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INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Seit dem Jahr 2000 ist es das Ziel der INSM das bewährte Konzept der Sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard so an die Gegenwart anzupassen, dass die Prinzipien unternehmerische Freiheit, Souveränität der Konsumenten, Eigeninitiative und Chancengerechtigkeit weiter ihre positiven Wirkungen entfalten können. Zu diesem Zweck gibt die INSM Studien bei renommierten Wirtschaftsforschungsinstituten in Auftrag und gibt die Resultate als Reformimpulse in die Politik weiter. Dies geschieht durch Positionspapiere, Broschüren und Executive Summarys, welche in Mailings an MdB und Ministerien versandt werden. Darüber hinaus organisiert die INSM regelmäßig Veranstaltungen, welche Impulse an MdB, Bundesregierung und Ministerien vermitteln sollen. Zudem wirbt die INSM auch öffentlichkeitswirksam im Rahmen thematischer Kampagnen für marktwirtschaftliche Reformen. Die INSM wirbt für eine generationengerechte Rente, Bürokratieabbau, einen ausgeglichenen Staatshaushalt ohne neue Schulden, Ordnungspolitik als Rahmen für wirtschaftliches Handeln, marktwirtschaftlichen Klimaschutz durch Zertifikatehandel, internationalen Freihandel und die Erhaltung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands sowie dessen industriellen Kern. Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Hochschulbildung; Vorschulische Bildung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Staatsorganisation; Außenwirtschaft; Grundsicherung; EU-Binnenmarkt; Wettbewerbsrecht; Verkehrsinfrastruktur; Arbeitslosenversicherung; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Öffentliches Recht; Schulische Bildung; Kleine und mittlere Unternehmen; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Rente/Alterssicherung; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Krankenversicherung; Digitalisierung; Industriepolitik Regelungsvorhaben: - Rentenpaket II generationengerecht gestalten: Die INSM setzt sich gegen die Festschreibung des Rentenniveaus auf 48% ein, Stichwort Haltelinie. Ferner ist sie für eine Neugestaltung des Generationenkapitals hinsichtlich einer Stärkung der bestehenden privaten Altersvorsorge. - Stabilisierung Rentenniveau: Kernpunkt ist die Adressierung von steigenden Kosten und Belastungen durch das sog. Rentenpaket. Insb. die Stabilisierung des Rentenniveaus verschiebt dringenden Reformen in die Zukunft und reißt Lücken in den Bundeshaushalt. Ziel ist das Eintreten für eine langfristig tragfähige Rentenreform und mehr Anreiz zur Arbeitsaufnahme. - Leistungsreduzierung Bürgergeld: Die mit der Abschaffung des Bürgergelds geplanten Sanktionen und Mittelstreichungen für Grundsicherungsempfänger sind verfassungskonform. Die Einschränkungen könnten sogar noch weiter gehen als bislang geplant. - Arbeitszeitgesetz auf wöchentliche Höchstarbeitszeit stellen: Das Arbeitszeitgesetz muss umgehend wie vereinbart von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden – und zwar für alle Betriebe. Gleichzeitig muss es weiter die Möglichkeit der Vertrauensarbeitszeit ohne bürokratische Arbeitszeiterfassung geben. - Abfindungsoption im Kündigungschutz: Der Kündigungsschutz muss rechtssicherer gemacht werden. Statt eines rigiden Kündigungsschutzes kann für höhere Einkommen (z. B. oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze) eine einfache Abfindungsregel eingeführt werden (Abfindungsoption). - Aussetzen Vorbeschäftigungsverbot: Das Vorbeschäftigungsverbot muss wie geplant ausgesetzt werden, damit befristete Anstellungen auch möglich sind, wenn der Bewerber schon mal bei dem Arbeitgeber gearbeitet hat. - Reform der Einkommensteuer: Die vom Koalitionsausschuss für Anfang 2027 angekündigte Reform des Einkommensteuertarifs und Abflachung des Mittelstandsbauchs ist zwingend geboten, darf aber nicht mit Steuererhöhungen für hohe Einkommen einhergehen. Der Grundfreibetrag ist anzuheben, der Spitzensteuersatz darf für Alleinstehende erst ab 120.000 Euro Jahreseinkommen gelten. Eine Steuererhöhung – auch für obere Einkommen – würde gerade mittelständische Personengesellschaften treffen und wäre ein weiterer Standortnachteil. Der Steuertarif muss gesetzlich verpflichtend automatisch an die Inflationsrate angepasst werden, so dass der Effekt der kalten Progression vermieden wird („Tarif auf Rädern”). - Abschaffung Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag im Einkommensteuerrecht, den vor allem noch mittelständische Unternehmen und Freiberufler zahlen, muss vollständig abgeschafft werden. - Pflegeversicherung auch zukünftig als Teil-Risikoversicherung: Die Pflegeversicherung muss auch in Zukunft eine Teil-Risikoversicherung sein. Eine einjährige Karenzzeit, die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors analog zur Rente, die Streichung des Entlastungsbetrags sowie die Begrenzung des Leistungszuschlags auf solche Heimbewohner, die länger als 24 Monate in einem Heim leben, nehmen Druck aus dem System. Um das verbliebene Teilrisiko abzusichern, müssen die Rahmenbedingungen für ergänzende private Pflegevorsorge verbessert werden. Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung sollten als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sein und ähnlich wie bei der Riester- Rente könnte der Staat attraktive Zuschüsse in Aussicht stellen. - Bürokratieabbau konsequent praktizieren: Beschlüsse des Entlastungskabinetts sind umzusetzen. Nun JETZT HANDELN: braucht es tatsächliches Handeln in Form eines starken ersten Bürokratieentlastungsgesetzes im Jahr 2026. Praxis-Check umzusetzender Gesetze. Auslaufklausel für jedes neu beschlossene Gesetz. Ausweitung Genehmigungsfiktion. - CO²-Emmissionshandel als Ziel klimapolitischer Maßnahmen: voller Fokus der gesamten Klimaschutzpolitik auf den CO 2 - Emissionshandel als einheitliches marktwirtschaftliches Instrument – Abschaffung sämtlicher sektor- oder technologiespezifischer Regelungen. - Einnahmen der CO 2-Bepreisung direkt an Bürger geben.: Die Koalition muss ihr Versprechen einhalten und die Einnahmen aus der CO 2 Bepreisung vollständig an Bürger und Unternehmen zurückgeben – am besten über eine Senkung der Stromsteuer und der Netzentgelte. Die Nichterfüllung des Versprechens zieht die CO 2- Bepreisung insgesamt in Zweifel. Der Klimatransformationsfonds kann insofern aufgelöst werden, weil die Mittel ausschließlich diesem Zweck zugeführt werden. - Erneuerbare-Energien-Gesetz anpassen.: Das „Erneuerbare-Energien- Gesetz“ garantiert immer noch planwirtschaftlich Einspeisevergütungen. Seine Kosten werden zwar inzwischen aus dem Haushalt bezahlt, belaufen sich aber auf rund 15 Mrd. Euro. Es sollte für neuinstallierte Anlagen abgeschafft werden und für JETZT HANDELN: ENERGIE UND UMWELT 13 INSM Altanlagen nach dem gesetzlichen Bestandsschutz auslaufen.

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