Souveränität kritischer IT-Sicherheitsinfrastruktur - Übernahmepläne PSI durch Warburg-Pincus (Antwort zu Drs. 21/7858)
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Souveränität kritischer IT-Sicherheitsinfrastruktur - Übernahmepläne PSI durch Warburg-Pincus (Antwort zu Drs. 21/7858)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8089
21. Wahlperiode 21.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Konstantin
von Notz, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7858 –
Souveränität kritischer IT-Sicherheitsinfrastruktur – Übernahmepläne PSI durch
Warburg-Pincus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Berichten des „Handelsblatts“ plant der Finanzinvestor Warburg-Pincus
aus den Vereinigten Staaten von Amerika die Übernahme des deutschen IT-
Dienstleisters PSI, selbiger hat zwischenzeitlich auch in einer Presseerklärung
diese Pläne bestätigt (vgl. www.psi.de/unternehmen/newsroom/pressemitteilu
ngen/psi-software-se-und-warburg-pincus-alle-regulatorischen-freigaben-
fuerdas-freiwillige-oeffentliche-uebernahmeangebot-erhalten-abwicklung-erfolgt-i
n-kuerze). PSI ist einer der zentralen Lieferanten für IT-Infrastruktur von
Energiekonzernen, Netz- und Speicherbetreibern. Die Software hat
unmittelbare Auswirkungen auf die Energiesicherheit der Bundesrepublik
Deutschland. Sowohl die Kunden der Software als auch ihre Anwendung zählen zum
Bereich der kritischen Energieinfrastruktur. Vor diesem Hintergrund werfen
außereuropäische Investments in dieser Branche und in das Unternehmen PSI
erhebliche Fragen auf.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Übernahmeplänen der
Berliner IT-Firma PSI durch den US-Investor Warburg-Pincus?
2. Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung die
Marktstellung der PSI-Software für die deutsche Strom- und Gasinfrastruktur
und die entsprechenden Marktteilnehmer (Netz-, Kraftwerks-,
Speicherbetreiber u. a.)?
3. Gab es im Zuge der Übernahmepläne ein Investitionsschutzverfahren
(vgl. www.psi.de/unternehmen/newsroom/pressemitteilungen/psi-softwa
re-se-und-warburg-pincus-alle-regulatorischen-freigaben-fuer-das-freiwil
lige-oeffentliche-uebernahmeangebot-erhalten-abwicklung-erfolgt-in-ku
erze)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 17. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Warnung der Nachrichtendienste
(vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/private-equity-bund-gen
ehmigt-uebernahme-der-softwarefirma-psi/100237230.html) in diesem
Fall und teilt die Bundesregierung die Sorgen um die Souveränität der
Bundesrepublik Deutschland und Europas?
Die Fragen 1 bis 3 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs und zur
Vermeidung inhaltlicher Wiederholungen gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat aufgrund des bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen (BaFin) am 13. Oktober 2025 eingereichten öffentlichen
Übernahmeangebots Kenntnis von dem geplanten Stimmrechtserwerb an PSI Software
SE („PSI“) mittelbar durch den US-amerikanischen Investor Warburg Pincus
LLC („Warburg Pincus“) erhalten. Hinsichtlich des Erwerbsvorgangs wurde
unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ein
Investitionsprüfverfahren unter Beteiligung der fachlich betroffenen Ressorts
eingeleitet. Aus Sicht der Bundesregierung ist PSI ein wichtiger Anbieter von
Softwarelösungen unter anderem für Betreiber kritischer Infrastrukturen,
insbesondere zur Steuerung von Strom- und Gasinfrastruktur. Im Rahmen des
Investitionsprüfverfahrens wurden daher die Marktstellung des Unternehmens, die
potenziellen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit sowie weitere
sicherheitsrelevante Aspekte und Hinweise umfassend bewertet und bei der
Entscheidung berücksichtigt.
Das Investitionsprüfverfahren wurde Ende Juni 2026 mit einer Freigabe des
Erwerbs von bis zu 83,24 Prozent an PSI unter Auflagen abgeschlossen.
Die Investitionsprüfung trägt unter anderem zum Schutz der Souveränität und
strategischen Handlungsfähigkeit Deutschlands und Europas bei, insbesondere
im Energiebereich, sowie zur Stärkung der Resilienz.
4. Welche Verpflichtungen plant die Bundesregierung im Falle einer
Übernahme dem Investor und dem Unternehmen aufzuerlegen?
5. Umfassen diese Verpflichtungen auch Vorgaben im Sinne der
Aufrechterhaltung der Versorgungs-, Betriebs- und Leistungskontinuität in
sicherheits- und regulierungsrelevanten Anwendungsbereichen?
6. Wie wird im Falle einer Übernahme die Datensouveränität sowie der
Schutz von sensiblen Informationen der Kunden vor ausländischem
Zugriff gewährleistet?
7. Welche Überwachungs- und Kontrollrechte kommen diesbezüglich zur
Geltung?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den Fall von
Verstößen?
Die Fragen 4 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs und zur
Vermeidung inhaltlicher Wiederholungen gemeinsam beantwortet.
Die den Erwerbsbeteiligten im Zusammenhang mit der Freigabe auferlegten
Verpflichtungen dienen dazu, den im Rahmen des Investitionsprüfverfahrens
identifizierten Sicherheitsbedenken abzuhelfen. Soweit sich die Fragen auf den
konkreten Inhalt von Verpflichtungen beziehen, sind damit
verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten
Unternehmen berührt. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich
geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch der
Abgeordneten des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die
erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft
und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Sie
können dort eingesehen werden.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Übernahmeplänen im
Bereich kritischer Infrastruktur, insbesondere des Energiesektors (bitte
konkret nach konkreten Übernahmeplänen und KRITIS (kritische
Infrastruktur)-Sektoren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass nach konkreten, der
Bundesregierung bekannten Erwerbsvorhaben unionsfremder Erwerber in
Bezug auf inländische Unternehmen gefragt wird, die unter § 55a Absatz 1
Nummer 1 und/oder 2 AWV fallen. Auf dieser Grundlage sind der Bundesregierung
weitere Übernahmepläne im oben genannten Sinne bekannt.
Soweit sich die Fragen auf die Benennung konkreter Übernahmepläne bezieht,
sind damit verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und
Grundrechte der beteiligten Unternehmen berührt. Darüber hinaus bestehen staatliche
Geheimhaltungsinteressen, soweit die Offenlegung konkreter Erwerbsvorhaben
Rückschlüsse auf Betreiber, Anlagen oder sonstige besonders schutzbedürftige
Strukturen kritischer Infrastruktur ermöglichen kann.
Unter Abwägung dieser Geheimhaltungs- und Sicherheitsinteressen einerseits
und dem Informationsanspruch der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als
Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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ISSN 0722-8333
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