Sichtbar, stark und beteiligt - Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft sicherstellen
Text
Sichtbar, stark und beteiligt - Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft sicherstellen
Antrag
der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, Karl Bär,
Dr. Julia Verlinden, Ulle Schauws, Schahina Gambir, Lisa Paus, Leon Eckert,
Julian Joswig, Sylvia Rietenberg, Claudia Roth, Dr. Sebastian Schäfer, Stefan
Schmidt, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sichtbar, stark und beteiligt – Gleichstellung von Frauen in der
Landwirtschaft sicherstellen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Viel zu häufig ist die Arbeit von Frauen in der Landwirtschaft unsichtbar. Dabei
übernehmen sie einen wesentlichen Teil der Arbeit in der Landwirtschaft und damit für die
Ernährungsversorgung weltweit. Weltweit wird knapp 40 Prozent der Arbeit in der
Land- und Ernährungswirtschaft von Frauen geleistet.1
In Deutschland sind gut ein Drittel der in der Landwirtschaft tätigen Personen Frauen.
Zumeist sind sie als Familienarbeitskräfte tätig, etwas mehr als die Hälfte von ihnen
sind Angestellte, inklusive Saisonarbeitskräfte.2 Frauen übernehmen vielfältige
Aufgaben in den Betrieben, von der Arbeit auf dem Feld, über die Tierhaltung, bei der
Vermarktung der Erzeugnisse, in der Buchhaltung oder als Leiterin weiterer
einkommenswirksamer Betriebszweige. Häufig sind sie wesentliche Treiberinnen für
Innovation, Modernisierung oder Diversifizierung der Betriebe. Neben der betrieblichen
Arbeit übernehmen sie zusätzlich auch die Care-Arbeit Zuhause und auf dem Hof fast
vollständig allein.3 Frauen sind außerdem zentrale Akteurinnen in den ländlichen
Räumen: Sie sind oft stark in das gesellschaftliche Leben integriert (z. B. Ehrenamt,
Elternabende, Austausch im Ort) und fungieren als Vermittlerinnen zwischen
landwirtschaftlicher und nicht-landwirtschaftlicher Bevölkerung.
Trotzdem werden Frauen in der Landwirtschaft weltweit und so auch in Deutschland
benachteiligt. Die Studie zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der
Landwirtschaft in Deutschland hat u. a. diese Benachteiligung deutlich gemacht: Neun von
zehn landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland werden weiterhin von Männern
1 https://openknowledge.fao.org/server/api/core/bitstreams/e7689bf7-00f0-465b-ad03-e0c56ffb14b1/content
2 Der Frauenanteil unter den Saisonarbeitskräften liegt mit etwa 44 Prozent über dem Durchschnitt. siehe
www.situationsbericht.de/3/35-arbeitskraefte-und-auszubildende.
3 Pieper, Niens, Bolten et al. (2023). Die Die Lebens- und Arbeitssituation von Frauen auf landwirtschaftlichen
Betrieben in Deutschland – soziologische Befunde. https://publications.goettingen-research-on-
line.de/bitstream/2/121846/1/GAUG%20Forschungsbericht_Die%20Lebens-%20und%20
Arbeitssituation%20von%20Frauen%20auf%20landwirtschaftlichen%20Betrieben%20in%20Deutschland.pdf
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4470
21. Wahlperiode 03.03.2026
geführt.4 Damit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa.5 Überholte
Geschlechtervorstellungen, veraltetes Wissen und eine patrilineare Vererbungspraxis
führen in Deutschland heute noch dazu, dass Höfe eher an Söhne übergeben werden
und Töchter nur sehr selten Betriebe oder Betriebsleitungen erben. Der Zugang zu
Land und Kapital wird für Frauen so begrenzt und Existenzgründungen erschwert.
Weltweit sind weniger als 15 Prozent der Landbesitzenden Frauen.6 Dazu ist die
soziale Absicherung vieler Frauen in der Landwirtschaft unzureichend. Als
Familienarbeitskräfte arbeiten sie oft ohne Vertrag oder festes Gehalt. Für das Alter, im Falle von
Trennung oder Tod der betriebsinhabenden (Ehe-)Partner*in sind sie dann nicht
abgesichert. Die unzureichende Absicherung rund um Schwangerschaft und Mutterschutz
stellt besonders selbstständige Betriebsleiterinnen vor große Herausforderungen.
Frauen profitieren auch weniger von der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP), wenn Direktzahlungen an die Betriebsgröße geknüpft sind.7 Die
Mehrfachbelastung durch den Einsatz für Betrieb, Familie und Gemeinschaft kann zu hoher
Belastung und gesundheitlichen Risiken führen.
Um die zentrale Rolle von Frauen in der Landwirtschaft und für die
Ernährungssicherheit sichtbar zu machen sowie ihre Benachteiligung in den Fokus zu rücken, haben die
Vereinten Nationen (VN) das Jahr 2026 zum Internationalen Jahr der Frauen in der
Landwirtschaft erklärt.8 Ziel ist es, die politische Aufmerksamkeit zu erhöhen, um die
strukturelle Benachteiligung abzubauen. Die Teilhabe von Frauen an Ressourcen,
Wissen und Entscheidungsprozessen stärkt die Resilienz lokaler Agrar- und
Ernährungssysteme und ist damit Voraussetzung für globale Ernährungssouveränität.9
Die aktuelle Bundesregierung bleibt bei der Gleichstellungspolitik bisher
ambitionslos. Obwohl sie in ihrem Koalitionsvertrag die gleichberechtigte Repräsentation und
Teilhabe von Frauen u. a. in Wirtschaft und Politik als Ziel erklärt, für gleiche
Entlohnung bei gleicher Arbeit sorgen und Care-Arbeit fairer verteilen will, bleibt sie
konkrete Maßnahmen schuldig. Speziell Frauen in der Landwirtschaft bietet Schwarz-Rot
nicht mehr an als die Ergebnisse der Studie „Frauen im ländlichen Raum“ bei der
Agrarsozialpolitik zu „berücksichtigen“10. Damit wird die Bundesregierung den
Anforderungen einer zukunftsfähigen Land- und Lebensmittelwirtschaft nicht gerecht.
Die Gleichstellung von Frauen ist ein universelles Recht. Können Frauen ihre
Kompetenzen und Fähigkeiten nicht vollumfänglich einbringen, geht uns nicht nur
wirtschaftliches Potential verloren, sondern auch innovative Ideen und vielfältige
Perspektiven, die wir für eine zukunftsfähige Landwirtschaft, unsere Ernährungssicherheit und
lebendige ländliche Räume brauchen. Gerade in Zeiten, in der die Rechte von Frauen
und Mädchen weltweit bedroht sind, ist ihre Förderung und die Sicherstellung ihrer
gleichberechtigten Teilhabe in unserer Gesellschaft eine essenzielle Aufgabe. Die
Bundesregierung trägt die Verantwortung dafür. Nicht nur im Internationalen Jahr der
Landwirtin, sondern auch darüber hinaus.
4 Pieper, Niens, Bolten et al. (2023).
5 Dabei bestehen deutliche regionale Unterschiede. Am höchsten ist der Anteil von Frauen in der
Betriebsleitung in Brandenburg (20 Prozent), am geringsten ist der Anteil in Bayern (< 10 Prozent). siehe www.situati-
onsbericht.de/3/35-arbeitskraefte-und-auszubildende
6 www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/574394/frauen-in-der-landwirtschaft/
7 www.thuenen.de/de/themenfelder/laendliche-raeume/frauen-in-laendlichen-raeumen/beitrag-der-
gemeinsamen-agrarpolitik-zur-gleichstellung-von-frauen-und-maennern
8 www.fao.org/woman-farmer-2026/home/en
9 Der Gleichstellungsauftrag ergibt sich deshalb auch aus den Nachhaltigen Entwicklungszielen der VN (SDG
Nr. 5), der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sowie den Empfehlungen der Zukunftskommission
Landwirtschaft (ZKL).
10 www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 39.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Landwirtschaft zu einer
Handlungsmaxime ihrer Agrarpolitik zu machen, die Gleichstellung der Frauen aktiv
zu fördern und dazu insbesondere
a) gezielt Frauen als Betriebsleiterinnen, Hofnachfolgerinnen,
Existenzgründerinnen und Leitungspersonen zu fördern und dazu rechtliche Beratung,
bestehende Informations-, Weiterbildungs-, Coaching- oder
Netzwerkangebote sowie Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Frauen zu
verstetigen und auszubauen;
b) gemeinsam mit den Ländern, den Versicherungsträgern und
landwirtschaftlichen Verbänden tragfähige Lösungen zu erarbeiten, um Lücken in der
Beschäftigung, der Versorgung oder Inanspruchnahme bestehender Angebote
zu identifizieren und zu schließen, sowie Maßnahmen zu ergreifen, um die
finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu stärken, insbesondere mit Blick
auf die Absicherung im Alter, in Fällen von Trennung und Scheidung, bei
Beschäftigungsmodellen in Voll- und Teilzeit sowie rund um
Schwangerschaft und Mutterschutz;
c) darauf hinzuwirken, dass Gleichstellung und Diversität in der
landwirtschaftlichen Ausbildung und dem Studium stärker verankert werden, Aus-
und Weiterbildungsmaßnahmen speziell für Frauen zu stärken und mit
spezifischen Inhalten und Schlüsselqualifikationen Frauen für Hofübernahmen,
Betriebsleitungen oder Existenzgründungen zu qualifizieren;
d) die Arbeit von Frauen in der Landwirtschaft stärker sichtbar zu machen und
Frauen als Betriebsleiterinnen und in anderen Führungspositionen stärker zu
repräsentieren;
e) für bestehende Vorstellungen von Geschlechterrollen in der Landwirtschaft
sowie die Benachteiligung von Frauen zu sensibilisieren und dabei gezielt
auch Jungen und Männer zu adressieren;
2. gute Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sicherzustellen und dazu mit den
geeigneten politischen Rahmenbedingungen insbesondere dafür zu sorgen, dass
Landwirt*innen faire Erzeugerpreise erwirtschaften können, und dass für
Familienarbeitskräfte und die wachsende Zahl familienfremder Festangestellter sowie
Saisonarbeitskräfte faire Löhne, umfassender Arbeits- und
Sozialversicherungsschutz sichergestellt sind;
3. bei den Verhandlungen zum europäischen Haushalt 2028–2034 und der
Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027 dafür zu sorgen, dass
a) Gendermainstreaming in der Planung und Ausgestaltung der Förderung
angemessen umgesetzt wird und die Mittel verbindlich stärker zur
Gleichstellung von Frauen eingesetzt werden;
b) strukturelle Benachteiligungen von Frauen bei der Förderung abgebaut und
Förderungsvoraussetzungen so gestaltet werden, dass sie den betrieblichen,
biografischen und praktischen Realitäten von Frauen in der Landwirtschaft
Rechnung tragen, etwa in dem nach spanischen Vorbild Prämienzahlungen
für weibliche Betriebsführungen erhöht werden11, oder Junglandwirte- bzw.
Existenzgründerprämien für Frauen aufgrund späterer Hofübernahme oder
Gründung bis zu einem höheren Alter gezahlt werden;
c) ein fester Mittelansatz für die Entwicklung der ländlichen Räume
(insbesondere für LEADER) sichergestellt wird, mit dem Ziel, die
Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen zu verbessern; Frauen und ihre Bedarfe in
11 https://eu-cap-network.ec.europa.eu/news/advancing-gender-equality-through-cap-lessons-spain_de
den Förderangeboten der ländlichen Entwicklung stärker einbezogen und
berücksichtigt werden und sie einen gleichberechtigten Zugang zu diesen
Fördermitteln haben;
d) die weltweite Förderung von Frauen in der Landwirtschaft und ihre
gleichberechtigte Teilhabe auch im EU-Außenfinanzierungsinstrument „Global
Europe“ systematisch berücksichtigt werden;
4. die Beteiligung und Mitsprache von Frauen zu fördern und dazu Kommissionen
und öffentlichen Gremien im Verantwortungsbereich des Bundes
geschlechterparitätisch zu besetzen und eine offene Beteiligungs- und Teilhabekultur zu
fördern;
5. die Datengrundlage zu verbessern um die Leistung von Frauen in der
Landwirtschaft besser sichtbar machen zu können, und dazu
a) geeignete Erhebungs- und Auswertungsmethoden zu erarbeiten, um
Datenlücken zu schließen und gleichzeitig zusätzlichen Bürokratieaufwand und
zusätzliche Bürokratiekosten zu vermeiden;
b) sicherzustellen, dass der Bürokratieabbau nicht zulasten von
geschlechtsspezifischen Daten geht, die diese Leistungen sichtbar machen;
6. Angebote der Daseinsvorsorge, Infrastruktur und Begegnungsorte in ländlichen
Räumen zu stärken sowie die Belange von Frauen und Familien in der Regional-
und Raumplanung stärker zu berücksichtigen, um die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf sowohl für Frauen in der Landwirtschaft als auch in
außerlandwirtschaftlichen Berufen in den ländlichen Räumen zu verbessern, und die
Attraktivität der ländlichen Räume insbesondere auch für junge Menschen
sicherzustellen;
7. die Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft weltweit aktiv zu fördern
und auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit den gleichberechtigten
Zugang von Frauen zu Land zu stärken, ihre Beteiligung an
Entscheidungsprozessen auszubauen sowie ihre Rolle als zentrale Akteurinnen für globale
Ernährungssouveränität sichtbar zu machen, systematisch zu stärken und verlässlich zu
finanzieren.
Berlin, den 3. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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