INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
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INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Seit dem Jahr 2000 ist es das Ziel der INSM das bewährte Konzept der Sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard so an die Gegenwart anzupassen, dass die Prinzipien unternehmerische Freiheit, Souveränität der Konsumenten, Eigeninitiative und Chancengerechtigkeit weiter ihre positiven Wirkungen entfalten können.
Zu diesem Zweck gibt die INSM Studien bei renommierten Wirtschaftsforschungsinstituten in Auftrag und gibt die Resultate als Reformimpulse in die Politik weiter. Dies geschieht durch Positionspapiere, Broschüren und Executive Summarys, welche in Mailings an MdB und Ministerien versandt werden. Darüber hinaus organisiert die INSM regelmäßig Veranstaltungen, welche Impulse an MdB, Bundesregierung und Ministerien vermitteln sollen. Zudem wirbt die INSM auch öffentlichkeitswirksam im Rahmen thematischer Kampagnen für marktwirtschaftliche Reformen.
Die INSM wirbt für eine generationengerechte Rente, Bürokratieabbau, einen ausgeglichenen Staatshaushalt ohne neue Schulden, Ordnungspolitik als Rahmen für wirtschaftliches Handeln, marktwirtschaftlichen Klimaschutz durch Zertifikatehandel, internationalen Freihandel und die Erhaltung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands sowie dessen industriellen Kern.
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Hochschulbildung; Vorschulische Bildung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Staatsorganisation; Außenwirtschaft; Grundsicherung; EU-Binnenmarkt; Wettbewerbsrecht; Verkehrsinfrastruktur; Arbeitslosenversicherung; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Öffentliches Recht; Schulische Bildung; Kleine und mittlere Unternehmen; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Rente/Alterssicherung; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Krankenversicherung; Digitalisierung; Industriepolitik
Regelungsvorhaben:
- Rentenpaket II generationengerecht gestalten: Die INSM setzt sich gegen die Festschreibung des Rentenniveaus auf 48% ein, Stichwort Haltelinie. Ferner ist sie für eine Neugestaltung des Generationenkapitals hinsichtlich einer Stärkung der bestehenden privaten Altersvorsorge.
- Stabilisierung Rentenniveau: Kernpunkt ist die Adressierung von steigenden Kosten und Belastungen durch das sog. Rentenpaket. Insb. die Stabilisierung des Rentenniveaus verschiebt dringenden Reformen in die Zukunft und reißt Lücken in den Bundeshaushalt. Ziel ist das Eintreten für eine langfristig tragfähige Rentenreform und mehr Anreiz zur Arbeitsaufnahme.
- Leistungsreduzierung Bürgergeld: Die mit der Abschaffung des Bürgergelds geplanten Sanktionen und Mittelstreichungen für Grundsicherungsempfänger sind verfassungskonform. Die Einschränkungen könnten sogar noch weiter gehen als bislang geplant.
- Arbeitszeitgesetz auf wöchentliche Höchstarbeitszeit stellen: Das Arbeitszeitgesetz muss
umgehend wie vereinbart von
täglicher auf wöchentliche
Höchstarbeitszeit umgestellt
werden – und zwar für alle
Betriebe. Gleichzeitig muss
es weiter die Möglichkeit
der Vertrauensarbeitszeit
ohne bürokratische
Arbeitszeiterfassung geben.
- Abfindungsoption im Kündigungschutz: Der Kündigungsschutz muss
rechtssicherer gemacht
werden. Statt eines rigiden
Kündigungsschutzes kann
für höhere Einkommen (z. B.
oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze)
eine einfache
Abfindungsregel eingeführt
werden (Abfindungsoption).
- Aussetzen Vorbeschäftigungsverbot: Das Vorbeschäftigungsverbot
muss wie geplant ausgesetzt
werden, damit befristete
Anstellungen auch möglich sind,
wenn der Bewerber schon mal
bei dem Arbeitgeber gearbeitet
hat.
- Reform der Einkommensteuer: Die vom Koalitionsausschuss
für Anfang 2027 angekündigte
Reform des Einkommensteuertarifs
und Abflachung des
Mittelstandsbauchs ist zwingend
geboten, darf aber nicht mit
Steuererhöhungen für hohe
Einkommen einhergehen. Der
Grundfreibetrag ist anzuheben,
der Spitzensteuersatz darf für
Alleinstehende erst ab 120.000
Euro Jahreseinkommen gelten.
Eine Steuererhöhung – auch
für obere Einkommen – würde
gerade mittelständische
Personengesellschaften
treffen und wäre ein weiterer
Standortnachteil. Der Steuertarif
muss gesetzlich verpflichtend
automatisch an die Inflationsrate
angepasst werden, so dass der
Effekt der kalten Progression
vermieden wird („Tarif auf
Rädern”).
- Abschaffung Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag im
Einkommensteuerrecht, den
vor allem noch mittelständische
Unternehmen und Freiberufler
zahlen, muss vollständig
abgeschafft werden.
- Pflegeversicherung auch zukünftig als Teil-Risikoversicherung: Die Pflegeversicherung
muss auch in Zukunft eine
Teil-Risikoversicherung sein.
Eine einjährige Karenzzeit,
die Einführung eines
Nachhaltigkeitsfaktors analog
zur Rente, die Streichung
des Entlastungsbetrags
sowie die Begrenzung des
Leistungszuschlags auf solche
Heimbewohner, die länger als
24 Monate in einem Heim leben,
nehmen Druck aus dem System.
Um das verbliebene Teilrisiko
abzusichern, müssen die
Rahmenbedingungen für
ergänzende private Pflegevorsorge
verbessert werden.
Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung
sollten als
Vorsorgeaufwendungen absetzbar
sein und ähnlich wie bei der Riester-
Rente könnte der Staat attraktive
Zuschüsse in Aussicht stellen.
- Bürokratieabbau konsequent praktizieren: Beschlüsse des Entlastungskabinetts sind umzusetzen. Nun
JETZT HANDELN:
braucht es tatsächliches Handeln
in Form eines starken ersten
Bürokratieentlastungsgesetzes
im Jahr 2026. Praxis-Check umzusetzender Gesetze. Auslaufklausel für jedes neu beschlossene Gesetz. Ausweitung Genehmigungsfiktion.
- CO²-Emmissionshandel als Ziel klimapolitischer Maßnahmen: voller Fokus der gesamten
Klimaschutzpolitik auf den CO 2 -
Emissionshandel als einheitliches
marktwirtschaftliches
Instrument – Abschaffung
sämtlicher sektor- oder
technologiespezifischer
Regelungen.
- Einnahmen der CO 2-Bepreisung direkt an Bürger geben.: Die Koalition muss ihr
Versprechen einhalten und
die Einnahmen aus der CO 2
Bepreisung vollständig an Bürger
und Unternehmen zurückgeben
– am besten über eine
Senkung der Stromsteuer und der
Netzentgelte. Die Nichterfüllung
des Versprechens zieht die CO 2-
Bepreisung insgesamt in Zweifel.
Der Klimatransformationsfonds
kann insofern aufgelöst werden,
weil die Mittel ausschließlich
diesem Zweck zugeführt werden.
- Erneuerbare-Energien-Gesetz anpassen.: Das „Erneuerbare-Energien-
Gesetz“ garantiert immer
noch planwirtschaftlich
Einspeisevergütungen.
Seine Kosten werden zwar
inzwischen aus dem Haushalt
bezahlt, belaufen sich aber
auf rund 15 Mrd. Euro. Es sollte
für neuinstallierte Anlagen
abgeschafft werden und für
JETZT HANDELN:
ENERGIE UND UMWELT
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Altanlagen nach dem gesetzlichen
Bestandsschutz auslaufen.
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Keine Relationen.