TGA-Repräsentanz Berlin GbR
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TGA-Repräsentanz Berlin GbR
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Die führenden TGA-Verbände Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK), Herstellerverband RLT-Geräte e.V. (RLT-Verband), Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF) und VDMA e.V. – Fachverband Allgemeine Lufttechnik haben mit der TGA-Repräsentanz Berlin GbR ein gemeinsames Hauptstadtbüro. Von dort aus wird der Dialog der Verbände und ihrer Mitgliedsunternehmen mit Politik, Verwaltung, Medien und sonstigen Stakeholdern auf Bundesebene gebündelt, gesteuert und gestärkt.
Das Ziel der Arbeit der Repräsentanz ist es u.a., die Interessen und Informationen der sie tragenden Verbände in aktuelle politische Diskussionen und Projekte einzubringen - insbesondere zu den Themenbereichen Elektrotechnik, Gebäudeautomation, Heizungstechnik, Kältetechnik, Raumluft- und Reinraumtechnik, Sanitärtechnik, Building Information Modeling und Energieeffizienz. Dazu veranstaltet die TGA-Repräsentanz Fachkongresse, Diskussionsrunden, Parlamentarische Abende, Parlamentarische Frühstücke und ähnliche dem Austausch dienende Formate, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen, Positionspapiere und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Allgemeine Energiepolitik; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentliches Recht; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Energienetze; Handwerk; EU-Gesetzgebung; Wohnen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Erneuerbare Energien; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- EPBD-Novelle in nationales Recht umsetzen, Verankerung im GEG: Umsetzung der im Jahr 2024 beschlossenen Novelle der EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directiv - EPBD) in nationales Recht
- GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen: Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD): Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in nationales Recht, Bürokratieabbau in anderen Bereichen verstärken und eine Öffnung des Prüfmarktes für IASP ermöglichen
- Serielles Bauen und Sanieren stärker forcieren: Das Serielle Bauen und Sanieren ist aus Sicht der Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung eines der wichtigsten Instrumente, um die Anzahl der Neubau- und Sanierungsprojekte sowohl im Wohn- als auch im Nichtwohnbau signifikant zu erhöhen. Das Serielle Bauen und Sanieren sollte stärker forciert werden.
- Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Handlungsvorschläge für die Energiewende im Gebäude: Die Energiewende im Gebäudesektor hat das Potenzial, Wachstum zu generieren und zu einer Erfolgsgeschichte zu werden. Der BTGA hat dazu ein Konzept mit Handlungsvorschlägen erarbeitet, die wir als zentrale Bausteine für eine sowohl politisch als auch wirtschaftlich erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in diesem Bereich sehen:
- Stärkung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG),
- verbesserte steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung,
- Nutzung des Potentials von Wärmenetzen,
- Strompreise stabilisieren und fördern,
- Abbau von Bürokratie.
- "Investitions-Booster" für die gesamte TGA: Die als "Investitions-Booster" bezeichnete AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird im Gebäudesektor nur in eingeschränktem Maße wirken, da diese Regelung für viele Teile der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht oder nur begrenzt anwendbar ist. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. Um die Maßnahmen wirklich effektiv zu gestalten, wäre es sachgerecht, die gesamte TGA durch die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zu fördern.
- "Efficiency First": Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
Relationen
Keine Relationen.