Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen
Text
Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6456
21. Wahlperiode 12.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann Martel,
Kay Gottschalk, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf, Dr. Michael
Espendiller und der Fraktion der AfD
Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen
Mit Bezug auf die aktuelle öffentliche Debatte über die politische und
gesellschaftliche Rolle der Kirchen, unter anderem aufgegriffen im „WELT“-Artikel
zu Äußerungen der Präsidentin des Deutschen Bundestages Julia Klöckner
(„Kirche ist keine weitere NGO“ [NGO = Nichtregierungsorganisation]), stellt
sich auch den Fragestellern die Frage nach der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit staatlicher Finanzierungsstrukturen kirchlicher Organisationen (vgl.
www.welt.de/politik/deutschland/article6a077d98639442857fa20b98/julia-kloe
ckner-kirche-ist-keine-weitere-ngo-sagt-die-bundestagspraesidentin-gruene-krit
isiert-regenbogenflaggen-entscheidung.html).
Die öffentliche Aussage, Kirchen seien „keine weiteren NGOs“, hebt deren
besondere institutionelle und politische Stellung hervor und grenzt sie
ausdrücklich von klassischen Nichtregierungsorganisationen ab. Gerade aus dieser
hervorgehobenen Sonderstellung ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller ein
gesteigertes öffentliches Transparenzinteresse hinsichtlich des Umfangs, der
Struktur und der Kontrolle staatlicher Fördermittel an kirchliche
Organisationen.
Zugleich übernehmen kirchliche Träger im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit operative Funktionen, die in wesentlichen Teilen mit denen
klassischer entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen vergleichbar sind,
darunter Projektumsetzung, Mittelverwaltung und internationale
Partnerförderung (vgl. www.ekbo.de/deine-landeskirche/werke-orte-und-einrichtungen/kirc
he-mit-mission/entwicklungsdienst/entwicklungsarbeit). Werden hierfür
öffentliche Mittel eingesetzt, ist eine nachvollziehbare Offenlegung von
Projektanzahl, Fördervolumen, Zweckbindung sowie Prüf- und Kontrollmechanismen im
Sinne demokratischer Rechenschaft und haushaltsrechtlicher Transparenz
geboten.
Insbesondere bei institutionell privilegierten Akteuren besteht nach Ansicht der
Fragesteller ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit und des Parlaments
daran, staatliche Finanzierungspraxis, Förderkriterien und Evaluationsstandards
gesondert nachvollziehen zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich durch
die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (KZE) mit
Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln auflisten)?
2. Wie viele Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich durch
die Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. (EZE) mit
Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln auflisten)?
3. Wie viele Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich durch
weitere Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit mit Mitteln des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln nach jeweiligem Träger
auflisten)?
4. Wie hoch war jeweils das jährliche Fördervolumen dieser Projekte (vgl.
Fragen 1 bis 3)?
5. Welche Länder, Themenfelder und Partnerorganisationen wurden in
diesen Projekten berücksichtigt (vgl. Fragen 1 und 2; bitte jeweils
aufschlüsseln)?
6. Welche Kriterien gelten generell für die Vergabe von öffentlichen Mitteln
für Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance [ODA]) an
kirchliche Träger wie die KZE oder die EZE?
7. Inwiefern unterscheidet sich die Förderung kirchlicher Träger in der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) strukturell von der Förderung
anderer NGOs und zivilgesellschaftlicher Organisationen?
8. Welche Berichtspflichten, Transparenzstandards und
Evaluationsmechanismen gelten für die Vergabe von ODA-Mitteln an die KZE, die EZE und
andere Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit im Vergleich zu anderen
Förderempfängern?
9. Erfolgt die Förderung der KZE, der EZE und anderer Träger der
kirchlichen Entwicklungsarbeit durch das BMZ ausschließlich projektbezogen
auf Grundlage offener Förderverfahren oder bestehen darüber hinaus
institutionelle, pauschale oder privilegierte Förderstrukturen bzw. vereinfachte
Zugangswege im Vergleich zu anderen Antragstellern bzw.
Durchführungsorganisationen?
10. Welche personellen, organisatorischen oder vertraglichen Schnittstellen
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem BMZ,
nachgeordneten Behörden bzw. Durchführungsorganisationen und der KZE
hinsichtlich Beratung, Programmentwicklung, Mittelvergabe oder
strategischer Zusammenarbeit?
Berlin, den 29. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Alexander Wolf (Kleine Anfrage)
- asked ← Arne Raue (Kleine Anfrage)
- asked ← Denis Pauli (Kleine Anfrage)
- asked ← Johann Martel (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay Gottschalk (Kleine Anfrage)
- asked ← Martina Uhr (Kleine Anfrage)
- asked ← Matthias Rentzsch (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Espendiller (Kleine Anfrage)
- asked ← Rocco Kever (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Matthias Rentzsch
- authored ← Rocco Kever
- part_of_vorgang → Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen (Kleine Anfrage)