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Rede von Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) – Plenarprotokoll 16/222

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Rede von Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) – Plenarprotokoll 16/222 Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen im Plenarsaal des Deutschen Bundestages! Ich möchte meine Rede in dieser Debatte mit einer persönlichen Geschichte beginnen. Ich habe mir 1962 eine Ausgabe der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik gekauft. Warum, weiß ich nicht mehr. Damals war ich 15 Jahre alt. In dieser Verfassung, die ich bei der Vorbereitung auf diese Rede wiedergefunden habe, habe ich damals verschiedene Artikel und Punkte angestrichen. Im Rückblick auf das, was ich in den vergangenen 19 Jahren im Deutschen Bundestag erlebt habe, finde ich das, was ich angestrichen habe, besonders interessant und in dieser Debatte erwähnenswert. Es gab in der DDR-Verfassung von 1949, die in Teilen an die Weimarer Verfassung von 1919 angelehnt war, den Abschnitt „Rechte des Bürgers“, und zwar in einem Kapitel mit der Überschrift „Inhalt und Grenzen der Staatsgewalt“. Ich habe mir damals den Art. 9 angestrichen, der besagte, dass alle Bürger das Recht haben, „innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern“. Bereits für mich als 15-Jährige war relativ schnell klar, dass das 1962 nicht mit der Realität übereinstimmte. Auf der gleichen Seite befand sich Art. 10, den ich doppelt unterstrichen habe. Darin hieß es: „Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern.“ Das war 1962, ein Jahr nach dem Mauerbau. Meine Schwester hatte dieses Recht 1955 für sich in Anspruch genommen und war in die Bundesrepublik zu ihrem Liebsten ausgewandert. Das hatte zur Folge, dass sie nicht mehr in die DDR zuBesuch kommen durfte und dass auch wir nach 1961 nicht mehr die Möglichkeit hatten, mitzuerleben, wie es der Familie meiner Schwester ging. 1968 legte die DDR eine neue Verfassung vor, über die in einer Volksabstimmung entschieden werden sollte. Das war die einzige Volksabstimmung, die zu DDR- Zeiten stattfand. Damals war ich 21 Jahre alt und als Buchhändlerin im Volksbuchhandel beschäftigt. Im Vorfeld dieser Abstimmung sollte innerhalb eines jeden sozialistischen Kollektives – das betraf auch den Volksbuchhandel – unterschrieben werden, dass bei der Volksabstimmung jeder und jede von uns natürlich mit Ja stimmt. Das habe ich abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass nach der Verfassung der DDR, die ja noch galt – das wurde dann übrigens auch in die neue Verfassung übernommen –, freie, geheime und allgemeine Wahlen durchgeführt werden müssen. Indem ich die Unterschrift verweigert habe, habe ich nicht nur das Ansehen des Kollektivs geschädigt – das war für die anderen sehr schlimm –, sondern mein Verhalten hatte auch für mich persönlich Konsequenzen. Mir wurde nach vielen Diskussionen und zähem Ringen mein Arbeitsplatz im Volksbuchhandel gekündigt. Das bedeutete faktisch Berufsverbot; denn es gab fast nur Volksbuchhandlungen und kaum noch private Buchhandlungen. Ich war zwei Jahre arbeitslos – und das in einem Staat, der mit seinen Gesetzen garantierte, dass jeder Mann und jede Frau ein Recht auf Arbeit und Beschäftigung hat. Auch die 1968 geänderte Verfassung beinhaltete Versammlungs-, Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit. Außerdem galten die Unverletzbarkeit der Wohnung und das Post- und Fernmeldegeheimnis. Doch genau diese Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat hebelten die SED und die Staatssicherheit Artikel für Artikel aus. Diese Verfassung hatte keinerlei Verfassungswirklichkeit. In den Stasiakten ist nachzulesen, wie eng die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft, den Richtern, den SED- und CDU-Funktionären und der Staatssicherheit war. Sie arbeiteten Hand in Hand gegen die Bürgerinnen und Bürger. Rechtsstaatlichkeit konnte weder erlebt noch eingeklagt werden. Denn eine Trennung von Justiz und Staatsapparat, also eine Gewaltenteilung, gab es nicht. Das oberste Gericht der DDR war der Volkskammer bzw. – wenn die Volkskammer nicht tagte – dem Staatsrat verantwortlich. Das sind Erfahrungen, die ich zu DDR-Zeiten mit vielen anderen teilte. Wir wollten Veränderungen in diesem Land bewirken. Wir wollten mitgestalten. Wir wollten dazu beitragen, dass in der DDR Demokratie nicht nur auf dem Papier stand, sondern auch erlebbar, fühlbar wurde. Wir waren nämlich davon überzeugt, dass Demokratie die Grundlage dafür ist, dass Menschen sich frei entfalten können. Wir hatten also ähnliche Beweggründe, als wir uns in den 80er-Jahren in der DDR in den unterschiedlichsten Gruppen engagierten. Die Rufe nach demokratischer Teilhabe und Mitgestaltung sowie danach, die in der(A) Christel Riemann-HanewinckelVerfassung niedergeschriebenen Rechte durch den Staat zu garantieren, wurden immer lauter. Immer mehr Menschen, vor allem junge, fanden sich in Friedens- und Umweltgruppen zusammen. Die Folgen davon waren vermehrte Repressalien. Ein Beispiel. Obwohl in Art. 28 der Verfassung von 1968, also in der veränderten Verfassung, das Recht auf Versammlung und auf Nutzung von Versammlungsgebäuden und -plätzen festgeschrieben war, wurde es von staatlicher Seite nicht gewährt. Im Klartext bedeutete dies das Verbot jeglicher Art von Versammlungen, aber auch von Demonstrationen, obwohl die Formulierung des entsprechenden Artikels anders lautete. Denn Versammlungen außerhalb der Parteien der Nationalen Front und der sozialistischen Massenorganisationen waren nicht möglich. Die Evangelische Kirche bot Raum für Friedens- und Umweltgruppen und für die Mitarbeit am Konziliaren Prozess für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Das waren damals drängende Themen. Wie ich aus Nachrichtensendungen wusste, waren das auch drängende Themen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Aktion „Schwerter zu Pflugscharen“ breitete sich in den 80er-Jahren aus. Viele junge Menschen haben massiv unter den Eingriffen des Staates gelitten. Sie wurden zum Teil von der Schule verwiesen. Sie bekamen keine Berufsausbildung bzw. nicht die Berufsausbildung, die sie wollten. Sie wurden inhaftiert oder – so hieß das damals – von der Stasi zugeführt. Wer nach 1990 einmal die Möglichkeit hatte, sich den Geschlossenen Jugendwerkhof in Torgau von innen anzusehen, dem wurde ganz schnell deutlich, was viele junge Männer und Frauen und Minderjährige erleiden mussten, ohne dass es zuvor ein Verfahren gegeben hatte. Was die Volksbildungsministerin Margot Honecker diesen jungen Menschen angetan hat – viele leiden noch heute unter den Folgen –, wurde nie gesühnt, weil dies rechtsstaatlich sehr problematisch ist. An dieser Stelle wird für mich besonders deutlich, dass die DDR ein Unrechtsstaat war. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Diejenigen, die den Mut hatten, etwas anderes zu denken und das, was sie anders gedacht haben, laut zu sagen, gerieten mehr und mehr unter Druck. Die Verfassung bot ihnen keinen Schutz, obwohl in ihr noch so etwas Ähnliches wie Grundrechte formuliert waren. Im Gegenteil: Auf die dort niedergeschriebenen Rechte zu verweisen, führte oft zu strafrechtlicher Verfolgung. Es gab zum Beispiel den Straftatbestand der Zusammenrottung, der dann erfüllt war, wenn man sich mit Gleichgesinnten getroffen hat, oder den Straftatbestand der ungesetzlichen Verbindungsaufnahme, der dann vorlag, wenn Bürger der DDR es wagten, sich mit Gleichgesinnten in der Bundesrepublik Deutschland kurzzuschließen, sich zu informieren und sich vielleicht sogar im Osten Berlins zu treffen.Meine Damen und Herren, das Engagement vieler Menschen brachte das System der DDR im Herbst 1989 zum Einsturz. In der Folge wurden Vorschläge für eine gemeinsame deutsche Verfassung erarbeitet. Das Grundgesetz wurde von seinen Müttern und Vätern im Jahre 1949 nämlich als vorläufig betrachtet und sollte bis zur deutschen Einheit Bestand haben. In Art. 146 des Grundgesetzes kommt das bis heute sehr gut zum Ausdruck. Statt eines Verfassungsrates arbeitete von 1991 bis 1994 lediglich eine Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat. Ich bedaure das noch heute – so geht es vielen –, weil das eine gute Chance gewesen wäre, unsere Erfahrungen mit einzubringen und nicht nur die Grundrechte und die Freiheiten, die wir haben, in ganz Deutschland bekannt zu machen, sondern auch deutlich zu machen, dass dies die einzig mögliche Grundlage eines demokratischen Staatsgebildes ist. (Jan Mücke [FDP]: Aber das hat es damals doch gegeben!) – Nein, das hat es nicht gegeben. Das hat es deshalb nicht gegeben, weil die Verfassungskommission exklusiv tagte. Was es gegeben hat, lieber Herr Kollege – hier stimme ich Ihnen zu, das war auch richtig und gut so und hat bewiesen, wie viele Männer und Frauen in der Lage gewesen wären, sehr konstruktiv mitzuarbeiten –, waren Tausende von Zuschriften zu Art. 3 des Grundgesetzes, als es darum ging, dass niemand wegen einer Behinderung diskriminiert werden darf. Diese Formulierung war in der Verfassungskommission sehr umstritten. Die Kolleginnen und Kollegen von der Union wollten sie nicht in das Grundgesetz aufnehmen. Ihre Begründung lautete: Wenn wir Menschen mit Behinderung erwähnen, welche anderen Personengruppen müssen wir dann noch alles aufzählen? – Es wurde also das Argument angeführt, dass eine gewisse Beliebigkeit einsetze. Ich bin sehr froh, dass die Behindertenverbände und viele Einzelpersonen dafür gekämpft haben und eine Mehrheit der Gemeinsamen Verfassungskommission damals dafür votiert hat, diesen Zusatz in Art. 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. – Ja, da kann man auch heute noch klatschen, erst recht, weil durch die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen deutlich geworden ist, dass wir auf dem richtigen Weg waren. Es muss ein Grundrecht sein, vor Diskriminierung geschützt zu werden. Andere Diskriminierungverbote wurden allerdings nicht ins Grundgesetz aufgenommen. Natürlich können wir jetzt sagen: Es ist prima, dass uns die europäische Gesetzgebung eingeholt hat. – Vielleicht ist es tatsäch- Christel Riemann-Hanewinckellich etwas tröstlich, dass das eine oder andere, was wir nicht in unsere Verfassung aufnehmen konnten, nun von anderer Seite beigesteuert wird. Für die Gruppen in den östlichen Bundesländern, die damals Vorschläge erarbeitet und sich sehr intensiv mit der Frage „Welchen Inhalt sollte eine gemeinsame deutsche Verfassung haben?“ beschäftigt haben, war es sehr enttäuschend, dass auf ihre Zuarbeit und Mitarbeit weitgehend verzichtet wurde. Eine entscheidende Festschreibung der Mütter und Väter des Grundgesetzes von 1949 haben wir noch immer nicht erfüllt. Ich zitiere Art. 146: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Das können wir jederzeit nachholen. Denn das heißt nichts anderes, als dass wir einen Volksentscheid durchführen und unserer Verfassung, dem Grundgesetz, in veränderter Form zustimmen; darauf komme ich noch zurück. Meine Damen und Herren, ich gratuliere dem Grundgesetz zum 60. Geburtstag. Ich habe mittlerweile 19 Jahre mit dem Grundgesetz erlebt und bin darüber sehr froh. Ich danke den Männern und vor allen Dingen den Frauen, die damals an seiner Erarbeitung beteiligt waren, für ihr Engagement und ihren Mut, nach den furchtbaren Erfahrungen mit der Nazidiktatur die Prinzipien der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichberechtigung und der Gleichheit in den Mittelpunkt zu stellen. Ich beglückwünsche die Bundesrepublik Deutschland dazu, dass sie sich auf der Basis dieses Grundgesetzes, dieses Regelwerkes organisieren konnte. Unsere Erfahrungen in der DDR waren genau umgekehrt: Der Staat hat sich konstituiert, nach seinem Bedarf bzw. seiner Interpretation eine Verfassung geschrieben und in der SED-Diktatur die Rechte ausgehöhlt. Auch das machte den Unrechtsstaat aus. Glückwünsche zum 60. Geburtstag sind heutzutage Wünsche an die jungen Alten. Ich kann das so locker sagen; denn ich habe das selbst vor zwei Jahren hinter mich gebracht. (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Mit Erfolg!) – Vielen Dank. – Auch das Grundgesetz gehört dazu. Es hat die 60 Jahre mit Erfolg hinter sich gebracht und kann durchaus zu den jungen Alten gezählt werden. Sie wissen, dass mit 60 Jahren noch vieles offen ist: Veränderungen und Entwicklungen sind möglich und auch nötig. Das gilt genauso für das Grundgesetz. Eine Verfassung kann und muss immer wieder überarbeitet und gestaltet werden. Unsere Gesellschaft stellt sich immer wieder neuen Anforderungen; das muss sich auch im Grundgesetz widerspiegeln. Deshalb ist noch einiges zu tun. Ich möchte ein paar Anliegen nennen.Erstens. In Art. 20 Abs. 2 steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Das bedeutet für uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, dass wir unsere Aufgaben im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes erfüllen. Das heißt für mich und für die Sozialdemokratische Partei, dass auch dem Volke eine Beteiligung zu ermöglichen ist. Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide gehören deshalb in das Grundgesetz. Bisher gab es dafür in diesem Haus keine Mehrheiten. Die zweite Volkspartei will diese Art der Beteiligung auf Bundesebene nicht. Das haben wir 1994, aber auch in der Folge, als wir entsprechende Anträge eingebracht haben, sehr deutlich gehört. Lieber Koalitionspartner CDU/CSU, welche Befürchtungen haben Sie eigentlich im Hinblick auf die unmittelbare Bürgerbeteiligung? Die Antwort auf diese Frage sind Sie dem Parlament, aber auch dem deutschen Volk bis heute schuldig geblieben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Laurenz Meyer [Hamm] [CDU/ CSU]: Das ist doch klar geregelt! Sie sollten den nächsten Satz auch noch vorlesen!) – Das entwertet das, was ich gefordert habe, überhaupt nicht. Zweitens. Noch immer werden Kinder in Deutschland nach Art. 6 über die Rechtsbeziehung ihrer Eltern definiert. Noch immer gibt es in Deutschland den Status des nichtehelichen Kindes. Das bedeutet, dass ungefähr 45 Prozent der Kinder, die im Osten geboren werden, dieses Etikett angeklebt wird. Noch immer werden Menschen, die in Lebenspartnerschaften Verantwortung füreinander übernehmen, nicht vom Grundgesetz geachtet. Es gab entsprechende Vorschläge, die vor 15 Jahren leider auch keine Mehrheit erhalten haben. Kinderrechte gehören jetzt unbedingt ins Grundgesetz. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie müssen Richtschnur des politischen Handelns von Bund, Ländern und Kommunen sein. Eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würde bedeuten, dass Deutschland endlich die 1992 erklärten Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen könnte. Drittens. Das Grundgesetz enthält am Ende, nach Art. 146, einen Auszug aus der Weimarer Verfassung, die 1919, vor 90 Jahren, beschlossen wurde. Das bedeutet, dass diese Artikel, die praktisch als Anhang im Grundgesetz stehen, auch 90 Jahre alt sind. Diese Artikel beschreiben das Verhältnis des Staates zur Kirche. Als Mitglied der evangelischen Kirche und Theologin hatte ich 1994 die Hoffnung, dass die Gemeinsame Verfassungskommission eine neue Vereinbarung dazu vorlegen würde. Leider wurde eine solche Vereinbarung weder von weiten Teilen der Verfassungskommission noch von den beiden großen Kirchen gewünscht. Damals hät- Christel Riemann-Hanewinckelten wir zumindest eines tun können bzw. aus meiner Sicht tun müssen: Wir hätten wenigstens Begriffe wie „Reich“ und „Heer“ durch Begriffe ersetzen müssen, die unserer Realität entsprechen. Das Verhältnis des Staates zu den Kirchen muss für das 21. Jahrhundert in unserer Verfassung neu geregelt und gestaltet werden. Viertens. Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten aus Nicht-EU-Ländern. Wenn Integration gelingen soll – und sie muss gelingen –, dann ist dieses Wahlrecht für die betroffenen Männer und Frauen ein entscheidender Punkt. 60 Jahre lang hat sich das Grundgesetz bewährt. Es hat Veränderungen erfahren. Die Menschen aus dem Osten Deutschlands erleben seit 19 Jahren den Schutz durch Grundrechte. Deshalb kann ich sagen: Das Grundgesetz ist auch für uns zum Glücksfall geworden. Ich bedanke mich bei all denen herzlich, die 40 Jahre lang, bis vor 20 Jahren, intensiv dafür gearbeitet haben, dass wir die Chance bekommen haben, daran teilzuhaben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

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