Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern
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Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4291
21. Wahlperiode 24.02.2026
Antrag
der Abgeordneten Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir,
Filiz Polat, Tina Winklmann, Dr. Irene Mihalic, Lukas Benner, Marcel
Emmerich, Dr. Sebastian Schäfer, Julia Schneider, Marlene Schönberger und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Muslimisches Leben ist fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft. Millionen
Musliminnen und Muslime gestalten den Alltag in Städten und Gemeinden mit. Viele
engagieren sich in Vereinen, Gemeinden und Initiativen und tragen zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Zugleich bestehen weiterhin strukturelle Herausforderungen:
eine unzureichende institutionelle Anerkennung und Repräsentanz, fehlende
Rahmenbedingungen für religiöse und zivilgesellschaftliche Arbeit, Defizite in der religiösen
Bildungsinfrastruktur sowie anhaltende Diskriminierung und Muslimfeindlichkeit.
Die Bundesregierung muss diese Realitäten anerkennen und die gleichberechtigte
Teilhabe muslimischen Lebens in Deutschland aktiv stärken.
In Deutschland leben nach Angaben des Bundesministeriums des Innern rund 5,6
Millionen Musliminnen und Muslime, was etwa 6,7 Prozent der Gesamtbevölkerung
entspricht (www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-
zusammenhalt/staat-und-religion/islam-in-deutschland/islam-in-deutschland-node.html).
Damit stellt die Religion des Islams nach dem Christentum die zweitgrößte
Religionsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland dar. Die einzelnen Glaubensrichtungen
muslimischer Gemeinden in Deutschland sind vielfältig: Sie umfassen Sunnitinnen
und Sunniten (74 %), Schiitinnen und Schiiten (4 %), Alevitinnen und Aleviten (8 %)1,
Ahmadis (ca. 1 %) und weitere kleinere Strömungen, die in kultureller, sprachlicher
und theologischer Hinsicht große Diversität widerspiegeln (ebd.) Zwischen 5,3 und
5,6 Millionen Musliminnen und Muslime haben einen Migrationshintergrund und
leben von der ersten bis zur vierten Einwanderergeneration in Deutschland. Davon stam-
1 Diese Zahlen stammen aus der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“, die auch thematisiert,
dass Uneinigkeit über eine Zuordnung des Alevitentums zum Islam besteht. Sowohl in der Selbstbetrachtung
als auch der Außenwahrnehmung wird das Alevitentum teilweise als eigene Religion und teilweise als
Glaubensrichtung des Islam angesehen. In der Studie selbst gaben 50 % der befragten Alevit*innen an Muslime
zu sein, 41% stimmten dem nicht zu und 9% hatten keine Meinung hierzu oder wollten sich nicht äußern.
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/dik/mlid-
2020-lang.pdf?__blob=publicationFile&v=6. Das Alevitentum verbindet schiitische Glaubenselemente mit
der Verehrung balkanischer und anatolischer Heiliger des 12. bis 16. Jahrhunderts und hat u.a. auch eigene
Gebetsformen, Pilgerstätten und Fastenpraktiken. www.bpb.de/themen/europa/tuerkei/184986/die-aleviten/
men 45 % aus der Türkei, 27 % aus einem arabischsprachigen Land im Nahen Osten,
8 % aus Nordafrika, 19 % aus Südeuropa und 9 % aus einem nicht arabisch-sprachigen
Land im Mittleren Osten (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/
Forschungsberichte/Kurzberichte/fb38-muslimisches-leben-kurzfassung.pdf?__blob=
publicationFile&v=14). Muslimisches Leben in seiner Breite ist längst fester Bestandteil
des gesellschaftlichen Miteinanders. Rund 2.600 Gemeinden, 2.200 Imame und 100
alevitische Dedes sind in Deutschland aktiv (www.deutsche-islam-konfe-
renz.de/SharedDocs/Meldungen/DE/ImDialog/240201-am-studie-zfti.html).
Gemeinden pflegen nicht nur die Religion durch Glaubensausübung und Glaubensangebote –
auch zivilgesellschaftliche Vereine mit muslimischem Bezug tragen zur sozialen
Integration, Jugendarbeit, Sprachförderung und Hilfe für Geflüchtete bei. Darüber
hinaus engagieren sich zahlreiche muslimische Vereine aktiv und zum großen Teil
ehrenamtlich im Bereich Kunst, Bildung, Sport und Kultur (https://digital.zlb.de/viewer/me-
tadata/35201729/). Auch muslimische Frauenorganisationen spielen eine wichtige
Rolle und agieren unter anderem sowohl als Interessenvertretungen als auch als
Wohlfahrtsverbände https://aiwg.de/wp-content/uploads/2025/02/Muslimische-Frauenor-
ganisationen-in-Deutschland-als-Akteurinnen-sozialen-Wandels.pdf. Auch der
organisierte Sport ist ein wichtiger Ort der Teilhabe und des gesellschaftlichen
Zusammenhalts. Vielen Musliminnen und Muslime sind dort als Aktive, Ehrenamtliche und
Vorstandsmitglieder tätig oder trainieren die Spitze von morgen.
Institutionell besitzen muslimische Gemeinden häufig nicht die gleichen
Voraussetzungen und Strukturen wie andere Religionsgemeinschaften. Während die christlichen
Kirchen durch Körperschaftsstatus, Kirchensteuer und formal gesicherte
Seelsorgeangebote umfassende Rechte genießen, fehlt muslimischen Organisationen meist eine
ähnliche rechtliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Einige wenige haben die
Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Länderebene (z. B. die
„Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland“ in Hamburg und Hessen
www.lto.de/recht/nachrichten/n/ahmadiyya-muslim-jamaat-koerperschaft-anerkannt
oder „Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi („School of Islamic Sufism“)“ in
Nordrhein-Westfalen) erhalten, doch für viele andere sind die Kriterien für eine solche
Anerkennung oftmals nicht zu erfüllen (www.tagesschau.de/inland/islam-deutsch-
land-103.html). Diese strukturelle Benachteiligung von muslimischen
Zusammenschlüssen gegenüber Christinnen und Christen wirkt sich auf viele Felder der
staatlichen Zusammenarbeit aus: vom Religionsunterricht an Schulen über Wohlfahrtspflege
bis zur Ausbildung religiöser Fachkräfte (Imame und Imaminnen, (Militär-)
Seelsorger und Seelsorgerinnen). Die Teilhabe muslimischer Gemeinden und Verbänden an
politischen Entscheidungsprozessen ist somit eingeschränkt.
Im Jahr 2024/2025 boten elf Bundesländer regulären bzw. modellhaften islamischen
Religionsunterricht in deutscher Sprache für mindestens 81.000 Schülerinnen und
Schüler muslimischen Glaubens an. Dieser Status Quo bleibt weit hinter der Nachfrage
zurück, da die Anzahl der muslimischen Schülerinnen und Schüler bundesweit auf
über eine Million geschätzt wurde (https://mediendienst-integration.de/news/es-be-
steht-ein-massiver-ausbaubedarf/).
In fünf Bundesländern (Thüringen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Mecklenburg-Vorpommern) gibt es weiterhin kein eigenes Unterrichtsangebot für
muslimische Schülerinnen und Schüler (https://mediendienst-integration.de/bevoelke-
rung/muslime-in-deutschland/islamischer-religionsunterricht-in-deutschland/). Die
Relevanz islamischen Religionsunterrichts ist auch deshalb so hoch, weil 21 % der
Muslinnen und Muslime unter 15 Jahren und weitere 22 % zwischen 15 und 24 Jahre
alt sind (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/-
Kurzberichte/fb38-muslimisches-leben-kurzfassung.pdf?__blob=publication-
File&v=14).
Auch die Ausbildung von Imaminnen und Imamen in Deutschland steht nach wie vor
am Anfang. Am „Islamkolleg Deutschland e. V.“ in Osnabrück entstand ab 2021
erstmals eine deutschsprachige, staatlich finanzierte Ausbildung von Imaminnen und
Imamen. Die Ausbildung vermittelt sowohl theologische als auch praktische Kompetenzen
und bereitet auf vielfältige Einsatzfelder vor – etwa in Moscheegemeinden, in
Krankenhäusern sowie zukünftig auch im Bereich der Militärseelsorge in der Bundeswehr.
(www.deutschland.de/de/topic/leben/islamkolleg-osnabrueck-ausbildung-zum-
imamin-deutschland#:~:text=Bewerben%20kann%20sich%2C%20wer%20einen,bereits%-
20in%20muslimischen%20Gemeinden%20arbeiten.). Horst Seehofer bewilligte als
damaliger Bundesinnenminister die Förderung der Ausbildung für fünf Jahre – auch
als eine Maßnahme der Islamismusprävention (www.deutschlandfunk.de/ausbildungs-
beginn-am-islam-kolleg-der-imam-gehoert-zu-100.html). Da die größten deutschen
Islamverbände nicht am Islamkolleg beteiligt sind, haben Absolventinnen und
Absolventen jedoch Schwierigkeiten deutschlandweit Stellen zu finden (www.deutsch-
land.de/de/topic/leben/islamkolleg-osnabrueck-ausbildung-zum-imam-in-
deutschland). Stattdessen haben islamische Verbände wie DITIB2 eigene Ausbildungsplätze
aufgebaut. Im Jahr 2023 schloss die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faser ein
neues Ausbildungs-Abkommen mit der DITIB: 100 Imaminnen und Imame sollen pro
Jahr hier in Deutschland ausgebildet werden. Dafür beendet die DITIB die Entsendung
von Imamen aus der Türkei (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/-
DE/2023/12/imam-ausbildung.html). Die DITIB steht allerdings immer wieder in der
Kritik für ihre strukturelle und personelle Abhängigkeit zur türkischen
Religionsbehörde „Diyanet“ in Ankara. Erst im August 2025 rief der damalige Vorsitzende der
Diyanet, Ali Erbas, auf einer Konferenz zu Gaza am Ende in einem Abschlusspapier
dazu auf, „die Umma zu allen Formen des Dschihad auf dem Weg Allahs zu
mobilisieren“ (www.fr.de/politik/an-wegen-antisemitismus-innenministerium-zaehlt-ditib-
zr-93943674.html). Der amtierende Vorsitzende, Ramazan Ilikhan war früher Beamter
der Religionsbehörde Diyanet sowie Religionsattaché am türkischen Generalkonsulat
in Düsseldorf, was auch weiterhin eine enge Verbindung der DITIB zur Türkei zeigt
(www.welt.de/politik/deutschland/plus692977216f6da91d779669b1/ramazan-
ilikkan-der-neue-starke-mann-an-der-spitze-des-umstrittenen-moscheevereins-di-
tib.html).
Die existierenden Ausbildungen von Imaminnen und Imamen in Deutschland weisen
aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten und Defizite auf, um muslimisches
Leben strukturell gleichzustellen und mehr Teilhabe zu ermöglichen.
Seit 2006 ist die vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ins Leben
gerufene „Deutsche Islamkonferenz“ (DIK) ein zentrales Dialogforum zwischen Staat
und muslimischen Vertretungen. Sie führte bisher unter anderem Debatten über
islamischen Religionsunterricht, Imamausbildung, Antisemitismus in muslimischen
Milieus, Wohlfahrt, Seelsorge, Extremismusprävention oder Islamfeindlichkeit
(www.deutsche-islam-konferenz.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Ergebnisse-Empfeh-
lungen-Suche_Formular.html?nn=598122). Gleichwohl wird sie auch von
unterschiedlichen Seiten, u.a. für den monothematischen Zuschnitt (meist rund um
Sicherheitsfragen), für ihre fehlende Einbindung von progressiven muslimischen Gemeinden
und Verbänden, aber auch für zu wenig zielführende Ergebnisse in den letzten Jahren,
kritisiert.
Muslimisches Leben in Deutschland sieht sich neben viel zu geringer Repräsentation
und fehlender struktureller Förderung zudem mit Stigmatisierung und Diskriminierung
2 DITIB (Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V., auf Türkisch Diyanet İşleri Türk İslam
Birliği) ist der größte muslimische Dachverband in Deutschland. Zu ihr gehören fast 1000
Moscheegemeinden und 24% der Muslim*innen in Deutschland fühlen sich durch die DITIB voll oder teilweise vertreten.
Die DITIB wird insbesondere seit dem Putschversuch 2016 oft als „verlängerter Arm Erdogans“ bezeichnet
und für seine Nähe zum türkischen Staat und der staatlichen Religionsbehörde Diyanet kritisiert.
www.ndr.de/kultur/sendungen/freitagsforum/40-Jahre-DITIB-Moscheeverband-im-Wandel,ditib218.html ,
www.ndr.de/kultur/sendungen/freitagsforum/40-Jahre-DITIB-Moscheeverband-im-Wandel,ditib218.html,
www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Studien/studie-angebote-infra-
strukturen-muslimischer-gemeinden.pdf?__blob=publicationFile&v=4
konfrontiert. Wissenschaftliche Untersuchungen und Monitoringberichte, darunter die
„Mitte Studie“ der Friedrich Ebert Stiftung, die „Leipziger Autoritarismus Studie“ des
Kompetenzzentrum für Rechtsextremismus- und Demokratieforschung und der
Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit „Muslimfeindlichkeit –
Eine deutsche Bilanz“, zeigen, dass Islamfeindlichkeit und antimuslimischer
Rassismus in Deutschland ein tief verankertes gesellschaftliches und strukturelles Problem
bleiben (siehe www.claim-allianz.de/content/uploads/2025/06/claim_lagebild25_25-
0630_web.pdf?x44338, www.fes.de/mitte-studie#c445981, www.deutsche-islam-
konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Studien/uem-abschlussbe-
richt.pdf?__blob=publicationFile&v=11, und www.boell.de/sites/default/files/2024-
11/leipziger-autoritarismus-studie-2024-vereint-im-ressentiment-autoritaere-dynami-
ken-und-rechtsextreme-einstellungen.pdf#page=69; S. 67). Die „Allianz gegen Islam-
und Muslimfeindlichkeit“ (CLAIM) hat in ihrer Jahresbilanz 2024 einen neuen
Höchststand an islamfeindlichen Vorfällen dokumentiert. Die Erhebung zeigt über
3.000 Vorfälle innerhalb eines Jahres, darunter physische Angriffe, massive
Bedrohungen, Beschimpfungen, Diskriminierungen im Bildungs- und Arbeitskontext sowie
massiven Online-Hass. Damit werden durchschnittlich mehr als acht islamfeindliche
Vorfälle pro Tag registriert (www.claim-allianz.de/aktuelles/news/
pressemitteilungalarmierende-jahresbilanz-antimuslimischer-uebergriffe-und-diskriminierungen-
indeutschland-2024-ueber-3-000-dokumentierte-vorfaelle-mehr-als-8-faelle-
jedentag/). Neben der Jahresbilanz von CLAIM, kommt auch der Unabhängige
Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) in seinem Abschlussbericht aus dem Jahr 2023 zu
dem Ergebnis, dass rund jede zweite Person in Deutschland muslimfeindlichen
Aussagen zustimmt. In ihrer umfangreichen Analyse hat die 2020 von
Bundesinnenminister Seehofer eingerichtete Kommission die strukturellen Ursachen von
Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Rassismus sowie die Auswirkungen auf Teilhabechancen,
Sicherheit und gesellschaftliche Gleichberechtigung umfassend analysiert. Der Bericht
belegt somit, dass Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus nicht nur
individuelle Diskriminierungserfahrungen prägen, sondern auch institutionelle Abläufe,
wie etwa diskriminierende Verwaltungspraktiken oder strukturelle Benachteiligung
auf dem Arbeitsmarkt. Um dem entgegenzuwirken, haben die Expert*innen der UEM
zwanzig Handlungsempfehlungen formuliert, von denen bisher keine einzige durch
die schwarz-rot geführte Bundesregierung umgesetzt wurde (www.deutsche-islam-
konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Studien/uem-abschlussbe-
richt.html). Diese Erkenntnisse werden durch weitere Studien bestätigt: Eine Studie
des „Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors“ (NaDiRa) von Dezember
2025 weist darauf hin, dass Musliminnen und Muslime auf dem Wohnungsmarkt
systematisch benachteiligt werden (www.dezim-institut.de/presse/wer-in-
deutschlandwohnt-wohnt-nicht-gleich-schwarze-und-muslimische-menschen-besonders-
betroffen/).
Auch im Bereich der Straftaten zeigen sich fortbestehende Herausforderungen im
Zusammenhang mit islamfeindlicher Gewalt. Nach Angaben der Bundesregierung
wurden im Themenfeld „Islamfeindlich“ durch den kriminalpolizeilichen Meldedienst
zwischen Januar und Ende Mai 2025 insgesamt 376 islamfeindliche Straftaten erfasst
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/741). Neben den dokumentierten Fällen ist
von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine unabhängige Expertinnen- und Experten-Kommission bestehend aus
Personen aus der Praxis und Wissenschaft einzusetzen, die einen nationalen
Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden
erarbeitet und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüft;
2. die Deutsche Islamkonferenz (DIK) zu modernisieren, partizipativer zu gestalten,
finanziell ausreichend und langfristig auszustatten und muslimische
Religionsgemeinschaften, Zivilgesellschaft und Vertreterinnen und Vertreter aus der
Wissenschaft auch bei der inhaltlichen Ausrichtung der Konferenz stärker einzubinden;
3. im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz eine aktualisierte Studie zu
„Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag zu geben und weitere wissenschaftliche
Forschung auch zu Islamfeindlichkeit bzw. antimuslimischen Rassismus zu
fördern;
4. neben den großen, meist konservativ ausgerichteten, muslimischen Verbänden
weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und
Zivilgesellschaftsorganisationen, in die Zusammenarbeit einzubinden;
5. die muslimische Militärseelsorge strukturell in der Bundeswehr zu verankern und
flächendeckend einzuführen sowie das bestehende Pilotprojekt für muslimische
Militärseelsorge zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur zu
überführen;
6. stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige
muslimischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, auch im Bereich des organisierten
Sports, bereitzustellen, sowie Projektförderung, strukturelle Hürden bei der
Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln abzubauen und in Behörden
Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungsangebote zu muslimischem Leben
dahingehend ausbauen;
7. muslimisches, zivilgesellschaftliches Engagement gezielt sichtbarer zu machen
und zu würdigen, etwa durch eine Preisverleihung für zivilgesellschaftliches
Engagement im Rahmen der DIK;
8. muslimische Bundesverbände und über Projektmittel Gemeinden, die sich im
Bereich der Islamismusprävention – insbesondere auch im digitalen Raum –
engagieren, gezielt zu unterstützen;
9. zivilgesellschaftliche Projekte muslimischer Träger zu fördern, die
antisemitismuskritische Bildungsarbeit leisten;
10. muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft, insbesondere
Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen für Frauen, umfassend durch strukturelle Mittel
im Haushalt zu fördern, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und sie systematisch in
Entscheidungsprozesse auf kommunaler, Landes- und Bundesebene einzubeziehen;
11. gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen zu ergreifen, um muslimische
Wohlfahrtspflege strukturell mit etablierten Wohlfahrtsverbänden gleichzustellen und
sie stärker einzubinden – in kommunalen Gremien wie Jugendhilfeausschüssen
aber auch in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
(BAGFW);
12. die Handlungsempfehlungen aus dem Bericht des „Unabhängigen
Expertenkreises Muslimfeindlichkeit“ dringend umzusetzen und hierfür einen Bund-Länder-
Aktionsplan gegen Islamfeindlichkeit vorzulegen;
13. umfassende Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Musliminnen und
Muslimen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt zu ergreifen, darunter auch eine
striktere Umsetzung des Verbotes von Diskriminierung auf Grund von Religion
auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG), sowie das AGG dahingehend zu reformieren, dass Verbandsklagerechte
für Antidiskriminierungsverbände ermöglicht werden, die Fristen für die
Anspruchsstellung verlängert werden und die Beweislast vereinfacht wird;
14. auf Bundes- und Länderebene das zivilgesellschaftliche Monitoring
antimuslimischer Übergriffe und Diskriminierungen auszubauen, zu verstetigen und
dauerhaft finanziell abzusichern;
15. Beratungs- und Anlaufstellen (Opferberatungsstellen und
Antidiskriminierungsstellen) zu antimuslimischem Rassismus zu fördern und finanziell abzusichern
sowie bestehende Beratungsstellen zur Beratung Betroffener von
antimuslimischem Rassismus zu qualifizieren, um eine flächendeckende und professionelle
Beratung zu ermöglichen.
16. den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus umzusetzen, zu überarbeiten und
dahingehend weiterzuentwickeln, dass institutionelle und strukturelle
Dimensionen von Rassismus berücksichtigt werden und antimuslimischen Rassismus
explizit als eine Form von Rassismus zu benennen.
17. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass geeignete
Schutzmaßnahmen für Moscheen ausreichend finanziert werden und Mitarbeitende von
Sicherheitsunternehmen Schulungen im Bereich Islamfeindlichkeit erhalten;
18. gemeinsam mit den Ländern bundeseinheitliche Regelungen für islamische
Seelsorge in Justizvollzugsanstalten und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu
entwickeln, die die Gleichstellung islamischer Seelsorge mit bestehenden
seelsorgerischen Angeboten anderer Religionsgemeinschaften sicherstellen;
19. gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen darauf hinzuwirken, dass
muslimischen Gemeinden die Einrichtung und dauerhafte Sicherung islamischer
Grabfelder auf kommunalen Friedhöfen flächendeckend ermöglicht wird,
einschließlich der Beachtung religiöser Vorgaben zu Graborientierung und
Bestattungsprozessen;
20. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, islamischen Religionsunterricht
in deutscher Sprache flächendeckend an staatlichen Schulen mit Anbindung an
universitäre islamisch-theologische Zentren und in enger personeller
Zusammenarbeit mit einer Vielfalt von muslimischen Gemeinden, als ordentliches Schulfach
anzubieten;
21. zivilgesellschaftliche Projekte für muslimische Bildungsarbeit, die
demokratische Werte, Gleichberechtigung, religiöse Vielfalt und Antidiskriminierung in
ihrer Bildungsarbeit vermitteln und stärken, auch außerhalb etablierter Strukturen
wie dem islamischen Religionsunterricht zu fördern;
22. die deutschsprachige Ausbildung von Imaminnen und Imamen in Deutschland
weiter zu fördern und eine eigene Ausbildungsstätte für progressive Imaminnen
und Imamen zu etablieren; angebunden an ein universitäres theologisches
Institut;
23. sich im Dialog mit Ländern, Kommunen, Tarifparteien und öffentlichen
Arbeitgebern dafür einzusetzen, dass für muslimische Beschäftigte Regelungen
geschaffen werden, die die Freistellung oder flexible Arbeitszeitgestaltung an
islamischen Feiertagen (insbesondere ´Id al Fitr und ´Id al Adha als höchste
islamische Feiertage) rechtlich abgesichert wird;
24. Hürden im öffentlichen Dienst, wie z. B. Kopftuchverbote, abzubauen, um dort
muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen und dadurch
das Vertrauen der muslimischen Gemeinschaft in staatliche Institutionen zu
erhöhen.
Berlin, den 24. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Muslimisches Leben ist Teil der gesellschaftlichen Realität in Deutschland. Es zeigt die religiöse, kulturelle und
soziale Vielfalt und trägt in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei.
Muslimisches Leben sichtbar zu machen und institutionell zu verankern, bedeutet nicht nur, Diskriminierung
abzubauen, sondern auch eine echte Teilhabe zu schaffen. Dies geht nur mit möglichst vielen muslimischen
Akteuren, die auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Die Sichtbarkeit muslimischer
Lebensrealitäten schafft Raum für eine differenzierte Auseinandersetzung mit muslimischen Leben in
Deutschland und wirkt Polarisierungen und Islamismus gleichermaßen entgegen.
Gleichzeitig bestehen strukturelle und institutionelle Unterschiede in der Behandlung muslimischer
Organisationen im Vergleich zu anderen Religionsgemeinschaften. Während die meisten jüdischen und christlichen
Gemeinden vom Staat als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) anerkannt sind, ist dies bei muslimischen
Gemeinden kaum der Fall. Der Körperschaftsstatus verleiht zusätzliche Rechte an Religionsgemeinschaften,
darunter das Recht zum Steuereinzug von Mitgliedern, die Dienstherrenfähigkeit und Rechtssetzungsbefugnis
(www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/staat-und-religion/
koerperschaftsstatus/koerperschaftsstatus-node.html). Auch im Bereich des Religionsunterrichtes ist dies relevant, denn
Art.7, Abs.3 GG bestätigt das Recht einer Religionsgemeinschaft als KdöR auf Einführung und Gestaltung eines
Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Die Mehrzahl der muslimischen Gemeinden sind jedoch nicht als
Religionsgemeinschaft als KdöR anerkannt, weshalb oft Modellversuche etabliert werden oder der Unterricht
ganz in staatlicher Hand liegt.
Die Kriterien für eine Anerkennung als KdöR werden von vielen muslimischen Gemeinden aus unterschiedlichen
Gründen nicht erfüllt: Faktoren wie Verbindungen ins Ausland, mangelnde Unabhängigkeit von ausländischen
Geldgebern, geringe Transparenz bei Mitgliederregistern, tragen dazu bei. Die Kriterien einer Anerkennung als
KdöR basieren auf die Verfasstheit der Kirchen, die sich von islamischen Strukturen gravierend unterscheiden
und zeigen deshalb wenig Flexibilität für die Strukturen andere Religionsgemeinschaften. Diese
Ungleichbehandlung erschwert auch die dauerhafte institutionelle Mitwirkung muslimischer Gemeinden, behindert die
Einrichtung professioneller Strukturen in Wohlfahrt, Bildung und Seelsorge und mindert auch die Sichtbarkeit
muslimischen Engagements. Die derzeitige Zusammenarbeit zwischen Staat und muslimischen Gemeinden ist nicht
ausreichend systematisch institutionalisiert, sondern vielfach projektbezogen, und föderal uneinheitlich. Im
Mittelpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen steht deshalb die Einrichtung einer Expertenkommission zur
Erarbeitung eines Aktionsplanes für die staatliche Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden. Hierbei soll geprüft
werden, wie eine Anerkennung und Förderung muslimischer Gemeinden, die konkrete Transparenz- und
Repräsentativitätskriterien erfüllen, ermöglicht werden kann. Diese Kommission soll einen Plan erarbeiten, der auch
Alternativen zum Status als KdöR wie bspw. das Stiftungsmodell prüft, die dennoch die langfristige
institutionelle Unterstützung muslimischer Organisationen sichert und eine strukturelle Beteiligung auf kommunaler,
Landes- und Bundesebene ermöglichen.
Schließlich ist es erforderlich, in die staatlich-religiöse Zusammenarbeit auch progressive muslimische
Organisationen und unabhängige zivilgesellschaftliche Akteure einzubeziehen, die bisher außerhalb etablierter
Verbändestrukturen agieren. Sie repräsentieren wichtige soziale, feministische und theologische Perspektiven und tragen
zur innerreligiösen Vielfalt und demokratischen Diskussionskultur bei.
Muslimisches Leben in Deutschland ist noch heterogener geworden. Die letzte umfassende Studie zu
muslimischem Leben in Deutschland enthält Zahlen bis März 2020 (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/
Forschung/Forschungsberichte/fb38-muslimisches-leben.pdf?__blob=publicationFile&v=12). Seither haben sich
gesellschaftliche Rahmenbedingungen insbesondere durch Zuwanderung weiterentwickelt. Eine aktualisierte,
repräsentative Studie im Rahmen der DIK wäre eine wesentliche Grundlage, um aktuelle Lebensrealitäten
empirisch zu erfassen, um daran weitere gezielte politische Maßnahmen anknüpfen zu können.
Kurzfristige Projektförderung hinterlässt keine nachhaltigen Strukturen. Dies gilt insbesondere für Angebote in
den Bereichen Bildungs-, Integrations- und Präventionsarbeit (z. B. Jugendarbeit, interreligiöser Dialog oder
Frauenförderung). Langfristig garantierte, mehrjährige Fördermittel im Haushalt des BMBFSFJ und des BMI
schaffen größere Planungssicherheit und ermöglichen eine Professionalisierung von Angeboten, die lokal
verankert sind. Viele muslimische Gemeinden und Initiativen stehen außerdem vor bürokratischen Hürden bei der
Antragstellung und Bewilligung von Fördermitteln. Diese strukturellen Barrieren müssen abgebaut werden, um
Initiativen der muslimischen Zivilgesellschaft den Zugang zu staatlichen Förderstrukturen zu erleichtern.
Der organisierte Sport ist ein zentraler Ort der Begegnung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. In
Sportvereinen engagieren sich viele Musliminnen und Muslime, als Aktive, Trainerinnen und Trainer oder
Ehrenamtliche, und sie tragen damit sichtbar zur lokalen Zivilgesellschaft bei. Gleichzeitig gibt es auch im Sport
Diskriminierungserfahrungen, etwa durch antimuslimischen Rassismus oder durch fehlende Sensibilität im Umgang
mit religiösen Bedürfnissen wie Fasten, Feiertagen oder Sportkleidung. Deshalb sollen Sportverbände und
Sportvereine bei Maßnahmen gegen Diskriminierung und bei der Sichtbarmachung muslimischen Engagements
stärker einbezogen werden. Beispielhaft zeigt das der jüdisch geprägte Sportverband Makkabi, in dessen Vereinen
Menschen unterschiedlicher Religionen und Herkünfte gemeinsam Sport treiben und Ehrenamt übernehmen.
Musliminnen und Muslime und Jüdinnen und Juden treten hier gemeinsam für ein respektvolles Miteinander ein.
Auch im Bereich der Islamismusprävention sind muslimische Akteure unverzichtbare Partner. Heute finden
Radikalisierungsprozesse immer stärker im digitalen Raum statt (www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/islamismus-
2025/561179/islamistische-propaganda-auf-social-media/). Muslimische Gemeinden und jugendnahe Initiativen
können durch ihren Zugang zu jungen Menschen einen wichtigen Beitrag zu präventiver Extremismusarbeit
leisten. Diese Gemeinden sollten als Verbündete im Kampf gegen Islamismus gewonnen werden. Deren gezielte
Förderung stärkt zivilgesellschaftliche Schutz- und Präventionsstrukturen und ergänzt parallellaufende staatliche
Präventionsstrategien. Dies ist auch deshalb wichtig, weil Musliminnen und Muslime weltweit zur den häufigsten
Opfern von Islamismus zählen.
Moscheen und muslimische Wohlfahrtsakteure leisten vielfach soziale Arbeit (z. B. Sozialberatung,
Flüchtlingshilfe, Seelsorge), die jedoch strukturell oft nicht in die etablierten Wohlfahrtsverbände integriert ist. Durch
institutionelle Kooperationen mit Wohlfahrtsverbänden (z. B. Diakonie, Caritas) ließen sich vorhandene Kapazitäten
besser nutzen und professionell in die bestehende Soziallandschaft einbinden. Gleichzeitig müssen auch die
positiven Geschichten und Erfolge muslimischer Zivilgesellschaft weiter sichtbarer werden (https://muslimde-
bate.de/2025/07/19/podiumsdiskussion-die-vielfalt-der-muslimischen-zivilgesellschaft-erfolge-und-
herausforderungen-muslimischer-basisarbeit-2/).
Zur Sicherung muslimischer Gebetseinrichtungen sollen gezielte Fördermittel bereitgestellt werden, um bauliche
und technische Schutzmaßnahmen zu finanzieren. Angesichts der etwa 2000 vom Bundeskriminalamt
registrierten islamfeindlichen Straftaten im Jahr 2024 besteht ein unmittelbarer Handlungsbedarf hinsichtlich Schutz,
Beratung und polizeilicher Prävention (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1449734/umfrage/polizeilich-
erfasste-islamfeindliche-delikte-in-deutschland-nach-ideologie/#:~:text=Islamfeindliche%20Straftaten%20in%-
20Deutschland%20nach%20Bereichen%20bis%202024&text=Im%20Jahr%202024%20wurden%20in,Delikte-
%20mit%20etwa%201.580%20Taten). Eine dauerhafte Sicherheit muslimischer Einrichtungen ist unerlässlicher
Bestandteil des verfassungsrechtlich garantierten Schutzes der Religionsfreiheit.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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