Förderung der Medienplattform Qantara durch das Auswärtige Amt (Antwort zu Drs. 21/488)
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Förderung der Medienplattform Qantara durch das Auswärtige Amt (Antwort zu Drs. 21/488)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/724
21. Wahlperiode 30.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Markus Frohnmaier,
Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/488 –
Förderung der Medienplattform Qantara durch das Auswärtige Amt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsch-, arabisch- und englischsprachige Medienplattform Qantara wird
durch das Auswärtige Amt gefördert (vgl. qantara.de/seite/%C3%BCber-uns).
Zum 1. Juli 2024 ging die Trägerschaft von Qantara.de von der Deutschen
Welle zum ifa – Institut für Auslandsbeziehungen über (www.ifa.de/pressemitt
eilung/faq-qantara-de-am-ifa-institut-fuer-auslandsbeziehungen). Dazu
erklärte Jannis Hagmann, ehemaliger Redakteur für Nahost & Nordafrika bei der
„taz“ und Chefredakteur von Qantara.de: „Mit tiefgreifendem
Hintergrundwissen werden wir auf Qantara.de nach wie vor ein Gegengewicht zu
Desinformation bilden und den Diskursraum durch eine sachliche Auseinandersetzung
auch mit sensiblen Themen offen halten. Und mit neuen Konzepten sowie
mehrheitlich internationalen Autor:innen werden wir Qantara.de zukunftsfähig
machen“ (vgl. www.ifa.de/pressemitteilung/das-ifa-setzt-ab-1-juli-2024-die-di
alogplattform-qantara-de-um/).
Die linksliberale „Süddeutsche Zeitung“ stimmt dem Lob zu: „Qantara bietet,
was sonst kaum jemand bietet: Berichte über feministische Kunst aus Pakistan
und Tierschutz in der Türkei, aber eben auch über die palästinensisch-
amerikanische Schriftstellerin Susan Abulhawa, eine der Mitbegründerinnen der
Israel-Boykott-Bewegung BDS, Kritik an der wachsenden Islamfeindlichkeit,
der Politisierung des Antisemitismus-Begriffs und der bedingungslosen
Solidarität mit Israel“ (vgl. www.sueddeutsche.de/medien/qantara-magazin-janni
s-hagmann-lux.6BF2RYpk6LuxckdgER2YfA?reduced=true).
Nach Ansicht der Fragesteller wird bei den Artikeln hingegen eine
Einseitigkeit offenbar. So schreibt der, genau wie der Chefredakteur von „Qantara“
ehemals der „taz“-angehörige Journalist Daniel Bax bei „Qantara“: „Bei
vielen Islamkritikerinnen und Islamkritikern schwangen Verschwörungsfantasien
von einer angeblich schleichenden ‚Islamisierung‘ Deutschlands mit“ (vgl.
qantara.de/artikel/streit-um-das-kopftuch-ende-eines-kulturkampfs). Demnach
seien nach Schlussfolgerung der Fragesteller alle, die vor Islamisierung
warnen, Verschwörungstheoretiker. Die christlich-jüdische Prägung Europas sei
eine Fiktion, so ein Essay auf Qantara.de (vgl. qantara.de/artikel/das-christlich
e-europa-eine-fiktion).
Auch im Umgang mit Israel werden viele Artikel veröffentlicht, die nach
Ansicht der Fragesteller einseitig von einem vorgeblichen israelischen Genozid
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
im Gazastreifen warnen (vgl. qantara.de/artikel/972-chefredakteurin-ghousoo
n-bisharat-%E2%80%9Edie-meisten-israelischen-medien-sind-teil-des),
während Stimmen, die den „Genozid“-Begriff für Israels militärische
Aktionen im Rahmen seiner völkerrechtlich legitimen Selbstverteidigung unter
Beachtung des humanitären Völkerrechts (www.tagesschau.de/ausland/asien/krie
gsvoelkerrecht-israel-hamas-100.html) im Gazastreifen ablehnen, fehlen.
Nach Ansicht der Fragesteller stellen sich hinsichtlich der Förderung von
Qantara.de mehrere grundlegende Problematiken, z. B. im Hinblick auf die
sogenannte Islamophobie, einen Begriff, der vom ersten islamischen
Großayatollah Khomeini geprägt wurde (vgl. taz.de/Debatte-Islamophobie/!5135490/).
1. Gegen welche Desinformationen soll sich „Qantara“ nach Kenntnis und
Ansicht der Bundesregierung richten (vgl. www.ifa.de/pressemitteilung/
das-ifa-setzt-ab-1-juli-2024-die-dialogplattform-qantara-de-um/; Antwort
auf die Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/2930)?
Qantara.de verfolgt das Ziel, Debatten über Themen in mehrheitlich islamisch
geprägten Gesellschaften in Nordafrika und Asien einzuordnen und fundiertes
Hintergrundwissen bereitzustellen. Qantara arbeitet redaktionell unabhängig, so
dass die Auswahl der Themen bei der Redaktion liegt. Damit soll unter
anderem Falschnachrichten und Fehlinformationen durch sorgfältig recherchierte
Artikel zur Einordnung und Kontextualisierung entgegengewirkt werden.
2. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Desinformation(en), die von
islamischen Akteuren (mehrheitlich islamischen Staaten,
Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Einzelpersonen etc.) verbreitet werden,
und wenn ja, welchen Inhalts, und wie möchte die Bundesregierung
diesen (innerhalb und außerhalb von „Qantara“) begegnen?
Im Rahmen des globalen Einsatzes für Demokratie und zur Stärkung der
Meinungsfreiheit fördert das Auswärtige Amt zivilgesellschaftliche Projekte.
Hierzu gehört die Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz, zum Beispiel durch die
Förderung von Medienverständnis durch Plattformen wie Qantara. Im Rahmen
der Anti-IS-Koalition tauscht sich das Auswärtige Amt insbesondere im
Rahmen der zivilen Stabilisierungsarbeit in Syrien und im Irak auch zu Fragen der
vom sogenannten IS verbreiteten Desinformation aus mit dem Ziel, dieser im
zivilen Engagement der Koalitionsmitglieder entgegenzuwirken.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4788
sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/614 verwiesen.
3. In welcher Höhe, seit wann, und aus welchem Haushaltstitel (welchen
Haushaltstiteln) wurde bzw. wird „Qantara“ von der Bundesregierung
gefördert?
Die erfragten Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Förderhöhe in Euro Haushaltstitel
2006 418 409,00 0504 687 15
2007 470 092,00 0504 68 715
2011 393 016,22 0504 687 15
2012 400 551,52 0504 687 15
2013 332 322,74 0504 687 15
Jahr Förderhöhe in Euro Haushaltstitel
2014 412 501,94 0504 687 15
2015 380 174,86 0504 687 15
2016 380 000,00 0504 687 15
2017 380 000,00 0504 687 15
2018 380 000,00 0504 687 15
2019 380 000,00 0504 687 15
2020 380 000,00 0504 687 15
2021 380 000,00 0504 687 15
2022 380 000,00 0504 687 15
2023 380 002,22 0504 546 11
2024 440 000,00 0504 546 11
2025, 1. Halbjahr 220 000,00 0504 546 11
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis über islamkritische Beiträge auf Qan-
tara.de, und wenn ja, kann sie angeben, welchen prozentualen Anteil
diese dort einnehmen?
Neben politischen und kulturellen Themen machen Beiträge zu spezifisch
religiösen Themen oder Artikel über dezidiert islamische Akteure einen Teil der
Berichterstattung auf Qantara.de aus. Ein prozentualer Gesamtanteil lässt sich
nicht beziffern.
5. Hat die Bundesregierung Daten zu der Reichweite von „Qantara“ beim
arabischsprachigen bzw. islamischen Publikum (bitte nach Staaten und
Reichweite für die Jahre des Bestehens von „Qantara“ bis heute
aufschlüsseln), und wenn ja, welche?
Die Inhalte von Qantara werden in den Sprachen Arabisch, Deutsch und
Englisch als eigene Webseite und auf den Social-Media-Plattformen Facebook und
X angeboten. Nach Angaben der Deutschen Welle haben im Zeitraum von
Januar 2021 bis Juni 2024 die digitalen Angebote von Qantara bis zu 159 000
Visits pro Monat auf den Webseiten und bis zu 540 000 Videoabrufe pro Monat
auf den Social-Media-Kanälen erzielt. Die Nutzung der Website kam
überwiegend aus Deutschland, danach folgen die Vereinigten Staaten von Amerika,
Ägypten, Saudi-Arabien und Marokko.
Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) verfolgt die Zugriffe auf Qantara.de
seit dem 24. Februar 2025. Die Reichweite beträgt seitdem durchschnittlich
55 000 monatliche Besuche/Sessions. Für einzelne Länder werden
Zugriffszahlen erhoben: Die meisten Besucher griffen seit Ende Februar 2025 aus
Deutschland auf die Seite zu (48,5 Prozent), gefolgt von den Vereinigten Staaten von
Amerika (4,8 Prozent) und Ägypten (4 Prozent). Mehrheitlich muslimische
Länder unter den Top 10 der Länder, die erreicht wurden, waren im genannten
Zeitraum Marokko (2,4 Prozent), die Türkei (2,2 Prozent) und Saudi-Arabien
(2 Prozent).
Die von Deutscher Welle und ifa ermittelten Zahlen sind nur bedingt
vergleichbar, da beide unterschiedliche Methoden und Messinstrumente nutzen.
6. Wird die Bundesregierung „Qantara“ auch im Rahmen des nächsten
Haushalts finanzieren (bitte begründen), und wenn ja, soll die
Finanzierung erhöht werden (bitte die Gründe darlegen)?
Der Finanzierungsrahmen soll nach gegenwärtigem Stand in der bisherigen
Höhe beibehalten werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
7. Hat Deutschland der UN-Resolution zur Einführung eines Tages gegen
„Islamophobie“ in der UN-Generalversammlung zugestimmt, und wenn
ja, warum (vgl. www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/519155/i
nternationalen-tag-zum-kampf-gegen-islamophobie/)?
Die VN-Resolution „International Day to Combat Islamophobia“ wurde im
Jahr 2022 im Konsens von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen
angenommen.
8. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung einen Unterschied zwischen
Islamkritik und „Muslimfeindlichkeit“ (vgl. www.bmi.bund.de/SharedD
ocs/kurzmeldungen/DE/2023/06/dik-uem.html), und wenn ja, worin liegt
dieser?
Islamkritik im Sinne einer Religionskritik ist durch die grundgesetzlich
verankerte, aber nicht schrankenlos gewährleistete Meinungsfreiheit (Artikel 5
Absatz 1 des Grundgesetzes) geschützt. Erfolgt Religionskritik unter Verwendung
künstlerischer Ausdrucksformen (zum Beispiel Satire), unterfällt sie dem
Schutzbereich der Kunstfreiheit (Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes), so
dass Einschränkungen durch Güterabwägungen mit kollidierendem
Verfassungsrecht möglich sind.
Unter Muslimfeindlichkeit wird eine pauschale feindliche oder abwertende
Einstellung gegenüber Musliminnen und Muslimen bzw. Menschen, die als solche
wahrgenommen werden, verstanden, welche zu Ausgrenzungen und
Benachteiligungen führt oder führen kann.
9. Sind der Bundesregierung christenfeindliche Übergriffe, wie z. B. im
Mai 2025 in Wedding, bekannt, und wenn ja, sieht sie in diesen eine
Verfolgung wegen des christlichen Glaubens und damit Christophobie (bitte
begründen; vgl. www.t-online.de/region/berlin/id_100731326/berlin-wed
ding-mutmasslich-christenfeindliche-attacke-auf-mann-.html), und wenn
ja, sollen Vorhaben bzw. bzw. Programme gegen Christenfeindlichkeit
gefördert werden bzw. wurden solche Maßnahmen gefördert (wenn ja,
wann, für welchen Zeitraum, mit welchen Zuwendungssummen, aus
welchem Haushaltstitel bzw. aus welchen Haushaltstiteln und von welchen
Trägern bzw. Durchführungsorganisationen), und wenn nein, warum
nicht?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu Straftaten vor, die von den
Ländern als christenfeindlich eingestuft wurden. Entsprechende Straftaten werden
im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) im Unterthemenfeld (UTF) „Christenfeindlich“ zum
Oberthemenfeld (OTF) „Hasskriminalität“ erfasst, im Jahr 2024 belief sich diese
Zahl auf 337.
10. Hat sich die Bundesregierung zum an sie gerichteten Forderungskatalog
der „Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ CLAIM eine
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte zu jeder der zehn
Forderungen ausführen, vgl. www.claim-allianz.de/aktuelles/news/
claimfordert-verbindliche-massnahmen-gegen-antimuslimischen-rassismus-ne
ue-bundesregierung-muss-vertrauen-und-zusammenhalt-staerken/)?
Die im Zuge der Bundestagswahl formulierten Forderungen hat die
Bundesregierung zur Kenntnis genommen.
11. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung „antimuslimischen
Rassismus“, vor dem Hintergrund dessen, dass nach Auffassung der
Fragesteller der Islam eine Religion und keine Rasse ist?
Mit Blick auf den Begriff „Rasse“ stellt sich die Bundesregierung wider jede
Annahme oder Lehre, die die Existenz unterschiedlicher menschlicher
„Rassen“ behauptet. Rassismus basiert auf einer historisch gewachsenen Einteilung
und Kategorisierung von Menschen anhand bestimmter äußerlicher Merkmale
oder aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Kultur, Abstammung,
ethnischen oder nationalen Herkunft oder Religion. Die Zuordnung von
Menschen zu einer bestimmten Gruppe führt zu einer gesellschaftlichen
Wahrnehmung von ihnen als „zugehörig“ bzw. „fremd“ oder „nicht zugehörig“ zu
Deutschland, was wiederum zu ausgrenzenden Praktiken und Erfahrungen
führt. Hierunter fällt auch das Phänomen des antimuslimischen Rassismus.
12. Gibt es – falls die Bundesregierung die Frage 11 bejaht – auch
„antichristlichen Rassismus“ (bitte begründen)?
Zur Definition von Rassismus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Politisch motivierte Straftaten gegen Christen und ihre Einrichtungen werden
im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) mit dem Unterthemenfeld „Christenfeindlich“ und/oder dem
Unterangriffsziel „Kirche“ erfasst. Des Weiteren werden Straftaten gegen
christliche Einrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätten) unter dem
Unterangriffsziel „Religiöse Einrichtung“ erfasst.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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