Politische, menschenrechtliche und humanitäre Lage in Myanmar vor den angekündigten Scheinwahlen 2025/2026
Text
Politische, menschenrechtliche und humanitäre Lage in Myanmar vor den angekündigten Scheinwahlen 2025/2026
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3690
21. Wahlperiode 16.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Boris Mijatović, Max Lucks, Deborah Düring, Claudia Roth,
Luise Amtsberg, Dr. Sandra Detzer, Helge Limburg und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Politische, menschenrechtliche und humanitäre Lage in Myanmar vor den
angekündigten Scheinwahlen 2025/2026
Am 1. Februar 2021 putschte das Militär Myanmars (Tatmadaw) gegen die
gewählte Regierung der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) und verhinderte
die konstituierende Sitzung des neu gewählten Parlaments. Präsident Win
Myint, Staatsrätin Aung San Suu Kyi und zahlreiche Abgeordnete sowie
Regierungsmitglieder wurden festgenommen. Die Junta erklärte den
Ausnahmezustand und übernahm die vollständige Kontrolle über die staatlichen
Institutionen. Die zuvor international als im Wesentlichen frei und fair anerkannten
Wahlen vom November 2020 wurden vom Militär als manipuliert bezeichnet.
Seither hat die Junta den schrittweisen politischen Öffnungsprozess der
vergangenen Dekade beendet und die demokratischen Strukturen systematisch
zerstört. Die seit Ende Dezember 2025 laufenden Scheinwahlen finden nach UN-
Berichten (UN = Vereinte Nationen) in einem Klima aus Angst, Gewalt und
tiefer politischer Repression statt, wobei zahlreiche Parteien ausgeschlossen
und zehntausende politische Gegnerinnen und Gegner inhaftiert sind. Das UN-
Menschenrechtsbüro (OHCHR) warnt, dass diese militärisch kontrollierte
Abstimmung durch Überwachung, Einschüchterung und elektronische
Wahlsysteme keine echte politische Teilhabe ermöglicht. Der UN-Sonderberichterstatter
Tom Andrews bezeichnete die Wahlpläne als „Scharade“, die der
internationalen Legitimierung der Junta dienen, anstatt Demokratie oder Stabilität
wiederherzustellen (https://news.un.org/en/story/2025/11/1166472).
Das Militär löste durch den Putsch 2021 landesweite Proteste und einen
blutigen Bürgerkrieg aus. Die innenpolitische Lage verschärft sich seitdem stetig.
Die Junta hat hunderte politische Parteien und Gruppen aufgelöst,
oppositionelle Organisationen wie die Nationale Einheitsregierung (NUG) kriminalisiert
und die Repression massiv ausgeweitet. Schätzungen zufolge wurden über
30 000 politische Gegner inhaftiert; führende Politikerinnen und Politiker wie
Aung San Suu Kyi und Win Myint erhielten langjährige Haftstrafen aufgrund
politisch motivierter Verfahren. Mit neuen Wahl- und Parteiengesetzen sowie
der Einsetzung einer militärtreuen Wahlkommission führt die Junta seit dem
28. Dezember 2025 in drei Phasen vermeintliche Parlamentswahlen durch.
Neben dem 28. Dezember 2025 soll auch am 11. und am 25. Januar 2026
gewählt werden (www.dw.com/de/myanmar-demokratie-parlamentswahl-aung-sa
n-suu-kyi-min-aung-hlaing-yangon-mandalay-junta-putsch/a-75320274). Nach
dem Ende des verhängten Ausnahmezustandes ernannte sich der Militärchef
Min Aung Hlaing zum Präsidenten, wodurch die Wahlkommission, die die
Scheinwahlen beaufsichtigen soll, unter seiner Kontrolle agiert.
Menschenrechtsorganisationen dokumentieren, dass die Junta im Vorfeld der
angekündigten Wahlen gezielt militärische Offensiven in oppositionell kontrollierten
Gebieten durchführt, einschließlich Luftangriffen auf zivile Infrastruktur, um
Territorium zu sichern und politischen Widerstand zu schwächen. Kritikerinnen
und Kritikern zufolge benutzt die Junta militärische Gewalt, um den
Wahlausgang zu beeinflussen (www.hrw.org/news/2025/11/16/myanmar-elections-a-fra
udulent-claim-for-credibility).
Die Menschenrechtslage in Myanmar ist geprägt von systematischer Gewalt
gegen Zivilistinnen und Zivilisten, extralegalen Tötungen, Folter, sexualisierter
Gewalt, digitaler Überwachung sowie der Verfolgung von Journalistinnen und
Journalisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern. Seit 2021 wurden tausende Menschen willkürlich festgenommen; in
Oppositionsgebieten dokumentieren Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
regelmäßig Kriegsverbrechen durch die Sicherheitskräfte. Schätzungen zufolge
kamen seit dem Coup mehr als 50 000 Menschen bei Kämpfen und
Luftschlägen ums Leben (www.aljazeera.com/news/longform/2025/1/31/a-ray-of-sunshi
ne-for-myanmars-wounded-rebels-as-civil-war-rages). Die Junta nutzt
weitreichende Kommunikationsabschaltungen, Zensur und ein verschärftes
Cybergesetz zur Kontrolle des Informationsraums (www.hrw.org/news/2025/11/16/m
yanmar-elections-a-fraudulent-claim-for-credibility).
Deutschland trat 2022 dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof
(IGH) bei, das Gambia wegen des mutmaßlichen Völkermords an den
Rohingya 2019 gegen Myanmar eingeleitet hatte (www.icj-cij.org/sites/default/files/ca
se-related/178/178-20191111-PRE-01-00-EN.pdf; www.icj-cij.org/sites/defaul
t/files/case-related/178/178-20231115-wri-01-00-en.pdf). Der IGH hat
mehrfach vorläufige Maßnahmen gegen Myanmar bestätigt (www.icj-cij.org/case/17
8/provisional-measures). Im November 2024 beantragte der Chefankläger des
Internationalen Strafgerichtshofs Haftbefehl gegen den Armeegeneral Min
Aung Hlaing. Ihm werden aufgrund von Vertreibung und Verfolgung der
Rohingya während der Militäreinsätze 2017 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
vorgeworfen (www.icc-cpi.int/victims/bangladesh-myanmar).
Die humanitäre Lage in Myanmar hat sich seit dem Militärputsch dramatisch
verschlechtert. Mehr als 3,5 Millionen Menschen sind binnenvertrieben; rund
16 Millionen Menschen benötigen humanitäre Hilfe, davon sind über 5
Millionen Kinder (https://myanmar.un.org/en/286727-myanmar-humanitarian-needs-
and-response-plan-2025-december-2024). Über 1,2 Millionen Rohingya leben
weiterhin unter prekären Bedingungen in Bangladesch, das seit Jahren eine
hohe Belastung durch die Aufnahme und Versorgung in einem der ärmsten
Landesteile trägt. Auch Thailand verzeichnet steigende Ankunftszahlen aus
Myanmar, ebenso wie Malaysia, wobei die Zahlen der Rohingya, die über die
Andamanensee nach Malaysia und Indonesien fliehen, bislang nur sehr grob
geschätzt werden (www.tagesschau.de/ausland/asien/malaysia-bootsunglueck-1
00.html).
Der humanitäre Zugang nach Myanmar ist durch Kampfhandlungen, gezielte
Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen sowie administrative Restriktionen der
Junta eingeschränkt. Zusätzlich hat sich die humanitäre Lage in Myanmar
durch ein schweres Erdbeben der Stärke 7,7 im März 2025, bei dem über 3 700
Menschen getötet wurden, weiter verschärft (www.icrc.org/en/news-release/my
anmar-rebuilding-lives-shattered-earthquake-and-armed-conflict). Die
humanitäre Versorgung in Myanmar ist seit Jahren deutlich unterfinanziert. Für 2026
veranschlagt das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) einen Bedarf von rund 890 Mio. US-Dollar
(https://myanmar.un.org/en/306830-conflict-fuels-suffering-myanmar-un-publi
shes-humanitarian-report-forecasting-most-urgent).
Außenpolitisch destabilisiert der Bürgerkrieg die Region. Bangladesch, Indien
und Thailand stehen unter erheblichem Migrations- und Sicherheitsdruck.
Grenzregionen im Norden Myanmars sind zunehmend von bewaffneten
Konflikten geprägt, in denen auch transnationale organisierte Strukturen agieren.
China und Russland unterstützen weiterhin die Militärjunta, insbesondere durch
Waffenlieferungen, und blockieren Maßnahmen im Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen (https://amp.dw.com/en/china-russia-reportedly-block-un-statement-o
n-myanmar-crisis/a-61961339). Aufgrund des Prinzips der Nichteinmischung
und des Einstimmigkeitsprinzips ist der Verband Südostasiatischer Nationen
(ASEAN) trotz einzelner kritischer Positionen mancher Mitgliedstaaten bislang
nicht in der Lage, wirksamen politischen Druck auf die Militärjunta auszuüben
(www.ohchr.org/en/press-releases/2025/10/myanmar-un-expert-urges-asean-no
t-step-backward-recognising-juntas-sham).
Myanmar hat erhebliche strategische Bedeutung für den globalen Zugang zu
sogenannten schweren Seltenen Erden (Dysprosium und Terbium). Besonders
im Kachin-Staat, in Teilen auch im Shan-Staat an der Grenze zu Thailand,
haben Abbaugebiete und Minenvorhaben seit 2021 stark expandiert. Zwischen
2021 und 2024 wurden Seltene Erden im Wert von rund 3,6 Mrd. US-Dollar
von Myanmar nach China ausgeführt, rund 84 Prozent des gesamten
Exportwerts seit 2017. Der Höhepunkt lag 2023 mit Exporten im Wert von etwa
1,4 Mrd. US-Dollar. Dieser Anstieg geht vor allem auf die rasche Ausweitung
illegaler und unregulierter Abbauaktivitäten in Konfliktregionen wie dem
Kachin-Staat zurück. Satellitenbilder belegen die massive Zunahme solcher
Abbaustätten, die sowohl von militärnahen Unternehmen als auch von
bewaffneten ethnischen Organisationen betrieben werden. Der Rohstoffabbau trägt
damit nicht nur zur Finanzierung des Konflikts bei, sondern verursacht
gravierende ökologische Schäden und hat erhebliche menschenrechtliche Auswirkungen
auf die betroffene Bevölkerung in Myanmar, durch die Ableitung der
Minenabwasser in Flüsse, aber auch massive Umweltschäden in den Nachbarstaaten
zum Beispiel in Nordthailand zur Folge (ispmyanmar.com/wp-content/uploads/
2025/06/Rare-Earth-Mining-in-Myanmars-War-Torn-Regions.pdf).
Im Grenzgebiet zu Thailand haben sich seit der COVID-19-Pandemie
sogenannte „Scam-Center“ ausgebreitet, in denen transnationale Betrugs- und
Menschenhandelsnetzwerke operieren. Internationale Recherchen weisen auf
Verbindungen zwischen der Junta, lokalen Milizen wie der Karen National Army
(KNA) und dem Betrieb dieser Zentren hin, die bereits zu Sanktionen unter
anderem durch die USA und die EU geführt haben (https://home.treasury.gov/ne
ws/press-releases/sb0312; www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/20
24/10/29/myanmarburma-eu-lists-three-individuals-and-one-entity-
responsiblefor-scam-operations-entailing-serious-human-rights-violations-and-
threateningthe-peace-security-and-stability-of-myanmar-and-the-region/pdf/). Die Scam-
Einnahmen finanzieren bewaffnete, mit der Junta verbündete Akteure, die am
Bürgerkrieg beteiligt sind und lokale Gewalt durch Organisierte Kriminalität
ermöglichen (www.business-humanrights.org/en/latest-news/myanmar-phone-d
ata-tracking-links-scam-operations-and-profit-sharing-to-the-junta/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Bereichen besteht aktuell eine Kooperation zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Myanmar, und welche Herausforderungen
ergeben sich daraus vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Krise in
Myanmar?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die politische Lage in Myanmar im
Kontext der zwischen dem 28. Dezember 2025 und dem 25. Januar 2026
stattfindenden Scheinwahlen?
3. Sind die aktuell stattfindenden Parlamentswahlen nach Auffassung der
Bundesregierung frei und fair, und wenn nein, inwiefern kritisiert sie dies
gegenüber der militärischen Führung in Myanmar?
4. Wie wird die Bundesregierung auf die politischen Signale der
Nachbarländer wie Indien, der Volksrepublik China, Laos, Kambodscha und anderen,
diese Wahlen anzuerkennen, reagieren (https://eastasiaforum.org/2026/01/
08/myanmars-election-is-a-litmus-test-for-asean-centrality/)?
5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
militärischen Offensiven der Junta, die im Kontext von brutalen repressiven
Wahlvorbereitungen stehen?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gezielte Luftangriffe
und andere militärische Operationen gegen Zivilistinnen und Zivilisten im
Vorfeld der aktuellen Scheinwahlen?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Zusammenarbeit der Junta mit lokalen Milizen bei militärischen Operationen vor?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den trotz verhängter
Sanktionen fortgesetzten Waffenlieferungen einzelner Staaten an die Junta
(www.ohchr.org/sites/default/files/documents/countries/myanmar/crp-sr-
myanmar-2023-05-17.pdf; bitte nach Herkunftsstaat, Art und Umfang der
Lieferungen aufschlüsseln)?
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen der EU, um
den politischen Druck auf die Junta weiter zu erhöhen?
10. Welche Rolle misst die Bundesregierung einem koordinierten
internationalen Ansatz zur Konfliktbearbeitung – insbesondere zwischen EU, USA
und ASEAN – bei?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung der
Menschenrechtslage, insbesondere hinsichtlich politischer Gefangener,
Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern sowie Oppositioneller in Myanmar?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Journalistinnen und
Journalisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern sowie Oppositionellen aus Myanmar im Exil, insbesondere im
Nachbarland Thailand, und inwiefern unterstützt sie diese?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den direkten Einfluss
der Volksrepublik China auf lokale Milizen bei militärischen Operationen
in der Grenzregion oder bei Projekten der Belt-and-Road-Initiative?
14. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die anhaltenden
Kommunikationsabschaltungen und restriktiven Cybergesetze des
Regimes (www.context.news/digital-rights/opinion/myanmars-new-era-of-digi
tal-oppression), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Überwachung der
Bevölkerung, insbesondere im Vorfeld der Scheinwahlen?
15. Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung zivilgesellschaftlichen
Akteurinnen und Akteuren, Journalistinnen und Journalisten sowie
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern aus
Myanmar in Deutschland?
16. Welche Planungen gibt es seitens der Bundesregierung, angesichts der
sich weiter verschlechternden Lage in Myanmar den Schutz besonders
gefährdeter Gruppen, wie politischer Gefangener, ethnischer Minderheiten
(insbesondere Rohingya, Karen, Kachin, Shan, Chin), Frauen und
Mädchen und LGBTQIA+, zu stärken?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Versorgungslage der
über 3,5 Millionen Binnenvertriebenen in Myanmar?
18. Inwiefern und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung die
Binnenvertriebenen in Myanmar?
19. Welche Unterstützung leistet die Bundesregierung für die über 1,2
Millionen Flüchtlinge der Rohingya aus dem Rakhine-Staat nach Cox’s Bazar in
Bangladesch?
20. Wie hoch war die deutsche humanitäre Unterstützung für Myanmar und
die Region in den Haushaltsjahren 2024 und 2025, und welche Mittel
plant die Bundesregierung für 2026?
21. Wie wirken sich die Haushaltskürzungen der humanitären Hilfe in Höhe
von über 53 Prozent von 2025 im Vergleich zu 2024 im Flüchtlingslager
Cox’s Bazar bereits jetzt aus, und was erwartet die Bundesregierung
diesbezüglich für 2026?
22. Wie wirken sich die Kürzungen der humanitären Hilfe im Rahmen des
deutschen Engagements in Myanmar konkret aus (bitte nach einzelnen
Sektoren und Projekten aufschlüsseln)?
23. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den humanitären
Zugang in besonders umkämpften Regionen sicherzustellen?
24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass humanitäre Hilfe in Myanmar nicht über militärnahe Institutionen
umgesetzt wird?
25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Empfehlungen aus
internationalen Studien umzusetzen, humanitäre Hilfe im Krisenkontext
Myanmar sicher, effektiv und unbürokratisch bereitzustellen (www.hrw.or
g/news/2025/04/29/myanmar-junta-assault-health-care-hinders-quake-resp
onse)?
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass
humanitäre Helferinnen und Helfer in Myanmar zunehmend Ziel von Angriffen
oder Repressionen werden, und wie reagiert die Bundesregierung darauf?
27. Welche Kenntnisse (insbesondere zu Anzahl, Größe und Betreibern) hat
die Bundesregierung über die Aktivitäten sogenannter Scam-Center,
insbesondere an der thailändisch-myanmarischen Grenze und der
chinesischmyanmarischen Grenze, und deren Bedeutung für die Organisierte
Kriminalität inklusive der Einnahmen zur Finanzierung des Bürgerkriegs in der
Region?
28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Kooperation
von privaten Firmen mit staatlichen Akteurinnen und Akteuren in
Myanmar?
29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über vier Besuche des
Generals der Militärjunta Min Aung Hlaing in Russland und Belarus allein
im Jahr 2025, insbesondere zu möglichen Käufen von militärischem
Gerät, Mitteln der Künstlichen Intelligenz und sonstigen IT-Systemen
(https://thediplomat.com/2025/03/myanmar-junta-chief-lands-in-belarus-a
fter-russia-visit; www.justiceformyanmar.org/stories/belarus-supplying-m
yanmar-air-defence-operational-command-system-and-training-defence-in
dustry-personnel)?
30. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über mögliche
Verbindungen zwischen der Junta, lokalen Milizen wie der Karen National Army
und dem Betrieb der „Scam-Center“ vor?
31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten
Maßnahmen des Militärs und verbündeter Milizen gegen „Scam-Center“
in Myawaddy (www.reuters.com/world/china/global-pressure-forces-mya
nmar-junta-crack-down-scam-centres-sources-say-2025-11-21/)?
32. Welche Auswirkungen haben die „Scam-Center“ aus Sicht der
Bundesregierung auf Migration, Menschenhandel und regionale Sicherheit?
33. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Entführungsfälle von
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern anderer Nationen nach Myanmar,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang aus den Maßnahmen der Volksrepublik China (www. d
w.com/en/china-repatriates-hundreds-of-scam-factory-survivors/a-6840
8165) und der Republik Korea (https://asianews.network/3-south-korean-n
ationals-who-illegally-entered-myanmar-handed-over/) zu den jeweiligen
öffentlich diskutierten Entführungsfällen?
34. Inwiefern und mit welchen Ergebnissen steht die Bundesregierung mit
Thailand, der ASEAN oder anderen betroffenen Staaten zu Maßnahmen
gegen transnationale Betrugs- und Menschenhandelsnetzwerke im
Austausch?
35. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung internationale Bemühungen zur
Rechenschaftslegung für Menschenrechts- und Völkerrechtsverbrechen
der Junta?
36. Sind der Bundesregierung (Ermittlungs-)Verfahren auf Grundlage des
(Völker-)Strafgesetzbuches wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
oder Kriegsverbrechen (z. B. gegen Rohingya oder andere Minderheiten
oder im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe) gegen
Angehörige der Militärjunta oder anderer bewaffneter Gruppen in
Deutschland bekannt (bitte nach Verfahrensstand aufschlüsseln)?
37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausweitung des
Abbaus schwerer Seltener Erden in Myanmar seit 2021?
38. Inwieweit fließen Einnahmen aus dem Abbau von Seltenen Erden nach
Erkenntnissen der Bundesregierung an bewaffnete Akteure oder an die
Junta, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie und
in welchem Umfang die Volksrepublik China wirtschaftlich vom Import,
von der Weiterverarbeitung und dem Handel dieser Rohstoffe profitiert?
39. Wie bewertet die Bundesregierung die ökologischen und
menschenrechtlichen Risiken beim Abbau Seltener Erden in den Konfliktregionen des
Landes?
40. Welche Erkenntnisse zu Menschenrechtsverletzungen im Bereich der
Arbeitsbedingungen beim Abbau Seltener Erden in Myanmar liegen der
Bundesregierung vor?
41. Wie wirkt die Bundesregierung – auch auf nationaler und europäischer
Ebene und in Kooperation mit der Wirtschaft – darauf hin,
Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in globalen Lieferketten
transparent zu machen und bestenfalls zu verhindern?
42. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ende 2025
beschlossenen Änderungen am EU-Lieferkettengesetz geeignet sind,
Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang der Lieferketten, wie
sie beim Abbau Seltener Erden in Myanmar vorkommen, vorzubeugen
bzw. Abhilfe zu schaffen?
43. Wie bewertet die Bundesregierung die Kachin Independence Organisation
(KIO), unter anderem mit Blick auf ihren Einfluss auf Verbesserungen im
Bereich des Abbaus Seltener Erden?
44. Wie wirkt sich die aktuelle Lage in Myanmar nach Kenntnis der
Bundesregierung auf indigene Gruppen und deren Rechte aus, und welche
Erfahrungen hat die Bundesregierung seit 2021 mit den Kriseninstrumenten
strukturbildende Übergangshilfe und der Sonderinitiative Flucht des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) im Kontext Myanmar gemacht?
45. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von zivilgesellschaftlichen
Organisationen und lokalen Initiativen in Myanmar seit dem Militärputsch
2021, insbesondere im Hinblick auf die Förderung demokratischer
Strukturen, den Schutz von Menschenrechten und die humanitäre
Unterstützung der Bevölkerung unter den Bedingungen von Repression und
bewaffnetem Konflikt?
46. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Anerkennung der vom
myanmarischen Außenminister ernannten Person als offiziellen
Repräsentanten Myanmars in der UN-Generalversammlung, und wie bringt sie
diese Haltung international zum Ausdruck?
Berlin, den 14. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Boris Mijatović (Kleine Anfrage)
- asked ← Claudia Roth (Kleine Anfrage)
- asked ← Deborah Düring (Kleine Anfrage)
- asked ← Helge Limburg (Kleine Anfrage)
- asked ← Luise Amtsberg (Kleine Anfrage)
- asked ← Max Lucks (Kleine Anfrage)
- asked ← Sandra Detzer (Kleine Anfrage)
- authored ← Boris Mijatović
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Max Lucks
- part_of_vorgang → Politische, menschenrechtliche und humanitäre Lage in Myanmar vor den angekündigten Scheinwahlen 2025/2026 (Kleine Anfrage)