Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4795)
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Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4795)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5113
21. Wahlperiode 30.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4795 –
Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie
e. V.“ (VCI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78108 – Regelung zum Si-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 27. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
cherheitsabstand neu verorten – eine Anpassung der
Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert.
Der VCI beurteilte die Umsetzung des Artikels 15 der EU-Seveso-III-
Richtlinie und deren Überführung in das Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) kritisch und verwies auf die damit verbundene Notwendigkeit der
Erstellung von Fachgutachten. Diese stellten nicht nur einen Zeit- und
Kostenfaktor dar, sondern führten auch zu keinem Mehrwert. Stattdessen würden
Genehmigungen für Projekte verzögert sowie Räume für Unsicherheiten und
Rechtsstreitigkeiten geschaffen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokrat
iekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf
?__blob=publicationFile, S. 512).
Die Bundesregierung begründete ihre Ablehnung und nicht vorgesehene
Umsetzung des Vorschlages 78108 mit der bereits eingeführten Regelung zum
Sicherheitsabstand gemäß EU-Seveso-II-Richtlinie vom 9. Dezember 1996, die
in der nationalen Gesetzgebung durch § 3 Absatz 5c und § 50 BImSchG sowie
§ 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) umgesetzt wurde. Ein weiterer
Handlungsbedarf wird dementsprechend nicht gesehen (www.destatis.de/DE/Themen/Sta
at/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendea
bfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 371).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78108
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Aus welchen konkreten Gründen erachtet die Bundesregierung eine
Neuregelung und erneute Umsetzung der EU-rechtlichen Anforderungen im
Bauplanungsrecht als schwierig, und wie wurde die EU-Seveso-II-
Richtlinie vom 9. Dezember 1996 bisher richtlinienkonform in Deutschland
umgesetzt?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die durch die sogenannte EU-Seveso-II-RL vom 9. Dezember 1996 eingeführte
Regelung zum angemessenen Sicherheitsabstand wird in Deutschland im
Wesentlichen über die §§ 3 Absatz 5c und 50 BImSchG umgesetzt. Über das
bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme sind die Anforderungen der
Richtlinie auch bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie bei der
Vorhabenzulassung zu beachten. Wenn die Gemeinde dies für erforderlich hält, kann sie
einen sektoralen Bebauungsplan nach § 9 Absatz 2c BauGB aufstellen. Diese
Umsetzung ist höchstrichterlich akzeptiert (siehe EUGH Mücksch/Merck 2011)
und es besteht dazu langjährige und umfassende Verwaltungspraxis, z. B. auch
durch die Leitfäden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz
(LAI) und der Fachkommission Städtebau.
Eine Neuregelung würde die Frage der EU-Rechtskonformität neu aufwerfen
und zumindest kurz- und mittelfristig zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für
Genehmigungsverfahren bei Störfallbetrieben (Anlagen im
Anwendungsbereich der 12. BImSchV) führen. Ferner liegt die Fachkompetenz zur Umsetzung
der Anforderung bei den Immissionsschutz- und den Baubehörden; es ist
deshalb nicht davon auszugehen, dass eine komplette Verlagerung der Regelung
ins Baurecht einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten würde.
3. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem
Vorschlag 78108 betroffen?
In Deutschland unterliegen derzeit ca. 4 000 sogenannte Betriebsbereiche dem
Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV), welche die
Regelungen des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012
zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (EU-
Seveso-III-Richtlinie) in Deutschland umsetzt. Von dem Vorschlag 78108
wären grundsätzlich diejenigen Unternehmen betroffen, die in einem
Betriebsbereich eine störfallrelevante Änderung einer Anlage beantragen, und die
Unternehmen, die eine Anlage neu errichten wollen, die unter den
Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fällt. Konkrete Zahlen oder Abschätzungen über
die Anzahl dieser Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt.
4. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78108 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
5. Wie viele Projekte waren nach Kenntnis der Bunderegierung von dem
Vorschlag 78108 in den Jahren von 2015 bis 2025 betroffen (bitte jeweils
für das Jahr aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
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ISSN 0722-8333
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