Mehrkosten und regulatorische Hürden im sozialen Wohnungsbau durch energiepolitische und ideologische Vorgaben (Antwort zu Drs. 21/4174)
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Mehrkosten und regulatorische Hürden im sozialen Wohnungsbau durch energiepolitische und ideologische Vorgaben (Antwort zu Drs. 21/4174)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4565
21. Wahlperiode 03.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Carolin
Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4174 –
Mehrkosten und regulatorische Hürden im sozialen Wohnungsbau durch
energiepolitische und ideologische Vorgaben
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Kosten für den sozialen Wohnungsbau in Deutschland steigen seit Jahren
dramatisch (www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de/fileadmin/images/Studie
n/ARGE/ARGE-Studie_%E2 Prozent80 Prozent93_Wohnungsbau-Tag_202
4.pdf). Während die Bundesregierung die Wohnungsknappheit beklagt (www.
welt.de/wirtschaft/article256158962/statistisches-bundesamt-zahl-der-neu-geb
auten-wohnungen-in-deutschland-bricht-ein.html?icid=search.product.onsitese
arch und www.welt.de/wirtschaft/article254562226/Zahl-der-Baugenehmigun
gen-fuer-Wohnungen-bricht-um-fast-ein-Viertel-ein.html?icid=search.produc
t.onsitesearch), werden gleichzeitig immer neue regulatorische Vorgaben
erlassen – von verschärften Energieeffizienzstandards bis hin zu nach
Auffassung der Fragesteller ideologisch motivierten Auflagen (z. B. Gender-
Mainstreaming, hierzu: www.bmwsb.bund.de/DE/stadtentwicklung/stadtentwicklu
ngpolitik/gendergerechte-stadtentwicklung/gendergerechte-stadtentwicklun
g.html und https://difu.de/projekte/gender-mainstreaming-im-staedtebau).
Zudem ist die Herstellung vieler Baustoffe sehr energieintensiv, teilweise
lassen sich dabei CO2-Emissionen nicht verhindern. Mit den steigenden Abgaben
auf CO2 und den steigenden Energiepreisen stiegen daher auch die Preise für
Baumaterialien, insbesondere Zement, Kalk, Glas, Stahl und Ziegel, in den
vergangenen Jahren stark an (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/
2023/10/PD23_N055_61.html). Für den Anstieg der Energiepreise sind auch
staatliche Klimaschutzmaßnahmen mitverantwortlich (www.energiewechse
l.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/co2-preis.html). Vor diesem
Hintergrund soll geklärt werden, inwieweit solche Vorgaben die Baukosten in die
Höhe treiben und damit die Schaffung bezahlbaren Wohnraums verhindern.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Baukostensteigerungen seit 2022 sind neben gestiegenen Material-,
Stoffpreisen und Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die
Ukraine unter anderem auf Personal- und Finanzierungskosten zurückzuführen.
Darüber hinaus haben diese noch weitere vielfältige Ursachen. Die Bundesregie-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 3. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rung, die Länder und die Bauwirtschaft setzen sich dafür ein, das
kostengünstige Bauen in Deutschland zu stärken. Die Bundesregierung trägt dazu unter
anderem bei der Digitalisierung, dem seriellen, modularen und systemischen
Bauen und der Unterstützung des einfachen Bauens bei.
Trotz der gestiegenen Baukosten sind die Förderzahlen im sozialen
Wohnungsbau im Jahr 2024 erneut deutlich gestiegen. Die Anzahl Bewilligungen für alle
Maßnahmen sind um knapp 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf rund
62.000 Wohneinheiten (WE) gestiegen. Gegenüber dem Jahr 2022 stiegen sie
sogar um 50 Prozent. Darin enthalten ist auch ein Anstieg der Bewilligungen
für Neubau-Sozialmietwohnungen auf gut 27.000 WE. Das entspricht einem
Anstieg von rund 19 Prozent gegenüber dem Jahr 2022. Der Soziale
Wohnungsbau hat sich damit als Stabilitätsanker in Zeiten schwieriger
wohnungspolitischer Rahmenbedingungen erwiesen.
1. Liegen der Bundesregierung Information darüber vor, welche Mehrkosten
pro Quadratmeter durch folgende Vorgaben im sozialen Wohnungsbau
entstehen:
a) Energieeffizienzstandards (z. B. Effizienzhaus [EH] 40 Plus oder
40/55 im Neubau gegenüber EH 85/70 bei Sanierungsmaßnahmen)
und das Energieeffizienzgesetz (EnEfG),
b) Gebäudeenergiegesetz (GEG),
c) Gender-Mainstreaming-Maßnahmen (z. B. die Berücksichtigung
unterschiedlicher Nutzerbedürfnisse bei der Wohnraumgestaltung, die
Förderung von geschlechterparitätischer Besetzung bei der
Personalauswahl in der Verwaltung, die Durchführung von Schulungen zur
Geschlechtersensibilität für alle Mitarbeiter, die Verwendung einer
geschlechtergerechten Sprache, die Einbeziehung der unterschiedlichen
Lebensrealitäten von Frauen und Männern bei der Budgetverteilung,
dem sog. Gender Budgeting),
d) über die DIN 18040 hinausgehenden Maßnahmen zur Barrierefreiheit
(wenn ja, bitte einzeln nennen und ausführen)?
Die Gesetzgebungs- und Vollzugszuständigkeit für den Sozialen Wohnungsbau
liegt ausschließlich bei den Ländern. Folglich entscheidet jedes Land innerhalb
des jeweiligen gesetzlichen Rahmens unter Berücksichtigung regionaler
Bedarfe über die Ausgestaltung und Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung.
Vorgaben im Sinne der Teilfragen 1c und 1d im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung der Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt. Spezifische
Vorgaben zur Energieeffizienz gibt es im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb von
optionalen Zusatzförderungen in der Regel nicht.
Die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten energetischen Vorgaben
werden entsprechend dem im Gesetz verankerten „Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit“ (vergleiche § 5 GEG) grundsätzlich aus
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen abgeleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass sich die investiven
Mehraufwendungen für das geforderte energetische Niveau in einem angemessenen
Zeitraum durch die damit verbundenen Einsparungen bei den Energiekosten
wieder amortisieren. Zudem besteht bei Unwirtschaftlichkeit im Einzelfall
grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf Antrag von einzelnen energetischen
Vorgaben befreien zu lassen (Befreiung aufgrund unbilliger Härte gemäß § 102
GEG).
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Berichterstattung zum sozialen
Wohnungsbau zukünftig, neben den bewilligten Wohneinheiten, auch die
Quadratmeterzahlen pro Wohneinheit der jeweiligen Maßnahmen zu
erfassen, und wenn nein, welche Begründung führt die Bundesregierung an,
diese nicht zu erfassen?
Bereits seit dem Programmjahr 2020 sind Angaben zu der geförderten
Wohnfläche (in Quadratmetern) im Sozialen Wohnungsbau Bestandteil der
Berichterstattung der Länder an den Bund im Rahmen der entsprechenden
Verwaltungsvereinbarungen (VVen). Hierzu verweisen wir auf die
Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau 2025 (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloa
ds/DE/veroeffentlichungen/wohnen/swb/vv-sozialer-wohnungsbau-2025.pdf
?__blob=publicationFile&v=5; vgl. Anlage 5).
Informationen zu der geförderten Wohnfläche im Sozialen Wohnungsbau in
den Kalenderjahren 2023 und 2024 können unter folgenden Links der
Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) entnommen werden: www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/foerderprog
ramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/sozialer-wohnungsbau/kernergebnis
se-swb-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=1; www.bmwsb.bund.de/DE/woh
nen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/sozialer-wohnungs
bau/kernergebnisse-swb-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
3. Welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Vereine oder
Beratungsfirmen erhielten zwischen 2020 und 2024 ggf. Bundesmittel für die
Begleitung „klimaneutraler“ oder „diversitätsorientierter“ und bzw. oder
anderer Bauvorhaben (bitte ggf. die zehn größten Empfänger mit
Fördersummen und Maßnahmen auflisten)?
Zu dieser Frage wurden das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR) und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beteiligt. In
beiden Fällen wurde Fehlanzeige gemeldet.
Für die KfW ist aufgrund des Bankgeheimnisses die Benennung einzelner
Unternehmen nicht möglich. Hintergrund ist, dass das Bankgeheimnis die KfW als
reguliertes Institut in ihren geschäftlichen Tätigkeiten umfassend bindet und
gegenüber ihren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern verpflichtet.
Für die soziale Wohnraumförderung der Länder liegen der Bundesregierung
keine Informationen im Sinne der Frage vor.
4. Sieht die Bundesregierung bei der aktuellen Wohnungskrise auch eine
Ursache bei den regulatorischen Überlastungen – insbesondere bei Vorgaben
zur Förderpolitik zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum?
a) Wenn nein, wie begründet sie dies?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
dieses Problem zu lösen?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht keine „regulatorische Überlastungen“ durch etwaige
Vorgaben bei der sozialen Wohnraumförderung der Länder. Der Soziale
Wohnungsbau hat sich vielmehr als Stabilitätsanker in Zeiten schwieriger
wohnungspolitischer Rahmenbedingungen erwiesen. Es wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Einfluss von
Klimaschutzmaßnahmen auf Bundes- und Europaebene – einschließlich der dadurch
gesteigerten Energiekosten sowie des CO2-Emissionsrechtehandels – auf die
Preise von Baustoffen in Deutschland, und wie stark macht sich dies in
den Kosten des sozialen Wohnungsbaus bemerkbar?
Bezüglich der energetischen Vorgaben im Ordnungsrecht, auch mit Blick auf
den Sozialen Wohnungsbau, wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die
Kostensteigerung bei Bauprodukten und Baumaterialien ist auf eine Vielzahl
von Einflussgrößen zurückzuführen. Die zwischenzeitlich enormen
Preisausschläge 2022 sind insbesondere auf begrenzte Lieferkapazitäten der Hersteller,
steigende Produktionskosten durch die Energiepreissteigerungen, fehlende
Transportkapazitäten zurückzuführen. Gleichzeitig haben viele Produzenten,
auch aufgrund der zwischenzeitig stark gestiegenen Energiekosten infolge des
russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, Kapazitäten abgebaut oder
Produktionen ganz eingestellt. Zusätzlich waren Lieferketten unterbrochen, es
herrschte Container- und Hafenpersonalmangel sowie ein Stau von Frachtschiffen und
überfüllte Depots in einzelnen Häfen. Wesentlich für die Preisentwicklung
waren und sind daneben Nachfrageüberhänge, die auf ein knappes Angebot
treffen. Der europäische Emissionshandel wird dabei nicht als vorrangiger
Kostentreiber eingestuft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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