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Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1931, 21/3635)

dip / drucksache 14.01.2026 · WP 21 · 21/3638 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1931, 21/3635) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3638 21. Wahlperiode 14.01.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Julian Joswig, Sara Nanni, Dr. Sebastian Schäfer, Katrin Uhlig, Dr. Sandra Detzer, Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/1931, 21/3635 – Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bundeswehr ist ein Garant für unsere Sicherheit. Sie muss in der Lage sein, unseren Frieden in Freiheit mit glaubwürdiger Abschreckung und im Ernstfall auch mit robusten Fähigkeiten im Rahmen unserer Bündnisse militärisch zu sichern. Die Bedrohungslage seit der russischen Vollinvasion der Ukraine erfordert eine schnellstmögliche und umfassende Stärkung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Es bedarf schneller, effizienter und bedarfsorientierter Beschaffung bei gleichzeitig wirksamer parlamentarischer Kontrolle. Deshalb hat der 20. Bundestag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Juli 2022 mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) im Bereich der Vergabe von Aufträgen für militärische Neuanschaffungen einen Baustein zur Beschleunigung verabschiedet. Die damalige Bundesregierung hat dies mit weiteren Maßnahmen für mehr Effizienz im Beschaffungswesen flankiert. Ziel des nun aktuell vorliegenden Gesetzentwurfs zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr ist noch einmal mehr Tempo bei der Beschaffung. Der Entwurf legt dabei den Fokus auf die Verfahrensweise und zielt auf weitreichende Vereinfachungen in der nationalen Vergabe ab. Die Beschaffungsplanung selbst spielt aber entgegen dem Titel des Gesetzes kaum eine Rolle. Es fehlt eine strategische Einbettung. Die Verfahrensbeschleunigung orientiert sich nicht am tatsächlichen, vordringlichen Bedarf. Das vorliegende Gesetz erleichtert der nationalen Industrie den Verkauf von Rüstungsgütern und behandelt nur zweitrangig, ob die Bedarfe der Bundeswehr dadurch bestmöglich gedeckt werden. Zwar nimmt das Gesetz gemeinsame Beschaffungen in den Blick und soll auch auf europäische Kooperationen angewandt werden können, gleichzeitig werden nationale Alleingänge begünstigt. Am Ende könnte es so zu einer Verringerung von Wettbewerbsanreizen kommen, die in der Summe mit erhöhten Kosten einhergeht. Gerade vor dem Hintergrund der Reform der Schuldenbremse, die nahezu unbegrenzte Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit erlaubt, sind Transparenz und Kontrolle bei der Beschaffung und Rüstung zentral. Transparente Vergabeverfahren und Wettbewerb leisten hierzu einen Beitrag. Auch adressiert der Gesetzentwurf nicht die zentrale Herausforderung mangelnder industrieller Produktionskapazitäten, die ein zentraler Hemmschuh für die Beschleunigung von Beschaffungen sind. Hier muss angesetzt werden, um die gewünschte Beschleunigung zu erreichen. Dabei ist es zunächst zweitranging, ob dieser Aufbau der Produktionskapazitäten national oder europäisch erfolgt. Wichtig ist, dass Skaleneffekte von europäischen Verbündeten gemeinsam genutzt werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen ganzheitlichen Ansatz zur Beschleunigung von Beschaffung vorzulegen, der nicht nur Vergabeverfahren in den Blick nimmt, sondern alle Bereiche des Beschaffungsprozesses von der Ausschreibung bis zur Produktion und Indienststellung; 2. gemeinsame Beschaffungen und europäische Kooperation voranzutreiben, um effizienter zu wirtschaften und Skaleneffekte zu nutzen; das stärkt die industrielle Basis der europäischen Verteidigung und die Fähigkeiten operativer Zusammenarbeit im Verbund, insbesondere durch aktive Unterstützung und Nutzung europäischer Instrumente wie des European Defence Industrial Programme (EDIP), des Strategic Arrangement for Facilitating Equipment (SAFE) sowie weiterer Initiativen zur Koordinierung gemeinsamer Beschaffungen und Investitionen auf EU-Ebene; 3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der a) klare Anforderungen an die Vergabedokumentation festlegt, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Umfang und Aufbewahrungspflichten, sowie eine regelmäßige externe Kontrolle durch zuständige Prüfinstanzen und eine bessere Ausstattung der Vergabekammern ermöglicht; b) die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehrbeschaffung stärkt, u. a. durch die verpflichtende jährliche Vorlage eines Berichts an den Deutschen Bundestag zu Zielerreichung, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeitskriterien und Marktanalyse, ergänzt durch eine regelmäßige externe Evaluierung der Beschaffungsstrategie; c) Anreize für mehr Wettbewerb und eine nachhaltigere Beschaffung enthält, um Preise zu senken, Innovation zu stärken und Abhängigkeiten von einzelnen Unternehmen, wo es möglich ist, zu reduzieren, u. a. durch die Stärkung mittelständischer Unternehmen und innovativer Start-ups, und der den Aufbau grüner Leitmärkte ermöglicht – vor allem im Dual-Use-Bereich; d) eine Ex-post-Transparenzpflicht für wesentliche Vergaben vorsieht, insbesondere bei Direktvergaben; e) die Einbindung stationärer militärischer Radarstationen in das Luftverkehrsgesetz so ausgestaltet, dass die essenziellen Belange der Verteidigung und der Energiewende insbesondere im Hinblick auf die Errichtung von Windenergieanlagen in Einklang gebracht werden; f) im Falle der Errichtung und Erweiterung von militärischer Flughafeninfrastruktur ohne formales Genehmigungsverfahren den betroffenen Menschen in den Flughafenregionen mindestens das gleiche Lärmschutzniveau garantiert, das Menschen im Umfeld formal genehmigter militärischer Flughafeninfrastruktur zusteht; g) die Datenerhebung und -verarbeitung im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) so aufstellt, dass eine umfassende Evaluierung der Wirkung des Gesetzes möglich ist; h) sicherstellt, dass die Tariftreuepflicht im Sinne des geplanten Bundestariftreuegesetzes auch bei verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen Vergaben gilt. Berlin, den 13. Januar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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