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Präsenz ehemaliger hauptamtlicher und inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im öffentlichen Dienst des Bundes

dip / drucksache 18.08.2026 · WP 21 · 21/7642 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Präsenz ehemaliger hauptamtlicher und inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im öffentlichen Dienst des Bundes Deutscher Bundestag Drucksache 21/7642 21. Wahlperiode 18.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich, Arne Raue, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD Präsenz ehemaliger hauptamtlicher und inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im öffentlichen Dienst des Bundes Der Aufarbeitung der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR kommt auch mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung eine hohe Bedeutung für die Glaubwürdigkeit demokratischer Institutionen und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu. Gemäß den Bestimmungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) bestehen weiterhin Möglichkeiten zur Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Fragesteller sehen mit Sorge, dass trotz der gesetzlichen Überprüfungsmöglichkeiten (StUG) in weiten Teilen der Bundesverwaltung und in öffentlich geförderten Projekten weiterhin eine mangelnde Transparenz bezüglich der personellen Kontinuitäten zur MfS-Vergangenheit herrscht. Dies betrifft insbesondere Institutionen, die einen staatlichen Erziehungs- oder Bildungsauftrag wahrnehmen und deren Integrität essenziell für das Vertrauen der Bürger in rechtsstaatliche Institutionen ist. Wir fragen daher die Bundesregierung:  1. Verfügt die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde über eine Statistik oder Übersicht, aus der die Anzahl der aktuell im Dienst des Bundes (unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung, Sicherheitsbehörden sowie Bundesunternehmen) beschäftigten Personen hervorgeht, die in der Vergangenheit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter für das MfS tätig waren?  2. Sofern keine zentralen Daten hierzu erhoben werden, aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf eine entsprechende statistische Erfassung, und durch welche konkreten Maßnahmen stellt sie stattdessen die Integrität des öffentlichen Dienstes in Bezug auf eine mögliche MfS- Vergangenheit der Beschäftigten sicher?  3. Wie viele Überprüfungsersuchen gemäß den Bestimmungen des Stasi- Unterlagen-Gesetzes wurden in den vergangenen fünf Jahren (Stichtag: 31. Juli 2026) in den Bundesministerien sowie in deren nachgeordneten Geschäftsbereichen gestellt (bitte tabellarisch nach Jahren und Ressorts aufschlüsseln)?  4. Wie viele dieser Überprüfungen führten zu einem positiven Ergebnis, sprich zum Nachweis einer Tätigkeit für das MfS (bitte ebenfalls nach Jahren und Ressorts aufschlüsseln)?  5. Welche dienstrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen wurden in den Fällen gezogen, in denen nach einer solchen Überprüfung eine Tätigkeit für das MfS nachgewiesen werden konnte (bitte nach Bundesministerien bzw. Behörden und nach Entlassung, Versetzung, keine weiteren Maßnahmen und sonstigen Maßnahmen aufschlüsseln)?  6. Wie bewertet die Bundesregierung das abstrakte und konkrete Risiko, dass Personen mit MfS-Vergangenheit – insbesondere in sensiblen Bereichen der Sicherheitsbehörden – auch heute noch Einfluss auf Verwaltungsentscheidungen oder politische Prozesse nehmen könnten?  7. Gibt es innerhalb der Bundesverwaltung interne Verwaltungsvorschriften oder Richtlinien, die über die gesetzlichen Vorgaben des StUG hinausgehen, um die Eignung von Personal unter Berücksichtigung einer MfS- Vergangenheit zu bewerten?  8. Wie viele ehemalige Informelle Mitarbeiter (IM) oder hauptamtliche MfS- Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Bundesbehörden oder in von diesen getragenen Institutionen beschäftigt, deren Aufgabenschwerpunkt die politische Bildung, die Aufarbeitung der DDR- Diktatur oder die Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen (z. B. Bundeszentrale für politische Bildung [bpb]) ist?  9. Sofern der Bundesregierung zu Frage 8 keine Gesamtzahlen vorliegen, wie viele derartige Einzelfälle sind den jeweiligen Fachressorts im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht in den letzten zehn Jahren bekannt geworden? 10. Gibt es eine systematische oder anlassbezogene Überprüfungspraxis für externe Berater, Honorardozenten, Zuwendungsempfänger oder Gutachter, die von Bundesbehörden (insbesondere im Bereich der politischen Bildung, z. B. bpb) beauftragt oder finanziert werden, auf eine mögliche MfS-Vergangenheit, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese? Berlin, den 17. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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