Abschluss eines deutsch-israelischen Cyber- und Sicherheitsabkommens
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Abschluss eines deutsch-israelischen Cyber- und Sicherheitsabkommens
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4092
21. Wahlperiode 11.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Desiree Becker,
Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak,
Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Charlotte Antonia Neuhäuser, Bodo Ramelow, Lea
Reisner, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Abschluss eines deutsch-israelischen Cyber- und Sicherheitsabkommens
Am 29. Juni 2025 reiste der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nach
Israel, um dort Gespräche zu Sicherheitsfragen zu führen. Dabei traf er sich mit
dem Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, dem Außenminister Gideon Sa-
’ar, dem Verteidigungsminister Israel Katz und dem Minister für strategische
Angelegenheiten Ron Dermer, der laut wikipedia.org derzeit vor allem den
Kampf gegen die Kampagne Boycott, Divestment and Sanctions (BDS)
vorantreiben soll. Gegenstand der Gespräche war vor allem der Aufbau eines vom
Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt angestrebten „Cyber Dome“ als
schlagkräftiges, digitales Schutzschild gegen Spionage, Sabotage und zum
Schutz kritischer Infrastruktur (Bundesinnenminister Dobrindt nach Israel
gereist, deutschlandfunk.de vom 29. Juni 2025).
Am 12. Januar 2026 meldete das Bundesministerium des Innern (BMI) auf
seiner Webseite den Abschluss eines „Cyber- und Sicherheitspakts“. Das BMI
plane den Aufbau eines „Cyber-Dome“ als ein teilautomatisiertes System zur
Detektion, Analyse und Reaktion auf Cyberangriffe. Bei Aufbau dieses Systems
könne Deutschland von der Expertise Israels profitieren. Vermeldet wurde vom
BMI außerdem, dass ein hochrangiges Expertenteam der Bundespolizei in das
US-geführte Office of the Coordinator for Israel and the Palestinian Authority
entsandt werde. Neben Benjamin Netanjahu traf Bundesinnenminister
Alexander Dobrindt erneut auch den israelischen Außenminister Gideon Sa’ar.
Laut eines Berichts von table.media vom 11. Januar 2026 (Cybersicherheit:
Dobrindt unterzeichnet Sicherheitspakt und baut Zusammenarbeit mit Israel
aus) geht es bei dem Cyber- und Sicherheitspakt um „eine enge Vernetzung
deutscher und israelischer Fähigkeiten in den Bereichen Gefahren-, Cyber- und
Drohnenabwehr“. Alexander Dobrindt wird mit den Worten zitiert, man setze
„auf einen systematischen Austausch statt punktueller Zusammenarbeit und auf
eine strukturierte Partnerschaft, die Prävention, Detektion und Reaktion
verbindet – vom Schutz des Cyberraums über den Einsatz von KI [Künstlicher
Intelligenz] gegen Cyberkriminalität bis hin zur Drohnenabwehr sowie zum Zivil-
und Bevölkerungsschutz.“ Israel solle Deutschland bei der Entwicklung eines
eigenen „Cyber-Domes“ unterstützen, mit dem Cyberangriffe frühzeitig
erkannt und abgewehrt werden sollten. Dies solle mit einer Reihe von Behörden,
Unternehmen und Forschungsinstituten entwickelt werden. Die Zuständigkeit
für Cybersicherheit solle künftig besser gebündelt und die einzelnen Stellen
miteinander vernetzt werden.
Nach Angaben der Webseite israel-heute.de (Deutschland und Israel
unterzeichnen Sicherheits- und Antisemitismus-Pakt, 12. Januar 2026) enthält das
Abkommen auch Teile zur Bekämpfung des Antisemitismus. Weitere
Informationen sind der Berichterstattung nicht zu entnehmen.
Irritierend an dem Vorgang ist nach Ansicht der Fragestellenden, dass den
Deutschen Bundestag zu diesem Vorhaben keine Informationen aus dem
Bundesinnenministerium zu den Haushaltsberatungen erreicht haben, obwohl eine
Haushaltsrelevanz auf der Hand liegt. Zudem ist eine Zusammenarbeit mit
israelischen Sicherheitsbehörden aufgrund zahlreicher Vorwürfe der Beteiligung an
Menschenrechtsverletzungen problematisch. Und auch an israelischen
Cyberfirmen gibt es durchaus Kritik, etwa weil sie Spähsoftware auch an autoritäre
Regime verkaufen (vgl. Cyber-Unternehmen NSO: Der Kontrollverlust |
DIE ZEIT; www.zeit.de/2021/30/nso-cyber-unternehmen-pegasus-software-isra
el-spionage).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Form wird die Bundesregierung den vollständigen Text des
„Cyber- und Sicherheitspakts“ der Öffentlichkeit zugänglich machen, und
wenn eine Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, warum nicht?
2. Trifft es zu, dass mit dem Abkommen eine enge Vernetzung deutscher und
israelischer Fähigkeiten in den Bereichen Gefahren-, Cyber- und
Drohnenabwehr vereinbart wurde, und wenn ja,
a) welche deutschen Fähigkeiten sind dabei gemeint,
b) welche israelischen Fähigkeiten sind dabei gemeint,
c) wie soll deren Vernetzung vonstatten gehen?
3. Wie soll der „systematische Austausch“ zwischen den Behörden und
Stellen auf deutscher und israelischer Seite aussehen, und
a) was soll konkret Gegenstand dieses systematischen Austausches sein,
b) welche Rechtsgrundlagen sind hierfür ggf. anzupassen,
c) welche institutionalisierten und ablauforganisatorischen Verfahren
sollen dafür geschaffen werden?
4. Macht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) derzeit von seiner
Befugnis nach § 22c des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)
Gebrauch, um gemeinsame Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu
betreiben, und wenn ja, in welchem Umfang?
5. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien
weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?
6. Macht das BfV derzeit von seiner Befugnis nach § 22d BVerfSchG
Gebrauch, sich an gemeinsamen Dateien mit israelischen
Nachrichtendiensten zu beteiligen, und wenn ja, in welchem Umfang?
7. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien
weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?
8. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, wie viele
personenbezogene Datensätze waren und sind in den vergangenen zehn Jahren jeweils
in diesen gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten
gespeichert gewesen (bitte nach Jahren, ggf. mit Stichtag 31. Dezember, und
der einspeichernden Stelle auflisten)?
9. Wenn keine solchen gemeinsamen Dateien betrieben werden, was sind die
Gründe dafür?
10. Wie soll die „strukturierte Partnerschaft“ aussehen, und
a) was konkret soll Gegenstand dieser strukturierten Partnerschaft sein,
b) welche deutschen Behörden und Stellen sollen Teil dieser
strukturierten Partnerschaft sein, und wo soll die Federführung (ggf.
Geschäftsführung) angesiedelt sein,
c) welche israelischen Behörden und Stellen sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung Teil dieser strukturierten Partnerschaft sein, und wo
soll auf israelischer Seite die Federführung hierfür liegen?
11. Welche Erkenntnisse erhofft sich der Bundesinnenminister hinsichtlich
des Bevölkerungs- und Zivilschutzes von einem Austausch mit Israel
angesichts der offensichtlich vollkommen unterschiedlichen geografischen,
politischen und historischen Rahmenbedingungen für den Bevölkerungs-
und Zivilschutz in Israel und Deutschland?
12. Welche Vorbereitungsarbeiten für den Aufbau eines „Cyber-Domes“ für
die Bundesrepublik Deutschland sind im Bundesministerium des Innern
seit der Ankündigung des Bundesinnenministers im Juni 2025 geleistet
worden, insbesondere hinsichtlich
a) der strategischen Ziele eines solchen Cyber-Domes,
b) der Strategie zum Aufbau eines solchen Cyber-Domes,
c) der notwendigen Rechtsgrundlagen für die Verwendung einer KI
innerhalb eines solchen Systems und der verkündeten
teilautomatisierten Arbeitsweise,
d) weiterer notwendiger rechtlicher Änderungen wie etwa der expliziten
Übertragung von Aufgaben der Gefahrenabwehr im Cyberraum auf
den Bund,
e) der Bestimmung einer Behörde oder Stelle, der die wesentlichen
Aufgaben zum Aufbau und Betrieb übertragen werden, sowie der weiteren
zu beteiligenden Behörden und Stellen?
13. Wie konkret soll die israelische Unterstützung für den Aufbau eines
solchen Cyber-Domes aussehen, und
a) welche Behörden, Stellen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen
auf israelischer Seite sollen dabei eingebunden werden
b) welche deutschen Behörden, Unternehmen und
Forschungseinrichtungen sollen dabei nach aktuellem Planungsstand eingebunden werden?
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, ob die „Artificial
Intelligence Platform“ des Softwareherstellers „Palantir Inc.“ innerhalb des
israelischen „Iron Domes“ oder einer dem „Cyber Dome“ vergleichbaren
Einrichtung genutzt wird (C134184_finaleprint.pdf), und ist die Nutzung
dieser Anwendung oder einer vergleichbaren Anwendung auch in den
Planungen für einen deutschen Cyber Dome beabsichtigt oder Gegenstand
der Prüfung?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, ob das KI-System
Lavender innerhalb des israelischen Iron Domes oder einer dem Cyber Dome
vergleichbaren Einrichtung genutzt wird, und ist die Nutzung dieser
Anwendung oder einer vergleichbaren Anwendung auch in den Planungen
für einen deutschen Cyber Dome beabsichtigt oder Gegenstand der
Prüfung?
16. Was genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgabe des Office
of the Security Coordinator for Israel and the Palestinian Authority, und
a) welchen Behörden oder öffentlichen Stellen ist dieses Büro
nachgeordnet,
b) welche Behörden und Stellen sind in diesem Büro vertreten oder in
seine Tätigkeit eingebunden,
c) wie ist der völkerrechtliche Status dieses Büros?
17. Was genau wird die Aufgabe der deutschen Bundespolizeibeamten und
ggf. weiterer Beamter im Office of the Coordinator for Israel and the
Palestinian Authority?
18. Wie viele deutsche Polizei- und Justizbeschäftigte (bitte mit ihren
Aufgaben auflisten) sind derzeit an der EU-Mission EUPOL COPPS (EU
Police Mission in the Palestinian Territories) beteiligt, und in welchem
Umfang ist eine Aufstockung dieses Personalbestandes geplant?
19. Wie viele Polizeibeamte aus welchen Staaten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit an EUPOL COPPS beteiligt, und auf welche Zahl
sollen sie anwachsen?
20. Was ist der Inhalt und das Ziel der im Sicherheitspakt laut einem
Pressebericht getroffenen Verabredungen zur Bekämpfung des Antisemitismus?
Berlin, den 22. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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