Wohnungs- und Obdachlosigkeit überwinden
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Wohnungs- und Obdachlosigkeit überwinden
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8579
21. Wahlperiode 14.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Hanna Steinmüller, Dr. Kirsten Kappert-
Gonther, Linda Heitmann, Timon Dzienus, Denise Loop, Filiz Polat, Dr. Till Steffen,
Lisa Paus, Leon Eckert, Ulle Schauws, Mayra Vriesema, Nyke Slawik, Kassem
Taher Saleh, Karoline Otte, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Armin Grau und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wohnungs- und Obdachlosigkeit überwinden
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der im April 2024 unter grüner Regierungsbeteiligung beschlossene Nationale
Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) hat erstmals die formale
Zuständigkeit der Kommunen mit der Expertise von Sozialträgern und Verbänden sowie
mit den Ressourcen von Ländern und Bund in einer gemeinsamen
Kraftanstrengung verbunden. Der Bund hat durch seine Gesetzgebungskompetenz in zentralen
Rechtsbereichen, wie dem Mietrecht sowie den Sozialgesetzbücher (SGB) II und
XII, durch die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie durch seine im NAP
W übernommene Selbstverpflichtung eine erhebliche Mitverantwortung für die
Bekämpfung von Wohnungslosigkeit, der er bislang nicht ausreichend
nachkommt. Zwar hält die Bundesregierung am Ziel fest, Obdach- und
Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, es fehlt jedoch ein konkreter Zeitplan für die
verbleibenden vier Jahre (Drucksache 21/5884). Auch bei der Steuerung der
Facharbeitsgruppen im NAP W bleibt der Bund hinter seinem Anspruch zurück.
Währenddessen steigt die Zahl der wohnungslosen Menschen dramatisch an. In
ihrer aktuellen Hochrechnung kommt die Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe e. V. auf ca. 1.029.000 wohnungslose Menschen für das Jahr 2024. Bei
der amtlichen Wohnungslosenstatistik wird das Ausmaß nur unvollständig
abgebildet, da sie vor allem untergebrachte Personen erfasst und verdeckt
wohnungslose Menschen sowie Menschen ohne Unterkunft kaum sichtbar macht.
Besonders groß sind diese Informationslücken bei Gruppen, die Hilfsangebote meiden
oder strukturell untererfasst werden. Ohne eine belastbare Datengrundlage lassen
sich allerdings weder Fortschritte messen noch Maßnahmen zielgerichtet steuern.
Die Ursachen von Wohnungslosigkeit sind strukturell bedingt und vielfältig: ein
angespannter, teils diskriminierender Wohnungsmarkt, wachsende Armut und ein
schrumpfender Sozialwohnungsbestand. Lebenskrisen, wie Trennung, Krankheit
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oder Arbeitsplatzverlust, wirken dabei lediglich als Auslöser, die dann zur
Wohnungslosigkeit führen. Statt dieser Gefahr jedoch entgegenzuwirken, baut der
Bund im Zuge aktueller Reformen den Sozialstaat drastisch ab: Härtere
Sanktionen im Bereich der Grundsicherung, die bis zum vollständigen Entzug der
Leistungen reichen können, sowie die Deckelung der Unterkunftskosten ab Beginn
des Leistungsbezugs erhöhen die Gefahr eines Wohnungsverlustes massiv. Auch
durch die geplanten Wohngeldkürzungen droht ein weiterer Anstieg der
Wohnungslosigkeit. Für viele Haushalte ist das monatliche Wohngeld eine wichtige
Stütze, um sich ihre Wohnung weiterhin leisten zu können. Sinkt das Wohngeld
oder entfällt der Anspruch ganz, droht im schlimmsten Fall der Verlust der
Wohnung.
Der Wohnungsmarkt muss dringend durch die effektive Regulierung von Mieten
wieder bezahlbarer werden, um gegen Wohnungslosigkeit vorgehen zu können.
Dazu fehlen den Kommunen häufig die rechtlichen und finanziellen Mittel:
Neubau wird durch langwierige Genehmigungsverfahren verzögert,
heruntergekommene und verwahrloste Immobilien können nicht in angemessenen Wohnraum
umgewandelt werden, der Umbau leerer Büros muss deutlich attraktiver gestaltet
werden (Drucksache 21/6341), Zweckentfremdung von Wohnraum lässt sich
kaum unterbinden und die Genehmigung von seriellem und modularem Bauen
gestaltet sich langwierig. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft trotz
Milliarden an Fördermitteln. Wohnungslose Menschen kommen kaum zum Zug, weil
es an verbindlichen Quoten für sie fehlt.
Wohnungslosigkeit trifft nicht alle gleich. So sind wohnungslose Frauen häufiger
von verdeckter Wohnungslosigkeit betroffen und erleben häufiger sexualisierte
Übergriffe. Frauen bleiben aus Angst vor Obdachlosigkeit häufiger in
gewaltgeprägten Beziehungen oder gehen neue Abhängigkeiten ein. Sie meiden die meist
männlich dominierten Notunterkünfte, in denen es an geschützten Räumen fehlt.
Auch hat europaweit fast jede fünfte queere Person mindestens einmal im Leben
Wohnungslosigkeit erlebt (https://www.ilga-europe.org/report/intersections-the-
lgbti-ii-survey-homelessness-analysis/). Dennoch enthalten weder der NAP W
noch das Jahresarbeitsprogramm 2026 eigenständige Maßnahmen dazu
(Drucksache 21/7513). Rund 85 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen haben
keine deutsche Staatsangehörigkeit (https://www.destatis.de/DE/Presse/Presse-
mitteilungen/2026/06/PD26_222_229.html), vor allem Geflüchtete ohne Zugang
zu regulärem Wohnraum sind betroffen. Auf der Straße wiederum leben viele
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aufgrund von Leistungsausschlüssen,
Diskriminierung am Wohnungsmarkt, struktureller Ausbeutung, einem
eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem und weil Kommunen sie oft nicht
unterbringen (Drucksache 20/14550). Auch junge Menschen sind immer häufiger
von Wohnungslosigkeit betroffen. Zum 31. Januar 2025 galten bundesweit mehr
als 137.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als wohnungslos
(Drucksache 21/4671). Damit hat sich die Anzahl der Minderjährigen ohne Wohnung
zwischen 2022 und 2025 nahezu verdreifacht.
Die Folgen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind gravierend. Dies zeigt unter
anderem die Lebenserwartung obdachloser Menschen. Sie sterben deutlich früher
als die Allgemeinbevölkerung. Ursachen hierfür sind häufig
Infektionserkrankungen, Suizide, Verletzungen und Vergiftungen im direkten Zusammenhang mit
dem Leben auf der Straße. Auch liegt die Häufigkeit von einer psychischen
Erkrankung bei Wohnungslosen im Schnitt bei 77,5%
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(https://portal.fis.tum.de/de/publications/the-prevalence-of-mental-illness-in-
homeless-people-in-germany-a-/). Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie
(psychische) Beeinträchtigungen bedingen und verstärken sich dabei oft
wechselseitig. Trotzdem sind viele Notunterkünfte nicht für Menschen mit Behinderungen
zugänglich. Fehlender Zugang zur medizinischen Versorgung führt zu
schwereren Krankheitsverläufen und Chronifizierungen, die vermeidbare und teurere
Klinikaufenthalte und Behandlungen in Notaufnahmen erfordern. Studien zeigen,
dass Housing First die Kosten für die Versorgung von obdachlosen Menschen
deutlich reduziert sowie ihre medizinische Versorgung verbessert
(https://www.aerzteblatt.de/fachgebiete/allgemeinmedizin/arbeiten/medizini-
sche-versorgung-von-wohnungslosen-menschen-c78382a9-3d2d-4074-9df9-
9db47986a82d). Frühzeitige Unterstützung ist volkswirtschaftlich sinnvoll und
geboten. Hinzu kommt, dass wohnungs- und obdachlose Menschen in ihrem
Alltag in besonderem Maße Gewalt ausgesetzt sind. 2025 registrierte die Polizei
bundesweit ein Rekordhoch von 2.563 Straftaten gegen obdachlose Menschen
(Drucksache 21/6379), die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein. Zugleich ist
der Zugang zur medizinischen Regelversorgung etwa durch fehlenden
Krankenversicherungsschutz eingeschränkt. Mit dem geplanten Rechtmäßigkeitsvorbehalt
für die Fünf-Jahres-Regel, wonach künftig ein rechtmäßiger Aufenthalt
vorausgesetzt werden soll, will die Bundesregierung den Leistungszugang für
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger weiter verschärfen.
Die Wohnungslosigkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland in den
vergangenen Jahren rasant gestiegen. Dabei ist Wohnen ein Menschenrecht. Wird es nicht
gewährleistet, schränkt das die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens und
gesellschaftliche Teilhabe massive ein. Eine solche Entwicklung kann und darf
sich eine wohlhabende Gesellschaft nicht leisten. Der Deutsche Bundestag
bekennt sich zum Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu
überwinden. Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn bestehende
Handlungsmöglichkeiten in allen relevanten Bereichen aktiv dafür eingesetzt
werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit verbindlich
auszugestalten und seine Steuerung zu stärken, indem sie
a. einen mit konkreten Zwischenzielen unterlegten Fahrplan zur
Erreichung des Ziels 2030 vorlegt und dem Bundestag jährlich
über diesen Umsetzungsstand berichtet, verbunden mit einer
jährlichen parlamentarischen Schwerpunktdebatte;
b. dem Bundestag im Rahmen des jährlichen Umsetzungsberichts
konkrete Gesetzentwürfe zu den im NAP W identifizierten
Reformbedarfen vorlegt, etwa zur Kündigungsschutz- und
Mietschuldenregelung;
c. für die Facharbeitsgruppen und den Lenkungskreis des
Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit klare, für alle
Mitwirkenden verbindliche Verfahrensregeln einführt, die verhindern, dass
einzelne Akteure durch die Verweigerung ihrer Zustimmung
faktisch ein Vetorecht über erarbeitete Empfehlungen ausüben;
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d. konkrete Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung der Inhalte der
Facharbeitsgruppen-Papiere des Nationalen Forums in der
Praxis entwickelt und diese aktiv befördert;
e. die Wirksamkeit der Facharbeitsgruppen-Papiere des Nationalen
Forums zeitnah evaluiert und die Ergebnisse dem Bundestag
vorlegt;
f. die Wissensplattform so weitergestaltet, dass sie nicht nur
Praxiswissen bündelt, sondern Maßnahmen nach ihren Erfolgen
bewertet und gezielt den Transfer erprobter Instrumente zur
Schaffung von Wohnraum für wohnungslose Menschen unterstützt;
g. sich gegenüber den Ländern dafür einsetzt, dass die
ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen bundesweit
an einheitlichen, menschenwürdigen Mindeststandards
ausgerichtet wird und allen unfreiwillig Obdachlosen unabhängig vom
Aufenthaltsstatus oder der Staatsangehörigkeit offensteht,
orientiert am Bundesleitfaden des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen;
h. die im Rahmen des Nationalen Forums erarbeiteten Maßnahmen
in verbindliche Empfehlungen an Länder und Kommunen
überführt, deren Umsetzung im jährlichen Bericht nachgehalten
wird;
2. eine verlässliche und vollständige Datengrundlage zu schaffen, indem sie
a. die amtliche Wohnungslosenstatistik verbessert,
Untererfassungen (insbesondere bei wohnungslosen Geflüchteten) minimiert
und die wissenschaftliche Begleitstudie auf weitere
Betroffenengruppen ausweitet;
b. die Einführung einer Jahresgesamtzahl neben der bisherigen
Stichtagserhebung prüft und dem Bundestag hierfür einen Zeit-
und Ressourcenplan vorlegt;
c. die Bundesstatistik um eine Erfassung der Kapazitäten der
kommunalen und freiverbandlichen Wohnungsnotunterkünfte
inklusive Auslastungsquoten ergänzt;
d. die Bundesstatistik um eine Abfrage zu Qualitätsmerkmalen der
Unterkünfte (ganzjährig oder saisonal, Zugang Tag und/oder
Nacht etc.) erweitert;
e. das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz weiterentwickelt,
um verdeckt wohnungslose Menschen, Menschen ohne
Unterkunft sowie von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
umfassender zu erfassen, und dabei auch Differenzierungen nach
Geschlecht, Alter und Aufenthaltsstatus vorsieht;
3. Wohnungsverlust wirksamer vorzubeugen, indem sie
a. im Zuge der laufenden Mietrechtsreform die Schonfristzahlung
nicht nur einmalig, sondern wiederholt ermöglicht, den Schutz
vor Eigenbedarfskündigungen verbessert, bestehende Lücken
der Mietpreisbremse schließt und Verstöße bestraft sowie die
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im Bestand absenkt
(Drucksache 21/4282);
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b. §5 des Wirtschaftsstrafgesetzes im Hinblick auf Mietwucher
novelliert, um eine wirksamere Verfolgung überhöhter Mieten zu
ermöglichen;
c. prüft, ob der gesetzliche Ausschluss des Kündigungsschutzes
nach § 573 BGB für Wohnraum in Studenten- und
Jugendwohnheimen (§ 549 Abs. 3 BGB) im Interesse der Rechtssicherheit
für die Bewohner*innen eingeschränkt werden sollte;
d. zu prüfen, ob Vermieter*innen verpflichtet werden können, die
Kündigung des Hauptmietverhältnisses auch ihnen bekannten
Untermieter*innen direkt mitzuteilen;
e. die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung im
SGB II und SGB XII so regelt, dass sie kostendeckend,
rechtssicher und weniger streitanfällig sind; dazu ist eine jährliche
Aktualisierung unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Angebotsmieten in angespannten Wohnungsmärkten notwendig, um die
sogenannte Wohnkostenlücke zu schließen;
f. sicherstellt, dass Jobcenter bei drohendem Wohnungsverlust
Mietschulden (wie im SGB XII vorgesehen) auch mehrfach und
als Beihilfe übernehmen können;
g. sicherstellt, dass Jobcenter bei drohendem Wohnungsverlust die
zur Sicherung der Unterkunft erforderlichen Beträge
unverzüglich als Vorschuss auszahlen oder direkt an den Vermieter
leisten, damit Kündigungs- und Heilungsfristen nicht aufgrund
verzögerter Bearbeitung verstreichen;
h. eine sachgerechte und bedarfskonforme Ausgestaltung der
Grundsicherung sicherstellt und eine Unterschreitung des
verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums durch
Leistungsminderungen ausschließt;
i. Menschen in besonders krisenanfälligen Übergangssituationen,
insbesondere junge Menschen aus der stationären Kinder- und
Jugendhilfe (Care-Leaver*innen) sowie aus Haft oder
Krankenhausaufenthalten entlassene Menschen, gezielt bei der
Sicherung ihres Wohnraums unterstützt und die Schnittstellen
zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Straf- und
Maßregelvollzug sowie Wohnungsnotfallhilfe rechtssicher
ausgestaltet;
j. das Eingliederungsprogramm des Europäischen Sozialfonds
(ESF-Plus-Programm EhAP Plus) von einer Modellförderung in
eine dauerhafte, flächendeckende Struktur überführt;
k. Unionsbürger*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in
Deutschland, deren Verlust des Freizügigkeitsrechts nicht festgestellt
wurde und deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der
Arbeitsuche ergibt, nach einem Aufenthalt von drei Monaten
Zugang zu Leistungen nach dem SGB II eröffnet, damit niemand
allein wegen eines fehlenden Leistungsanspruchs wohnungslos
wird, und auf den geplanten Rechtmäßigkeitsvorbehalt bei der
Fünf-Jahres-Regel verzichtet wird;
l. gesetzlich absichert, dass bei drohender Wohnungslosigkeit eine
Zuweisungsentscheidung in die bisherige Wohnung tatsächlich
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rechtzeitig erfolgen kann, wenn das unter Abwägung aller
Interessen die beste Lösung ist, um die drohende Wohnungslosigkeit
zu verhindern;
4. den Zugang zu bezahlbarem und dauerhaftem Wohnraum für
wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu verbessern,
indem sie
a. eine aktive soziale Wohnungsbaupolitik betreibt und die
vorhandenen Möglichkeiten im Bestand nutzt (z.B. durch Housing-
First oder die Umwandlungen von Büros in Wohnungen);
b. die angekündigte Einsparung im Wohngeld zurücknimmt sowie
die Heizkostenpauschale und den Kreis der
Wohngeldberechtigten beibehält;
c. die im Erläuterungsvermerk zum sozialen Wohnungsbau
(Einzelplan 25, Titel 882 06 - 411) vorgesehene Mittelverwendung
zur Schaffung von Wohnraum für wohnungs- und obdachlose
Menschen, insbesondere nach dem Konzept Housing First,
konsequent umsetzt und über die entsprechende Mittelverwendung
und Umsetzung im jährlichen Bericht zur Mittelverwendung im
Sozialen Wohnungsbau berichtet;
d. die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit mit
steuerlicher Förderung zügig gesetzlich umsetzt;
e. Bindungen und Quotierungen im Sozialwohnungsbestand für
wohnungslose Menschen stärkt und die gezielte Akquise von
Wohnraum bei privaten Vermietenden fördert;
f. serielles und modulares Bauen sowie beschleunigte,
entbürokratisierte Genehmigungsverfahren unterstützt und auf eine
Harmonisierung der Landesbauordnungen hinwirkt;
g. sich in Abstimmung mit Ländern und Kommunen dafür einsetzt,
dass in neuen, öffentlich geförderten Baugebieten ein
Kontingent an Wohnungen, darunter auch barrierefreie und
rollstuhlgerechte, für wohnungslose Menschen und Menschen im
Wohnungsnotfall vorgesehen wird;
h. Modelle sozialer Wohnraumagenturen nach dem Vorbild
bestehender kommunaler Projekte unterstützt und ihre bundesweite
Verbreitung fördert;
i. die gesetzlichen Grundlagen erweitert, um die Kommunen
handlungsfähiger gegen Leerstände und Zweckentfremdung zu
machen;
j. im NAP W das Ziel verankert, dauerhaft angelegte Not- und
Gemeinschaftsunterkünfte schrittweise durch regulären,
mietvertraglich gesicherten Wohnraum zu ersetzen;
5. die besonderen Bedarfe unterschiedlicher Gruppen wohnungsloser
Menschen gezielt zu berücksichtigen, indem sie
a. sich im Austausch mit den Ländern für die spezifischen Bedarfe
wohnungsloser Frauen bei der Umsetzung des
Gewalthilfegesetztes einsetzt sowie zielgruppenspezifische Schutzräume für
Frauen in Wohnungsnot vorantreibt und die verbindliche
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Erstellung von geschlechterspezifischen
Gewaltschutzkonzepten für Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe unterstützt;
b. die digitale Teilhabe wohnungsloser Menschen durch
öffentliche Internetzugänge sowie ein meldeadressunabhängiges
digitales Postfach stärkt;
c. die spezifischen Bedarfe queerer wohnungsloser Menschen als
eigenständigen Bestandteil im NAP W und in den künftigen
Jahresarbeitsprogrammen verankert, statt ihre Berücksichtigung
weiterhin von der Meldung der im Nationalen Forum
mitwirkenden Akteure abhängig zu machen;
d. eine bundesweite Erhebung zu queerer Wohnungs- und
Obdachlosigkeit nach dem Vorbild der Berliner Grundlagenstudie in
Auftrag gibt und die Ergebnisse in die Weiterentwicklung des
Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes einfließen lässt;
e. gemeinsam mit den Ländern verbindliche Empfehlungen für
eine dem Schutzauftrag des Grundgesetzes entsprechende,
diskriminierungsfreie Unterbringung von nicht-binären, inter* und
trans* Personen in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe
entwickelt;
f. die spezifischen Bedarfe wohnungsloser Menschen mit
Behinderungen als eigenständigen Bestandteil im NAP W und in den
künftigen Jahresarbeitsprogrammen verankert, mit einem
besonderen Augenmerk auf pflegebedürftige und psychisch
behinderte Menschen;
g. das Betäubungsmittelrecht daraufhin überprüft, inwieweit
dessen Vorschriften die rechtssichere Aufnahme suchtkranker,
konsumierender Menschen in Gemeinschaftsunterkünften
verhindern oder erschweren, und die identifizierten Vorschriften
ändert;
h. sicherstellt, dass Menschen, die von Leistungen nach SGB II und
XII ausgeschlossen sind, bis zu einer zumutbaren Ausreise das
Existenzminimum einschließlich Unterkunft erhalten und
Zugang zu Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII haben, und dazu auf die
geplante Verkürzung der Überbrückungsleistungen nach § 23
Absatz 3 Satz 3 ff. SGB XII verzichtet;
i. in der Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU klarstellt, dass
drohende Wohnungslosigkeit bei der Feststellung des Verlusts
der Freizügigkeit zu berücksichtigen ist;
6. die gesundheitliche Versorgung wohnungsloser Menschen zu
verbessern, indem sie
a. die Einrichtung bundesweiter Clearingstellen für Gesundheit
nach dem Vorbild bestehender Angebote in Hamburg und Berlin
sowie die flächendeckende Einführung anonymer
Behandlungsscheine unterstützt;
b. Menschen ohne Krankenversicherungsschutz aufgrund von
Beitragsschulden Wege zurück in die Regelversorgung eröffnet,
etwa durch einen erleichterten Erlass von Beitragsschulden bei
nachgewiesener Bedürftigkeit;
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c. eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung wohnungsloser
Menschen sicherstellt, indem aufsuchende pflegerische,
allgemeinmedizinische und psychosoziale Hilfen, die in ihrer
Angebotsstruktur den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Kranken
gerecht werden, gestärkt werden;
d. die Wohnsituation systematisch mitdenkt, indem das
Entlassmanagement und die nahtlose Vermittlung aus dem stationären
Setting in die Versorgung weiterentwickelt und die Anbindung an
die Wohnungslosenhilfe verbessert, um Versorgungsbrüche
zwischen den Sektoren und sogenannte Drehtüreffekte
bestmöglich zu vermeiden;
e. mit den Ländern und Kommunen darauf hinwirkt, dass bei den
Angeboten der Wohnungslosenhilfe eine enge Zusammenarbeit
mit Angeboten der Suchthilfe gewährleistet ist, damit die
Zielgruppe der suchtkranken Wohnungslosen stets adäquat
mitgedacht und versorgt wird;
f. ambulante, niedrigschwellige und geschlechtsdifferenzierte
Krisenhilfen ausbaut, die zeitweise geschützte Räume bieten mit
Möglichkeiten der Grundversorgung und Beratung;
g. die besonderen Bedarfe von Frauen, transgeschlechtlichen
Personen und Sexarbeitenden in Wohnungslosigkeit bezüglich
sexueller und reproduktiver Gesundheit, Schwangerschaft und
Geburt berücksichtigt;
h. prüft, wie bestehende Bundesförderprogramme für die
Sanierung von Notschlafstellen geöffnet werden können;
i. niedrigschwellige medizinische Versorgungsangebote für
wohnungslose Menschen dauerhaft im Gesundheitssystem etabliert,
um den ohnehin eingeschränkten Zugang dieser Personengruppe
zur medizinischen Regelversorgung zu verbessern.
Berlin, den 13. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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