Rede von Wolfgang Grotthaus (SPD) – Plenarprotokoll 16/73
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Wolfgang Grotthaus (SPD) – Plenarprotokoll 16/73
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Der Kollege Kolb sagte gerade: Bitte nicht zu
Herrn Gysi.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ich wollte
wissen, was Sie zu Herrn Gysi sagen!)
– Ich werde zu Herrn Gysi etwas sagen; denn sein
Beitrag war wieder einmal eine Sternstunde des Parlaments.
Er hat uns fast körperlich bedroht, als er sagte, er werde
für noch eine Wahlperiode kandidieren. Uns wird davor
nicht bange, Herr Gysi. Wir akzeptieren Sie so, wie Sie
sind.
(Beifall des Abg. Volker Schneider [
Saarbrücken] [DIE LINKE])
Ich habe in Ihrem Beitrag festgestellt, dass Sie in den
letzten 18 Jahren doch einiges gelernt haben. Sie haben
in Ihrem Beitrag unser Demokratieverständnis kritisiert.
Wir nehmen das erst einmal so hin. Das deutet darauf
hin, dass Sie die Demokratie in den letzten 18 Jahren so
richtig kennen gelernt haben. Wenn Sie das aber so
herüberbringen, wie Sie es getan haben, dann wirkt das
populistisch und sehr unglaubwürdig.
Das Zweite ist: Wenn Sie den Vergleich bringen, dass
ein Bauer um 1900 acht Menschen ernähren konnte,
während es heute 80 sind, und daraus den Schluss
ziehen, dass es nicht notwendig ist,
Rentenbeitragserhöhungen oder eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit daraus
abzuleiten, dann sage ich Ihnen: Das ist die Logik eines
Menschen, der im Arbeiter- und Bauernstaat groß
geworden ist. Für mich ist das nicht logisch. Vielleicht
sollten Sie auch darüber noch einmal nachdenken.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Was
ist mit dem Milchsee und dem Butterberg?)
Ich möchte nun zu einigen sachlichen Begründungen
zu der Initiative „50 plus“ kommen. Mit diesem
Gesetzentwurf kommen wir den Menschen entgegen, die sehr
oft nur aufgrund ihres Alters aus dem Arbeitsprozess
ausgemustert worden sind. Wir bieten den
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit diesem Gesetzentwurf
verschiedene Förderinstrumente, damit sie sich verstärkt
um die Einstellung älterer Kolleginnen und Kollegen
bemühen.
Wir meinen, dass es unzulässig ist, wenn sich
Arbeitgeber über Fachkräftemangel beklagen. Wenn gefordert
wird, ausländische Ingenieure auf dem deutschen
Arbeitsmarkt zuzulassen, obwohl man weiß, dass sich ins-
Wolfgang Grotthausbesondere ältere Kolleginnen und Kollegen mit den
entsprechenden Qualifikationen in der Arbeitslosigkeit
befinden, dann ist dies wenig glaubwürdig.
Lassen Sie mich dazu eine persönliche Bemerkung
machen. Ich habe es in meinem Job erlebt, dass von
1995 an ältere Kolleginnen und Kollegen, insbesondere
Ingenieure, aus den Jobs hinausgekegelt worden sind,
vor allem im Bereich des Maschinenbaus und der
Verfahrenstechnologie. Man hat damals jungen Menschen
gesagt, es lohne sich nicht mehr,
Ingenieurwissenschaften zu studieren. Heute beklagen genau diejenigen, die
dies damals jungen Menschen mit auf den beruflichen
Weg gegeben haben, dass es keinen Nachwuchs mehr
gibt.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ja, der
Schweinezyklus gilt auch für Ingenieure!)
Diese Arbeitgeber sollten in die Pflicht genommen
werden, ältere Arbeitslose, die dieses Studium schon
absolviert haben, durch Fördermaßnahmen wieder in den
Beruf zu integrieren.
Es ist notwendig, ältere Menschen durch gezielte
Maßnahmen nicht arbeitslos werden zu lassen und ältere
Arbeitslose durch Fördermaßnahmen wieder zu
integrieren. Genau das ist die Zielsetzung dieses
Gesetzentwurfes.
Er beinhaltet dazu ein ganzes Bündel von Maßnahmen.
Wer lebenslanges Lernen einfordert, der – wir haben
darüber hier oft genug in Übereinstimmung über alle
Fraktionen hinweg diskutiert – muss die Chance dazu auch
älteren Menschen geben.
Im Gesetzentwurf sehen wir dazu eine deutliche
Erweiterung und damit eine effektive Verbesserung schon
bestehender Maßnahmen hinsichtlich der Regelung der
Weiterbildungsförderung älterer Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen vor. Künftig können die
Beschäftigten bereits ab dem 45. Lebensjahr Förderleistungen
erhalten, wenn der Betrieb weniger als 250 Arbeitnehmer
beschäftigt. Perspektivisch führt das nach unserer
Auffassung zu einer Erhöhung von Fördermöglichkeiten, die
früher in Anspruch genommen werden können, wodurch
sich die Gefahr der Arbeitslosigkeit verringert.
Die Übernahme der Weiterbildungskosten stellt gerade
im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen einen
wichtigen Baustein für verstärkte Anstrengungen zur
Weiterbildung von älteren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern dar.
Ein weiteres Instrument – ich sehe, die Zeit läuft mir
davon; deswegen will ich mich nur auf ein weiteres
Instrument beziehen – sind die finanziellen Anreize für
Eingliederungsmaßnahmen. Wir bieten den Älteren mit
diesem Gesetzentwurf eine Teilentgeltsicherung. Das
bedeutet, dass ältere Menschen, die eine Arbeitsstelle
annehmen, die geringfügiger bezahlt wird als die
vorherige, einen Gehaltszuschuss für bis zu zwei Jahre
erhalten können. In der Spitze sind das 50 Prozent, im unterenBereich bis zu 30 Prozent. Dabei wird meistens etwas
vergessen, was für die Menschen aber ebenfalls von
Wichtigkeit ist, nämlich dass die Rentenbeitragszahlung
auf 90 Prozent des letzten Verdienstes aufgestockt wird.
Bewertet man die Inhalte dieses Gesetzentwurfes,
lässt sich feststellen, dass es attraktiv ist, ältere
Menschen aufgrund ihres Fachwissens und ihrer
Leistungsbereitschaft einzustellen. Denn das – nicht die
finanziellen Voraussetzungen – ist erst einmal der wichtigste
Grund. Die Menschen, die sich um einen Job bemühen,
wollen eingestellt werden. Sie sind leistungsbereit. Sie
haben ein entsprechendes Fachwissen. Vielleicht sind sie
nicht immer so schnell wie die Jungen. Aber wer gute
Kenntnisse von Betriebsabläufen hat, kann rationeller
arbeiten als mancher, der nur schneller ist.
Mit den Förderinstrumenten wollen wir älteren
Menschen in der Gesellschaft eine weitere Chance im
Berufsleben geben. Ich bitte darum, dass alle Fraktionen – denn
es geht schließlich um die Menschen, die arbeitslos sind –
Werbung für die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen
machen und in den Gemeinden auf die entsprechenden
Möglichkeiten aufmerksam machen. Damit können die
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in die Pflicht
genommen werden, den Älteren eine neue Chance im
Berufsleben zu geben.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU –
Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Aus einem
rotgrünen Placebo wird ein rot-schwarzes!)