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Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern

dip / drucksache 24.02.2026 · WP 21 · 21/4291 · Antrag · Original ↗

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Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern Deutscher Bundestag Drucksache 21/4291 21. Wahlperiode 24.02.2026 Antrag der Abgeordneten Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir, Filiz Polat, Tina Winklmann, Dr. Irene Mihalic, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Dr. Sebastian Schäfer, Julia Schneider, Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Muslimisches Leben ist fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft. Millionen Musliminnen und Muslime gestalten den Alltag in Städten und Gemeinden mit. Viele engagieren sich in Vereinen, Gemeinden und Initiativen und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Zugleich bestehen weiterhin strukturelle Herausforderungen: eine unzureichende institutionelle Anerkennung und Repräsentanz, fehlende Rahmenbedingungen für religiöse und zivilgesellschaftliche Arbeit, Defizite in der religiösen Bildungsinfrastruktur sowie anhaltende Diskriminierung und Muslimfeindlichkeit. Die Bundesregierung muss diese Realitäten anerkennen und die gleichberechtigte Teilhabe muslimischen Lebens in Deutschland aktiv stärken. In Deutschland leben nach Angaben des Bundesministeriums des Innern rund 5,6  Millionen Musliminnen und Muslime, was etwa 6,7 Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht (www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher- zusammenhalt/staat-und-religion/islam-in-deutschland/islam-in-deutschland-node.html). Damit stellt die Religion des Islams nach dem Christentum die zweitgrößte Religionsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland dar. Die einzelnen Glaubensrichtungen muslimischer Gemeinden in Deutschland sind vielfältig: Sie umfassen Sunnitinnen und Sunniten (74 %), Schiitinnen und Schiiten (4 %), Alevitinnen und Aleviten (8 %)1, Ahmadis (ca. 1 %) und weitere kleinere Strömungen, die in kultureller, sprachlicher und theologischer Hinsicht große Diversität widerspiegeln (ebd.) Zwischen 5,3 und 5,6 Millionen Musliminnen und Muslime haben einen Migrationshintergrund und leben von der ersten bis zur vierten Einwanderergeneration in Deutschland. Davon stam- 1 Diese Zahlen stammen aus der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“, die auch thematisiert, dass Uneinigkeit über eine Zuordnung des Alevitentums zum Islam besteht. Sowohl in der Selbstbetrachtung als auch der Außenwahrnehmung wird das Alevitentum teilweise als eigene Religion und teilweise als Glaubensrichtung des Islam angesehen. In der Studie selbst gaben 50 % der befragten Alevit*innen an Muslime zu sein, 41% stimmten dem nicht zu und 9% hatten keine Meinung hierzu oder wollten sich nicht äußern. www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/dik/mlid- 2020-lang.pdf?__blob=publicationFile&v=6. Das Alevitentum verbindet schiitische Glaubenselemente mit der Verehrung balkanischer und anatolischer Heiliger des 12. bis 16. Jahrhunderts und hat u.a. auch eigene Gebetsformen, Pilgerstätten und Fastenpraktiken. www.bpb.de/themen/europa/tuerkei/184986/die-aleviten/ men 45 % aus der Türkei, 27 % aus einem arabischsprachigen Land im Nahen Osten, 8 % aus Nordafrika, 19 % aus Südeuropa und 9 % aus einem nicht arabisch-sprachigen Land im Mittleren Osten (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/ Forschungsberichte/Kurzberichte/fb38-muslimisches-leben-kurzfassung.pdf?__blob= publicationFile&v=14). Muslimisches Leben in seiner Breite ist längst fester Bestandteil des gesellschaftlichen Miteinanders. Rund 2.600 Gemeinden, 2.200 Imame und 100 alevitische Dedes sind in Deutschland aktiv (www.deutsche-islam-konfe- renz.de/SharedDocs/Meldungen/DE/ImDialog/240201-am-studie-zfti.html). Gemeinden pflegen nicht nur die Religion durch Glaubensausübung und Glaubensangebote – auch zivilgesellschaftliche Vereine mit muslimischem Bezug tragen zur sozialen Integration, Jugendarbeit, Sprachförderung und Hilfe für Geflüchtete bei. Darüber hinaus engagieren sich zahlreiche muslimische Vereine aktiv und zum großen Teil ehrenamtlich im Bereich Kunst, Bildung, Sport und Kultur (https://digital.zlb.de/viewer/me- tadata/35201729/). Auch muslimische Frauenorganisationen spielen eine wichtige Rolle und agieren unter anderem sowohl als Interessenvertretungen als auch als Wohlfahrtsverbände https://aiwg.de/wp-content/uploads/2025/02/Muslimische-Frauenor- ganisationen-in-Deutschland-als-Akteurinnen-sozialen-Wandels.pdf. Auch der organisierte Sport ist ein wichtiger Ort der Teilhabe und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Vielen Musliminnen und Muslime sind dort als Aktive, Ehrenamtliche und Vorstandsmitglieder tätig oder trainieren die Spitze von morgen. Institutionell besitzen muslimische Gemeinden häufig nicht die gleichen Voraussetzungen und Strukturen wie andere Religionsgemeinschaften. Während die christlichen Kirchen durch Körperschaftsstatus, Kirchensteuer und formal gesicherte Seelsorgeangebote umfassende Rechte genießen, fehlt muslimischen Organisationen meist eine ähnliche rechtliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Einige wenige haben die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Länderebene (z.  B. die „Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland“ in Hamburg und Hessen www.lto.de/recht/nachrichten/n/ahmadiyya-muslim-jamaat-koerperschaft-anerkannt oder „Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi („School of Islamic Sufism“)“ in Nordrhein-Westfalen) erhalten, doch für viele andere sind die Kriterien für eine solche Anerkennung oftmals nicht zu erfüllen (www.tagesschau.de/inland/islam-deutsch- land-103.html). Diese strukturelle Benachteiligung von muslimischen Zusammenschlüssen gegenüber Christinnen und Christen wirkt sich auf viele Felder der staatlichen Zusammenarbeit aus: vom Religionsunterricht an Schulen über Wohlfahrtspflege bis zur Ausbildung religiöser Fachkräfte (Imame und Imaminnen, (Militär-) Seelsorger und Seelsorgerinnen). Die Teilhabe muslimischer Gemeinden und Verbänden an politischen Entscheidungsprozessen ist somit eingeschränkt. Im Jahr 2024/2025 boten elf Bundesländer regulären bzw. modellhaften islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache für mindestens 81.000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens an. Dieser Status Quo bleibt weit hinter der Nachfrage zurück, da die Anzahl der muslimischen Schülerinnen und Schüler bundesweit auf über eine Million geschätzt wurde (https://mediendienst-integration.de/news/es-be- steht-ein-massiver-ausbaubedarf/). In fünf Bundesländern (Thüringen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern) gibt es weiterhin kein eigenes Unterrichtsangebot für muslimische Schülerinnen und Schüler (https://mediendienst-integration.de/bevoelke- rung/muslime-in-deutschland/islamischer-religionsunterricht-in-deutschland/). Die Relevanz islamischen Religionsunterrichts ist auch deshalb so hoch, weil 21 % der Muslinnen und Muslime unter 15 Jahren und weitere 22 % zwischen 15 und 24 Jahre alt sind (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/- Kurzberichte/fb38-muslimisches-leben-kurzfassung.pdf?__blob=publication- File&v=14). Auch die Ausbildung von Imaminnen und Imamen in Deutschland steht nach wie vor am Anfang. Am „Islamkolleg Deutschland e. V.“ in Osnabrück entstand ab 2021 erstmals eine deutschsprachige, staatlich finanzierte Ausbildung von Imaminnen und Imamen. Die Ausbildung vermittelt sowohl theologische als auch praktische Kompetenzen und bereitet auf vielfältige Einsatzfelder vor – etwa in Moscheegemeinden, in Krankenhäusern sowie zukünftig auch im Bereich der Militärseelsorge in der Bundeswehr. (www.deutschland.de/de/topic/leben/islamkolleg-osnabrueck-ausbildung-zum- imamin-deutschland#:~:text=Bewerben%20kann%20sich%2C%20wer%20einen,bereits%- 20in%20muslimischen%20Gemeinden%20arbeiten.). Horst Seehofer bewilligte als damaliger Bundesinnenminister die Förderung der Ausbildung für fünf Jahre – auch als eine Maßnahme der Islamismusprävention (www.deutschlandfunk.de/ausbildungs- beginn-am-islam-kolleg-der-imam-gehoert-zu-100.html). Da die größten deutschen Islamverbände nicht am Islamkolleg beteiligt sind, haben Absolventinnen und Absolventen jedoch Schwierigkeiten deutschlandweit Stellen zu finden (www.deutsch- land.de/de/topic/leben/islamkolleg-osnabrueck-ausbildung-zum-imam-in- deutschland). Stattdessen haben islamische Verbände wie DITIB2 eigene Ausbildungsplätze aufgebaut. Im Jahr 2023 schloss die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faser ein neues Ausbildungs-Abkommen mit der DITIB: 100 Imaminnen und Imame sollen pro Jahr hier in Deutschland ausgebildet werden. Dafür beendet die DITIB die Entsendung von Imamen aus der Türkei (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/- DE/2023/12/imam-ausbildung.html). Die DITIB steht allerdings immer wieder in der Kritik für ihre strukturelle und personelle Abhängigkeit zur türkischen Religionsbehörde „Diyanet“ in Ankara. Erst im August 2025 rief der damalige Vorsitzende der Diyanet, Ali Erbas, auf einer Konferenz zu Gaza am Ende in einem Abschlusspapier dazu auf, „die Umma zu allen Formen des Dschihad auf dem Weg Allahs zu mobilisieren“ (www.fr.de/politik/an-wegen-antisemitismus-innenministerium-zaehlt-ditib- zr-93943674.html). Der amtierende Vorsitzende, Ramazan Ilikhan war früher Beamter der Religionsbehörde Diyanet sowie Religionsattaché am türkischen Generalkonsulat in Düsseldorf, was auch weiterhin eine enge Verbindung der DITIB zur Türkei zeigt (www.welt.de/politik/deutschland/plus692977216f6da91d779669b1/ramazan- ilikkan-der-neue-starke-mann-an-der-spitze-des-umstrittenen-moscheevereins-di- tib.html). Die existierenden Ausbildungen von Imaminnen und Imamen in Deutschland weisen aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten und Defizite auf, um muslimisches Leben strukturell gleichzustellen und mehr Teilhabe zu ermöglichen. Seit 2006 ist die vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ins Leben gerufene „Deutsche Islamkonferenz“ (DIK) ein zentrales Dialogforum zwischen Staat und muslimischen Vertretungen. Sie führte bisher unter anderem Debatten über islamischen Religionsunterricht, Imamausbildung, Antisemitismus in muslimischen Milieus, Wohlfahrt, Seelsorge, Extremismusprävention oder Islamfeindlichkeit (www.deutsche-islam-konferenz.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Ergebnisse-Empfeh- lungen-Suche_Formular.html?nn=598122). Gleichwohl wird sie auch von unterschiedlichen Seiten, u.a. für den monothematischen Zuschnitt (meist rund um Sicherheitsfragen), für ihre fehlende Einbindung von progressiven muslimischen Gemeinden und Verbänden, aber auch für zu wenig zielführende Ergebnisse in den letzten Jahren, kritisiert. Muslimisches Leben in Deutschland sieht sich neben viel zu geringer Repräsentation und fehlender struktureller Förderung zudem mit Stigmatisierung und Diskriminierung 2 DITIB (Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V., auf Türkisch Diyanet İşleri Türk İslam Birliği) ist der größte muslimische Dachverband in Deutschland. Zu ihr gehören fast 1000 Moscheegemeinden und 24% der Muslim*innen in Deutschland fühlen sich durch die DITIB voll oder teilweise vertreten. Die DITIB wird insbesondere seit dem Putschversuch 2016 oft als „verlängerter Arm Erdogans“ bezeichnet und für seine Nähe zum türkischen Staat und der staatlichen Religionsbehörde Diyanet kritisiert. www.ndr.de/kultur/sendungen/freitagsforum/40-Jahre-DITIB-Moscheeverband-im-Wandel,ditib218.html , www.ndr.de/kultur/sendungen/freitagsforum/40-Jahre-DITIB-Moscheeverband-im-Wandel,ditib218.html, www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Studien/studie-angebote-infra- strukturen-muslimischer-gemeinden.pdf?__blob=publicationFile&v=4 konfrontiert. Wissenschaftliche Untersuchungen und Monitoringberichte, darunter die „Mitte Studie“ der Friedrich Ebert Stiftung, die „Leipziger Autoritarismus Studie“ des Kompetenzzentrum für Rechtsextremismus- und Demokratieforschung und der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz“, zeigen, dass Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus in Deutschland ein tief verankertes gesellschaftliches und strukturelles Problem bleiben (siehe www.claim-allianz.de/content/uploads/2025/06/claim_lagebild25_25- 0630_web.pdf?x44338, www.fes.de/mitte-studie#c445981, www.deutsche-islam- konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Studien/uem-abschlussbe- richt.pdf?__blob=publicationFile&v=11, und www.boell.de/sites/default/files/2024- 11/leipziger-autoritarismus-studie-2024-vereint-im-ressentiment-autoritaere-dynami- ken-und-rechtsextreme-einstellungen.pdf#page=69; S. 67). Die „Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ (CLAIM) hat in ihrer Jahresbilanz 2024 einen neuen Höchststand an islamfeindlichen Vorfällen dokumentiert. Die Erhebung zeigt über 3.000 Vorfälle innerhalb eines Jahres, darunter physische Angriffe, massive Bedrohungen, Beschimpfungen, Diskriminierungen im Bildungs- und Arbeitskontext sowie massiven Online-Hass. Damit werden durchschnittlich mehr als acht islamfeindliche Vorfälle pro Tag registriert (www.claim-allianz.de/aktuelles/news/ pressemitteilungalarmierende-jahresbilanz-antimuslimischer-uebergriffe-und-diskriminierungen- indeutschland-2024-ueber-3-000-dokumentierte-vorfaelle-mehr-als-8-faelle- jedentag/). Neben der Jahresbilanz von CLAIM, kommt auch der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) in seinem Abschlussbericht aus dem Jahr 2023 zu dem Ergebnis, dass rund jede zweite Person in Deutschland muslimfeindlichen Aussagen zustimmt. In ihrer umfangreichen Analyse hat die 2020 von Bundesinnenminister Seehofer eingerichtete Kommission die strukturellen Ursachen von Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Rassismus sowie die Auswirkungen auf Teilhabechancen, Sicherheit und gesellschaftliche Gleichberechtigung umfassend analysiert. Der Bericht belegt somit, dass Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus nicht nur individuelle Diskriminierungserfahrungen prägen, sondern auch institutionelle Abläufe, wie etwa diskriminierende Verwaltungspraktiken oder strukturelle Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt. Um dem entgegenzuwirken, haben die Expert*innen der UEM zwanzig Handlungsempfehlungen formuliert, von denen bisher keine einzige durch die schwarz-rot geführte Bundesregierung umgesetzt wurde (www.deutsche-islam- konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Studien/uem-abschlussbe- richt.html). Diese Erkenntnisse werden durch weitere Studien bestätigt: Eine Studie des „Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors“ (NaDiRa) von Dezember 2025 weist darauf hin, dass Musliminnen und Muslime auf dem Wohnungsmarkt systematisch benachteiligt werden (www.dezim-institut.de/presse/wer-in- deutschlandwohnt-wohnt-nicht-gleich-schwarze-und-muslimische-menschen-besonders- betroffen/). Auch im Bereich der Straftaten zeigen sich fortbestehende Herausforderungen im Zusammenhang mit islamfeindlicher Gewalt. Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Themenfeld „Islamfeindlich“ durch den kriminalpolizeilichen Meldedienst zwischen Januar und Ende Mai 2025 insgesamt 376 islamfeindliche Straftaten erfasst (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/741). Neben den dokumentierten Fällen ist von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. eine unabhängige Expertinnen- und Experten-Kommission bestehend aus Personen aus der Praxis und Wissenschaft einzusetzen, die einen nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeitet und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüft; 2. die Deutsche Islamkonferenz (DIK) zu modernisieren, partizipativer zu gestalten, finanziell ausreichend und langfristig auszustatten und muslimische Religionsgemeinschaften, Zivilgesellschaft und Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft auch bei der inhaltlichen Ausrichtung der Konferenz stärker einzubinden; 3. im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag zu geben und weitere wissenschaftliche Forschung auch zu Islamfeindlichkeit bzw. antimuslimischen Rassismus zu fördern; 4. neben den großen, meist konservativ ausgerichteten, muslimischen Verbänden weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und Zivilgesellschaftsorganisationen, in die Zusammenarbeit einzubinden; 5. die muslimische Militärseelsorge strukturell in der Bundeswehr zu verankern und flächendeckend einzuführen sowie das bestehende Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur zu überführen; 6. stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige muslimischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, auch im Bereich des organisierten Sports, bereitzustellen, sowie Projektförderung, strukturelle Hürden bei der Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln abzubauen und in Behörden Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungsangebote zu muslimischem Leben dahingehend ausbauen; 7. muslimisches, zivilgesellschaftliches Engagement gezielt sichtbarer zu machen und zu würdigen, etwa durch eine Preisverleihung für zivilgesellschaftliches Engagement im Rahmen der DIK; 8. muslimische Bundesverbände und über Projektmittel Gemeinden, die sich im Bereich der Islamismusprävention – insbesondere auch im digitalen Raum – engagieren, gezielt zu unterstützen; 9. zivilgesellschaftliche Projekte muslimischer Träger zu fördern, die antisemitismuskritische Bildungsarbeit leisten; 10. muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft, insbesondere Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen für Frauen, umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und sie systematisch in Entscheidungsprozesse auf kommunaler, Landes- und Bundesebene einzubeziehen; 11. gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen zu ergreifen, um muslimische Wohlfahrtspflege strukturell mit etablierten Wohlfahrtsverbänden gleichzustellen und sie stärker einzubinden – in kommunalen Gremien wie Jugendhilfeausschüssen aber auch in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW); 12. die Handlungsempfehlungen aus dem Bericht des „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit“ dringend umzusetzen und hierfür einen Bund-Länder- Aktionsplan gegen Islamfeindlichkeit vorzulegen; 13. umfassende Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt zu ergreifen, darunter auch eine striktere Umsetzung des Verbotes von Diskriminierung auf Grund von Religion auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sowie das AGG dahingehend zu reformieren, dass Verbandsklagerechte für Antidiskriminierungsverbände ermöglicht werden, die Fristen für die Anspruchsstellung verlängert werden und die Beweislast vereinfacht wird; 14. auf Bundes- und Länderebene das zivilgesellschaftliche Monitoring antimuslimischer Übergriffe und Diskriminierungen auszubauen, zu verstetigen und dauerhaft finanziell abzusichern; 15. Beratungs- und Anlaufstellen (Opferberatungsstellen und Antidiskriminierungsstellen) zu antimuslimischem Rassismus zu fördern und finanziell abzusichern sowie bestehende Beratungsstellen zur Beratung Betroffener von antimuslimischem Rassismus zu qualifizieren, um eine flächendeckende und professionelle Beratung zu ermöglichen. 16. den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus umzusetzen, zu überarbeiten und dahingehend weiterzuentwickeln, dass institutionelle und strukturelle Dimensionen von Rassismus berücksichtigt werden und antimuslimischen Rassismus explizit als eine Form von Rassismus zu benennen. 17. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass geeignete Schutzmaßnahmen für Moscheen ausreichend finanziert werden und Mitarbeitende von Sicherheitsunternehmen Schulungen im Bereich Islamfeindlichkeit erhalten; 18. gemeinsam mit den Ländern bundeseinheitliche Regelungen für islamische Seelsorge in Justizvollzugsanstalten und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu entwickeln, die die Gleichstellung islamischer Seelsorge mit bestehenden seelsorgerischen Angeboten anderer Religionsgemeinschaften sicherstellen; 19. gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen darauf hinzuwirken, dass muslimischen Gemeinden die Einrichtung und dauerhafte Sicherung islamischer Grabfelder auf kommunalen Friedhöfen flächendeckend ermöglicht wird, einschließlich der Beachtung religiöser Vorgaben zu Graborientierung und Bestattungsprozessen; 20. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache flächendeckend an staatlichen Schulen mit Anbindung an universitäre islamisch-theologische Zentren und in enger personeller Zusammenarbeit mit einer Vielfalt von muslimischen Gemeinden, als ordentliches Schulfach anzubieten; 21. zivilgesellschaftliche Projekte für muslimische Bildungsarbeit, die demokratische Werte, Gleichberechtigung, religiöse Vielfalt und Antidiskriminierung in ihrer Bildungsarbeit vermitteln und stärken, auch außerhalb etablierter Strukturen wie dem islamischen Religionsunterricht zu fördern; 22. die deutschsprachige Ausbildung von Imaminnen und Imamen in Deutschland weiter zu fördern und eine eigene Ausbildungsstätte für progressive Imaminnen und Imamen zu etablieren; angebunden an ein universitäres theologisches Institut; 23. sich im Dialog mit Ländern, Kommunen, Tarifparteien und öffentlichen Arbeitgebern dafür einzusetzen, dass für muslimische Beschäftigte Regelungen geschaffen werden, die die Freistellung oder flexible Arbeitszeitgestaltung an islamischen Feiertagen (insbesondere ´Id al Fitr und ´Id al Adha als höchste islamische Feiertage) rechtlich abgesichert wird; 24. Hürden im öffentlichen Dienst, wie z. B. Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen und dadurch das Vertrauen der muslimischen Gemeinschaft in staatliche Institutionen zu erhöhen. Berlin, den 24. Februar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Muslimisches Leben ist Teil der gesellschaftlichen Realität in Deutschland. Es zeigt die religiöse, kulturelle und soziale Vielfalt und trägt in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Muslimisches Leben sichtbar zu machen und institutionell zu verankern, bedeutet nicht nur, Diskriminierung abzubauen, sondern auch eine echte Teilhabe zu schaffen. Dies geht nur mit möglichst vielen muslimischen Akteuren, die auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Die Sichtbarkeit muslimischer Lebensrealitäten schafft Raum für eine differenzierte Auseinandersetzung mit muslimischen Leben in Deutschland und wirkt Polarisierungen und Islamismus gleichermaßen entgegen. Gleichzeitig bestehen strukturelle und institutionelle Unterschiede in der Behandlung muslimischer Organisationen im Vergleich zu anderen Religionsgemeinschaften. Während die meisten jüdischen und christlichen Gemeinden vom Staat als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) anerkannt sind, ist dies bei muslimischen Gemeinden kaum der Fall. Der Körperschaftsstatus verleiht zusätzliche Rechte an Religionsgemeinschaften, darunter das Recht zum Steuereinzug von Mitgliedern, die Dienstherrenfähigkeit und Rechtssetzungsbefugnis (www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/staat-und-religion/ koerperschaftsstatus/koerperschaftsstatus-node.html). Auch im Bereich des Religionsunterrichtes ist dies relevant, denn Art.7, Abs.3 GG bestätigt das Recht einer Religionsgemeinschaft als KdöR auf Einführung und Gestaltung eines Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Die Mehrzahl der muslimischen Gemeinden sind jedoch nicht als Religionsgemeinschaft als KdöR anerkannt, weshalb oft Modellversuche etabliert werden oder der Unterricht ganz in staatlicher Hand liegt. Die Kriterien für eine Anerkennung als KdöR werden von vielen muslimischen Gemeinden aus unterschiedlichen Gründen nicht erfüllt: Faktoren wie Verbindungen ins Ausland, mangelnde Unabhängigkeit von ausländischen Geldgebern, geringe Transparenz bei Mitgliederregistern, tragen dazu bei. Die Kriterien einer Anerkennung als KdöR basieren auf die Verfasstheit der Kirchen, die sich von islamischen Strukturen gravierend unterscheiden und zeigen deshalb wenig Flexibilität für die Strukturen andere Religionsgemeinschaften. Diese Ungleichbehandlung erschwert auch die dauerhafte institutionelle Mitwirkung muslimischer Gemeinden, behindert die Einrichtung professioneller Strukturen in Wohlfahrt, Bildung und Seelsorge und mindert auch die Sichtbarkeit muslimischen Engagements. Die derzeitige Zusammenarbeit zwischen Staat und muslimischen Gemeinden ist nicht ausreichend systematisch institutionalisiert, sondern vielfach projektbezogen, und föderal uneinheitlich. Im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen steht deshalb die Einrichtung einer Expertenkommission zur Erarbeitung eines Aktionsplanes für die staatliche Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden. Hierbei soll geprüft werden, wie eine Anerkennung und Förderung muslimischer Gemeinden, die konkrete Transparenz- und Repräsentativitätskriterien erfüllen, ermöglicht werden kann. Diese Kommission soll einen Plan erarbeiten, der auch Alternativen zum Status als KdöR wie bspw. das Stiftungsmodell prüft, die dennoch die langfristige institutionelle Unterstützung muslimischer Organisationen sichert und eine strukturelle Beteiligung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene ermöglichen. Schließlich ist es erforderlich, in die staatlich-religiöse Zusammenarbeit auch progressive muslimische Organisationen und unabhängige zivilgesellschaftliche Akteure einzubeziehen, die bisher außerhalb etablierter Verbändestrukturen agieren. Sie repräsentieren wichtige soziale, feministische und theologische Perspektiven und tragen zur innerreligiösen Vielfalt und demokratischen Diskussionskultur bei. Muslimisches Leben in Deutschland ist noch heterogener geworden. Die letzte umfassende Studie zu muslimischem Leben in Deutschland enthält Zahlen bis März 2020 (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/ Forschung/Forschungsberichte/fb38-muslimisches-leben.pdf?__blob=publicationFile&v=12). Seither haben sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen insbesondere durch Zuwanderung weiterentwickelt. Eine aktualisierte, repräsentative Studie im Rahmen der DIK wäre eine wesentliche Grundlage, um aktuelle Lebensrealitäten empirisch zu erfassen, um daran weitere gezielte politische Maßnahmen anknüpfen zu können. Kurzfristige Projektförderung hinterlässt keine nachhaltigen Strukturen. Dies gilt insbesondere für Angebote in den Bereichen Bildungs-, Integrations- und Präventionsarbeit (z. B. Jugendarbeit, interreligiöser Dialog oder Frauenförderung). Langfristig garantierte, mehrjährige Fördermittel im Haushalt des BMBFSFJ und des BMI schaffen größere Planungssicherheit und ermöglichen eine Professionalisierung von Angeboten, die lokal verankert sind. Viele muslimische Gemeinden und Initiativen stehen außerdem vor bürokratischen Hürden bei der Antragstellung und Bewilligung von Fördermitteln. Diese strukturellen Barrieren müssen abgebaut werden, um Initiativen der muslimischen Zivilgesellschaft den Zugang zu staatlichen Förderstrukturen zu erleichtern. Der organisierte Sport ist ein zentraler Ort der Begegnung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. In Sportvereinen engagieren sich viele Musliminnen und Muslime, als Aktive, Trainerinnen und Trainer oder Ehrenamtliche, und sie tragen damit sichtbar zur lokalen Zivilgesellschaft bei. Gleichzeitig gibt es auch im Sport Diskriminierungserfahrungen, etwa durch antimuslimischen Rassismus oder durch fehlende Sensibilität im Umgang mit religiösen Bedürfnissen wie Fasten, Feiertagen oder Sportkleidung. Deshalb sollen Sportverbände und Sportvereine bei Maßnahmen gegen Diskriminierung und bei der Sichtbarmachung muslimischen Engagements stärker einbezogen werden. Beispielhaft zeigt das der jüdisch geprägte Sportverband Makkabi, in dessen Vereinen Menschen unterschiedlicher Religionen und Herkünfte gemeinsam Sport treiben und Ehrenamt übernehmen. Musliminnen und Muslime und Jüdinnen und Juden treten hier gemeinsam für ein respektvolles Miteinander ein. Auch im Bereich der Islamismusprävention sind muslimische Akteure unverzichtbare Partner. Heute finden Radikalisierungsprozesse immer stärker im digitalen Raum statt (www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/islamismus- 2025/561179/islamistische-propaganda-auf-social-media/). Muslimische Gemeinden und jugendnahe Initiativen können durch ihren Zugang zu jungen Menschen einen wichtigen Beitrag zu präventiver Extremismusarbeit leisten. Diese Gemeinden sollten als Verbündete im Kampf gegen Islamismus gewonnen werden. Deren gezielte Förderung stärkt zivilgesellschaftliche Schutz- und Präventionsstrukturen und ergänzt parallellaufende staatliche Präventionsstrategien. Dies ist auch deshalb wichtig, weil Musliminnen und Muslime weltweit zur den häufigsten Opfern von Islamismus zählen. Moscheen und muslimische Wohlfahrtsakteure leisten vielfach soziale Arbeit (z. B. Sozialberatung, Flüchtlingshilfe, Seelsorge), die jedoch strukturell oft nicht in die etablierten Wohlfahrtsverbände integriert ist. Durch institutionelle Kooperationen mit Wohlfahrtsverbänden (z. B. Diakonie, Caritas) ließen sich vorhandene Kapazitäten besser nutzen und professionell in die bestehende Soziallandschaft einbinden. Gleichzeitig müssen auch die positiven Geschichten und Erfolge muslimischer Zivilgesellschaft weiter sichtbarer werden (https://muslimde- bate.de/2025/07/19/podiumsdiskussion-die-vielfalt-der-muslimischen-zivilgesellschaft-erfolge-und- herausforderungen-muslimischer-basisarbeit-2/). Zur Sicherung muslimischer Gebetseinrichtungen sollen gezielte Fördermittel bereitgestellt werden, um bauliche und technische Schutzmaßnahmen zu finanzieren. Angesichts der etwa 2000 vom Bundeskriminalamt registrierten islamfeindlichen Straftaten im Jahr 2024 besteht ein unmittelbarer Handlungsbedarf hinsichtlich Schutz, Beratung und polizeilicher Prävention (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1449734/umfrage/polizeilich- erfasste-islamfeindliche-delikte-in-deutschland-nach-ideologie/#:~:text=Islamfeindliche%20Straftaten%20in%- 20Deutschland%20nach%20Bereichen%20bis%202024&text=Im%20Jahr%202024%20wurden%20in,Delikte- %20mit%20etwa%201.580%20Taten). Eine dauerhafte Sicherheit muslimischer Einrichtungen ist unerlässlicher Bestandteil des verfassungsrechtlich garantierten Schutzes der Religionsfreiheit. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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