UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen
Text
UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen
Antrag
der Abgeordneten Sören Pellmann, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm,
Dr. Michael Arndt, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl,
Kathrin Gebel, Katalin Gennburg, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike
Hermeier, Cem Ince, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren
Lay, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Heidi
Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina
Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 26. März 2009, also vor mehr als 17 Jahren, trat in der Bundesrepublik
Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Doch noch immer ist
die zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention nach einer vollen,
gleichberechtigten und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der
Gesellschaft nicht vollumfänglich umgesetzt worden. Unsere Gesellschaft ist immer
noch voller Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit
Behinderungen am gesellschaftlichen Leben erschweren.
Ganz im Gegenteil mehren sich die Stimmen, die fordern, ausgerechnet bei Inklusion
und Teilhabe zu sparen. Gerade erst veröffentlichte der Paritätische
Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen
Spitzenverbänden, das drastische Kürzungen in Milliardenhöhe nicht nur, aber auch im Bereich
Teilhabe von Menschen mit Behinderung diskutiert (www.der-paritaetische.de/
fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf).
So werden Menschenrechte zu Verhandlungsmasse und Menschen mit Behinderung
zum bloßen Kostenfaktor degradiert. Eine demokratische und durch das Grundgesetz
an die Menschenrechte gebundene Gesellschaft kann und darf diesen Forderungen
nicht nachgeben. Teilhabe ist kein Luxus und Barrierefreiheit ist kein Bonus. Die UN-
Behindertenrechtskonvention macht Inklusion zu einklagbarem Recht. Das Ziel, eine
Gesellschaft mit gleichen Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu
schaffen, ist unser aller Aufgabe. Das gilt auch und nicht zuletzt für die
Bundesregierung.
Es liegt auf der Hand, dass zur Erreichung dieses Ziels, finanzielle Mittel benötigt
werden. Gleichzeitig ist offensichtlich, dass nicht alle über die gleichen finanziellen
Mittel verfügen. Vor allem kleine Unternehmen, aber auch viele Selbstständige
würden gerne ihr Angebot und ihre Geschäftsräume barrierefrei gestalten. Doch solange
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5569
21. Wahlperiode 23.04.2026
Barrierefreiheit de facto freiwillig ist, können die anfallenden zusätzlichen Kosten
schnell zu einem kurzfristigen Wettbewerbsnachteil werden. Wer sich um Inklusion
und Teilhabe bemüht, wird so unter Umständen vom Markt dafür bestraft. Es ist daher
an der Politik, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, indem Barrierefreiheit und
Inklusion für alle gleichermaßen zur Pflicht werden und indem der Staat kleine
Unternehmen und Selbstständige bei der Herstellung derselben finanziell unterstützt.
Inklusion und Teilhabe sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Viele Menschen
an vielen Orten arbeiten seit vielen Jahren daran, die Forderung nach voller,
gleichberechtigter und wirksamer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ihrem
jeweiligen Wirkungsfeld umzusetzen. Es wird Zeit, dass auch Politik und Wirtschaft alles
in ihrer Macht Stehende tun, um ihren Teil dazu beizutragen. Die Zeit der halben
Sachen und der warmen Worte ist vorbei. Die UN-Behindertenrechtskonvention muss
endlich konsequent umgesetzt werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zur vollumfänglichen Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (UNBRK) und zur vollen, wirksamen und
gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung beiträgt, indem
a) sämtliche der Bestandsbauten des Bundes einschließlich der
bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
bis spätestens 2035 vollständig, d. h. nicht nur für den Bereich des
Publikumsverkehrs, barrierefrei umgebaut werden,
b) sämtliche öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur
Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit im Sinne angemessener Vorkehrungen,
wie in Art. 2 UN-BRK definiert, ihr jeweiliges Angebot betreffend
verpflichtet werden,
c) sichergestellt wird, dass von Privatpersonen, aber auch in Form von
Verbandsklagen vor ordentlichen Gerichten nicht nur auf Beseitigung von
Barrieren und Unterlassung von Benachteiligungen geklagt werden kann,
sondern auch ein einklagbarer Anspruch auf die Vornahme angemessener
Vorkehrungen sowie auf Schadensersatz und eine angemessene Entschädigung
normiert wird, wobei die Beweislast bei den Beklagten zu liegen hat und die
Präklusionsfrist nicht unter einem Jahr liegen soll,
d) ein Finanzierungsmechanismus implementiert wird, der es kleinen
Betrieben und Selbstständigen ermöglicht, die an sie gestellte Forderung nach
Barrierefreiheit umzusetzen, indem die Bundesregierung einen angemessenen
Anteil der anfallenden Kosten übernimmt;
2. eine Evaluation sämtlicher Gesetze und Rechtsvorschriften durchzuführen, die
diese auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin
untersucht, über das Ergebnis dem Bundestag Bericht zu erstatten und im Anschluss
Gesetzentwürfe vorzulegen, die sämtliche Verstöße gegen die UN-
Behindertenrechtskonvention, die durch die Evaluation zutage getreten sind, beheben;
3. im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit darauf hinzuwirken, dass Anträge
und Formulare mit Bezug auf Inklusion und Teilhabe sowie die Richtlinien zu
deren Bearbeitung bundesweit vereinheitlicht werden mit dem Ziel,
flächendeckend vergleichbare Lebensumstände für Menschen mit Behinderung zu
ermöglichen;
4. öffentliche Aufträge aus Bundesmitteln bevorzugt an Auftragnehmer zu
vergeben, die Barrierefreiheit im Sinne angemessener Vorkehrungen, wie in Art. 2 UN-
BRK definiert, umgesetzt haben, und die Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) entsprechend anzupassen;
5. sämtliche digitalen Angebote der Bundesministerien und Bundesbehörden und
hierbei insbesondere solche der Antragstellung bis Ende 2027 vollständig gemäß
den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV
2.0) barrierefrei zu gestalten und bis spätestens 31. März 2028 dem Bundestag
hierüber Bericht zu erstatten;
6. im Zuge der Bund-Länder-Zusammenarbeit darauf hinzuwirken, dass in allen
Bundesländern eine verbindliche, am künftigen Bedarf orientierte Quote für
barrierefrei nutzbaren Wohnraum bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an
Bestandsbauten eingeführt wird und die Zinszuschüsse im Rahmen des Programms
„Altersgerecht Umbauen“ der KfW-Bankengruppe entsprechend zu erhöhen;
7. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
vorzulegen, mit dem die Ausnahmen zur eigentlich bereits seit 2022 geltenden
vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abgeschafft
werden, mit dem Ziel, diese schnellstmöglich zu realisieren. Zur Finanzierung
sind das Regionalisierungsgesetz (RegG) und das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanziell aufzustocken und beim GVFG die
Fördertatbestände entsprechend zu erweitern.
Berlin, den 21. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Anne-Mieke Bremer (Antrag)
- authored ← Anne Zerr (Antrag)
- authored ← Ates Gürpinar (Antrag)
- authored ← Cansin Köktürk (Antrag)
- authored ← Caren Lay (Antrag)
- authored ← Cem Ince (Antrag)
- authored ← Christian Görke (Antrag)
- authored ← David Schliesing (Antrag)
- authored ← Donata Vogtschmidt (Antrag)
- authored ← Doris Achelwilm (Antrag)
- authored ← Evelyn Schötz (Antrag)
- authored ← Fabian Fahl (Antrag)
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Heidi Reichinnek (Antrag)
- authored ← Ina Latendorf (Antrag)
- authored ← Janine Wissler (Antrag)
- authored ← Jorrit Bosch (Antrag)
- authored ← Julia-Christina Stange (Antrag)
- authored ← Katalin Gennburg (Antrag)
- authored ← Kathrin Gebel (Antrag)
- authored ← Lorenz Gösta Beutin (Antrag)
- authored ← Luigi Pantisano (Antrag)
- authored ← Maik Brückner (Antrag)
- authored ← Mandy Eißing (Antrag)
- authored ← Marcel Bauer (Antrag)
- authored ← Mareike Hermeier (Antrag)
- authored ← Maren Kaminski (Antrag)
- authored ← Michael Arndt (Antrag)
- authored ← Nicole Gohlke (Antrag)
- authored ← Sahra Mirow (Antrag)
- authored ← Sarah Vollath (Antrag)
- authored ← Sascha Wagner (Antrag)
- authored ← Sonja Lemke (Antrag)
- authored ← Sören Pellmann (Antrag)
- authored ← Stella Merendino (Antrag)
- authored ← Violetta Bock (Antrag)
- authored ← Zada Salihovic (Antrag)
- part_of_vorgang → UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen (Antrag)