Umsetzung des Konzepts "Inklusion und Diversitätsorientierung im weltwärts-Programm"
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Umsetzung des Konzepts "Inklusion und Diversitätsorientierung im weltwärts-Programm"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3415
21. Wahlperiode 22.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Corinna Rüffer, Claudia Roth, Nyke Slawik, Schahina
Gambir, Timon Dzienus, Dr. Armin Grau, Ricarda Lang, Max Lucks,
Boris Mijatović, Lisa Paus, Sylvia Rietenberg, Ulle Schauws und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung des Konzepts „Inklusion und Diversitätsorientierung im weltwärts-
Programm“
Das weltwärts-Programm beschäftigt sich seit 2011 mit Inklusion. Mit einer
Förderung durch die Stiftung Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen (2012 bis
2014) begann die weltwärts-Trägerorganisation bezev (Behinderungs- und
Entwicklungszusammenarbeit e. V.), die auch Freiwillige mit Behinderungen
entsendet, damals mit dem Abbau struktureller Teilhabebarrieren und der
Inklusion von Freiwilligen mit Behinderungen ins weltwärts-Programm. Diese Arbeit
konnte mit dem Aufbau des „Kompetenzzentrums für Inklusion für Menschen
mit Beeinträchtigung/Behinderung im weltwärts-Programm“ aufgenommen
und aufgrund der Förderung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zwischen 2015 und 2022 intensiviert
werden. Ziel war es, das weltwärts-Programm durch Sensibilisierung und
Kompetenzaufbau bei allen Programmakteuren inklusiver zu gestalten.
Teilhabebarrieren konnten durch fachspezifische Ansprache-, Beratungs-, Schulungs- und
Netzwerkstrukturen verringert und deutlich mehr Menschen mit
Beeinträchtigung bzw. Behinderung entsendet werden. Gefördert wurden in diesem
Rahmen auch Aufbau und Begleitung einer Selbstvertretungsgruppe ehemaliger
Freiwilliger mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung („People for Inclusion“).
Obwohl das BMZ mit dem Reformkonzept „BMZ 2030“ (2020) und dem
„Menschenrechtskonzept der deutschen Entwicklungspolitik“ (2023) Inklusion
als ein Qualitätsmerkmal und Gütesiegel für die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit anerkannt und festgelegt hat, wurde ein weitere Förderung des
Kompetenzzentrums nicht als notwendig erachtet. Stattdessen verweist das BMZ auf
das Konzept „Inklusion und Diversitätsorientierung im weltwärts-Programm“
(www.weltwaerts.de/files/media/dokumente_dc/de/Organisationen/Inklusion/K
onzept-weltwaerts-Inklusion-Diversitaetsorientierung-bf.pdf). Darin wird
anerkannt, dass „die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung
beziehungsweise Behinderung für die staatlichen Akteure verpflichtend“ ist (vgl.
S. 1). Das Konzept zielt darauf ab, Inklusion und Diversitätsorientierung
nachhaltig in der Durchführung, in der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
sowie auf der Steuerungsebene zu verankern: „Leitziel ist die soziale Inklusion
im entwicklungspolitischen (non-formalen) Bildungs- und Austauschprogramm
weltwärts. Das Programm gewährleistet die Teilhabe aller jungen Menschen, es
richtet sich an Menschen in ihrer Diversität. Strukturelle und institutionelle
(Zugangs-)Hürden im Programm werden identifiziert und wo möglich
abgebaut“ (vgl. S. 3). Das Konzept orientiert sich an den Aufgaben, die das
„Kompetenzzentrum für Inklusion für Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung“
innehatte, und geht davon aus, dass die Beteiligten im Gemeinschaftswerk
Inklusion und Diversität als ihre Eigenverantwortung erkennen und umsetzen.
Eine Evaluation ist nach Kenntnis der Fragestellenden bislang nicht erfolgt. Die
im Konzept genannte „arbeitsteilige Verortung“ der Aufgaben bleibt in der
Praxis unübersichtlich. Unklar bleibt, ob die Aufgabenübertragung vom
Kompetenzzentrum auf die dezentralen Strukturen (z. B. Trägerorganisationen,
Qualitätsverbünde, Koordinierungsstelle) in der Praxis tatsächlich funktioniert hat.
Auch ist fraglich, ob die einzelnen Träger bislang überhaupt erforderliche
Strukturen und Kompetenzen schaffen konnten, um den bisherigen Erfolg des
Programms nach dem Auslaufen der Förderung des Kompetenzzentrums
weiterhin aufrechtzuerhalten.
Aus Sicht vieler zivilgesellschaftlicher Akteure ist mit dem Wegfall des
Kompetenzzentrums ein erheblicher Kompetenzverlust eingetreten. In Zeiten
wachsender globaler Ungleichheiten und gesellschaftlicher Spaltung ist es wichtiger
denn je, Freiwilligendienste inklusiv und diversitätsorientiert
weiterzuentwickeln. Dies erfordert nicht nur ein Konzept, sondern konkrete
Verantwortlichkeiten, dauerhafte Strukturen, Transparenz und Teilhabe.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Menschen mit anerkannter Behinderung haben nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Entsendejahren 2019/2020 bis 2024/2025
jeweils am weltwärts-Programm Nord-Süd sowie am weltwärts-Programm
Süd-Nord teilgenommen (bitte nach Entsendejahr, absolut und prozentual
angeben)?
2. Für wie viele der Nord-Süd-Freiwilligen wurde in den
Entsendejahrgängen 2019/2020 bis 2024/2025 Inklusionskosten beantragt (bitte nach
Entsendejahr, Art der Beeinträchtigung, absolut und prozentual angeben)?
3. Aus welchen Gründen ist in den „Ergebnissen der
Freiwilligenbefragungen Nord-Süd“ (https://www.weltwaerts.de/de/suche.html?keywords=%2
2Ergebnisse+der+Freiwilligenbefragung%22) seit 2020, anders als in den
entsprechenden Berichten von 2013 bis 2019, nicht mehr aufgeführt, wie
hoch der Anteil der Freiwilligen mit einer amtlich anerkannten
Behinderung bzw. einem Behindertenausweis ist?
4. Ist geplant, in den jährlichen Freiwilligenbefragungen die Abfrage nach
einer amtlich anerkannten Behinderung bzw. einem Behindertenausweis
wieder einzuführen, und wenn nein, warum nicht?
5. Wie wird darüber hinaus die Teilhabe von weiteren unterrepräsentierten
Gruppen (z. B. Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung,
Menschen mit beruflicher Ausbildung, queere Personen) im Rahmen des
Programms sichergestellt, und wie werden diese im Monitoring sowie den
jährlichen Freiwilligenbefragungen erfasst?
6. Welche Akteure sind dafür zuständig, die im Konzept „Inklusion und
Diversitätsorientierung im weltwärts-Programm“ auf Seite 3 genannten
Zielebenen umzusetzen bzw. zu erreichen?
7. Welche Maßnahmen sind zur Erreichung dieser Ziele bisher erfolgt, und
inwieweit wurden die Ziele bisher erreicht?
8. Wie und in welcher Frequenz wird die Erreichung der Ziele überprüft?
9. Welche konkreten Aufgaben, die zuvor beim Kompetenzzentrum für
Inklusion für Menschen mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung lagen,
werden heute von welchen Akteuren übernommen, und über welche
spezifischen Kompetenzen im Bereich Inklusion und Diversitätsorientierung
verfügen diese Akteure?
10. Wie ist die arbeitsteilige Umsetzung der Aufgaben aus dem Konzept
(S. 10 bis 16) in der Praxis erfolgt (bitte konkret benennen, welcher
Akteur, welche Aufgaben übernommen hat und wie dies zugewiesen wurde)?
11. Welche Selbstvertretungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen
werden bei der Programmentwicklung in welcher Form konkret
eingebunden?
12. Wie viele Schulungen zu Inklusion und Diversitätsorientierung wurden
für Träger- und Partnerorganisationen im Zeitraum von 2015 bis 2022
durchgeführt (bitte thematisch und quantitativ aufschlüsseln)?
13. Wie viele und welche Schulungen zu Inklusion und
Diversitätsorientierung wurden für Träger- und Partnerorganisationen seit dem 1. Januar
2023 (nach Auslaufen des Kompetenzzentrums) durch wen und wann
durchgeführt?
14. Wer hat seit dem 1. Januar 2023 wann Fachtage zu welchen Themen
durchgeführt, und inwieweit waren darunter auch Fachtage zu
diversitätsorientierter Organisationsentwicklung?
15. Wie viele Beratungen zu Inklusion, Mehrbedarfen und
Diversitätsorientierung hat die Koordinierungsstelle seit dem 1. Januar 2023 durchgeführt
und zu welchen spezifischen Themen bzw. Fragen?
16. Wie viele Beratungen zu Inklusion, Mehrbedarfen und
Diversitätsorientierung wurden seit dem 1. Januar 2023 durch welchen Qualitätsverbünde
durchgeführt und zu welchen spezifischen Themen bzw. Fragen?
17. Welche Trägerorganisationen haben eigene Beratungsstrukturen für
Freiwillige mit Behinderung aufgebaut und Beratungen durchgeführt?
18. Welche Organisationen haben seit dem 1. Januar 2023 welche
Programmbegleitmaßnahmen zu Inklusion bzw. Diversitätsorientierung beantragt,
wie viele und welche Anträge bzw. Maßnahmen wurden bewilligt, und
wie viele und welche Anträge bzw. Maßnahmen wurden mit welcher
Begründung abgelehnt?
19. Sind alle von bezev als Kompetenzzentrum erstellten Materialien
(Handbücher, Checklisten, Infoblätter) auf der weltwärts-Website zugänglich,
und wenn nein, warum nicht?
20. Wer ist jeweils für die Pflege, Weiterentwicklung und barrierefreie
Bereitstellung dieser Materialien sowie die Pflege von Informations- und
Beratungswebsites, die Erarbeitung neuer Materialien und den Aufbau eines
Referentinnen- und Referentenpools zuständig, was ist seit dem 1. Januar
2023 in diesen Aufgabenbereichen geschehen?
21. Welche Träger und Qualitätsverbünde stellen eigene barrierefreie
Materialien zu inklusivem Freiwilligendienst bereit, und wo finden
Trägerorganisationen jenseits der Praxishilfe „Inklusion und Teilhabe von
Freiwilligen mit Behinderung“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbands praktische
Informationen für die Entsendung von Freiwilligen mit Behinderungen in
den Globalen Süden sowie Menschen mit Behinderungen spezifische
Informationen über inklusive Einsatzstellen in Afrika, Asien, Lateinamerika
und Osteuropa?
22. In welcher Form werden aktuell Informationen für Freiwillige mit
Lernschwierigkeiten oder Seh- bzw. Hörbeeinträchtigungen aufbereitet?
23. Welche virtuellen oder physischen Austausch- und Vernetzungsformate zu
Inklusion und Diversitätsorientierung wurden seit dem 1. Januar 2023 für
welche Zielgruppen durchgeführt (neben der offenen Trägertagung)?
24. Welche digitalen Plattformen werden zur Vernetzung und zum
Wissensaustausch tatsächlich genutzt, und wie haben sich die jeweiligen
Zugriffszahlen seit dem 1. Januar 2023 entwickelt (bitte auch nach
Entsendeorganisationen aufschlüsseln), mit welchen Maßnahmen werden digitale
Vernetzungsangebote für die Zielgruppe bekannt gemacht?
25. Inwieweit haben die einzelnen Programmakteure für die Jahre 2023 und
2024 die vorgesehenen Berichte „zur Entwicklung im Bereich Inklusion/
Diversitätsorientierung für den Programmsteuerungsausschuss“ (siehe
Konzept, S. 10) erstellt, was ist der Inhalt dieser Berichte, und wie, und
wo sind sie zugänglich?
26. Ist eine externe oder interne Evaluation des Konzepts erfolgt, wenn ja,
durch wen, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht, und
wann ist eine Evaluation geplant und durch wen?
27. Der Programmsteuerungsausschuss hat im Mai 2024 beschlossen, Daten
zu Inklusion bzw. Diversität in den Monitoringbericht aufzunehmen,
welche Indikatoren werden hier bisher zur Wirkungsmessung erfasst, und
wie werden Hürden und Bedarfe aufgrund von
Mehrfachdiskriminierungen (z. B. Gender, Herkunft, Behinderung) im Monitoring systematisch
berücksichtigt?
28. Welche Schlüsse zieht das BMZ aus den Monitoringdaten?
29. Wie wird die Qualität dieses Monitorings sichergestellt?
30. Wo werden die Monitoringergebnisse veröffentlicht, bzw. wie sind diese
zugänglich?
31. Wurden Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit
Behinderungen oder Expertinnen und Experten mit Behinderung in das Monitoring
eingebunden, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
32. Welche Auswirkungen hatte die COVID-19-Pandemie ab 2020 auf die
Umsetzung inklusiver Maßnahmen im weltwärts-Programm?
33. Inwiefern werden ehemalige Freiwillige mit Behinderung weiterhin
strukturell einbezogen, nachdem sich „People for Inclusion“ aufgelöst hat?
34. Gibt es neue Beteiligungsformate für ehemalige Freiwillige mit
Behinderung wie Beiräte, Fokusgruppen oder Arbeitsgruppen?
35. Welche Vorschläge zur Sicherung von Diversität und Inklusion im
weltwärts-Programm, die das Kompetenzzentrums und
zivilgesellschaftlichen Organisationen im Juli 2022 in einem offenen Brief an das BMZ
formuliert haben (www.bezev.de/media/inklusion_im_weltwaerts-program
m.pdf), wurden in welcher Form aufgegriffen und umgesetzt, und welche
Vorschläge wurden aus welchen Gründen nicht aufgegriffen und
umgesetzt?
36. Gibt es konkrete Pläne zur Einrichtung einer dauerhaften Fachstelle für
Diversität im weltwärts-Programm, insbesondere nach dem Ende der
Förderung der früheren Kompetenzzentren für Inklusion für Menschen mit
Beeinträchtigung bzw. Behinderung, für Menschen mit Berufsausbildung
bzw. für schwarze Menschen, indigene Menschen und Menschen of
Colour (BIPoC), wenn ja, wie lauten diese Pläne, und wenn nein, warum
nicht?
Berlin, den 17. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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