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Empfehlungen für gesundes Essen - Mehr Information und Transparenz

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6031 · Antrag · Original ↗

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Empfehlungen für gesundes Essen - Mehr Information und Transparenz Antrag der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Stefan Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Alexander Arpaschi, Joachim Bloch, René Bochmann, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Achim Köhler, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Tobias Matthias Peterka, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Empfehlungen für gesundes Essen – Mehr Information und Transparenz Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Ernährungswissenschaftliche Studien und deren Endpunkte sind wichtig, um ernährungsbezogene Erkenntnisse zu gewinnen und neue ernährungswissenschaftliche Fragestellungen abzuleiten. Dem gegenüber sind sie auch teilweise kritischen Betrachtungsweisen ausgesetzt, da sie häufig keine direkte Kausalität, also Ursache- Wirkungs-Beziehung, sondern lediglich Korrelationen, also Zusammenhänge, zeigen. Dies liegt an der Schwierigkeit, hochwertige randomisiert-kontrollierte Studien im Ernährungsbereich durchzuführen. Die meisten Erkenntnisse stammen aus epidemiologischen Studien wie Kohorten-Studien, die zeigen, dass eine bestimmte Ernährungsweise mit einer Krankheit assoziiert ist, aber nicht zwingend die Ursache dafür sein muss. Ernährungsstudien sind wie eingangs erwähnt absolut notwendig, um Risikofaktoren für Krankheiten zu identifizieren, aber die daraus abgeleiteten Empfehlungen sollten nicht als absolute, begründende Beweise missverstanden werden. Besonders dann nicht, wenn diese überwiegend auf beobachtenden epidemiologischen Studiendesigns basieren. Sie liefern vielmehr Hinweise auf Wahrscheinlichkeit, jedoch keinen endgültigen wissenschaftlichen Beweis (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/27711975/). II. Der Deutsche Bundestag begrüßt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der eigenverantwortlich entscheidet und dabei Zugang zu verständlichen, vollständigen und überprüfbaren Informationen erhält; eine evidenzbasierte Verbraucherinformation, die zwischen Beobachtungsbefunden (Assoziationen), Mechanismen biologischer Plausibilität und Ergebnissen aus Interventionsstudien nachvollziehbar unterscheidet; eine staatliche Kommunikation, die keine überzogenen Deutscher Bundestag Drucksache 21/6031 21. Wahlperiode 20.05.2026 Kausalbehauptungen aus methodisch schwacher oder widersprüchlicher Datenlage ableitet. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. verbindliche Transparenz- und Evidenzstandards für staatliche Ernährungskommunikation einzuführen und sicherzustellen, dass Veröffentlichungen des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE), die Ernährungsempfehlungen oder gesundheitsbezogene Aussagen für die Allgemeinbevölkerung enthalten, verbindlich und gut sichtbar mindestens ausweisen: a) die Art der Evidenzgrundlage (z. B. randomisierte Interventionsstudien, prospektive Kohortenstudien, Fall-Kontroll-Studien, systematische Übersichten/Metaanalysen), b) den Evidenzgrad und die Vertrauenswürdigkeit der Aussage nach einem standardisierten, transparenten Bewertungsverfahren (z. B. GRADE oder ein gleichwertiges Schema), c) die Stärke der Aussage (z. B. „Hinweis auf Assoziation“/„wahrscheinlicher kausaler Zusammenhang“), d) zentrale Limitationen und Unsicherheiten (insbesondere Confounding, Messunsicherheit, Heterogenität der Ergebnisse) in einer kurzen, verständlichen Zusammenfassung, e) soweit möglich Effektstärke und Unsicherheitsbereich (z. B. Konfidenzintervalle) in verständlicher Form sowie festzulegen, dass Empfehlungen, die überwiegend auf Beobachtungsdaten beruhen, nicht als gesicherte Ursache- Wirkungs-Beziehungen dargestellt werden dürfen, sondern als evidenzgraduierte Orientierung, bei der Unsicherheiten und Alternativerklärungen klar benannt werden; bei wesentlichen Ernährungsempfehlungen des BZfE jeweils eine kurze öffentliche Evidenzsynopse vorzusehen, die nachvollziehbar darlegt, welche Studien und Bewertungen der Empfehlung zugrunde liegen; 2. methodisch hochwertige prospektive Interventionsforschung im Ernährungsbereich gezielt zu stärken und Richtlinien und Förderprioritäten für das zuständige Bundesministerium zu erarbeiten, die die Konzeption, Durchführung und Evaluation methodisch hochwertiger prospektiver Interventionsstudien fördern, insbesondere durch: a) Förderung pragmatischer randomisierter Studien in alltagsnahen Settings (z. B. Schulen, Betriebe, kommunale Einrichtungen), b) Förderung von Studien mit klinisch relevanten Endpunkten oder validierten Surrogatendpunkten, c) verbindliche Vorregistrierung von Studienprotokollen und Analyseplänen, d) Vorgaben zur Qualitätssicherung (Bias Minimierung, Adhärenzkonzepte, unabhängige Auswertung, nachvollziehbare Berichterstattung); eine Förderlinie zu schaffen oder auszubauen, die Replikationsstudien sowie Forschungsvorhaben unterstützt, die Evidenz aus unterschiedlichen methodischen Ansätzen (z. B. Interventionsstudien, Kohorten, Mechanismenforschung, natürliche Experimente) systematisch triangulieren, um robuste Aussagen zu ermöglichen; 3. Förderung von Beobachtungs- und Fall-Kontroll-Studien an strenge Qualitätskriterien zu binden und neue Förderentscheidungen im ernährungswissenschaftlichen Bereich an methodische Mindeststandards zu knüpfen, insbesondere: a) Vorregistrierung der Fragestellung und des Analyseplans, b) nachvollziehbare Confounder-Strategie inklusive Sensitivitätsanalysen, c) validierte Messinstrumente bzw. begleitende Validierungsstudien, d) Plan zur Replikation in unabhängigen Datensätzen/Kohorten (soweit realistisch), e) größtmögliche Datentransparenz und Nachvollziehbarkeit (z. B. Datenzugangskonzepte, Veröffentlichung von Auswertungscode), unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben; sicherzustellen, dass aus einzelnen Beobachtungsstudien ohne hinreichende Gesamtevidenz keine weitreichenden, definitiv formulierten Kausalempfehlungen für die Allgemeinbevölkerung abgeleitet werden; 4. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung zu stärken und Verfahren zur Qualitätssicherung staatlicher Empfehlungen so auszugestalten, dass a) Interessenkonflikte bei Erstellung und Bewertung transparent offengelegt und angemessen berücksichtigt werden, b) eine methodische externe Begutachtung (Peer Review) für zentrale Empfehlungen vorgesehen wird, c) Empfehlungen nach einem festen Aktualisierungszyklus überprüft und bei neuer Evidenz angepasst werden. Berlin, den 19. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Ernährungskommunikation staatlicher Stellen beeinflusst alltägliche Gesundheitsentscheidungen, wie Einkauf, Verzehr oder Vorsorge in der Breite der Bevölkerung. Gerade weil diese Kommunikation als amtlich wahrgenommen wird, muss sie verständlich, überprüfbar, methodisch sauber eingeordnet und in ihren Unsicherheiten transparent sein, um Vertrauen zu sichern und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Eigenverantwortliche Entscheidungen setzen voraus, dass Informationen nicht irreführend und verständlich bereitgestellt werden. In der Gesundheits- und Leitlinienmethodik ist international anerkannt, dass Aussagen zur Wirksamkeit bzw. Kausalität nach Evidenzart und Vertrauenswürdigkeit zu unterscheiden sind. Der GRADE- (Grading of Recommendations Assessment, Development and Evaluation-)Ansatz liefert hierfür ein etabliertes, transparentes Verfahren zur Bewertung der Sicherheit und Verlässlichkeit der Evidenz und zur Ableitung der Stärke von Empfehlungen (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1865921709001585). Eine solche Trennung ist besonders wichtig, weil Beobachtungsstudien typischerweise nur Zusammenhänge zeigen (Assoziationen), während belastbarere Kausalaussagen regelmäßig Interventions- bzw. randomisierte Evidenz oder zumindest triangulierte Gesamtevidenz erfordern. Das System GRADE lässt sich auch in der Ernährungsforschung zur Bewertung der Vertrauenswürdigkeit von Evidenz aus Beobachtungsstudien anwenden (www.cochrane.de/news/f%C3%BCr- fortgeschrittene-grade-der-ern%C3%A4hrungsforschung). Gerade in der Ernährungsforschung ist gut beschrieben, dass aus Beobachtungsdaten häufig scheinbar signifikante Zusammenhänge entstehen können, die wesentlich durch sogenanntes Residual Confounding (Reststörgröße), Messfehler und selektive Berichterstattung geprägt sind (https://shohrehdavoodi.com/wp-content/uplo- ads/2020/07/Challenges-of-Nutritional-Epidemiological-Research.pdf). Daraus abgeleitete kausale Formulierungen sind wissenschaftlich riskant. Methodische Leitprinzipien wie Core-GRADE betonen entsprechend, dass starke Empfehlungen bei niedriger Evidenzsicherheit grundsätzlich zu vermeiden sind (www.bmj.com/ content/389/bmj-2024-083867). Zusätzlich gilt für staatliche Risikokommunikation als bewährte Verfahrensweise, den Bewertungsprozess transparent darzustellen und Unsicherheiten nicht zu verschleiern (www.bfr.bund.de/ risikokommunikation/). Die Forderung nach sichtbarer Evidenzkennzeichnung, wie Evidenzart, Evidenzgrad, Aussagekraft, Limitationen und Effektstärken/Unsicherheitsbereiche, ist sachgerecht, weil sie die zentrale Voraussetzung schafft, dass Bürger eine Aussage einordnen und überprüfen können, statt sie als „amtliche Gewissheit“ misszuverstehen. Der GRADE-Ansatz ist hierfür ein international breit genutzter Standard zur transparenten Bewertung der Evidenzsicherheit (ebd. www.sciencedirect.com). Auch für laienverständliche Gesundheitsinformation existieren methodische Vorgaben, Effekte in absolute Zahlen zu übersetzen, Unsicherheiten zu benennen und Darstellungen so zu wählen, dass sie nicht irreführen, wie z. B. keine rein relativen Risikoreduktionen ohne Kontext. Das ist in Deutschland u. a. im Methodenpapier des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) ausdrücklich verankert (www.iqwig.de/methoden/allgemeine-methoden_version-5-0.pdf). Eine kurze öffentliche Evidenzsynopse pro wesentlicher Empfehlung stärkt darüber hinaus die Nachvollziehbarkeit, weil sie offenlegt, welche Studien herangezogen wurden und wie die Gesamtevidenz bewertet wurde. Für systematische Übersichten existiert mit PRISMA 2020 ein internationaler Berichtsstandard, der Transparenz und Vollständigkeit der Darstellung verbessert (www.bmj.com/content/372/bmj.n71). Die Stärkung hochwertiger Interventionsforschung ist folgerichtig, weil viele ernährungsbezogene Politik- und Lebensstilbotschaften derzeit zwangsläufig auf Beobachtungsdaten beruhen, die kausal häufig unsicher sind. Die Notwendigkeit methodischer Reformen und robusterer Designs in der Ernährungsepidemiologie ist prominent beschrieben (www.sciencedirect.com/science/ article/pii/S1865921709001585). Die geforderte Vorregistrierung von Studienprotokollen und Analyseplänen adressiert zudem selektive Berichterstattung und erhöht die Überprüfbarkeit. Für klinische Studien ist prospektive Registrierung seit Jahren als Standard in der wissenschaftlichen Publikationspraxis verankert (www.icmje.org/recommendations/browse/publishing-and-editorial-issues/clinical-trial-registration.html). Die explizite Förderung von Replikation und Triangulation ist wissenschaftlich begründet, weil Robustheit der Ergebnisse steigt, wenn unterschiedliche methodische Ansätze mit jeweils verschiedenen Bias-Quellen zu konsistenten Schlüssen führen (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28108528/). Beobachtungsforschung bleibt im Ernährungsbereich wichtig, ist aber besonders anfällig für Verzerrung (Confounding), Messfehler und heterogene Ergebnisse. Entsprechend sollte staatliche Förderung an Mindeststandards geknüpft sein. Dazu gehören, transparente Confounder-Strategien, Sensitivitätsanalysen, Validierung der Messinstrumente und klare Dokumentation. Dass Messfehler in der Ernährungserhebung die Ableitung belastbarer „Diet–Health“-Beziehungen beeinträchtigen können, wird in der Fachliteratur ausdrücklich thematisiert. Neuere Übersichten kritisieren u. a. unzureichende Validierung von Verzehrhäufigkeitsfragebogen (FFQ)-basierten Variablen in Teilen der Ernährungsepidemiologie (www.nature.com/articles/s41430-026-01712-7). Die Forderung nach Präregistrierung, Datenzugangskonzepten und Veröffentlichung von Auswertungscodes stützt sich zudem auf moderne Open-Science-Standards. Für Beobachtungsstudien, die kausale Effekte schätzen (Target-Trial- Emulation), empfiehlt der aktuelle TARGET-Reportingstandard explizit auch Studienregistrierung sowie das Teilen von Daten und Codes als Transparenzanforderung (https://jamanetwork.com/journals/jama/fullar- ticle/2837724). Ergänzend liefern die FAIR-Prinzipien einen international etablierten Rahmen, um Daten (und damit Nachvollziehbarkeit/Reuse) systematisch zu verbessern – kompatibel auch mit datenschutzkonformen Zugangslösungen (www.nature.com/articles/sdata201618). Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig festzulegen, dass aus Einzel-Beobachtungsstudien ohne hinreichende Gesamtevidenz keine weitreichenden, definitiv formulierten Kausalempfehlungen für die Allgemeinbevölkerung abgeleitet werden sollen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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