Einsatz von Security in der Kinder- und Jugendhilfe
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Einsatz von Security in der Kinder- und Jugendhilfe
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5309
21. Wahlperiode 14.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Desiree
Becker, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin
Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski,
Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann,
Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Einsatz von Security in der Kinder- und Jugendhilfe
Eine aktuelle Dokumentation des „MDR“ „Der Fall Ole – Wie Security in der
Jugendhilfe zur Gefahr wird“ (www.mdr.de/presse/exactly-der-fall-ole-10
0.html) arbeitet an einem Fallbeispiel mutmaßliche jahrelange Misshandlungen
unter der Obhut der Jugendhilfe auf. Dabei ist es Aufgabe der Kinder- und
Jugendhilfe und staatlichen Handelns, Kinderrechte zu gewähren und zu
schützen. Eine zentrale Rolle in der Dokumentation nimmt der Einsatz von Security
im Auftrag der Jugendhilfe ein. Es werden Bilder von einem mutmaßlich
misshandelten jungen Menschen gezeigt und darüber berichtet, dass sich Mitarbeiter
des eingesetzten Security-Unternehmens wegen Körperverletzung vor Gericht
verantworten müssen. Ebenfalls werden in der Dokumentation personelle
Überschneidungen eines Security-Unternehmens und eines Jugendhilfeträgers
dargestellt, was nach Ansicht der fragestellenden Fraktion ein abzulehnendes
Geschäftsmodell ist.
Insgesamt muss festgestellt werden, dass diesem Phänomen bislang kaum
Bedeutung zugemessen wurde. Einige wenige Fachaufsätze wie beispielsweise
von Michel Lindenberg und Ronald Prieß, „Stationäre Jugendhilfe und der
Einsatz von Sicherheitsdiensten: Keine Wahlverwandtschaft, sondern Widerspruch.
Das Beispiel des Landesbetriebs ‚Erziehung und Bildung‘ in Hamburg“
(veröffentlicht in Forum Für Kinder und Jugendarbeit 3/2022, 4/2022 und 1/2023),
beleuchten aber das Spannungsfeld und mahnen Handlungsbedarfe an.
Lindenberg und Prieß verweisen auf eine Entwicklung, wie sie wohl auch für weitere
Teile der Kinder und Jugendhilfe gilt: „In Hamburg haben sie [
Sicherheitsdienste] in das genuin sozialpädagogische Feld der erzieherischen Jugendhilfe
mehr oder weniger unbemerkt Einzug gehalten.“
Dies gilt offensichtlich nicht nur für Hamburg. Eine Internetrecherche seitens
der fragestellenden Fraktion ergab dutzende Sicherheitsunternehmen, die ihre
Dienste explizit der Jugendhilfe anbieten (beispielsweise www.goldeneye-siche
rheitsdienst.de/sicherheit-in-paedagogischen-einrichtungen/; proshieldsecurit
y.de; www.securecare-sicherheitsdienst.de/).
Bereits im Jahr 2019 hat die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag
nach entsprechenden Berichten aus Hamburg eine entsprechende Kleine
Anfrage gestellt und ihre Befürchtung einer damit einhergehenden
Deprofessionalisierung der Jugendhilfe mit Folgen für die Adressatinnen und Adressaten der
Angebote geäußert. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/10891 verweist auf mangelnde Erkenntnisse,
keine statistische Erhebung und auf die Umsetzung durch Landesbehörden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Security-Unternehmen
in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe?
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von
privaten Security-Unternehmen in den folgenden Einrichtungen der Kinder-
und Jugendhilfe
a) in Jugendämtern,
b) in Einrichtungen der Jugendarbeit (§ 11 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII)),
c) in Schulen im Rahmen von Angeboten der Schulsozialarbeit oder
Jugendsozialarbeit an Schulen (§ 13a SGB VIII),
d) in allen weiteren Angeboten der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII),
e) in Eltern-Kind-Einrichtungen (§ 19 SGB VIII),
f) in Kindertageseinrichtungen (§ 22a SGB VIII),
g) in Erziehungsberatungsstellen (§ 28 SGB VIII),
h) in Einrichtungen, in denen eine Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB
VIII) angeboten wird,
i) in Maßnahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB
VIII),
j) in Tagesgruppen (§ 32 SGB VIII),
k) im Rahmen von Maßnahmen der Vollzeitpflege und
Bereitschaftspflege (§ 33 SGB VIII),
l) in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe (§§ 34, 35a
SGB VIII),
m) im Rahmen von Maßnahmen der Intensiven sozialpädagogischen
Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII),
n) in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe, die auch
Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) anbieten,
o) in Einrichtungen der Inobhutnahme und Kinderschutzhäusern (§ 42
SGB VIII),
p) in sonstigen betreuten Wohnformen (§ 48a SGB VIII)
(wenn möglich, bitte jeweils nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
3. Liegen der Bundesregierung darüber hinaus weitere Erkenntnisse zum
Einsatz von Security-Unternehmen in Einrichtungen bzw. von Angeboten
der Kinder- und Jugendhilfe vor (bitte jeweils nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln)?
4. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Einsatzzwecke der
jeweils eingesetzten Security-Unternehmen in der Kinder- und Jugendhilfe
vor, und wenn ja, zu welchen Zwecken wurden Security-Unternehmen
jeweils eingesetzt (bitte die einzelnen Fälle nach Art der Einrichtung, in der
der Einsatz erfolgte und Einsatzzweck aufschlüsseln)?
5. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Begründung der Träger,
die Security-Unternehmen einsetzten, für deren Einsatz in der Kinder- und
Jugendhilfe vor, und wenn ja, wie lauten diese (bitte die einzelnen Fälle
nach Träger und Begründung aufschlüsseln)?
6. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Einsatzzeiten von
Security-Unternehmen in der Kinder- und Jugendhilfe vor, und wenn ja,
wie waren diese Einsatzzeiten (bitte wenn möglich nach „Einsatz 06:00–
12:00 Uhr“, „Einsatz von 12:00–18:00 Uhr“, „Einsatz nach 18:00“ und
„Einsatz in Pausenzeiten“ aufschlüsseln)?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Security-Unternehmen
bzw. Beschäftigte in Stellenplänen von Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe eingeplant waren bzw. sind, und wenn ja, wie (bitte, wenn
möglich, nach Jahr, Bundesland, Art der Einrichtung und Art der
Einplanung der Security-Unternehmen bzw. Beschäftigten aufschlüsseln)?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe Aufgaben des pädagogischen Fachpersonals von
Security-Unternehmen übernommen wurden oder werden, und wenn ja,
welche (bitte, wenn möglich, nach Jahr, Bundesland und Art der durch
Security-Unternehmen übernommenen Aufgaben aufschlüsseln)?
9. Von wem erhielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Security-
Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den bekannten Fällen
ihre Dienstanweisungen, und welchen Inhalt hatten diese?
10. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse bezüglich eines
möglichen Zusammenhanges zwischen dem Einsatz von Security-
Unternehmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit
Personalbzw. Fachkräftemangel, unbesetzten Stellen, hoher Arbeitsbelastung oder
Ähnlichem?
11. Welche Anforderungen müssen Security-Unternehmen nach Kenntnis
bzw. Auffassung der Bundesregierung in den bisher bekannten Fällen für
den Einsatz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfüllen?
12. Welche Anforderungen sollten nach Kenntnis bzw. Auffassung der
Bundesregierung Sicherheitsdienstleister bei einem Einsatz in Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe mindestens erfüllen?
13. Wie beurteilt die Bundesregierung personelle Überschneidungen zwischen
Jugendhilfeträgern und Security-Unternehmen, wie es beispielsweise laut
der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannten Dokumentation
„Der Fall Ole – Wie Security in der Jugendhilfe zur Gefahr wird“
zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Security-Unternehmen, die in dem
dort geschilderten Fall tätig waren, zu beobachten ist?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den in Frage 13 genannten
Jugendhilfeträger im Allgemeinen, und wenn ja, welche?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den in Frage 13 genannten
Jugendhilfeträger und dessen Einsatz in Magdeburg in Bezug zu dem
in der Dokumentation „Der Fall Ole – Wie Security in der Jugendhilfe
zur Gefahr wird“ geschilderten Fall, und wenn ja, welche?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über vorliegende
Betriebserlaubnisse für den in Frage 13 genannten Jugendhilfeträger, und wenn ja,
welche?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Arbeitsweisen des in
Frage 13 genannten Jugendhilfeträgers, und wenn ja, welche, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen, hat die
Bundesregierung Kenntnisse über das pädagogische Konzept des Trägers, und
wenn ja, welche?
e) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die derzeitig
untergebrachten jungen Menschen bei dem in Frage 13 genannten
Jugendhilfeträger (bitte nach Alter, Geschlecht, Einzelunterbringung oder
Wohngruppe sowie nach Bundesländern aufschlüsseln), und wenn ja,
welche?
f) Sind der Bundesregierung Beschwerden über den in Frage 13
genannten Jugendhilfeträger bekannt (wenn ja, bitte einzeln ausführen)?
g) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über weitere
entsprechende enge Kooperationen bzw. personelle Überschneidungen zwischen
Jugendhilfeträgern und Security-Unternehmen?
h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über derzeitig
untergebrachte junge Menschen bei Jugendhilfeträgern, die enge
Kooperationen bzw. personelle Überschneidungen mit Security-Unternehmen
aufweisen (bitte nach Alter, Geschlecht, Einzelunterbringung oder
Wohngruppe sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
i) Sind der Bundesregierung Beschwerden über entsprechende
Jugendhilfeträger bekannt (wenn ja, bitte einzeln ausführen)?
14. Sollte die Bundesregierung kaum bzw. keine Kenntnisse zum Einsatz von
Securit-Unternehmen in der Kinder- und Jugendhilfe haben, wird die
Bundesregierung daraus Konsequenzen ziehen?
a) Plant die Bundesregierung, Studien zum Einsatz von Security-
Unternehmen in der Kinder- und Jugendhilfe in Auftrag zu geben?
b) Plant die Bundesregierung, auf eine Evaluation des Einsatzes von
Security-Unternehmen in der Kinder- und Jugendhilfe hinzuwirken?
c) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die
geltenden Gesetze und Bestimmungen zur Umsetzung der
Kinderrechte und des Kinderschutzes eingehalten werden?
15. Sollten Kinder und Jugendliche durch den Einsatz von Security-
Unternehmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nachweislich
geschädigt, verletzt oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden,
welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um diesen
Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und ggf. zu entschädigen?
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem in der in
der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Dokumentation „Der Fall
Ole – Wie Security in der Jugendhilfe zur Gefahr wird“ vorgestellten Fall?
17. Sind der Bundesregierung weitere Vorfälle dieser Art bekannt (bitte
einzeln ausführen)?
18. Sieht die Bundesregierung aufgrund des in der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Dokumentation geschilderten Falles
Handlungsbedarf, wenn ja, welchen, und wird sie die anstehenden Reformen des
SGB VIII dazu nutzen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
19. Ist der Bundesregierung bekannt, dass zahlreiche Security-Unternehmen
auf Einsatzfelder in der Kinder- und Jugendhilfe spezialisiert sind, und
wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
20. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), dass der Einsatz von Security-Unternehmen in der Kinder- und
Jugendhilfe eine Gefahr für das Kindeswohl darstellen kann?
21. Sind der Bundesregierung weitere Strafverfahren gegen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von Security-Unternehmen aufgrund eines
Missbrauchsverdachtes oder Verurteilungen aufgrund eines Missbrauches im Rahmen
von Einsätzen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bekannt
(wenn ja, bitte detailliert aufschlüsseln)?
Berlin, den 27. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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