Erkenntnisse der Bundesregierung zum Verein "Zentrum - die alternative Gewerkschaft e.V." bzw. "Zentrum Automobil e.V." und dessen Verbindungen zu rechtsextremen Gruppierungen und Parteien
Text
Erkenntnisse der Bundesregierung zum Verein "Zentrum - die alternative Gewerkschaft e.V." bzw. "Zentrum Automobil e.V." und dessen Verbindungen zu rechtsextremen Gruppierungen und Parteien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5437
21. Wahlperiode 17.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Violetta Bock,
Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi,
Luke Hoß, Cem Ince, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Sonja Lemke, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Lisa Schubert, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha
Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Erkenntnisse der Bundesregierung zum Verein „Zentrum – die alternative
Gewerkschaft e. V.“ bzw. „Zentrum Automobil e. V.“ und dessen Verbindungen
zu rechtsextremen Gruppierungen und Parteien
Zwischen März und Mai wählen deutschlandweit Beschäftigte die Betriebsräte
ihrer Unternehmen. Der nach Medienberichterstattung dem
rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnende Verein „Zentrum – die alternative Gewerkschaft
e. V.“ (zuvor „Zentrum Automobil e. V.“, im Folgenden: „Zentrum“) versucht
sich dabei seit 2009 insbesondere in Großbetrieben der Autoindustrie als
vermeintliche Alternative zu den Einzelgewerkschaften zu positionieren.
Der Verein knüpft dabei in seiner Agitation offen an klassische rechte Ideologie
und Verschwörungstheorien an. In einer Kampagnenzeitung von „Zentrum“ zu
den Betriebsratswahlen 2018 heißt es zum Beispiel, dass seit Jahren sog.
„Globalisten“ die Wirtschaft untergraben würden und die „Zeche“ dafür „der
deutsche Arbeiter“ zahle, der dies jedoch nicht merke, weil „politische Journalisten
und Staatsmedien“ entsprechend berichten würden (Zentrum: Kompass
Nummer 182/2018: 3, s. „Gewerkschaftliche Kampagnen von rechts. Narrative,
Netzwerke und Kommunikation von Zentrum (Automobil) im Kontext der
Betriebsratswahlen 2018 und 2022“, Daphne Weber, Working Paper
Forschungsförderung, Hans-Böckler-Stiftung, Nummer 393, Januar 2026, S. 19, www.boe
ckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=10533). Bei den diesjährigen
Betriebsratswahlen tritt der Verein mit Wahllisten auch in Großbetrieben an, die zuvor
kein Betätigungsfeld waren. Die Aktivitäten werden jedoch auch in andere
Branchen wie den öffentlichen Dienst oder Gesundheitsberufe ausgeweitet.
Derzeit wird die Anzahl der Betriebsräte, die „Zentrum“ oder seinem Umfeld
zugeordnet werden, im unteren dreistelligen Bereich vermutet. Bei den
kürzlichen Betriebsratswahlen konnten „Zentrum“ und dem Verein nahestehende
Listen ihren Einfluss insbesondere in Großbetrieben der Autoindustrie weiter
steigern, wenn auch auf niedrigem Niveau (vgl. www.handelsblatt.com/unternehm
en/industrie/autoindustrie-afd-naher-verein-steigert-einfluss-in-betriebsraeten/1
00208769.html). Dennoch besteht bei den Fragestellenden die Sorge, dass
rechtsextremistische Kräfte zunehmend Einfluss in Betrieben gewinnen
angesichts des derzeitigen Drucks auf Industriearbeitsplätze und einer polarisierten
gesellschaftlichen Debatte. Neben Maßnahmen wie Selbstauskunftserklärungen
bei Betriebsratswahllisten komme es aber nach Ansicht der Fragestellenden
auch darauf an, zu entlarven, dass rechte Akteure nicht die Interessen der
Belegschaften vertreten und betrieblich keine überzeugenden Konzepte bieten
(vgl. www.wiwo.de/dpa/zentrum-tritt-erneut-an-sorge-bei-
betriebsratswahlenwie-stark-werden-die-rechten/100204606.html).
Deutlich wird das mitunter beim Blick auf „Zentrum“-ähnliche Organisationen
wie der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), in denen Oliver H., der
Vorsitzende von „Zentrum“, aktiv war (vgl. www.wsi.de/data/wsimit_2019_03_sc
hroeder.pdf). So wurde im Jahr 2010 der Tarifgemeinschaft Christlicher
Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), an der die
CGM zusammen mit zwei weiteren Gewerkschaften beteiligt ist, vom
Bundesarbeitsgericht (BAG) die Tariffähigkeit aberkannt. Die CGZP hatte deutlich
schlechtere Löhne verhandelt, weshalb es nach dem Urteil zu
Beitragsnacherhebungen der Rentenversicherung in Höhe von rund 250 Mio. Euro kam (vgl.
Zeitschrift summa summarum der Deutschen Rentenversicherung, Ausgabe 2,
2017). Betriebsräte betonen jedoch auch, dass Argumente allein nicht reichen
würden. Es brauche konkretes Handeln in Form erfolgreicher betrieblicher
Kämpfe und Selbstermächtigung, um einer Einflussnahme von rechts etwas
entgegensetzen zu können (vgl. www.deutschlandfunk.de/arbeiter-gewerkschaf
ten-rechtsruck-afd-100.html).
„Zentrum“ weitet derweil seine Aktivitäten auch außerhalb der Betriebe aus.
Zwar versteht sich der Verein als parteiunabhängig, er gilt laut
Medienberichterstattung jedoch als AfD-nah und sucht verstärkt die Zusammenarbeit. So war
Oliver H. als Sachverständiger der AfD-Bundestagsfraktion zu einer Anhörung
zum Tariftreuegesetz in den Deutschen Bundestag geladen. In diesem
Zusammenhang lassen auch die Äußerungen von offiziellen AfD-Vertretern den
Schluss zu, dass „Zentrum“ als Vorfeldorganisation der AfD fungiert und eine
strategische Zusammenarbeit erfolgt. Emil Sänze, Landesvorsitzender der AfD
Baden-Württemberg, ließ verlauten: „Wir sehen in der Zusammenarbeit mit
dem Zentrum eine Chance, die Interessen der Beschäftigten dort zu stärken, wo
sie entstehen, direkt im Beitrieb.“ Und weiter: „Gleichzeitig erweitern wir
unsere Verankerung in der Arbeitnehmerschaft.“ Auch tritt das „Zentrum“ im
Zusammenhang mit den Landtagswahlkämpfen in Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz zusammen mit der AfD auf. (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtsc
haft/ig-metall-zentrum-betriebsratswahlen-automobilindustrie-li.3381445?redu
ced=true). Die Gründer und Funktionäre von „Zentrum“ lassen sich nach
Ansicht der Fragestellenden dabei vielfach dem rechtsextremistischen und
neonazistischen Spektrum zuordnen. Der aktuelle Vorsitzende, Oliver H., war bis zu
ihrer Auflösung 2010 Gitarrist der Rechtsrockband „Noie Werte“. Der
Schatzmeister von „Zentrum“, Thomas S., betrieb bereits in den 1990-er Jahren die
Mailbox „Empire BBS“ als Teil des neonazistischen
Kommunikationsnetzwerkes „Tuhle Netz“. Auch seine beiden Vorgänger im Schatzmeisterposten weisen
enge Verbindungen in die Neonaziszene auf. So war Sascha W., Schatzmeister
des Gründungsvorstandes, Aktivist der neonazistischen Skinhead-Organisation
„Kreuzritter für Deutschland“ (vgl. www.endstation-rechts.de/news/arbeitnehm
ervertretung-von-rechtsaussen). Sein Nachfolger Hans J. war ab November
1991 Bundesschatzmeister der 1994 verbotenen „Wiking Jugend“ (WJ). Bereits
im Jahr 2021 traten Hilburger und Jaus bei einem „Nighttalk“ des bayrischen
AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron im Deutschen Bundestag für das
„Zentrum“ auf (vgl. www.der-rechte-rand.de/archive/7770/der-bundestag-als-re
chter-veranstaltungsort/).
Auch organisatorisch sucht „Zentrum“ kontinuierlich die Zusammenarbeit mit
Akteuren der extremen Rechten. Beispielsweise mit den rechtsextremistischen
Organisationen Compact-Verlag und dem Verein „Ein Prozent“. Zusammen
setzten diese bereits im Jahr 2017 die Kampagne „Werde Betriebsrat“ um (vgl.
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ig-metall-zentrum-betriebsratswahlen-automo
bilindustrie-li.3381445?reduced=true). Im Jahr 2024 beteiligten sich Vertreter
von „Zentrum“ an einer Veranstaltung zum zehnjährigen Jubiläum der
Identitären Bewegung Deutschland (vgl. recherche-nord.com/gallery/2024.06.0
1 .html ). Neben Vorstandsmitgliedern von „Zentrum“, welche kommunale
Mandate für die AfD halten bzw. hielten, kandidierten weitere
Vorstandsmitglieder des Vereins laut Medienberichterstattung für die rechtsextremistischen
Kleinstparteien „Freie Sachsen“ und „Die Heimat“ (vormals
Nationaldemokratische Partei Deutschlands, NPD) (vgl. www.freitag.de/autoren/der-freitag/zent
rum-wie-eine-neonazi-gewerkschaft-die-deutsche-arbeitswelt-unterwandert).
Im Jahr 2025 vertrat Hilburger „Zentrum“ bei der sechsten Internationalen
Konferenz der ungarischen Stiftung PEuCET (Stiftung für europäische zivile
Zusammenarbeit) in Budapest, welche unter dem Motto „Patriots – Not about
us without us“ ausgetragen wurde (vgl. rega-net.org/en/news/events/vi-internati
onal-peucet-conference-2025). Aufgrund der engen Verbindungen in die
rechtsextreme Szene hielt die AfD noch bis 2022 einen Unvereinbarkeitsbeschluss
mit „Zentrum“ aufrecht (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ig-metall-zentru
m-betriebsratswahlen-automobilindustrie-li.3381445?reduced=true).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden
Erkenntnisse über den Verein „Zentrum – Die alternative Gewerkschaft e. V.“ vor,
und wenn ja, welche?
2. Über wie viele Mitglieder bzw. Anhänger verfügt der Verein „Zentrum –
die alternative Gewerkschaft e. V.“ nach Kenntnis der Bundesregierung
(bitte nach Bundesland auflisten)?
3. Wie viele Betriebsräte stellen nach Kenntnis der Bundesregierung
Mitglieder des Vereins „Zentrum“ oder dem Verein nahestehende Personen in
welchen Unternehmen zurzeit?
4. Inwieweit handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei dem
Verein „Zentrum“ um eine Gewerkschaft im Sinne einer Vereinigung „zur
Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ nach
Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG)?
a) Hat die Bundesregierung eine Bewertung, inwiefern die Tätigkeit des
Vereins „Zentrum“ der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
oder dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderläuft (Artikel 9
Absatz 2 GG), und wie lautet diese?
b) Ist der Bundesregierung das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig
aus dem August 2025 bekannt, nach dem es sich beim „Zentrum“ um
eine „nicht tariffähige Gewerkschaft“ handelt, und welche
vereinsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich nach Einschätzung der
Bundesregierung daraus (vgl. verfassungsblog.de/rechtsextreme-betriebsp
olitik-vor-gericht/)?
5. Welche Orts- bzw. Regionalgruppen von „Zentrum – die alternative
Gewerkschaft e. V.“ existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland?
6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele und welche
Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume,
Grundstücke etc.), bei denen Rechtsextremisten über eine
uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von
Eigentum, Miete, Pacht (d. h. Eigentums- oder Besitzverhältnis) oder
durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen, zu
Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben, die dem
„Zentrum“ zugeordnet werden, dem „Zentrum“ zugerechnet werden
können (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs,
derzeitiger Nutzung, Besitzerin bzw. Besitzer und Betreiberin bzw. Betreiber
auflisten)?
7. Liegen der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden
Erkenntnisse über die Finanzierung des Vereins „Zentrum – Die alternative
Gewerkschaft e. V.“ vor?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über öffentliche Fördermittel von
Bund, Ländern oder Kommunen, die der Verein erhält oder erhalten
hat (bitte nach Jahr, Art der Förderung sowie jeweiligen
Fördersummen aufschlüsseln)?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Einnahmen aus
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die der Verein im Rahmen der
Gemeinnützigkeit nutzt (bitte nach Art, Namen und Sitz des Geschäftsbetriebs
aufschlüsseln)?
c) Wie viele Unternehmen bzw. Firmen mit Sitz in Deutschland können
nach Erkenntnissen der Bundesregierung natürlichen oder juristischen
Personen, die „Zentrum“ oder deren Umfeld zugerechnet werden,
zugeordnet werden (bitte nach Rechtsform, Sitz nach Bundesland und
Tätigkeitsfeld aufschlüsseln)?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung oder haben ihr
nachgeordnete Behörden darüber, wie viele hauptamtliche Stellen der Verein
„Zentrum – Die alternative Gewerkschaft e. V.“ unterhält?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob der Verein „Zentrum – Die
alternative Gewerkschaft e. V.“ oder einzelne dem Verein zugerechnete
Personen, (ehemalige) Vorstandsmitglieder bzw. andere Funktionäre oder
dessen Vorläufer „Zentrum Automobil e. V.“ Thema der Sicherheitsbehörden
war, z. B. von Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) bzw. des Gemeinsamen Extremismus-
und Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ‑R), und wenn ja, wann, und wie
oft (bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)?
10. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter den ehemaligen
oder aktiven Mitgliedern und Funktionären von „Zentrum“ Personen, die
a) bereits vorbestraft sind,
b) bereits im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität-rechts
(PMK-rechts) polizeibekannt sind,
c) verbeamtet bzw. im öffentlichen Dienst tätig sind,
d) eine Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG),
oder der Gewerbeordnung (GewO) absolviert haben,
e) über Waffen- und bzw. oder Sprengstofferlaubnisse verfügen,
f) Mitglieder einer Partei sind, und wenn ja, welcher (bitte nach Parteien
aufschlüsseln)?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es seit 2009
Ermittlungsverfahren der Financial Intelligence Unit (FIU) gegen „Zentrum“
gegeben hat (bitte nach Anzahl der Ermittlungsverfahren, Jahr, Anlass
sowie ggf. Ergebnis aufschlüsseln)?
12. Wie viele Verdachtsfälle nach dem Geldwäschegesetz (GwG) wurden der
FIU beziehungsweise dem Zollkriminalamt (ZKA) seit 2009 gemeldet,
bei denen ein Bezug zum Verein „Zentrum“ oder „Zentrum Automobil
e. V.“ bestand?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich etwaiger
Verdachtsfälle nach dem GwG beziehungsweise möglicher Verletzungen
von steuer- und abgabenrechtlichen Bestimmungen betreffend den Verein
„Zentrum“ bzw. „Zentrum Automobil“ beziehungsweise (ehemalige)
Vorstandsmitglieder des Vereins seit 2009 vor?
14. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdungslage durch eine
mögliche Vernetzungsfunktion unter rechtsextremen Akteuren durch
„Zentrum“ ein?
15. Wie schätzt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial von
„Zentrum“ oder Verbindungen von „Zentrum“ zu rechtsextremen
Organisationen wie zum Beispiel dem mittlerweile aufgelösten „Institut für
Staatspolitik“ (IfS) oder dessen mutmaßlichen Nachfolgeunternehmen
„Metapolitik Verlags UG“ und „Menschenpark Veranstaltungs‑UG“ in Bezug auf
die Sicherheit demokratischer Institutionen und Akteure ein, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
16. Wie schätzt die Bundesregierung das Wirken von „Zentrum“ im Hinblick
auf das Verbreiten rechtsextremer Positionen und deren langfristiges
Einwirken in Betriebs- und Gewerkschaftsstrukturen ein, und welche
Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht sie daraus?
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
Beschäftigungsverhältnisse von Hauptamtlichen, Mitgliedern und/oder Unterstützern von
„Zentrum“ in lokalen, regionalen und bzw. oder bundesweiten Strukturen
rechtsextremistischer Parteien (bitte nach Anzahl aufschlüsseln)?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Mitgliedschaften von
Mitgliedern von „Zentrum“ Jugendorganisationen rechtsextremistischer
Parteien (bitte nach Anzahl der Doppelzugehörigkeiten aufschlüsseln)?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen
Verbindungen von (ehemaligen) Mitgliedern von „Zentrum“ zu gesichert oder
mutmaßlich rechtsextremistischen Strömungen, Parteien, Netzwerken,
Zeitschriften, Unternehmen und Gruppierungen, und wenn ja, welcher Art
sind diese Verbindungen (bitte einzeln angeben sowie nach beispielsweise
Doppelzugehörigkeit, Auftritten bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen,
Verfügung bzw. Nutzung von Räumlichkeiten aufschlüsseln):
a) „Die Heimat“ (ehemals NPD) oder „Junge Nationalisten“ (JN)?
b) „Der Dritte Weg“ oder „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ)?
c) „Die Rechte“?
d) „Blood & Honour“?
e) „Combat 18“?
f) „Turonen“ bzw. „Garde 20“?
g) „KnockOut 51“?
h) „Jungsturm“?
i) „28 Brothers of Honour“?
j) Rechtsrockband „Noie Werte“?
k) „Wiking Jugend“?
l) „Jungadler“?
m) „Ein Prozent“ e. V.?
n) Magazin „Compact“?
o) Thinktank „Institut für Staatspolitik“?
p) PEGIDA?
q) „Freie Sachsen“?
r) „Thule-Netz“?
s) „Wardon 21“?
t) „Identitäre Bewegung Deutschland“?
u) „Identitäre Bewegung Österreich“?
v) „Metapolitik Verlags UG“?
w) „Menschenpark Veranstaltungs-UG“?
x) „Junge Alternative“ umbenannt in „Generation Deutschland“?
20. Wie oft, wann, und an welchen Orten kam es seit 2022 nach Kenntnis der
Bundesregierung zu Treffen oder gemeinsamen Veranstaltungen von
Mitgliedern und bzw. oder Anhängern von „Zentrum“ und gesichert oder
mutmaßlich rechtsextremistischen Parteien in Deutschland (bitte einzeln
nach Datum, Ort und Anlass auflisten)?
21. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Druckerzeugnisse von
„Zentrum“ indiziert, und wenn ja, welche, und wann?
22. Haben Anhänger von „Zentrum“ Beiträge in Zeitschriften, Zeitungen,
Blogs, Videokanälen oder weiteren Publikationen veröffentlicht, in denen
ebenfalls Anhänger von rechtsextremistischen Parteien und anderen
rechten Organisationen Beiträge veröffentlichen (bitte einzeln nach Medium,
Datum und Art des Beitrags aufschlüsseln)?
23. Welche vorwiegend deutschsprachigen Websites, Facebook-Seiten bzw.
Facebook-Gruppen, X‑Accounts, Internet-Chats, Instagram-Accounts
sowie Gruppen in weiteren Onlineforen mit Bezügen zum „Zentrum“ sind
der Bundesregierung bekannt (bitte nach Art des Mediums, sowie
jeweiligen Namen der Gruppen, Chats, Seiten, Onlineforen und bzw. oder
Accounts aufschlüsseln)?
24. Wie oft, wann, und an welchen Orten kam es seit 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Teilnahme an Versammlungen und öffentlichen
Auftritten im außereuropäischen oder internationalen Ausland durch Vertreter
von „Zentrum“ (bitte einzeln nach Ort, Datum, veranstaltender
Organisation und Anlass aufschlüsseln)?
Berlin, den 16. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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