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Strategien und Instrumente des Auswärtigen Amts zur Identifikation und Bekämpfung von Desinformationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14469) (Antwort zu Drs. 21/419)

dip / drucksache 20.06.2025 · WP 21 · 21/614 · Antwort · Original ↗

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Strategien und Instrumente des Auswärtigen Amts zur Identifikation und Bekämpfung von Desinformationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14469) (Antwort zu Drs. 21/419) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/614 21. Wahlperiode 20.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Udo Theodor Hemmelgarn, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/419 – Strategien und Instrumente des Auswärtigen Amts zur Identifikation und Bekämpfung von Desinformationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14469) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der Bekämpfung von Desinformationen hat das Auswärtige Amt (AA) die Wahlen im Ausland beobachtet und untersucht. Eine vom Auswärtigen Amt geförderte Analyse des Beratungsnetzwerks polisphere zur Desinformation bei den US-Präsidentschaftswahlen wird vom AA geheim gehalten, weil eine Veröffentlichung „die US-Regierung als unangemessen“ empfinden dürfte, zudem würde eine Veröffentlichung die „Beziehungen zu Dritten Staaten“ belasten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14469 sowie www.polispher e.eu/de/team/#ps-kurzbio, www.progressives-zentrum.org/). Der Geschäftsführer von polisphere verweist in seiner Stellungnahme zu den Analyseergebnissen der US-Präsidentschaftswahlen auf die Verbreitung zahlreicher Desinformationen durch Anhänger der „Make America Great Again“- Bewegung (MAGA), insbesondere unter Verweis auf deren Verbindungen zu radikalisierten Gruppierungen. Zudem hebt er hervor, dass Russland als besonders aktiver Akteur („Protagonist“) in die Wahlprozesse involviert gewesen sei (vgl. www.youtube.com/watch?v=YiMBxwVOCCA, Min. 8:50 bis 11:00). Angesichts der bislang nicht veröffentlichten Analyseergebnisse sowie der mangelnden Transparenz hinsichtlich der verwendeten Methodik stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit das Auswärtige Amt seine Beobachtungstätigkeit im Ausland auf einer klar definierten und öffentlich nachvollziehbaren Zielsetzung gründet. Kritisch zu hinterfragen ist in den Augen der Fragesteller dabei, ob diese Maßnahmen primär der legitimen Bekämpfung von Desinformation dienen oder ob vielmehr die Gefahr besteht, dass sie als politische Manipulationsstrategie zur Durchsetzung spezifischer geopolitischer Interessen interpretiert werden könnten. Laut Prof. Dr. Andreas Jungherr, Professor für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Digitale Transformation an der Universität Bamberg, ist der Be- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. griff „Desinformation“ wissenschaftlich umstritten. Die Warnung vor Desinformationen als große Gefahr für die Demokratie sei übertrieben (vgl. www. pw-portal.de/repraesentation-und-parlamentarismus/ueberblick/politikwissens chaftler-jungherr-warnungen-vor-desinformation-als-grosse-gefahr-fuer-die-d emokratie-sind-uebertrieben#_ftn15). Trotz wissenschaftlicher Kontroversen über den Einfluss von Desinformation auf die Öffentlichkeit fördert die Bundesregierung zahlreiche Projekte zur Stärkung der Resilienz gegen Desinformation, insbesondere in geopolitisch sensiblen Regionen. Beispiele hierfür sind die Resilienzinitiative in den baltischen Ländern mit jährlich 1 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14469) sowie 3 Mio. Euro als Fördermittel im Zeitraum von 2023 bis 2025 für die Republik Moldau. Weitere Projekte gibt es in Nordmazedonien, im Westlichen Balkan und im Kosovo (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14981, S. 36 f.). Bei einer derart selektiven Beobachtung und Förderung besteht nach Auffassung der Fragesteller das Risiko, dass die Bundesregierung bei der Bekämpfung von Desinformationen in Drittstaaten Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nimmt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Begriff „Desinformation“ bezeichnet nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich stören können. Insbesondere im Umfeld von Wahlen besteht die Gefahr, dass ausländische Akteure versuchen, mittels Desinformation oder gezielter Manipulation von Informationen Einfluss auf Debatten und damit die demokratische Meinungsbildung zu nehmen. Dabei ist es nur schwer messbar, welche konkreten Auswirkungen Desinformation und Informationsmanipulation (z. B. der Einsatz von Bots, gefälschten Websites, etc.) auf die Meinungsbildung haben. Es besteht jedoch die Gefahr, dass der freie Diskurs beeinträchtigt und das Vertrauen in demokratische Prozesse – z. B. durch die Verbreitung von gezielten Falschinformationen zu Wahlabläufen – untergraben wird. Zudem wirken sich Desinformation und ausländische Informationsmanipulation mittelbar auf die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik aus. Dies gilt insbesondere, wenn Partnerstaaten destabilisiert werden oder die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland gezielt untergraben wird. Das Auswärtige Amt hat den gesetzlichen Auftrag, die Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu vertreten sowie die Bundesregierung über Verhältnisse und Entwicklungen im Ausland zu unterrichten (§ 1 Absatz 2 GAD). Diesem Auftrag kommt das Auswärtige Amt durch die Erstellung von Lagebildern und Berichterstattung über die Entwicklungen im Ausland nach. Im Rahmen des Auftrags des GAD beobachtet das Auswärtige Amt auch öffentliche Debatten in den sozialen Medien. Hierzu gehört auch die anlassbezogene Analyse von möglichen inauthentischen Verzerrungen und der Informationsmanipulation in sozialen Mediendebatten. Diese Analyseerkenntnisse fließen als Teil von Lagebildern in die interne außenpolitische Entscheidungsfindung ein. Desinformation ist ein globales Phänomen und eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Deshalb tauscht sich die Bundesregierung international mit Partnern insbesondere im Rahmen der Europäischen Union, der NATO und der G7 aus. Zudem findet ein Austausch mit Forschung und Zivilgesellschaft statt. Im Rahmen des globalen Einsatzes für Demokratie und zur Stärkung der Meinungsfreiheit fördert das Auswärtige Amt zivilgesellschaftliche Projekte. Hierzu gehört die Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz z. B. durch die Förderung von Medienverständnis ebenso wie die Analyse von Methoden der Informationsmanipulation. Im Rahmen dieser Projektförderung werden auch Publikationen und Analysen von zivilgesellschaftlichen Organisationen erstellt. Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Aussagen des Geschäftsführers von „polisphere“ beziehen sich allgemein auf Kommunikationsstrategien im US-Wahlkampf (vgl. www.youtube.com/watch?v=YiMBxwVOCCA), nicht auf die im Auftrag des Auswärtigen Amtes erstellte interne Analyse.  1. Hat das Auswärtige Amt mit der damaligen US-Regierung die Zustimmung zur Untersuchung von Desinformationen und Informationsmanipulationen im Kontext der Präsidentschaftswahlen in den USA durch das Beratungsnetzwerk polisphere gefunden, wenn ja, in welcher Form, und durch welche Behörde wurde die Zustimmung erteilt, und wenn nein, aus welchem Grund? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7b der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14469 verwiesen.  2. Hat das Auswärtige Amt im Rahmen seiner Aktivitäten gegen ausländische Informationsmanipulation in den vergangenen Jahren Wahlen im Ausland beobachtet, analysiert oder bewertet, beispielsweise in Kosovo, Rumänien oder Polen, und wenn ja, a) welche Länder waren betroffen, b) mit welchen Partnerinstitutionen (Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen [NGOs], lokale Behörden) wurde dabei kooperiert, c) liegen hierzu Analyseberichte oder eine ähnliche Form vor, und sind diese ggf. öffentlich einsehbar?  3. Wenn Frage 2 bejaht wurde, inwieweit erfolgten diese Beobachtungen in Übereinstimmung mit den betroffenen Staaten, und wurden bei allen Untersuchungen bzw. Beobachtungen formale Zustimmungen eingeholt? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  4. Liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Ursachen, Akteure und Verbreitungsmechanismen von Desinformation im Kontext des Konflikts zwischen Indien und Pakistan vor, und wenn ja, welche Erkenntnisse (www.tagesschau.de/ausland/asien/informationskrieg-indien-pakistan-10 0.html)? Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die über die bestehende Medienberichterstattung vor Ort hinausgehen.  5. Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Pressefreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) und der diplomatischen Pflicht zur Nichteinmischung gemäß Artikel 41 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD) zu der öffentlichen Äußerung des ukrainischen Botschafters Oleksii Makeiev eine eigene Auffassung gebildet, nach der er die Unabhängigkeit der deutschen Medien wie beispielsweise der „Berliner Zeitung“ von russischem Einfluss bezweifelte, und wenn ja, welche ist dies (vgl. x.com/Makeiev/status/1775128024582 693283)? Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen gehört zu den Aufgaben einer diplomatischen Mission unter anderem, „die Interessen des Entsendestaats und seiner Angehörigen im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen“. Die Verpflichtung nach Artikel 41 Absatz 1 Satz 2 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, sich nicht in innere Angelegenheiten des Empfangsstaats einzumischen, verwehrt daher dem Diplomaten nicht generell, sich zu Angelegenheiten des Empfangsstaats öffentlich zu äußern.  6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit im Referat 607 „Strategische Kommunikation“ des Auswärtigen Amts tätig, sind strukturelle Veränderungen im Personalbestand, etwa durch eine Aufstockung oder Reduktion von Stellen, vorgesehen, und wenn ja, welche politischen, strategischen oder administrativen Gründe liegen diesen Planungen zugrunde? Referat 607 hat derzeit 14 Mitarbeitende. Es sind keine strukturellen Änderungen im Personalbestand geplant.  7. Welche spezifischen Kampagnen, Analysen oder Forschungsprojekte zur strategischen Kommunikation (z. B. rumoursaboutgermany.info) wurden vom Auswärtige Amt konzipiert, betreut oder finanziert (bitte eine chronologische Übersicht mit Projektbezeichnungen, dem Zeitraum der Durchführung und den beteiligten Akteuren zusammenstellen)? Unter strategischer Kommunikation versteht die Bundesregierung mittel- bis langfristig geplante Kommunikation im Rahmen der regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit gegenüber dem In- und Ausland. Es gilt, verlässliche Informationen zielgruppengerecht und nachhaltig zu vermitteln, um sowohl im digitalen Raum, aber auch in direktem Kontakt mit Menschen im In- und Ausland Werte und Interessen der deutschen Außenpolitik sichtbar und Positionen verständlich zu machen. In der aktuellen 21. Legislaturperiode hat das Auswärtige Amt eine Kampagne zum Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa vor 80 Jahren durchgeführt, an der Auslandsvertretungen weltweit mitgewirkt haben.  8. Plant das Auswärtige Amt derzeit neue Maßnahmen im Bereich der strategischen Kommunikation, insbesondere im Hinblick auf die Konzeption, Förderung oder Durchführung von Kampagnen, auf Analysen oder Forschungsprojekte, wenn ja, welche konkreten Vorhaben befinden sich in Planung, und in welchem thematischen und zeitlichen Rahmen sollen diese umgesetzt werden? Der Koalitionsvertrag sieht einen Ausbau der strategischen Auslandskommunikation vor. Derzeit werden Optionen zur Umsetzung dieses Zieles erarbeitet, um die Kommunikation deutscher Interessen weiter zu stärken.  9. Welche Drittstaaten oder internationalen Akteure stehen im Fokus der trilateralen Zusammenarbeit zwischen den Außenministerien Deutschlands, Frankreichs und Polens zum Umgang mit ausländischer Informationsmanipulation (sog. Weimar alert and response system), und welche geografischen Regionen (z.  B. Osteuropa, Westbalkan, Afrika) werden prioritär betrachtet (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14469, S. 5)? 11. Welche zivilgesellschaftlichen oder medialen Akteure, einschließlich Nichtregierungsorganisationen, Journalisten und Social-Media- Influencer, werden im Rahmen des Weimar alert and response system durch das Auswärtige Amt finanziell oder operativ gefördert bzw. in ihrer Tätigkeit unterstützt (vgl. Frage 10)? Die Fragen 9 und 11 werden zusammen beantwortet. Die Außenministerinnen und Außenminister Deutschlands, Polens und Frankreichs haben am 12. Februar 2024 das „Weimar alert und response system“ etabliert. In diesem Rahmen findet ein enger Austausch auf allen Ebenen zum Umgang mit ausländischer Informationsmanipulation statt. Im Fokus steht der informelle Austausch über Analyseerkenntnisse zu Mechanismen der ausländischen Informationsmanipulation, möglichen Kampagnen sowie das Vorantreiben gemeinsamer Initiativen auf europäischer Ebene. Wiederholt wurde gemeinsam der Reaktionsmechanismus des EU-„Rapid Alert System“ ausgelöst, um EU-übergreifende Reaktionen und Informationsteilung zu initiieren. Eine regionale Schwerpunktsetzung gibt es nicht. Zudem findet keine Projektförderung durch das „Weimar alert und response system“ statt. 10. Mit welchen Nichtregierungsorganisationen haben sich die Europastaatsminister Deutschlands und Frankreichs im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung zur Bekämpfung von Desinformation getroffen, und welche Themen und Fragestellungen wurden bei diesem Austausch konkret diskutiert (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14469, S. 5)? Die zu dem Zeitpunkt amtierende deutsche Europastaatsministerin Lührmann und der französische Staatsminister Barrot trafen sich am 28. Mai 2024 zum Austausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft, um darüber zu sprechen, wie Regierungen, Medien, Onlineplattformen und Zivilgesellschaft ihre Anstrengungen zur Stärkung europäischer Gesellschaften ausbauen können. An dem Austausch nahmen Vertreterinnen und Vertreter der „Bertelsmann Stiftung“, von „Democracy Reporting International“, des „Jacques Delors Centres“, der „Stiftung Neue Verantwortung“, von „Reset“, von „HateAid“, der „Alfred Landecker Stiftung“, von „CORRECTIV“, der „Amadeu Antonio Stiftung“ und des „Hans Bredow Instituts“ teil. 12. War die Bekämpfung ausländischer Desinformation und Informationsmanipulation im Kontext der Bundestagswahl 2025 ein Thema des Auswärtigen Amts, und wenn ja, a) mit welchen Forschungsinstituten, Recherchenetzwerken oder vergleichbaren Institutionen hat das Auswärtige Amt zusammengearbeitet, um entsprechende Desinformationskampagnen zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, b) liegt hierzu ein Analysebericht oder eine vergleichbare Auswertung vor, und wenn ja, ist dieser oder diese öffentlich zugänglich, c) wurde ein entsprechendes Analyseergebnis an Drittstaaten oder internationale Partner übermittelt, und wenn ja, an welche Staaten oder Organisationen? 13. Kam der im Rahmen des Weimarer Dreiecks etablierte Kommunikationskanal zwischen den Außenministerien Deutschlands, Frankreichs und Polens bei der Identifizierung oder Bewertung möglicher ausländischer Desinformation im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 zum Einsatz, wenn ja, inwiefern, und welche konkreten Ergebnisse oder Erkenntnisse liegen dazu vor? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. Ausländische Desinformation ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Deshalb arbeitet die Bundesregierung ressortübergreifend zusammen. Das Auswärtige Amt bringt im Rahmen des gesetzlichen Auftrages die außenpolitische Kompetenz sowie Erkenntnisse über außenpolitische Entwicklungen in diesen ressortübergreifenden Austausch ein. Dabei fokussiert die Arbeit des Auswärtigen Amts ausschließlich auf ausländische Akteure. Im Vorfeld der Bundestagswahl wurden Hinweise geprüft zu pro-russischer Desinformation, die im EU-Kreis vor allem über das EU-„Rapid Alert System“ an das Auswärtige Amt übermittelt wurden. Im Nachgang der Bundestagswahl hat das Auswärtige Amt über die Plattform auch eigene Erkenntnisse über Methoden von versuchter ausländischer Informationsmanipulation mit EU-Partnern geteilt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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