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Förderung der Medienplattform Qantara durch das Auswärtige Amt (Antwort zu Drs. 21/488)

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/724 · Antwort · Original ↗

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Förderung der Medienplattform Qantara durch das Auswärtige Amt (Antwort zu Drs. 21/488) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/724 21. Wahlperiode 30.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Markus Frohnmaier, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/488 – Förderung der Medienplattform Qantara durch das Auswärtige Amt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutsch-, arabisch- und englischsprachige Medienplattform Qantara wird durch das Auswärtige Amt gefördert (vgl. qantara.de/seite/%C3%BCber-uns). Zum 1. Juli 2024 ging die Trägerschaft von Qantara.de von der Deutschen Welle zum ifa – Institut für Auslandsbeziehungen über (www.ifa.de/pressemitt eilung/faq-qantara-de-am-ifa-institut-fuer-auslandsbeziehungen). Dazu erklärte Jannis Hagmann, ehemaliger Redakteur für Nahost & Nordafrika bei der „taz“ und Chefredakteur von Qantara.de: „Mit tiefgreifendem Hintergrundwissen werden wir auf Qantara.de nach wie vor ein Gegengewicht zu Desinformation bilden und den Diskursraum durch eine sachliche Auseinandersetzung auch mit sensiblen Themen offen halten. Und mit neuen Konzepten sowie mehrheitlich internationalen Autor:innen werden wir Qantara.de zukunftsfähig machen“ (vgl. www.ifa.de/pressemitteilung/das-ifa-setzt-ab-1-juli-2024-die-di alogplattform-qantara-de-um/). Die linksliberale „Süddeutsche Zeitung“ stimmt dem Lob zu: „Qantara bietet, was sonst kaum jemand bietet: Berichte über feministische Kunst aus Pakistan und Tierschutz in der Türkei, aber eben auch über die palästinensisch- amerikanische Schriftstellerin Susan Abulhawa, eine der Mitbegründerinnen der Israel-Boykott-Bewegung BDS, Kritik an der wachsenden Islamfeindlichkeit, der Politisierung des Antisemitismus-Begriffs und der bedingungslosen Solidarität mit Israel“ (vgl. www.sueddeutsche.de/medien/qantara-magazin-janni s-hagmann-lux.6BF2RYpk6LuxckdgER2YfA?reduced=true). Nach Ansicht der Fragesteller wird bei den Artikeln hingegen eine Einseitigkeit offenbar. So schreibt der, genau wie der Chefredakteur von „Qantara“ ehemals der „taz“-angehörige Journalist Daniel Bax bei „Qantara“: „Bei vielen Islamkritikerinnen und Islamkritikern schwangen Verschwörungsfantasien von einer angeblich schleichenden ‚Islamisierung‘ Deutschlands mit“ (vgl. qantara.de/artikel/streit-um-das-kopftuch-ende-eines-kulturkampfs). Demnach seien nach Schlussfolgerung der Fragesteller alle, die vor Islamisierung warnen, Verschwörungstheoretiker. Die christlich-jüdische Prägung Europas sei eine Fiktion, so ein Essay auf Qantara.de (vgl. qantara.de/artikel/das-christlich e-europa-eine-fiktion). Auch im Umgang mit Israel werden viele Artikel veröffentlicht, die nach Ansicht der Fragesteller einseitig von einem vorgeblichen israelischen Genozid Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. im Gazastreifen warnen (vgl. qantara.de/artikel/972-chefredakteurin-ghousoo n-bisharat-%E2%80%9Edie-meisten-israelischen-medien-sind-teil-des), während Stimmen, die den „Genozid“-Begriff für Israels militärische Aktionen im Rahmen seiner völkerrechtlich legitimen Selbstverteidigung unter Beachtung des humanitären Völkerrechts (www.tagesschau.de/ausland/asien/krie gsvoelkerrecht-israel-hamas-100.html) im Gazastreifen ablehnen, fehlen. Nach Ansicht der Fragesteller stellen sich hinsichtlich der Förderung von Qantara.de mehrere grundlegende Problematiken, z. B. im Hinblick auf die sogenannte Islamophobie, einen Begriff, der vom ersten islamischen Großayatollah Khomeini geprägt wurde (vgl. taz.de/Debatte-Islamophobie/!5135490/).  1. Gegen welche Desinformationen soll sich „Qantara“ nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung richten (vgl. www.ifa.de/pressemitteilung/ das-ifa-setzt-ab-1-juli-2024-die-dialogplattform-qantara-de-um/; Antwort auf die Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/2930)? Qantara.de verfolgt das Ziel, Debatten über Themen in mehrheitlich islamisch geprägten Gesellschaften in Nordafrika und Asien einzuordnen und fundiertes Hintergrundwissen bereitzustellen. Qantara arbeitet redaktionell unabhängig, so dass die Auswahl der Themen bei der Redaktion liegt. Damit soll unter anderem Falschnachrichten und Fehlinformationen durch sorgfältig recherchierte Artikel zur Einordnung und Kontextualisierung entgegengewirkt werden.  2. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Desinformation(en), die von islamischen Akteuren (mehrheitlich islamischen Staaten, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Einzelpersonen etc.) verbreitet werden, und wenn ja, welchen Inhalts, und wie möchte die Bundesregierung diesen (innerhalb und außerhalb von „Qantara“) begegnen? Im Rahmen des globalen Einsatzes für Demokratie und zur Stärkung der Meinungsfreiheit fördert das Auswärtige Amt zivilgesellschaftliche Projekte. Hierzu gehört die Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz, zum Beispiel durch die Förderung von Medienverständnis durch Plattformen wie Qantara. Im Rahmen der Anti-IS-Koalition tauscht sich das Auswärtige Amt insbesondere im Rahmen der zivilen Stabilisierungsarbeit in Syrien und im Irak auch zu Fragen der vom sogenannten IS verbreiteten Desinformation aus mit dem Ziel, dieser im zivilen Engagement der Koalitionsmitglieder entgegenzuwirken. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4788 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/614 verwiesen.  3. In welcher Höhe, seit wann, und aus welchem Haushaltstitel (welchen Haushaltstiteln) wurde bzw. wird „Qantara“ von der Bundesregierung gefördert? Die erfragten Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Jahr Förderhöhe in Euro Haushaltstitel 2006 418 409,00 0504 687 15 2007 470 092,00 0504 68 715 2011 393 016,22 0504 687 15 2012 400 551,52 0504 687 15 2013 332 322,74 0504 687 15 Jahr Förderhöhe in Euro Haushaltstitel 2014 412 501,94 0504 687 15 2015 380 174,86 0504 687 15 2016 380 000,00 0504 687 15 2017 380 000,00 0504 687 15 2018 380 000,00 0504 687 15 2019 380 000,00 0504 687 15 2020 380 000,00 0504 687 15 2021 380 000,00 0504 687 15 2022 380 000,00 0504 687 15 2023 380 002,22 0504 546 11 2024 440 000,00 0504 546 11 2025, 1. Halbjahr 220 000,00 0504 546 11  4. Hat die Bundesregierung Kenntnis über islamkritische Beiträge auf Qan- tara.de, und wenn ja, kann sie angeben, welchen prozentualen Anteil diese dort einnehmen? Neben politischen und kulturellen Themen machen Beiträge zu spezifisch religiösen Themen oder Artikel über dezidiert islamische Akteure einen Teil der Berichterstattung auf Qantara.de aus. Ein prozentualer Gesamtanteil lässt sich nicht beziffern.  5. Hat die Bundesregierung Daten zu der Reichweite von „Qantara“ beim arabischsprachigen bzw. islamischen Publikum (bitte nach Staaten und Reichweite für die Jahre des Bestehens von „Qantara“ bis heute aufschlüsseln), und wenn ja, welche? Die Inhalte von Qantara werden in den Sprachen Arabisch, Deutsch und Englisch als eigene Webseite und auf den Social-Media-Plattformen Facebook und X angeboten. Nach Angaben der Deutschen Welle haben im Zeitraum von Januar 2021 bis Juni 2024 die digitalen Angebote von Qantara bis zu 159 000 Visits pro Monat auf den Webseiten und bis zu 540 000 Videoabrufe pro Monat auf den Social-Media-Kanälen erzielt. Die Nutzung der Website kam überwiegend aus Deutschland, danach folgen die Vereinigten Staaten von Amerika, Ägypten, Saudi-Arabien und Marokko. Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) verfolgt die Zugriffe auf Qantara.de seit dem 24. Februar 2025. Die Reichweite beträgt seitdem durchschnittlich 55 000 monatliche Besuche/Sessions. Für einzelne Länder werden Zugriffszahlen erhoben: Die meisten Besucher griffen seit Ende Februar 2025 aus Deutschland auf die Seite zu (48,5 Prozent), gefolgt von den Vereinigten Staaten von Amerika (4,8 Prozent) und Ägypten (4 Prozent). Mehrheitlich muslimische Länder unter den Top 10 der Länder, die erreicht wurden, waren im genannten Zeitraum Marokko (2,4 Prozent), die Türkei (2,2 Prozent) und Saudi-Arabien (2 Prozent). Die von Deutscher Welle und ifa ermittelten Zahlen sind nur bedingt vergleichbar, da beide unterschiedliche Methoden und Messinstrumente nutzen.  6. Wird die Bundesregierung „Qantara“ auch im Rahmen des nächsten Haushalts finanzieren (bitte begründen), und wenn ja, soll die Finanzierung erhöht werden (bitte die Gründe darlegen)? Der Finanzierungsrahmen soll nach gegenwärtigem Stand in der bisherigen Höhe beibehalten werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  7. Hat Deutschland der UN-Resolution zur Einführung eines Tages gegen „Islamophobie“ in der UN-Generalversammlung zugestimmt, und wenn ja, warum (vgl. www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/519155/i nternationalen-tag-zum-kampf-gegen-islamophobie/)? Die VN-Resolution „International Day to Combat Islamophobia“ wurde im Jahr 2022 im Konsens von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen.  8. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung einen Unterschied zwischen Islamkritik und „Muslimfeindlichkeit“ (vgl. www.bmi.bund.de/SharedD ocs/kurzmeldungen/DE/2023/06/dik-uem.html), und wenn ja, worin liegt dieser? Islamkritik im Sinne einer Religionskritik ist durch die grundgesetzlich verankerte, aber nicht schrankenlos gewährleistete Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes) geschützt. Erfolgt Religionskritik unter Verwendung künstlerischer Ausdrucksformen (zum Beispiel Satire), unterfällt sie dem Schutzbereich der Kunstfreiheit (Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes), so dass Einschränkungen durch Güterabwägungen mit kollidierendem Verfassungsrecht möglich sind. Unter Muslimfeindlichkeit wird eine pauschale feindliche oder abwertende Einstellung gegenüber Musliminnen und Muslimen bzw. Menschen, die als solche wahrgenommen werden, verstanden, welche zu Ausgrenzungen und Benachteiligungen führt oder führen kann.  9. Sind der Bundesregierung christenfeindliche Übergriffe, wie z. B. im Mai 2025 in Wedding, bekannt, und wenn ja, sieht sie in diesen eine Verfolgung wegen des christlichen Glaubens und damit Christophobie (bitte begründen; vgl. www.t-online.de/region/berlin/id_100731326/berlin-wed ding-mutmasslich-christenfeindliche-attacke-auf-mann-.html), und wenn ja, sollen Vorhaben bzw. bzw. Programme gegen Christenfeindlichkeit gefördert werden bzw. wurden solche Maßnahmen gefördert (wenn ja, wann, für welchen Zeitraum, mit welchen Zuwendungssummen, aus welchem Haushaltstitel bzw. aus welchen Haushaltstiteln und von welchen Trägern bzw. Durchführungsorganisationen), und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu Straftaten vor, die von den Ländern als christenfeindlich eingestuft wurden. Entsprechende Straftaten werden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) im Unterthemenfeld (UTF) „Christenfeindlich“ zum Oberthemenfeld (OTF) „Hasskriminalität“ erfasst, im Jahr 2024 belief sich diese Zahl auf 337. 10. Hat sich die Bundesregierung zum an sie gerichteten Forderungskatalog der „Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ CLAIM eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte zu jeder der zehn Forderungen ausführen, vgl. www.claim-allianz.de/aktuelles/news/ claimfordert-verbindliche-massnahmen-gegen-antimuslimischen-rassismus-ne ue-bundesregierung-muss-vertrauen-und-zusammenhalt-staerken/)? Die im Zuge der Bundestagswahl formulierten Forderungen hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. 11. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung „antimuslimischen Rassismus“, vor dem Hintergrund dessen, dass nach Auffassung der Fragesteller der Islam eine Religion und keine Rasse ist? Mit Blick auf den Begriff „Rasse“ stellt sich die Bundesregierung wider jede Annahme oder Lehre, die die Existenz unterschiedlicher menschlicher „Rassen“ behauptet. Rassismus basiert auf einer historisch gewachsenen Einteilung und Kategorisierung von Menschen anhand bestimmter äußerlicher Merkmale oder aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Kultur, Abstammung, ethnischen oder nationalen Herkunft oder Religion. Die Zuordnung von Menschen zu einer bestimmten Gruppe führt zu einer gesellschaftlichen Wahrnehmung von ihnen als „zugehörig“ bzw. „fremd“ oder „nicht zugehörig“ zu Deutschland, was wiederum zu ausgrenzenden Praktiken und Erfahrungen führt. Hierunter fällt auch das Phänomen des antimuslimischen Rassismus. 12. Gibt es – falls die Bundesregierung die Frage 11 bejaht – auch „antichristlichen Rassismus“ (bitte begründen)? Zur Definition von Rassismus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Politisch motivierte Straftaten gegen Christen und ihre Einrichtungen werden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit dem Unterthemenfeld „Christenfeindlich“ und/oder dem Unterangriffsziel „Kirche“ erfasst. Des Weiteren werden Straftaten gegen christliche Einrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätten) unter dem Unterangriffsziel „Religiöse Einrichtung“ erfasst. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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