Rede von Ernst Burgbacher (FDP) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 1: Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine.
Text
Rede von Ernst Burgbacher (FDP) – Aktuelle Stunde: Rechtsstaatliche Anforderungen an eine
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine
Aktuelle Stunde dient dazu, Themen, die die
Bevölkerung aktuell bewegen, hier im Disput darzustellen und
Meinungen darüber auszutauschen. Herr Staatssekretär
Hartenbach, Ihr Beitrag diente nicht diesem Zweck und
war dieses Hauses nicht würdig.
Herr Staatssekretär Hartenbach, es ist für mich nicht
nachvollziehbar, wie Sie sich hier hinstellen und so tun
können, als sei überhaupt nichts gewesen. Sie vertreten
ein Verfassungsministerium. Sie haben Gesetze auf
Verfassungskonformität zu prüfen. Sie aber stellen sich
hierher, sagen, es sei überhaupt nichts gewesen, und lesen
vor, was man Ihnen aufgeschrieben hat. Dieser Stil ist
dieses Hauses nicht würdig.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der LINKEN)
Ich darf, damit die Kritik nicht nur von uns kommt,
eine kurze Zeitungspassage vorlesen. Ich könnte viele
Zeitungen dafür nehmen. In der heutigen Ausgabe der
„Stuttgarter Zeitung“ steht:
Die beiden Volksparteien haben im ersten
schwarzroten Jahr viel Pfusch produziert. Sie schaffen bei
der Gesetzesarbeit nicht weniger schlampig als die
darob zu Recht gescholtene Vorgängerregierung.
Das ist der Stand. Darauf haben Sie hier einzugehen.
Herr Kollege Schmidt, Sie haben in Ihrer Rede
gesagt, dass in der parlamentarischen Demokratie das
Parlament der Chef ist; das ist richtig. Aber ein Betrieb läuft
nur dann, wenn der Chef seine Arbeit
verantwortungsvoll ausführt und darauf achtet, was er zu tun hat. Mein
Vorwurf an Sie lautet: Das haben Sie nicht getan. Für diejenigen, die das nicht tagtäglich verfolgen
können, möchte ich dies an einem Beispiel deutlich machen:
Sie haben mit Ihrer Mehrheit die Einführung einer
Antiterrordatei beschlossen. Wir von der FDP – ich denke,
das gilt auch für die Grünen – hatten Ihnen signalisiert,
dass wir bereit wären, mit Ihnen in einen Dialog zu
treten und Sie dabei zu unterstützen. Aber Sie haben uns
nicht einmal die Chance dazu gegeben. Warum? Weil
Sie sich in der großen Koalition bis zum Dienstagabend
nicht über den Gesetzentwurf einig wurden und der
zuständige Ausschuss am Mittwoch darüber abstimmen
musste. Das Problem dieser Regierung ist: Sie legen
Gesetzentwürfe auf den Tisch, an denen Sie, weil Sie keine
Einigkeit erzielen, bis zur letzten Minute feilen müssen,
und so weder dem Parlament noch anderen die
Möglichkeit geben, Ihre Gesetzentwürfe zu prüfen.
Wir werden morgen eine Debatte über die Einsetzung
der Föderalismuskommission II führen. Die Ergebnisse
der ersten Föderalismusreform sind aus sehr
verschiedenen Blickwinkeln kritisiert worden. Aber auf eines,
meine Damen und Herren von der großen Koalition,
wäre wohl niemand gekommen: dass die
Föderalismusreform daran scheitern könnte, dass Sie nicht verstehen,
was Sie überhaupt beschlossen haben. Das ist das
eigentliche Problem.
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Jerzy Montag
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wenn man sich anschaut, welche Themen im
Mittelpunkt der Diskussion stehen, wird deutlich, dass Sie
offenbar noch nicht verinnerlicht haben, in welchen
Bereichen Sie Kompetenzen haben und in welchen nicht.
Lassen Sie mich noch einmal deutlich machen, dass
zum Beispiel mein Kollege Goldmann in seiner Rede
zum Verbraucherinformationsgesetz auf das Problem
hingewiesen hat.
Aber daraus wurden Sie nicht schlau. Das zeigt sich jetzt
bei der Gesundheitsreform. Kollege Lanfermann hat des
Öfteren darauf aufmerksam gemacht, dass auch sie
Verfassungsbrüche beinhaltet.
(Rainer Brüderle [FDP]: Jawohl! So ist es! –
Klaus Uwe Benneter [SPD]: Dass Herr
Lanfermann auf etwas hinweist, reicht aber noch
nicht aus, um es verfassungswidrig zu
nennen!)
Aber Sie hören nicht auf uns. Das verstehen wir nicht.
Lassen Sie mich nun auf das SGB XII zu sprechen
kommen. Sie haben den Gemeinden gesagt, dass sie eine
Weihnachtsgratifikation zu zahlen haben, zum Beispiel
an die Heimbewohner. Die Gemeinden hingegen weisen
darauf hin, dass Sie das nicht dürfen. In der Neufassung
von Art. 84 des Grundgesetzes heißt es – so haben Sie es
wörtlich formuliert –:
Ernst BurgbacherDurch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und
Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen
werden.
Wir hatten immer angemahnt – das war übrigens ein
wesentlicher Grund, warum wir die Föderalismusreform
abgelehnt haben –, dass das Problem dadurch nicht
gelöst wird. In genau dieser Situation befinden wir uns
jetzt. Hätten wir das Konnexitätsprinzip in das
Grundgesetz aufgenommen,
(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Ganz
genau!)
könnten Sie diese Aufgaben übertragen; man müsste nur
das Geld zur Verfügung stellen.
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Christine
Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das aber haben Sie nicht gewollt. Die
Verfassungskonflikte werden jetzt auf dem Rükken derer ausgetragen,
die gehofft haben, die 35 Euro zu bekommen. Nach dem
aktuellen Stand der Diskussion können sie sich dessen
aber nicht mehr sicher sein. Das ist keine solide Politik.
Dagegen wehren wir uns.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einer
Bitte aus dem Gebet eines Pfarrers aus dem Jahre 1864
schließen, das heute allerdings mindestens genauso
aktuell ist wie damals – ich zitiere nur zwei Zeilen –:
Lieber Gott und Herr! Gib den Regierenden ein
besseres Deutsch und den Deutschen eine bessere
Regierung.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP sowie bei
Abgeordneten der LINKEN – Klaus Uwe
Benneter [SPD]: Was machen da bloß die
Italiener?)