polradar

Aktivitäten der Rosa Luxemburg Stiftung betreffend El Salvador seit 1996 sowie die Rolle der Deutschen Demokratischen Republik in El Salvador von 1980 bis 1990 (Antwort zu Drs. 21/3529)

dip / drucksache 28.01.2026 · WP 21 · 21/3908 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Aktivitäten der Rosa Luxemburg Stiftung betreffend El Salvador seit 1996 sowie die Rolle der Deutschen Demokratischen Republik in El Salvador von 1980 bis 1990 (Antwort zu Drs. 21/3529) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3908 21. Wahlperiode 28.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Achim Köhler, Reinhard Mixl, Heinrich Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3529 – Aktivitäten der Rosa Luxemburg Stiftung betreffend El Salvador seit 1996 sowie die Rolle der Deutschen Demokratischen Republik in El Salvador von 1980 bis 1990 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundeshaushalt sieht jährlich erhebliche Mittel für politische Stiftungen vor, die im Ausland tätig sind. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung (die parteinahe Stiftung der Partei die Linke, gegründet 1990 als Nachfolgeinstitution der SED bzw. PDS), engagiert sich betreffend El Salvador zu Bereichen wie Demokratieförderung, Friedensprozessen und politischen Analysen zu Themen wie Sicherheit und linker Politik (vgl. https://rosalux.org.mx/). Etwaige Aktivitäten in anderen Staaten können als Einmischung in innere Angelegenheiten wahrgenommen werden und werfen bei den Fragestellern Fragen zur Transparenz und Zweckmäßigkeit der Finanzierung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Auswärtige Amt (AA) auf. Ergänzend ist die Rolle der ehemaligen Deutsche Demokratische Republik (DDR) im salvadorianischen Bürgerkrieg von 1980 bis 1992 zu beleuchten, weil die DDR kommunistische Kräfte in Lateinamerika unterstützte. Dies geht unter anderem aus dem Bericht der amerikanischen Central Intelligence Agency „Communist Interference in El Salvador“ hervor, wo unter anderem das Auftauchen von Militärgütern, die durch die Deutsche Demokratische Republik geliefert wurden, festgestellt wird (vgl. www.cia.gov/readingroom/docs/CIA-RDP85M00363R001403210042-9.pdf). Weiterhin ist in den Augen der Fragesteller zu prüfen, ob und in welchem Umfang Organisationen wie die Flüchtlingshilfe Mittelamerika e. V., die in El Salvador Projekte zur Unterstützung der armen Bevölkerung und nachhaltiger Entwicklung umsetzt, mit Bundesmitteln gefördert werden. Angesichts der hohen Summen ist auch die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel – insbesondere hinsichtlich möglicher Veruntreuung von Steuergeldern – nach Auffassung der Fragesteller von öffentlichem Interesse. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Projekte hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung in El Salvador seit ihrer Gründung 1990 durchgeführt, und welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu ggf. vor, einschließlich der thematischen Schwerpunkte, Partnerorganisationen und erreichten Ziele (bitte nach Jahr, Projektname, Partnerorganisationen, Zielvorgabe und erreichten Zielen auflisten)?  2. Welche Summen an Fördermitteln haben das BMZ sowie die deutsche Botschaft vor Ort und das Auswärtige Amt seit 1995 ggf. an die Rosa- Luxemburg-Stiftung für Aktivitäten in El Salvador bewilligt und ausgezahlt (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung hat mit Förderung aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) lediglich im Zeitraum von 2015 bis 2017 das Projekt „Unterstützung von Maßnahmen zum ökologisch-sozialen Umbau der Gesellschaften in den Entwicklungs- und Schwellenländern als Reaktion auf den Klimawandel und seine negativen Auswirkungen“ durchgeführt, auf das Maßnahmen im finanziellen Umfang von 62 488,25 Euro auf El Salvador entfielen (dreijährige Projektlaufzeit). Die Maßnahmen zielten auf ein kollektives Ressourcenmanagement, Zugang zu sauberem Wasser, einem transnationalen Flussbeckenmanagement sowie Katastrophenprävention und Klimawandel. Damit wurde erreicht, dass verschiedene Akteursgruppen und Teile der Bevölkerung besser über den Klimawandel und dessen Folgen informiert sind und diese Informationen in konkretes Handeln umsetzen können. Zudem wurden lokale, nationale und regionale Nichtregierungsorganisationen in ihrer Fähigkeit gestärkt, gemeinsam zu agieren und ihre Anliegen in internationalen Foren und Netzwerken, insbesondere auch in den Verursacherländern, einzubringen. Umsetzungspartner war eine lokale Nichtregierungsorganisation.  3. Hat die Bundesregierung die Frente Farabundo Martí para la Liberación Nacional (FMLN) in El Salvador seit 1990 direkt oder indirekt (z. B. über die Rosa-Luxemburg-Stiftung oder Entwicklungshilfeprogramme) finanziert oder unterstützt, wenn ja, in welchem Umfang, und zu welchem Zweck? Die Bundesregierung hat die Frente Farabundo Marti para la Liberación Nacional (FMLN) nicht über die Rosa-Luxemburg-Stiftung oder Entwicklungshilfeprogramme finanziert oder unterstützt. Zur Zusammenarbeit anderer politischer Stiftungen mit der FMLN wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3523 „Aktivitäten der Friedrich-Ebert-Stiftung in El Salvador seit 1980“ verwiesen.  4. Welche Rolle hat die DDR nach Kenntnis der Bundesregierung im salvadorianischen Bürgerkrieg von 1980 bis 1992 gespielt, insbesondere hinsichtlich der Unterstützung für die FMLN oder anderer linker Gruppierungen, und liegen Dokumente zu Ausbildungs- oder Spionageaktivitäten vor?  5. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor über Waffenlieferungen der DDR an marxistische Gruppen in El Salvador in den 1980er-Jahren, und wenn ja, welche Waffen und Materialien wurden geliefert?  6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglichen Ausbildungsprogrammen für FMLN-Kämpfer in der DDR (z. B. in Biesenthal oder Schwerin), und wenn ja, ist ihr bekannt, wie viele Personen geschult wurden (bitte ggf. ausführen)?  7. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden wie dem Auswärtigen Amt oder dem Bundesnachrichtendienst (BND) über mögliche Verbindungen zwischen der Rosa-Luxemburg- Stiftung und ehemaligen DDR-Aktivitäten in El Salvador, und wenn ja, wie wirken sich diese ggf. auf aktuelle Projekte der Stiftung aus? Die Fragen 4 bis 7 werden zusammen beantwortet. Die gestellten Fragen betreffen Zeiträume, die weit länger als die üblichen Aktenaufbewahrungsfristen zurückliegen. Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare historische Informationen durch die Bundesregierung zusammenzutragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.  8. Welche Projekte hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Flüchtlingshilfe Mittelamerika e. V. in El Salvador seit 2005 durchgeführt, insbesondere im Bereich Flüchtlingshilfe, nachhaltiger Entwicklung und Verbesserung der Lebensbedingungen, einschließlich einer Auflistung der Partnerorganisationen und erreichten Ziele?  9. Haben das BMZ und das AA seit 2010 an die Flüchtlingshilfe Mittelamerika e. V. Fördermittel für Aktivitäten in El Salvador bewilligt und ausgezahlt, und wenn ja, welche Summen, aufgeschlüsselt nach Jahren und Projekten, insbesondere für Initiativen zur nachhaltigen Mobilität oder Ähnlichem (bitte nach Jahr, Projektname und Summe aufschlüsseln)? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.* Die Bundesregierung hat darüber hinaus keine Kenntnis über weitere, mit anderen Mitteln durchgeführte Projekte der Flüchtlingshilfe Mittelamerika e. V.. 10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob zwischen der Flüchtlingshilfe Mittelamerika e. V. und politischen Gruppierungen wie der FMLN in El Salvador Verbindungen bestehen, und wenn ja, in welcher Form haben diese möglichen Verbindungen die Umsetzung der Projekte, die ggf. durch die Bundesregierung finanziert wurden, ggf. beeinflusst? Nein. 11. Liegen dem BMZ oder dem AA Erkenntnisse über mögliche Fälle von Veruntreuung, Unterschlagung oder zweckentfremdeter Verwendung von Fördermitteln durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung oder die Flüchtlingshilfe Mittelamerika e. V. in El Salvador vor, und wenn ja, welche Konsequenzen wurden ggf. daraus gezogen? Nein. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3908 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 12. Respektiert die Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt die Souveränität und Unabhängigkeit von El Salvador in seinen inneren Angelegenheiten? Ja. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Aktivitäten der Rosa Luxemburg Stiftung betreffend El Salvador seit 1996 sowie die Rolle der Deutschen Demokratischen Republik in El Salvador von 1980 bis 1990“, BT-Drs. Nr. 21/3529 Laufzeit Projektbezeichnung/Projektziele Fördersumme in Euro 2005 - 2006 Bau von 25 Häusern in El Salvador 67.044,00 2008 - 2010 Ausbildungszentrum Segundo Montes, El Salvador 116.894,00 2014 - 2019 Armutsreduzierung durch Methoden ökologischer Landwirtschaftsentwicklung für arme Kleinbauernfamilien im UNESCO Biosphärenreservat Trifinio Fraternidad 574.233,00 2015 - 2016 Bau von Wohnhäusern für kleinbäuerliche Familien in prekärer Wohnsituation 155.283,00 2017 - 2020 Armutsreduzierung und nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen für arme Kleinbauern und ihre Familien am Bajo Lempa durch ökologische Landwirtschaftsentwicklung und Verbesserung der Vermarktung 246.618,34 2020 - 2022 Stabilisierung von Schutzgebieten und Armutsreduktion durch Förderung einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Entwicklung der kleinbäuerlichen Bevölkerung 300.000,00 Die Nennung der Partnerorganisationen der Flüchtlingshilfe Mittelamerika e.V. ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt oft unter fragilen Sicherheitsbedingungen. Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und ggf. sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten. Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.

Relationen