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Wohnungslosigkeit infolge von Zwangsräumungen

dip / drucksache 02.11.2026 · WP 21 · 21/8865 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Wohnungslosigkeit infolge von Zwangsräumungen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8865 21. Wahlperiode 02.11.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Mirow, Caren Lay, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Wohnungslosigkeit infolge von Zwangsräumungen Wohnen ist ein grundlegendes Menschenrecht. Dies wurde schon 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten. Der UN-Sozialpakt schreibt das Recht auf Wohnen in Artikel 11 Absatz 1 fest. Zum Recht auf Wohnen gehört auch der Schutz vor Zwangsräumungen. So hat der UN-Ausschuss zum Sozialpakt 1997 in einer Allgemeinen Bemerkung festgehalten: Zwangsräumungen sind menschenrechtlich höchst problematisch und dürfen deshalb nur unter sehr strengen Bedingungen durchgeführt werden (vgl.: www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publi kationen/Information/Information_Zwangsraeumungen.pdf). Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) kritisiert in ihrem aktuellen Jahresbericht, dass in mehreren EU-Mitgliedstaaten die Schutzmaßnahmen gegen Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit unzureichend sind. Wie dramatisch diese Schutzlücken eskalieren können, zeigte sich jüngst in Spanien: Dort wurde die 87‑jährigen Mieterin Maricarmen Abascal, die seit mehr als 70 Jahren in ihrer Wohnung gelebt hatte, aus ihrer Wohnung zwangsgeräumt, woraufhin sie wenig später verstarb. In Solidarität mit Maricarmen Abascal haben sich breite gesellschaftliche Proteste gegen diese Mietenpolitik formiert, die eine Kehrtwende in der Mietenpolitik fordern und dadurch eine Regierungskrise ausgelöst haben, die letztlich in vorgezogenen Parlamentswahlen mündete. Dieser Vorgang unterstreicht, dass die Wohnungsnot eine der zentralen sozialen Bruchlinien in Europa darstellt. Im Einklang mit seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen steht auch Deutschland in der Verantwortung, das Recht auf Wohnen aktiv zu achten, zu schützen und zu gewährleisten sowie eine kontinuierliche Verbesserung der Wohnraumversorgung sicherzustellen. Dennoch verlieren hierzulande weiterhin zahlreiche Menschen ihre Wohnung und geraten in die Wohnungslosigkeit. Die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit dargelegten Daten verdeutlichen, dass Kündigungen und Räumungsverfahren maßgeblich zu dieser Problematik beitragen. Nach den Daten des Dokumentationssystems zur Wohnungslosigkeit (DzW) der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) verloren mehr als die Hälfte (53,5 Prozent) der dokumentierten Personen ihre Wohnung durch eine Kündigung seitens der Vermietenden oder eine Zwangsräumung. Allein 15 Prozent gaben eine vollstreckte Zwangsräumung als direkten Grund für den Wohnungsverlust an – davon in fast zwei Dritteln der Fälle (64,3 Prozent) ausgelöst durch Mietschulden, zu 8,5 Prozent durch Eigenbedarfskündigungen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. zu 27,2 Prozent durch sonstige Konflikte oder Probleme. Hinzu kommt eine erhebliche Dunkelziffer verdrängter Haushalte: 26,9 Prozent der Betroffenen ziehen ohne Kündigung aus und 15,2 Prozent kündigen selbst, vielfach um einem formalen Räumungsverfahren oder eskalierenden Mietkosten zuvorzukommen, die schlicht nicht mehr tragbar sind (vgl.: www.bagw.de/fileadmin/bagw/medi a/Doc/STA/STA_Statistikbericht_2024.pdf). Ähnliche Erkenntnisse ergeben sich auch aus dem Wohnungslosenbericht der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat sich im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP‑W) das Ziel gesetzt, Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Angesichts der dargelegten Datenlage, wonach Mietschulden, Kündigungen und Räumungen maßgebliche Faktoren für den Verlust von Wohnraum darstellen, stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit und Ausgestaltung bestehender präventiver Instrumente. Dies betrifft insbesondere den Kündigungsschutz im Mietrecht, den rechtlichen Rahmen bei drohenden Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit sowie die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Mietschuldenübernahme und Wohnraumsicherung. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Räumungsklagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2025 bei den Amtsgerichten eingereicht (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? a) Wie viele Räumungsurteile bzw. vollstreckbare Räumungstitel wurden in diesem Zeitraum erlassen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? b) Wie viele Verfahren wurden im selben Zeitraum durch Vergleich oder Rücknahme beendet (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?  2. Wie viele Zwangsräumungen gab es nach Kenntnis der Bundregierung in den Jahren 2021 bis 2025 und bei wie vielen war die Vermieterin die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?  3. Über welche statistischen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung darüber, wie viele Haushalte bzw. Personen infolge einer Zwangsräumung unmittelbar in die Wohnungslosigkeit (kommunale Notunterkünfte, verdeckte Wohnungslosigkeit, Straßenobdachlosigkeit) geraten sind? a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus offiziellen Statistiken oder anderen Datenquellen vor, die Auskunft geben über die Sozialstruktur der geräumten Haushalte? b) Wie viele Kinder und Menschen über 65 Jahre sind betroffen? c) Sieht die Bundesregierung – auch im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit – die Notwendigkeit, weitere (differenziertere) Daten hinsichtlich Zwangsräumungen zu erfassen?  4. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Differenzierung der durchgeführten Zwangsräumungen pro Jahr zwischen Räumung von Wohnraum, Gewerberäumen oder sonstigen Objekten vorgenommen (bitte nach Jahren von 2021 bis 2025 und Bundesländern aufschlüsseln)?  5. Plant die Bundesregierung gesetzliche Initiativen, um Zwangsräumungen generell zu verbieten oder zumindest zu erschweren? a) Wenn ja. wann? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn nein, warum nicht?  6. Wie viele Anträge auf Räumungsschutz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gestellt, und wie vielen dieser Anträge wurde jeweils stattgegeben (bitte nach Jahren, Bundesländern sowie Gründen für Stattgabe bzw. Ablehnung aufschlüsseln)?  7. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren zu einem Aufschub der Vollstreckung durch die Gerichtsvollziehenden oder zu einer Rücknahme des Vollstreckungsauftrags im Vorfeld des Räumungstermins (bitte nach Jahren und Gründen aufschlüsseln)?  8. Über welche Erkenntnisse oder Belege verfügt die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang die bestehenden gesetzlichen präventiven Instrumente (u. a. Räumungsaufschub, Räumungsschutz oder auch Rücknahme) tatsächlich zur dauerhaften Abwendung von Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit beitragen und inwiefern wird sichergestellt, dass bestehende Instrumente präventiv wirken?  9. Inwiefern hält die Bundesregierung die bestehenden gesetzlichen Instrumente für ausreichend, um Zwangsräumungen präventiv zu verhindern, und sieht sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf? 10. Plant die Bundesregierung, die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Wohnraumsicherung insofern auszuweiten, dass Mitteilungen in Zivilsachen auch bei Räumungsklagen, die nicht aufgrund von Mietschulden entstanden sind, an die zuständige kommunale Stelle übermittelt werden, damit Hilfen eingeleitet werden, wenn nein, warum nicht? 11. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zur rechtlichen Einschränkung von Zwangsräumungen im Winter (sogenannter Kündigungs- und Räumungsschutz zur kalten Jahreszeit/Wintermoratorium) einzuführen, wie dies in anderen europäischen Staaten bereits praktiziert wird? 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bilanz des Kündigungsmoratoriums vom 27. März 2020 vor, als im Zeitraum April bis Juni 2020 Kündigungen und Zwangsräumungen in Deutschland ausgesetzt wurden? 13. Inwieweit hält die Bundesregierung am Ziel fest, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden? 14. Inwieweit hält die Bundesregierung die aktuell im NAP‑W vereinbarten Maßnahmen für ausreichend, um die Zahl der Zwangsräumungen in Deutschland maßgeblich zu senken und welchen Handlungsbedarf für den Bund sieht die Bundesregierung darüber hinaus (insbesondere sozialrechtliche Instrumente und finanzielle Ausstattung für strukturelle Hilfen)? Berlin, den 27. Oktober 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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