Steuerungsdefizite bei der Verwaltungsdigitalisierung – Sachstand zur Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes
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Steuerungsdefizite bei der Verwaltungsdigitalisierung – Sachstand zur Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8766
21. Wahlperiode 22.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof,
Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Steuerungsdefizite bei der Verwaltungsdigitalisierung – Sachstand zur
Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes
Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben des
Staates. Das Ziel einer modernen Staatsverwaltung muss es sein,
Dienstleistungen bürgerfreundlich, effizient und digital bereitzustellen. Hierzu hat der
Bundesrechnungshof für die 21. Wahlperiode bereits umfangreiche Empfehlungen
zur Verwaltungsdigitalisierung vorgelegt, die eine wirksame Steuerung, eine
einheitliche IT-Architektur sowie eine konsequente Führung von
Digitalisierungsprojekten einfordern (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloa
ds/DE/Berichte/2025/verwaltungsdigitalisierung-volltext.pdf?__blob=publicati
onFile&v=2). Dennoch zeigt sich in der aktuellen Umsetzung, dass die
Bundesregierung wesentliche strukturelle Defizite nicht beseitigt hat.
Anlass der vorliegenden Kleinen Anfrage ist die Diskrepanz zwischen den
Digitalisierungsversprechen der Bundesregierung und der ernüchternden Bilanz
der bisherigen Umsetzung. Berichte legen nahe, dass zentrale Empfehlungen
des Bundesrechnungshofes zur Steuerung der Verwaltungsdigitalisierung
weiterhin nur unzureichend aufgegriffen oder gar ignoriert werden (https://netzpoli
tik.org/2026/verwaltungsdigitalisierung-digitalminister-wildberger-
wiederholtalte-fehler/). Dies betrifft insbesondere die fehlende ressortübergreifende
Koordinierung, die Fortführung redundanter IT-Strukturen sowie die mangelhafte
Standardisierung bei der IT-Projektplanung (https://netzpolitik.org/2026/verwal
tungsdigitalisierung-digitalminister-wildberger-wiederholt-alte-fehler/). Anstatt
aus den Fehlern früherer Legislaturperioden zu lernen und eine klare, zentral
gesteuerte Digitalisierungsstrategie zu implementieren, verfestigt die
Bundesregierung bestehende Strukturen, die das Nebeneinander der einzelnen
Ressorts zementieren.
Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang zu sehen, dass die
Verantwortlichkeit für den digitalen Umbau weiterhin in komplexen Abstimmungsgefügen
zwischen verschiedenen Häusern sowie dem Bundesministerium für Digitales
und Staatsmodernisierung zersplittert bleibt. Während für die Modernisierung
der Verwaltung enorme Haushaltsmittel bereitgestellt werden, fehlt es an einer
schlagkräftigen Erfolgskontrolle und einer konsequenten Umsetzung der vom
Bundesrechnungshof angemahnten Standardisierungen. Die Umsetzung der
Empfehlungen des Bundesrechnungshofes droht somit zu einem rein formalen
Akt zu werden, ohne dass die administrative Praxis eine messbare
Effizienzsteigerung erfährt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches
Informationsbedürfnis darüber, inwieweit die Bundesregierung die Empfehlungen des
Bundesrechnungshofes für die 21. Wahlperiode bereits konkret in operative
Prozesse überführt hat, warum es weiterhin zu strukturellen Verzögerungen
kommt und wie sichergestellt werden soll, dass die Digitalisierung des Staates
nicht in den bekannten Mustern der Vergangenheit verharrt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten rechtlichen, organisatorischen, finanziellen oder
technischen Umsetzungshemmnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung
dazu geführt, dass wesentliche Empfehlungen des Bundesrechnungshofes
zur Steuerung der Verwaltungsdigitalisierung für die 21. Legislaturperiode
bislang nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden?
2. Welche konkreten Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aus dem
Bericht „Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Empfehlungen des
Bundesrechnungshofes zur 21. Legislaturperiode“ wurden von der
Bundesregierung bereits vollumfänglich in operative Maßnahmen überführt
(bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
3. Welche Empfehlungen des Bundesrechnungshofes wurden nach Prüfung
durch die Bundesregierung als „nicht umsetzbar“ oder „nicht
zweckmäßig“ eingestuft und welche sachlichen Gründe lagen dieser Entscheidung
zugrunde?
4. Inwieweit hat die Bundesregierung das vom Bundesrechnungshof
geforderte einheitliche und verbindliche Steuerungskonzept für alle
Digitalisierungsvorhaben des Bundes etabliert und wie wird dessen Einhaltung
ressortübergreifend kontrolliert?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass die Steuerung der
Verwaltungsdigitalisierung weiterhin durch das unkoordinierte
Nebeneinander der einzelnen Ressorts erschwert wird, statt durch eine zentrale
Instanz geführt zu werden und welche konkreten Mechanismen behindern
nach ihrer Kenntnis eine solche zentrale Steuerung?
6. Über welche durchsetzungsstarken Durchgriffsrechte verfügt das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) gegenüber
den anderen Bundesministerien, um die Einhaltung gemeinsamer IT-
Standards und Zeitpläne bei der Verwaltungsdigitalisierung zu erzwingen?
7. Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass für die
Digitalisierung der Verwaltung weiterhin erhebliche Haushaltsmittel dezentral in den
einzelnen Ressorts verplant werden, anstatt diese im Sinne einer
effizienten Steuerung im BMDS zu bündeln?
8. Welche organisatorischen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um das vom Bundesrechnungshof bemängelte Risiko von
Doppelentwicklungen und redundanten IT-Strukturen in den verschiedenen Ministerien
auszuschließen?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei allen aktuellen
Digitalisierungsprojekten der Bundesverwaltung von Beginn an eine durchgängig
digitale Verarbeitung (ohne manuelle Zwischenschritte) als technischer
Standard vorgeschrieben wird?
10. Welche verbindlichen, bundesweit einheitlichen Standards für
Datenformate und technische Schnittstellen (APIs) hat die Bundesregierung für die
21. Wahlperiode definiert, um die mangelnde Interoperabilität zwischen
Bundes- und Landesbehörden zu beheben?
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11. Wie begründet die Bundesregierung, dass trotz der Empfehlungen des
Bundesrechnungshofes weiterhin Digitalisierungsvorhaben gestartet
werden, die nicht auf standardisierten Basisdiensten (wie z. B. der BundID)
aufbauen?
12. Auf welcher methodischen Grundlage erfolgt derzeit die Erfolgskontrolle
der Digitalisierungsausgaben des Bundes und nach welchen messbaren
Kriterien wird die tatsächliche Effizienzsteigerung in den Behörden
bewertet?
13. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundes für externe
Beratungsleistungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung in den Jahren 2024,
2025 und im ersten Halbjahr 2026 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
14. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den andauernden Einsatz erheblicher
finanzieller Mittel für die Digitalisierung der Verwaltung, wenn
gleichzeitig die vom Bundesrechnungshof angemahnten Standardisierungs- und
Einsparpotenziale im Personalbereich der Bundesbehörden nicht realisiert
werden?
15. Bis zu welchem konkreten Datum plant die Bundesregierung die
vollständige und durchgängig digitale Umsetzung aller im Rahmen des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) und dessen Folgeregelungen priorisierten
Verwaltungsleistungen des Bundes?
Berlin, den 21. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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