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Einsatz von Security in der Kinder- und Jugendhilfe

dip / drucksache 14.04.2026 · WP 21 · 21/5309 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Einsatz von Security in der Kinder- und Jugendhilfe Deutscher Bundestag Drucksache 21/5309 21. Wahlperiode 14.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Desiree Becker, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke Einsatz von Security in der Kinder- und Jugendhilfe Eine aktuelle Dokumentation des „MDR“ „Der Fall Ole – Wie Security in der Jugendhilfe zur Gefahr wird“ (www.mdr.de/presse/exactly-der-fall-ole-10 0.html) arbeitet an einem Fallbeispiel mutmaßliche jahrelange Misshandlungen unter der Obhut der Jugendhilfe auf. Dabei ist es Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und staatlichen Handelns, Kinderrechte zu gewähren und zu schützen. Eine zentrale Rolle in der Dokumentation nimmt der Einsatz von Security im Auftrag der Jugendhilfe ein. Es werden Bilder von einem mutmaßlich misshandelten jungen Menschen gezeigt und darüber berichtet, dass sich Mitarbeiter des eingesetzten Security-Unternehmens wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen. Ebenfalls werden in der Dokumentation personelle Überschneidungen eines Security-Unternehmens und eines Jugendhilfeträgers dargestellt, was nach Ansicht der fragestellenden Fraktion ein abzulehnendes Geschäftsmodell ist. Insgesamt muss festgestellt werden, dass diesem Phänomen bislang kaum Bedeutung zugemessen wurde. Einige wenige Fachaufsätze wie beispielsweise von Michel Lindenberg und Ronald Prieß, „Stationäre Jugendhilfe und der Einsatz von Sicherheitsdiensten: Keine Wahlverwandtschaft, sondern Widerspruch. Das Beispiel des Landesbetriebs ‚Erziehung und Bildung‘ in Hamburg“ (veröffentlicht in Forum Für Kinder und Jugendarbeit 3/2022, 4/2022 und 1/2023), beleuchten aber das Spannungsfeld und mahnen Handlungsbedarfe an. Lindenberg und Prieß verweisen auf eine Entwicklung, wie sie wohl auch für weitere Teile der Kinder und Jugendhilfe gilt: „In Hamburg haben sie [ Sicherheitsdienste] in das genuin sozialpädagogische Feld der erzieherischen Jugendhilfe mehr oder weniger unbemerkt Einzug gehalten.“ Dies gilt offensichtlich nicht nur für Hamburg. Eine Internetrecherche seitens der fragestellenden Fraktion ergab dutzende Sicherheitsunternehmen, die ihre Dienste explizit der Jugendhilfe anbieten (beispielsweise www.goldeneye-siche rheitsdienst.de/sicherheit-in-paedagogischen-einrichtungen/; proshieldsecurit y.de; www.securecare-sicherheitsdienst.de/). Bereits im Jahr 2019 hat die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag nach entsprechenden Berichten aus Hamburg eine entsprechende Kleine Anfrage gestellt und ihre Befürchtung einer damit einhergehenden Deprofessionalisierung der Jugendhilfe mit Folgen für die Adressatinnen und Adressaten der Angebote geäußert. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10891 verweist auf mangelnde Erkenntnisse, keine statistische Erhebung und auf die Umsetzung durch Landesbehörden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Security-Unternehmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe?  2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von privaten Security-Unternehmen in den folgenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe a) in Jugendämtern, b) in Einrichtungen der Jugendarbeit (§ 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)), c) in Schulen im Rahmen von Angeboten der Schulsozialarbeit oder Jugendsozialarbeit an Schulen (§ 13a SGB VIII), d) in allen weiteren Angeboten der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII), e) in Eltern-Kind-Einrichtungen (§ 19 SGB VIII), f) in Kindertageseinrichtungen (§ 22a SGB VIII), g) in Erziehungsberatungsstellen (§ 28 SGB VIII), h) in Einrichtungen, in denen eine Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) angeboten wird, i) in Maßnahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), j) in Tagesgruppen (§ 32 SGB VIII), k) im Rahmen von Maßnahmen der Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege (§ 33 SGB VIII), l) in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe (§§ 34, 35a SGB VIII), m) im Rahmen von Maßnahmen der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII), n) in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe, die auch Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) anbieten, o) in Einrichtungen der Inobhutnahme und Kinderschutzhäusern (§ 42 SGB VIII), p) in sonstigen betreuten Wohnformen (§ 48a SGB VIII) (wenn möglich, bitte jeweils nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?  3. Liegen der Bundesregierung darüber hinaus weitere Erkenntnisse zum Einsatz von Security-Unternehmen in Einrichtungen bzw. von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe vor (bitte jeweils nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?  4. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Einsatzzwecke der jeweils eingesetzten Security-Unternehmen in der Kinder- und Jugendhilfe vor, und wenn ja, zu welchen Zwecken wurden Security-Unternehmen jeweils eingesetzt (bitte die einzelnen Fälle nach Art der Einrichtung, in der der Einsatz erfolgte und Einsatzzweck aufschlüsseln)?  5. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Begründung der Träger, die Security-Unternehmen einsetzten, für deren Einsatz in der Kinder- und Jugendhilfe vor, und wenn ja, wie lauten diese (bitte die einzelnen Fälle nach Träger und Begründung aufschlüsseln)?  6. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Einsatzzeiten von Security-Unternehmen in der Kinder- und Jugendhilfe vor, und wenn ja, wie waren diese Einsatzzeiten (bitte wenn möglich nach „Einsatz 06:00– 12:00 Uhr“, „Einsatz von 12:00–18:00 Uhr“, „Einsatz nach 18:00“ und „Einsatz in Pausenzeiten“ aufschlüsseln)?  7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Security-Unternehmen bzw. Beschäftigte in Stellenplänen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eingeplant waren bzw. sind, und wenn ja, wie (bitte, wenn möglich, nach Jahr, Bundesland, Art der Einrichtung und Art der Einplanung der Security-Unternehmen bzw. Beschäftigten aufschlüsseln)?  8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Aufgaben des pädagogischen Fachpersonals von Security-Unternehmen übernommen wurden oder werden, und wenn ja, welche (bitte, wenn möglich, nach Jahr, Bundesland und Art der durch Security-Unternehmen übernommenen Aufgaben aufschlüsseln)?  9. Von wem erhielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Security- Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den bekannten Fällen ihre Dienstanweisungen, und welchen Inhalt hatten diese? 10. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse bezüglich eines möglichen Zusammenhanges zwischen dem Einsatz von Security- Unternehmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Personalbzw. Fachkräftemangel, unbesetzten Stellen, hoher Arbeitsbelastung oder Ähnlichem? 11. Welche Anforderungen müssen Security-Unternehmen nach Kenntnis bzw. Auffassung der Bundesregierung in den bisher bekannten Fällen für den Einsatz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfüllen? 12. Welche Anforderungen sollten nach Kenntnis bzw. Auffassung der Bundesregierung Sicherheitsdienstleister bei einem Einsatz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mindestens erfüllen? 13. Wie beurteilt die Bundesregierung personelle Überschneidungen zwischen Jugendhilfeträgern und Security-Unternehmen, wie es beispielsweise laut der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannten Dokumentation „Der Fall Ole – Wie Security in der Jugendhilfe zur Gefahr wird“ zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Security-Unternehmen, die in dem dort geschilderten Fall tätig waren, zu beobachten ist? a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den in Frage 13 genannten Jugendhilfeträger im Allgemeinen, und wenn ja, welche? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den in Frage 13 genannten Jugendhilfeträger und dessen Einsatz in Magdeburg in Bezug zu dem in der Dokumentation „Der Fall Ole – Wie Security in der Jugendhilfe zur Gefahr wird“ geschilderten Fall, und wenn ja, welche? c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über vorliegende Betriebserlaubnisse für den in Frage 13 genannten Jugendhilfeträger, und wenn ja, welche? d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Arbeitsweisen des in Frage 13 genannten Jugendhilfeträgers, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen, hat die Bundesregierung Kenntnisse über das pädagogische Konzept des Trägers, und wenn ja, welche? e) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die derzeitig untergebrachten jungen Menschen bei dem in Frage 13 genannten Jugendhilfeträger (bitte nach Alter, Geschlecht, Einzelunterbringung oder Wohngruppe sowie nach Bundesländern aufschlüsseln), und wenn ja, welche? f) Sind der Bundesregierung Beschwerden über den in Frage 13 genannten Jugendhilfeträger bekannt (wenn ja, bitte einzeln ausführen)? g) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über weitere entsprechende enge Kooperationen bzw. personelle Überschneidungen zwischen Jugendhilfeträgern und Security-Unternehmen? h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über derzeitig untergebrachte junge Menschen bei Jugendhilfeträgern, die enge Kooperationen bzw. personelle Überschneidungen mit Security-Unternehmen aufweisen (bitte nach Alter, Geschlecht, Einzelunterbringung oder Wohngruppe sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? i) Sind der Bundesregierung Beschwerden über entsprechende Jugendhilfeträger bekannt (wenn ja, bitte einzeln ausführen)? 14. Sollte die Bundesregierung kaum bzw. keine Kenntnisse zum Einsatz von Securit-Unternehmen in der Kinder- und Jugendhilfe haben, wird die Bundesregierung daraus Konsequenzen ziehen? a) Plant die Bundesregierung, Studien zum Einsatz von Security- Unternehmen in der Kinder- und Jugendhilfe in Auftrag zu geben? b) Plant die Bundesregierung, auf eine Evaluation des Einsatzes von Security-Unternehmen in der Kinder- und Jugendhilfe hinzuwirken? c) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze und Bestimmungen zur Umsetzung der Kinderrechte und des Kinderschutzes eingehalten werden? 15. Sollten Kinder und Jugendliche durch den Einsatz von Security- Unternehmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nachweislich geschädigt, verletzt oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um diesen Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und ggf. zu entschädigen? 16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Dokumentation „Der Fall Ole – Wie Security in der Jugendhilfe zur Gefahr wird“ vorgestellten Fall? 17. Sind der Bundesregierung weitere Vorfälle dieser Art bekannt (bitte einzeln ausführen)? 18. Sieht die Bundesregierung aufgrund des in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Dokumentation geschilderten Falles Handlungsbedarf, wenn ja, welchen, und wird sie die anstehenden Reformen des SGB VIII dazu nutzen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 19. Ist der Bundesregierung bekannt, dass zahlreiche Security-Unternehmen auf Einsatzfelder in der Kinder- und Jugendhilfe spezialisiert sind, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt? 20. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dass der Einsatz von Security-Unternehmen in der Kinder- und Jugendhilfe eine Gefahr für das Kindeswohl darstellen kann? 21. Sind der Bundesregierung weitere Strafverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Security-Unternehmen aufgrund eines Missbrauchsverdachtes oder Verurteilungen aufgrund eines Missbrauches im Rahmen von Einsätzen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bekannt (wenn ja, bitte detailliert aufschlüsseln)? Berlin, den 27. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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