Weizenbaum-Institut e.V.
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Weizenbaum-Institut e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Das Weizenbaum-Institut erforscht, wie Digitalisierung unsere Demokratie, Wirtschaft und Gesellschaft verändert - von Künstlicher Intelligenz und Datenpolitik über Plattformregulierung und Cybersicherheit bis hin zu digitaler Teilhabe und dem Schutz unserer Grundrechte. Hierzu werden am Weizenbaum-Institut die ethischen, rechtlichen, ökonomischen und politischen Aspekte des digitalen Wandels untersucht. Damit wird eine empirische Grundlage geschaffen, die Digitalisierung verantwortungsvoll zu gestalten. Aus der Verknüpfung interdisziplinärer problemorientierter Grundlagenforschung mit der Exploration konkreter Lösungen und dem Dialog mit der Gesellschaft entwickelt das Weizenbaum-Institut Handlungsoptionen für Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Interessenbereiche: Klimaschutz; Datenschutz und Informationssicherheit; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Politisches Leben, Parteien; Parlamentarisches Verfahren; Internetpolitik; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Digitalisierung; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Meinungs- und Pressefreiheit; Staatsorganisation; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Diversitätspolitik; Menschenrechte; Verbraucherschutz; Massenmedien; Verwaltungstransparenz/Open Government; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Geschlechterpolitik; Hochschulbildung; Religion/Weltanschauung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kultur; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Schulische Bildung; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Cybersicherheit; EU-Binnenmarkt; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Werbung; Rechtsstellung der Abgeordneten; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Seniorenpolitik; Vorschulische Bildung; E-Commerce; Berufliche Bildung; Wahlrecht; Kommunikations- und Informationstechnik
Regelungsvorhaben:
- Forschungsdatengesetz: Das Weizenbaum-Institut begrüßt den vom Bundesministerium für Forschung, Technologie
und Raumfahrt (BMFTR) vorgelegten Referentenentwurf eines Forschungsdatengesetzes
(FDG-E) als wichtigen Schritt zur Verbesserung des datenschutzkonformen Zugangs zu Da-
ten für die Forschung in Deutschland. Der Entwurf schafft einen übergreifenden rechtlichen
und institutionellen Rahmen für den Zugang, die Zusammenführung und Nutzung von Da-
ten für die Forschung und greift damit ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags auf. Die
vorliegende Stellungnahme analysiert den Referentenentwurf im Hinblick auf seine Eig-
nung, den Bedarfen interdisziplinärer Forschung gerecht zu werden und zugleich Wissen-
schaftsfreiheit, Datenschutz und Informationssicherheit zu wahren.
- Digital Services Act: Umsetzung Art. 40 DSA zum Forschungsdatenzugang
- Anhörung zum Gesetzentwurf "Durchführung des europäischen Data Acts": Teilnahme als Sachverständiger an der Anhörung zum Gesetzentwurf "Durchführung des Europäischen Data Acts". Prof. Dr. Herbert Zech, Direktor am Weizenbaum-Institut, war als Sachverständiger eingeladen worden, um seine juristische Expertise zum Gesetzesvorhaben zu teilen. Dabei waren ihm vor allem auf die Punkte (i) Einordnung des Data Act und Aufsichtsstruktur, (ii) Fragmentierungsrisiken im Datenschutz und Rolle der Datenschutzkonferenz, (iii) Geschäftsgeheimnisse und Verfahrensschutz, (iv) Sanktionskompetenzen und (v) Bußgeldregelungen und Rechtssicherheit wichtig. Herr Zech stellte seine juristische, wissenschaftlich fundierte Expertise während der Ausschusssitzung bereit, stellte seine Stellungnahme vor und beantwortete Fragen.
- Anhörung zum Gesetzesentwurf Daten-Governance-Gesetz: Herr Prof. Dr. Zech, Direktor am Weizenbaum-Institut, war als Sachverständiger zur Anhörung zum Gesetzentwurf "Daten-Governance-Gesetz (DGG) geladen und stellte dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung seine Expertise zur Verfügung. Herr Zech stellte seine Stellungnahme vor und beantwortete Fragen des Ausschusses. Dabei waren ihm vor allem folgende Punkte wichtig: (i) Zuständigkeit der Bundesnetzagentur und des Statistischen Bundesamts, (ii) Koordinationspflichten, (iii) Durchsetzungsinstrumente, (iv) Datenaltruismus und (v) Nationale Evaluierung wichtig.
- Beiträge des Weizenbaum-Instituts für die digitale Kompetenzoffensive der Bundesregierung: Der Koalitionsvertrag sieht eine altersübergreifende digitale Kompetenzoffensive vor. Ihre Bedeutung
versteht sich von selbst: In Deutschland sind nur 50-60% der Bevölkerung digital basis-kompetent, das
Ziel innerhalb der EU allerdings lautet: 80% bis 2030. Darüber hinaus sind Fach und Expertenwissen
weiterhin zentral.
Als Forschungseinrichtung leistet das Weizenbaum-Institut (WI) einen wesentlichen Beitrag zur Stär
kung digitaler Kompetenzen in der Gesellschaft. Es kann deshalb auch zu dieser Offensive wesentlich
beitragen, gerade, weil diese verbunden werden muss mit der Stärkung gesellschaftlicher Resilienz,
der demokratischen Wehrhaftigkeit, der digitalen Teilhabe sowie des Schutzes digitaler Grundrechte.
- Das Weizenbaum-Institut als Partner für die Hightech Agenda Deutschland: Mit der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, technologische Leistungsfähigkeit, Innovation und Souveränität gezielt zu stärken. Zugleich wird betont, dass gesellschaftsbezogene Forschung „gleichberechtigt neben der Technologieförderung“ (HTAD, S. 37) steht. In diesem Kontext bekräftigt die HTAD die Aufgabe des Weizenbaum-Instituts (WI), die Wechselwirkungen zwischen digitalen Technologien und den unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft zu analysieren.
Das WI ist ein wichtiger Partner für die HTAD und trägt auf vilfältige Weisen zu ihren Zielen und Maßnhamen bei.
- Warum Deutschland das Weizenbaum-Institut braucht: Deutschland und Europa haben sich zum Ziel gesetzt, technologische Innovationskraft mit demokratischen Werten zu verbinden. Der Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ der aktuellen Bundesregierung betont die Stärkung der digitalen Souveränität Europas als zentrale Aufgabe. Um das zu schaffen, ist unabhängige Forschung über digitale Transformation zentral. Es geht darum, soziale Folgen zu analysieren und zu bewerten – und digitale Transformation zu gestalten. Genau hierfür steht das Weizenbaum-Institut – und rückt damit den Menschen in den Mittelpunkt der Forschung.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt: Das Weizenbaum-Institut begrüßt den Referentenentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt, empfiehlt jedoch Nachbesserungen für einen wirksamen, betroffenenorientierten Rechtsschutz. Der Anwendungsbereich darf nicht verengt werden; Auskunftsansprüche sollen auch Messengerdienste erfassen. Hürden wie das Erfordernis einer „schwerwiegenden“ Persönlichkeitsverletzung, hohe Kostenrisiken und fehlende Beratung sind abzubauen. Erforderlich sind technologieneutrale Beweissicherung, psychosoziale Prozessbegleitung, spezialisierte Staatsanwaltschaften, c/o-Adressen zum Schutz Betroffener und ein Verbandsklagerecht. Zudem sollten DSA-Zuständigkeiten klar geregelt und systemische Formen digitaler Gewalt stärker auf EU-Ebene bekämpft werden.
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