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Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen (Antwort zu Drs. 21/6456)

dip / drucksache 25.06.2026 · WP 21 · 21/6737 · Antwort · Original ↗

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Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen (Antwort zu Drs. 21/6456) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6737 21. Wahlperiode 25.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6456 – Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Bezug auf die aktuelle öffentliche Debatte über die politische und gesellschaftliche Rolle der Kirchen, unter anderem aufgegriffen im „WELT“-Artikel zu Äußerungen der Präsidentin des Deutschen Bundestages Julia Klöckner („Kirche ist keine weitere NGO“ [NGO = Nichtregierungsorganisation]), stellt sich auch den Fragestellern die Frage nach der Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlicher Finanzierungsstrukturen kirchlicher Organisationen (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article6a077d98639442857fa20b98/julia-klo eckner-kirche-ist-keine-weitere-ngo-sagt-die-bundestagspraesidentin-gruene-k ritisiert-regenbogenflaggen-entscheidung.html). Die öffentliche Aussage, Kirchen seien „keine weiteren NGOs“, hebt deren besondere institutionelle und politische Stellung hervor und grenzt sie ausdrücklich von klassischen Nichtregierungsorganisationen ab. Gerade aus dieser hervorgehobenen Sonderstellung ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller ein gesteigertes öffentliches Transparenzinteresse hinsichtlich des Umfangs, der Struktur und der Kontrolle staatlicher Fördermittel an kirchliche Organisationen. Zugleich übernehmen kirchliche Träger im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit operative Funktionen, die in wesentlichen Teilen mit denen klassischer entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen vergleichbar sind, darunter Projektumsetzung, Mittelverwaltung und internationale Partnerförderung (vgl. www.ekbo.de/deine-landeskirche/werke-orte-und-einrichtunge n/kirche-mit-mission/entwicklungsdienst/entwicklungsarbeit). Werden hierfür öffentliche Mittel eingesetzt, ist eine nachvollziehbare Offenlegung von Projektanzahl, Fördervolumen, Zweckbindung sowie Prüf- und Kontrollmechanismen im Sinne demokratischer Rechenschaft und haushaltsrechtlicher Transparenz geboten. Insbesondere bei institutionell privilegierten Akteuren besteht nach Ansicht der Fragesteller ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit und des Parlaments daran, staatliche Finanzierungspraxis, Förderkriterien und Evaluationsstandards gesondert nachvollziehen zu können. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 25. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die kirchlichen Zentralstellen erhalten Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach den Vorgaben und Bedingungen der öffentlich einsehbaren Förderrichtlinie „Verfahren der Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen in Entwicklungsländern aus Bundesmitteln vom 17.11.1983 in der Fassung vom 01.01.2015“ (fr agdenstaat.de/dokumente/177052-microsoft-word-fr-kirchen_reinversion_ inclbrh_2014_0423322docx/).  1. Wie viele Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich durch die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (KZE) mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln auflisten)?  2. Wie viele Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich durch die Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. (EZE) mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln auflisten)?  3. Wie viele Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich durch weitere Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln nach jeweiligem Träger auflisten)?  4. Wie hoch war jeweils das jährliche Fördervolumen dieser Projekte (vgl. Fragen 1 bis 3)? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) und die Katholische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (KZE) sind die einzigen Zuwendungsempfänger im Bereich der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit. Jahr Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) Katholische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (KZE) Anzahl neu bewilligter Projekte Fördervolumen Neubewilligungen (in Mio. Euro) Anzahl neu bewilligter Projekte Fördervolumen Neubewilligungen (in Mio. Euro) 2020 373 201,75 556 183,65 2021 403 207 542 207 2022 379 200 499 207 2023 372 180,32 463 181 2024 339 165,19 505 174,69 2025 297 130 412 132  5. Welche Länder, Themenfelder und Partnerorganisationen wurden in diesen Projekten berücksichtigt (vgl. Fragen 1 und 2; bitte jeweils aufschlüsseln)?  6. Welche Kriterien gelten generell für die Vergabe von öffentlichen Mitteln für Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance [ODA]) an kirchliche Träger wie die KZE oder die EZE?  7. Inwiefern unterscheidet sich die Förderung kirchlicher Träger in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) strukturell von der Förderung anderer NGOs und zivilgesellschaftlicher Organisationen?  8. Welche Berichtspflichten, Transparenzstandards und Evaluationsmechanismen gelten für die Vergabe von ODA-Mitteln an die KZE, die EZE und andere Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit im Vergleich zu anderen Förderempfängern?  9. Erfolgt die Förderung der KZE, der EZE und anderer Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit durch das BMZ ausschließlich projektbezogen auf Grundlage offener Förderverfahren oder bestehen darüber hinaus institutionelle, pauschale oder privilegierte Förderstrukturen bzw. vereinfachte Zugangswege im Vergleich zu anderen Antragstellern bzw. Durchführungsorganisationen? 10. Welche personellen, organisatorischen oder vertraglichen Schnittstellen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem BMZ, nachgeordneten Behörden bzw. Durchführungsorganisationen und der KZE hinsichtlich Beratung, Programmentwicklung, Mittelvergabe oder strategischer Zusammenarbeit? Die Fragen 5 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Für Angaben zu den einzelnen Projekten wird zudem auf das Transparenzportal des BMZ verwiesen, dass unter www.transparenzportal.bund.de/ abrufbar ist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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