Aktivitäten der Rosa Luxemburg Stiftung betreffend El Salvador seit 1996 sowie die Rolle der Deutschen Demokratischen Republik in El Salvador von 1980 bis 1990 (Antwort zu Drs. 21/3529)
Text
Aktivitäten der Rosa Luxemburg Stiftung betreffend El Salvador seit 1996 sowie die Rolle der Deutschen Demokratischen Republik in El Salvador von 1980 bis 1990 (Antwort zu Drs. 21/3529)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3908
21. Wahlperiode 28.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Achim Köhler, Reinhard Mixl, Heinrich
Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3529 –
Aktivitäten der Rosa Luxemburg Stiftung betreffend El Salvador seit 1996
sowie die Rolle der Deutschen Demokratischen Republik in El Salvador von
1980 bis 1990
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundeshaushalt sieht jährlich erhebliche Mittel für politische Stiftungen
vor, die im Ausland tätig sind. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung (die parteinahe
Stiftung der Partei die Linke, gegründet 1990 als Nachfolgeinstitution der
SED bzw. PDS), engagiert sich betreffend El Salvador zu Bereichen wie
Demokratieförderung, Friedensprozessen und politischen Analysen zu Themen
wie Sicherheit und linker Politik (vgl. https://rosalux.org.mx/).
Etwaige Aktivitäten in anderen Staaten können als Einmischung in innere
Angelegenheiten wahrgenommen werden und werfen bei den Fragestellern
Fragen zur Transparenz und Zweckmäßigkeit der Finanzierung durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
sowie das Auswärtige Amt (AA) auf. Ergänzend ist die Rolle der ehemaligen
Deutsche Demokratische Republik (DDR) im salvadorianischen Bürgerkrieg
von 1980 bis 1992 zu beleuchten, weil die DDR kommunistische Kräfte in
Lateinamerika unterstützte. Dies geht unter anderem aus dem Bericht der
amerikanischen Central Intelligence Agency „Communist Interference in El
Salvador“ hervor, wo unter anderem das Auftauchen von Militärgütern, die durch
die Deutsche Demokratische Republik geliefert wurden, festgestellt wird (vgl.
www.cia.gov/readingroom/docs/CIA-RDP85M00363R001403210042-9.pdf).
Weiterhin ist in den Augen der Fragesteller zu prüfen, ob und in welchem
Umfang Organisationen wie die Flüchtlingshilfe Mittelamerika e. V., die in El
Salvador Projekte zur Unterstützung der armen Bevölkerung und nachhaltiger
Entwicklung umsetzt, mit Bundesmitteln gefördert werden.
Angesichts der hohen Summen ist auch die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel – insbesondere hinsichtlich möglicher Veruntreuung von
Steuergeldern – nach Auffassung der Fragesteller von öffentlichem Interesse.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Projekte hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung nach Kenntnis der
Bundesregierung in El Salvador seit ihrer Gründung 1990 durchgeführt,
und welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu ggf. vor,
einschließlich der thematischen Schwerpunkte, Partnerorganisationen
und erreichten Ziele (bitte nach Jahr, Projektname,
Partnerorganisationen, Zielvorgabe und erreichten Zielen auflisten)?
2. Welche Summen an Fördermitteln haben das BMZ sowie die deutsche
Botschaft vor Ort und das Auswärtige Amt seit 1995 ggf. an die Rosa-
Luxemburg-Stiftung für Aktivitäten in El Salvador bewilligt und
ausgezahlt (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung hat mit Förderung aus Haushaltsmitteln des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) lediglich im Zeitraum von 2015 bis 2017 das Projekt „Unterstützung
von Maßnahmen zum ökologisch-sozialen Umbau der Gesellschaften in den
Entwicklungs- und Schwellenländern als Reaktion auf den Klimawandel und
seine negativen Auswirkungen“ durchgeführt, auf das Maßnahmen im
finanziellen Umfang von 62 488,25 Euro auf El Salvador entfielen (dreijährige
Projektlaufzeit). Die Maßnahmen zielten auf ein kollektives
Ressourcenmanagement, Zugang zu sauberem Wasser, einem transnationalen
Flussbeckenmanagement sowie Katastrophenprävention und Klimawandel. Damit wurde erreicht,
dass verschiedene Akteursgruppen und Teile der Bevölkerung besser über den
Klimawandel und dessen Folgen informiert sind und diese Informationen in
konkretes Handeln umsetzen können. Zudem wurden lokale, nationale und
regionale Nichtregierungsorganisationen in ihrer Fähigkeit gestärkt, gemeinsam
zu agieren und ihre Anliegen in internationalen Foren und Netzwerken,
insbesondere auch in den Verursacherländern, einzubringen. Umsetzungspartner war
eine lokale Nichtregierungsorganisation.
3. Hat die Bundesregierung die Frente Farabundo Martí para la Liberación
Nacional (FMLN) in El Salvador seit 1990 direkt oder indirekt (z. B.
über die Rosa-Luxemburg-Stiftung oder Entwicklungshilfeprogramme)
finanziert oder unterstützt, wenn ja, in welchem Umfang, und zu
welchem Zweck?
Die Bundesregierung hat die Frente Farabundo Marti para la Liberación
Nacional (FMLN) nicht über die Rosa-Luxemburg-Stiftung oder
Entwicklungshilfeprogramme finanziert oder unterstützt. Zur Zusammenarbeit anderer politischer
Stiftungen mit der FMLN wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/3523 „Aktivitäten der Friedrich-Ebert-Stiftung in El Salvador seit 1980“
verwiesen.
4. Welche Rolle hat die DDR nach Kenntnis der Bundesregierung im
salvadorianischen Bürgerkrieg von 1980 bis 1992 gespielt, insbesondere
hinsichtlich der Unterstützung für die FMLN oder anderer linker
Gruppierungen, und liegen Dokumente zu Ausbildungs- oder
Spionageaktivitäten vor?
5. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor über Waffenlieferungen der
DDR an marxistische Gruppen in El Salvador in den 1980er-Jahren, und
wenn ja, welche Waffen und Materialien wurden geliefert?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglichen
Ausbildungsprogrammen für FMLN-Kämpfer in der DDR (z. B. in Biesenthal oder
Schwerin), und wenn ja, ist ihr bekannt, wie viele Personen geschult wurden
(bitte ggf. ausführen)?
7. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung oder nachgeordneter
Behörden wie dem Auswärtigen Amt oder dem Bundesnachrichtendienst
(BND) über mögliche Verbindungen zwischen der Rosa-Luxemburg-
Stiftung und ehemaligen DDR-Aktivitäten in El Salvador, und wenn ja,
wie wirken sich diese ggf. auf aktuelle Projekte der Stiftung aus?
Die Fragen 4 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Die gestellten Fragen betreffen Zeiträume, die weit länger als die üblichen
Aktenaufbewahrungsfristen zurückliegen. Es ist nicht Bestandteil der
parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare
historische Informationen durch die Bundesregierung zusammenzutragen und
anschaulich aufbereiten zu lassen.
8. Welche Projekte hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Flüchtlingshilfe Mittelamerika e. V. in El Salvador seit 2005 durchgeführt,
insbesondere im Bereich Flüchtlingshilfe, nachhaltiger Entwicklung und
Verbesserung der Lebensbedingungen, einschließlich einer Auflistung der
Partnerorganisationen und erreichten Ziele?
9. Haben das BMZ und das AA seit 2010 an die Flüchtlingshilfe
Mittelamerika e. V. Fördermittel für Aktivitäten in El Salvador bewilligt und
ausgezahlt, und wenn ja, welche Summen, aufgeschlüsselt nach Jahren
und Projekten, insbesondere für Initiativen zur nachhaltigen Mobilität
oder Ähnlichem (bitte nach Jahr, Projektname und Summe
aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.* Die Bundesregierung hat darüber hinaus
keine Kenntnis über weitere, mit anderen Mitteln durchgeführte Projekte der
Flüchtlingshilfe Mittelamerika e. V..
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob zwischen der
Flüchtlingshilfe Mittelamerika e. V. und politischen Gruppierungen wie
der FMLN in El Salvador Verbindungen bestehen, und wenn ja, in
welcher Form haben diese möglichen Verbindungen die Umsetzung der
Projekte, die ggf. durch die Bundesregierung finanziert wurden, ggf.
beeinflusst?
Nein.
11. Liegen dem BMZ oder dem AA Erkenntnisse über mögliche Fälle von
Veruntreuung, Unterschlagung oder zweckentfremdeter Verwendung von
Fördermitteln durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung oder die
Flüchtlingshilfe Mittelamerika e. V. in El Salvador vor, und wenn ja, welche
Konsequenzen wurden ggf. daraus gezogen?
Nein.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3908 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Respektiert die Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt die
Souveränität und Unabhängigkeit von El Salvador in seinen inneren
Angelegenheiten?
Ja.
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ISSN 0722-8333
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD „Aktivitäten der Rosa Luxemburg Stiftung betreffend El Salvador seit 1996 sowie die Rolle
der Deutschen Demokratischen Republik in El Salvador von 1980 bis 1990“, BT-Drs. Nr. 21/3529
Laufzeit Projektbezeichnung/Projektziele Fördersumme in
Euro
2005 - 2006 Bau von 25 Häusern in El Salvador 67.044,00
2008 - 2010 Ausbildungszentrum Segundo Montes, El
Salvador 116.894,00
2014 - 2019
Armutsreduzierung durch Methoden ökologischer
Landwirtschaftsentwicklung für arme
Kleinbauernfamilien im UNESCO
Biosphärenreservat Trifinio Fraternidad
574.233,00
2015 - 2016 Bau von Wohnhäusern für kleinbäuerliche
Familien in prekärer Wohnsituation 155.283,00
2017 - 2020
Armutsreduzierung und nachhaltige
Verbesserung der Lebensbedingungen für arme
Kleinbauern und ihre Familien am Bajo Lempa
durch ökologische Landwirtschaftsentwicklung
und Verbesserung der Vermarktung
246.618,34
2020 - 2022
Stabilisierung von Schutzgebieten und
Armutsreduktion durch Förderung einer sozial,
wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen
Entwicklung der kleinbäuerlichen Bevölkerung
300.000,00
Die Nennung der Partnerorganisationen der Flüchtlingshilfe Mittelamerika e.V. ist aus Sicherheitsgründen
nicht möglich. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt oft
unter fragilen Sicherheitsbedingungen. Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für
den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und ggf. sogar das
Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten. Zudem ist die vertrauliche
Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung
dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die
flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und
das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Eine
Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus.
Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die
Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer
entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt.
Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen
werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz
der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen
Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.