Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
Teil von Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162
Das liegt mir hier schriftlich vor. Ich darf es einmal
zitieren:
Aufgrund der politischen Sensibilität einer neuen
deutschen
– in Anführungszeichen –
„Überwachungsbehörde“ erscheint ein
schrittweises Vorgehen zur Umsetzung unter enger
Einbindung der Länder angezeigt.
Wolfgang WielandDas klingt doch deutlich danach: Wir wollen etwas tun,
was Misstrauen erregt. Deshalb gehen wir
häppchenweise vor und passen auf, dass niemand es als das
benennt, was es einmal sein soll, nämlich als
Überwachungsbehörde.
Ich frage jetzt nach dem Personal dieser neuen
deutschen – in Anführungszeichen –
„Überwachungsbehörde“. Sie haben erklärt, Sie wollten dort mit neuen
Leuten ganz neu anfangen und die entsprechenden
Stellen ausschreiben. Aber Sie haben die Frage nicht
beantworten können, warum die Personen, die diese Arbeit
bisher geleistet haben, zum Beispiel für das
Bundeskriminalamt oder für das Bundesamt für
Verfassungsschutz, von ihren Aufgaben entbunden und als
sogenanntes kw-Personal, also Personal, das auf Stellen sitzt,
die in Zukunft wegfallen, überflüssig werden sollen.
Was ist denn der Sinn von Neueinstellungen auf der
einen Seite und der Funktionsentbindung derer, die diese
Arbeit bisher geleistet haben, auf der anderen Seite?
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Erstens. Herr Kollege Wieland, schon aus Ihrer
Fragestellung wird deutlich, dass die Bündelung der
Kompetenzen beim Bundesverwaltungsamt in der
öffentlichen Wahrnehmung natürlich mit dem Risiko von
Missverständnissen behaftet sein kann, die wir
vermeiden wollen. Aus diesem Grunde sind wir im Zuge dieses
Aufbaus von vornherein an Transparenz über das
eigentliche Profil und das eigentliche Anliegen dieser
Einrichtung interessiert. Aus diesem Grunde hat sich unser
Haus bereits im März mit einem Brief an die
einschlägigen Ausschüsse und mit einer Information an die
Parlamentarier gewandt. Wir haben also ein großes Interesse
daran, dass eben nicht ein Bild entsteht, das sich an
Behörden wie in den Vereinigten Staaten oder in
Großbritannien orientiert, die unter anderen rechtlichen
Voraussetzungen arbeiten.
Der zweite Punkt. Was die personalwirtschaftlichen
Konsequenzen des Aufbaus einer solchen technischen
Bündelungseinrichtung angeht, so ist es nicht
ungewöhnlich, dass, wegen eingeschränkter Mobilität, aber
zum Teil auch wegen der Erforderlichkeit spezifischer
Kenntnisse, an dem einen Ort – Sie wissen, dass wir es
mit verschiedenen Standorten zu tun haben; das
Bundesverwaltungsamt ist in Köln – Stellen wegfallen und an
dem anderen Ort Stellen ausgeschrieben werden. Dies
ist, glaube ich, ein ganz normaler Vorgang und sollte
jedenfalls kein weitergehendes Misstrauen bei Ihnen
wecken. Denn es ist nun einmal so: Wenn man bei an
mehreren Stellen lokalisierten Behörden Kapazitäten
aufbaut, muss das personalwirtschaftlich angemessen
umgesetzt werden. Wir reden im Übrigen über eine
relativ kleine Zahl von Stellen; auch das muss einmal gesagt
sein.