Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen - Globale Gerechtigkeit durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5029)
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Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen - Globale Gerechtigkeit durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5029)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7161
21. Wahlperiode 15.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Maren Kaminski,
Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5029 –
Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen – Globale Gerechtigkeit
durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, durch mehr Umverteilung und
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) globale Gerechtigkeit zu erreichen; dazu soll neben
einer Reihe von Maßnahmen insbesondere der Einfluss von Milliardären
zurückgedrängt werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden nicht erwähnt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5029 abzulehnen.
Berlin, den 26. Juni 2026
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dr. Wolfgang Stefinger
Vorsitzender
Charlotte Antonia Neuhäuser
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/5029 in seiner 73. Sitzung am 22. April 2026 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass die Bundesregierung aufgefordert werden soll,
1. eine neue Strategie für die deutsche EZ auszuarbeiten, die
a) sich als oberstes Ziel den Abbau der globalen Ungleichheit setzt und dafür eine transformative,
solidarische, ökologische, feministische Gerechtigkeitspolitik zur Überwindung struktureller Ungleichheiten
und bestehender ökonomischer Machtasymmetrien sowie rassistischer und postkolonialer Strukturen
ermöglicht, in Einklang mit ihrer Außenpolitik, ohne bestehende Machtunterschiede und
Interessenkonflikte weiter zu verschleiern, global wie national;
b) sich für die Stärkung multilateraler Regelwerke und Institutionen und für mehr Kooperation mit der EU
einsetzt;
c) zur Erarbeitung dieser neuen Strategie einen breiten, demokratischen Beteiligungsprozess mit
deutschen, europäischen und globalen Akteuren aufsetzt und deren Empfehlungen strukturell verankert,
statt in einem Top-down Verfahren und aus rein nationaler Perspektive zu agieren;
2. als ersten strukturellen Schritt für mehr globale Gerechtigkeit
a) einen „Gerechtigkeitscheck“ für Handels- und Wirtschaftsabkommen, Gesetzesvorhaben,
Unternehmensförderungen des Bundes mit Auswirkungen auf Umverteilung in und zwischen den betroffenen
Ländern einzuführen;
b) einen jährlichen Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der globalen Ungleichheit vorzulegen;
c) einen Rat von Expertinnen und Experten für Globale Gerechtigkeit einzuberufen, der jährlich
Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung erteilt;
3. die historische Kürzungspolitik der deutschen EZ zu beenden und in künftigen Haushaltsgesetzen
a) die Ausgabenquote für die Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA, Official Development
Assistance) von mindestens 0,7 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens (BNE) sicherzustellen,
wobei mindestens 0,2 Prozent des deutschen BNE den ärmsten Ländern zugutekommen sowie darüber
hinaus mindestens 0,1 Prozent des deutschen BNE für die globale Gesundheitszusammenarbeit
verausgabt werden müssen;
b) bei der Berechnung der deutschen ODA die bisherige Anrechnungspraxis von Kosten für Geflüchtete,
Studienplätze für Menschen aus dem Globalen Süden und die internationale Klimafinanzierung zu
beenden;
4. mehr Verteilungsgerechtigkeit durch steuerliche Umverteilung zu ermöglichen und durch eine Erhöhung
öffentlicher Einnahmen auch eine starke Finanzierung der deutschen EZ für mehr globale Gerechtigkeit zu
ermöglichen, indem
a) von der Bundesregierung multilaterale Initiativen zur Einführung progressiver, international
koordinierter Steuern vorangetrieben werden, insbesondere in Form von globalen Unternehmenssteuern,
Finanztransaktionssteuern, Umweltsteuern sowie einer globalen Steuer auf große Vermögen (globale
Superreichensteuer), wie sie u. a. von Brasilien vorgeschlagen wurde;
b) sie sich national, wie auf Ebene der Europäischen Union (EU) für faire Handelspolitik und ein
wirksames Lieferkettengesetz einsetzt;
c) durch sie eine Gesetzesinitiative für die Reform der Schuldenbremse vorgelegt wird;
d) durch sie Gesetzesinitiativen vorgelegt werden zur nationalen Einführung einer Vermögensteuer, einer
einmaligen Vermögensabgabe (Lastenausgleich) für die reichsten 0,7 Prozent im Land sowie einer
Reform der Erbschaftsteuer;
e) Transparenz bei der Steuerpolitik geschaffen wird. Hierzu soll künftig bei Steuer-Gesetzentwürfen eine
Schätzung der Verteilung der Steuermindereinnahmen bzw. der Steuermehreinnahmen veröffentlicht
werden.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage in seiner 23. Sitzung
am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags.
Die Fraktion Die Linke eröffnete, dass die globale Ungleichheit zugenommen habe. 2025 habe es weltweit
erstmalig mehr als 3 000 Milliardäre gegeben. Kürzlich sei Elon Musk der erste Billionär der Welt geworden, womit
er eine Million Millionen Dollar besitze, was ihn als Einzelperson reicher mache als 46 Prozent der
Weltbevölkerung zusammen. Doch es gehe der Fraktion Die Linke nicht darum, Elon Musk oder anderen reichen Menschen
ihren Wohlstand zu entreißen. Es gehe vielmehr darum, dass sie ihren gerechten Anteil leisten sollten, so wie jede
und jeder andere in dieser Gesellschaft.
Es gehe um ein Finanzsystem, in dem Vermögen exponentiell wachsen würden, während Millionen Menschen
trotz harter Arbeit kaum Rücklagen aufbauen könnten, an Hunger litten, keinen Zugang zu Medikamenten oder
sauberem Wasser hätten oder aufgrund der Umstände sogar sterben würden. Laut Deutscher Welthungerhilfe
(WHH) sterbe alle 13 Sekunden ein Kind an Hunger. Gleichzeitig verdiene, laut Wall Street Journal, Elon Musk
jede Stunde weitere 3,6 Millionen Dollar hinzu. Die reichste deutsche Frau, Susanne Klatten, verdiene mit ihrem
Vermögen etwa 200 000 Dollar pro Stunde.
Man stehe aktuell vor einem gravierenden Verteilungsproblem, das jeden Tag Menschenleben koste, und deshalb
sehe man keinen nachvollziehbaren Grund, warum gesellschaftlicher Reichtum nicht gerechter verteilt werden
sollte. Die Aufgabe der Bundesregierung sei es, allen Menschen in diesem Land ein gutes und bezahlbares Leben
zu ermöglichen und eine so hohe Konzentration von Macht und Vermögen zu verhindern. Das habe die Fraktion
der CDU/CSU auch selbst eingefordert, mit der Begründung, dass nur dadurch der innere und äußere Frieden
gesichert wäre.
Als Regierung eines ehemaligen Kolonialstaates, der seinen Reichtum nicht zuletzt durch die Ausbeutung und
aufgrund ungleicher Machtverhältnisse aufgebaut habe, trage Deutschland eine besondere historische
Verantwortung, die nicht an Landesgrenzen ende. Diese Verantwortung bedeute, dass man sich in internationalen und
multilateralen Foren für eine gerechtere Verteilung des globalen Reichtums sowie eine bessere Besteuerung von
überreichen Unternehmen einsetzen sollte. Das habe auch die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung oft gesagt und eingefordert.
Wenn man Entwicklungspolitik ernst nehme, dann müsse Deutschland die Steuerkonvention der Vereinten
Nationen (VN) nicht nur formal unterstützen, sondern auch aktiv vorantreiben. Das Geld, was Regierungen durch ein
faires Steuerabkommen einnähmen, könne man zur Finanzierung von Krankenhäusern, Schulen und öffentlichen
Verkehrssystemen verwenden. Jedes Jahr, um das sich ein solches Abkommen verzögere, sei ein Jahr, in dem
solche Finanzierungen nicht durchgeführt würden.
Globale Gerechtigkeit sei keine Frage der Wohltätigkeit, sondern eine Frage der Verantwortung, und in
Anbetracht der aktuellen Herausforderungen sei es auch eine Frage von Stabilität, Frieden und Sicherheit. Wenn die
Konzentration von Vermögen immer weiter zunehme, dann wachse nicht nur die finanzielle Ungleichheit,
sondern Misstrauen, Ohnmacht und gesellschaftliche Spaltung würden ebenfalls zunehmen. Die Debatte sei deshalb
auch keine Neiddebatte, sondern es sei eine Debatte über Verantwortung, über Verteilung, über Teilhabe und über
die Frage, in was für einer Gesellschaft man in Zukunft leben wolle.
Die Fraktion der CDU/CSU verwies darauf, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD, Organisation for Economic Co-operation and Development) und die VN betonten, dass
nachhaltige Entwicklung nur durch das Zusammenspiel öffentlicher Mittel mit privaten Investitionen und
philanthropischem Engagement gelingen könne. Gerade in der globalen Gesundheit finanzierten private Stiftungen nicht
nur Programme, sondern auch Forschung und Innovation durch neue Finanzierungsinstrumente. Als
Positivbeispiel könne man den Ansatz „Blended Finance“ nehmen, bei dem deutlich werde, wie öffentliche Mittel gezielt
privates Kapital mobilisierten.
Eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag berge nach Auffassung der Fraktion der CDU/CSU die Gefahr, dass
zukünftig Entwicklungsfinanzierung privates Kapital nur als Finanzierungsquelle sehe, wodurch der Hebel für
zusätzliche Investitionen und Innovationstreiber verloren gehe. Die Antragstellerin bewerte zudem die stärkere
Einbindung wirtschaftlicher Zusammenarbeit und strategischer Partnerschaften überwiegend kritisch. Sie stelle
eine geopolitisch und wirtschaftlich orientierte Entwicklungspolitik einer an globalen Gerechtigkeit orientierten
Entwicklungspolitik diametral gegenüber. Gerade internationale Organisationen und auch die Bundesregierung
verfolgten stattdessen einen zunehmend partnerschaftlichen Ansatz, bei dem Mittel der ODA, private
Investitionen, Innovationen und lokale Wertschöpfung gezielt mobilisiert würden.
Die Fraktion der AfD führte aus, dass dieser Antrag ein Paradebeispiel für einen realitätsfernen, globalistischen
Sozialismus sei. Sozialismus sei in der Theorie immer ganz gut, aber wenn man in den Geschichtsbüchern
nachschaue, sehe das ein bisschen anders aus.
Die antragstellende Fraktion fordere eine massive Besteuerung von Milliardärsvermögen. Der reichste Deutsche
sei Schwarz mit einem geschätzten Vermögen von 35 bis 50 Milliarden Euro, das stufe sich in Folge ein bisschen
ab, und dann kämen Kühne-Nagel und Klatten. Deren jeweiligen Beträge lägen allerdings nicht auf Konten, von
denen man dann einfach mal 10 Prozent einziehen könnte. Das sei in der Masse Betriebsvermögen, in vielen
Bereichen seien es Immobilien, und somit sei das Vermögen real erst mal nicht vorhanden. In dem Antrag würden
im Weiteren die Kolonien angeführt, obwohl man genau wisse, dass die Kolonien ein Verlustgeschäft für
Deutschland gewesen wären.
Die Fraktion der AfD sei kein Fan von Milliardären, aber es gehe hier um die grundsätzliche Frage, wo die
Schmerzgrenze erreicht sei. Die Fraktion Die Linke wolle im Grunde eine Umverteilung von oben nach unten. In
Frankreich und Großbritannien könne man feststellen, dass Kapital flexibel und mobil sei und es jederzeit in
andere Länder abfließen könne. Kapital solle nach Auffassung der Antragstellerin abwandern, obwohl dieses die
Arbeitsplätze in Deutschland sichere.
Bevor man einen solchen Antrag stelle, müsse man die Frage klären, wie viel Besitz man einer Person zugestehe
und wo man die Grenze ziehe. Dürfe man nur 1 Million Euro besitzen oder 1,5 Millionen. Im Übrigen sei dieser
Personenkreis auch im philanthropischen Bereich unterwegs, über Stiftungen und so weiter und so fort. Die
antragstellende Fraktion verfolge das Ziel einer Deindustrialisierung, und das wolle sie mit diesem Antrag im
Grunde noch beschleunigen.
Die Fraktion der SPD entgegnete, dass man die Einschätzung teile, dass die globale Vermögenskonzentration
ein Ausmaß erreicht habe, wodurch demokratische Gesellschaften unter Druck geraten seien. Wenn man sich
anschaue, dass Einzelne über Vermögen verfügen, die größer seien als die Wirtschaftsleistungen ganzer Staaten,
dann sei das nicht nur wirtschaftliche Ungleichheit, sondern auch eine Frage der politischen Macht.
Der Aufstieg solcher Milliardäre zeige, wie wirtschaftlicher Reichtum genutzt werden könne, um Einfluss auf
gesellschaftliche Debatten, Medien, aber auch auf die Politik zu nehmen. Die Fraktion der SPD setze sich deshalb
für nationale und internationale Steuergerechtigkeit, für die Stärkung multilateraler Institutionen und für EZ ein,
die Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung bekämpfe.
Genau deshalb überzeuge der vorliegende Antrag an verschiedenen Stellen nicht, denn darin werde die EZ
ausschließlich als Instrument globaler Umverteilung gesehen, und das greife zu kurz. Die EZ diene nämlich auch der
Bekämpfung von Armut und Ungleichheit, sie sei Friedenspolitik, Stabilitätspolitik und ein Teil des vernetzten
Sicherheitsverständnisses. Wenn in dem Antrag die Einbindung der Privatwirtschaft pauschal kritisiert werde,
dann sei das nicht ausreichend. Die Mobilisierung von privatem Kapital, gerade in Zeiten knapper Mittel, könne
als sehr kluger Hebel durchaus funktionieren.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass es in dem Sozialwort der Evangelischen Kirche
Deutschlands und der Deutschen Bischofskonferenz von 1997 darum gehe, dass zur Teilhabegerechtigkeit auch
Verteilungsgerechtigkeit dazu gehöre. Sehr lesenswert sei ebenfalls das Lehrschreiben von Papst Leo XIV. mit
dem Titel „Dilexi te“, indem er eine ethisch verantwortliche Wirtschaft einfordere und die Luxusblase reicher
Eliten kritisiere.
Man teile das Anliegen des Antrags, denn die wachsende globale Ungleichheit und die fast obszöne ungerechte
Konzentration von Vermögen in den Händen weniger sowie die Notwendigkeit einer substanziellen, verlässlichen
EZ-Finanzierung seien zentrale entwicklungspolitische Herausforderungen. Man teile auch die Kritik an der
historischen Kürzungspolitik gegenüber dem BMZ.
Es gebe allerdings Unterschiede bei zentralen steuerpolitischen Forderungen, insbesondere bezögen sich diese auf
die konkrete Ausgestaltung einer globalen Steuer auf große Vermögen; da gebe es inhaltliche Differenzen. Die
Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN habe einen eigenen Antrag zur Übergewinnsteuer erstellt.
Berlin, den 24. Juni 2026
Charlotte Antonia Neuhäuser
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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