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Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen - Globale Gerechtigkeit durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5029)

dip / drucksache 15.07.2026 · WP 21 · 21/7161 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen - Globale Gerechtigkeit durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5029) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7161 21. Wahlperiode 15.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Maren Kaminski, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5029 – Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen – Globale Gerechtigkeit durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit (EZ) globale Gerechtigkeit zu erreichen; dazu soll neben einer Reihe von Maßnahmen insbesondere der Einfluss von Milliardären zurückgedrängt werden. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden nicht erwähnt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5029 abzulehnen. Berlin, den 26. Juni 2026 Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Wolfgang Stefinger Vorsitzender Charlotte Antonia Neuhäuser Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/5029 in seiner 73. Sitzung am 22. April 2026 beraten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass die Bundesregierung aufgefordert werden soll, 1. eine neue Strategie für die deutsche EZ auszuarbeiten, die a) sich als oberstes Ziel den Abbau der globalen Ungleichheit setzt und dafür eine transformative, solidarische, ökologische, feministische Gerechtigkeitspolitik zur Überwindung struktureller Ungleichheiten und bestehender ökonomischer Machtasymmetrien sowie rassistischer und postkolonialer Strukturen ermöglicht, in Einklang mit ihrer Außenpolitik, ohne bestehende Machtunterschiede und Interessenkonflikte weiter zu verschleiern, global wie national; b) sich für die Stärkung multilateraler Regelwerke und Institutionen und für mehr Kooperation mit der EU einsetzt; c) zur Erarbeitung dieser neuen Strategie einen breiten, demokratischen Beteiligungsprozess mit deutschen, europäischen und globalen Akteuren aufsetzt und deren Empfehlungen strukturell verankert, statt in einem Top-down Verfahren und aus rein nationaler Perspektive zu agieren; 2. als ersten strukturellen Schritt für mehr globale Gerechtigkeit a) einen „Gerechtigkeitscheck“ für Handels- und Wirtschaftsabkommen, Gesetzesvorhaben, Unternehmensförderungen des Bundes mit Auswirkungen auf Umverteilung in und zwischen den betroffenen Ländern einzuführen; b) einen jährlichen Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der globalen Ungleichheit vorzulegen; c) einen Rat von Expertinnen und Experten für Globale Gerechtigkeit einzuberufen, der jährlich Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung erteilt; 3. die historische Kürzungspolitik der deutschen EZ zu beenden und in künftigen Haushaltsgesetzen a) die Ausgabenquote für die Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA, Official Development Assistance) von mindestens 0,7 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens (BNE) sicherzustellen, wobei mindestens 0,2 Prozent des deutschen BNE den ärmsten Ländern zugutekommen sowie darüber hinaus mindestens 0,1 Prozent des deutschen BNE für die globale Gesundheitszusammenarbeit verausgabt werden müssen; b) bei der Berechnung der deutschen ODA die bisherige Anrechnungspraxis von Kosten für Geflüchtete, Studienplätze für Menschen aus dem Globalen Süden und die internationale Klimafinanzierung zu beenden; 4. mehr Verteilungsgerechtigkeit durch steuerliche Umverteilung zu ermöglichen und durch eine Erhöhung öffentlicher Einnahmen auch eine starke Finanzierung der deutschen EZ für mehr globale Gerechtigkeit zu ermöglichen, indem a) von der Bundesregierung multilaterale Initiativen zur Einführung progressiver, international koordinierter Steuern vorangetrieben werden, insbesondere in Form von globalen Unternehmenssteuern, Finanztransaktionssteuern, Umweltsteuern sowie einer globalen Steuer auf große Vermögen (globale Superreichensteuer), wie sie u. a. von Brasilien vorgeschlagen wurde; b) sie sich national, wie auf Ebene der Europäischen Union (EU) für faire Handelspolitik und ein wirksames Lieferkettengesetz einsetzt; c) durch sie eine Gesetzesinitiative für die Reform der Schuldenbremse vorgelegt wird; d) durch sie Gesetzesinitiativen vorgelegt werden zur nationalen Einführung einer Vermögensteuer, einer einmaligen Vermögensabgabe (Lastenausgleich) für die reichsten 0,7 Prozent im Land sowie einer Reform der Erbschaftsteuer; e) Transparenz bei der Steuerpolitik geschaffen wird. Hierzu soll künftig bei Steuer-Gesetzentwürfen eine Schätzung der Verteilung der Steuermindereinnahmen bzw. der Steuermehreinnahmen veröffentlicht werden. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage in seiner 23. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags. Die Fraktion Die Linke eröffnete, dass die globale Ungleichheit zugenommen habe. 2025 habe es weltweit erstmalig mehr als 3 000 Milliardäre gegeben. Kürzlich sei Elon Musk der erste Billionär der Welt geworden, womit er eine Million Millionen Dollar besitze, was ihn als Einzelperson reicher mache als 46 Prozent der Weltbevölkerung zusammen. Doch es gehe der Fraktion Die Linke nicht darum, Elon Musk oder anderen reichen Menschen ihren Wohlstand zu entreißen. Es gehe vielmehr darum, dass sie ihren gerechten Anteil leisten sollten, so wie jede und jeder andere in dieser Gesellschaft. Es gehe um ein Finanzsystem, in dem Vermögen exponentiell wachsen würden, während Millionen Menschen trotz harter Arbeit kaum Rücklagen aufbauen könnten, an Hunger litten, keinen Zugang zu Medikamenten oder sauberem Wasser hätten oder aufgrund der Umstände sogar sterben würden. Laut Deutscher Welthungerhilfe (WHH) sterbe alle 13 Sekunden ein Kind an Hunger. Gleichzeitig verdiene, laut Wall Street Journal, Elon Musk jede Stunde weitere 3,6 Millionen Dollar hinzu. Die reichste deutsche Frau, Susanne Klatten, verdiene mit ihrem Vermögen etwa 200 000 Dollar pro Stunde. Man stehe aktuell vor einem gravierenden Verteilungsproblem, das jeden Tag Menschenleben koste, und deshalb sehe man keinen nachvollziehbaren Grund, warum gesellschaftlicher Reichtum nicht gerechter verteilt werden sollte. Die Aufgabe der Bundesregierung sei es, allen Menschen in diesem Land ein gutes und bezahlbares Leben zu ermöglichen und eine so hohe Konzentration von Macht und Vermögen zu verhindern. Das habe die Fraktion der CDU/CSU auch selbst eingefordert, mit der Begründung, dass nur dadurch der innere und äußere Frieden gesichert wäre. Als Regierung eines ehemaligen Kolonialstaates, der seinen Reichtum nicht zuletzt durch die Ausbeutung und aufgrund ungleicher Machtverhältnisse aufgebaut habe, trage Deutschland eine besondere historische Verantwortung, die nicht an Landesgrenzen ende. Diese Verantwortung bedeute, dass man sich in internationalen und multilateralen Foren für eine gerechtere Verteilung des globalen Reichtums sowie eine bessere Besteuerung von überreichen Unternehmen einsetzen sollte. Das habe auch die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oft gesagt und eingefordert. Wenn man Entwicklungspolitik ernst nehme, dann müsse Deutschland die Steuerkonvention der Vereinten Nationen (VN) nicht nur formal unterstützen, sondern auch aktiv vorantreiben. Das Geld, was Regierungen durch ein faires Steuerabkommen einnähmen, könne man zur Finanzierung von Krankenhäusern, Schulen und öffentlichen Verkehrssystemen verwenden. Jedes Jahr, um das sich ein solches Abkommen verzögere, sei ein Jahr, in dem solche Finanzierungen nicht durchgeführt würden. Globale Gerechtigkeit sei keine Frage der Wohltätigkeit, sondern eine Frage der Verantwortung, und in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen sei es auch eine Frage von Stabilität, Frieden und Sicherheit. Wenn die Konzentration von Vermögen immer weiter zunehme, dann wachse nicht nur die finanzielle Ungleichheit, sondern Misstrauen, Ohnmacht und gesellschaftliche Spaltung würden ebenfalls zunehmen. Die Debatte sei deshalb auch keine Neiddebatte, sondern es sei eine Debatte über Verantwortung, über Verteilung, über Teilhabe und über die Frage, in was für einer Gesellschaft man in Zukunft leben wolle. Die Fraktion der CDU/CSU verwies darauf, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD, Organisation for Economic Co-operation and Development) und die VN betonten, dass nachhaltige Entwicklung nur durch das Zusammenspiel öffentlicher Mittel mit privaten Investitionen und philanthropischem Engagement gelingen könne. Gerade in der globalen Gesundheit finanzierten private Stiftungen nicht nur Programme, sondern auch Forschung und Innovation durch neue Finanzierungsinstrumente. Als Positivbeispiel könne man den Ansatz „Blended Finance“ nehmen, bei dem deutlich werde, wie öffentliche Mittel gezielt privates Kapital mobilisierten. Eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag berge nach Auffassung der Fraktion der CDU/CSU die Gefahr, dass zukünftig Entwicklungsfinanzierung privates Kapital nur als Finanzierungsquelle sehe, wodurch der Hebel für zusätzliche Investitionen und Innovationstreiber verloren gehe. Die Antragstellerin bewerte zudem die stärkere Einbindung wirtschaftlicher Zusammenarbeit und strategischer Partnerschaften überwiegend kritisch. Sie stelle eine geopolitisch und wirtschaftlich orientierte Entwicklungspolitik einer an globalen Gerechtigkeit orientierten Entwicklungspolitik diametral gegenüber. Gerade internationale Organisationen und auch die Bundesregierung verfolgten stattdessen einen zunehmend partnerschaftlichen Ansatz, bei dem Mittel der ODA, private Investitionen, Innovationen und lokale Wertschöpfung gezielt mobilisiert würden. Die Fraktion der AfD führte aus, dass dieser Antrag ein Paradebeispiel für einen realitätsfernen, globalistischen Sozialismus sei. Sozialismus sei in der Theorie immer ganz gut, aber wenn man in den Geschichtsbüchern nachschaue, sehe das ein bisschen anders aus. Die antragstellende Fraktion fordere eine massive Besteuerung von Milliardärsvermögen. Der reichste Deutsche sei Schwarz mit einem geschätzten Vermögen von 35 bis 50 Milliarden Euro, das stufe sich in Folge ein bisschen ab, und dann kämen Kühne-Nagel und Klatten. Deren jeweiligen Beträge lägen allerdings nicht auf Konten, von denen man dann einfach mal 10 Prozent einziehen könnte. Das sei in der Masse Betriebsvermögen, in vielen Bereichen seien es Immobilien, und somit sei das Vermögen real erst mal nicht vorhanden. In dem Antrag würden im Weiteren die Kolonien angeführt, obwohl man genau wisse, dass die Kolonien ein Verlustgeschäft für Deutschland gewesen wären. Die Fraktion der AfD sei kein Fan von Milliardären, aber es gehe hier um die grundsätzliche Frage, wo die Schmerzgrenze erreicht sei. Die Fraktion Die Linke wolle im Grunde eine Umverteilung von oben nach unten. In Frankreich und Großbritannien könne man feststellen, dass Kapital flexibel und mobil sei und es jederzeit in andere Länder abfließen könne. Kapital solle nach Auffassung der Antragstellerin abwandern, obwohl dieses die Arbeitsplätze in Deutschland sichere. Bevor man einen solchen Antrag stelle, müsse man die Frage klären, wie viel Besitz man einer Person zugestehe und wo man die Grenze ziehe. Dürfe man nur 1 Million Euro besitzen oder 1,5 Millionen. Im Übrigen sei dieser Personenkreis auch im philanthropischen Bereich unterwegs, über Stiftungen und so weiter und so fort. Die antragstellende Fraktion verfolge das Ziel einer Deindustrialisierung, und das wolle sie mit diesem Antrag im Grunde noch beschleunigen. Die Fraktion der SPD entgegnete, dass man die Einschätzung teile, dass die globale Vermögenskonzentration ein Ausmaß erreicht habe, wodurch demokratische Gesellschaften unter Druck geraten seien. Wenn man sich anschaue, dass Einzelne über Vermögen verfügen, die größer seien als die Wirtschaftsleistungen ganzer Staaten, dann sei das nicht nur wirtschaftliche Ungleichheit, sondern auch eine Frage der politischen Macht. Der Aufstieg solcher Milliardäre zeige, wie wirtschaftlicher Reichtum genutzt werden könne, um Einfluss auf gesellschaftliche Debatten, Medien, aber auch auf die Politik zu nehmen. Die Fraktion der SPD setze sich deshalb für nationale und internationale Steuergerechtigkeit, für die Stärkung multilateraler Institutionen und für EZ ein, die Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung bekämpfe. Genau deshalb überzeuge der vorliegende Antrag an verschiedenen Stellen nicht, denn darin werde die EZ ausschließlich als Instrument globaler Umverteilung gesehen, und das greife zu kurz. Die EZ diene nämlich auch der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit, sie sei Friedenspolitik, Stabilitätspolitik und ein Teil des vernetzten Sicherheitsverständnisses. Wenn in dem Antrag die Einbindung der Privatwirtschaft pauschal kritisiert werde, dann sei das nicht ausreichend. Die Mobilisierung von privatem Kapital, gerade in Zeiten knapper Mittel, könne als sehr kluger Hebel durchaus funktionieren. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass es in dem Sozialwort der Evangelischen Kirche Deutschlands und der Deutschen Bischofskonferenz von 1997 darum gehe, dass zur Teilhabegerechtigkeit auch Verteilungsgerechtigkeit dazu gehöre. Sehr lesenswert sei ebenfalls das Lehrschreiben von Papst Leo XIV. mit dem Titel „Dilexi te“, indem er eine ethisch verantwortliche Wirtschaft einfordere und die Luxusblase reicher Eliten kritisiere. Man teile das Anliegen des Antrags, denn die wachsende globale Ungleichheit und die fast obszöne ungerechte Konzentration von Vermögen in den Händen weniger sowie die Notwendigkeit einer substanziellen, verlässlichen EZ-Finanzierung seien zentrale entwicklungspolitische Herausforderungen. Man teile auch die Kritik an der historischen Kürzungspolitik gegenüber dem BMZ. Es gebe allerdings Unterschiede bei zentralen steuerpolitischen Forderungen, insbesondere bezögen sich diese auf die konkrete Ausgestaltung einer globalen Steuer auf große Vermögen; da gebe es inhaltliche Differenzen. Die Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN habe einen eigenen Antrag zur Übergewinnsteuer erstellt. Berlin, den 24. Juni 2026 Charlotte Antonia Neuhäuser Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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