Künstliche Intelligenz bei Cyberangriffen und technische Vorfallunterstützung des Bundes
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Künstliche Intelligenz bei Cyberangriffen und technische Vorfallunterstützung des Bundes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8841
21. Wahlperiode 29.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof,
Thomas Ladzinski, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Künstliche Intelligenz bei Cyberangriffen und technische Vorfallunterstützung
des Bundes
Die zunehmende Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz verändert nach
Einschätzung nationaler und europäischer Sicherheitsbehörden die
Rahmenbedingungen für Cyberangriffe. Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) führt in seiner Analyse zum Einfluss von Künstlicher
Intelligenz auf die Cyberbedrohungslage unter anderem aus, dass große
Sprachmodelle bei missbräuchlicher Nutzung die Erstellung und Anpassung von
Schadsoftware, Social Engineering sowie die Auswertung von Daten unterstützen
können. Das BSI verweist dabei ausdrücklich auch auf die Verwendung
„unzensierter“ öffentlicher Modelle, bei denen zusätzliche Schritte zur Umgehung
von Filtern nicht erforderlich seien (www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/
DE/BSI/KI/Einfluss_KI_auf_Cyberbedrohungslage.pdf?__blob=publication
File).
Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) beschreibt
im „ENISA Threat Landscape 2025“ neben der Nutzung kommerzieller großer
Sprachmodelle durch Bedrohungsakteure auch die Verwendung von
manipulierten, mittels Jailbreak veränderten oder umtrainierten Modellen und nennt in
diesem Zusammenhang unter anderem die Bezeichnungen WormGPT,
EscapeGPT und FraudGPT (www.enisa.europa.eu/sites/default/files/2025-11/ENIS
A%20Threat%20Landscape%202025.pdf).
Die öffentlich zugänglichen Erkenntnisse erlauben jedoch keine Gleichsetzung
jedes unter einer entsprechenden Bezeichnung angebotenen Dienstes mit einem
eigenständig entwickelten KI-Modell. Es bleibt insbesondere zu unterscheiden,
ob es sich um eigenständige Modelle, veränderte oder umtrainierte offene
Modelle, mittels Jailbreak in ihren Schutzmechanismen eingeschränkte
kommerzielle Modelle, über Programmierschnittstellen bereitgestellte Dienste oder
lediglich unter entsprechenden Bezeichnungen vermarktete Angebote handelt.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/7929 das Risiko durch „KI‑gestützte und automatisierte
Schwachstellensuche durch staatliche Akteure“ als „hoch und dynamisch
ansteigend“ bezeichnet. Nach ihrer Antwort entwickeln unter anderem das BSI
und die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit geeignete
Abwehrsysteme. Angaben zu mehreren konkreten Cybervorfällen, betroffenen Stellen,
Angriffszielen und technischen Umständen beantwortete die Bundesregierung auf
derselben Drucksache dagegen nicht, weil sie Rückschlüsse auf den
nachrichtendienstlichen Kenntnisstand, die Einsatzbereitschaft, Arbeitsschwerpunkte
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
und Aufklärungsfähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes ermöglichen
könnten.
Mit Beschluss vom 22. Juli 2026 hat die Bundesregierung das
ressortübergreifende Programm CyberGovSecure zur Steigerung der Cybersicherheit und
-resilienz der Bundesverwaltung eingerichtet. Ein Lenkungskreis unter Vorsitz
des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) legt
danach den strategischen Rahmen fest. Zu den prioritären Handlungsfeldern
gehören sichere Konfiguration und Systemhärtung, Schwachstellenmanagement
sowie Protokollierung und Detektion. Nach dem veröffentlichten
Programmbeschluss soll der CISO Bund zudem Beauftragungsmöglichkeiten und Angebote
identifizieren oder bereitstellen, die von den Ressorts für fachliche Begleitung
und Kompetenztransfer genutzt werden können. Das BMDS hat nach eigenen
Angaben hierfür zusätzliche Personal- und Sachmittel im
Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 angemeldet (https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilu
ngen/detail/digitale-wehrhaftigkeit-des-staates-staerken).
Bei der Bewältigung bereits eingetretener IT-Sicherheitsvorfälle verfügt der
Bund sowohl über eigene als auch über externe Unterstützungsoptionen. Das
BSI nennt für die Bundesverwaltung unter anderem Schadprogrammanalyse,
digitale Forensik und Logdatenanalyse als eigene Unterstützungsleistungen und
kann in besonders herausgehobenen Fällen ein Mobile Incident Response Team
einsetzen. Daneben unterstützt es betroffene Organisationen nach eigener
Darstellung bei der Suche nach geeigneten externen Dienstleistern (www.bsi.bun
d.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Cyber-Sicherheitslage/Rea
ktion/Vorfallunterstuetzung/vorfallsunterstuetzung.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche generativen KI-Modelle, Modellvarianten oder KI-Dienste sind
der Bundesregierung aufgrund eigener Erkenntnisse als tatsächlich für die
Vorbereitung oder Durchführung von Cyberangriffen gegen Einrichtungen
des Bundes eingesetzt oder gezielt hierfür angeboten bekannt, und welche
Bezeichnung, technische Grundkategorie sowie Art der festgestellten
missbräuchlichen Verwendung ordnet die Bundesregierung dem
jeweiligen Modell oder Dienst zu, soweit die Beantwortung ohne Offenlegung
operativer Detektionsmethoden, nachrichtendienstlicher Quellen oder
konkreter Schutzmaßnahmen möglich ist?
2. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den von der
Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit unter anderem
genannten Angeboten WormGPT, EscapeGPT und FraudGPT vor, und
ordnet sie diese jeweils als eigenständiges Modell, verändertes oder
umtrainiertes offenes Modell, mittels Jailbreak nutzbar gemachtes
kommerzielles Modell, Vermittlungs- oder Programmierschnittstellendienst oder
nicht verifiziertes beziehungsweise lediglich unter dieser Bezeichnung
vermarktetes Angebot ein?
3. Welche Begriffe und fachlichen Kriterien verwenden das
Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur
Erfassung von generativen KI‑Modellen oder KI‑Diensten ohne wirksame
Schutzmechanismen, und führt eine Stelle des Bundes hierzu eine
fortlaufend aktualisierte Übersicht oder Klassifikation, gegebenenfalls seit wann,
mit welcher Aktualisierungsfrequenz und unter welcher fachlichen
Federführung?
4. In wie vielen dem Bund seit Beginn der 21. Wahlperiode bekannt
gewordenen IT‑Sicherheitsvorfällen bei Einrichtungen des Bundes wurde nach
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Abschluss der jeweiligen fachlichen Bewertung eine Nutzung generativer
Künstlicher Intelligenz festgestellt, bestanden belastbare Anhaltspunkte
hierfür oder blieb eine solche Nutzung ungeklärt, und welche tatsächlich
von der Bundesregierung verwendeten Statuskategorien liegen dieser
Erfassung zugrunde (bitte für 2025 und 2026 aggregiert ausweisen, ohne
betroffene Einrichtungen zu benennen)?
5. Bei welchen Phasen eines Cyberangriffs hat die Bundesregierung seit
Beginn der 21. Wahlperiode aufgrund eigener Erkenntnisse eine tatsächliche
Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz bei Vorfällen mit
Bundesbezug festgestellt, insbesondere bei Aufklärung und Zielauswahl,
automatisierter Schwachstellensuche, Social Engineering oder Phishing,
Codeoder Schadprogrammerstellung, Verschleierung, Zugriffsausweitung,
Datenanalyse oder Aktivitäten nach erfolgreicher Kompromittierung, und
wie viele entsprechende Feststellungen entfielen jeweils auf diese
Kategorien, soweit eine aggregierte Angabe möglich ist?
6. Auf welche nicht geheimhaltungsbedürftigen quantitativen oder
qualitativen Indikatoren, Lageentwicklungen und eigenen Erkenntnisse stützt die
Bundesregierung ihre auf Bundestagsdrucksache 21/7929 mitgeteilte
Bewertung, das Risiko durch KI-gestützte und automatisierte
Schwachstellensuche durch staatliche Akteure sei „hoch und dynamisch ansteigend“,
und in welchen zeitlichen Abständen wird diese Risikobewertung
überprüft?
7. Welche internen Lageprodukte, ressortübergreifenden Auswertungen oder
fachlichen Analysen zur Nutzung Künstlicher Intelligenz für
Cyberangriffe wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode durch das
Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
erstellt oder beauftragt, und wie viele davon wurden jeweils als offen,
Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch oder höher eingestuft und
welchen Bundesressorts zur Verfügung gestellt (bitte ohne Offenlegung der
Inhalte oder operativer Einzelfälle angeben)?
8. Welche konkreten messbaren Ziele, Umsetzungsfristen und zuständigen
Stellen hat die Bundesregierung im Rahmen von CyberGovSecure für die
Erkennung, Bewertung und Abwehr KI‑gestützter oder automatisierter
Cyberangriffe auf Einrichtungen des Bundes festgelegt, und bis zu
welchem Zeitpunkt sollen die einzelnen Ziele erreicht werden?
9. Welche Haushaltsmittel und zusätzlichen Personalressourcen hat die
Bundesregierung für die Jahre 2026 und 2027 für Maßnahmen von CyberGov-
Secure vorgesehen oder im Haushaltsaufstellungsverfahren angemeldet,
die der Erkennung, Analyse oder Abwehr KI‑gestützter beziehungsweise
automatisierter Cyberangriffe zugeordnet werden können, und auf welche
Haushaltstitel sowie verantwortlichen Stellen entfallen diese Mittel?
10. Welchen Umsetzungsstand haben die im Koalitionsvertrag für die
21. Wahlperiode angekündigte Stärkung des Bundesamtes für Sicherheit
in der Informationstechnik zu einer Zentralstelle für Fragen der
Informations- und Cybersicherheit sowie die Fortentwicklung des
Nationalen Cyber-Abwehrzentrums und die Intensivierung des
Informationsaustauschs erreicht, soweit diese Vorhaben die behördenübergreifende
Erkennung und Bewertung KI‑gestützter Cyberbedrohungen betreffen, und
welche weiteren Meilensteine, Rechtsgrundlagen und Fristen sind hierfür
bis Ende 2027 vorgesehen?
11. Welche externen Beratungs-, Forschungs- oder sonstigen
Unterstützungsleistungen haben das Bundesministerium für Digitales und Staatsmoderni-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
sierung, das Bundesministerium des Innern mit Ausnahme des
Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik seit Beginn der 21. Wahlperiode zur Analyse,
Bewertung, Erkennung oder Abwehr KI-gestützter beziehungsweise
automatisierter Cyberbedrohungen vergeben, fortgeführt oder aus
Rahmenvereinbarungen abgerufen (bitte je Auftrag die beauftragende Stelle,
Projektbezeichnung und Zielsetzung, Auftragnehmer und gegebenenfalls
Subunternehmer, Vergabeverfahren, Auftrags- oder Abrufwert, bislang
verausgabten Betrag und Leistungszeitraum angeben)?
12. Bei welchen der in Frage 11 erfragten Aufträge wurden der
Leistungsumfang, der Leistungszeitraum oder das finanzielle Auftragsvolumen nach
Vertragsschluss geändert, aus welchen Gründen erfolgten diese
Änderungen, und anhand welcher messbaren Leistungskennzahlen oder sonstigen
Abnahmekriterien überprüft der Bund die vereinbarte Leistung?
13. Welche extern bereitgestellten Threat-Intelligence-Dienste, Datenbanken,
Informationsabonnements oder vergleichbaren entgeltlichen Leistungen
nutzen das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung,
das Bundesministerium des Innern mit Ausnahme des Bundesamtes für
Verfassungsschutz oder das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik zur Beobachtung missbräuchlich eingesetzter KI-Modelle und KI-
gestützter Cyberbedrohungen, und welche Anbieter, Vertragslaufzeiten
und jährlichen beziehungsweise maximalen Vertragswerte entfallen auf
diese Leistungen?
14. Welche Beauftragungsmöglichkeiten und Angebote für fachliche
Begleitung und Kompetenztransfer hat der Chief Information Security Officer
des Bundes im Rahmen von CyberGovSecure identifiziert oder den
Ressorts zur Verfügung gestellt, und welche externen Auftragnehmer,
Rahmenvereinbarungen, maximalen Vertrags- oder Abrufvolumina, bislang
erfolgten Abrufe und Leistungszeiträume sind damit verbunden?
15. Welche externen Unternehmen haben das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung, das Bundesministerium des Innern mit
Ausnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik seit Beginn der 21. Wahlperiode
mit digitaler Forensik, Schadprogrammanalyse, Logdatenanalyse, Incident
Response oder Advanced-Persistent-Threat-Response im Zusammenhang
mit IT-Sicherheitsvorfällen der Bundesverwaltung beauftragt oder hierfür
in Rahmenvereinbarungen gebunden (bitte je Auftrag beziehungsweise
Rahmenvereinbarung die beauftragende Stelle, den Auftragnehmer und
gegebenenfalls Subunternehmer, den Leistungsgegenstand, das
Vergabeverfahren, den maximalen Vertragswert, den tatsächlich abgerufenen
Betrag und den Leistungszeitraum angeben)?
16. In wie vielen IT-Sicherheitsvorfällen bei Einrichtungen des Bundes
wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode eigene forensische Fähigkeiten des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, ein Mobile
Incident Response Team des Bundesamtes oder externe
Forensikbeziehungsweise Incident-Response-Dienstleister tatsächlich eingesetzt,
und welche Gesamtausgaben entstanden dem Bund durch die externen
Einsätze in den Jahren 2025 und 2026 (bitte aggregiert nach Jahr und Art
der Unterstützung, ohne Benennung der betroffenen Einrichtungen
ausweisen)?
17. Nach welchen fachlichen, vergaberechtlichen und wirtschaftlichen
Kriterien werden externe Dienstleister für digitale Forensik und Incident
Response für Einrichtungen des Bundes ausgewählt, welche Bedeutung hat
dabei eine Qualifizierung als Advanced-Persistent-Threat-Response-
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Dienstleister durch das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik, und mit welchen Abnahme- oder Qualitätskriterien wird die erbrachte
Leistung gegenüber dem Bund überprüft?
18. Wie viele nationale Attribuierungsverfahren zu Cyberangriffen wurden
seit Beginn der 21. Wahlperiode von der Bundesregierung eingeleitet, wie
viele davon abgeschlossen, wie viele führten zu einer öffentlichen
Attribution, wie viele wurden ohne öffentliche Attribution abgeschlossen und wie
viele Verfahren dauern noch an (bitte ausschließlich aggregierte
Fallzahlen angeben)?
19. Welche fachlichen Kategorien oder Vertrauensgrade verwendet die
Bundesregierung im nationalen Attribuierungsverfahren zur Bewertung der
Urheberschaft eines Cyberangriffs, welche Bundesstellen wirken jeweils
an der technischen, nachrichtendienstlichen und politischen Bewertung
mit, und welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung
vorliegen, bevor eine öffentliche staatliche Attribution in Betracht kommt,
soweit die Beantwortung ohne Offenlegung operativer Methoden oder
nachrichtendienstlicher Quellen möglich ist?
20. Welche seit Beginn der 21. Wahlperiode abgeschlossenen nationalen
Attribuierungsverfahren führten zu einer öffentlichen Zuordnung eines
Cyberangriffs zu einem Staat oder einem staatlich gesteuerten
beziehungsweise unterstützten Akteur, und wurde in einem dieser öffentlich
attribuierten Fälle nach Erkenntnis der Bundesregierung auch eine Nutzung
generativer Künstlicher Intelligenz für Vorbereitung oder Durchführung des
Angriffs festgestellt (bitte jeweils Datum der öffentlichen Attribution,
öffentlich benannten Akteur beziehungsweise Staat und gegebenenfalls Art
des festgestellten KI‑Einsatzes angeben)?
21. In wie vielen seit Beginn der 21. Wahlperiode abgeschlossenen, aber nicht
öffentlich attribuierten Verfahren bestanden nach Abschluss der fachlichen
Bewertung Erkenntnisse, die eine Einordnung als staatlich gesteuerter
oder staatlich unterstützter Akteur, nichtstaatlicher beziehungsweise
krimineller Akteur oder ungeklärte Urheberschaft zuließen, und werden die
Nutzung Künstlicher Intelligenz sowie die dabei eingesetzten
Modelloder Dienstkategorien in den für Cybervorfälle und
Attribuierungsverfahren verwendeten Datenbeständen des Bundes strukturiert erfasst
beziehungsweise, sofern dies derzeit nicht erfolgt, bis wann und unter welcher
Zuständigkeit ist eine solche Erfassung vorgesehen (bitte ausschließlich
aggregiert und ohne Benennung nicht öffentlich attribuierter Staaten oder
Akteure antworten)?
Berlin, den 26. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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