Mögliche Kostenbeteiligung des Bundes an Reparaturen von durch Ausweichverkehr infolge gesperrter Bundesstraßen entstandenen Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen
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Mögliche Kostenbeteiligung des Bundes an Reparaturen von durch Ausweichverkehr infolge gesperrter Bundesstraßen entstandenen Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6607
21. Wahlperiode 23.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Lars
Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze, Leif-Erik Holm,
Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto Strauß, Andreas
Mayer, Carsten Becker und der Fraktion der AfD
Mögliche Kostenbeteiligung des Bundes an Reparaturen von durch
Ausweichverkehr infolge gesperrter Bundesstraßen entstandenen Schäden an
Kreis- und Gemeindestraßen
Bei Sperrungen von Bundesstraßen entsteht für gewöhnlich Ausweichverkehr,
der nicht nur der offiziellen Umleitung folgt. Sind diese Straßen nicht für das
erhöhte Verkehrsaufkommen ausgelegt, entstehen durch diesen
Ausweichverkehr erhöhte Abnutzung und Schäden und daraus resultierend ein höherer
Reparaturbedarf mit den entsprechenden Kosten.
Gemäß § 14 Absatz 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) sind dem Träger
der Straßenbaulast einer Umleitung die zur Beseitigung wesentlicher durch die
Umleitung des Verkehrs verursachter Schäden erforderlichen Aufwendungen
zu erstatten (www.gesetze-im-internet.de/fstrg/BJNR009030953.html).
Laut Zeitungsberichten erstattet der Bund jedoch nicht die Aufwendungen für
Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen, welche nicht Teil von offiziellen
Umleitungen sind; so zum Beispiel bei Unfällen, die eine Sperrung der Autobahn
erforderlich machen und zu temporären Umleitungen führen. Dadurch
entstehen Kreisen und Gemeinden häufig erhöhte Kosten, welche nachweisbar und
zuordenbar durch Maßnahmen des Bundes an Bundesstraßen verursacht
wurden (www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article249172870/Landkreis-mus
s-Sanierung-der-Umleitungen-selbst-zahlen.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist es zutreffend, dass der Bund keine Aufwendungen für Schäden an Kreis-
und Gemeindestraßen ersetzt, die nicht Teil von offiziellen Umleitungen
sind, welche durch Sperrungen von Autobahnen nach Unfällen entstehen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Ist es zutreffend, dass der Bund keine Aufwendungen für Schäden an Kreis-
und Gemeindestraßen ersetzt, die nicht Teil von offiziellen Umleitungen
sind, welche durch Baumaßnahmen an Bundesstraßen entstehen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Gab es in den letzten zehn Jahren Fälle, in denen der Bund Aufwendungen
für Reparaturen von Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen, welche nicht
Teil offizieller Umleitungen für gesperrte Bundesstraßen waren, teilweise
oder zur Gänze erstattet hat (wenn ja, bitte die Fälle einzeln auflisten)?
4. Gab es in den letzten zehn Jahren Fälle, in denen der Bund Aufwendungen
für Reparaturen von Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen, welche nicht
Teil offizieller Umleitungen für gesperrte Bundesstraßen waren, teilweise
oder zur Gänze erstattet hat, ohne dass dies gesondert von den betroffenen
Kreisen und Gemeinden beantragt werden musste (wenn ja, bitte die Fälle
einzeln auflisten)?
5. Wie oft haben sich ggf. Kreise und Gemeinden in den letzten zehn Jahren
mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für Reparaturen von durch
Ausweichverkehr an Kreis- oder Gemeindestraßen entstandene Schäden an das
Bundesministerium für Verkehr gewandt?
6. Wie verteilten sich diese möglichen Anträge anteilig auf Kreise versus
Gemeinden (vgl. Frage 5)?
7. In wie vielen Fällen wurde den möglicherweise anfragenden Kreisen und
Gemeinden hierauf finanzielle Unterstützung seitens des Bundes gewährt
(bitte ggf. nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)?
8. In welcher Höhe wurden diese möglichen finanziellen Unterstützungen
gewährt (vgl. Frage 7; bitte ggf. den Gesamtwert der letzten zehn Jahre, den
Durchschnittswert sowie die fünf höchsten Beträge mit den jeweils
begünstigten Kreisen oder Gemeinden angeben)?
Berlin, den 16. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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