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Steuerungsdefizite bei der Verwaltungsdigitalisierung – Sachstand zur Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes

dip / drucksache 22.10.2026 · WP 21 · 21/8766 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Steuerungsdefizite bei der Verwaltungsdigitalisierung – Sachstand zur Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes Deutscher Bundestag Drucksache 21/8766 21. Wahlperiode 22.10.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD Steuerungsdefizite bei der Verwaltungsdigitalisierung – Sachstand zur Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben des Staates. Das Ziel einer modernen Staatsverwaltung muss es sein, Dienstleistungen bürgerfreundlich, effizient und digital bereitzustellen. Hierzu hat der Bundesrechnungshof für die 21. Wahlperiode bereits umfangreiche Empfehlungen zur Verwaltungsdigitalisierung vorgelegt, die eine wirksame Steuerung, eine einheitliche IT-Architektur sowie eine konsequente Führung von Digitalisierungsprojekten einfordern (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloa ds/DE/Berichte/2025/verwaltungsdigitalisierung-volltext.pdf?__blob=publicati onFile&v=2). Dennoch zeigt sich in der aktuellen Umsetzung, dass die Bundesregierung wesentliche strukturelle Defizite nicht beseitigt hat. Anlass der vorliegenden Kleinen Anfrage ist die Diskrepanz zwischen den Digitalisierungsversprechen der Bundesregierung und der ernüchternden Bilanz der bisherigen Umsetzung. Berichte legen nahe, dass zentrale Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Steuerung der Verwaltungsdigitalisierung weiterhin nur unzureichend aufgegriffen oder gar ignoriert werden (https://netzpoli tik.org/2026/verwaltungsdigitalisierung-digitalminister-wildberger- wiederholtalte-fehler/). Dies betrifft insbesondere die fehlende ressortübergreifende Koordinierung, die Fortführung redundanter IT-Strukturen sowie die mangelhafte Standardisierung bei der IT-Projektplanung (https://netzpolitik.org/2026/verwal tungsdigitalisierung-digitalminister-wildberger-wiederholt-alte-fehler/). Anstatt aus den Fehlern früherer Legislaturperioden zu lernen und eine klare, zentral gesteuerte Digitalisierungsstrategie zu implementieren, verfestigt die Bundesregierung bestehende Strukturen, die das Nebeneinander der einzelnen Ressorts zementieren. Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang zu sehen, dass die Verantwortlichkeit für den digitalen Umbau weiterhin in komplexen Abstimmungsgefügen zwischen verschiedenen Häusern sowie dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zersplittert bleibt. Während für die Modernisierung der Verwaltung enorme Haushaltsmittel bereitgestellt werden, fehlt es an einer schlagkräftigen Erfolgskontrolle und einer konsequenten Umsetzung der vom Bundesrechnungshof angemahnten Standardisierungen. Die Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes droht somit zu einem rein formalen Akt zu werden, ohne dass die administrative Praxis eine messbare Effizienzsteigerung erfährt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber, inwieweit die Bundesregierung die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes für die 21. Wahlperiode bereits konkret in operative Prozesse überführt hat, warum es weiterhin zu strukturellen Verzögerungen kommt und wie sichergestellt werden soll, dass die Digitalisierung des Staates nicht in den bekannten Mustern der Vergangenheit verharrt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten rechtlichen, organisatorischen, finanziellen oder technischen Umsetzungshemmnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt, dass wesentliche Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Steuerung der Verwaltungsdigitalisierung für die 21. Legislaturperiode bislang nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden?  2. Welche konkreten Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aus dem Bericht „Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur 21. Legislaturperiode“ wurden von der Bundesregierung bereits vollumfänglich in operative Maßnahmen überführt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?  3. Welche Empfehlungen des Bundesrechnungshofes wurden nach Prüfung durch die Bundesregierung als „nicht umsetzbar“ oder „nicht zweckmäßig“ eingestuft und welche sachlichen Gründe lagen dieser Entscheidung zugrunde?  4. Inwieweit hat die Bundesregierung das vom Bundesrechnungshof geforderte einheitliche und verbindliche Steuerungskonzept für alle Digitalisierungsvorhaben des Bundes etabliert und wie wird dessen Einhaltung ressortübergreifend kontrolliert?  5. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass die Steuerung der Verwaltungsdigitalisierung weiterhin durch das unkoordinierte Nebeneinander der einzelnen Ressorts erschwert wird, statt durch eine zentrale Instanz geführt zu werden und welche konkreten Mechanismen behindern nach ihrer Kenntnis eine solche zentrale Steuerung?  6. Über welche durchsetzungsstarken Durchgriffsrechte verfügt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) gegenüber den anderen Bundesministerien, um die Einhaltung gemeinsamer IT- Standards und Zeitpläne bei der Verwaltungsdigitalisierung zu erzwingen?  7. Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass für die Digitalisierung der Verwaltung weiterhin erhebliche Haushaltsmittel dezentral in den einzelnen Ressorts verplant werden, anstatt diese im Sinne einer effizienten Steuerung im BMDS zu bündeln?  8. Welche organisatorischen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das vom Bundesrechnungshof bemängelte Risiko von Doppelentwicklungen und redundanten IT-Strukturen in den verschiedenen Ministerien auszuschließen?  9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei allen aktuellen Digitalisierungsprojekten der Bundesverwaltung von Beginn an eine durchgängig digitale Verarbeitung (ohne manuelle Zwischenschritte) als technischer Standard vorgeschrieben wird? 10. Welche verbindlichen, bundesweit einheitlichen Standards für Datenformate und technische Schnittstellen (APIs) hat die Bundesregierung für die 21. Wahlperiode definiert, um die mangelnde Interoperabilität zwischen Bundes- und Landesbehörden zu beheben? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie begründet die Bundesregierung, dass trotz der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes weiterhin Digitalisierungsvorhaben gestartet werden, die nicht auf standardisierten Basisdiensten (wie z. B. der BundID) aufbauen? 12. Auf welcher methodischen Grundlage erfolgt derzeit die Erfolgskontrolle der Digitalisierungsausgaben des Bundes und nach welchen messbaren Kriterien wird die tatsächliche Effizienzsteigerung in den Behörden bewertet? 13. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundes für externe Beratungsleistungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung in den Jahren 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? 14. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den andauernden Einsatz erheblicher finanzieller Mittel für die Digitalisierung der Verwaltung, wenn gleichzeitig die vom Bundesrechnungshof angemahnten Standardisierungs- und Einsparpotenziale im Personalbereich der Bundesbehörden nicht realisiert werden? 15. Bis zu welchem konkreten Datum plant die Bundesregierung die vollständige und durchgängig digitale Umsetzung aller im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und dessen Folgeregelungen priorisierten Verwaltungsleistungen des Bundes? Berlin, den 21. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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