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Mögliche Kostenbeteiligung des Bundes an Reparaturen von durch Ausweichverkehr infolge gesperrter Bundesstraßen entstandenen Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen

dip / drucksache 23.06.2026 · WP 21 · 21/6607 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Mögliche Kostenbeteiligung des Bundes an Reparaturen von durch Ausweichverkehr infolge gesperrter Bundesstraßen entstandenen Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen Deutscher Bundestag Drucksache 21/6607 21. Wahlperiode 23.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto Strauß, Andreas Mayer, Carsten Becker und der Fraktion der AfD Mögliche Kostenbeteiligung des Bundes an Reparaturen von durch Ausweichverkehr infolge gesperrter Bundesstraßen entstandenen Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen Bei Sperrungen von Bundesstraßen entsteht für gewöhnlich Ausweichverkehr, der nicht nur der offiziellen Umleitung folgt. Sind diese Straßen nicht für das erhöhte Verkehrsaufkommen ausgelegt, entstehen durch diesen Ausweichverkehr erhöhte Abnutzung und Schäden und daraus resultierend ein höherer Reparaturbedarf mit den entsprechenden Kosten. Gemäß § 14 Absatz 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) sind dem Träger der Straßenbaulast einer Umleitung die zur Beseitigung wesentlicher durch die Umleitung des Verkehrs verursachter Schäden erforderlichen Aufwendungen zu erstatten (www.gesetze-im-internet.de/fstrg/BJNR009030953.html). Laut Zeitungsberichten erstattet der Bund jedoch nicht die Aufwendungen für Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen, welche nicht Teil von offiziellen Umleitungen sind; so zum Beispiel bei Unfällen, die eine Sperrung der Autobahn erforderlich machen und zu temporären Umleitungen führen. Dadurch entstehen Kreisen und Gemeinden häufig erhöhte Kosten, welche nachweisbar und zuordenbar durch Maßnahmen des Bundes an Bundesstraßen verursacht wurden (www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article249172870/Landkreis-mus s-Sanierung-der-Umleitungen-selbst-zahlen.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist es zutreffend, dass der Bund keine Aufwendungen für Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen ersetzt, die nicht Teil von offiziellen Umleitungen sind, welche durch Sperrungen von Autobahnen nach Unfällen entstehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 2. Ist es zutreffend, dass der Bund keine Aufwendungen für Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen ersetzt, die nicht Teil von offiziellen Umleitungen sind, welche durch Baumaßnahmen an Bundesstraßen entstehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 3. Gab es in den letzten zehn Jahren Fälle, in denen der Bund Aufwendungen für Reparaturen von Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen, welche nicht Teil offizieller Umleitungen für gesperrte Bundesstraßen waren, teilweise oder zur Gänze erstattet hat (wenn ja, bitte die Fälle einzeln auflisten)? 4. Gab es in den letzten zehn Jahren Fälle, in denen der Bund Aufwendungen für Reparaturen von Schäden an Kreis- und Gemeindestraßen, welche nicht Teil offizieller Umleitungen für gesperrte Bundesstraßen waren, teilweise oder zur Gänze erstattet hat, ohne dass dies gesondert von den betroffenen Kreisen und Gemeinden beantragt werden musste (wenn ja, bitte die Fälle einzeln auflisten)? 5. Wie oft haben sich ggf. Kreise und Gemeinden in den letzten zehn Jahren mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für Reparaturen von durch Ausweichverkehr an Kreis- oder Gemeindestraßen entstandene Schäden an das Bundesministerium für Verkehr gewandt? 6. Wie verteilten sich diese möglichen Anträge anteilig auf Kreise versus Gemeinden (vgl. Frage 5)? 7. In wie vielen Fällen wurde den möglicherweise anfragenden Kreisen und Gemeinden hierauf finanzielle Unterstützung seitens des Bundes gewährt (bitte ggf. nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)? 8. In welcher Höhe wurden diese möglichen finanziellen Unterstützungen gewährt (vgl. Frage 7; bitte ggf. den Gesamtwert der letzten zehn Jahre, den Durchschnittswert sowie die fünf höchsten Beträge mit den jeweils begünstigten Kreisen oder Gemeinden angeben)? Berlin, den 16. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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