Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509
Text
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509
[Bundesrat zu Drucksache 460/25 (Beschluss) (2)
05.01.26
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und
territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen
Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den
Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU)
2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509
C(2025) 9230 final
Herrn Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.12.2025
C(2025) 9230 final
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine mit Gründen versehene Stellungnahme zu
dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen
Zusammenhalt, die Landwirtschaft und den ländlichen Raum, die Fischerei und die
Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 und zur Änderung der
Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 {COM(2025)
565 final}.
Mit diesem Vorschlag wird der territoriale Ansatz der Kohäsionspolitik im Rahmen eines
einfacheren und zielgerichteteren EU-Haushalts bekräftigt, der besser für die
Bewältigung künftiger Herausforderungen gerüstet ist. Die Einführung nationaler und
regionaler Partnerschaftspläne wird einen strafferen und kohärenteren Ansatz für die
Finanzierung ermöglichen, die politische Koordinierung verbessern, die Ausrichtung auf
Ergebnisse stärker betonen, den Verwaltungsaufwand verringern und eine stärkere
lokale Eigenverantwortung fördern. Der vorgeschlagene Rahmen wird die
Mitgliedstaaten und Regionen in die Lage versetzen, die Unterstützung noch wirksamer
an jene Gebiete anzupassen, in denen sie am meisten benötigt wird.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die modernisierte Kohäsionspolitik weiterhin
einem ortsbezogenen Multi-Level-Governance-Ansatz folgen wird, der, unter voller
Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, auf der geteilten Mittelverwaltung und dem
Partnerschaftsprinzip aufbaut. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt der modernisierten
Kohäsionspolitik weiterhin auf den Regionen, welche nach wie vor in direktem Kontakt
mit der Kommission stehen, direkt mit ihr verhandeln und die Politik wie bisher umsetzen
werden. Der Vorschlag gewährleistet, dass die regionalen Behörden, im Einklang mit
dem administrativen und institutionellen Rahmen jedes Mitgliedstaats, die Zuständigkeit
für die Gestaltung und Umsetzung ihrer Maßnahmen gemäß ihrem spezifischen
regionalen Kapitel behalten, und erfordert keine Änderungen der
Zuständigkeitsverteilung bei der internen Verwaltung der Förderung durch die Union im
Rahmen des Plans.
zu Drucksache 460/25 (Beschluss) (2)
Die Kommission hat auch die Rolle der Regionen präzisiert und gestärkt, indem sie
vorgesehen hat, dass jeder Mitgliedstaat den Plan in Partnerschaft mit den Regionen und
im Einklang mit ihrem institutionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen ausarbeitet
und umsetzt. Die regionalen und lokalen Behörden sind in die Ausarbeitung, Umsetzung
und Bewertung des nationalen und regionalen Partnerschaftsplans voll einzubeziehen.
Der Plan umfasst nationale, sektorale sowie gegebenenfalls regionale und territoriale
Kapitel.
Die Kommission hat ferner vorgeschlagen, ein Mindestmaß an Berechenbarkeit und
Kontinuität für Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen zu gewährleisten:
Ist die Zuweisung von Mitteln für Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen
um mehr als 25 % niedriger als die Mittel, die für diese Regionenkategorien im
derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen für das Ziel „Investitionen in Beschäftigung und
Wachstum“ gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060 (im Folgenden „Dachverordnung“)
bereitgestellt werden, sollte der Mitgliedstaat eine auf objektiven Kriterien beruhende
Begründung vorlegen.
Die Kommission möchte betonen, dass die in dem Vorschlag enthaltene Flexibilität den
lokalen und regionalen Gegebenheiten und Bedürfnissen in vollem Umfang Rechnung
tragen müssen. Der Vorschlag enthält auch Garantien dafür, dass Regionen aufgrund
von Verzögerungen bei der Umsetzung von Reformen, die nicht in ihre Zuständigkeit
fallen, finanziell nicht benachteiligt werden.
Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass der Vorschlag einen wohlüberlegten
und ausgewogenen Ansatz darstellt, in dem die Notwendigkeit, die politischen
Maßnahmen, die entscheidend zur Förderung des inneren Zusammenhalts der EU
beigetragen haben, aufrechtzuerhalten und zu stärken, mit der ebenso wichtigen
Notwendigkeit in Einklang gebracht wird, einen zukunftsorientierten und
widerstandsfähigen Finanzrahmen zu konzipieren, der den sich wandelnden
Herausforderungen unserer Zeit gerecht wird. Dazu gehören nicht nur die dringenden
Probleme, die in den letzten Jahren aufgetreten sind, sondern auch die umfassenderen
strukturellen und strategischen Herausforderungen, denen sich die EU in den
kommenden Jahren unweigerlich stellen muss.
Für die Bewältigung dieser Herausforderungen ist eine wirksame Koordinierung
innerhalb der Pläne und ihrer Kapitel erforderlich, um, auf der Grundlage einer starken
Multi-Level-Governance und einer engen Partnerschaft, einen Mehrwert aufgrund des
Tätigwerdens der Union sowie eine klare Abstimmung zwischen der finanziellen
Unterstützung durch die Union und deren politischen Prioritäten in allen
Politikbereichen zu gewährleisten.
Die Beratungen zwischen der Kommission und den beiden gesetzgebenden Organen –
dem Europäischen Parlament und dem Rat – über den Vorschlag sind im Gange, und die
Kommission ist nach wie vor entschlossen, die beiden gesetzgebenden Organe auf der
Suche nach einer Einigung zu unterstützen.
zu Drucksache 460/25 (Beschluss) (2)
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat angesprochenen Punkte mit diesen
Ausführungen geklärt werden können, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs
erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Raffaele Fitto Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsident Mitglied der Kommission
zu Drucksache 460/25 (Beschluss) (2)]
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