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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509

dip / drucksache 05.01.2026 · WP 21 · zu460/25(B)(2) · Unterrichtung · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 [Bundesrat zu Drucksache 460/25 (Beschluss) (2) 05.01.26 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 C(2025) 9230 final Herrn Andreas Bovenschulte Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin DEUTSCHLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.12.2025 C(2025) 9230 final Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine mit Gründen versehene Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Landwirtschaft und den ländlichen Raum, die Fischerei und die Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 {COM(2025) 565 final}. Mit diesem Vorschlag wird der territoriale Ansatz der Kohäsionspolitik im Rahmen eines einfacheren und zielgerichteteren EU-Haushalts bekräftigt, der besser für die Bewältigung künftiger Herausforderungen gerüstet ist. Die Einführung nationaler und regionaler Partnerschaftspläne wird einen strafferen und kohärenteren Ansatz für die Finanzierung ermöglichen, die politische Koordinierung verbessern, die Ausrichtung auf Ergebnisse stärker betonen, den Verwaltungsaufwand verringern und eine stärkere lokale Eigenverantwortung fördern. Der vorgeschlagene Rahmen wird die Mitgliedstaaten und Regionen in die Lage versetzen, die Unterstützung noch wirksamer an jene Gebiete anzupassen, in denen sie am meisten benötigt wird. Die Kommission ist der Ansicht, dass die modernisierte Kohäsionspolitik weiterhin einem ortsbezogenen Multi-Level-Governance-Ansatz folgen wird, der, unter voller Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, auf der geteilten Mittelverwaltung und dem Partnerschaftsprinzip aufbaut. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt der modernisierten Kohäsionspolitik weiterhin auf den Regionen, welche nach wie vor in direktem Kontakt mit der Kommission stehen, direkt mit ihr verhandeln und die Politik wie bisher umsetzen werden. Der Vorschlag gewährleistet, dass die regionalen Behörden, im Einklang mit dem administrativen und institutionellen Rahmen jedes Mitgliedstaats, die Zuständigkeit für die Gestaltung und Umsetzung ihrer Maßnahmen gemäß ihrem spezifischen regionalen Kapitel behalten, und erfordert keine Änderungen der Zuständigkeitsverteilung bei der internen Verwaltung der Förderung durch die Union im Rahmen des Plans. zu Drucksache 460/25 (Beschluss) (2) Die Kommission hat auch die Rolle der Regionen präzisiert und gestärkt, indem sie vorgesehen hat, dass jeder Mitgliedstaat den Plan in Partnerschaft mit den Regionen und im Einklang mit ihrem institutionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen ausarbeitet und umsetzt. Die regionalen und lokalen Behörden sind in die Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung des nationalen und regionalen Partnerschaftsplans voll einzubeziehen. Der Plan umfasst nationale, sektorale sowie gegebenenfalls regionale und territoriale Kapitel. Die Kommission hat ferner vorgeschlagen, ein Mindestmaß an Berechenbarkeit und Kontinuität für Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen zu gewährleisten: Ist die Zuweisung von Mitteln für Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen um mehr als 25 % niedriger als die Mittel, die für diese Regionenkategorien im derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen für das Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060 (im Folgenden „Dachverordnung“) bereitgestellt werden, sollte der Mitgliedstaat eine auf objektiven Kriterien beruhende Begründung vorlegen. Die Kommission möchte betonen, dass die in dem Vorschlag enthaltene Flexibilität den lokalen und regionalen Gegebenheiten und Bedürfnissen in vollem Umfang Rechnung tragen müssen. Der Vorschlag enthält auch Garantien dafür, dass Regionen aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung von Reformen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen, finanziell nicht benachteiligt werden. Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass der Vorschlag einen wohlüberlegten und ausgewogenen Ansatz darstellt, in dem die Notwendigkeit, die politischen Maßnahmen, die entscheidend zur Förderung des inneren Zusammenhalts der EU beigetragen haben, aufrechtzuerhalten und zu stärken, mit der ebenso wichtigen Notwendigkeit in Einklang gebracht wird, einen zukunftsorientierten und widerstandsfähigen Finanzrahmen zu konzipieren, der den sich wandelnden Herausforderungen unserer Zeit gerecht wird. Dazu gehören nicht nur die dringenden Probleme, die in den letzten Jahren aufgetreten sind, sondern auch die umfassenderen strukturellen und strategischen Herausforderungen, denen sich die EU in den kommenden Jahren unweigerlich stellen muss. Für die Bewältigung dieser Herausforderungen ist eine wirksame Koordinierung innerhalb der Pläne und ihrer Kapitel erforderlich, um, auf der Grundlage einer starken Multi-Level-Governance und einer engen Partnerschaft, einen Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der Union sowie eine klare Abstimmung zwischen der finanziellen Unterstützung durch die Union und deren politischen Prioritäten in allen Politikbereichen zu gewährleisten. Die Beratungen zwischen der Kommission und den beiden gesetzgebenden Organen – dem Europäischen Parlament und dem Rat – über den Vorschlag sind im Gange, und die Kommission ist nach wie vor entschlossen, die beiden gesetzgebenden Organe auf der Suche nach einer Einigung zu unterstützen. zu Drucksache 460/25 (Beschluss) (2) Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat angesprochenen Punkte mit diesen Ausführungen geklärt werden können, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit freundlichen Grüßen Raffaele Fitto Maroš Šefčovič Exekutiv-Vizepräsident Mitglied der Kommission zu Drucksache 460/25 (Beschluss) (2)]

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