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Protokoll der 996. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 18.11.2020 · WP 19 · 996 · Original ↗

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Protokoll der 996. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 996 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 996. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 18. November 2020 I n h a l t : Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455 E i n z i g e r P u n k t d e r T a g e s o r d n u n g : Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 700/20) . . . . . . . . . . . . . 455 Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455 Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . 461 Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 464 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467* Ramona Pop (Berlin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467* Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . 468* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 i.V.m. Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien B e r l i n : Ramona Pop, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Katy Hoffmeister, Justizministerin N i e d e r s a c h s e n : Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten R h e i n l a n d - P f a l z : Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin 996. Sitzung Berlin, den 18. November 2020 Beginn: 15.04 Uhr Präsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 996. Sitzung des Bundesrates. Die Bundeskanzlerin hat mich mit Schreiben vom 11. November 2020 darüber informiert, dass der Deutsche Bundestag voraussichtlich am heutigen Tag das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschließen wird. – Die Anwesenheit von Herrn Hoppenstedt zeigt: Das ist nicht nur angekündigt worden, sondern es ist geschehen. Seien Sie herzlich willkommen im Bundesrat! Dieses Gesetz ist nämlich eine wichtige Voraussetzung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Dies macht ein schnellstmögliches Inkrafttreten erforderlich. Deshalb hat die Bundesregierung gemäß Artikel 52 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz die Einberufung einer Sondersitzung des Bundesrates beantragt. Wie schon in der ersten Jahreshälfte ist der Bundesrat auch jetzt bereit, zusammen mit dem Bundestag die gesetzgeberischen Voraussetzungen zur Bekämpfung der Pandemie möglichst zügig zu schaffen. Ich bin dem Wunsch der Bundesregierung daher nachgekommen und habe für die heutige Sitzung eingeladen. Ich habe mit einigen Kollegen an der Diskussion des Bundestages teilgenommen – um es konkret zu sagen: ihr beigewohnt – und aufgrund der Diskussion dort bestätigt bekommen, wie wichtig es ist, dass wir Zug um Zug auch im Bundesrat eine Entscheidung herbeiführen, wohl wissend, dass uns die Konsequenzen des Gesetzgebungsverfahrens und dann des Gesetzes selber auf die wirtschaftlichen Dinge, die noch zu behandeln sind, noch so manches Mal hier beschäftigen werden. Das ist im Rahmen dieses Gesetzes aber nicht möglich gewesen, muss also in Folgeschritten dann realisiert werden. Mit vereinten Kräften setzen wir uns dafür ein, die Pandemie weiter zu bekämpfen. Auch der Deutsche Bundestag berät das Gesetz heute. Wie ich schon sagte, hat er seine entsprechenden Entscheidungen getroffen. Wir beginnen jetzt also mit der Debatte. Die Abstimmung wird anschließend erfolgen, soweit die Verteilung der gedruckten Vorlage im Saal erfolgt ist. Die Tagesordnung liegt Ihnen in vorläufiger Form mit einem Punkt vor. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich rufe den einzigen Punkt der Tagesordnung auf: TOP 1 Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 700/20) Es gibt Wortmeldungen, vier an der Zahl. Herr Ministerpräsident Bouffier aus Hessen beginnt. Bitte, Volker, Du hast das Wort. Volker Bouffier (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt im 22. Jahr Mitglied dieses Hauses, und wir hatten schon öfter Sondersitzungen. Aber ich kann mich nicht erinnern, dass wir schon einmal in einer Situation waren, in der wir gesetzgeberisch tätig werden zur Bewältigung einer Herausforderung, die – wie oft zitiert – die größte seit Bestehen unseres Landes ist. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass insbesondere die Öffentlichkeit – vielleicht auch die Gerichtsbarkeit – besonderen Wert darauf legt zu erfahren, welche Überlegungen uns eigentlich leiten und welche grundlegend sind für das, was wir hier tun. Wenn das richtig ist, dann bin ich nicht bereit, das einfach durchzuwinken. Wir haben das Gesetz noch nicht einmal. Deshalb, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen zu diesem Gesetz, aber auch zur Situation. Ich habe vor acht Monaten, als wir ebenfalls getagt haben, darauf hingewiesen, dass die Corona-Pandemie die größte Herausforderung ist, die jedenfalls drei Generationen unseres Landes erlebt haben. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Das wird uns auch noch etliche Monate begleiten. Und wenn Sie, Herr Präsident, auf die wirtschaftlichen und finanziellen Punkte hingewiesen haben – ich füge hinzu: auch die gesellschaftlichen –, dann wird uns diese Pandemie noch viele Jahre begleiten. Das ist der Rahmen, um den es eigentlich geht. Es ist eine Herausforderung für alle. Damit unterscheidet sie sich zum Beispiel von der Finanzkrise. Auch damals war ich Mitglied dieses Hauses und dachte: Es wird mir nie wieder passieren, dass ich mal sozusagen im Stundentakt die Hand heben müsste. Damals redeten wir von Hilfspaketen von 500 Millionen. Das war bis dahin unvorstellbar. Aber im Grunde genommen hat es die Menschheit nur am Rande beschäftigt. Es hatte große wirtschaftliche Folgen – wie wahr –, aber niemand kam auf die Idee, sich mit der Frage auseinanderzusetzen: Was passiert in unseren Krankenhäusern? Wie kriegen wir es hin, dass wir Oma noch mal besuchen können? Niemand kam auf die Idee, mir massenweise zu schreiben, dass es unerträglich sei, dass er nicht in sein Fitness-Studio gehen könne. Wir hatten auch keine breiten Diskussionen: Was machen wir in den Kitas und in den Schulen? Und: Kann man sich noch versammeln und mit Freunden treffen, mit einem, zwei oder wie vielen auch immer? Das alles hat es nie gegeben. Bei keiner einzigen Diskussion. Ich habe – insbesondere im Hinblick auf die Debatte im Deutschen Bundestag, der ich vorhin bewusst gefolgt bin –, die Debatten im deutschen Parlament, auch im Bundesrat bei der Notstandsgesetzgebung Ende der 60er Jahre nachgelesen. Auch diese Situation war extrem politisch anspannend. Aber sie war völlig unvergleichbar mit heute. Heute gibt es eigentlich niemanden mehr, der von den Auswirkungen dieser Pandemie nicht betroffen ist, sowohl im Öffentlichen, wie im Privaten. Der eine mehr, der andere weniger. Aber alle sind betroffen. Deshalb ist diese Pandemie auch eine Herausforderung an alle. Wenn man sich darüber im Klaren ist, meine Damen und Herren, dann ist auch klar: Sie ist eine ganz besondere Herausforderung an die sogenannte Politik, vor allen Dingen natürlich an die Regierungen. Das, was wir hier tun, ist eine in der Tat in jeder Hinsicht außergewöhnliche Situation. Wir können uns nicht damit zufriedengeben, sozusagen die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu sammeln und auszuwerten. Wir können uns auch nicht damit zufriedengeben, dass wir alle Kritik – die im Einzelfall durchaus nachvollziehbar ist – versammeln. Auch wohlfeile Kommentare – meistens nachher – helfen uns nichts. Politik muss entscheiden. Vor allen Dingen müssen Regierungen entscheiden. Dieser Verantwortung haben wir uns gestellt. Das geht nur, wenn wir die Akzeptanz der Menschen im Land erhalten. Deshalb will ich einmal darauf hinweisen, meine Damen und Herren: Wenn wir schauen, wie das in den letzten acht Monaten gelaufen ist, dann ist es meine feste Überzeugung: Wir haben keinen Anlass, uns zu verstecken. Wir haben auch keinen Anlass für Übermut, aber durchaus für gesundes Selbstbewusstsein. Es ist uns in Deutschland gelungen, besser als in vielen anderen Ländern, allemal in Europa, mit dieser Herausforderung zurechtzukommen. Wenn wir uns das anschauen, müssen wir doch sagen: Das hat Gründe. Wir reden hier im Bundesrat, und ich bin mir sehr bewusst, dass die Wirkmacht der hiesigen Reden eine andere ist als im Deutschen Bundestag; aus Rücksicht auf die Redezeit der Bundestagsfraktion habe ich dort darauf verzichtet. Aber weil es ja darum geht, was uns leitet, bitte ich um Nachsicht, dass ich das einmal deutlich mache. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass mit einer der wesentlichsten Gründe, warum uns das besser gelungen ist als anderen, die föderative Verfassung unseres Landes ist. Die föderative Verfassung unseres Landes bewahrt uns in einem vernünftigen Check and Balance vor Fehlentscheidungen, die ohne große Schäden kaum mehr zu korrigieren sind. Bei einem Blick in zentral verwaltete Länder – nach Frankreich, nach Italien, nach Großbritannien – kann man das wunderbar studieren. Ich habe heute Morgen gelesen, dass der Mehrwert, den die Bürger dem föderativen System zumessen, ständig sinkt. Ich bedaure das. Denn es ist in der Tat ein großer Mehrwert: Die Länder sind näher dran. Sie können genauer arbeiten. Sie können vernünftig differenzieren. Gerade in dieser Krise hat sich dies aus meiner Sicht bewährt. Wenn es dann heißt, man soll doch irgendwie zusammenarbeiten – ja klar! Dann muss man immer klarmachen: Die Länder sind nicht nachgeordnete Behörden des Bundes. Es braucht ein Gremium der Koordinierung: Das ist die Ministerpräsidentenkonferenz. Wenn es sie nicht gäbe, müsste man sie geradezu erfinden. Wo soll denn versucht werden, 16 Länder und den Bund dort, wo es vernünftig ist, zusammenzubringen? Deshalb ist es mir ein großes Anliegen – to whom it concerns und zum Mitschreiben –: Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Hinterzimmerkränzchen irgendwelcher Art, eine finstere Versammlung von wem auch immer. Alle, die da sitzen, sind demokratisch legitimiert. Sie vertreten ihre Regierungen und ihr Land. Sie stützen sich auf eine parlamentarische Mehrheit, im Gegensatz zu vielen anderen, die sich in dieser Debatte gelegentlich auch zu Wort melden. Meine Damen und Herren, es ist mir wichtig, dass wir dieses richtig einordnen. Denn die Pandemie wird uns noch eine ganze Zeitlang fordern. Und wir werden auf genau diese Systematik angewiesen sein. Da hilft es auch nicht, wenn es dann Kommentare gibt oder – ich bedaure das zutiefst – manche Konferenzen im Liveticker mancher Institute nachgelesen werden können. Das ist moderner Technik und mangelnder Disziplin geschuldet. Aber es nimmt nichts von der Richtigkeit der Strukturen. Ich kann uns gemeinsam nur immer wieder dazu auffordern: Gehen wir selbstbewusst auch und gerade mit den Institutionen, die wir haben und die sich sehr bewährt haben, um! Dann haben wir auch die Chance, die eine oder andere kritische Bemerkung besser zu entgegnen und – was mir viel wichtiger ist – das Vertrauen der Bevölkerung zu erhalten. An der Richtigkeit all dieser Strukturen ändert auch nichts, wenn die einzelnen Entscheidungen, die wir alle in unterschiedlicher Weise durch Verordnungen getroffen haben, hier und da von den Gerichten aufgehoben wurden. Das ist in einem Rechtsstaat und bei Gewaltenteilung alles andere als etwas ganz Besonderes. Es ist sogar eine Errungenschaft. Wenn Sie mir den kleinen Schlenker erlauben: Es geht immer um die spannende Frage: Wie wiegt man den Schutz der Bevölkerung auf der einen Seite, auf der anderen Seite die Freiheit, die unsere Grundrechte nicht nur garantieren, sondern die die Grundlage unseres gesellschaftlichen und demokratischen Zusammenhalts sind, richtig aus? Das richtig auszuwiegen ist eine große Kunst. Das gelingt mal besser und mal schlechter; das weiß ich sehr wohl. Wir haben in Hessen über 100 Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof gehabt. Über 100! Wir haben ein einziges verloren. Das war ausgerechnet das, was wir selbst gar nicht wollten: Es ging um die Öffnung der vierten Klassen in der Grundschule. Das hatten wir im April oder Mai gemeinsam beschlossen. Also: Die Bilanz ist nicht schlecht. Deshalb hätten wir das Bundesgesetz nicht unbedingt gebraucht. Aber darum geht es nicht. Man muss sich auch immer darüber im Klaren sein: Welche Erwägungen leiten uns? Kollege F r e i hat im Deutschen Bundestag am Schluss der Debatte eine, wie ich finde, sehr kluge Bemerkung gemacht. Er hat nämlich darauf hingewiesen, dass es in solchen Zeiten kein Schwarz und Weiß, Richtig oder Falsch geben kann, sondern es gibt durchaus beachtliche Interessen, die gegeneinanderstehen und die man im demokratischen Konsens versuchen muss abzuwägen, aber dann auch zu entscheiden. „Dann auch entscheiden“ heißt, dass eine parlamentarische Mehrheit diese Entscheidung trifft, der Respekt der Minderheit aber auch erwarten darf, dass die Minderheit anerkennt, dass eine Mehrheit so entschieden hat. Das gilt fürs Parlament, das gilt natürlich auch für all die da draußen, die wir heute erleben, und für viele Menschen im Übrigen. Meine Damen und Herren, wenn wir darüber sprechen, was denn Sinn macht, schauen wir zum Beispiel auf die Erfahrungen, die wir gemacht haben. Wir sind ja ein ganzes Stück weiter als in der ersten Runde. Was haben wir denn in der ersten Runde gemacht? Wir haben festgestellt, dass in einem Altenheim eine Pandemie geschehen war, und gleichzeitig die Kinderspielplätze und die Kitas geschlossen. Auf so etwas käme heute kein Mensch mehr. Daraus folgt natürlich, dass es zu unterschiedlichen Regelungen kommen muss. Ich habe immer wieder festgestellt, dass es natürlich völliges Verständnis gibt, wenn man sagt: Wenn das Infektionsgeschehen in den Ländern ganz unterschiedlich ist, macht es doch keinen Sinn, eine Leiste über Deutschland zu legen. Da stimmt jeder zu, um im nächsten Satz ungebremst zu sagen: Das ist ein unerträglicher Flickenteppich! Ja, da muss man sich entscheiden. Es bleibt dabei: Es ist nicht schwarz und weiß, sondern es ist eine Abwägung. Es besteht eine große Sehnsucht nach Planbarkeit: Können wir Weihnachten – wie auch immer – feiern? Und was ist im Februar oder März? Meine Partei beschäftigt sich ununterbrochen mit der spannenden Frage, wann wir eigentlich einen Parteitag abhalten können. Ja, ich verstehe das alles. Man möchte Planbarkeit. Das Dumme ist nur: Diese Pandemie ist eine äußerst dynamische Angelegenheit. Ich habe niemanden in diesem Land gesehen, der uns vorher erklären konnte, dass wir im Oktober/November ein geradezu exponentielles Infektionsgeschehen erleben und was man dann, bitte schön, zu tun habe. Dieses Beispiel zeigt doch, dass wir, bei aller richtigen Überlegung, planbar zu sein, die Leute nicht permanent in eine neue Situation schicken können, wir auf der anderen Seite aber darauf angewiesen sind, auf dynamisches Geschehen auch zu reagieren. Ich kann nicht nachvollziehen, wenn bedeutende Stimmen – bedeutend jedenfalls, weil sie häufig zitiert werden – nicht einmal Verständnis darüber aufbringen, dass man, wenn wir am Montag gemeinsam mit der Bundesregierung getagt haben, sagt: Lass uns wenigstens eine Woche darüber nachdenken, was wir jetzt eigentlich machen! Umgekehrt: Hätten wir am Montag ohne Kenntnis, was im Einzelnen passiert, beschlossen – was wäre denn dann? Dann hätte man uns gesagt: Wie kann man denn so etwas tun? Und die Krönung von allem sind diejenigen, die uns sagen: Ihr habt doch seit März Zeit gehabt, euch auf alles vorzubereiten! Diese Stichworte kennen Sie alle. Meine Damen und Herren, ja, ich kann manches verstehen, aber wir haben die Verpflichtung, darauf einzugehen. Deshalb werde ich mich heute nicht damit begnügen, hier einfach die Hand zu heben, sondern ich will auch einiges anmerken. Wenn wir sagen: Wir haben eine zu hohe Infektion, viele Menschen sind in Gefahr, ernsthaft zu erkranken, wir stellen fest, dass auch die Zahl der Menschen, die leider ihr Leben lassen, ständig steigt, und davon ableiten: Wir müssen die Infektionen herunterbringen, die Zahlen sind zu hoch – wer bestreitet das denn? Da sagen alle: Du hast völlig recht, das müssen wir machen! Um anschließend zu erklären: Das ist grundsätzlich richtig, aber doch nicht bei mir in der Gaststätte! Doch nicht bei mir auf meinem Sportplatz! Doch nicht bei mir in meinem Fitness-Studio! Ich habe ein tolles Hygienekonzept! Und je nachdem, wer gerade am lautesten trommelt, wird die allgemeine Akzeptanz extremst strapaziert. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist deshalb sehr wichtig: Die Gesetzgebung in Ehren hochzuhalten – für einen gelernten Rechtsanwalt und Notar muss mir das niemand erklären. Aber eine Illusion sollten wir nicht haben: Weder mit dem neuen Gesetz und schon gar nicht mit § 28a, der so breit diskutiert wurde, noch mit unseren Verordnungen werden wir diese Pandemie erfolgreich bekämpfen. Wir werden sie nur bekämpfen, wenn wir die breite Akzeptanz der Bevölkerung erhalten und wenn die Menschen aus eigenem Interesse sagen: Ja, ich halte mich an die Regeln. Wir können doch erfreut feststellen, dass sich in den zurückliegenden Monaten die allergrößte Zahl der Menschen genau so verhalten hat. Das ist der tiefste Grund – neben vielem anderen –, warum wir erfolgreich waren. Wahr ist allerdings auch: Diese Akzeptanz schwindet. Sie wird weniger. Nicht unbedingt wegen derer, die da mit dem Aluhut rumlaufen, oder anderer. Wir sollten keine Illusionen haben. Aber wenn Sie heute in die F.A.Z. schauen: Ich glaube, es ist die Allensbach- Umfrage, an der man sehr schön nachvollziehen kann, wie die Akzeptanzzahlen nach unten gehen. Das muss ein Weckruf sein. Wir dürfen uns da nicht zurücklehnen – um eines Tages festzustellen: Die Mehrheit ist jetzt doch nicht mehr der Auffassung, dass das jedenfalls im Großen und Ganzen stimmt. Deshalb bleibt es für uns eine der großen Herausforderungen, dass wir erklären, was wir tun, dass wir erklären, warum wir es tun, und nicht denen die Bühne überlassen – weder im Parlament; das tun wir ohnehin nicht; aber auch nicht in den Medien und schon gar nicht auf der Straße –, die häufig mit sehr unangemessenen Beiträgen versuchen, die Stimmung zu kippen. Das ist für mich eigentlich die Grundlage. Das ist es, was wir alle miteinander in unseren Regierungen immer wieder besprechen, abwägen und dann – zugegebenermaßen häufig unter großem Zeitdruck – beschließen. Ich begrüße ausdrücklich, dass § 28a die Grundrechtseinschränkungen und die Maßnahmen jetzt aufgenommen hat. Sie bilden somit ein besseres gesetzliches Fundament als das, was wir bisher in der Generalklausel hatten. Das ist unbestreitbar. Ich halte allerdings die Erwartungen, die mit diesem Schritt verbunden sind, in beide Richtungen für völlig überzogen. Das konnte man auch heute Morgen im Deutschen Bundestag wieder erleben. Da sind die einen, die von „Gesundheitsdiktatur“ sprechen. Da sind jene, die davon sprechen, dass das ein „Ermächtigungsgesetz“ sei, und bewusst Parallelen zu 1933 ziehen. Meine Damen und Herren, in diesem Hause ist weder Beifall noch Missfallen üblich; das ist für jeden Redner eine Herausforderung. Aber eines will ich mal deutlich sagen: Wer so argumentiert, verhält sich schäbig und unverantwortlich. Das muss man immer wieder sagen, damit jeder weiß, wo wir in diesem Lande stehen, meine Damen und Herren. Das halte ich für nicht nur völlig überzogen, sondern schlicht für schäbig. Trotzdem hat es natürlich Wirkung. Mancher, der nicht mehr in der Sonne der öffentlichen Aufmerksamkeit steht, wird leicht verführt, seinen Kommentar auch noch loszuwerden, um heute im Deutschen Bundestag zitiert zu werden. Der eine oder andere weiß, wen ich meine. Ich würde manchem Kollegen raten, er möge doch seine Freizeit, wenn er sie noch hat, auch im Ruhestand uns zur Verfügung stellen. Ich lade ihn herzlich ein, mal an den Beratungen gleichzeitig mit der Ärzteschaft, den Krankenhäusern, den Bussen, den Schulen, den staatlichen Einrichtungen und den kommunalen Schulträgern und vielen anderen mal teilzunehmen, damit der hohe akademische Blick vielleicht noch eine Verbindung mit den Realitäten vor Ort findet. Diese Debatte mutet mich gelegentlich höchst akademisch an. Auch im Hinblick darauf, dass nun manche immer erklären, das Parlament müsse entscheiden. Jawohl! Und damit wird noch die Erwartung verbunden: Wenn es im Parlament diskutiert und entschieden wird, dann wird die Akzeptanz der Bevölkerung ganz großartig sein. Ich bin viele Jahre Parlamentarier und kenne Opposition, kenne auch Regierung. Ich habe ein professionelles Verständnis, dass diese Debatte vorzugsweise eine oppositionelle ist. Ich stelle fest: Wenn ich mir die Debatten in den Landtagen anschaue – auch heute im Deutschen Bundestag –: Da muss man schon viel Vertrauen haben, wenn man glaubt, dass solche Debatten die Akzeptanz steigern. Das wird in Ihren Ländern so sein, bei uns ist es noch nicht so weit entwickelt, dass die Bürger den Verhandlungen des Hessischen Landtages ununterbrochen beiwohnen und sich das alles über Livestream anhören. Auch die Anzahl derer, die anschließend die Protokolle liest, ist überschaubar. Also: von mir aus! Das ist keine Kritik an der Grundlinie, aber es ist ein Einwand, sich davon nicht zu viel zu erhoffen: Wer diese Debatten zum Teil erlebt, der ist doch nicht von dieser Welt, wenn er anschließend glaubt, das hätte eine höhere Akzeptanz. Ganz im Gegenteil! Die Unkultur, die wir da zum Teil erleben, ist der Gemeinschaft nach meiner Überzeugung nicht dienlich. Meine Damen und Herren, das Ganze ist richtig. Deshalb werden wir auch zustimmen. Aber mir war sehr wichtig, das Ganze ein Stück einzuordnen. Wir werden heute nicht das letzte Mal über Corona reden, ganz sicherlich nicht. Und wir werden noch häufig vor schwierigen Herausforderungen stehen. Da ist mein Wunsch, dass wir diesen Herausforderungen in ganz großer Zahl und möglichst in Übereinstimmung begegnen. Verehrter Herr Bundesgesundheitsminister, wir haben es oft genug miteinander besprochen: Es gibt einen Punkt, bei dem ich mich extrem schwertue. Das ist die Regelung mit den Krankenhäusern. Wir alle haben – unterschiedlich – das Kernthema: Was passiert eigentlich, wenn sich die Kapazitäten in unseren Krankenhäusern und in unserem Gesundheitssystem mehr oder weniger den Punkten nähern, wo wir nicht mehr in der Lage sind, Menschen angemessen zu behandeln? Diese Frage ist wichtiger als Fitness-Studio und Gaststätten. Der Bundesgesundheitsminister hat zu Beginn dieser Debatte – etwa im März – gesagt: Wir werden uns vieles verzeihen müssen. Kann sein! Mancher wird sich überlegen, welche persönliche Einschätzung er zu all den Maßnahmen hat. Und es ist zu akzeptieren, wenn das sehr unterschiedlich ausfällt. Aber im Großen und Ganzen gibt es immer noch Zustimmung. Ich glaube, dass sie an diesem Punkt ganz besonders sensibel ist: Sind wir noch in der Lage, Menschen angemessen zu behandeln? Wenn nicht – das werden sie uns nicht mehr verzeihen. Wenn man sieht, wie die Intensivstationen, aber auch die Normalstationen ständig stärker belastet werden und wir gleichzeitig feststellen, dass das Pflegepersonal immer weniger wird, weil es sich ebenfalls infiziert – in der Regel nicht im Krankenhaus –, haben wir eine Steigerung der Anforderungen bei gleichzeitiger Verminderung derer, die die Anforderungen erbringen. Das führt zwangsläufig zu der spannenden Frage: Wie können wir unsere Patienten intelligent steuern? Wie können wir sie so steuern, dass ihnen möglichst gut geholfen werden kann? Dann stellen wir fest: Es stellt sich sehr bald die Frage der elektiven Eingriffe. Wir haben sie im Frühjahr verboten. Das hat sozusagen zusätzliche Kapazitäten ermöglicht. Ich bin ganz dabei, wenn der Bundesgesetzgeber jetzt sagt: Wir wollen die Fehlentwicklungen dieser Entscheidung, die wir dann gesehen haben, nicht noch einmal haben. Das sehe ich ganz genauso. Da ist manches nicht so gelaufen. Die Bettenfreihaltepauschale hat manchen wohl gelegentlich dazu verführt, sich nicht sachgemäß zu verhalten. Das will ich nicht wiederholen. Aber: Wir in Hessen haben ein System, für das wir überall gelobt worden sind, auch vom Bundesgesundheitsminister, das eben nicht an Kreisen orientiert ist, sondern an Regionen. Das macht auch Sinn. Und ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass die Allgemeinversorger dort in der erneuten Runde verbessert wurden. Das löst aber mein Problem der Spezialversorger in gar keiner Weise. Ich habe in meinem Land einen großen Herzversorger – furchtbarer technischer Ausdruck –, ein großes Krankenhaus, das auf diesem Gebiet exzellent ist. Dort liegen bei uns die zweitmeisten Corona-Patienten. Diese sind in dem neuen Gesetz aber nicht mehr dabei. Und das stellt uns vor außergewöhnlich große Herausforderungen. Ich hätte es sehr begrüßt, wenn wir die Chance gehabt hätten, hier noch einen Weg zu finden, der diese Herausforderungen besser gelöst hätte. Wir wollen uns heute der Protokollerklärung der Länder Niedersachsen und andere anschließen, weil ich glaube, dass wir uns an dieser Stelle noch einmal unterhalten müssen. Ich kann Ihnen zur Stunde nicht sagen, wie wir das lösen werden. Aber es hat große Konsequenzen. Von daher muss ich dies anmerken und bitte, das richtig zu verstehen. Der Bundesgesundheitsminister kennt diese Sorgen. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, der letzte Punkt beschwert uns in besonderer Weise. Aber wir nehmen unsere Verantwortung wahr – die Verantwortung für dieses Land und die Verantwortung auch und gerade dafür, dass wir diese Herausforderung angemessen meistern. Das können wir nur zusammen. Deshalb wird sich Hessen nicht an die Seite stellen, sondern wir werden diesem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, lieber Kollege Bouffier! Als Nächster spricht zu uns der Erste Bürgermeister der Hansestadt Hamburg, Dr. Tschentscher. Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist vielfach gesagt worden: Die Corona-Pandemie ist für unser Land eine der größten Krisen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Über 800.000 Menschen haben eine Infektion durchgemacht. Bis heute sind mehr als 13.000 Menschen daran verstorben. Die Pandemie hat unser Leben tiefgreifend verändert. Sie verlangt von den Menschen in den Krankenhäusern, Praxen, Laboren, in den Gesundheitsämtern und Pflegeeinrichtungen, in der Forschung und in vielen anderen Bereichen außergewöhnliche Leistungen. Mit der großen Disziplin der Bürgerinnen und Bürger konnten wir in Deutschland die erste Welle der Pandemie eindämmen und jetzt auch die zweite Welle brechen. Die dramatische Entwicklung in anderen Ländern und die Daten der Wissenschaft belegen, dass wir mit unserem Vorgehen das Leben zehntausender Menschen schützen und unzählige Covid-19-Erkrankungen verhindern konnten. Die Anstrengungen haben sich auch in wirtschaftlicher Hinsicht gelohnt. Denn eine ungehinderte Ausbreitung des Corona-Virus führt nicht nur in kürzester Zeit zu einer Überlastung des Gesundheitswesens, sondern auch zu einer dramatischen Schädigung der Wirtschaft, die wir in Deutschland verhindern konnten. Dazu beigetragen haben Bund und Länder, indem wir mehr Wirtschafts- und Finanzhilfen für die von der Corona-Krise besonders betroffenen Unternehmen und Branchen geleistet haben als alle anderen Länder der Europäischen Union zusammen. Nach allem, was aus der Impfstoffentwicklung berichtet wird, bin ich mittlerweile sehr zuversichtlich, dass unsere Strategie insgesamt aufgeht, dank der herausragenden Leistungen der Mediziner, Wissenschaftler, Pharmazeuten bald ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht und wir damit endlich Licht am Ende des Tunnels sehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Corona- Pandemie ist neben den komplexen Anforderungen bei der praktischen Pandemiebekämpfung auch eine bisher nicht gekannte Herausforderung für unser Staatswesen, unsere Verfassung und die Demokratie. Unsere Verfassungsordnung und unser Rechtssystem haben sich auch in dieser außerordentlichen Krise bewährt. Die für den Infektionsschutz und die Gefahrenabwehr zuständigen Länder haben wirksame rechtliche Vorgaben für die Eindämmung der Pandemie geschaffen. Sie sind nach unserer Rechtsordnung dafür zuständig und gegenüber ihren Parlamenten und den Bürgerinnen und Bürgern demokratisch verantwortlich. Dabei haben die Länder untereinander und mit der Bundesregierung gut zusammengearbeitet. Gemeinsam konnten wir das erforderliche Wissen sammeln, wirkungsvolle Maßnahmen nach den regionalen Besonderheiten vereinbaren und diese fortlaufend an die sich ändernde Lage anpassen. Die Erfolge der Pandemiebekämpfung sind damit auch ein Erfolg des kooperativen Föderalismus. Sie sind zugleich der Erfolg eines Infektionsschutzrechts, das den Ländern die Handlungsmöglichkeiten gibt, die in dieser ernsten Lage erforderlich sind. Über den Vollzug des Infektionsschutzrechts haben unsere Gerichte gewacht. Die Richterinnen und Richter haben die Corona-Maßnahmen fortlaufend auf ihre Rechtmäßigkeit, insbesondere auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft. Und sie haben dies in einer Vielzahl von Entscheidungen als rechtmäßig bestätigt. Die Gerichte haben betont, dass die Länder in der Pandemiebekämpfung über Beurteilungs- und Entscheidungsspielräume verfügen müssen, dabei aber Maßnahmen, die zur Einschränkung grundrechtlicher Freiheiten führen, mit kurzer Laufzeit zu befristen und fortwährend zu evaluieren haben. Diesen Vorgaben sind die Länder nachgekommen. Wir in Hamburg haben unsere Eindämmungsverordnung fortlaufend aktualisiert, dabei die jeweils aktuellen Erkenntnisse einbezogen und – wann immer das Infektionsgeschehen es zuließ – Einschränkungen auch wieder zurückgenommen. Dies ist erforderlich, um die Schutzpflicht des Staates für das Leben und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Freiheitsrechten in Ausgleich zu bringen. Die wissenschaftlichen Auswertungen des Pandemieverlaufs zeigen gleichwohl deutlich, dass ein rechtzeitiges Einschreiten entscheidend zum Erfolg der Maßnahmen beiträgt. Es kommt darauf an, im richtigen Moment schnell zu handeln. Ein Vergleich mit anderen Ländern in Europa zeigt, dass wir dadurch deutlich weniger einschneidende Maßnahmen nutzen mussten und somit die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger besser gewahrt haben. Bundestag und Bundesrat haben das Infektionsschutzrecht bereits durch zwei Gesetze – im März und Mai dieses Jahres – an die aktuelle Lage angepasst. Mit dem nun vorliegenden Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite werden die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter verbessert. Die für die Eindämmung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen, die sich bislang auf eine Generalklausel im Infektionsschutzrecht stützen mussten, erhalten jetzt ein stärkeres gesetzliches Fundament. Der neue § 28a des Infektionsschutzgesetzes soll dem verfassungsrechtlichen Gebot des Gesetzesvorbehalts Rechnung tragen und zugleich ausreichend Handlungsmöglichkeiten der Länder für einen wirksamen Schutz von Leben und Gesundheit sicherstellen. Dazu benennt Absatz 1 als Regelbeispiele genau die Schutzmaßnahmen, die sich in den vergangenen Monaten bewährt haben. Diese ausdrückliche Nennung im Gesetz erhöht die Rechtssicherheit unserer Verordnung. Dabei ist der Katalog der Schutzmaßnahmen nicht abschließend, um die notwendige Flexibilität des Vorgehens in der Pandemie weiterhin zu gewährleisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ausdrücklich ist nunmehr im Gesetz klargestellt, dass die Eindämmung der Corona-Pandemie umfassende Schutzmaßnahmen rechtfertigt, auch wenn diese mit Einschränkungen von Freiheitsrechten einhergehen. Sie sind ein Sonderopfer, das wir zum Schutz der Älteren und Schwächeren, zum Schutz von Leben und Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger solidarisch erbringen müssen. Der Bundesgesetzgeber verleiht diesen Maßnahmen damit eine zusätzliche demokratische Legitimation und sichert sie mit einem Parlamentsvorbehalt ab, indem die Maßnahmen nur dann getroffen werden dürfen, wenn der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Absatz 3 des neuen § 28a stellt klar, dass die Schutzmaßnahmen am regionalen Infektionsgeschehen auszurichten sind. Auch das war in den letzten Monaten ein ständiges Thema zwischen uns in der Ministerpräsidentenkonferenz. Das heißt: Es ist immer flexibel vor Ort zu handeln. Als wesentlicher Indikator hierfür weist das Gesetz die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz aus. Durch das Wort „insbesondere“ macht die Regelung aber deutlich, dass bei der Beurteilung des Infektionsgeschehens weiterhin natürlich nicht allein die Inzidenz zu beachten ist. Denn wie bisher müssen die Länder neben der Inzidenz viele weitere Faktoren berücksichtigen: die Gesamtzahl der Infektionsfälle, ihre Verteilung auf die Altersgruppen, die besondere Schutzbedürftigkeit bestimmter Personen, die Auslastung des Gesundheitswesens, die Kapazität zur Nachverfolgung von Kontakten bei Infektionsfällen, die aktuellen epidemiologischen Erkenntnisse und die Auswirkungen der Schutzmaßnahmen auf andere Rechtsgüter, insbesondere ihre sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Das neue Gesetz ruft dazu auf, spätestens ab der Überschreitung der Schwellenwerte von 35 beziehungsweise 50 Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Aber auch vor dem Erreichen dieser Werte können und müssen Maßnahmen getroffen werden. Hamburg hat im Vergleich zu anderen Metropolen vor allem deshalb einen günstigeren Verlauf der Infektionsdynamik erreicht, weil wir zum Teil deutlich vor Überschreitung der 35er-Schwelle private Feierlichkeiten und öffentliche Versammlungen beschränkt, Alkoholverkaufsverbote erlassen, eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum und eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt haben. Diese Gestaltungsspielräume bei den Schutzkonzepten sind in der Rechtsprechung anerkannt, und sie sind geboten. Nur so können die Länder die Pandemie weiterhin erfolgreich bekämpfen. Das Corona-Virus und der Verlauf der Pandemie haben bereits zu vielen unerwarteten Erkenntnissen geführt und können noch zu weiteren unvorhergesehenen Lagen führen. Auch dafür müssen wir gewappnet sein. Insgesamt stellen die Regelungen im Gesetz zu den Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie eine gute Ergänzung des bisherigen Rechtsrahmens dar, der die Rechtssicherheit erhöht und weiterhin wirksamen Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung durch die hierfür verantwortlichen Länder ermöglicht. Die Freie und Hansestadt Hamburg begrüßt das vorliegende Gesetz und wird ihm zustimmen. Herzlichen Dank allen, die an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren, insbesondere denjenigen, die es im Deutschen Bundestag initiiert haben! – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Kollege Tschentscher! Als Nächster spricht – nach der Desinfektionspause – Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen. – Bitte schön. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Saal, aber ich richte mich in dem, was ich sagen möchte, insbesondere auch an diejenigen, die dieser Debatte im Livestream folgen oder sie später in den sozialen Netzwerken nachverfolgen werden. Der Corona-Virus stellt viele unserer bisherigen Gewissheiten auf eine harte Probe. Aus vielen Gesprächen mit Freundinnen und Freunden, Bekannten, auch Verwandten stelle ich fest, dass unglaublich viele Menschen Angst haben, weil er unserem Bedürfnis nach Sicherheit, dem Bedürfnis, wenn diese Sicherheit in Frage gestellt wird, genau zu wissen, wer der Verursacher ist, wo das herkommt, wann es zu Ende sein wird, was man genau dagegen tun kann, nicht Rechnung trägt, sondern er provoziert Fragen. Wir können quasi live verfolgen, wie Wissenschaft auf eine neue Herausforderung wissenschaftlich tätig ist: Sie stellt Hypothesen auf. Den Hypothesen wird widersprochen. Es kommen neue Erkenntnisse hinzu. Es werden Daten gesammelt. Und das alles verfolgen wir. Wir sind Teil dieses wissenschaftlichen Prozesses, weil wir alle vulnerabel sind, weil wir alle von diesem Virus betroffen sein können. Das macht uns unsicher. Und das prägt die öffentliche Diskussion. Es prägt die private Diskussion. Das zerreißt Familien. Es versetzt Freundeskreise, Kollegenkreise in totalen Stress. Und das zeigt, wie unglaublich angespannt die Diskussion in den sozialen Netzwerken ist. Deshalb ist das Gespräch, das wir führen, wichtig. Wichtig ist auch das Gespräch mit denjenigen, die demonstrieren. Denn allein die Tatsache, dass demonstriert wird, ist Ausdruck davon – darauf werde ich gleich noch mal eingehen –, dass wir weit davon entfernt sind, den Begriff der Diktatur auch nur ansatzweise berechtigt in unserer aktuellen Situation in den Mund zu nehmen. Wer über Diktaturen redet, der soll nach Weißrussland schauen, er kann in andere Länder schauen, er kann in unsere Geschichte schauen. Aber diejenigen, die heute auf der Straße sind, sind diejenigen, die ihre Position artikulieren, und mit ihnen muss auch das öffentliche Gespräch geführt werden. Das ist der Grund, warum ich mich auch hier gemeldet habe. Ich habe gestern in einem kleinen Tweet von zwei Minuten erklärt, warum ich den Vorwurf, es würde sich bei diesem Bevölkerungsschutzgesetz um ein Ermächtigungsgesetz handeln, historisch falsch finde. Auch dazu werde ich gleich noch mal etwas sagen. Ich bin gefragt worden – das ist auch berechtigt –, warum die Partei, der mein Ministerpräsident angehört, im Bundestag gegen dieses Gesetz stimmt und der Ministerpräsident, unsere rot-rot-grüne Koalition und die Landesregierung mich aufgefordert haben, als Vertreter des Freistaats Thüringen für dieses Gesetz zu stimmen. Ministerpräsident Ramelow hat wahrnehmbar gefordert, dass das, was wir als Landesregierung, was die Bundesregierung tut, auf eine stärkere parlamentarische Grundlage gestellt wird. Der Ministerpräsident hat deutlich gemacht – in Übereinstimmung mit dem Bundestagspräsidenten und dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages; dem entspricht ein Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Rheinland- Pfalz herausgegeben hat –, dass die Generalklausel des Infektionsschutzgesetzes nicht dauerhaft die Grundlage unseres Agierens als Regierung in dieser Pandemie sein kann. Hier im Bundesrat – und das ist der Unterschied zum Deutschen Bundestag, in dem es eine Opposition gibt und Regierungsfraktionen, die die Regierung stützen – sitzen keine Abgeordneten, die vom Volk gewählt sind, sofern nicht einzelne Landesregierungsmitglieder auch Landtagsabgeordnete sind, sondern der Bundesrat setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungen zusammen. Wenn wir heute über ein Gesetz abstimmen, das unsere eigenen Kompetenzen insoweit beschneidet, dass sie an die Legislative stärker abgegeben werden, dann kann man nicht als Mitglied einer Landesregierung, wenn man genau dieses Ziel verfolgt, diesem Gesetz nicht zustimmen. Es kann gute Gründe geben, warum eine Opposition im Deutschen Bundestag artikuliert, dass ihr dieses Gesetz nicht weit genug geht. Aber ich kann als jemand, der mit dem Ministerpräsidenten übereinstimmt, dass wir den Parlamenten – auch den Landesparlamenten – mehr Recht geben müssen, nicht guten Gewissens für den Freistaat Thüringen diesem Gesetz an dieser Stelle nicht zustimmen. Das erklärt auch, warum wir hier natürlich Repräsentantinnen und Repräsentanten politischer Parteien sind, die Koalitionen und Regierungen bilden. Aber wir sind ein föderaler Bundesstaat, und dies ist die Kammer der Landesregierungen, und so stimmen wir ab. Ich habe gesagt – und stehe dazu –, dass diese Klärung der Rechte zwischen Landesregierungen zu Gunsten der Rechte des Bundestages unverzichtbar ist. Ich sage aber bewusst „unverzichtbar“ und nicht „alternativlos“. Das hat einen Grund. Ich kann die Behauptung des politischen Betriebs, dass Entscheidungen alternativlos sind, schon deshalb nicht leiden, weil wir alle, die dies artikulieren, wissen, dass es nicht richtig ist. Es gibt immer eine Alternative. Der Punkt ist nur: Die Alternative muss deutlich machen, dass sie die bessere ist. Ich sehe tatsächlich keine bessere Alternative zu der Regelung, die wir hier treffen, unter dem Gesichtspunkt der Abgabe von Kompetenzen an die Parlamente. Aber auch für dieses Gesetz gilt – insofern stimme ich dem, was Christoph Degenhart als Verfassungsrechtler heute im „Tagesspiegel“ gesagt hat, in Übereinstimmung mit manch anderen, und auch Argumenten, die von den demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag aus der Opposition vorgetragen wurden; der FDP, der Partei Die Linke, auch Abgeordneten der Grünen, die im Bundestag heute nicht für dieses Gesetz gestimmt haben –: Der Bessere ist der Feind des Guten. Und natürlich wird auch dieses Gesetz angepasst werden. Aber wir wollen, dass es klarere Rechtsgrundlagen gibt, dass es klarere parlamentarische Kompetenzen gibt. Vor dem Hintergrund, dass der Senat in Bremen der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf übermittelt hat, wo es um die Stärkung der Parlamentsrechte geht. Wir werden in unserer nächsten Kabinettsitzung genau die gleiche Diskussion führen, um unseren Landtag analog zum Bundestag mit mehr Kompetenzen in dieser Frage auszustatten. Insofern: Ich halte diesen Gesetzentwurf an dieser Stelle tatsächlich für unverzichtbar. Ja, natürlich gibt es Alternativen, aber ich halte sie nicht für besser. Auch deshalb kann man diesem Gesetz zustimmen. Jetzt sind wir wieder bei diesem Punkt, dass Menschen artikulieren, es sei ein Ermächtigungsgesetz. Da gibt es einige, die sagen: Kann doch keiner sagen, das sei kein Ermächtigungsgesetz, der Begriff „Ermächtigung“ steht ja über 30 Mal drin! – Okay. Das zeugt davon, dass nicht ganz klar ist, was mit „Ermächtigungsgesetz“ gemeint ist. Deshalb für diejenigen, die dieser Debatte zuschauen, an dieser Stelle noch mal: Das Ermächtigungsgesetz war das Gesetz, dem 288 Nationalsozialisten im Reichstag zugestimmt haben und mit dem die Gewaltenteilung in Deutschland aufgehoben wurde. 94 sozialdemokratische Abgeordnete haben gegen dieses Gesetz gestimmt. Die 81 Abgeordneten der KPD konnten dieses Gesetz nicht mehr ablehnen, sie waren nämlich entweder schon verhaftet oder auf der Flucht. Ein Gesetz, das die Gewaltenteilung aufhebt, trägt zu Recht den Namen Ermächtigungsgesetz. Dieses Gesetz, das die Rechte des Parlaments stärkt, das Maßnahmen zeitlich befristet, das die Kontrollfähigkeit gegenüber der Regierung stärker macht, das sich im Zweifel auch – das ist bereits angekündigt – der gerichtlichen Untersuchung stellen muss, das möglicherweise aufgrund gerichtlicher Entscheidung korrigiert werden muss, das kann niemand ernsthaft als ein Ermächtigungsgesetz mit Verweis auf das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten bezeichnen. Wer dies tut, argumentiert ganz bewusst ahistorisch. Wer dies tut und heute Angela Merkel, unsere Bundeskanzlerin, mit Adolf Hitler vergleicht, der setzt Dinge gleich, weil er meint, dass es zum politischen Geschäft gehört, in einer Erregungsdemokratie Nicht-Vergleichbares miteinander zu vergleichen und den Eindruck zu erwecken, dass wir uns in einer Meinungsdiktatur befinden würden. An dieser Stelle sage ich auch: Nicht alle, die heute vor dem Deutschen Bundestag demonstriert haben, bezeichne ich als Corona-Leugner, sondern es gibt darunter mit Sicherheit eine Reihe von Menschen, die tatsächlich Angst haben um unsere freiheitliche Grundordnung. Sie haben Angst, dass politische Akteure sozusagen Lust an der autoritären Versuchung bekommen. Das ist völlig berechtigt. Diese Debatte muss geführt werden. Wer mit dieser Position auf die Straße geht, ist das notwendige Korrektiv jeder politischen Entscheidung in unserer Demokratie. Aber unter denjenigen, die heute demonstrieren, waren evidente Rechtsextreme, Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker, Corona-Leugner. Wenn mir häufig vorgeworfen wird, ich würde alle in einen Topf werfen, sage ich: Ganz ehrlich, diejenigen, die mit demokratischer Grundüberzeugung Furcht haben, dass in der Corona-Situation etwas ins Rutschen gerät, was unsere freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage stellen könnte, mit denen diskutiere ich gern. Der Punkt ist: Ich kann sie nicht mehr herausfinden in dieser Menge an Rechtsextremen und Corona-Leugnern, die auf der Straße sind. Insofern: Machen Sie sich erkennbar als Demokratinnen und Demokraten! Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren. Aber zeigen Sie auch Ihre deutliche Differenz zu denjenigen, die Corona-Leugner, Rechtsextreme, Verschwörungstheoretiker sind. Ich schere nicht alle über einen Kamm, sondern es fällt mir schwer, sie zu differenzieren. Machen Sie sich als Demokratinnen und Demokraten erkennbar, indem Sie sich von denjenigen distanzieren, die ein billiges Geschäft zur Abschaffung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung betreiben. Als ich gestern diesen Zwei-Minuten-Tweet zum Thema, warum das Bevölkerungsschutzgesetz kein Ermächtigungsgesetz ist, abgesetzt habe, bekam ich unmittelbar danach einen Tweet mit der Drohung, mich vors Kriegsgericht zu stellen und abzuurteilen. Es wurde mir ein Brief geschickt, der darauf hinweist, dass meine Familie ausgewiesen wird, dass ich ins Lager kommen werde. Machen Sie, die Demokratinnen und Demokraten sind, sich erkennbar! Und distanzieren Sie sich von denjenigen, die meinen, dass der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung darin besteht, andere vors Kriegsgericht stellen zu wollen. Das ist nämlich die Rhetorik der Nationalsozialisten und nicht derjenigen, die eine Demokratie schützen wollen. Heute haben Menschen vor dem ARD- und ZDF- Gebäude gerufen: „Wir sind das Volk“. Ja, stimmt, sie sind Teil eines Volkes. Sie sind aber nicht die Mehrheit des Volkes. Warum stresst es mich, wenn sie rufen: „Wir sind das Volk“? Es ist völlig in Ordnung, dass gerufen wird: „Wir sind das Volk“. Aber diejenigen, die im September 1989 in einer Kirche in Leipzig das erste Mal Transparente gegen die DDR-Diktatur hochgehalten haben, die im Herbst 89 auf die ersten Demonstrationen gegangen sind, die nicht wussten, ob sie verhaftet werden, ob ihre Familie weiß, wo sie inhaftiert werden, diejenigen, die am 6. Oktober auf der Straße waren und nicht wussten, ob die zusammengezogenen NVA-Kräfte und Polizeieinheiten schießen werden, die hatten tatsächlich Mut. Sie haben dazu beigetragen, dass ein Volk gegen eine tatsächliche Diktatur aufgestanden ist. Wer heute ruft: „Wir sind das Volk“, dem müssen zwei Sachen klar sein: Das ist nicht wahnsinnig mutig, es ist Maulheldentum. Punkt 1. Punkt 2 – das ist der große Irrtum, der häufig umläuft –: Es ist kein Ausdruck von eingeschränkter Meinungsfreiheit, wenn man mit seiner eigenen Position keine Mehrheit hat. In unserem Land darf man alles sagen, was nicht strafbar ist. Das ist Meinungsfreiheit, und sie schränkt niemand ein. Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf eines hinweisen: Diese Maske, die ich trage – darauf habe ich auch gestern hingewiesen –, schützt andere Menschen. Das Tragen einer Maske ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern das Tragen der Maske appelliert an etwas, was unser Gemeinwesen ausmacht: Solidarität gegenüber denjenigen, die schwächer sind als wir. Aber wer die Maske mit dem gelben Stern vergleicht, wer sich als jemand, der die Maske nicht aufsetzen will, mit Anne Frank vergleicht, der trampelt auf den Gräbern derjenigen herum, die als Teil des europäischen Judentums der industriellen Vernichtung der Nationalsozialisten anheimgefallen sind. Auch hier appelliere ich an diejenigen, die auf den Demonstrationen sind: Distanzieren Sie als Demokratinnen und Demokraten sich von denjenigen, die den Nationalsozialismus verharmlosen, die den Holocaust instrumentalisieren! Sie schlagen mit solchen Vergleichen den Überlebenden des Nationalsozialismus, den Familien, die weinend in Auschwitz stehen, um sich das Buch der Namen anzuschauen, den traumatisierten Nachfolgegenerationen ins Gesicht. Hören Sie auf damit. Lassen Sie uns streiten über den richtigen Weg aus der Pandemie. Aber lassen Sie das Andenken an die Opfer in den Konzentrationslagern – Buchenwald bei uns in Thüringen, in Auschwitz und in vielen anderen Orten, Sachsenhausen in unserem Nachbarland Brandenburg, von Berlin aus gesehen – ruhen und instrumentalisieren Sie es nicht für Ihre billigen Zwecke! – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Minister Hoff! Zum Schluss spricht zu uns Herr Bundesminister Spahn aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Inzwischen haben Sie alle die Drucksache 700/20 auf dem Tisch, so dass uns sozusagen auch körperlich vorliegt, worüber wir nach Ihrer Rede abstimmen sollen. – Bitte schön. Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschland kommt im internationalen Vergleich bisher gut durch diese schwere Zeit. Wer sich in Europa und der Welt umschaut, sieht: Die Maßnahmen, die wir in Deutschland ergreifen, sind hart – ja –, sie bedeuten viel Verzicht und viel Einschränkung, aber sie sind im Vergleich zu Maßnahmen etwa unserer Nachbarländer milde. Auch wenn Einzelne gerade durchaus starke Einschränkungen erleben, sehen wir, dass wir auch in der Abwägung der unterschiedlichen Interessen in dem, was wir tun, einen Unterschied machen. Wie in der Debatte im Bundestag gerade geht es auch hier darum, die richtige Balance zu finden. Gesundheitsschutz steht nicht absolut. Es ist eine Balance zu finden, denn jede Entscheidung und jede Nicht-Entscheidung – beides – hat Folgen. Es ist auch gerade deutlich geworden: Jede Alternative hat ihre Folgen. Die Frage ist: Welche Folgen und welchen Schaden, der durch Entscheiden oder Nicht- Entscheiden entsteht, wollen wir wie tragen und ertragen? Bund und Länder haben in dieser Pandemie bis jetzt gemeinsam den Gesundheitsschutz, dass die Krankenhäuser, das Gesundheitssystem nicht überfordert werden, die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten die notwendige Behandlung in guter Qualität und ausreichend zu geben, im Vergleich zu anderen Aspekten sehr stark gewichtet. Gleichzeitig haben wir uns nicht nur in Worten, sondern auch in Taten immer darum bemüht, den Schaden, der in anderen Bereichen, etwa in der Volkswirtschaft, entsteht, bestmöglich abzumildern – durch Hilfsprogramme, Unterstützungsmaßnahmen, Konjunkturpakete und für einzelne soziale Härten Kurzarbeitergeld. Auch wenn manche besonders laut sind – ich bin auch deswegen zu spät, weil es gerade nicht so einfach ist, vom Bundestag zum Bundesrat zu kommen. Und dass manche besonders aggressiv sind, habe ich im Übrigen auch im August im Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen erlebt. Da standen bei Veranstaltungen Hunderte draußen und haben „Mörder! Mörder! Mörder!“ geschrien. Auch wenn sie laut und aggressiv sind, ist es wichtig, sich immer zu vergegenwärtigen: Das ist nicht die Mehrheit. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger trägt unsere Maßnahmen nicht nur mit, sie lebt sie jeden Tag. Denn in Wahrheit könnten wir mit keinem Zwang das erreichen, was in einer solchen Pandemie notwendig ist, nämlich dass die Bürgerinnen und Bürger aufeinander Acht geben wollen, sich schützen wollen, Maske tragen nicht nur für sich, sondern vor allem für die Gesundheit der anderen. Um dieses Vertrauen der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger – auch derjenigen, die Fragen haben, die zaudern, hadern, Sorgen haben – zu erhalten, dafür sind zielgerichtete und rechtssichere Maßnahmen zentral. Im Bundestag haben wir mit dem Bevölkerungsschutzgesetz dafür heute die nötige Grundlage geschaffen, auf der die Länder handeln können. Wir haben auch in den letzten Tagen einiges in intensiven Diskussionen miteinander noch mal neu austariert und geklärt. Die Corona-Hilfen für die Krankenhäuser werden zielgenauer. Und ja, Herr Ministerpräsident Bouffier, am Ende ist es auch das Lernen aus den Erfahrungen der ersten Maßnahmen für die Krankenhäuser. Die Freihaltepauschalen sind vergleichsweise pauschal und umfänglich, gleichzeitig sind jetzt die Krankenhäuser zu unterstützen und von wirtschaftlichem Schaden fernzuhalten, die uns in der Pandemie bei der Versorgung von Covid-19-Patienten helfen, und zwar möglichst zielgerichtet. Wir haben uns mit den Kolleginnen und Kollegen Gesundheitsministerinnen und -minister in den Ländern auch intensiv darum bemüht, den Ausgleich und die Balance zu finden, den Kompromiss mit dem Haushaltsgesetzgeber – der mir auch einen klaren Auftrag mitgegeben hat – aus den Erfahrungen und dem, was für die Krankenhäuser vor Ort notwendig ist. Wir, die Rechts- und Innenpolitiker von Bundestag und Bundesrat zusammen mit den Ressorts der Bundesregierung, haben § 28a miteinander überarbeitet und weiter bearbeitet. Wir haben die Zuständigkeiten rund um Impfzentren im Gesetz geregelt, die Frage, wie sie finanziert werden, wie sie aufgebaut werden, die Verhältnisse von Bund und Ländern. Bei dem Thema Impfen haben wir übrigens gerade genau das Licht am Ende des Tunnels, das wir in diesem schweren November besonders brauchen. Wir haben heute noch mal Daten von B i o n t e c h , einem deutschen Biotech-Unternehmen aus Mainz, gehört, die die Wirksamkeit nachweisen. Wir werden, Stand heute, wahrscheinlich so schnell einen Impfstoff gegen einen neuen Virus haben wie nie zuvor in der Menschheitsgeschichte. Und das Wissen, dass jetzt noch harte Monate für uns alle bevorstehen, aber ernsthaft begründete Hoffnung darauf besteht, dass es nächsten Herbst und Winter besser werden kann, gibt Perspektive; denn wir bekommen jeden Tag neue Möglichkeiten, mit dem Virus umzugehen. Wir haben trotz der nötigen Eile ausführlich beraten. Der neue § 28a Infektionsschutzgesetz greift auch Forderungen nach mehr Rechtsklarheit der Grundlagen für die von den Ländern zu erlassenden Rechtsverordnungen auf, die sich in den letzten Wochen und Monaten ergeben haben. In Wahrheit ist das Infektionsschutzgesetz, das sich aus dem Bundesseuchengesetz entwickelt hat, in seinem ganzen Regelungsgehalt nie auf eine Pandemie dieser Dauer ausgelegt gewesen. Das ist sozusagen gar nicht mitgedacht worden. Dass wir die Generalklausel des § 28 Infektionsschutzgesetz und weitere Paragrafen für diese Pandemie konkretisieren, trägt insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Wesentlichkeitstheorie, der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen Rechnung. Die Länder gestalten diese Rechtsverordnungen in eigener Zuständigkeit aus. Nur Sie können letztlich beurteilen, was vor Ort nötig ist. Hier zeigt sich auch die Stärke unseres föderalen Systems. Die Maßnahmen richten sich sowohl an Schwellenwerten aus als auch am Schutz von Leben und Gesundheit und an der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Sie bemühen sich in ihrer Bewertung gleichzeitig immer um die Balance mit Blick auf die Folgen in anderen Bereichen. Wir handeln gemeinsam in einer Situation, die sich keiner von uns gewünscht, wahrscheinlich nicht einmal vorgestellt hat. Aber die Lage macht es notwendig, zu handeln. Wir tun das, um das Gesundheitssystem vor allem und zuvörderst vor Überlastung zu schützen. Es geht dabei nicht um Zahlen und Statistiken. Es geht um Menschen, um Patientinnen und Patienten, ihre Angehörige, um viel Leid auf den Intensivstationen in den Krankenhäusern und, ja, auch um Tod. Um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, müssen wir schnell und effektiv handeln können. Dafür bietet das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz eine weitere Grundlage. Wir haben in den letzten neun Monaten der Pandemie erlebt, dass es am besten gemeinsam geht. Gemeinsam als Gesellschaft und gemeinsam in der Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Städten und Landkreisen. Der Kampf gegen das Virus und der Schutz der Bevölkerung ist unsere gemeinsame Verantwortung. Sie kann uns im Übrigen kein Virologe, kein Wissenschaftler, kein Experte abnehmen. Diese können Fakten und Einschätzungen geben, entscheiden muss am Ende die gewählte Politik. Ich finde, wir können sagen: Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt. Der Föderalismus und die Zuständigkeitsverteilung, wie wir sie haben, ist in dieser Pandemie ein Vorteil. Ich sehe nicht – auch nicht im europäischen Vergleich –, dass die Zentralstaaten besser durch die Pandemie kommen. In 16 Bundesländern und fast 400 kreisfreien Städten und Landkreisen können wir am Ende viel mehr Kraft entfalten, regional differenziert und lageangemessen reagieren. Das ist eine echte Stärke in dieser Pandemie. Wir können voneinander lernen und sehen, was gut und was weniger gut funktioniert. Wir können Argumente austauschen und die verschiedenen Sichtweisen einbringen. Das zeigen ja die intensiven Beratungen zwischen Bund und Ländern. Sie sind ein Wert an sich. Auch wenn es manchmal schwierig ist, und auch wenn es manchmal ruckelt, am Ende führen sie zu einem gemeinsamen, zu einem guten Ergebnis. Wir erleben viele Diskussionen über demokratischparlamentarische Legitimation dieser Politik in der Pandemie. Legitimation dieser Politik kommt auch wesentlich über die Länder und die Städte und Gemeinden. Über die Debatten, die Bund und Länder miteinander führen, kommt Legitimation, weil öffentlich unterschiedliche Aspekte ausgetauscht werden. Gute, konstruktive, manchmal kontroverse und manchmal unbedingt auch emotionale, aber eben konstruktive, gut geführte Debatten tragen zum Vertrauen bei; davon bin ich zutiefst überzeugt. Dazu gehört auch, zuzuhören, auch selbstkritisch zu sein. Im Zweifel mal eine Sekunde lang zu unterstellen, auch der andere könnte recht haben, auch wenn es schwerfällt. Denn das ist am Ende Voraussetzung dafür, dass wir im Gespräch miteinander bleiben können in einer Zeit, die uns allen viel abverlangt. Ich finde, dass uns das bis hierhin gut gelungen ist, auch über Parteigrenzen hinweg. Ich bin überzeugt: Wir werden damit dem Ernst der Lage und unserer demokratischen Verantwortung gerecht. Die Pandemie verlangt uns viel ab. Die Maßnahmen sind eine bittere Medizin. Aber sie sind eine wirksame Medizin. Und wir haben Grund zur Zuversicht. Wir haben das exponentielle Wachstum ein zweites Mal gestoppt. Das zeigen die Zahlen der letzten Tage. Wir sind wieder trittsicherer. Wir sind noch nicht über den Berg. Die Zahlen müssen ohne Zweifel runter. Aber wir haben zum zweiten Mal gemeinsam – auch früher als viele andere Staaten auf der Welt – die zweite Welle, das exponentielle Wachstum gestoppt. Das zeigt: Wir wissen, wie es geht. Jetzt heißt es, konsequent zu bleiben. Nicht aufzuhören, sondern weiter daran zu arbeiten, die Zahlen, das Virus so unter Kontrolle zu bringen, dass wir jeden Tag Zug um Zug die Balance zwischen Alltag und Gesundheitsschutz besser finden können. Denn darum geht es: Das Virus ist dynamisch, wir müssen es auch sein. Wir lernen jeden Tag dazu. Das alles ist angelegt in diesem Gesetz. Es ist das dritte Bevölkerungsschutzgesetz in neun Monaten. Das zeigt, dass wir die rechtlichen Grundlagen, auf denen wir agieren, im Bund und in den Ländern immer wieder an die Lage anpassen, und zwar durch Parlamentsentscheidungen. Testen, Schutzkonzepte, vulnerable Gruppen, Impfen, die Maßnahmen, die ergriffen werden – all das ist angelegt in diesem dritten Bevölkerungsschutzgesetz. Deswegen bitte ich Sie für weiter gemeinsames erfolgreiches Agieren in dieser schwierigen Zeit der Pandemie um Zustimmung. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Herr Bundesminister! Ihr Appell stößt nicht auf taube Ohren, denke ich. Wir werden diese Herausforderung weiter gemeinsam bewältigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen jetzt darüber befinden, inwieweit wir heute die Sache zur Entscheidung bringen. Vorher rufe ich diejenigen auf, die eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben: Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern), Frau Bürgermeisterin Pop (Berlin) und Frau Ministerin Dr. Reimann (Niedersachsen). Wir müssen jetzt als Erstes darüber entscheiden, dass wir heute in diesem Hohen Hause in der Sache entscheiden. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine klare Mehrheit; das Pendel kommt deutlich über 50 zu liegen. Ich danke dafür. So können wir das Gesetz zur Abstimmung bringen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Wer stimmt dem Gesetz zu? – Das sind stabil 49 Stimmen; die Mehrheit. Ich danke ganz ausdrücklich dafür. Wir haben also unsere Pflicht erfüllt, Herr Bundesminister, sehr geehrte Damen und Herren. Ich möchte am Schluss, bevor ich die Sitzung beende, einen Dank aussprechen. Ich möchte einen Dank aussprechen an die Sicherheitskräfte, an die Polizistinnen und Polizisten, die heute dafür gesorgt haben, dass die demokratischen Prozesse in unserer Bundeshauptstadt so vollzogen werden konnten, dass eine Demokratie stolz auf sich sein kann, dass wir handlungsfähig sind. Ich danke auch allen hier im Bundesrat, die mitgewirkt haben, dass wir diese Sitzung so schnell absolvieren konnten und dass wir zu einem guten Ergebnis gekommen sind. Ganz herzlichen Dank! Die Schlussworte verlese ich wie folgt: Meine Damen und Herren, damit haben wir die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 27. November 2020, 9.30 Uhr. Kommen Sie gut nach Hause! Bleiben Sie gesund! Und wenn Sie mit einem Fahrzeug fahren: Fahren Sie alle schön langsam! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 16.14 Uhr) 1 Anlagen 1 bis 3 Anlage 1 Erklärung von Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Bayern) zu Punkt 1 der Tagesordnung In Anbetracht der Fortdauer der Pandemie ist es wichtig, dass der Gesetzgeber die bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen für die teilweise grundrechtsbeeinträchtigenden Maßnahmen konkretisiert und präzisiert. Ebenso wichtig ist es jedoch, dass die Rechtsgrundlagen und Maßnahmen entsprechend dem weiteren Pandemieverlauf evaluiert und ggf. angepasst werden. Anlage 2 Erklärung von Bürgermeisterin Ramona Pop (Berlin) zu Punkt 1 der Tagesordnung Für die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen begrüßen grundsätzlich eine neue Regelung zu Ausgleichzahlungen für die Krankenhäuser. Auch die Länder finden eine zielgenaue Finanzierung von Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, die an der Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten beteiligt sind, richtig. Die nun vom Deutschen Bundestag beschlossene Regelung kann aber eher zu Fehlanreizen bei der Aufnahme von Patientinnen und Patienten und zu weiterer Zentralisierung auf Kosten der Versorgung in der Fläche führen. Es besteht die Gefahr, dass Grund- und Regelversorger sowie Fachkliniken in Bedrängnis kommen. Die Kliniken haben im Frühjahr erhebliche zusätzliche Kapazitäten im Intensivbereich mit Beatmung aufgebaut. Viele Kliniken, die wichtige Beiträge zur Pandemiebekämpfung leisten, würden nach aktuellem Stand ohne entsprechende finanzielle Unterstützung des Bundes bleiben. Die Länder haben bereits frühzeitig eigene regionale Versorgungskonzepte entwickelt und implementiert, die es nun auch zu bewahren gilt. Es wird daher dringender Nachbesserungsbedarf gesehen. 1. Die Inzidenzschwelle soll von 70 auf 50 reduziert werden. Eine Inzidenz von 70 stellt eine zu hohe Schwelle dar und ist schwer administrierbar. Zudem orientieren sich auch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihren regelmäßigen Besprechungen zu Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus immer an einer Inzidenzschwelle von 50. Oberhalb von 50 sind wesentliche Maßnahmen zu treffen und ggf. auch zu finanzieren. Die Steuerung der Kapazitäten in den Krankenhäusern muss frühzeitig angesetzt werden. Hier ist eine Übereinstimmung der Schwellenwerte erforderlich – § 21 Absatz 1a S. 2 KHG. 2. Die Beschränkung für die Ausgleichszahlungen auf Krankenhäuser nach den GBA Notfallstufen 1, 2, 3 entspricht nicht der aktuellen Versorgungsrealität in den Ländern. Eine Zwei- oder gar Dreiteilung der Kliniken, wie im Gesetzesbeschluss verankert, wird abgelehnt. Bundesweit werden neben intensivmedizinisch betreuten Patientinnen und Patienten auch oder sogar der größere Teil der Patientinnen und Patienten periphär-stationär behandelt. Diese Versorgung kann und muss auch in Krankenhäusern sichergestellt werden, die keine intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeit aufweisen. Daher ist die Einbindung weiterer Krankenhäuser erforderlich. § 21 Absatz 1a KHG soll deshalb um den folgenden Satz ergänzt werden: „Soweit die nach Satz 2 bestimmten zugelassenen Krankenhäuser für die Erhöhung der Verfügbarkeit von betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten planbare Aufnahmen, Operationen oder Eingriffe verschieben oder aussetzen, erhalten sie für Ausfälle von Einnahmen, die seit dem 18. November 2020 dadurch entstehen, dass Betten nicht so belegt werden können, wie es vor dem Auftreten der SARS-CoV-2-Pandemie geplant war, Ausgleichzahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Länder bestimmen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung regionaler Versorgungskonzepte die für die Versorgung von COVID-19- Patienten besonders geeigneten sowie die mit diesen Krankenhäusern im Sinne einer horizontalen Kapazitätserweiterung kooperierenden Krankenhäuser, die entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten.“ 3. Die in §§ 23 Absatz 2, 25 Absatz 3 KHG n.F. dem BMG eingeräumten Verordnungsermächtigungen sind an die Zustimmung des Bundesrates zu koppeln. Bei weiteren Änderungen im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 23 KHG sind die Länder frühzeitig zu beteiligen. 4. Die PpUGV ist wie im Frühjahr generell auszusetzen. Der Beirat schlägt vor, dass für Krankenhäuser, die Ausgleichszahlungen erhalten, die Ausnahmeregelung der PpUGV (epidemische Lage) als erfüllt gelten sollte mit der Folge, dass die Pflegepersonaluntergrenzen von diesem Krankenhaus nicht eingehalten werden müssen und ein Unterschreiten der Grenzen keine Sanktionierung nach sich zieht. Das Gesetz muss hier zeitnah, spätestens aber für das Jahr 2021 angepasst werden. Anlage 3 Erklärung von Ministerin Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) zu Punkt 1 der Tagesordnung Für die Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen sehen in dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz eine sinnvolle Weiterentwicklung der infektionsschutzrechtlichen Regelungen im Hinblick auf die nach wie vor herausfordernde Bekämpfung der COVID-19- Pandemie. Sie werden deshalb dem Gesetz unter Zurückstellung ihrer Bedenken im Bundesrat zustimmen. Die mit dem Gesetz festgelegten Regelungen zur Finanzierung der Krankenhäuser im Rahmen der Pandemie werden grundsätzlich begrüßt. Allerdings wird das jetzt vorgesehene hochkomplexe Verfahren insbesondere dazu führen, dass vielfach vorhandene Versorgungsverbünde nicht berücksichtigt werden und regional vereinbarte, zum Teil länderübergreifende Unterstützungsnetzwerke – insbesondere bei den Maximalversorgern – in ihrer Zusammenarbeit und gegenseitigen Solidarität beeinträchtigt werden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Koppelung an die Einstufung als Notfallkrankenhaus nicht der Versorgungsrealität von COVID-19- Patientinnen und -Patienten gerecht wird. Dies wird die gemeinsam organisierte, solidarische Versorgung nach dem „Kleeblattmodell“, wonach Patientinnen und Patienten kapazitätsnotwendig auf Krankenhäuser – auch länderübergreifend – verteilt werden können, unnötig erschweren. Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen erwarten, dass die vereinbarten Regelungen fortlaufend auf ihre Wirksamkeit evaluiert werden. Dies gilt insbesondere für die Aussagekraft des Kriteriums Inzidenz sowie die Vergleichbarkeit von Plankrankenhäusern und Maximalversorgern bzw. Universitätskliniken.]

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