Globale Solidarität von Berlin bis Belém - Für das Menschenrecht auf Klimaschutz - Greenwashing bei der UN-Klimakonferenz verhindern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2535)
Text
Globale Solidarität von Berlin bis Belém - Für das Menschenrecht auf Klimaschutz - Greenwashing bei der UN-Klimakonferenz verhindern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2535)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3215
21. Wahlperiode 09.12.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Charlotte Antonia Neuhäuser,
Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2535 –
Globale Solidarität von Berlin bis Belém – Für das Menschenrecht auf
Klimaschutz – Greenwashing bei der UN-Klimakonferenz verhindern
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern soll, sich auf der UN-
Klimakonferenz in Belém, Brasilien (COP30) für die Rechte der von der
Klimakrise besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen sowie für den globalen Wald-
und Regenwaldschutz einzusetzen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das
Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2040 festschreibt.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2535 abzulehnen.
Berlin, den 3. Dezember 2025
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Michael Thews
Vorsitzender
Anna Aeikens
Berichterstatterin
Manuel Krauthausen
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Lisa Badum
Berichterstatterin
Violetta Bock
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Anna Aeikens, Manuel Krauthausen, Jakob Blankenburg,
Lisa Badum und Violetta Bock
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/2535 wurde in der 36. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 5. November 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu
auffordern soll,
1. sich auf der Klimakonferenz (COP30) dafür einzusetzen, dass die Rechte der von der Klimakrise besonders
betroffenen Bevölkerungsgruppen, insbesondere indigener und lokaler Gemeinschaften, in der nationalen und
internationalen Klimapolitik in den Mittelpunkt gestellt werden und dass ihre aktive, gleichberechtigte sowie
verbindliche Beteiligung und Veto-Rechte in Fragen, die ihre Lebensgrundlagen unmittelbar betreffen,
sichergestellt werden;
2. auf der COP30 die besondere historische Verantwortung Deutschlands als einer der weltgrößten CO2-
Verursacher anzuerkennen und sich für umfassende Schuldenerlasse und gerechte Klimareparationen für Länder
des Globalen Südens einzusetzen und international aktiv für eine verbindliche Schuldenregelung einzutreten;
3. sich auf der COP30 konsequent für den globalen Wald- und Regenwaldschutz einzusetzen;
4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2040 festschreibt und
entsprechende sozial gerechte Maßnahmen vorsieht, und dabei sicherstellt, dass dieses Ziel ausschließlich
durch tatsächliche Emissionsminderungen im Inland erreicht wird; sich ferner auf EU-Ebene dafür
einzusetzen, dass mindestens das Emissionsminderungsziel von 90 Prozent bis 2040 festgeschrieben wird und darauf
hinzuwirken, dass eine neue Welle der Rohstoffausbeutung unter dem Deckmantel einer „grünen“
Transformation ausgeschlossen wird;
5. sich für eine Stärkung des internationalen Rechts im Sinne globaler Klimagerechtigkeit einzusetzen, indem
sie u. a. die Initiative zur Aufnahme des Straftatbestandes des Ökozids in die Römischen Statuten des
Internationalen Strafgerichtshofs unterstützt und darauf hinwirkt, dass Klimaflucht als Asylgrund in der Genfer
Flüchtlingskonvention anerkannt wird.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 13. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/2535 abzulehnen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/2535 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 19. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/2535 abzulehnen.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember 2025
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/2535
abzulehnen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/2535
abzulehnen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 10. Sitzung am 3.
Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die
Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
21/2535 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/2535 in seiner 20. Sitzung am 3. Dezember 2025 abschließend behandelt.
Die Fraktion Die Linke stellte zunächst ihren eigenen Antrag vor, mit dem die Schlussfolgerungen aus der
jüngsten UN-Klimakonferenz (COP30) aufgegriffen und eine grundlegende Neuausrichtung der deutschen
Klimapolitik gefordert werde. Frühere Anträge der Bundesregierung und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien
aus ihrer Sicht unzureichend gewesen, daher bestehe weiterhin Bedarf an klaren politischen Impulsen. Die
Fraktion Die Linke hob hervor, dass die Ergebnisse der COP30 insgesamt enttäuschend ausgefallen seien und
insbesondere die Themen Klimafinanzierung, globale Gerechtigkeit und der Schutz indigener Gemeinschaften zu
wenig berücksichtigt würden. Die Bundesregierung setze zu stark auf Emissionshandel und Zertifikate, was im
globalen Süden vielfach als „Ablasshandel“ kritisiert werde. Kompensationsprojekte führten häufig zu Landnahme,
Vertreibung und fehlender Mitbestimmung. Mit dem Antrag werde daher die Bundesregierung dazu aufgefordert,
indigene Stimmen stärker zu berücksichtigen, die Klimafinanzierung gerechter auszugestalten und
klimafreundliche Politik nicht durch technische Scheinlösungen zu ersetzen.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass der Antrag reale Problemlagen verbinde, insbesondere die hohe
Verwundbarkeit vieler Staaten im globalen Süden, mit einer sehr weitgehenden Bewertung der COP30 in Belém und
vor allem auch der Rolle der Bundesregierung. Es sei zutreffend, dass Klimapolitik zunehmend in einem
menschenrechtlichen Rahmen diskutiert werden müsse, was sich auch in der Rechtsprechung widerspiegele. Das
Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass Klimaschutz Grundrechte künftiger Generationen berühren könne.
Von einem umfassenden Menschenrecht auf kompromisslosen Klimaschutz im Sinne der Antragsteller könne
rechtlich aber keine Rede sein. Als noch problematischer bezeichnete die Fraktion der CDU/CSU die aus ihrer
Sicht ganz pauschale Behauptung, die UN-Konferenz und die Bundesregierung betrieben im Kern
„Greenwashing“. Durch persönliche Teilnahme an der Konferenz habe man sich einen Eindruck verschaffen können,
wie hart und ehrlich verhandelt worden sei und dabei auch substanzielle Ergebnisse erreicht worden seien. Es sei
richtig, dass, wer große Summen für Anpassungen, Loss-and-Damage oder Waldschutz ankündige, sich dann
auch dafür sorgen müsse, dass es messbare Ergebnisse gebe, an denen man diese Vorhaben bewerten könne. Aus
Sicht der Fraktion der CDU/CSU sei deshalb eine begrenzte Zahl guter, strukturierter Instrumente mit ganz klaren
Zielgrößen notwendig, statt einer immer größeren Vielzahl neuer Fonds und Vorhaben. Vor allem sei auch
transparente Berichterstattung darüber nötig, wie die Mittel eingesetzt worden seien und welche Wirkung sie entfaltet
hätten. Nur so könne man gegenüber der Öffentlichkeit und vor allem gegenüber sich selbst rechtfertigen,
inwiefern man Klimaschutzpolitik betreibe. Den Vorwurf des Greenwashings verstehe man insofern als Aufforderung
zu mehr Transparenz und Wirksamkeit, nicht jedoch als sachgerechte Bewertung der COP oder der
Bundesregierung. Der Antrag der Fraktion Die Linke werde daher abgelehnt.
Die Fraktion der AfD bezeichnete den Antrag der Fraktion Die Linke als ein „ökosozialistisches Manifest“. Sie
kritisierte dessen Grundannahmen, dass die angebliche Klimakrise durch die Industrienationen verursacht werde
und diese für globale Ungerechtigkeit verantwortlich sein sollten. Am stärksten betroffen durch den Klimawandel
seien laut der Fraktion Die Linke besonders indigene Gruppen, farbige Menschen, Frauen, Personen mit
Behinderungen und die queeren Menschen des globalen Südens. Auch der Klassenkampf komme in dem Antrag nicht
zu kurz. Dass besonders im globalen Süden Mülltrennung, Recycling, Naturschutz keine Rolle spielten, müsse
den Antragstellern entgangen sein. Die deutsche Kolonialzeit biete sich dann auch an für ein „Sequel zum
deutschen Schuldkult“. Dem Berichterstatter der Fraktion seien indes Menschen aus Namibia bekannt, die
Deutschland dankbar seien und es als Segen empfänden, dass die Deutschen dort ihre Kolonie gehabt hätten und nicht die
Belgier oder Franzosen, die nicht so freundlich gewesen seien, wie die Deutschen. Die Fraktion der AfD
bezeichnete es als Ungerechtigkeit, wenn heutige Generationen nun für angebliche Schäden aufkommen sollten, welche
die Generation ihrer Ur-Ur-Urgroßeltern angeblich begangen hätten. Richtig sei jedoch die Feststellung im Antrag
der Fraktion Die Linke, dass die Klimapolitik auf falsche Instrumente setze. Rohstoffausbeutung für die
sogenannten erneuerbaren Energien – wie Lithiumabbau für E-Mobilität, Ackerflächen für Rapsöl, Soja oder Palmöl
sowie Basaltholz, welches für Windräder abgeholzt werde – häufe sich. Diese Instrumente führten der Natur und
der Ernährungsversorgung Schaden zu, besonders bei den armen Menschen im globalen Süden. Auch die Passage
zum internationalen Emissionshandel, der das Klima nicht verbessere, unterstütze die Fraktion der AfD
ausdrücklich, denn genau aus diesem Grund lehne sie die CO2-Steuer und Greenwashing durch den Zertifikathandel ab.
Zurückgewiesen wurden dagegen Forderungen nach einem Straftatbestand „Ökozid“ und nach
Entkriminalisierung von Klimaaktivistinnen und -aktivisten. Für die Fraktion Die Linke gelte, dass der Zweck die Mittel heilige,
auch wenn diese gegen Recht und Gesetz verstießen. Zusammenfassend bezeichnete die Fraktion der AfD die
Forderungen 1, 4 und 5 im Antrag als nutzlos und die Forderung 2 als an der Grenze zur Realsatire. Die Forderung
3 finde dagegen volle Unterstützung.
Die Fraktion der SPD reagierte zunächst auf die vorangegangenen Ausführungen der Fraktion der AfD und
bezeichnete deren Kommentare – insbesondere zu Kolonialismus – als unangemessen und schwer erträglich.
Zugleich bat sie, diese Bewertung im Protokoll festzuhalten. Im Hinblick auf den Antrag der Fraktion Die Linke zur
COP30 betonte sie, dass trotz des Abschlusses der Weltklimakonferenz weiterhin Bedarf bestehe, über
Deutschlands Rolle in der internationalen Klimapolitik zu sprechen. Die globale Lage sei angesichts multipler Krisen
äußerst angespannt, zudem sei ein Rückzug der USA aus der internationalen Klimapolitik und
Entwicklungszusammenarbeit erkennbar. Vor diesem Hintergrund sei es umso wichtiger, dass Deutschland gemeinsam mit
europäischen und internationalen Partnern als verlässliche Kraft auftrete. Die Fraktion der SPD verwies darauf, dass
auf der COP30 deutliche Erwartungen an Deutschland herangetragen worden seien, denen die Bundesregierung
weitgehend gerecht geworden sei. Gemeinsam mit Staaten des globalen Nordens und Südens habe Deutschland
für einen verbindlichen Fahrplan zum Ausstieg aus fossilen Energien geworben, auch wenn das Ergebnis hinter
den eigenen Ambitionen zurückgeblieben sei. Darüber hinaus habe die Bundesregierung die brasilianische
Initiative für einen globalen Fonds zum Schutz der Regenwälder politisch unterstützt und selbst substanzielle Beiträge
zugesagt. Deutschland bleibe größter Geber der internationalen Anpassungsfinanzierung und stelle darüber hinaus
weitere Mittel für weltweiten Klimaschutz bereit. Damit nehme die Bundesregierung ihre Verantwortung als
historisch großer Emittent und als bedeutende Volkswirtschaft ernst. Gleichzeitig sei der Antrag der Fraktion Die
Linke ein Anlass, über die Folgen der internationalen Klimapolitik für die nationale Ebene zu diskutieren – etwa
im Hinblick auf das EU-Klimaziel oder den Einsatz von Zertifikaten nach Artikel 6 des Pariser Abkommens.
Zertifikate würden in begrenztem Rahmen benötigt, zugleich müsse aber sorgfältig geprüft werden, welche
lokalen Auswirkungen naturbasierte Ansätze im globalen Süden hätten. Die Fraktion der SPD verwies hierzu auf
Gespräche mit betroffenen Gemeinschaften während der COP30 und kündigte an, diese Fragen auch unabhängig
vom Ausgang des Antrags weiter zu beraten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass sie Teile der Analyse des Antrags zu kolonialen
Kontinuitäten und der weltweiten ungleichen Betroffenheit teile, ebenso dass Deutschland – wie auch alle
Industrieländer – eine historische Verantwortung trage. Sie bemängelte jedoch die aus ihrer Sicht sehr pauschale Kritik
an der Energiewende und die behaupteten Folgen für globale Ausbeutung. Es müsse klar zwischen erneuerbarer
Transformation und fossilem Öl- und Gasabbau unterschieden werden. Bedauert wurde außerdem, dass der
Antrag keine Aussagen zu internationalen Partnerschaften oder globaler Zusammenarbeit treffe. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würde es ebenfalls begrüßen, wenn die Klimaziele noch früher erreicht würden.
Der Antrag der Fraktion Die Linke nenne jedoch keine entsprechenden Maßnahmen. Die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN unterbreite im Gegensatz zur Fraktion Die Linke Vorschläge für Maßnahmen, um die
Klimaziele dennoch zu erreichen. Schließlich signalisierte sie Enthaltung, da Teile des Antrags nicht zustimmungsfähig
seien.
In ihrer Replik betonte die Fraktion Die Linke, dass Klimapolitik untrennbar mit Menschenrechten verbunden
sei. Sie verwies auf Beispiele problematischer Rohstoff- und Kompensationsprojekte, an denen auch deutsche
Unternehmen beteiligt seien, und sah Deutschland in der Verantwortung, solche Praktiken zu beenden. Zudem
kritisierte sie eine im Verlauf der Debatte getätigte Bemerkung zum Kolonialismus als unangemessen und mahnte
eine sorgfältige historische Aufarbeitung an.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der Die Linke auf
Drucksache 21/2535 abzulehnen.
Berlin, den 3. Dezember 2025
Anna Aeikens
Berichterstatterin
Manuel Krauthausen
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Lisa Badum
Berichterstatterin
Violetta Bock
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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