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Rede von Ernst Burgbacher (FDP) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 1: Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine.

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Text

Rede von Ernst Burgbacher (FDP) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Aktuelle Stunde dient dazu, Themen, die die Bevölkerung aktuell bewegen, hier im Disput darzustellen und Meinungen darüber auszutauschen. Herr Staatssekretär Hartenbach, Ihr Beitrag diente nicht diesem Zweck und war dieses Hauses nicht würdig. Herr Staatssekretär Hartenbach, es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie Sie sich hier hinstellen und so tun können, als sei überhaupt nichts gewesen. Sie vertreten ein Verfassungsministerium. Sie haben Gesetze auf Verfassungskonformität zu prüfen. Sie aber stellen sich hierher, sagen, es sei überhaupt nichts gewesen, und lesen vor, was man Ihnen aufgeschrieben hat. Dieser Stil ist dieses Hauses nicht würdig. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich darf, damit die Kritik nicht nur von uns kommt, eine kurze Zeitungspassage vorlesen. Ich könnte viele Zeitungen dafür nehmen. In der heutigen Ausgabe der „Stuttgarter Zeitung“ steht: Die beiden Volksparteien haben im ersten schwarzroten Jahr viel Pfusch produziert. Sie schaffen bei der Gesetzesarbeit nicht weniger schlampig als die darob zu Recht gescholtene Vorgängerregierung. Das ist der Stand. Darauf haben Sie hier einzugehen. Herr Kollege Schmidt, Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass in der parlamentarischen Demokratie das Parlament der Chef ist; das ist richtig. Aber ein Betrieb läuft nur dann, wenn der Chef seine Arbeit verantwortungsvoll ausführt und darauf achtet, was er zu tun hat. Mein Vorwurf an Sie lautet: Das haben Sie nicht getan. Für diejenigen, die das nicht tagtäglich verfolgen können, möchte ich dies an einem Beispiel deutlich machen: Sie haben mit Ihrer Mehrheit die Einführung einer Antiterrordatei beschlossen. Wir von der FDP – ich denke, das gilt auch für die Grünen – hatten Ihnen signalisiert, dass wir bereit wären, mit Ihnen in einen Dialog zu treten und Sie dabei zu unterstützen. Aber Sie haben uns nicht einmal die Chance dazu gegeben. Warum? Weil Sie sich in der großen Koalition bis zum Dienstagabend nicht über den Gesetzentwurf einig wurden und der zuständige Ausschuss am Mittwoch darüber abstimmen musste. Das Problem dieser Regierung ist: Sie legen Gesetzentwürfe auf den Tisch, an denen Sie, weil Sie keine Einigkeit erzielen, bis zur letzten Minute feilen müssen, und so weder dem Parlament noch anderen die Möglichkeit geben, Ihre Gesetzentwürfe zu prüfen. Wir werden morgen eine Debatte über die Einsetzung der Föderalismuskommission II führen. Die Ergebnisse der ersten Föderalismusreform sind aus sehr verschiedenen Blickwinkeln kritisiert worden. Aber auf eines, meine Damen und Herren von der großen Koalition, wäre wohl niemand gekommen: dass die Föderalismusreform daran scheitern könnte, dass Sie nicht verstehen, was Sie überhaupt beschlossen haben. Das ist das eigentliche Problem. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn man sich anschaut, welche Themen im Mittelpunkt der Diskussion stehen, wird deutlich, dass Sie offenbar noch nicht verinnerlicht haben, in welchen Bereichen Sie Kompetenzen haben und in welchen nicht. Lassen Sie mich noch einmal deutlich machen, dass zum Beispiel mein Kollege Goldmann in seiner Rede zum Verbraucherinformationsgesetz auf das Problem hingewiesen hat. Aber daraus wurden Sie nicht schlau. Das zeigt sich jetzt bei der Gesundheitsreform. Kollege Lanfermann hat des Öfteren darauf aufmerksam gemacht, dass auch sie Verfassungsbrüche beinhaltet. (Rainer Brüderle [FDP]: Jawohl! So ist es! – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Dass Herr Lanfermann auf etwas hinweist, reicht aber noch nicht aus, um es verfassungswidrig zu nennen!) Aber Sie hören nicht auf uns. Das verstehen wir nicht. Lassen Sie mich nun auf das SGB XII zu sprechen kommen. Sie haben den Gemeinden gesagt, dass sie eine Weihnachtsgratifikation zu zahlen haben, zum Beispiel an die Heimbewohner. Die Gemeinden hingegen weisen darauf hin, dass Sie das nicht dürfen. In der Neufassung von Art. 84 des Grundgesetzes heißt es – so haben Sie es wörtlich formuliert –: Ernst BurgbacherDurch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden. Wir hatten immer angemahnt – das war übrigens ein wesentlicher Grund, warum wir die Föderalismusreform abgelehnt haben –, dass das Problem dadurch nicht gelöst wird. In genau dieser Situation befinden wir uns jetzt. Hätten wir das Konnexitätsprinzip in das Grundgesetz aufgenommen, (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Ganz genau!) könnten Sie diese Aufgaben übertragen; man müsste nur das Geld zur Verfügung stellen. (Beifall bei der FDP sowie der Abg. Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das aber haben Sie nicht gewollt. Die Verfassungskonflikte werden jetzt auf dem Rükken derer ausgetragen, die gehofft haben, die 35 Euro zu bekommen. Nach dem aktuellen Stand der Diskussion können sie sich dessen aber nicht mehr sicher sein. Das ist keine solide Politik. Dagegen wehren wir uns. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einer Bitte aus dem Gebet eines Pfarrers aus dem Jahre 1864 schließen, das heute allerdings mindestens genauso aktuell ist wie damals – ich zitiere nur zwei Zeilen –: Lieber Gott und Herr! Gib den Regierenden ein besseres Deutsch und den Deutschen eine bessere Regierung. Dem ist nichts hinzuzufügen. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Was machen da bloß die Italiener?)

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