Wohnungslosigkeit infolge von Zwangsräumungen
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Wohnungslosigkeit infolge von Zwangsräumungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8865
21. Wahlperiode 02.11.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sahra Mirow, Caren Lay, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz
Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser,
Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Wohnungslosigkeit infolge von Zwangsräumungen
Wohnen ist ein grundlegendes Menschenrecht. Dies wurde schon 1948 in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
festgehalten. Der UN-Sozialpakt schreibt das Recht auf Wohnen in Artikel 11 Absatz 1
fest. Zum Recht auf Wohnen gehört auch der Schutz vor Zwangsräumungen.
So hat der UN-Ausschuss zum Sozialpakt 1997 in einer Allgemeinen
Bemerkung festgehalten: Zwangsräumungen sind menschenrechtlich höchst
problematisch und dürfen deshalb nur unter sehr strengen Bedingungen durchgeführt
werden (vgl.: www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publi
kationen/Information/Information_Zwangsraeumungen.pdf).
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) kritisiert in ihrem
aktuellen Jahresbericht, dass in mehreren EU-Mitgliedstaaten die
Schutzmaßnahmen gegen Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit unzureichend sind.
Wie dramatisch diese Schutzlücken eskalieren können, zeigte sich jüngst in
Spanien: Dort wurde die 87‑jährigen Mieterin Maricarmen Abascal, die seit
mehr als 70 Jahren in ihrer Wohnung gelebt hatte, aus ihrer Wohnung
zwangsgeräumt, woraufhin sie wenig später verstarb. In Solidarität mit Maricarmen
Abascal haben sich breite gesellschaftliche Proteste gegen diese Mietenpolitik
formiert, die eine Kehrtwende in der Mietenpolitik fordern und dadurch eine
Regierungskrise ausgelöst haben, die letztlich in vorgezogenen
Parlamentswahlen mündete. Dieser Vorgang unterstreicht, dass die Wohnungsnot eine der
zentralen sozialen Bruchlinien in Europa darstellt.
Im Einklang mit seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen steht auch
Deutschland in der Verantwortung, das Recht auf Wohnen aktiv zu achten, zu schützen
und zu gewährleisten sowie eine kontinuierliche Verbesserung der
Wohnraumversorgung sicherzustellen. Dennoch verlieren hierzulande weiterhin zahlreiche
Menschen ihre Wohnung und geraten in die Wohnungslosigkeit. Die im
Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit dargelegten Daten verdeutlichen,
dass Kündigungen und Räumungsverfahren maßgeblich zu dieser Problematik
beitragen.
Nach den Daten des Dokumentationssystems zur Wohnungslosigkeit (DzW)
der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) verloren mehr
als die Hälfte (53,5 Prozent) der dokumentierten Personen ihre Wohnung durch
eine Kündigung seitens der Vermietenden oder eine Zwangsräumung. Allein
15 Prozent gaben eine vollstreckte Zwangsräumung als direkten Grund für den
Wohnungsverlust an – davon in fast zwei Dritteln der Fälle (64,3 Prozent)
ausgelöst durch Mietschulden, zu 8,5 Prozent durch Eigenbedarfskündigungen und
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zu 27,2 Prozent durch sonstige Konflikte oder Probleme. Hinzu kommt eine
erhebliche Dunkelziffer verdrängter Haushalte: 26,9 Prozent der Betroffenen
ziehen ohne Kündigung aus und 15,2 Prozent kündigen selbst, vielfach um einem
formalen Räumungsverfahren oder eskalierenden Mietkosten zuvorzukommen,
die schlicht nicht mehr tragbar sind (vgl.: www.bagw.de/fileadmin/bagw/medi
a/Doc/STA/STA_Statistikbericht_2024.pdf). Ähnliche Erkenntnisse ergeben
sich auch aus dem Wohnungslosenbericht der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat sich im Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit (NAP‑W) das Ziel gesetzt, Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu
überwinden. Angesichts der dargelegten Datenlage, wonach Mietschulden,
Kündigungen und Räumungen maßgebliche Faktoren für den Verlust von
Wohnraum darstellen, stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit und
Ausgestaltung bestehender präventiver Instrumente. Dies betrifft insbesondere den
Kündigungsschutz im Mietrecht, den rechtlichen Rahmen bei drohenden
Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit sowie die kommunalen
Handlungsmöglichkeiten zur Mietschuldenübernahme und Wohnraumsicherung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Räumungsklagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2021 bis 2025 bei den Amtsgerichten eingereicht (bitte nach
Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Wie viele Räumungsurteile bzw. vollstreckbare Räumungstitel wurden
in diesem Zeitraum erlassen (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
b) Wie viele Verfahren wurden im selben Zeitraum durch Vergleich oder
Rücknahme beendet (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
2. Wie viele Zwangsräumungen gab es nach Kenntnis der Bundregierung in
den Jahren 2021 bis 2025 und bei wie vielen war die Vermieterin die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
3. Über welche statistischen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung
darüber, wie viele Haushalte bzw. Personen infolge einer Zwangsräumung
unmittelbar in die Wohnungslosigkeit (kommunale Notunterkünfte,
verdeckte Wohnungslosigkeit, Straßenobdachlosigkeit) geraten sind?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus offiziellen
Statistiken oder anderen Datenquellen vor, die Auskunft geben über die
Sozialstruktur der geräumten Haushalte?
b) Wie viele Kinder und Menschen über 65 Jahre sind betroffen?
c) Sieht die Bundesregierung – auch im Rahmen der Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit – die
Notwendigkeit, weitere (differenziertere) Daten hinsichtlich Zwangsräumungen
zu erfassen?
4. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Differenzierung der durchgeführten Zwangsräumungen pro Jahr zwischen
Räumung von Wohnraum, Gewerberäumen oder sonstigen Objekten
vorgenommen (bitte nach Jahren von 2021 bis 2025 und Bundesländern
aufschlüsseln)?
5. Plant die Bundesregierung gesetzliche Initiativen, um Zwangsräumungen
generell zu verbieten oder zumindest zu erschweren?
a) Wenn ja. wann?
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b) Wenn nein, warum nicht?
6. Wie viele Anträge auf Räumungsschutz wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gestellt, und wie vielen dieser
Anträge wurde jeweils stattgegeben (bitte nach Jahren, Bundesländern sowie
Gründen für Stattgabe bzw. Ablehnung aufschlüsseln)?
7. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren zu einem Aufschub der Vollstreckung durch die
Gerichtsvollziehenden oder zu einer Rücknahme des Vollstreckungsauftrags
im Vorfeld des Räumungstermins (bitte nach Jahren und Gründen
aufschlüsseln)?
8. Über welche Erkenntnisse oder Belege verfügt die Bundesregierung
darüber, in welchem Umfang die bestehenden gesetzlichen präventiven
Instrumente (u. a. Räumungsaufschub, Räumungsschutz oder auch Rücknahme)
tatsächlich zur dauerhaften Abwendung von Wohnungsverlust und
Obdachlosigkeit beitragen und inwiefern wird sichergestellt, dass bestehende
Instrumente präventiv wirken?
9. Inwiefern hält die Bundesregierung die bestehenden gesetzlichen
Instrumente für ausreichend, um Zwangsräumungen präventiv zu verhindern,
und sieht sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
10. Plant die Bundesregierung, die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur
Wohnraumsicherung insofern auszuweiten, dass Mitteilungen in
Zivilsachen auch bei Räumungsklagen, die nicht aufgrund von Mietschulden
entstanden sind, an die zuständige kommunale Stelle übermittelt werden,
damit Hilfen eingeleitet werden, wenn nein, warum nicht?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zur rechtlichen
Einschränkung von Zwangsräumungen im Winter (sogenannter Kündigungs- und
Räumungsschutz zur kalten Jahreszeit/Wintermoratorium) einzuführen,
wie dies in anderen europäischen Staaten bereits praktiziert wird?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bilanz des
Kündigungsmoratoriums vom 27. März 2020 vor, als im Zeitraum April
bis Juni 2020 Kündigungen und Zwangsräumungen in Deutschland
ausgesetzt wurden?
13. Inwieweit hält die Bundesregierung am Ziel fest, Wohnungslosigkeit in
Deutschland bis 2030 zu überwinden?
14. Inwieweit hält die Bundesregierung die aktuell im NAP‑W vereinbarten
Maßnahmen für ausreichend, um die Zahl der Zwangsräumungen in
Deutschland maßgeblich zu senken und welchen Handlungsbedarf für den
Bund sieht die Bundesregierung darüber hinaus (insbesondere
sozialrechtliche Instrumente und finanzielle Ausstattung für strukturelle Hilfen)?
Berlin, den 27. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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