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Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen

dip / drucksache 12.06.2026 · WP 21 · 21/6456 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen Deutscher Bundestag Drucksache 21/6456 21. Wahlperiode 12.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann Martel, Kay Gottschalk, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen Mit Bezug auf die aktuelle öffentliche Debatte über die politische und gesellschaftliche Rolle der Kirchen, unter anderem aufgegriffen im „WELT“-Artikel zu Äußerungen der Präsidentin des Deutschen Bundestages Julia Klöckner („Kirche ist keine weitere NGO“ [NGO = Nichtregierungsorganisation]), stellt sich auch den Fragestellern die Frage nach der Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlicher Finanzierungsstrukturen kirchlicher Organisationen (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article6a077d98639442857fa20b98/julia-kloe ckner-kirche-ist-keine-weitere-ngo-sagt-die-bundestagspraesidentin-gruene-krit isiert-regenbogenflaggen-entscheidung.html). Die öffentliche Aussage, Kirchen seien „keine weiteren NGOs“, hebt deren besondere institutionelle und politische Stellung hervor und grenzt sie ausdrücklich von klassischen Nichtregierungsorganisationen ab. Gerade aus dieser hervorgehobenen Sonderstellung ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller ein gesteigertes öffentliches Transparenzinteresse hinsichtlich des Umfangs, der Struktur und der Kontrolle staatlicher Fördermittel an kirchliche Organisationen. Zugleich übernehmen kirchliche Träger im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit operative Funktionen, die in wesentlichen Teilen mit denen klassischer entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen vergleichbar sind, darunter Projektumsetzung, Mittelverwaltung und internationale Partnerförderung (vgl. www.ekbo.de/deine-landeskirche/werke-orte-und-einrichtungen/kirc he-mit-mission/entwicklungsdienst/entwicklungsarbeit). Werden hierfür öffentliche Mittel eingesetzt, ist eine nachvollziehbare Offenlegung von Projektanzahl, Fördervolumen, Zweckbindung sowie Prüf- und Kontrollmechanismen im Sinne demokratischer Rechenschaft und haushaltsrechtlicher Transparenz geboten. Insbesondere bei institutionell privilegierten Akteuren besteht nach Ansicht der Fragesteller ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit und des Parlaments daran, staatliche Finanzierungspraxis, Förderkriterien und Evaluationsstandards gesondert nachvollziehen zu können. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich durch die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (KZE) mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln auflisten)?  2. Wie viele Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich durch die Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. (EZE) mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln auflisten)?  3. Wie viele Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich durch weitere Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln nach jeweiligem Träger auflisten)?  4. Wie hoch war jeweils das jährliche Fördervolumen dieser Projekte (vgl. Fragen 1 bis 3)?  5. Welche Länder, Themenfelder und Partnerorganisationen wurden in diesen Projekten berücksichtigt (vgl. Fragen 1 und 2; bitte jeweils aufschlüsseln)?  6. Welche Kriterien gelten generell für die Vergabe von öffentlichen Mitteln für Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance [ODA]) an kirchliche Träger wie die KZE oder die EZE?  7. Inwiefern unterscheidet sich die Förderung kirchlicher Träger in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) strukturell von der Förderung anderer NGOs und zivilgesellschaftlicher Organisationen?  8. Welche Berichtspflichten, Transparenzstandards und Evaluationsmechanismen gelten für die Vergabe von ODA-Mitteln an die KZE, die EZE und andere Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit im Vergleich zu anderen Förderempfängern?  9. Erfolgt die Förderung der KZE, der EZE und anderer Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit durch das BMZ ausschließlich projektbezogen auf Grundlage offener Förderverfahren oder bestehen darüber hinaus institutionelle, pauschale oder privilegierte Förderstrukturen bzw. vereinfachte Zugangswege im Vergleich zu anderen Antragstellern bzw. Durchführungsorganisationen? 10. Welche personellen, organisatorischen oder vertraglichen Schnittstellen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem BMZ, nachgeordneten Behörden bzw. Durchführungsorganisationen und der KZE hinsichtlich Beratung, Programmentwicklung, Mittelvergabe oder strategischer Zusammenarbeit? Berlin, den 29. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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