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Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162

dip / rede 28.05.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Rede von Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/162 Das liegt mir hier schriftlich vor. Ich darf es einmal zitieren: Aufgrund der politischen Sensibilität einer neuen deutschen – in Anführungszeichen – „Überwachungsbehörde“ erscheint ein schrittweises Vorgehen zur Umsetzung unter enger Einbindung der Länder angezeigt. Wolfgang WielandDas klingt doch deutlich danach: Wir wollen etwas tun, was Misstrauen erregt. Deshalb gehen wir häppchenweise vor und passen auf, dass niemand es als das benennt, was es einmal sein soll, nämlich als Überwachungsbehörde. Ich frage jetzt nach dem Personal dieser neuen deutschen – in Anführungszeichen – „Überwachungsbehörde“. Sie haben erklärt, Sie wollten dort mit neuen Leuten ganz neu anfangen und die entsprechenden Stellen ausschreiben. Aber Sie haben die Frage nicht beantworten können, warum die Personen, die diese Arbeit bisher geleistet haben, zum Beispiel für das Bundeskriminalamt oder für das Bundesamt für Verfassungsschutz, von ihren Aufgaben entbunden und als sogenanntes kw-Personal, also Personal, das auf Stellen sitzt, die in Zukunft wegfallen, überflüssig werden sollen. Was ist denn der Sinn von Neueinstellungen auf der einen Seite und der Funktionsentbindung derer, die diese Arbeit bisher geleistet haben, auf der anderen Seite? Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Erstens. Herr Kollege Wieland, schon aus Ihrer Fragestellung wird deutlich, dass die Bündelung der Kompetenzen beim Bundesverwaltungsamt in der öffentlichen Wahrnehmung natürlich mit dem Risiko von Missverständnissen behaftet sein kann, die wir vermeiden wollen. Aus diesem Grunde sind wir im Zuge dieses Aufbaus von vornherein an Transparenz über das eigentliche Profil und das eigentliche Anliegen dieser Einrichtung interessiert. Aus diesem Grunde hat sich unser Haus bereits im März mit einem Brief an die einschlägigen Ausschüsse und mit einer Information an die Parlamentarier gewandt. Wir haben also ein großes Interesse daran, dass eben nicht ein Bild entsteht, das sich an Behörden wie in den Vereinigten Staaten oder in Großbritannien orientiert, die unter anderen rechtlichen Voraussetzungen arbeiten. Der zweite Punkt. Was die personalwirtschaftlichen Konsequenzen des Aufbaus einer solchen technischen Bündelungseinrichtung angeht, so ist es nicht ungewöhnlich, dass, wegen eingeschränkter Mobilität, aber zum Teil auch wegen der Erforderlichkeit spezifischer Kenntnisse, an dem einen Ort – Sie wissen, dass wir es mit verschiedenen Standorten zu tun haben; das Bundesverwaltungsamt ist in Köln – Stellen wegfallen und an dem anderen Ort Stellen ausgeschrieben werden. Dies ist, glaube ich, ein ganz normaler Vorgang und sollte jedenfalls kein weitergehendes Misstrauen bei Ihnen wecken. Denn es ist nun einmal so: Wenn man bei an mehreren Stellen lokalisierten Behörden Kapazitäten aufbaut, muss das personalwirtschaftlich angemessen umgesetzt werden. Wir reden im Übrigen über eine relativ kleine Zahl von Stellen; auch das muss einmal gesagt sein.

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