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Sichtbar, stark und beteiligt - Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft sicherstellen

dip / drucksache 03.03.2026 · WP 21 · 21/4470 · Antrag · Original ↗

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Sichtbar, stark und beteiligt - Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft sicherstellen Antrag der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, Karl Bär, Dr. Julia Verlinden, Ulle Schauws, Schahina Gambir, Lisa Paus, Leon Eckert, Julian Joswig, Sylvia Rietenberg, Claudia Roth, Dr. Sebastian Schäfer, Stefan Schmidt, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sichtbar, stark und beteiligt – Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft sicherstellen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Viel zu häufig ist die Arbeit von Frauen in der Landwirtschaft unsichtbar. Dabei übernehmen sie einen wesentlichen Teil der Arbeit in der Landwirtschaft und damit für die Ernährungsversorgung weltweit. Weltweit wird knapp 40 Prozent der Arbeit in der Land- und Ernährungswirtschaft von Frauen geleistet.1 In Deutschland sind gut ein Drittel der in der Landwirtschaft tätigen Personen Frauen. Zumeist sind sie als Familienarbeitskräfte tätig, etwas mehr als die Hälfte von ihnen sind Angestellte, inklusive Saisonarbeitskräfte.2 Frauen übernehmen vielfältige Aufgaben in den Betrieben, von der Arbeit auf dem Feld, über die Tierhaltung, bei der Vermarktung der Erzeugnisse, in der Buchhaltung oder als Leiterin weiterer einkommenswirksamer Betriebszweige. Häufig sind sie wesentliche Treiberinnen für Innovation, Modernisierung oder Diversifizierung der Betriebe. Neben der betrieblichen Arbeit übernehmen sie zusätzlich auch die Care-Arbeit Zuhause und auf dem Hof fast vollständig allein.3 Frauen sind außerdem zentrale Akteurinnen in den ländlichen Räumen: Sie sind oft stark in das gesellschaftliche Leben integriert (z. B. Ehrenamt, Elternabende, Austausch im Ort) und fungieren als Vermittlerinnen zwischen landwirtschaftlicher und nicht-landwirtschaftlicher Bevölkerung. Trotzdem werden Frauen in der Landwirtschaft weltweit und so auch in Deutschland benachteiligt. Die Studie zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft in Deutschland hat u. a. diese Benachteiligung deutlich gemacht: Neun von zehn landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland werden weiterhin von Männern 1 https://openknowledge.fao.org/server/api/core/bitstreams/e7689bf7-00f0-465b-ad03-e0c56ffb14b1/content 2 Der Frauenanteil unter den Saisonarbeitskräften liegt mit etwa 44 Prozent über dem Durchschnitt. siehe www.situationsbericht.de/3/35-arbeitskraefte-und-auszubildende. 3 Pieper, Niens, Bolten et al. (2023). Die Die Lebens- und Arbeitssituation von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland – soziologische Befunde. https://publications.goettingen-research-on- line.de/bitstream/2/121846/1/GAUG%20Forschungsbericht_Die%20Lebens-%20und%20 Arbeitssituation%20von%20Frauen%20auf%20landwirtschaftlichen%20Betrieben%20in%20Deutschland.pdf Deutscher Bundestag Drucksache 21/4470 21. Wahlperiode 03.03.2026 geführt.4 Damit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa.5 Überholte Geschlechtervorstellungen, veraltetes Wissen und eine patrilineare Vererbungspraxis führen in Deutschland heute noch dazu, dass Höfe eher an Söhne übergeben werden und Töchter nur sehr selten Betriebe oder Betriebsleitungen erben. Der Zugang zu Land und Kapital wird für Frauen so begrenzt und Existenzgründungen erschwert. Weltweit sind weniger als 15 Prozent der Landbesitzenden Frauen.6 Dazu ist die soziale Absicherung vieler Frauen in der Landwirtschaft unzureichend. Als Familienarbeitskräfte arbeiten sie oft ohne Vertrag oder festes Gehalt. Für das Alter, im Falle von Trennung oder Tod der betriebsinhabenden (Ehe-)Partner*in sind sie dann nicht abgesichert. Die unzureichende Absicherung rund um Schwangerschaft und Mutterschutz stellt besonders selbstständige Betriebsleiterinnen vor große Herausforderungen. Frauen profitieren auch weniger von der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), wenn Direktzahlungen an die Betriebsgröße geknüpft sind.7 Die Mehrfachbelastung durch den Einsatz für Betrieb, Familie und Gemeinschaft kann zu hoher Belastung und gesundheitlichen Risiken führen. Um die zentrale Rolle von Frauen in der Landwirtschaft und für die Ernährungssicherheit sichtbar zu machen sowie ihre Benachteiligung in den Fokus zu rücken, haben die Vereinten Nationen (VN) das Jahr 2026 zum Internationalen Jahr der Frauen in der Landwirtschaft erklärt.8 Ziel ist es, die politische Aufmerksamkeit zu erhöhen, um die strukturelle Benachteiligung abzubauen. Die Teilhabe von Frauen an Ressourcen, Wissen und Entscheidungsprozessen stärkt die Resilienz lokaler Agrar- und Ernährungssysteme und ist damit Voraussetzung für globale Ernährungssouveränität.9 Die aktuelle Bundesregierung bleibt bei der Gleichstellungspolitik bisher ambitionslos. Obwohl sie in ihrem Koalitionsvertrag die gleichberechtigte Repräsentation und Teilhabe von Frauen u. a. in Wirtschaft und Politik als Ziel erklärt, für gleiche Entlohnung bei gleicher Arbeit sorgen und Care-Arbeit fairer verteilen will, bleibt sie konkrete Maßnahmen schuldig. Speziell Frauen in der Landwirtschaft bietet Schwarz-Rot nicht mehr an als die Ergebnisse der Studie „Frauen im ländlichen Raum“ bei der Agrarsozialpolitik zu „berücksichtigen“10. Damit wird die Bundesregierung den Anforderungen einer zukunftsfähigen Land- und Lebensmittelwirtschaft nicht gerecht. Die Gleichstellung von Frauen ist ein universelles Recht. Können Frauen ihre Kompetenzen und Fähigkeiten nicht vollumfänglich einbringen, geht uns nicht nur wirtschaftliches Potential verloren, sondern auch innovative Ideen und vielfältige Perspektiven, die wir für eine zukunftsfähige Landwirtschaft, unsere Ernährungssicherheit und lebendige ländliche Räume brauchen. Gerade in Zeiten, in der die Rechte von Frauen und Mädchen weltweit bedroht sind, ist ihre Förderung und die Sicherstellung ihrer gleichberechtigten Teilhabe in unserer Gesellschaft eine essenzielle Aufgabe. Die Bundesregierung trägt die Verantwortung dafür. Nicht nur im Internationalen Jahr der Landwirtin, sondern auch darüber hinaus. 4 Pieper, Niens, Bolten et al. (2023). 5 Dabei bestehen deutliche regionale Unterschiede. Am höchsten ist der Anteil von Frauen in der Betriebsleitung in Brandenburg (20 Prozent), am geringsten ist der Anteil in Bayern (< 10 Prozent). siehe www.situati- onsbericht.de/3/35-arbeitskraefte-und-auszubildende 6 www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/574394/frauen-in-der-landwirtschaft/ 7 www.thuenen.de/de/themenfelder/laendliche-raeume/frauen-in-laendlichen-raeumen/beitrag-der- gemeinsamen-agrarpolitik-zur-gleichstellung-von-frauen-und-maennern 8 www.fao.org/woman-farmer-2026/home/en 9 Der Gleichstellungsauftrag ergibt sich deshalb auch aus den Nachhaltigen Entwicklungszielen der VN (SDG Nr. 5), der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sowie den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL). 10 www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 39. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Landwirtschaft zu einer Handlungsmaxime ihrer Agrarpolitik zu machen, die Gleichstellung der Frauen aktiv zu fördern und dazu insbesondere a) gezielt Frauen als Betriebsleiterinnen, Hofnachfolgerinnen, Existenzgründerinnen und Leitungspersonen zu fördern und dazu rechtliche Beratung, bestehende Informations-, Weiterbildungs-, Coaching- oder Netzwerkangebote sowie Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Frauen zu verstetigen und auszubauen; b) gemeinsam mit den Ländern, den Versicherungsträgern und landwirtschaftlichen Verbänden tragfähige Lösungen zu erarbeiten, um Lücken in der Beschäftigung, der Versorgung oder Inanspruchnahme bestehender Angebote zu identifizieren und zu schließen, sowie Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Absicherung im Alter, in Fällen von Trennung und Scheidung, bei Beschäftigungsmodellen in Voll- und Teilzeit sowie rund um Schwangerschaft und Mutterschutz; c) darauf hinzuwirken, dass Gleichstellung und Diversität in der landwirtschaftlichen Ausbildung und dem Studium stärker verankert werden, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen speziell für Frauen zu stärken und mit spezifischen Inhalten und Schlüsselqualifikationen Frauen für Hofübernahmen, Betriebsleitungen oder Existenzgründungen zu qualifizieren; d) die Arbeit von Frauen in der Landwirtschaft stärker sichtbar zu machen und Frauen als Betriebsleiterinnen und in anderen Führungspositionen stärker zu repräsentieren; e) für bestehende Vorstellungen von Geschlechterrollen in der Landwirtschaft sowie die Benachteiligung von Frauen zu sensibilisieren und dabei gezielt auch Jungen und Männer zu adressieren; 2. gute Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sicherzustellen und dazu mit den geeigneten politischen Rahmenbedingungen insbesondere dafür zu sorgen, dass Landwirt*innen faire Erzeugerpreise erwirtschaften können, und dass für Familienarbeitskräfte und die wachsende Zahl familienfremder Festangestellter sowie Saisonarbeitskräfte faire Löhne, umfassender Arbeits- und Sozialversicherungsschutz sichergestellt sind; 3. bei den Verhandlungen zum europäischen Haushalt 2028–2034 und der Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027 dafür zu sorgen, dass a) Gendermainstreaming in der Planung und Ausgestaltung der Förderung angemessen umgesetzt wird und die Mittel verbindlich stärker zur Gleichstellung von Frauen eingesetzt werden; b) strukturelle Benachteiligungen von Frauen bei der Förderung abgebaut und Förderungsvoraussetzungen so gestaltet werden, dass sie den betrieblichen, biografischen und praktischen Realitäten von Frauen in der Landwirtschaft Rechnung tragen, etwa in dem nach spanischen Vorbild Prämienzahlungen für weibliche Betriebsführungen erhöht werden11, oder Junglandwirte- bzw. Existenzgründerprämien für Frauen aufgrund späterer Hofübernahme oder Gründung bis zu einem höheren Alter gezahlt werden; c) ein fester Mittelansatz für die Entwicklung der ländlichen Räume (insbesondere für LEADER) sichergestellt wird, mit dem Ziel, die Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen zu verbessern; Frauen und ihre Bedarfe in 11 https://eu-cap-network.ec.europa.eu/news/advancing-gender-equality-through-cap-lessons-spain_de den Förderangeboten der ländlichen Entwicklung stärker einbezogen und berücksichtigt werden und sie einen gleichberechtigten Zugang zu diesen Fördermitteln haben; d) die weltweite Förderung von Frauen in der Landwirtschaft und ihre gleichberechtigte Teilhabe auch im EU-Außenfinanzierungsinstrument „Global Europe“ systematisch berücksichtigt werden; 4. die Beteiligung und Mitsprache von Frauen zu fördern und dazu Kommissionen und öffentlichen Gremien im Verantwortungsbereich des Bundes geschlechterparitätisch zu besetzen und eine offene Beteiligungs- und Teilhabekultur zu fördern; 5. die Datengrundlage zu verbessern um die Leistung von Frauen in der Landwirtschaft besser sichtbar machen zu können, und dazu a) geeignete Erhebungs- und Auswertungsmethoden zu erarbeiten, um Datenlücken zu schließen und gleichzeitig zusätzlichen Bürokratieaufwand und zusätzliche Bürokratiekosten zu vermeiden; b) sicherzustellen, dass der Bürokratieabbau nicht zulasten von geschlechtsspezifischen Daten geht, die diese Leistungen sichtbar machen; 6. Angebote der Daseinsvorsorge, Infrastruktur und Begegnungsorte in ländlichen Räumen zu stärken sowie die Belange von Frauen und Familien in der Regional- und Raumplanung stärker zu berücksichtigen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowohl für Frauen in der Landwirtschaft als auch in außerlandwirtschaftlichen Berufen in den ländlichen Räumen zu verbessern, und die Attraktivität der ländlichen Räume insbesondere auch für junge Menschen sicherzustellen; 7. die Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft weltweit aktiv zu fördern und auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit den gleichberechtigten Zugang von Frauen zu Land zu stärken, ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen auszubauen sowie ihre Rolle als zentrale Akteurinnen für globale Ernährungssouveränität sichtbar zu machen, systematisch zu stärken und verlässlich zu finanzieren. Berlin, den 3. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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