Präsenz ehemaliger hauptamtlicher und inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im öffentlichen Dienst des Bundes
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Präsenz ehemaliger hauptamtlicher und inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im öffentlichen Dienst des Bundes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7642
21. Wahlperiode 18.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich, Arne Raue, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Präsenz ehemaliger hauptamtlicher und inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums
für Staatssicherheit der DDR im öffentlichen Dienst des Bundes
Der Aufarbeitung der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der
ehemaligen DDR kommt auch mehr als drei Jahrzehnte nach der
Wiedervereinigung eine hohe Bedeutung für die Glaubwürdigkeit demokratischer
Institutionen und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu. Gemäß den
Bestimmungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) bestehen weiterhin
Möglichkeiten zur Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Die Fragesteller sehen mit Sorge, dass trotz der gesetzlichen
Überprüfungsmöglichkeiten (StUG) in weiten Teilen der Bundesverwaltung und in öffentlich
geförderten Projekten weiterhin eine mangelnde Transparenz bezüglich der
personellen Kontinuitäten zur MfS-Vergangenheit herrscht. Dies betrifft
insbesondere Institutionen, die einen staatlichen Erziehungs- oder Bildungsauftrag
wahrnehmen und deren Integrität essenziell für das Vertrauen der Bürger in
rechtsstaatliche Institutionen ist.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Verfügt die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde über
eine Statistik oder Übersicht, aus der die Anzahl der aktuell im Dienst des
Bundes (unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung,
Sicherheitsbehörden sowie Bundesunternehmen) beschäftigten Personen hervorgeht,
die in der Vergangenheit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter für
das MfS tätig waren?
2. Sofern keine zentralen Daten hierzu erhoben werden, aus welchen
Gründen verzichtet die Bundesregierung auf eine entsprechende statistische
Erfassung, und durch welche konkreten Maßnahmen stellt sie stattdessen die
Integrität des öffentlichen Dienstes in Bezug auf eine mögliche MfS-
Vergangenheit der Beschäftigten sicher?
3. Wie viele Überprüfungsersuchen gemäß den Bestimmungen des Stasi-
Unterlagen-Gesetzes wurden in den vergangenen fünf Jahren (Stichtag:
31. Juli 2026) in den Bundesministerien sowie in deren nachgeordneten
Geschäftsbereichen gestellt (bitte tabellarisch nach Jahren und Ressorts
aufschlüsseln)?
4. Wie viele dieser Überprüfungen führten zu einem positiven Ergebnis,
sprich zum Nachweis einer Tätigkeit für das MfS (bitte ebenfalls nach
Jahren und Ressorts aufschlüsseln)?
5. Welche dienstrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen wurden in
den Fällen gezogen, in denen nach einer solchen Überprüfung eine
Tätigkeit für das MfS nachgewiesen werden konnte (bitte nach
Bundesministerien bzw. Behörden und nach Entlassung, Versetzung, keine weiteren
Maßnahmen und sonstigen Maßnahmen aufschlüsseln)?
6. Wie bewertet die Bundesregierung das abstrakte und konkrete Risiko,
dass Personen mit MfS-Vergangenheit – insbesondere in sensiblen
Bereichen der Sicherheitsbehörden – auch heute noch Einfluss auf
Verwaltungsentscheidungen oder politische Prozesse nehmen könnten?
7. Gibt es innerhalb der Bundesverwaltung interne Verwaltungsvorschriften
oder Richtlinien, die über die gesetzlichen Vorgaben des StUG
hinausgehen, um die Eignung von Personal unter Berücksichtigung einer MfS-
Vergangenheit zu bewerten?
8. Wie viele ehemalige Informelle Mitarbeiter (IM) oder hauptamtliche MfS-
Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
Bundesbehörden oder in von diesen getragenen Institutionen beschäftigt, deren
Aufgabenschwerpunkt die politische Bildung, die Aufarbeitung der DDR-
Diktatur oder die Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen
(z. B. Bundeszentrale für politische Bildung [bpb]) ist?
9. Sofern der Bundesregierung zu Frage 8 keine Gesamtzahlen vorliegen,
wie viele derartige Einzelfälle sind den jeweiligen Fachressorts im
Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht in den letzten zehn Jahren bekannt
geworden?
10. Gibt es eine systematische oder anlassbezogene Überprüfungspraxis für
externe Berater, Honorardozenten, Zuwendungsempfänger oder
Gutachter, die von Bundesbehörden (insbesondere im Bereich der politischen
Bildung, z. B. bpb) beauftragt oder finanziert werden, auf eine mögliche
MfS-Vergangenheit, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt
diese?
Berlin, den 17. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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