Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen (Antwort zu Drs. 21/6456)
Text
Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen (Antwort zu Drs. 21/6456)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6737
21. Wahlperiode 25.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6456 –
Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit Bezug auf die aktuelle öffentliche Debatte über die politische und
gesellschaftliche Rolle der Kirchen, unter anderem aufgegriffen im „WELT“-Artikel
zu Äußerungen der Präsidentin des Deutschen Bundestages Julia Klöckner
(„Kirche ist keine weitere NGO“ [NGO = Nichtregierungsorganisation]), stellt
sich auch den Fragestellern die Frage nach der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit staatlicher Finanzierungsstrukturen kirchlicher Organisationen (vgl.
www.welt.de/politik/deutschland/article6a077d98639442857fa20b98/julia-klo
eckner-kirche-ist-keine-weitere-ngo-sagt-die-bundestagspraesidentin-gruene-k
ritisiert-regenbogenflaggen-entscheidung.html).
Die öffentliche Aussage, Kirchen seien „keine weiteren NGOs“, hebt deren
besondere institutionelle und politische Stellung hervor und grenzt sie
ausdrücklich von klassischen Nichtregierungsorganisationen ab. Gerade aus
dieser hervorgehobenen Sonderstellung ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller
ein gesteigertes öffentliches Transparenzinteresse hinsichtlich des Umfangs,
der Struktur und der Kontrolle staatlicher Fördermittel an kirchliche
Organisationen.
Zugleich übernehmen kirchliche Träger im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit operative Funktionen, die in wesentlichen Teilen mit denen
klassischer entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen vergleichbar
sind, darunter Projektumsetzung, Mittelverwaltung und internationale
Partnerförderung (vgl. www.ekbo.de/deine-landeskirche/werke-orte-und-einrichtunge
n/kirche-mit-mission/entwicklungsdienst/entwicklungsarbeit). Werden hierfür
öffentliche Mittel eingesetzt, ist eine nachvollziehbare Offenlegung von
Projektanzahl, Fördervolumen, Zweckbindung sowie Prüf- und
Kontrollmechanismen im Sinne demokratischer Rechenschaft und haushaltsrechtlicher
Transparenz geboten.
Insbesondere bei institutionell privilegierten Akteuren besteht nach Ansicht
der Fragesteller ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit und des
Parlaments daran, staatliche Finanzierungspraxis, Förderkriterien und
Evaluationsstandards gesondert nachvollziehen zu können.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 25. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die kirchlichen Zentralstellen erhalten Zuwendungen vom Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach den
Vorgaben und Bedingungen der öffentlich einsehbaren Förderrichtlinie „Verfahren
der Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen in
Entwicklungsländern aus Bundesmitteln vom 17.11.1983 in der Fassung vom 01.01.2015“ (fr
agdenstaat.de/dokumente/177052-microsoft-word-fr-kirchen_reinversion_
inclbrh_2014_0423322docx/).
1. Wie viele Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich
durch die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (KZE)
mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln
auflisten)?
2. Wie viele Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich
durch die Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. (EZE)
mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln auflisten)?
3. Wie viele Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich
durch weitere Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit mit Mitteln des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln nach jeweiligem
Träger auflisten)?
4. Wie hoch war jeweils das jährliche Fördervolumen dieser Projekte (vgl.
Fragen 1 bis 3)?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) und die
Katholische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (KZE) sind die
einzigen Zuwendungsempfänger im Bereich der kirchlichen
Entwicklungszusammenarbeit.
Jahr Evangelische Zentralstelle für Globale
Entwicklung e. V. (EZE)
Katholische Zentralstelle für Globale
Entwicklung e. V. (KZE)
Anzahl neu
bewilligter
Projekte
Fördervolumen
Neubewilligungen (in Mio.
Euro)
Anzahl neu
bewilligter
Projekte
Fördervolumen
Neubewilligungen (in Mio.
Euro)
2020 373 201,75 556 183,65
2021 403 207 542 207
2022 379 200 499 207
2023 372 180,32 463 181
2024 339 165,19 505 174,69
2025 297 130 412 132
5. Welche Länder, Themenfelder und Partnerorganisationen wurden in
diesen Projekten berücksichtigt (vgl. Fragen 1 und 2; bitte jeweils
aufschlüsseln)?
6. Welche Kriterien gelten generell für die Vergabe von öffentlichen Mitteln
für Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance [ODA])
an kirchliche Träger wie die KZE oder die EZE?
7. Inwiefern unterscheidet sich die Förderung kirchlicher Träger in der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) strukturell von der
Förderung anderer NGOs und zivilgesellschaftlicher Organisationen?
8. Welche Berichtspflichten, Transparenzstandards und
Evaluationsmechanismen gelten für die Vergabe von ODA-Mitteln an die KZE, die EZE
und andere Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit im Vergleich zu
anderen Förderempfängern?
9. Erfolgt die Förderung der KZE, der EZE und anderer Träger der
kirchlichen Entwicklungsarbeit durch das BMZ ausschließlich projektbezogen
auf Grundlage offener Förderverfahren oder bestehen darüber hinaus
institutionelle, pauschale oder privilegierte Förderstrukturen bzw.
vereinfachte Zugangswege im Vergleich zu anderen Antragstellern bzw.
Durchführungsorganisationen?
10. Welche personellen, organisatorischen oder vertraglichen Schnittstellen
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem BMZ,
nachgeordneten Behörden bzw. Durchführungsorganisationen und der KZE
hinsichtlich Beratung, Programmentwicklung, Mittelvergabe oder
strategischer Zusammenarbeit?
Die Fragen 5 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Für Angaben
zu den einzelnen Projekten wird zudem auf das Transparenzportal des BMZ
verwiesen, dass unter www.transparenzportal.bund.de/ abrufbar ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen (Antwort)