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UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen

dip / drucksache 23.04.2026 · WP 21 · 21/5569 · Antrag · Original ↗

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UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen Antrag der Abgeordneten Sören Pellmann, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Kathrin Gebel, Katalin Gennburg, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cem Ince, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Am 26. März 2009, also vor mehr als 17 Jahren, trat in der Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Doch noch immer ist die zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention nach einer vollen, gleichberechtigten und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft nicht vollumfänglich umgesetzt worden. Unsere Gesellschaft ist immer noch voller Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben erschweren. Ganz im Gegenteil mehren sich die Stimmen, die fordern, ausgerechnet bei Inklusion und Teilhabe zu sparen. Gerade erst veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, das drastische Kürzungen in Milliardenhöhe nicht nur, aber auch im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung diskutiert (www.der-paritaetische.de/ fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf). So werden Menschenrechte zu Verhandlungsmasse und Menschen mit Behinderung zum bloßen Kostenfaktor degradiert. Eine demokratische und durch das Grundgesetz an die Menschenrechte gebundene Gesellschaft kann und darf diesen Forderungen nicht nachgeben. Teilhabe ist kein Luxus und Barrierefreiheit ist kein Bonus. Die UN- Behindertenrechtskonvention macht Inklusion zu einklagbarem Recht. Das Ziel, eine Gesellschaft mit gleichen Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu schaffen, ist unser aller Aufgabe. Das gilt auch und nicht zuletzt für die Bundesregierung. Es liegt auf der Hand, dass zur Erreichung dieses Ziels, finanzielle Mittel benötigt werden. Gleichzeitig ist offensichtlich, dass nicht alle über die gleichen finanziellen Mittel verfügen. Vor allem kleine Unternehmen, aber auch viele Selbstständige würden gerne ihr Angebot und ihre Geschäftsräume barrierefrei gestalten. Doch solange Deutscher Bundestag Drucksache 21/5569 21. Wahlperiode 23.04.2026 Barrierefreiheit de facto freiwillig ist, können die anfallenden zusätzlichen Kosten schnell zu einem kurzfristigen Wettbewerbsnachteil werden. Wer sich um Inklusion und Teilhabe bemüht, wird so unter Umständen vom Markt dafür bestraft. Es ist daher an der Politik, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, indem Barrierefreiheit und Inklusion für alle gleichermaßen zur Pflicht werden und indem der Staat kleine Unternehmen und Selbstständige bei der Herstellung derselben finanziell unterstützt. Inklusion und Teilhabe sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Viele Menschen an vielen Orten arbeiten seit vielen Jahren daran, die Forderung nach voller, gleichberechtigter und wirksamer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ihrem jeweiligen Wirkungsfeld umzusetzen. Es wird Zeit, dass auch Politik und Wirtschaft alles in ihrer Macht Stehende tun, um ihren Teil dazu beizutragen. Die Zeit der halben Sachen und der warmen Worte ist vorbei. Die UN-Behindertenrechtskonvention muss endlich konsequent umgesetzt werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zur vollumfänglichen Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UNBRK) und zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung beiträgt, indem a) sämtliche der Bestandsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis spätestens 2035 vollständig, d. h. nicht nur für den Bereich des Publikumsverkehrs, barrierefrei umgebaut werden, b) sämtliche öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit im Sinne angemessener Vorkehrungen, wie in Art. 2 UN-BRK definiert, ihr jeweiliges Angebot betreffend verpflichtet werden, c) sichergestellt wird, dass von Privatpersonen, aber auch in Form von Verbandsklagen vor ordentlichen Gerichten nicht nur auf Beseitigung von Barrieren und Unterlassung von Benachteiligungen geklagt werden kann, sondern auch ein einklagbarer Anspruch auf die Vornahme angemessener Vorkehrungen sowie auf Schadensersatz und eine angemessene Entschädigung normiert wird, wobei die Beweislast bei den Beklagten zu liegen hat und die Präklusionsfrist nicht unter einem Jahr liegen soll, d) ein Finanzierungsmechanismus implementiert wird, der es kleinen Betrieben und Selbstständigen ermöglicht, die an sie gestellte Forderung nach Barrierefreiheit umzusetzen, indem die Bundesregierung einen angemessenen Anteil der anfallenden Kosten übernimmt; 2. eine Evaluation sämtlicher Gesetze und Rechtsvorschriften durchzuführen, die diese auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin untersucht, über das Ergebnis dem Bundestag Bericht zu erstatten und im Anschluss Gesetzentwürfe vorzulegen, die sämtliche Verstöße gegen die UN- Behindertenrechtskonvention, die durch die Evaluation zutage getreten sind, beheben; 3. im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit darauf hinzuwirken, dass Anträge und Formulare mit Bezug auf Inklusion und Teilhabe sowie die Richtlinien zu deren Bearbeitung bundesweit vereinheitlicht werden mit dem Ziel, flächendeckend vergleichbare Lebensumstände für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen; 4. öffentliche Aufträge aus Bundesmitteln bevorzugt an Auftragnehmer zu vergeben, die Barrierefreiheit im Sinne angemessener Vorkehrungen, wie in Art. 2 UN- BRK definiert, umgesetzt haben, und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) entsprechend anzupassen; 5. sämtliche digitalen Angebote der Bundesministerien und Bundesbehörden und hierbei insbesondere solche der Antragstellung bis Ende 2027 vollständig gemäß den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zu gestalten und bis spätestens 31. März 2028 dem Bundestag hierüber Bericht zu erstatten; 6. im Zuge der Bund-Länder-Zusammenarbeit darauf hinzuwirken, dass in allen Bundesländern eine verbindliche, am künftigen Bedarf orientierte Quote für barrierefrei nutzbaren Wohnraum bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsbauten eingeführt wird und die Zinszuschüsse im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ der KfW-Bankengruppe entsprechend zu erhöhen; 7. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vorzulegen, mit dem die Ausnahmen zur eigentlich bereits seit 2022 geltenden vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abgeschafft werden, mit dem Ziel, diese schnellstmöglich zu realisieren. Zur Finanzierung sind das Regionalisierungsgesetz (RegG) und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanziell aufzustocken und beim GVFG die Fördertatbestände entsprechend zu erweitern. Berlin, den 21. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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