Strategien und Instrumente des Auswärtigen Amts zur Identifikation und Bekämpfung von Desinformationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14469) (Antwort zu Drs. 21/419)
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Strategien und Instrumente des Auswärtigen Amts zur Identifikation und Bekämpfung von Desinformationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14469) (Antwort zu Drs. 21/419)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/614
21. Wahlperiode 20.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Udo Theodor
Hemmelgarn, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 21/419 –
Strategien und Instrumente des Auswärtigen Amts zur Identifikation und
Bekämpfung von Desinformationen
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14469)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der Bekämpfung von Desinformationen hat das Auswärtige Amt
(AA) die Wahlen im Ausland beobachtet und untersucht. Eine vom
Auswärtigen Amt geförderte Analyse des Beratungsnetzwerks polisphere zur
Desinformation bei den US-Präsidentschaftswahlen wird vom AA geheim gehalten,
weil eine Veröffentlichung „die US-Regierung als unangemessen“ empfinden
dürfte, zudem würde eine Veröffentlichung die „Beziehungen zu Dritten
Staaten“ belasten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14469 sowie www.polispher
e.eu/de/team/#ps-kurzbio, www.progressives-zentrum.org/).
Der Geschäftsführer von polisphere verweist in seiner Stellungnahme zu den
Analyseergebnissen der US-Präsidentschaftswahlen auf die Verbreitung
zahlreicher Desinformationen durch Anhänger der „Make America Great Again“-
Bewegung (MAGA), insbesondere unter Verweis auf deren Verbindungen zu
radikalisierten Gruppierungen. Zudem hebt er hervor, dass Russland als
besonders aktiver Akteur („Protagonist“) in die Wahlprozesse involviert
gewesen sei (vgl. www.youtube.com/watch?v=YiMBxwVOCCA, Min. 8:50 bis
11:00).
Angesichts der bislang nicht veröffentlichten Analyseergebnisse sowie der
mangelnden Transparenz hinsichtlich der verwendeten Methodik stellt sich
den Fragestellern die Frage, inwieweit das Auswärtige Amt seine
Beobachtungstätigkeit im Ausland auf einer klar definierten und öffentlich
nachvollziehbaren Zielsetzung gründet. Kritisch zu hinterfragen ist in den Augen der
Fragesteller dabei, ob diese Maßnahmen primär der legitimen Bekämpfung
von Desinformation dienen oder ob vielmehr die Gefahr besteht, dass sie als
politische Manipulationsstrategie zur Durchsetzung spezifischer
geopolitischer Interessen interpretiert werden könnten.
Laut Prof. Dr. Andreas Jungherr, Professor für Politikwissenschaft mit
Schwerpunkt Digitale Transformation an der Universität Bamberg, ist der Be-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
griff „Desinformation“ wissenschaftlich umstritten. Die Warnung vor
Desinformationen als große Gefahr für die Demokratie sei übertrieben (vgl. www.
pw-portal.de/repraesentation-und-parlamentarismus/ueberblick/politikwissens
chaftler-jungherr-warnungen-vor-desinformation-als-grosse-gefahr-fuer-die-d
emokratie-sind-uebertrieben#_ftn15).
Trotz wissenschaftlicher Kontroversen über den Einfluss von Desinformation
auf die Öffentlichkeit fördert die Bundesregierung zahlreiche Projekte zur
Stärkung der Resilienz gegen Desinformation, insbesondere in geopolitisch
sensiblen Regionen. Beispiele hierfür sind die Resilienzinitiative in den
baltischen Ländern mit jährlich 1 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache
20/14469) sowie 3 Mio. Euro als Fördermittel im Zeitraum von 2023 bis 2025
für die Republik Moldau. Weitere Projekte gibt es in Nordmazedonien, im
Westlichen Balkan und im Kosovo (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14981,
S. 36 f.). Bei einer derart selektiven Beobachtung und Förderung besteht nach
Auffassung der Fragesteller das Risiko, dass die Bundesregierung bei der
Bekämpfung von Desinformationen in Drittstaaten Einfluss auf die öffentliche
Meinungsbildung nimmt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Begriff „Desinformation“ bezeichnet nachweislich falsche oder
irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder
Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche
Sicherheit und Ordnung erheblich stören können. Insbesondere im Umfeld von
Wahlen besteht die Gefahr, dass ausländische Akteure versuchen, mittels
Desinformation oder gezielter Manipulation von Informationen Einfluss auf
Debatten und damit die demokratische Meinungsbildung zu nehmen. Dabei ist es nur
schwer messbar, welche konkreten Auswirkungen Desinformation und
Informationsmanipulation (z. B. der Einsatz von Bots, gefälschten Websites, etc.)
auf die Meinungsbildung haben. Es besteht jedoch die Gefahr, dass der freie
Diskurs beeinträchtigt und das Vertrauen in demokratische Prozesse – z. B.
durch die Verbreitung von gezielten Falschinformationen zu Wahlabläufen –
untergraben wird. Zudem wirken sich Desinformation und ausländische
Informationsmanipulation mittelbar auf die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik
aus. Dies gilt insbesondere, wenn Partnerstaaten destabilisiert werden oder die
Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland gezielt untergraben wird.
Das Auswärtige Amt hat den gesetzlichen Auftrag, die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu vertreten sowie die Bundesregierung über
Verhältnisse und Entwicklungen im Ausland zu unterrichten (§ 1 Absatz 2
GAD). Diesem Auftrag kommt das Auswärtige Amt durch die Erstellung von
Lagebildern und Berichterstattung über die Entwicklungen im Ausland nach.
Im Rahmen des Auftrags des GAD beobachtet das Auswärtige Amt auch
öffentliche Debatten in den sozialen Medien. Hierzu gehört auch die
anlassbezogene Analyse von möglichen inauthentischen Verzerrungen und der
Informationsmanipulation in sozialen Mediendebatten. Diese Analyseerkenntnisse
fließen als Teil von Lagebildern in die interne außenpolitische
Entscheidungsfindung ein.
Desinformation ist ein globales Phänomen und eine gesamtstaatliche und
gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Deshalb tauscht sich die
Bundesregierung international mit Partnern insbesondere im Rahmen der Europäischen
Union, der NATO und der G7 aus. Zudem findet ein Austausch mit Forschung
und Zivilgesellschaft statt. Im Rahmen des globalen Einsatzes für Demokratie
und zur Stärkung der Meinungsfreiheit fördert das Auswärtige Amt
zivilgesellschaftliche Projekte. Hierzu gehört die Stärkung der gesellschaftlichen
Resilienz z. B. durch die Förderung von Medienverständnis ebenso wie die Analyse
von Methoden der Informationsmanipulation. Im Rahmen dieser
Projektförderung werden auch Publikationen und Analysen von zivilgesellschaftlichen
Organisationen erstellt.
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Aussagen des
Geschäftsführers von „polisphere“ beziehen sich allgemein auf
Kommunikationsstrategien im US-Wahlkampf (vgl. www.youtube.com/watch?v=YiMBxwVOCCA),
nicht auf die im Auftrag des Auswärtigen Amtes erstellte interne Analyse.
1. Hat das Auswärtige Amt mit der damaligen US-Regierung die
Zustimmung zur Untersuchung von Desinformationen und
Informationsmanipulationen im Kontext der Präsidentschaftswahlen in den USA durch das
Beratungsnetzwerk polisphere gefunden, wenn ja, in welcher Form, und
durch welche Behörde wurde die Zustimmung erteilt, und wenn nein, aus
welchem Grund?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7b der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14469 verwiesen.
2. Hat das Auswärtige Amt im Rahmen seiner Aktivitäten gegen
ausländische Informationsmanipulation in den vergangenen Jahren Wahlen im
Ausland beobachtet, analysiert oder bewertet, beispielsweise in Kosovo,
Rumänien oder Polen, und wenn ja,
a) welche Länder waren betroffen,
b) mit welchen Partnerinstitutionen (Forschungseinrichtungen,
Nichtregierungsorganisationen [NGOs], lokale Behörden) wurde dabei
kooperiert,
c) liegen hierzu Analyseberichte oder eine ähnliche Form vor, und sind
diese ggf. öffentlich einsehbar?
3. Wenn Frage 2 bejaht wurde, inwieweit erfolgten diese Beobachtungen in
Übereinstimmung mit den betroffenen Staaten, und wurden bei allen
Untersuchungen bzw. Beobachtungen formale Zustimmungen eingeholt?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. Liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Ursachen, Akteure und
Verbreitungsmechanismen von Desinformation im Kontext des Konflikts
zwischen Indien und Pakistan vor, und wenn ja, welche Erkenntnisse
(www.tagesschau.de/ausland/asien/informationskrieg-indien-pakistan-10
0.html)?
Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die über die bestehende
Medienberichterstattung vor Ort hinausgehen.
5. Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Pressefreiheit
gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) und der diplomatischen Pflicht
zur Nichteinmischung gemäß Artikel 41 des Wiener Übereinkommens
über diplomatische Beziehungen (WÜD) zu der öffentlichen Äußerung
des ukrainischen Botschafters Oleksii Makeiev eine eigene Auffassung
gebildet, nach der er die Unabhängigkeit der deutschen Medien wie
beispielsweise der „Berliner Zeitung“ von russischem Einfluss bezweifelte,
und wenn ja, welche ist dies (vgl. x.com/Makeiev/status/1775128024582
693283)?
Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Wiener Übereinkommens über
diplomatische Beziehungen gehört zu den Aufgaben einer diplomatischen Mission
unter anderem, „die Interessen des Entsendestaats und seiner Angehörigen im
Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen“.
Die Verpflichtung nach Artikel 41 Absatz 1 Satz 2 des Wiener
Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, sich nicht in innere Angelegenheiten
des Empfangsstaats einzumischen, verwehrt daher dem Diplomaten nicht
generell, sich zu Angelegenheiten des Empfangsstaats öffentlich zu äußern.
6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit im Referat 607
„Strategische Kommunikation“ des Auswärtigen Amts tätig, sind
strukturelle Veränderungen im Personalbestand, etwa durch eine Aufstockung
oder Reduktion von Stellen, vorgesehen, und wenn ja, welche
politischen, strategischen oder administrativen Gründe liegen diesen
Planungen zugrunde?
Referat 607 hat derzeit 14 Mitarbeitende. Es sind keine strukturellen
Änderungen im Personalbestand geplant.
7. Welche spezifischen Kampagnen, Analysen oder Forschungsprojekte zur
strategischen Kommunikation (z. B. rumoursaboutgermany.info) wurden
vom Auswärtige Amt konzipiert, betreut oder finanziert (bitte eine
chronologische Übersicht mit Projektbezeichnungen, dem Zeitraum der
Durchführung und den beteiligten Akteuren zusammenstellen)?
Unter strategischer Kommunikation versteht die Bundesregierung mittel- bis
langfristig geplante Kommunikation im Rahmen der regierungsamtlichen
Öffentlichkeitsarbeit gegenüber dem In- und Ausland. Es gilt, verlässliche
Informationen zielgruppengerecht und nachhaltig zu vermitteln, um sowohl im
digitalen Raum, aber auch in direktem Kontakt mit Menschen im In- und
Ausland Werte und Interessen der deutschen Außenpolitik sichtbar und Positionen
verständlich zu machen. In der aktuellen 21. Legislaturperiode hat das
Auswärtige Amt eine Kampagne zum Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs
in Europa vor 80 Jahren durchgeführt, an der Auslandsvertretungen weltweit
mitgewirkt haben.
8. Plant das Auswärtige Amt derzeit neue Maßnahmen im Bereich der
strategischen Kommunikation, insbesondere im Hinblick auf die
Konzeption, Förderung oder Durchführung von Kampagnen, auf Analysen oder
Forschungsprojekte, wenn ja, welche konkreten Vorhaben befinden sich
in Planung, und in welchem thematischen und zeitlichen Rahmen sollen
diese umgesetzt werden?
Der Koalitionsvertrag sieht einen Ausbau der strategischen
Auslandskommunikation vor. Derzeit werden Optionen zur Umsetzung dieses Zieles erarbeitet,
um die Kommunikation deutscher Interessen weiter zu stärken.
9. Welche Drittstaaten oder internationalen Akteure stehen im Fokus der
trilateralen Zusammenarbeit zwischen den Außenministerien
Deutschlands, Frankreichs und Polens zum Umgang mit ausländischer
Informationsmanipulation (sog. Weimar alert and response system), und welche
geografischen Regionen (z. B. Osteuropa, Westbalkan, Afrika) werden
prioritär betrachtet (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14469, S. 5)?
11. Welche zivilgesellschaftlichen oder medialen Akteure, einschließlich
Nichtregierungsorganisationen, Journalisten und Social-Media-
Influencer, werden im Rahmen des Weimar alert and response system durch das
Auswärtige Amt finanziell oder operativ gefördert bzw. in ihrer Tätigkeit
unterstützt (vgl. Frage 10)?
Die Fragen 9 und 11 werden zusammen beantwortet.
Die Außenministerinnen und Außenminister Deutschlands, Polens und
Frankreichs haben am 12. Februar 2024 das „Weimar alert und response system“
etabliert. In diesem Rahmen findet ein enger Austausch auf allen Ebenen zum
Umgang mit ausländischer Informationsmanipulation statt. Im Fokus steht der
informelle Austausch über Analyseerkenntnisse zu Mechanismen der
ausländischen Informationsmanipulation, möglichen Kampagnen sowie das
Vorantreiben gemeinsamer Initiativen auf europäischer Ebene. Wiederholt wurde
gemeinsam der Reaktionsmechanismus des EU-„Rapid Alert System“ ausgelöst,
um EU-übergreifende Reaktionen und Informationsteilung zu initiieren. Eine
regionale Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Zudem findet keine
Projektförderung durch das „Weimar alert und response system“ statt.
10. Mit welchen Nichtregierungsorganisationen haben sich die
Europastaatsminister Deutschlands und Frankreichs im Rahmen einer gemeinsamen
Sitzung zur Bekämpfung von Desinformation getroffen, und welche
Themen und Fragestellungen wurden bei diesem Austausch konkret
diskutiert (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14469, S. 5)?
Die zu dem Zeitpunkt amtierende deutsche Europastaatsministerin Lührmann
und der französische Staatsminister Barrot trafen sich am 28. Mai 2024 zum
Austausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft, um darüber zu sprechen, wie
Regierungen, Medien, Onlineplattformen und Zivilgesellschaft ihre
Anstrengungen zur Stärkung europäischer Gesellschaften ausbauen können. An dem
Austausch nahmen Vertreterinnen und Vertreter der „Bertelsmann Stiftung“,
von „Democracy Reporting International“, des „Jacques Delors Centres“, der
„Stiftung Neue Verantwortung“, von „Reset“, von „HateAid“, der „Alfred
Landecker Stiftung“, von „CORRECTIV“, der „Amadeu Antonio Stiftung“ und
des „Hans Bredow Instituts“ teil.
12. War die Bekämpfung ausländischer Desinformation und
Informationsmanipulation im Kontext der Bundestagswahl 2025 ein Thema des
Auswärtigen Amts, und wenn ja,
a) mit welchen Forschungsinstituten, Recherchenetzwerken oder
vergleichbaren Institutionen hat das Auswärtige Amt
zusammengearbeitet, um entsprechende Desinformationskampagnen zu identifizieren,
zu analysieren und zu bewerten,
b) liegt hierzu ein Analysebericht oder eine vergleichbare Auswertung
vor, und wenn ja, ist dieser oder diese öffentlich zugänglich,
c) wurde ein entsprechendes Analyseergebnis an Drittstaaten oder
internationale Partner übermittelt, und wenn ja, an welche Staaten oder
Organisationen?
13. Kam der im Rahmen des Weimarer Dreiecks etablierte
Kommunikationskanal zwischen den Außenministerien Deutschlands, Frankreichs und
Polens bei der Identifizierung oder Bewertung möglicher ausländischer
Desinformation im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 zum
Einsatz, wenn ja, inwiefern, und welche konkreten Ergebnisse oder
Erkenntnisse liegen dazu vor?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Ausländische Desinformation ist eine gesamtstaatliche und
gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Deshalb arbeitet die Bundesregierung
ressortübergreifend zusammen. Das Auswärtige Amt bringt im Rahmen des gesetzlichen
Auftrages die außenpolitische Kompetenz sowie Erkenntnisse über außenpolitische
Entwicklungen in diesen ressortübergreifenden Austausch ein. Dabei fokussiert
die Arbeit des Auswärtigen Amts ausschließlich auf ausländische Akteure. Im
Vorfeld der Bundestagswahl wurden Hinweise geprüft zu pro-russischer
Desinformation, die im EU-Kreis vor allem über das EU-„Rapid Alert System“ an
das Auswärtige Amt übermittelt wurden. Im Nachgang der Bundestagswahl hat
das Auswärtige Amt über die Plattform auch eigene Erkenntnisse über
Methoden von versuchter ausländischer Informationsmanipulation mit EU-Partnern
geteilt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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