Rede von Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) – Plenarprotokoll 16/222
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) – Plenarprotokoll 16/222
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen im
Plenarsaal des Deutschen Bundestages! Ich möchte
meine Rede in dieser Debatte mit einer persönlichen
Geschichte beginnen. Ich habe mir 1962 eine Ausgabe der
Verfassung der Deutschen Demokratischen
Republik gekauft. Warum, weiß ich nicht mehr. Damals war
ich 15 Jahre alt. In dieser Verfassung, die ich bei der
Vorbereitung auf diese Rede wiedergefunden habe, habe
ich damals verschiedene Artikel und Punkte
angestrichen. Im Rückblick auf das, was ich in den vergangenen
19 Jahren im Deutschen Bundestag erlebt habe, finde ich
das, was ich angestrichen habe, besonders interessant
und in dieser Debatte erwähnenswert.
Es gab in der DDR-Verfassung von 1949, die in
Teilen an die Weimarer Verfassung von 1919 angelehnt war,
den Abschnitt „Rechte des Bürgers“, und zwar in einem
Kapitel mit der Überschrift „Inhalt und Grenzen der
Staatsgewalt“. Ich habe mir damals den Art. 9
angestrichen, der besagte, dass alle Bürger das Recht haben,
„innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze
ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern“. Bereits für
mich als 15-Jährige war relativ schnell klar, dass das
1962 nicht mit der Realität übereinstimmte.
Auf der gleichen Seite befand sich Art. 10, den ich
doppelt unterstrichen habe. Darin hieß es: „Jeder Bürger
ist berechtigt, auszuwandern.“ Das war 1962, ein Jahr
nach dem Mauerbau. Meine Schwester hatte dieses
Recht 1955 für sich in Anspruch genommen und war in
die Bundesrepublik zu ihrem Liebsten ausgewandert.
Das hatte zur Folge, dass sie nicht mehr in die DDR zuBesuch kommen durfte und dass auch wir nach 1961
nicht mehr die Möglichkeit hatten, mitzuerleben, wie es
der Familie meiner Schwester ging.
1968 legte die DDR eine neue Verfassung vor, über
die in einer Volksabstimmung entschieden werden sollte.
Das war die einzige Volksabstimmung, die zu DDR-
Zeiten stattfand. Damals war ich 21 Jahre alt und als
Buchhändlerin im Volksbuchhandel beschäftigt. Im Vorfeld
dieser Abstimmung sollte innerhalb eines jeden
sozialistischen Kollektives – das betraf auch den
Volksbuchhandel – unterschrieben werden, dass bei der
Volksabstimmung jeder und jede von uns natürlich mit Ja stimmt.
Das habe ich abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass
nach der Verfassung der DDR, die ja noch galt – das
wurde dann übrigens auch in die neue Verfassung
übernommen –, freie, geheime und allgemeine Wahlen
durchgeführt werden müssen. Indem ich die Unterschrift
verweigert habe, habe ich nicht nur das Ansehen des
Kollektivs geschädigt – das war für die anderen sehr
schlimm –, sondern mein Verhalten hatte auch für mich
persönlich Konsequenzen. Mir wurde nach vielen
Diskussionen und zähem Ringen mein Arbeitsplatz im
Volksbuchhandel gekündigt. Das bedeutete faktisch
Berufsverbot; denn es gab fast nur Volksbuchhandlungen
und kaum noch private Buchhandlungen. Ich war zwei
Jahre arbeitslos – und das in einem Staat, der mit seinen
Gesetzen garantierte, dass jeder Mann und jede Frau ein
Recht auf Arbeit und Beschäftigung hat.
Auch die 1968 geänderte Verfassung beinhaltete
Versammlungs-, Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit.
Außerdem galten die Unverletzbarkeit der Wohnung und
das Post- und Fernmeldegeheimnis. Doch genau diese
Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem
Staat hebelten die SED und die Staatssicherheit Artikel
für Artikel aus. Diese Verfassung hatte keinerlei
Verfassungswirklichkeit.
In den Stasiakten ist nachzulesen, wie eng die
Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft, den
Richtern, den SED- und CDU-Funktionären und der
Staatssicherheit war. Sie arbeiteten Hand in Hand gegen die
Bürgerinnen und Bürger. Rechtsstaatlichkeit konnte
weder erlebt noch eingeklagt werden. Denn eine Trennung
von Justiz und Staatsapparat, also eine Gewaltenteilung,
gab es nicht. Das oberste Gericht der DDR war der
Volkskammer bzw. – wenn die Volkskammer nicht tagte –
dem Staatsrat verantwortlich.
Das sind Erfahrungen, die ich zu DDR-Zeiten mit
vielen anderen teilte. Wir wollten Veränderungen in diesem
Land bewirken. Wir wollten mitgestalten. Wir wollten
dazu beitragen, dass in der DDR Demokratie nicht nur
auf dem Papier stand, sondern auch erlebbar, fühlbar
wurde. Wir waren nämlich davon überzeugt, dass
Demokratie die Grundlage dafür ist, dass Menschen sich frei
entfalten können.
Wir hatten also ähnliche Beweggründe, als wir uns in
den 80er-Jahren in der DDR in den unterschiedlichsten
Gruppen engagierten. Die Rufe nach demokratischer
Teilhabe und Mitgestaltung sowie danach, die in der(A)
Christel Riemann-HanewinckelVerfassung niedergeschriebenen Rechte durch den Staat
zu garantieren, wurden immer lauter. Immer mehr
Menschen, vor allem junge, fanden sich in Friedens- und
Umweltgruppen zusammen. Die Folgen davon waren
vermehrte Repressalien.
Ein Beispiel. Obwohl in Art. 28 der Verfassung von
1968, also in der veränderten Verfassung, das Recht auf
Versammlung und auf Nutzung von
Versammlungsgebäuden und -plätzen festgeschrieben war, wurde es von
staatlicher Seite nicht gewährt. Im Klartext bedeutete
dies das Verbot jeglicher Art von Versammlungen, aber
auch von Demonstrationen, obwohl die Formulierung
des entsprechenden Artikels anders lautete. Denn
Versammlungen außerhalb der Parteien der Nationalen
Front und der sozialistischen Massenorganisationen
waren nicht möglich.
Die Evangelische Kirche bot Raum für Friedens- und
Umweltgruppen und für die Mitarbeit am Konziliaren
Prozess für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der
Schöpfung. Das waren damals drängende Themen. Wie
ich aus Nachrichtensendungen wusste, waren das auch
drängende Themen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Aktion „Schwerter zu Pflugscharen“ breitete sich in
den 80er-Jahren aus.
Viele junge Menschen haben massiv unter den
Eingriffen des Staates gelitten. Sie wurden zum Teil von der
Schule verwiesen. Sie bekamen keine Berufsausbildung
bzw. nicht die Berufsausbildung, die sie wollten. Sie
wurden inhaftiert oder – so hieß das damals – von der
Stasi zugeführt.
Wer nach 1990 einmal die Möglichkeit hatte, sich den
Geschlossenen Jugendwerkhof in Torgau von innen
anzusehen, dem wurde ganz schnell deutlich, was viele
junge Männer und Frauen und Minderjährige erleiden
mussten, ohne dass es zuvor ein Verfahren gegeben hatte.
Was die Volksbildungsministerin Margot Honecker
diesen jungen Menschen angetan hat – viele leiden noch
heute unter den Folgen –, wurde nie gesühnt, weil dies
rechtsstaatlich sehr problematisch ist. An dieser Stelle
wird für mich besonders deutlich, dass die DDR ein
Unrechtsstaat war.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der
FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Diejenigen, die den Mut hatten, etwas anderes zu
denken und das, was sie anders gedacht haben, laut zu
sagen, gerieten mehr und mehr unter Druck. Die
Verfassung bot ihnen keinen Schutz, obwohl in ihr noch so
etwas Ähnliches wie Grundrechte formuliert waren. Im
Gegenteil: Auf die dort niedergeschriebenen Rechte zu
verweisen, führte oft zu strafrechtlicher Verfolgung.
Es gab zum Beispiel den Straftatbestand der
Zusammenrottung, der dann erfüllt war, wenn man sich mit
Gleichgesinnten getroffen hat, oder den Straftatbestand
der ungesetzlichen Verbindungsaufnahme, der dann
vorlag, wenn Bürger der DDR es wagten, sich mit
Gleichgesinnten in der Bundesrepublik Deutschland
kurzzuschließen, sich zu informieren und sich vielleicht sogar
im Osten Berlins zu treffen.Meine Damen und Herren, das Engagement vieler
Menschen brachte das System der DDR im Herbst 1989
zum Einsturz. In der Folge wurden Vorschläge für eine
gemeinsame deutsche Verfassung erarbeitet. Das
Grundgesetz wurde von seinen Müttern und Vätern im
Jahre 1949 nämlich als vorläufig betrachtet und sollte
bis zur deutschen Einheit Bestand haben. In Art. 146 des
Grundgesetzes kommt das bis heute sehr gut zum
Ausdruck.
Statt eines Verfassungsrates arbeitete von 1991 bis
1994 lediglich eine Gemeinsame
Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat. Ich bedaure das
noch heute – so geht es vielen –, weil das eine gute
Chance gewesen wäre, unsere Erfahrungen mit
einzubringen und nicht nur die Grundrechte und die
Freiheiten, die wir haben, in ganz Deutschland bekannt zu
machen, sondern auch deutlich zu machen, dass dies die
einzig mögliche Grundlage eines demokratischen
Staatsgebildes ist.
(Jan Mücke [FDP]: Aber das hat es damals
doch gegeben!)
– Nein, das hat es nicht gegeben. Das hat es deshalb
nicht gegeben, weil die Verfassungskommission
exklusiv tagte. Was es gegeben hat, lieber Herr Kollege – hier
stimme ich Ihnen zu, das war auch richtig und gut so und
hat bewiesen, wie viele Männer und Frauen in der Lage
gewesen wären, sehr konstruktiv mitzuarbeiten –, waren
Tausende von Zuschriften zu Art. 3 des Grundgesetzes,
als es darum ging, dass niemand wegen einer
Behinderung diskriminiert werden darf.
Diese Formulierung war in der
Verfassungskommission sehr umstritten.
Die Kolleginnen und Kollegen von der Union wollten
sie nicht in das Grundgesetz aufnehmen. Ihre
Begründung lautete: Wenn wir Menschen mit Behinderung
erwähnen, welche anderen Personengruppen müssen wir
dann noch alles aufzählen? – Es wurde also das
Argument angeführt, dass eine gewisse Beliebigkeit einsetze.
Ich bin sehr froh, dass die Behindertenverbände und
viele Einzelpersonen dafür gekämpft haben und eine
Mehrheit der Gemeinsamen Verfassungskommission
damals dafür votiert hat, diesen Zusatz in Art. 3 des
Grundgesetzes aufzunehmen.
– Ja, da kann man auch heute noch klatschen, erst recht,
weil durch die Konvention der Vereinten Nationen über
die Rechte der Menschen mit Behinderungen deutlich
geworden ist, dass wir auf dem richtigen Weg waren. Es
muss ein Grundrecht sein, vor Diskriminierung
geschützt zu werden.
Andere Diskriminierungverbote wurden allerdings
nicht ins Grundgesetz aufgenommen. Natürlich können
wir jetzt sagen: Es ist prima, dass uns die europäische
Gesetzgebung eingeholt hat. – Vielleicht ist es tatsäch-
Christel Riemann-Hanewinckellich etwas tröstlich, dass das eine oder andere, was wir
nicht in unsere Verfassung aufnehmen konnten, nun von
anderer Seite beigesteuert wird.
Für die Gruppen in den östlichen Bundesländern, die
damals Vorschläge erarbeitet und sich sehr intensiv mit
der Frage „Welchen Inhalt sollte eine gemeinsame
deutsche Verfassung haben?“ beschäftigt haben, war es sehr
enttäuschend, dass auf ihre Zuarbeit und Mitarbeit
weitgehend verzichtet wurde.
Eine entscheidende Festschreibung der Mütter und
Väter des Grundgesetzes von 1949 haben wir noch
immer nicht erfüllt. Ich zitiere Art. 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der
Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte
deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem
Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist.
Das können wir jederzeit nachholen. Denn das heißt
nichts anderes, als dass wir einen Volksentscheid
durchführen und unserer Verfassung, dem Grundgesetz, in
veränderter Form zustimmen; darauf komme ich noch
zurück.
Meine Damen und Herren, ich gratuliere dem
Grundgesetz zum 60. Geburtstag. Ich habe mittlerweile
19 Jahre mit dem Grundgesetz erlebt und bin darüber
sehr froh. Ich danke den Männern und vor allen Dingen
den Frauen, die damals an seiner Erarbeitung beteiligt
waren, für ihr Engagement und ihren Mut, nach den
furchtbaren Erfahrungen mit der Nazidiktatur die
Prinzipien der Menschenwürde, der Freiheit, der
Gleichberechtigung und der Gleichheit in den Mittelpunkt zu
stellen.
Ich beglückwünsche die Bundesrepublik Deutschland
dazu, dass sie sich auf der Basis dieses Grundgesetzes,
dieses Regelwerkes organisieren konnte. Unsere
Erfahrungen in der DDR waren genau umgekehrt: Der Staat
hat sich konstituiert, nach seinem Bedarf bzw. seiner
Interpretation eine Verfassung geschrieben und in der
SED-Diktatur die Rechte ausgehöhlt. Auch das machte
den Unrechtsstaat aus.
Glückwünsche zum 60. Geburtstag sind heutzutage
Wünsche an die jungen Alten. Ich kann das so locker
sagen; denn ich habe das selbst vor zwei Jahren hinter
mich gebracht.
(Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Mit
Erfolg!)
– Vielen Dank. – Auch das Grundgesetz gehört dazu. Es
hat die 60 Jahre mit Erfolg hinter sich gebracht und kann
durchaus zu den jungen Alten gezählt werden. Sie
wissen, dass mit 60 Jahren noch vieles offen ist:
Veränderungen und Entwicklungen sind möglich und auch
nötig. Das gilt genauso für das Grundgesetz. Eine
Verfassung kann und muss immer wieder überarbeitet und
gestaltet werden. Unsere Gesellschaft stellt sich immer
wieder neuen Anforderungen; das muss sich auch im
Grundgesetz widerspiegeln. Deshalb ist noch einiges zu
tun. Ich möchte ein paar Anliegen nennen.Erstens. In Art. 20 Abs. 2 steht: „Alle Staatsgewalt
geht vom Volke aus.“ Das bedeutet für uns als
Parlamentarierinnen und Parlamentarier, dass wir unsere
Aufgaben im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger dieses
Landes erfüllen. Das heißt für mich und für die
Sozialdemokratische Partei, dass auch dem Volke eine
Beteiligung zu ermöglichen ist. Volksinitiativen,
Volksbegehren und Volksentscheide gehören deshalb in das
Grundgesetz. Bisher gab es dafür in diesem Haus keine
Mehrheiten. Die zweite Volkspartei will diese Art der
Beteiligung auf Bundesebene nicht. Das haben wir 1994,
aber auch in der Folge, als wir entsprechende Anträge
eingebracht haben, sehr deutlich gehört. Lieber
Koalitionspartner CDU/CSU, welche Befürchtungen haben
Sie eigentlich im Hinblick auf die unmittelbare
Bürgerbeteiligung? Die Antwort auf diese Frage sind Sie dem
Parlament, aber auch dem deutschen Volk bis heute
schuldig geblieben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
LINKEN – Laurenz Meyer [Hamm] [CDU/
CSU]: Das ist doch klar geregelt! Sie sollten
den nächsten Satz auch noch vorlesen!)
– Das entwertet das, was ich gefordert habe, überhaupt
nicht.
Zweitens. Noch immer werden Kinder in Deutschland
nach Art. 6 über die Rechtsbeziehung ihrer Eltern
definiert. Noch immer gibt es in Deutschland den Status des
nichtehelichen Kindes. Das bedeutet, dass ungefähr
45 Prozent der Kinder, die im Osten geboren werden,
dieses Etikett angeklebt wird. Noch immer werden
Menschen, die in Lebenspartnerschaften Verantwortung
füreinander übernehmen, nicht vom Grundgesetz geachtet.
Es gab entsprechende Vorschläge, die vor 15 Jahren
leider auch keine Mehrheit erhalten haben.
Kinderrechte gehören jetzt unbedingt ins
Grundgesetz.
(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie
der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN])
Sie müssen Richtschnur des politischen Handelns von
Bund, Ländern und Kommunen sein. Eine Aufnahme
der Kinderrechte ins Grundgesetz würde bedeuten, dass
Deutschland endlich die 1992 erklärten Vorbehalte
gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention
zurücknehmen könnte.
Drittens. Das Grundgesetz enthält am Ende, nach
Art. 146, einen Auszug aus der Weimarer Verfassung,
die 1919, vor 90 Jahren, beschlossen wurde. Das
bedeutet, dass diese Artikel, die praktisch als Anhang im
Grundgesetz stehen, auch 90 Jahre alt sind. Diese
Artikel beschreiben das Verhältnis des Staates zur Kirche.
Als Mitglied der evangelischen Kirche und Theologin
hatte ich 1994 die Hoffnung, dass die Gemeinsame
Verfassungskommission eine neue Vereinbarung dazu
vorlegen würde. Leider wurde eine solche Vereinbarung
weder von weiten Teilen der Verfassungskommission noch
von den beiden großen Kirchen gewünscht. Damals hät-
Christel Riemann-Hanewinckelten wir zumindest eines tun können bzw. aus meiner
Sicht tun müssen: Wir hätten wenigstens Begriffe wie
„Reich“ und „Heer“ durch Begriffe ersetzen müssen, die
unserer Realität entsprechen.
Das Verhältnis des Staates zu den Kirchen muss für
das 21. Jahrhundert in unserer Verfassung neu geregelt
und gestaltet werden.
Viertens. Kommunales Wahlrecht für
Migrantinnen und Migranten aus Nicht-EU-Ländern. Wenn
Integration gelingen soll – und sie muss gelingen –, dann
ist dieses Wahlrecht für die betroffenen Männer und
Frauen ein entscheidender Punkt.
60 Jahre lang hat sich das Grundgesetz bewährt. Es
hat Veränderungen erfahren. Die Menschen aus dem
Osten Deutschlands erleben seit 19 Jahren den Schutz
durch Grundrechte. Deshalb kann ich sagen: Das
Grundgesetz ist auch für uns zum Glücksfall geworden. Ich
bedanke mich bei all denen herzlich, die 40 Jahre lang, bis
vor 20 Jahren, intensiv dafür gearbeitet haben, dass wir
die Chance bekommen haben, daran teilzuhaben.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und der FDP)