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Obstregion Bodensee e.V.

lobbyregister / register_entry 24.10.2022 · Original ↗

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Obstregion Bodensee e.V. Tätigkeit: Berufsverband Durch Anschreiben, Positionspapiere und persönliche Gespräche sowie informative, politische oder medienwirksame Veranstaltungen, wie Hofgespräche, Apfelsaisoneröffnungen und Messen, wird unmittelbar der Kontakt und Austausch mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere auch Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Schwerpunkt der Interessenvertretung sind die aktuell sehr großen Herausforderungen für die heimischen Obstbaufamilien. Ziel ist es guten Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Obstproduktion zu erreichen. Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Handel und Dienstleistungen; Artenschutz/Biodiversität; Lebensmittelsicherheit; Ländlicher Raum; EU-Binnenmarkt; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Erneuerbare Energien; Lebens- und Genussmittelindustrie; EU-Gesetzgebung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz Regelungsvorhaben: - Branchenlösung bei Mindestlohn für handarbeitsintensive Sonderkulturbetriebe: Der Anbau und die Ernte von Sonderkulturen, wie Obst- und Gemüse, sind sehr handarbeitsintensiv. Die sprunghafte Erhöhung des Mindestlohn hat die Arbeitskosten für Sonderkulturbetriebe über das wirtschaftlich erträgliche Maß gesteigert und gefährdet die Produktion zahlreicher heimische Obstkulturen. Ziel ist eine Branchenlösung bei Mindestlohn für handarbeitsintensive Sonderkulturbetriebe zu erreichen, um den Verlust von Obstkulturen und -betrieben zu verhindern, die Versorgung mit heimischem Obst sicherzustellen sowie und die Selbstversorgung mit Obst aus Deutschland wieder zu steigern. Vorschlag ist die Berechnung des Mindestlohns für kurzfristig beschäftigte Erntehelfer in der Landwirtschaft auf Nettolohnbasis. - Zonale Zulassung und gegenseitig Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln nutzen: Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden in der EU gemeinschaftlich genehmigt und Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen national zugelassen. Zulassungen können jedoch durch ein zonales Verfahren in mehreren Ländern gemeinsam zugelassen werden oder von anderen Ländern durch ein vereinfachtes Verfahren übernommen werden. Gefordert wird, dass die Bundesrepublik Deutschland mit ihren beteiligten Behörden davon Gebrauch macht, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Landwirte abzubauen und Ernährungssicherheit in Deutschland zu steigern. - Kriterium der Berufsmäßigkeit bei der Prüfung der Sozialversicherungspflicht ersetzen: Das Kriterium der Berufsmäßigkeit zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht ist für ausländische Erntehelfer aufgrund eingeschränkter Informationsquellen zu Beschäftigungen im Heimatland kaum abzuprüfen und der bürokratische Aufwand sowie die sprachliche und verwaltungsrechtlichen Hürden sind enorm hoch. Trotz des sehr hohen bürokratischen Aufwands und gewissenhafter Prüfung drohen für die Arbeitgeber hohe Rückzahlungen über mehrere Jahre bei einer Kontrolle, aufgrund von unterschiedlichen Auslegungen durch die Kontrollierenden oder falschen Angaben der Beschäftigten. Dieses Problem muss aufgelöst werden und Rechtssicherheit für die Arbeitgeber geschaffen werden, indem das Kriterium der Berufsmäßigkeit durch beispielsweise eine Lohngrenze ersetzt wird. - Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte einführen: Das deutsche Recht schreibt nur unzureichend vor, welche Herkunftsangaben auf verarbeiteten Produkten stehen müssen. Oftmals ist nur die Firma genannt, welche für das Produkt verantwortlich ist und über die Herkunft der Hauptzutaten ist dabei nichts bekannt. Beispielsweise kommt ein großer Teil des in Deutschland verwendeten Apfelsaftkonzentrats aus China, was für den Kunden nicht ersichtlich ist. Um den Verbrauchern mündige Entscheidungen beim Einkauf zu ermöglichen, müssen Informationen über die Herkunft der Produkte und Zutaten verpflichtend auf den Verpackungen genannt werden. Nur wenn regionale Lebensmittel auch als solche erkannt werden, können diese auch bevorzugt werden. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel (wertgebende Zutaten) ist nötig. - Durch Bund geförderte Mehrgefahrenversicherung und steuerfreier Risikorücklage: Landwirtschaftliche Betriebe sind wie kein anderer Wirtschaftszweig von der jährlichen Witterung abhängig. Das Risiko von witterungsbedingten gravierenden Ernteeinbußen bis hin zum Verlust der gesamten Ernte ist abhängig von der Kultur teilweise sehr hoch. Um den landwirtschaftlichen Betriebe bei einer wirksamen und existenzsichernden Risikovorsorge zu unterstützen, sind die steuerfreie Risikorücklage und die von Ländern, Bund und EU Co-finanzierte Mehrgefahrenversicherung gute Instrumente. Beides sollten gesetzlich ausgearbeitet bzw. im Haushalt eingeplant und den Landwirten zur Verfügung gestellt werden.

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