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Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4795)

dip / drucksache 30.03.2026 · WP 21 · 21/5113 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4795) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5113 21. Wahlperiode 30.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4795 – Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie e. V.“ (VCI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78108 – Regelung zum Si- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 27. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. cherheitsabstand neu verorten – eine Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert. Der VCI beurteilte die Umsetzung des Artikels 15 der EU-Seveso-III- Richtlinie und deren Überführung in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kritisch und verwies auf die damit verbundene Notwendigkeit der Erstellung von Fachgutachten. Diese stellten nicht nur einen Zeit- und Kostenfaktor dar, sondern führten auch zu keinem Mehrwert. Stattdessen würden Genehmigungen für Projekte verzögert sowie Räume für Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten geschaffen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokrat iekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf ?__blob=publicationFile, S. 512). Die Bundesregierung begründete ihre Ablehnung und nicht vorgesehene Umsetzung des Vorschlages 78108 mit der bereits eingeführten Regelung zum Sicherheitsabstand gemäß EU-Seveso-II-Richtlinie vom 9. Dezember 1996, die in der nationalen Gesetzgebung durch § 3 Absatz 5c und § 50 BImSchG sowie § 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) umgesetzt wurde. Ein weiterer Handlungsbedarf wird dementsprechend nicht gesehen (www.destatis.de/DE/Themen/Sta at/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendea bfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 371). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 2. Aus welchen konkreten Gründen erachtet die Bundesregierung eine Neuregelung und erneute Umsetzung der EU-rechtlichen Anforderungen im Bauplanungsrecht als schwierig, und wie wurde die EU-Seveso-II- Richtlinie vom 9. Dezember 1996 bisher richtlinienkonform in Deutschland umgesetzt? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die durch die sogenannte EU-Seveso-II-RL vom 9. Dezember 1996 eingeführte Regelung zum angemessenen Sicherheitsabstand wird in Deutschland im Wesentlichen über die §§ 3 Absatz 5c und 50 BImSchG umgesetzt. Über das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme sind die Anforderungen der Richtlinie auch bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie bei der Vorhabenzulassung zu beachten. Wenn die Gemeinde dies für erforderlich hält, kann sie einen sektoralen Bebauungsplan nach § 9 Absatz 2c BauGB aufstellen. Diese Umsetzung ist höchstrichterlich akzeptiert (siehe EUGH Mücksch/Merck 2011) und es besteht dazu langjährige und umfassende Verwaltungspraxis, z. B. auch durch die Leitfäden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) und der Fachkommission Städtebau. Eine Neuregelung würde die Frage der EU-Rechtskonformität neu aufwerfen und zumindest kurz- und mittelfristig zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für Genehmigungsverfahren bei Störfallbetrieben (Anlagen im Anwendungsbereich der 12. BImSchV) führen. Ferner liegt die Fachkompetenz zur Umsetzung der Anforderung bei den Immissionsschutz- und den Baubehörden; es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass eine komplette Verlagerung der Regelung ins Baurecht einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten würde. 3. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Vorschlag 78108 betroffen? In Deutschland unterliegen derzeit ca. 4 000 sogenannte Betriebsbereiche dem Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV), welche die Regelungen des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (EU- Seveso-III-Richtlinie) in Deutschland umsetzt. Von dem Vorschlag 78108 wären grundsätzlich diejenigen Unternehmen betroffen, die in einem Betriebsbereich eine störfallrelevante Änderung einer Anlage beantragen, und die Unternehmen, die eine Anlage neu errichten wollen, die unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fällt. Konkrete Zahlen oder Abschätzungen über die Anzahl dieser Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. 4. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78108 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Wie viele Projekte waren nach Kenntnis der Bunderegierung von dem Vorschlag 78108 in den Jahren von 2015 bis 2025 betroffen (bitte jeweils für das Jahr aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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