Wohnraum sichern, Immobilien nutzbar machen - Stopp von sogenannten Schrottimmobilien
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Wohnraum sichern, Immobilien nutzbar machen - Stopp von sogenannten Schrottimmobilien
[Antrag
der Abgeordneten Katalin Gennburg, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm,
Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian
Fahl, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Pascal Meiser, Sahra
Mirow, Bodo Ramelow, David Schliesing, Donata Vogtschmidt, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Wohnraum sichern, Immobilien nutzbar machen – Stopp von sogenannten
Schrottimmobilien
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ein allgegenwärtiges Problem in der Bundesrepublik Deutschland sind die vielen
verwahrlosten Immobilien, die entweder leer stehen und verkommen oder immer wieder
in die Schlagzeilen geraten, weil sie für den Sozialleistungsbetrug dubioser Firmen
genutzt werden, die darin ihre Mitarbeiter*innen unter menschenunwürdigen
Zuständen wohnen lassen. Diese sogenannten „Schrottimmobilien“ oder
„Problemimmobilien“ sind in einigen Regionen besonders häufig und Kommunalpolitiker*innen
drängen seit Jahren auf rechtliche Klarstellungen und politische Unterstützung durch die
Bundesregierung.
Insbesondere die Nichtnutzung und der Leerstand von Gebäuden ist in Zeiten
eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum nicht hinnehmbar. Auch aus klimapolitischen
Gründen ist die Instandhaltung und Aktivierung des Baubestands und die klare
Priorisierung von Sanierung und Umbau vor Neubau unabdingbar. Nicht zuletzt gilt hier wie
in kaum einem anderen Politikbereich der Grundsatz aus Artikel 14 Absatz 2 des
Grundgesetzes (GG), wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch dem Wohle
der Allgemeinheit dienen soll.
Leider ist festzustellen, dass zu viele private Akteur*innen auf dem Immobilienmarkt
diesem Grundsatz nicht gerecht werden können oder wollen. Sie lassen Immobilien
verwahrlosen, weil sie mit den Grundstücken spekulieren oder weil sie der Erhaltung
der Qualität der Bausubstanz keine Priorität beimessen – weder baukulturell noch im
Hinblick auf die Nutzung durch Mietende. Um dem zu begegnen, müssen die
Kommunen die Kompetenz und Möglichkeit haben, dieser dem Allgemeinwohl
entgegenstehenden Praxis Einhalt zu gebieten. Durch die öffentliche Verfügung über die aktive
Nutzung der Gebäude kann neben der Bereitstellung von bezahlbarem und gut
gepflegtem Wohnraum darüber hinaus ein anderes großes Problem in unseren Kommunen
angegangen werden: Die Lösung der Versorgungskrise. Gewerberäume in wieder
Instand gesetzten ehemaligen Problemimmobilien könnten für die Sicherung der
Nahversorgung, im Sinne einer „sorgenden Stadt“, genutzt werden und zur
wirtschaftlichen Belebung in Nachbarschaften führen.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3615
21. Wahlperiode 13.01.2026
Schrottimmobilien behindern die Kommune beim Erreichen städtebaulicher
Entwicklungsziele und der Erfüllung unterschiedlicher Anforderungen. Sie beeinträchtigen die
Lebensqualität in der Nachbarschaft und stellen teils sogar eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, wenn wegen bröckelnder Fassaden ganze Straßen
gesperrt werden müssen. Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, wirksam
gegen diese Missstände vorzugehen.
Eine wichtige Stellschraube zur Vermeidung solcher Situationen ist die
Eigentümerschaft über die Immobilie. Wenn die Kommunen selbst und direkt als
Eigentümer*innen über die betroffene Immobilie verfügen können, ist effektiv sichergestellt, dass
das rasch Instand gesetzt werden kann, bevor Gefahren für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung entstehen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine aktualisierte Handreichung bzw. einen Leitfaden zum Umgang mit
verwahrlosten Immobilien (sog. „Schrottimmobilien“) herauszugeben, damit die
Kommunen wissen, welche rechtssicheren Instrumente sie aus dem Bereich des
Bauplanungsrechts haben und in welchem Anwendungsfall sie diese nutzen können.
Sie soll in Zusammenarbeit mit Expert*innen aus Theorie und Praxis, wie dem
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sowie relevanten
Initiativen und Verbänden, wie dem Deutschen Städtetag und der
Architektenkammer, erarbeitet werden;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Vorkaufsrecht der Kommunen derart
erweitert, dass
a) der Vorkauf der Kommune auch innerhalb eines Insolvenzverfahrens sowie
vor Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens maximal zum
gutachterlich ermittelten Verkehrswert möglich ist; wobei eine Lastenfreiheit
der Immobilien sicherzustellen ist,
b) der Vorkauf der Kommune auch bei Erbbaurechten oder Wohneigentum,
also Eigentumsanteilen an Gebäuden, in Form einzelner Wohnungen, zum
gutachterlich ermittelten Verkehrswert möglich ist; wobei auch hier eine
Lastenfreiheit der Immobilien sicherzustellen ist;
3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Enteignungen nach § 85 ff. BauGB für
verwahrloste Immobilien ermöglicht, die langfristig leerstehen oder nach Ermessen
des Gutachterausschusses dem Wohle der Allgemeinheit entgegenstehen und
deshalb dem Grundsatz aus Artikel 14 Absatz 2 GG widersprechen;
4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den oftmals überschuldeten Kommunen,
ausreichende finanzielle Mittel in Form eines Bundesfonds oder eines anderen
Finanzmechanismus bereitstellt, damit sie ihre Ankaufs- oder Vorkaufsrechte
wahrnehmen können;
5. Handlungsmöglichkeiten zu prüfen, wie verschärfte Leerstandskontrollen, ein
Leerstandskataster und eine öffentliche Meldestelle für Schrottimmobilien und
leerstehende Gebäude besser durchgesetzt werden können;
6. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die in § 175 Absatz 1 Satz 1 BauGB
genannten städtebaulichen Gebote für die kommunale Praxis auf Schrottimmobilien
anwendbarer gestaltet und das Rückbau- und Entsieglungsgebot nach § 179
BauGB dahingehend ändert, dass der Abbruch intakter Gebäude verboten wird;
7. die Kommunen dabei zu unterstützen, dass ehemalige Schrottimmobilien für die
Bereitstellung von öffentlichem, bezahlbarem Wohnraum sowie zur Sicherung
der Nahversorgung genutzt werden können.
Berlin, den 13. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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