum uns das besser gelungen
ist als anderen, die föderative Verfassung unseres Landes
ist. Die föderative Verfassung unseres Landes bewahrt
uns in einem vernünftigen Check and Balance vor
Fehlentscheidungen, die ohne große Schäden kaum mehr zu
korrigieren sind. Bei einem Blick in zentral verwaltete
Länder – nach Frankreich, nach Italien, nach
Großbritannien – kann man das wunderbar studieren. Ich habe heute
Morgen gelesen, dass der Mehrwert, den die Bürger dem
föderativen System zumessen, ständig sinkt. Ich bedaure
das. Denn es ist in der Tat ein großer Mehrwert: Die
Länder sind näher dran. Sie können genauer arbeiten. Sie
können vernünftig differenzieren. Gerade in dieser Krise
hat sich dies aus meiner Sicht bewährt.
Wenn es dann heißt, man soll doch irgendwie
zusammenarbeiten – ja klar! Dann muss man immer
klarmachen: Die Länder sind nicht nachgeordnete Behörden
des Bundes. Es braucht ein Gremium der Koordinierung:
Das ist die Ministerpräsidentenkonferenz. Wenn es sie
nicht gäbe, müsste man sie geradezu erfinden. Wo soll
denn versucht werden, 16 Länder und den Bund dort, wo
es vernünftig ist, zusammenzubringen? Deshalb ist es mir
ein großes Anliegen – to whom it concerns und zum
Mitschreiben –: Die Ministerpräsidentenkonferenz ist
kein Hinterzimmerkränzchen irgendwelcher Art, eine
finstere Versammlung von wem auch immer. Alle, die da
sitzen, sind demokratisch legitimiert. Sie vertreten ihre
Regierungen und ihr Land. Sie stützen sich auf eine
parlamentarische Mehrheit, im Gegensatz zu vielen anderen,
die sich in dieser Debatte gelegentlich auch zu Wort
melden.
Meine Damen und Herren, es ist mir wichtig, dass wir
dieses richtig einordnen. Denn die Pandemie wird uns
noch eine ganze Zeitlang fordern. Und wir werden auf
genau diese Systematik angewiesen sein. Da hilft es auch
nicht, wenn es dann Kommentare gibt oder – ich bedaure
das zutiefst – manche Konferenzen im Liveticker
mancher Institute nachgelesen werden können. Das ist
moderner Technik und mangelnder Disziplin geschuldet.
Aber es nimmt nichts von der Richtigkeit der Strukturen.
Ich kann uns gemeinsam nur immer wieder dazu
auffordern: Gehen wir selbstbewusst auch und gerade mit den
Institutionen, die wir haben und die sich sehr bewährt
haben, um! Dann haben wir auch die Chance, die eine
oder andere kritische Bemerkung besser zu entgegnen
und – was mir viel wichtiger ist – das Vertrauen der
Bevölkerung zu erhalten.
An der Richtigkeit all dieser Strukturen ändert auch
nichts, wenn die einzelnen Entscheidungen, die wir alle
in unterschiedlicher Weise durch Verordnungen getroffen
haben, hier und da von den Gerichten aufgehoben
wurden. Das ist in einem Rechtsstaat und bei
Gewaltenteilung alles andere als etwas ganz Besonderes. Es ist sogar
eine Errungenschaft.
Wenn Sie mir den kleinen Schlenker erlauben: Es geht
immer um die spannende Frage: Wie wiegt man den
Schutz der Bevölkerung auf der einen Seite, auf der
anderen Seite die Freiheit, die unsere Grundrechte nicht nur
garantieren, sondern die die Grundlage unseres
gesellschaftlichen und demokratischen Zusammenhalts sind,
richtig aus? Das richtig auszuwiegen ist eine große
Kunst. Das gelingt mal besser und mal schlechter; das
weiß ich sehr wohl.
Wir haben in Hessen über 100 Verfahren vor dem
Verwaltungsgerichtshof gehabt. Über 100! Wir haben ein
einziges verloren. Das war ausgerechnet das, was wir
selbst gar nicht wollten: Es ging um die Öffnung der
vierten Klassen in der Grundschule. Das hatten wir im
April oder Mai gemeinsam beschlossen. Also: Die Bilanz
ist nicht schlecht. Deshalb hätten wir das Bundesgesetz
nicht unbedingt gebraucht. Aber darum geht es nicht.
Man muss sich auch immer darüber im Klaren sein:
Welche Erwägungen leiten uns? Kollege F r e i hat im
Deutschen Bundestag am Schluss der Debatte eine, wie
ich finde, sehr kluge Bemerkung gemacht. Er hat nämlich
darauf hingewiesen, dass es in solchen Zeiten kein
Schwarz und Weiß, Richtig oder Falsch geben kann,
sondern es gibt durchaus beachtliche Interessen, die
gegeneinanderstehen und die man im demokratischen
Konsens versuchen muss abzuwägen, aber dann auch zu
entscheiden. „Dann auch entscheiden“ heißt, dass eine
parlamentarische Mehrheit diese Entscheidung trifft, der
Respekt der Minderheit aber auch erwarten darf, dass die
Minderheit anerkennt, dass eine Mehrheit so entschieden
hat. Das gilt fürs Parlament, das gilt natürlich auch für all
die da draußen, die wir heute erleben, und für viele
Menschen im Übrigen.
Meine Damen und Herren, wenn wir darüber
sprechen, was denn Sinn macht, schauen wir zum Beispiel
auf die Erfahrungen, die wir gemacht haben. Wir sind ja
ein ganzes Stück weiter als in der ersten Runde. Was
haben wir denn in der ersten Runde gemacht? Wir haben
festgestellt, dass in einem Altenheim eine Pandemie
geschehen war, und gleichzeitig die Kinderspielplätze
und die Kitas geschlossen. Auf so etwas käme heute kein
Mensch mehr. Daraus folgt natürlich, dass es zu
unterschiedlichen Regelungen kommen muss. Ich habe immer
wieder festgestellt, dass es natürlich völliges Verständnis
gibt, wenn man sagt: Wenn das Infektionsgeschehen in
den Ländern ganz unterschiedlich ist, macht es doch
keinen Sinn, eine Leiste über Deutschland zu legen. Da
stimmt jeder zu, um im nächsten Satz ungebremst zu
sagen: Das ist ein unerträglicher Flickenteppich! Ja, da
muss man sich entscheiden.
Es bleibt dabei: Es ist nicht schwarz und weiß, sondern
es ist eine Abwägung.
Es besteht eine große Sehnsucht nach Planbarkeit:
Können wir Weihnachten – wie auch immer – feiern?
Und was ist im Februar oder März? Meine Partei
beschäftigt sich ununterbrochen mit der spannenden Frage,
wann wir eigentlich einen Parteitag abhalten können. Ja,
ich verstehe das alles. Man möchte Planbarkeit. Das
Dumme ist nur: Diese Pandemie ist eine äußerst
dynamische Angelegenheit. Ich habe niemanden in diesem Land
gesehen, der uns vorher erklären konnte, dass wir im
Oktober/November ein geradezu exponentielles
Infektionsgeschehen erleben und was man dann, bitte schön, zu
tun habe. Dieses Beispiel zeigt doch, dass wir, bei aller
richtigen Überlegung, planbar zu sein, die Leute nicht
permanent in eine neue Situation schicken können, wir
auf der anderen Seite aber darauf angewiesen sind, auf
dynamisches Geschehen auch zu reagieren.
Ich kann nicht nachvollziehen, wenn bedeutende
Stimmen – bedeutend jedenfalls, weil sie häufig zitiert
werden – nicht einmal Verständnis darüber aufbringen,
dass man, wenn wir am Montag gemeinsam mit der
Bundesregierung getagt haben, sagt: Lass uns wenigstens
eine Woche darüber nachdenken, was wir jetzt eigentlich
machen! Umgekehrt: Hätten wir am Montag ohne
Kenntnis, was im Einzelnen passiert, beschlossen – was wäre
denn dann? Dann hätte man uns gesagt: Wie kann man
denn so etwas tun? Und die Krönung von allem sind
diejenigen, die uns sagen: Ihr habt doch seit März Zeit
gehabt, euch auf alles vorzubereiten! Diese Stichworte
kennen Sie alle.
Meine Damen und Herren, ja, ich kann manches
verstehen, aber wir haben die Verpflichtung, darauf
einzugehen. Deshalb werde ich mich heute nicht damit
begnügen, hier einfach die Hand zu heben, sondern ich will
auch einiges anmerken.
Wenn wir sagen: Wir haben eine zu hohe Infektion,
viele Menschen sind in Gefahr, ernsthaft zu erkranken,
wir stellen fest, dass auch die Zahl der Menschen, die
leider ihr Leben lassen, ständig steigt, und davon
ableiten: Wir müssen die Infektionen herunterbringen, die
Zahlen sind zu hoch – wer bestreitet das denn? Da sagen
alle: Du hast völlig recht, das müssen wir machen! Um
anschließend zu erklären: Das ist grundsätzlich richtig,
aber doch nicht bei mir in der Gaststätte! Doch nicht bei
mir auf meinem Sportplatz! Doch nicht bei mir in
meinem Fitness-Studio! Ich habe ein tolles Hygienekonzept!
Und je nachdem, wer gerade am lautesten trommelt, wird
die allgemeine Akzeptanz extremst strapaziert.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, mir ist deshalb sehr wichtig: Die Gesetzgebung in
Ehren hochzuhalten – für einen gelernten Rechtsanwalt
und Notar muss mir das niemand erklären. Aber eine
Illusion sollten wir nicht haben: Weder mit dem neuen
Gesetz und schon gar nicht mit § 28a, der so breit
diskutiert wurde, noch mit unseren Verordnungen werden wir
diese Pandemie erfolgreich bekämpfen. Wir werden sie
nur bekämpfen, wenn wir die breite Akzeptanz der
Bevölkerung erhalten und wenn die Menschen aus
eigenem Interesse sagen: Ja, ich halte mich an die Regeln.
Wir können doch erfreut feststellen, dass sich in den
zurückliegenden Monaten die allergrößte Zahl der
Menschen genau so verhalten hat. Das ist der tiefste Grund
– neben vielem anderen –, warum wir erfolgreich waren.
Wahr ist allerdings auch: Diese Akzeptanz schwindet.
Sie wird weniger. Nicht unbedingt wegen derer, die da
mit dem Aluhut rumlaufen, oder anderer. Wir sollten
keine Illusionen haben. Aber wenn Sie heute in die
F.A.Z. schauen: Ich glaube, es ist die Allensbach-
Umfrage, an der man sehr schön nachvollziehen kann,
wie die Akzeptanzzahlen nach unten gehen. Das muss ein
Weckruf sein. Wir dürfen uns da nicht zurücklehnen –
um eines Tages festzustellen: Die Mehrheit ist jetzt doch
nicht mehr der Auffassung, dass das jedenfalls im Großen
und Ganzen stimmt.
Deshalb bleibt es für uns eine der großen
Herausforderungen, dass wir erklären, was wir tun, dass wir erklären,
warum wir es tun, und nicht denen die Bühne überlassen
– weder im Parlament; das tun wir ohnehin nicht; aber
auch nicht in den Medien und schon gar nicht auf der
Straße –, die häufig mit sehr unangemessenen Beiträgen
versuchen, die Stimmung zu kippen.
Das ist für mich eigentlich die Grundlage. Das ist es,
was wir alle miteinander in unseren Regierungen immer
wieder besprechen, abwägen und dann –
zugegebenermaßen häufig unter großem Zeitdruck – beschließen.
Ich begrüße ausdrücklich, dass § 28a die
Grundrechtseinschränkungen und die Maßnahmen jetzt
aufgenommen hat. Sie bilden somit ein besseres gesetzliches
Fundament als das, was wir bisher in der Generalklausel
hatten. Das ist unbestreitbar.
Ich halte allerdings die Erwartungen, die mit diesem
Schritt verbunden sind, in beide Richtungen für völlig
überzogen. Das konnte man auch heute Morgen im
Deutschen Bundestag wieder erleben. Da sind die einen, die
von „Gesundheitsdiktatur“ sprechen. Da sind jene, die
davon sprechen, dass das ein „Ermächtigungsgesetz“ sei,
und bewusst Parallelen zu 1933 ziehen. Meine Damen
und Herren, in diesem Hause ist weder Beifall noch
Missfallen üblich; das ist für jeden Redner eine
Herausforderung. Aber eines will ich mal deutlich sagen: Wer so
argumentiert, verhält sich schäbig und unverantwortlich.
Das muss man immer wieder sagen, damit jeder weiß, wo
wir in diesem Lande stehen, meine Damen und Herren.
Das halte ich für nicht nur völlig überzogen, sondern
schlicht für schäbig. Trotzdem hat es natürlich Wirkung.
Mancher, der nicht mehr in der Sonne der öffentlichen
Aufmerksamkeit steht, wird leicht verführt, seinen
Kommentar auch noch loszuwerden, um heute im
Deutschen Bundestag zitiert zu werden. Der eine oder andere
weiß, wen ich meine. Ich würde manchem Kollegen
raten, er möge doch seine Freizeit, wenn er sie noch hat,
auch im Ruhestand uns zur Verfügung stellen. Ich lade
ihn herzlich ein, mal an den Beratungen gleichzeitig mit
der Ärzteschaft, den Krankenhäusern, den Bussen, den
Schulen, den staatlichen Einrichtungen und den
kommunalen Schulträgern und vielen anderen mal teilzunehmen,
damit der hohe akademische Blick vielleicht noch eine
Verbindung mit den Realitäten vor Ort findet.
Diese Debatte mutet mich gelegentlich höchst
akademisch an. Auch im Hinblick darauf, dass nun manche
immer erklären, das Parlament müsse entscheiden.
Jawohl! Und damit wird noch die Erwartung verbunden:
Wenn es im Parlament diskutiert und entschieden wird,
dann wird die Akzeptanz der Bevölkerung ganz großartig
sein.
Ich bin viele Jahre Parlamentarier und kenne
Opposition, kenne auch Regierung. Ich habe ein professionelles
Verständnis, dass diese Debatte vorzugsweise eine
oppositionelle ist. Ich stelle fest: Wenn ich mir die Debatten in
den Landtagen anschaue – auch heute im Deutschen
Bundestag –: Da muss man schon viel Vertrauen haben,
wenn man glaubt, dass solche Debatten die Akzeptanz
steigern.
Das wird in Ihren Ländern so sein, bei uns ist es noch
nicht so weit entwickelt, dass die Bürger den
Verhandlungen des Hessischen Landtages ununterbrochen
beiwohnen und sich das alles über Livestream anhören.
Auch die Anzahl derer, die anschließend die Protokolle
liest, ist überschaubar. Also: von mir aus! Das ist keine
Kritik an der Grundlinie, aber es ist ein Einwand, sich
davon nicht zu viel zu erhoffen: Wer diese Debatten zum
Teil erlebt, der ist doch nicht von dieser Welt, wenn er
anschließend glaubt, das hätte eine höhere Akzeptanz.
Ganz im Gegenteil! Die Unkultur, die wir da zum Teil
erleben, ist der Gemeinschaft nach meiner Überzeugung
nicht dienlich.
Meine Damen und Herren, das Ganze ist richtig.
Deshalb werden wir auch zustimmen. Aber mir war sehr
wichtig, das Ganze ein Stück einzuordnen.
Wir werden heute nicht das letzte Mal über Corona
reden, ganz sicherlich nicht. Und wir werden noch häufig
vor schwierigen Herausforderungen stehen. Da ist mein
Wunsch, dass wir diesen Herausforderungen in ganz
großer Zahl und möglichst in Übereinstimmung
begegnen.
Verehrter Herr Bundesgesundheitsminister, wir haben
es oft genug miteinander besprochen: Es gibt einen
Punkt, bei dem ich mich extrem schwertue. Das ist die
Regelung mit den Krankenhäusern. Wir alle haben
– unterschiedlich – das Kernthema: Was passiert
eigentlich, wenn sich die Kapazitäten in unseren
Krankenhäusern und in unserem Gesundheitssystem mehr oder
weniger den Punkten nähern, wo wir nicht mehr in der Lage
sind, Menschen angemessen zu behandeln? Diese Frage
ist wichtiger als Fitness-Studio und Gaststätten.
Der Bundesgesundheitsminister hat zu Beginn dieser
Debatte – etwa im März – gesagt: Wir werden uns vieles
verzeihen müssen. Kann sein! Mancher wird sich
überlegen, welche persönliche Einschätzung er zu all den
Maßnahmen hat. Und es ist zu akzeptieren, wenn das sehr
unterschiedlich ausfällt. Aber im Großen und Ganzen
gibt es immer noch Zustimmung. Ich glaube, dass sie an
diesem Punkt ganz besonders sensibel ist: Sind wir noch
in der Lage, Menschen angemessen zu behandeln? Wenn
nicht – das werden sie uns nicht mehr verzeihen.
Wenn man sieht, wie die Intensivstationen, aber auch
die Normalstationen ständig stärker belastet werden und
wir gleichzeitig feststellen, dass das Pflegepersonal
immer weniger wird, weil es sich ebenfalls infiziert – in der
Regel nicht im Krankenhaus –, haben wir eine Steigerung
der Anforderungen bei gleichzeitiger Verminderung
derer, die die Anforderungen erbringen. Das führt
zwangsläufig zu der spannenden Frage: Wie können wir
unsere Patienten intelligent steuern? Wie können wir sie
so steuern, dass ihnen möglichst gut geholfen werden
kann?
Dann stellen wir fest: Es stellt sich sehr bald die Frage
der elektiven Eingriffe. Wir haben sie im Frühjahr
verboten. Das hat sozusagen zusätzliche Kapazitäten
ermöglicht. Ich bin ganz dabei, wenn der Bundesgesetzgeber
jetzt sagt: Wir wollen die Fehlentwicklungen dieser
Entscheidung, die wir dann gesehen haben, nicht noch
einmal haben. Das sehe ich ganz genauso. Da ist manches
nicht so gelaufen. Die Bettenfreihaltepauschale hat
manchen wohl gelegentlich dazu verführt, sich nicht
sachgemäß zu verhalten. Das will ich nicht wiederholen.
Aber: Wir in Hessen haben ein System, für das wir
überall gelobt worden sind, auch vom
Bundesgesundheitsminister, das eben nicht an Kreisen orientiert ist,
sondern an Regionen. Das macht auch Sinn. Und ich
habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass die
Allgemeinversorger dort in der erneuten Runde verbessert
wurden. Das löst aber mein Problem der Spezialversorger
in gar keiner Weise. Ich habe in meinem Land einen
großen Herzversorger – furchtbarer technischer
Ausdruck –, ein großes Krankenhaus, das auf diesem Gebiet
exzellent ist. Dort liegen bei uns die zweitmeisten
Corona-Patienten. Diese sind in dem neuen Gesetz aber
nicht mehr dabei. Und das stellt uns vor außergewöhnlich
große Herausforderungen. Ich hätte es sehr begrüßt, wenn
wir die Chance gehabt hätten, hier noch einen Weg zu
finden, der diese Herausforderungen besser gelöst hätte.
Wir wollen uns heute der Protokollerklärung der
Länder Niedersachsen und andere anschließen, weil ich
glaube, dass wir uns an dieser Stelle noch einmal unterhalten
müssen. Ich kann Ihnen zur Stunde nicht sagen, wie wir
das lösen werden. Aber es hat große Konsequenzen. Von
daher muss ich dies anmerken und bitte, das richtig zu
verstehen. Der Bundesgesundheitsminister kennt diese
Sorgen.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, der letzte
Punkt beschwert uns in besonderer Weise. Aber wir
nehmen unsere Verantwortung wahr – die Verantwortung
für dieses Land und die Verantwortung auch und gerade
dafür, dass wir diese Herausforderung angemessen
meistern. Das können wir nur zusammen. Deshalb wird sich
Hessen nicht an die Seite stellen, sondern wir werden
diesem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
lieber Kollege Bouffier!
Als Nächster spricht zu uns der Erste Bürgermeister
der Hansestadt Hamburg, Dr. Tschentscher.
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist
vielfach gesagt worden: Die Corona-Pandemie ist für
unser Land eine der größten Krisen seit dem Ende des
Zweiten Weltkrieges.
Über 800.000 Menschen haben eine Infektion
durchgemacht. Bis heute sind mehr als 13.000 Menschen daran
verstorben.
Die Pandemie hat unser Leben tiefgreifend verändert.
Sie verlangt von den Menschen in den Krankenhäusern,
Praxen, Laboren, in den Gesundheitsämtern und
Pflegeeinrichtungen, in der Forschung und in vielen anderen
Bereichen außergewöhnliche Leistungen.
Mit der großen Disziplin der Bürgerinnen und Bürger
konnten wir in Deutschland die erste Welle der Pandemie
eindämmen und jetzt auch die zweite Welle brechen. Die
dramatische Entwicklung in anderen Ländern und die
Daten der Wissenschaft belegen, dass wir mit unserem
Vorgehen das Leben zehntausender Menschen schützen
und unzählige Covid-19-Erkrankungen verhindern
konnten.
Die Anstrengungen haben sich auch in wirtschaftlicher
Hinsicht gelohnt. Denn eine ungehinderte Ausbreitung
des Corona-Virus führt nicht nur in kürzester Zeit zu
einer Überlastung des Gesundheitswesens, sondern auch
zu einer dramatischen Schädigung der Wirtschaft, die wir
in Deutschland verhindern konnten. Dazu beigetragen
haben Bund und Länder, indem wir mehr Wirtschafts-
und Finanzhilfen für die von der Corona-Krise besonders
betroffenen Unternehmen und Branchen geleistet haben
als alle anderen Länder der Europäischen Union
zusammen.
Nach allem, was aus der Impfstoffentwicklung
berichtet wird, bin ich mittlerweile sehr zuversichtlich, dass
unsere Strategie insgesamt aufgeht, dank der
herausragenden Leistungen der Mediziner, Wissenschaftler,
Pharmazeuten bald ein wirksamer Impfstoff zur
Verfügung steht und wir damit endlich Licht am Ende des
Tunnels sehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Corona-
Pandemie ist neben den komplexen Anforderungen bei
der praktischen Pandemiebekämpfung auch eine bisher
nicht gekannte Herausforderung für unser Staatswesen,
unsere Verfassung und die Demokratie. Unsere
Verfassungsordnung und unser Rechtssystem haben sich auch in
dieser außerordentlichen Krise bewährt.
Die für den Infektionsschutz und die Gefahrenabwehr
zuständigen Länder haben wirksame rechtliche Vorgaben
für die Eindämmung der Pandemie geschaffen. Sie sind
nach unserer Rechtsordnung dafür zuständig und
gegenüber ihren Parlamenten und den Bürgerinnen und
Bürgern demokratisch verantwortlich. Dabei haben die
Länder untereinander und mit der Bundesregierung gut
zusammengearbeitet. Gemeinsam konnten wir das
erforderliche Wissen sammeln, wirkungsvolle Maßnahmen
nach den regionalen Besonderheiten vereinbaren und
diese fortlaufend an die sich ändernde Lage anpassen.
Die Erfolge der Pandemiebekämpfung sind damit auch
ein Erfolg des kooperativen Föderalismus. Sie sind
zugleich der Erfolg eines Infektionsschutzrechts, das den
Ländern die Handlungsmöglichkeiten gibt, die in dieser
ernsten Lage erforderlich sind.
Über den Vollzug des Infektionsschutzrechts haben
unsere Gerichte gewacht. Die Richterinnen und Richter
haben die Corona-Maßnahmen fortlaufend auf ihre
Rechtmäßigkeit, insbesondere auf ihre
Verhältnismäßigkeit geprüft. Und sie haben dies in einer Vielzahl von
Entscheidungen als rechtmäßig bestätigt. Die Gerichte
haben betont, dass die Länder in der
Pandemiebekämpfung über Beurteilungs- und Entscheidungsspielräume
verfügen müssen, dabei aber Maßnahmen, die zur
Einschränkung grundrechtlicher Freiheiten führen, mit
kurzer Laufzeit zu befristen und fortwährend zu evaluieren
haben. Diesen Vorgaben sind die Länder nachgekommen.
Wir in Hamburg haben unsere
Eindämmungsverordnung fortlaufend aktualisiert, dabei die jeweils aktuellen
Erkenntnisse einbezogen und – wann immer das
Infektionsgeschehen es zuließ – Einschränkungen auch wieder
zurückgenommen. Dies ist erforderlich, um die
Schutzpflicht des Staates für das Leben und die Gesundheit der
Bürgerinnen und Bürger mit ihren Freiheitsrechten in
Ausgleich zu bringen.
Die wissenschaftlichen Auswertungen des
Pandemieverlaufs zeigen gleichwohl deutlich, dass ein
rechtzeitiges Einschreiten entscheidend zum Erfolg der
Maßnahmen beiträgt. Es kommt darauf an, im richtigen Moment
schnell zu handeln. Ein Vergleich mit anderen Ländern in
Europa zeigt, dass wir dadurch deutlich weniger
einschneidende Maßnahmen nutzen mussten und somit die
Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger besser gewahrt
haben.
Bundestag und Bundesrat haben das
Infektionsschutzrecht bereits durch zwei Gesetze – im März und Mai
dieses Jahres – an die aktuelle Lage angepasst. Mit dem
nun vorliegenden Dritten Gesetz zum Schutz der
Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler
Tragweite werden die rechtlichen Rahmenbedingungen
weiter verbessert. Die für die Eindämmung der Pandemie
erforderlichen Maßnahmen, die sich bislang auf eine
Generalklausel im Infektionsschutzrecht stützen mussten,
erhalten jetzt ein stärkeres gesetzliches Fundament.
Der neue § 28a des Infektionsschutzgesetzes soll dem
verfassungsrechtlichen Gebot des Gesetzesvorbehalts
Rechnung tragen und zugleich ausreichend
Handlungsmöglichkeiten der Länder für einen wirksamen Schutz
von Leben und Gesundheit sicherstellen. Dazu benennt
Absatz 1 als Regelbeispiele genau die
Schutzmaßnahmen, die sich in den vergangenen Monaten bewährt
haben. Diese ausdrückliche Nennung im Gesetz erhöht
die Rechtssicherheit unserer Verordnung. Dabei ist der
Katalog der Schutzmaßnahmen nicht abschließend, um
die notwendige Flexibilität des Vorgehens in der
Pandemie weiterhin zu gewährleisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ausdrücklich
ist nunmehr im Gesetz klargestellt, dass die Eindämmung
der Corona-Pandemie umfassende Schutzmaßnahmen
rechtfertigt, auch wenn diese mit Einschränkungen von
Freiheitsrechten einhergehen. Sie sind ein Sonderopfer,
das wir zum Schutz der Älteren und Schwächeren, zum
Schutz von Leben und Gesundheit aller Bürgerinnen und
Bürger solidarisch erbringen müssen. Der
Bundesgesetzgeber verleiht diesen Maßnahmen damit eine zusätzliche
demokratische Legitimation und sichert sie mit einem
Parlamentsvorbehalt ab, indem die Maßnahmen nur dann
getroffen werden dürfen, wenn der Bundestag eine
epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt.
Absatz 3 des neuen § 28a stellt klar, dass die
Schutzmaßnahmen am regionalen Infektionsgeschehen
auszurichten sind. Auch das war in den letzten Monaten ein
ständiges Thema zwischen uns in der
Ministerpräsidentenkonferenz. Das heißt: Es ist immer flexibel vor Ort zu
handeln.
Als wesentlicher Indikator hierfür weist das Gesetz die
sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz aus. Durch das Wort
„insbesondere“ macht die Regelung aber deutlich, dass
bei der Beurteilung des Infektionsgeschehens weiterhin
natürlich nicht allein die Inzidenz zu beachten ist. Denn
wie bisher müssen die Länder neben der Inzidenz viele
weitere Faktoren berücksichtigen: die Gesamtzahl der
Infektionsfälle, ihre Verteilung auf die Altersgruppen, die
besondere Schutzbedürftigkeit bestimmter Personen, die
Auslastung des Gesundheitswesens, die Kapazität zur
Nachverfolgung von Kontakten bei Infektionsfällen, die
aktuellen epidemiologischen Erkenntnisse und die
Auswirkungen der Schutzmaßnahmen auf andere
Rechtsgüter, insbesondere ihre sozialen, gesundheitlichen und
wirtschaftlichen Folgen.
Das neue Gesetz ruft dazu auf, spätestens ab der
Überschreitung der Schwellenwerte von 35 beziehungsweise
50 Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Aber auch vor dem
Erreichen dieser Werte können und müssen Maßnahmen
getroffen werden.
Hamburg hat im Vergleich zu anderen Metropolen vor
allem deshalb einen günstigeren Verlauf der
Infektionsdynamik erreicht, weil wir zum Teil deutlich vor
Überschreitung der 35er-Schwelle private Feierlichkeiten und
öffentliche Versammlungen beschränkt,
Alkoholverkaufsverbote erlassen, eine Maskenpflicht im
öffentlichen Raum und eine Sperrstunde in der Gastronomie
eingeführt haben. Diese Gestaltungsspielräume bei den
Schutzkonzepten sind in der Rechtsprechung anerkannt,
und sie sind geboten. Nur so können die Länder die
Pandemie weiterhin erfolgreich bekämpfen.
Das Corona-Virus und der Verlauf der Pandemie
haben bereits zu vielen unerwarteten Erkenntnissen
geführt und können noch zu weiteren unvorhergesehenen
Lagen führen. Auch dafür müssen wir gewappnet sein.
Insgesamt stellen die Regelungen im Gesetz zu den
Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie eine gute
Ergänzung des bisherigen Rechtsrahmens dar, der die
Rechtssicherheit erhöht und weiterhin wirksamen Schutz
von Leben und Gesundheit der Bevölkerung durch die
hierfür verantwortlichen Länder ermöglicht.
Die Freie und Hansestadt Hamburg begrüßt das
vorliegende Gesetz und wird ihm zustimmen. Herzlichen
Dank allen, die an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt
waren, insbesondere denjenigen, die es im Deutschen
Bundestag initiiert haben! – Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Kollege
Tschentscher!
Als Nächster spricht – nach der Desinfektionspause –
Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen. – Bitte schön.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen im Saal, aber ich richte mich
in dem, was ich sagen möchte, insbesondere auch an
diejenigen, die dieser Debatte im Livestream folgen oder
sie später in den sozialen Netzwerken nachverfolgen
werden.
Der Corona-Virus stellt viele unserer bisherigen
Gewissheiten auf eine harte Probe. Aus vielen
Gesprächen mit Freundinnen und Freunden, Bekannten, auch
Verwandten stelle ich fest, dass unglaublich viele
Menschen Angst haben, weil er unserem Bedürfnis nach
Sicherheit, dem Bedürfnis, wenn diese Sicherheit in
Frage gestellt wird, genau zu wissen, wer der Verursacher
ist, wo das herkommt, wann es zu Ende sein wird, was
man genau dagegen tun kann, nicht Rechnung trägt,
sondern er provoziert Fragen.
Wir können quasi live verfolgen, wie Wissenschaft auf
eine neue Herausforderung wissenschaftlich tätig ist: Sie
stellt Hypothesen auf. Den Hypothesen wird
widersprochen. Es kommen neue Erkenntnisse hinzu. Es werden
Daten gesammelt. Und das alles verfolgen wir. Wir sind
Teil dieses wissenschaftlichen Prozesses, weil wir alle
vulnerabel sind, weil wir alle von diesem Virus betroffen
sein können. Das macht uns unsicher. Und das prägt die
öffentliche Diskussion. Es prägt die private Diskussion.
Das zerreißt Familien. Es versetzt Freundeskreise,
Kollegenkreise in totalen Stress. Und das zeigt, wie
unglaublich angespannt die Diskussion in den sozialen
Netzwerken ist.
Deshalb ist das Gespräch, das wir führen, wichtig.
Wichtig ist auch das Gespräch mit denjenigen, die
demonstrieren. Denn allein die Tatsache, dass
demonstriert wird, ist Ausdruck davon – darauf werde ich gleich
noch mal eingehen –, dass wir weit davon entfernt sind,
den Begriff der Diktatur auch nur ansatzweise berechtigt
in unserer aktuellen Situation in den Mund zu nehmen.
Wer über Diktaturen redet, der soll nach Weißrussland
schauen, er kann in andere Länder schauen, er kann in
unsere Geschichte schauen. Aber diejenigen, die heute
auf der Straße sind, sind diejenigen, die ihre Position
artikulieren, und mit ihnen muss auch das öffentliche
Gespräch geführt werden. Das ist der Grund, warum ich
mich auch hier gemeldet habe.
Ich habe gestern in einem kleinen Tweet von zwei
Minuten erklärt, warum ich den Vorwurf, es würde sich
bei diesem Bevölkerungsschutzgesetz um ein
Ermächtigungsgesetz handeln, historisch falsch finde. Auch dazu
werde ich gleich noch mal etwas sagen.
Ich bin gefragt worden – das ist auch berechtigt –,
warum die Partei, der mein Ministerpräsident angehört,
im Bundestag gegen dieses Gesetz stimmt und der
Ministerpräsident, unsere rot-rot-grüne Koalition und die
Landesregierung mich aufgefordert haben, als Vertreter des
Freistaats Thüringen für dieses Gesetz zu stimmen.
Ministerpräsident Ramelow hat wahrnehmbar
gefordert, dass das, was wir als Landesregierung, was die
Bundesregierung tut, auf eine stärkere parlamentarische
Grundlage gestellt wird.
Der Ministerpräsident hat deutlich gemacht – in
Übereinstimmung mit dem Bundestagspräsidenten und dem
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages; dem entspricht ein Gutachten, das
der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Rheinland-
Pfalz herausgegeben hat –, dass die Generalklausel des
Infektionsschutzgesetzes nicht dauerhaft die Grundlage
unseres Agierens als Regierung in dieser Pandemie sein
kann.
Hier im Bundesrat – und das ist der Unterschied zum
Deutschen Bundestag, in dem es eine Opposition gibt und
Regierungsfraktionen, die die Regierung stützen – sitzen
keine Abgeordneten, die vom Volk gewählt sind, sofern
nicht einzelne Landesregierungsmitglieder auch
Landtagsabgeordnete sind, sondern der Bundesrat setzt sich
aus den Vertreterinnen und Vertretern der
Landesregierungen zusammen. Wenn wir heute über ein Gesetz
abstimmen, das unsere eigenen Kompetenzen insoweit
beschneidet, dass sie an die Legislative stärker abgegeben
werden, dann kann man nicht als Mitglied einer
Landesregierung, wenn man genau dieses Ziel verfolgt, diesem
Gesetz nicht zustimmen. Es kann gute Gründe geben,
warum eine Opposition im Deutschen Bundestag
artikuliert, dass ihr dieses Gesetz nicht weit genug geht. Aber
ich kann als jemand, der mit dem Ministerpräsidenten
übereinstimmt, dass wir den Parlamenten – auch den
Landesparlamenten – mehr Recht geben müssen, nicht
guten Gewissens für den Freistaat Thüringen diesem
Gesetz an dieser Stelle nicht zustimmen.
Das erklärt auch, warum wir hier natürlich
Repräsentantinnen und Repräsentanten politischer Parteien sind,
die Koalitionen und Regierungen bilden. Aber wir sind
ein föderaler Bundesstaat, und dies ist die Kammer der
Landesregierungen, und so stimmen wir ab.
Ich habe gesagt – und stehe dazu –, dass diese Klärung
der Rechte zwischen Landesregierungen zu Gunsten der
Rechte des Bundestages unverzichtbar ist. Ich sage aber
bewusst „unverzichtbar“ und nicht „alternativlos“. Das
hat einen Grund. Ich kann die Behauptung des politischen
Betriebs, dass Entscheidungen alternativlos sind, schon
deshalb nicht leiden, weil wir alle, die dies artikulieren,
wissen, dass es nicht richtig ist. Es gibt immer eine
Alternative. Der Punkt ist nur: Die Alternative muss
deutlich machen, dass sie die bessere ist. Ich sehe
tatsächlich keine bessere Alternative zu der Regelung, die wir
hier treffen, unter dem Gesichtspunkt der Abgabe von
Kompetenzen an die Parlamente.
Aber auch für dieses Gesetz gilt – insofern stimme ich
dem, was Christoph Degenhart als Verfassungsrechtler
heute im „Tagesspiegel“ gesagt hat, in Übereinstimmung
mit manch anderen, und auch Argumenten, die von den
demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag aus
der Opposition vorgetragen wurden; der FDP, der Partei
Die Linke, auch Abgeordneten der Grünen, die im
Bundestag heute nicht für dieses Gesetz gestimmt haben –:
Der Bessere ist der Feind des Guten. Und natürlich wird
auch dieses Gesetz angepasst werden. Aber wir wollen,
dass es klarere Rechtsgrundlagen gibt, dass es klarere
parlamentarische Kompetenzen gibt. Vor dem
Hintergrund, dass der Senat in Bremen der Bürgerschaft einen
Gesetzentwurf übermittelt hat, wo es um die Stärkung der
Parlamentsrechte geht. Wir werden in unserer nächsten
Kabinettsitzung genau die gleiche Diskussion führen, um
unseren Landtag analog zum Bundestag mit mehr
Kompetenzen in dieser Frage auszustatten. Insofern: Ich halte
diesen Gesetzentwurf an dieser Stelle tatsächlich für
unverzichtbar. Ja, natürlich gibt es Alternativen, aber ich
halte sie nicht für besser. Auch deshalb kann man diesem
Gesetz zustimmen.
Jetzt sind wir wieder bei diesem Punkt, dass Menschen
artikulieren, es sei ein Ermächtigungsgesetz. Da gibt es
einige, die sagen: Kann doch keiner sagen, das sei kein
Ermächtigungsgesetz, der Begriff „Ermächtigung“ steht
ja über 30 Mal drin! – Okay. Das zeugt davon, dass nicht
ganz klar ist, was mit „Ermächtigungsgesetz“ gemeint ist.
Deshalb für diejenigen, die dieser Debatte zuschauen, an
dieser Stelle noch mal:
Das Ermächtigungsgesetz war das Gesetz, dem 288
Nationalsozialisten im Reichstag zugestimmt haben und
mit dem die Gewaltenteilung in Deutschland aufgehoben
wurde. 94 sozialdemokratische Abgeordnete haben gegen
dieses Gesetz gestimmt. Die 81 Abgeordneten der KPD
konnten dieses Gesetz nicht mehr ablehnen, sie waren
nämlich entweder schon verhaftet oder auf der Flucht.
Ein Gesetz, das die Gewaltenteilung aufhebt, trägt zu
Recht den Namen Ermächtigungsgesetz.
Dieses Gesetz, das die Rechte des Parlaments stärkt,
das Maßnahmen zeitlich befristet, das die
Kontrollfähigkeit gegenüber der Regierung stärker macht, das sich im
Zweifel auch – das ist bereits angekündigt – der
gerichtlichen Untersuchung stellen muss, das möglicherweise
aufgrund gerichtlicher Entscheidung korrigiert werden
muss, das kann niemand ernsthaft als ein
Ermächtigungsgesetz mit Verweis auf das Ermächtigungsgesetz der
Nationalsozialisten bezeichnen. Wer dies tut,
argumentiert ganz bewusst ahistorisch. Wer dies tut und heute
Angela Merkel, unsere Bundeskanzlerin, mit Adolf Hitler
vergleicht, der setzt Dinge gleich, weil er meint, dass es
zum politischen Geschäft gehört, in einer
Erregungsdemokratie Nicht-Vergleichbares miteinander zu
vergleichen und den Eindruck zu erwecken, dass wir uns in
einer Meinungsdiktatur befinden würden.
An dieser Stelle sage ich auch: Nicht alle, die heute
vor dem Deutschen Bundestag demonstriert haben,
bezeichne ich als Corona-Leugner, sondern es gibt
darunter mit Sicherheit eine Reihe von Menschen, die
tatsächlich Angst haben um unsere freiheitliche Grundordnung.
Sie haben Angst, dass politische Akteure sozusagen Lust
an der autoritären Versuchung bekommen. Das ist völlig
berechtigt. Diese Debatte muss geführt werden. Wer mit
dieser Position auf die Straße geht, ist das notwendige
Korrektiv jeder politischen Entscheidung in unserer
Demokratie.
Aber unter denjenigen, die heute demonstrieren, waren
evidente Rechtsextreme, Reichsbürger,
Verschwörungstheoretiker, Corona-Leugner. Wenn mir häufig
vorgeworfen wird, ich würde alle in einen Topf werfen, sage ich:
Ganz ehrlich, diejenigen, die mit demokratischer
Grundüberzeugung Furcht haben, dass in der Corona-Situation
etwas ins Rutschen gerät, was unsere freiheitlich
demokratische Grundordnung in Frage stellen könnte, mit
denen diskutiere ich gern. Der Punkt ist: Ich kann sie
nicht mehr herausfinden in dieser Menge an
Rechtsextremen und Corona-Leugnern, die auf der Straße sind.
Insofern: Machen Sie sich erkennbar als Demokratinnen
und Demokraten! Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren.
Aber zeigen Sie auch Ihre deutliche Differenz zu
denjenigen, die Corona-Leugner, Rechtsextreme,
Verschwörungstheoretiker sind. Ich schere nicht alle über einen
Kamm, sondern es fällt mir schwer, sie zu differenzieren.
Machen Sie sich als Demokratinnen und Demokraten
erkennbar, indem Sie sich von denjenigen distanzieren,
die ein billiges Geschäft zur Abschaffung unserer
freiheitlich demokratischen Grundordnung betreiben.
Als ich gestern diesen Zwei-Minuten-Tweet zum
Thema, warum das Bevölkerungsschutzgesetz kein
Ermächtigungsgesetz ist, abgesetzt habe, bekam ich
unmittelbar danach einen Tweet mit der Drohung, mich
vors Kriegsgericht zu stellen und abzuurteilen. Es wurde
mir ein Brief geschickt, der darauf hinweist, dass meine
Familie ausgewiesen wird, dass ich ins Lager kommen
werde. Machen Sie, die Demokratinnen und Demokraten
sind, sich erkennbar! Und distanzieren Sie sich von
denjenigen, die meinen, dass der Schutz der freiheitlich
demokratischen Grundordnung darin besteht, andere vors
Kriegsgericht stellen zu wollen. Das ist nämlich die
Rhetorik der Nationalsozialisten und nicht derjenigen, die
eine Demokratie schützen wollen.
Heute haben Menschen vor dem ARD- und ZDF-
Gebäude gerufen: „Wir sind das Volk“. Ja, stimmt, sie
sind Teil eines Volkes. Sie sind aber nicht die Mehrheit
des Volkes. Warum stresst es mich, wenn sie rufen: „Wir
sind das Volk“? Es ist völlig in Ordnung, dass gerufen
wird: „Wir sind das Volk“. Aber diejenigen, die im
September 1989 in einer Kirche in Leipzig das erste Mal
Transparente gegen die DDR-Diktatur hochgehalten
haben, die im Herbst 89 auf die ersten Demonstrationen
gegangen sind, die nicht wussten, ob sie verhaftet
werden, ob ihre Familie weiß, wo sie inhaftiert werden,
diejenigen, die am 6. Oktober auf der Straße waren und
nicht wussten, ob die zusammengezogenen NVA-Kräfte
und Polizeieinheiten schießen werden, die hatten
tatsächlich Mut. Sie haben dazu beigetragen, dass ein Volk
gegen eine tatsächliche Diktatur aufgestanden ist. Wer
heute ruft: „Wir sind das Volk“, dem müssen zwei
Sachen klar sein: Das ist nicht wahnsinnig mutig, es ist
Maulheldentum. Punkt 1.
Punkt 2 – das ist der große Irrtum, der häufig
umläuft –: Es ist kein Ausdruck von eingeschränkter
Meinungsfreiheit, wenn man mit seiner eigenen Position
keine Mehrheit hat. In unserem Land darf man alles
sagen, was nicht strafbar ist. Das ist Meinungsfreiheit,
und sie schränkt niemand ein.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf eines
hinweisen: Diese Maske, die ich trage – darauf habe ich
auch gestern hingewiesen –, schützt andere Menschen.
Das Tragen einer Maske ist keine Einschränkung der
Meinungsfreiheit, sondern das Tragen der Maske
appelliert an etwas, was unser Gemeinwesen ausmacht:
Solidarität gegenüber denjenigen, die schwächer sind als wir.
Aber wer die Maske mit dem gelben Stern vergleicht,
wer sich als jemand, der die Maske nicht aufsetzen will,
mit Anne Frank vergleicht, der trampelt auf den Gräbern
derjenigen herum, die als Teil des europäischen
Judentums der industriellen Vernichtung der
Nationalsozialisten anheimgefallen sind.
Auch hier appelliere ich an diejenigen, die auf den
Demonstrationen sind: Distanzieren Sie als
Demokratinnen und Demokraten sich von denjenigen, die den
Nationalsozialismus verharmlosen, die den Holocaust
instrumentalisieren! Sie schlagen mit solchen Vergleichen den
Überlebenden des Nationalsozialismus, den Familien, die
weinend in Auschwitz stehen, um sich das Buch der
Namen anzuschauen, den traumatisierten
Nachfolgegenerationen ins Gesicht. Hören Sie auf damit.
Lassen Sie uns streiten über den richtigen Weg aus der
Pandemie. Aber lassen Sie das Andenken an die Opfer in
den Konzentrationslagern – Buchenwald bei uns in
Thüringen, in Auschwitz und in vielen anderen Orten,
Sachsenhausen in unserem Nachbarland Brandenburg, von
Berlin aus gesehen – ruhen und instrumentalisieren Sie es
nicht für Ihre billigen Zwecke! – Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Minister Hoff!
Zum Schluss spricht zu uns Herr Bundesminister
Spahn aus dem Bundesministerium für Gesundheit.
Inzwischen haben Sie alle die Drucksache 700/20 auf
dem Tisch, so dass uns sozusagen auch körperlich
vorliegt, worüber wir nach Ihrer Rede abstimmen sollen. –
Bitte schön.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit: Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Deutschland kommt im internationalen Vergleich bisher
gut durch diese schwere Zeit. Wer sich in Europa und der
Welt umschaut, sieht: Die Maßnahmen, die wir in
Deutschland ergreifen, sind hart – ja –, sie bedeuten viel
Verzicht und viel Einschränkung, aber sie sind im
Vergleich zu Maßnahmen etwa unserer Nachbarländer milde.
Auch wenn Einzelne gerade durchaus starke
Einschränkungen erleben, sehen wir, dass wir auch in der
Abwägung der unterschiedlichen Interessen in dem, was
wir tun, einen Unterschied machen. Wie in der Debatte
im Bundestag gerade geht es auch hier darum, die
richtige Balance zu finden. Gesundheitsschutz steht nicht
absolut. Es ist eine Balance zu finden, denn jede
Entscheidung und jede Nicht-Entscheidung – beides – hat
Folgen. Es ist auch gerade deutlich geworden: Jede
Alternative hat ihre Folgen. Die Frage ist: Welche Folgen
und welchen Schaden, der durch Entscheiden oder Nicht-
Entscheiden entsteht, wollen wir wie tragen und
ertragen?
Bund und Länder haben in dieser Pandemie bis jetzt
gemeinsam den Gesundheitsschutz, dass die
Krankenhäuser, das Gesundheitssystem nicht überfordert werden,
die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten die
notwendige Behandlung in guter Qualität und ausreichend zu
geben, im Vergleich zu anderen Aspekten sehr stark
gewichtet. Gleichzeitig haben wir uns nicht nur in
Worten, sondern auch in Taten immer darum bemüht, den
Schaden, der in anderen Bereichen, etwa in der
Volkswirtschaft, entsteht, bestmöglich abzumildern – durch
Hilfsprogramme, Unterstützungsmaßnahmen,
Konjunkturpakete und für einzelne soziale Härten
Kurzarbeitergeld.
Auch wenn manche besonders laut sind – ich bin auch
deswegen zu spät, weil es gerade nicht so einfach ist,
vom Bundestag zum Bundesrat zu kommen. Und dass
manche besonders aggressiv sind, habe ich im Übrigen
auch im August im Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen
erlebt. Da standen bei Veranstaltungen Hunderte draußen
und haben „Mörder! Mörder! Mörder!“ geschrien. Auch
wenn sie laut und aggressiv sind, ist es wichtig, sich
immer zu vergegenwärtigen: Das ist nicht die Mehrheit.
Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger trägt
unsere Maßnahmen nicht nur mit, sie lebt sie jeden Tag.
Denn in Wahrheit könnten wir mit keinem Zwang das
erreichen, was in einer solchen Pandemie notwendig ist,
nämlich dass die Bürgerinnen und Bürger aufeinander
Acht geben wollen, sich schützen wollen, Maske tragen
nicht nur für sich, sondern vor allem für die Gesundheit
der anderen. Um dieses Vertrauen der großen Mehrheit
der Bürgerinnen und Bürger – auch derjenigen, die
Fragen haben, die zaudern, hadern, Sorgen haben – zu
erhalten, dafür sind zielgerichtete und rechtssichere
Maßnahmen zentral.
Im Bundestag haben wir mit dem
Bevölkerungsschutzgesetz dafür heute die nötige Grundlage
geschaffen, auf der die Länder handeln können. Wir haben auch
in den letzten Tagen einiges in intensiven Diskussionen
miteinander noch mal neu austariert und geklärt. Die
Corona-Hilfen für die Krankenhäuser werden
zielgenauer. Und ja, Herr Ministerpräsident Bouffier, am Ende ist
es auch das Lernen aus den Erfahrungen der ersten
Maßnahmen für die Krankenhäuser. Die Freihaltepauschalen
sind vergleichsweise pauschal und umfänglich,
gleichzeitig sind jetzt die Krankenhäuser zu unterstützen und von
wirtschaftlichem Schaden fernzuhalten, die uns in der
Pandemie bei der Versorgung von Covid-19-Patienten
helfen, und zwar möglichst zielgerichtet. Wir haben uns
mit den Kolleginnen und Kollegen
Gesundheitsministerinnen und -minister in den Ländern auch intensiv darum
bemüht, den Ausgleich und die Balance zu finden, den
Kompromiss mit dem Haushaltsgesetzgeber – der mir
auch einen klaren Auftrag mitgegeben hat – aus den
Erfahrungen und dem, was für die Krankenhäuser vor Ort
notwendig ist.
Wir, die Rechts- und Innenpolitiker von Bundestag
und Bundesrat zusammen mit den Ressorts der
Bundesregierung, haben § 28a miteinander überarbeitet und
weiter bearbeitet.
Wir haben die Zuständigkeiten rund um Impfzentren
im Gesetz geregelt, die Frage, wie sie finanziert werden,
wie sie aufgebaut werden, die Verhältnisse von Bund und
Ländern. Bei dem Thema Impfen haben wir übrigens
gerade genau das Licht am Ende des Tunnels, das wir in
diesem schweren November besonders brauchen. Wir
haben heute noch mal Daten von B i o n t e c h , einem
deutschen Biotech-Unternehmen aus Mainz, gehört, die
die Wirksamkeit nachweisen. Wir werden, Stand heute,
wahrscheinlich so schnell einen Impfstoff gegen einen
neuen Virus haben wie nie zuvor in der
Menschheitsgeschichte. Und das Wissen, dass jetzt noch harte Monate
für uns alle bevorstehen, aber ernsthaft begründete
Hoffnung darauf besteht, dass es nächsten Herbst und Winter
besser werden kann, gibt Perspektive; denn wir
bekommen jeden Tag neue Möglichkeiten, mit dem Virus
umzugehen.
Wir haben trotz der nötigen Eile ausführlich beraten.
Der neue § 28a Infektionsschutzgesetz greift auch
Forderungen nach mehr Rechtsklarheit der Grundlagen für die
von den Ländern zu erlassenden Rechtsverordnungen auf,
die sich in den letzten Wochen und Monaten ergeben
haben. In Wahrheit ist das Infektionsschutzgesetz, das
sich aus dem Bundesseuchengesetz entwickelt hat, in
seinem ganzen Regelungsgehalt nie auf eine Pandemie
dieser Dauer ausgelegt gewesen. Das ist sozusagen gar
nicht mitgedacht worden. Dass wir die Generalklausel
des § 28 Infektionsschutzgesetz und weitere Paragrafen
für diese Pandemie konkretisieren, trägt insbesondere
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der
Wesentlichkeitstheorie, der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen
Rechnung.
Die Länder gestalten diese Rechtsverordnungen in
eigener Zuständigkeit aus. Nur Sie können letztlich
beurteilen, was vor Ort nötig ist. Hier zeigt sich auch die
Stärke unseres föderalen Systems. Die Maßnahmen
richten sich sowohl an Schwellenwerten aus als auch am
Schutz von Leben und Gesundheit und an der
Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Sie bemühen sich in
ihrer Bewertung gleichzeitig immer um die Balance mit
Blick auf die Folgen in anderen Bereichen. Wir handeln
gemeinsam in einer Situation, die sich keiner von uns
gewünscht, wahrscheinlich nicht einmal vorgestellt hat.
Aber die Lage macht es notwendig, zu handeln. Wir tun
das, um das Gesundheitssystem vor allem und zuvörderst
vor Überlastung zu schützen. Es geht dabei nicht um
Zahlen und Statistiken. Es geht um Menschen, um
Patientinnen und Patienten, ihre Angehörige, um viel Leid
auf den Intensivstationen in den Krankenhäusern und, ja,
auch um Tod.
Um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten,
müssen wir schnell und effektiv handeln können. Dafür bietet
das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz eine weitere
Grundlage.
Wir haben in den letzten neun Monaten der Pandemie
erlebt, dass es am besten gemeinsam geht. Gemeinsam
als Gesellschaft und gemeinsam in der Zusammenarbeit
von Bund, Ländern, Städten und Landkreisen. Der
Kampf gegen das Virus und der Schutz der Bevölkerung
ist unsere gemeinsame Verantwortung. Sie kann uns im
Übrigen kein Virologe, kein Wissenschaftler, kein
Experte abnehmen. Diese können Fakten und Einschätzungen
geben, entscheiden muss am Ende die gewählte Politik.
Ich finde, wir können sagen: Diese Zusammenarbeit
hat sich bewährt. Der Föderalismus und die
Zuständigkeitsverteilung, wie wir sie haben, ist in dieser Pandemie
ein Vorteil. Ich sehe nicht – auch nicht im europäischen
Vergleich –, dass die Zentralstaaten besser durch die
Pandemie kommen. In 16 Bundesländern und fast 400
kreisfreien Städten und Landkreisen können wir am Ende
viel mehr Kraft entfalten, regional differenziert und
lageangemessen reagieren. Das ist eine echte Stärke in dieser
Pandemie. Wir können voneinander lernen und sehen,
was gut und was weniger gut funktioniert. Wir können
Argumente austauschen und die verschiedenen
Sichtweisen einbringen. Das zeigen ja die intensiven Beratungen
zwischen Bund und Ländern. Sie sind ein Wert an sich.
Auch wenn es manchmal schwierig ist, und auch wenn es
manchmal ruckelt, am Ende führen sie zu einem
gemeinsamen, zu einem guten Ergebnis.
Wir erleben viele Diskussionen über
demokratischparlamentarische Legitimation dieser Politik in der
Pandemie. Legitimation dieser Politik kommt auch
wesentlich über die Länder und die Städte und Gemeinden. Über
die Debatten, die Bund und Länder miteinander führen,
kommt Legitimation, weil öffentlich unterschiedliche
Aspekte ausgetauscht werden. Gute, konstruktive,
manchmal kontroverse und manchmal unbedingt auch
emotionale, aber eben konstruktive, gut geführte
Debatten tragen zum Vertrauen bei; davon bin ich zutiefst
überzeugt. Dazu gehört auch, zuzuhören, auch
selbstkritisch zu sein. Im Zweifel mal eine Sekunde lang zu
unterstellen, auch der andere könnte recht haben, auch wenn es
schwerfällt. Denn das ist am Ende Voraussetzung dafür,
dass wir im Gespräch miteinander bleiben können in
einer Zeit, die uns allen viel abverlangt. Ich finde, dass
uns das bis hierhin gut gelungen ist, auch über
Parteigrenzen hinweg. Ich bin überzeugt: Wir werden damit
dem Ernst der Lage und unserer demokratischen
Verantwortung gerecht.
Die Pandemie verlangt uns viel ab. Die Maßnahmen
sind eine bittere Medizin. Aber sie sind eine wirksame
Medizin.
Und wir haben Grund zur Zuversicht. Wir haben das
exponentielle Wachstum ein zweites Mal gestoppt. Das
zeigen die Zahlen der letzten Tage. Wir sind wieder
trittsicherer. Wir sind noch nicht über den Berg. Die Zahlen
müssen ohne Zweifel runter. Aber wir haben zum
zweiten Mal gemeinsam – auch früher als viele andere Staaten
auf der Welt – die zweite Welle, das exponentielle
Wachstum gestoppt. Das zeigt: Wir wissen, wie es geht.
Jetzt heißt es, konsequent zu bleiben. Nicht aufzuhören,
sondern weiter daran zu arbeiten, die Zahlen, das Virus
so unter Kontrolle zu bringen, dass wir jeden Tag Zug um
Zug die Balance zwischen Alltag und Gesundheitsschutz
besser finden können. Denn darum geht es: Das Virus ist
dynamisch, wir müssen es auch sein. Wir lernen jeden
Tag dazu.
Das alles ist angelegt in diesem Gesetz. Es ist das
dritte Bevölkerungsschutzgesetz in neun Monaten. Das zeigt,
dass wir die rechtlichen Grundlagen, auf denen wir
agieren, im Bund und in den Ländern immer wieder an die
Lage anpassen, und zwar durch
Parlamentsentscheidungen. Testen, Schutzkonzepte, vulnerable Gruppen,
Impfen, die Maßnahmen, die ergriffen werden – all das ist
angelegt in diesem dritten Bevölkerungsschutzgesetz.
Deswegen bitte ich Sie für weiter gemeinsames
erfolgreiches Agieren in dieser schwierigen Zeit der Pandemie um
Zustimmung.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Herr Bundesminister! Ihr Appell stößt nicht auf taube
Ohren, denke ich. Wir werden diese Herausforderung
weiter gemeinsam bewältigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen
und Herren, wir müssen jetzt darüber befinden, inwieweit
wir heute die Sache zur Entscheidung bringen.
Vorher rufe ich diejenigen auf, die eine Erklärung zu
Protokoll1 abgegeben haben: Herr Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern), Frau Bürgermeisterin Pop
(Berlin) und Frau Ministerin Dr. Reimann
(Niedersachsen).
Wir müssen jetzt als Erstes darüber entscheiden, dass
wir heute in diesem Hohen Hause in der Sache
entscheiden. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Das ist eine klare Mehrheit; das Pendel kommt deutlich
über 50 zu liegen.
Ich danke dafür.
So können wir das Gesetz zur Abstimmung bringen.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Wer
stimmt dem Gesetz zu? – Das sind stabil 49 Stimmen;
die Mehrheit.
Ich danke ganz ausdrücklich dafür. Wir haben also
unsere Pflicht erfüllt, Herr Bundesminister, sehr geehrte
Damen und Herren.
Ich möchte am Schluss, bevor ich die Sitzung beende,
einen Dank aussprechen. Ich möchte einen Dank
aussprechen an die Sicherheitskräfte, an die Polizistinnen
und Polizisten, die heute dafür gesorgt haben, dass die
demokratischen Prozesse in unserer Bundeshauptstadt so
vollzogen werden konnten, dass eine Demokratie stolz
auf sich sein kann, dass wir handlungsfähig sind. Ich
danke auch allen hier im Bundesrat, die mitgewirkt
haben, dass wir diese Sitzung so schnell absolvieren
konnten und dass wir zu einem guten Ergebnis gekommen
sind. Ganz herzlichen Dank!
Die Schlussworte verlese ich wie folgt:
Meine Damen und Herren, damit haben wir die
Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein
auf Freitag, den 27. November 2020, 9.30 Uhr.
Kommen Sie gut nach Hause! Bleiben Sie gesund!
Und wenn Sie mit einem Fahrzeug fahren: Fahren Sie
alle schön langsam!
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 16.14 Uhr)
1 Anlagen 1 bis 3
Anlage 1
Erklärung
von Staatsminister Dr. Florian Herrmann
(Bayern)
zu Punkt 1 der Tagesordnung
In Anbetracht der Fortdauer der Pandemie ist es
wichtig, dass der Gesetzgeber die bundesgesetzlichen
Rechtsgrundlagen für die teilweise
grundrechtsbeeinträchtigenden Maßnahmen konkretisiert und präzisiert. Ebenso
wichtig ist es jedoch, dass die Rechtsgrundlagen und
Maßnahmen entsprechend dem weiteren
Pandemieverlauf evaluiert und ggf. angepasst werden.
Anlage 2
Erklärung
von Bürgermeisterin Ramona Pop
(Berlin)
zu Punkt 1 der Tagesordnung
Für die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen begrüßen grundsätzlich eine neue Regelung zu
Ausgleichzahlungen für die Krankenhäuser. Auch die
Länder finden eine zielgenaue Finanzierung von
Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, die an der
Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten beteiligt
sind, richtig. Die nun vom Deutschen Bundestag
beschlossene Regelung kann aber eher zu Fehlanreizen
bei der Aufnahme von Patientinnen und Patienten und zu
weiterer Zentralisierung auf Kosten der Versorgung in
der Fläche führen. Es besteht die Gefahr, dass Grund-
und Regelversorger sowie Fachkliniken in Bedrängnis
kommen. Die Kliniken haben im Frühjahr erhebliche
zusätzliche Kapazitäten im Intensivbereich mit Beatmung
aufgebaut. Viele Kliniken, die wichtige Beiträge zur
Pandemiebekämpfung leisten, würden nach aktuellem
Stand ohne entsprechende finanzielle Unterstützung des
Bundes bleiben.
Die Länder haben bereits frühzeitig eigene regionale
Versorgungskonzepte entwickelt und implementiert, die
es nun auch zu bewahren gilt. Es wird daher dringender
Nachbesserungsbedarf gesehen.
1. Die Inzidenzschwelle soll von 70 auf 50 reduziert
werden. Eine Inzidenz von 70 stellt eine zu hohe
Schwelle dar und ist schwer administrierbar. Zudem
orientieren sich auch die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
in ihren regelmäßigen Besprechungen zu Maßnahmen
zur Bekämpfung des Corona-Virus immer an einer
Inzidenzschwelle von 50. Oberhalb von 50 sind
wesentliche Maßnahmen zu treffen und ggf. auch zu
finanzieren. Die Steuerung der Kapazitäten in den
Krankenhäusern muss frühzeitig angesetzt werden.
Hier ist eine Übereinstimmung der Schwellenwerte
erforderlich – § 21 Absatz 1a S. 2 KHG.
2. Die Beschränkung für die Ausgleichszahlungen auf
Krankenhäuser nach den GBA Notfallstufen 1, 2, 3
entspricht nicht der aktuellen Versorgungsrealität in
den Ländern. Eine Zwei- oder gar Dreiteilung der
Kliniken, wie im Gesetzesbeschluss verankert, wird
abgelehnt. Bundesweit werden neben
intensivmedizinisch betreuten Patientinnen und Patienten auch oder
sogar der größere Teil der Patientinnen und Patienten
periphär-stationär behandelt. Diese Versorgung kann
und muss auch in Krankenhäusern sichergestellt
werden, die keine intensivmedizinische
Behandlungsmöglichkeit aufweisen. Daher ist die Einbindung
weiterer Krankenhäuser erforderlich. § 21 Absatz 1a
KHG soll deshalb um den folgenden Satz ergänzt
werden:
„Soweit die nach Satz 2 bestimmten zugelassenen
Krankenhäuser für die Erhöhung der Verfügbarkeit
von betreibbaren intensivmedizinischen
Behandlungskapazitäten planbare Aufnahmen, Operationen
oder Eingriffe verschieben oder aussetzen, erhalten
sie für Ausfälle von Einnahmen, die seit dem 18.
November 2020 dadurch entstehen, dass Betten nicht so
belegt werden können, wie es vor dem Auftreten der
SARS-CoV-2-Pandemie geplant war,
Ausgleichzahlungen aus der Liquiditätsreserve des
Gesundheitsfonds. Die Länder bestimmen nach pflichtgemäßem
Ermessen unter Beachtung regionaler
Versorgungskonzepte die für die Versorgung von COVID-19-
Patienten besonders geeigneten sowie die mit diesen
Krankenhäusern im Sinne einer horizontalen
Kapazitätserweiterung kooperierenden Krankenhäuser, die
entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten.“
3. Die in §§ 23 Absatz 2, 25 Absatz 3 KHG n.F. dem
BMG eingeräumten Verordnungsermächtigungen
sind an die Zustimmung des Bundesrates zu koppeln.
Bei weiteren Änderungen im Rahmen der
Rechtsverordnung nach § 23 KHG sind die Länder frühzeitig zu
beteiligen.
4. Die PpUGV ist wie im Frühjahr generell auszusetzen.
Der Beirat schlägt vor, dass für Krankenhäuser, die
Ausgleichszahlungen erhalten, die Ausnahmeregelung
der PpUGV (epidemische Lage) als erfüllt gelten
sollte mit der Folge, dass die Pflegepersonaluntergrenzen
von diesem Krankenhaus nicht eingehalten werden
müssen und ein Unterschreiten der Grenzen keine
Sanktionierung nach sich zieht.
Das Gesetz muss hier zeitnah, spätestens aber für das
Jahr 2021 angepasst werden.
Anlage 3
Erklärung
von Ministerin Dr. Carola Reimann
(Niedersachsen)
zu Punkt 1 der Tagesordnung
Für die Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen,
Saarland und Sachsen gebe ich folgende Erklärung zu
Protokoll:
Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen,
Saarland und Sachsen sehen in dem 3.
Bevölkerungsschutzgesetz eine sinnvolle Weiterentwicklung der
infektionsschutzrechtlichen Regelungen im Hinblick auf die nach
wie vor herausfordernde Bekämpfung der COVID-19-
Pandemie. Sie werden deshalb dem Gesetz unter
Zurückstellung ihrer Bedenken im Bundesrat zustimmen.
Die mit dem Gesetz festgelegten Regelungen zur
Finanzierung der Krankenhäuser im Rahmen der
Pandemie werden grundsätzlich begrüßt. Allerdings wird das
jetzt vorgesehene hochkomplexe Verfahren insbesondere
dazu führen, dass vielfach vorhandene
Versorgungsverbünde nicht berücksichtigt werden und regional
vereinbarte, zum Teil länderübergreifende
Unterstützungsnetzwerke – insbesondere bei den Maximalversorgern – in
ihrer Zusammenarbeit und gegenseitigen Solidarität
beeinträchtigt werden. Zudem ist darauf hinzuweisen,
dass eine Koppelung an die Einstufung als
Notfallkrankenhaus nicht der Versorgungsrealität von COVID-19-
Patientinnen und -Patienten gerecht wird. Dies wird die
gemeinsam organisierte, solidarische Versorgung nach
dem „Kleeblattmodell“, wonach Patientinnen und
Patienten kapazitätsnotwendig auf Krankenhäuser – auch
länderübergreifend – verteilt werden können, unnötig
erschweren.
Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen,
Saarland und Sachsen erwarten, dass die vereinbarten
Regelungen fortlaufend auf ihre Wirksamkeit evaluiert
werden. Dies gilt insbesondere für die Aussagekraft des
Kriteriums Inzidenz sowie die Vergleichbarkeit von
Plankrankenhäusern und Maximalversorgern bzw.
Universitätskliniken.]
Relationen
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))