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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)

dip / drucksache 24.11.2025 · WP 21 · 21/2903 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2903 21. Wahlperiode 24.11.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Sebastian Schäfer, Jamila Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula Piechotta, Katrin Uhlig, Leon Eckert, Andreas Audretsch, Lisa Badum, Ricarda Lang, Claudia Müller, Sascha Müller, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi, Ayse Asar, Simone Fischer, Katrin Göring-Eckardt, Denise Loop, Dr. Andrea Lübcke, Karoline Otte, Dr. Anja Reinalter, Kassem Taher Saleh, Ulle Schauws, Mayra Vriesema und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Im Haushalt 2026 der schwarz-roten Koalition steckt keine Zukunft. Die Bundesregierung verpasst die historische Chance, durch zielgerichtete Investitionen Wachstum, Klimaneutralität, sozialen Zusammenhalt und Generationengerechtigkeit zu stärken. Das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wird nicht wie vorgesehen für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz – also in unsere Zukunft – verwendet, sondern zur Finanzierung ohnehin geplanter Ausgaben und für umfangreiche Verschiebungen zwischen Kernhaushalt, SVIK, Bereichsausnahme und Klima- und Transformationsfonds (KTF). So finanziert die Koalition im restlichen Haushalt Klientelpolitik und kaschiert selbstverschuldete Haushaltslöcher, während Transparenz, Haushaltsklarheit und parlamentarische Kontrolle eingeschränkt werden. Die parallel zur Bereinigungssitzung durchgeführte Sitzung des Koalitionsausschusses zeigt die Geringschätzung der Bundesregierung für das Haushaltsverfahren im Deutschen Bundestag. Die aufgenommenen Kredite schaffen viel zu wenig Mehrwert, die tatsächlichen Investitionen bleiben hinter dem Bedarf zurück, die Investitionsquote im Kernhaushalt sinkt und ineffiziente Mittelverwendung sowie Defizite in der Projektsteuerung – insbesondere im Verteidigungsbereich – gefährden die Zukunftsfähigkeit des Bundeshaushalts. Rückschritte bei Klima- und Umweltschutz sowie der digitalen Transformation Der vorgelegte Haushalt untergräbt Klima-, Umwelt- und Naturschutzziele. Die Ausgaben im Kernhaushalt für diese Ziele sinken, zusätzliche Programme fehlen. Emissionszertifikate für verpasste Klimaziele sollen ausgerechnet im Umweltetat finanziert werden. Die dafür zu erwartenden Milliardenzahlungen drohen, die Finanzierung aller anderen Aufgaben des Umweltministeriums an die Wand zu drücken. Stattdessen fehlen uns diese Mittel für wirksamen Klima- und Umweltschutz im Inland und die benötigte Menge an ausländischen Zertifikaten wächst immer weiter. Die Internationale Klimaschutzinitiative wird finanziell nicht aufgestockt. Im Bereich Digitalisierung fehlen Investitionen in Open Source, digitale Souveränität und Forschung zu Algorithmen und KI. Schwächung von Landwirtschaft, Mittelstand und Innovationsfähigkeit Die Kürzungen im Bereich Landwirtschaft treffen zentrale Zukunftsaufgaben wie ökologischen Landbau, Tierwohl und Ernährungswende. Rohstofffonds und Innovationsprogramme für Mittelstand und Handwerk werden nicht ausreichend finanziert, obwohl sie für zukunftsfähige Arbeitsplätze und die geopolitische und wirtschaftliche Resilienz notwendig wären. Viele Wissenschaftler*innen hangeln sich von einem befristeten Vertrag zum nächsten. Belastungen für soziale Gerechtigkeit, Bildung und Gesundheit Die Kürzungen im Sozialbereich verschärfen die Ungleichheit in Deutschland. Der geplante Rechtskreiswechsel für geflüchtete Ukrainer*innen droht den Erfolg bei der Arbeitsmarktintegration durch den Job-Turbo zu untergraben. Der Ausbau frühkindlicher Bildung und Ganztagsangebote wird vernachlässigt. Der Forschungs- und Wissenschaftsetat sinkt zum ersten Mal seit zwei Jahrzehnten. Eine auskömmliche BAföG-Reform bleibt aus. Kulturelle Teilhabe junger Menschen wird ausgeklammert. Auch im Gesundheits- und Pflegebereich setzt die Regierung weiterhin auf unsolide Haushaltstricks statt echter Reformen. Die Bundesregierung verweigert eine Rentenreform und steckt auch in dieser zentralen Frage im Chaos. Risiken für gesellschaftlichen Zusammenhalt und innere Sicherheit Im Innenetat sind Prävention, Integration und politische Bildung Fehlanzeige. Markige Ansagen machen unser Land aber nicht sicherer. Wohnraum bleibt knapp, Mietkosten explodieren, Investitionen in gemeinnütziges und genossenschaftliches Wohnen sind unzureichend. Beim Verkehr droht ein Rückfall in eine überholte Straßenbaupolitik, während Investitionen in die Schiene ausbleiben. Für höhere Gewinne für Airlines drohen erhebliche Investitionsmittel für die Schiene gestrichen zu werden. Rückzug Deutschlands aus globaler Verantwortung Die Kürzung der humanitären Hilfe um 50 Prozent ist angesichts globaler Krisen katastrophal. Auch die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit reichen nicht aus, um den internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden. Die Hilfe bei schwersten humanitären Krisen, die durch Konflikte wie im Sudan und in Gaza ausgelöst wurden, bleibt dramatisch unterfinanziert, obwohl dort Millionen Menschen dringend auf Schutz und Unterstützung angewiesen sind. Die Bereichsausnahme würde eine höhere Unterstützung für die Ukraine möglich machen, wie sie das Bundesministerium der Verteidigung für notwendig erachtet. Umsetzungsdefizite beim Organisationserlass des Bundeskanzlers Rund ein halbes Jahr nach Regierungsübernahme sind noch immer nicht alle Vorgaben des Bundeskanzlers zur Umorganisation der Bundesministerien vollzogen. Insbesondere das neu zu schaffende Digitalministerium leidet darunter. So konnte die Verlagerung des ITZ Bund – dem zentralen IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung – mit dem BMF immer noch nicht geeint werden. Die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit des Kanzlers hat Folgen für die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit der gesamten Bundesverwaltung. Fehlende Transparenz und Kontrolle in der Haushaltsführung Verschiebungen zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen sowie unzureichende Erfolgskontrollen beeinträchtigen die Nachvollziehbarkeit staatlicher Ausgaben und schwächen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwendung ihrer Steuergelder. Eine transparente, wirkungsorientierte Haushaltsführung und öffentlich zugängliche Evaluierungen, insbesondere beim Sondervermögen, sind dringend erforderlich. Gerechtigkeitsdefizite und Ineffizienzen im Steuersystem Das Steuersystem enthält erhebliche Gerechtigkeitslücken, unsystematische Ausnahmen und klimaschädliche Subventionen und weist zugleich Vollzugs- und Kontrolldefizite auf. Organisierte Steuerhinterziehung verursacht weiterhin Milliardenschäden. Eine umfassende Reform ist erforderlich, um Steuerprivilegien abzubauen, den Vollzug zu stärken und die Einnahmebasis des Staates zu sichern. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. zum Schutz und zur Stärkung von Klima, Umwelt, Natur und digitaler Transformation a) den Anteil der Ausgaben für Umwelt-, Klima- und Naturschutz über den gesamten Kernhaushalt zu erhöhen und zusätzliche entsprechende Programme im Umweltministerium und im SVIK aufzulegen; b) die Mittel für den Bundesnaturschutzfonds perspektivisch auf 200 Mio. Euro jährlich aufzustocken und ein Förderprogramm für freifließende Flüsse einzuführen; c) das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz um mindestens 2,1 Mrd. Euro und die internationale Klimaschutzinitiative um mindestens 1,2 Mrd. Euro aufzustocken; d) kommunale Klimaanpassung mit 1,6 Mrd. Euro zusätzlich zu stärken; e) die erforderlichen Mittel zur Umsetzung des Anfang 2026 zu verabschiedenden Klimaschutzprogramms im Haushalt abzubilden; f) zur Stärkung der digitalen Souveränität gezielt in Digitalisierung, Förderung von Open-Source-Lösungen, wie vom Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS), und innovative KI- und Digitalforschung zu investieren; 2. zur Förderung des klimaneutralen Wirtschaftsstandorts, der Landwirtschaft, des Mittelstands und zur Absicherung von Innovationen a) den Rohstofffonds auf mindestens 2,6 Mrd. Euro aufzustocken; b) das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sowie die Förderung für Innovative Unternehmensgründungen, insbesondere das EXIST- und EXIST-Women-Programm, auszubauen; c) die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu reduzieren; d) Programme wie Zukunftsmensa, ein eigenständiges Bundesprogramm Ökologischer Landbau und das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung angemessen zu finanzieren; e) das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung dauerhaft fortzuführen und ein Konzept zur Umsetzung der Empfehlung des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) und der Zukunftskommission Landwirtschaft vorzulegen; 3. zur Stärkung von sozialer Gerechtigkeit, Bildung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit a) mindestens 8,5 Mrd. Euro für Kinderbetreuung in Kitas und Ganztagsschulen bereitzustellen; b) eine BAföG-Novelle vorzulegen, die Sätze auf Bürgergeldniveau anhebt und die Wohnkostenpauschale regional dynamisiert; c) das 1000-Köpfe-Programm weiterzuentwickeln und ein Bund-Länder- Programm zur Förderung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen zu initiieren; d) den Kulturpass und Verbraucherschul-Programme langfristig abzusichern; e) die Finanzierung der NO-SLAPP-Anlaufstelle über den März 2026 hinaus zu garantieren, um die zunehmende Bedrohung für Journalist*innen, Aktivist*innen und Wissenschaftler*innen durch SLAPP- (Strategic-Lawsuits-Against-Public-Participation-)Klagen abzufangen und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter zu stärken; f) die European-Lawyers-in-Lesvos-Initiative erneut zu fördern; g) die Mittel für Integrationskurse und Berufssprachkurse auf ein bedarfsgerechtes Niveau zu erhöhen, um ein flächendeckendes und dauerhaftes Kursangebot zu gewährleisten und Teilhabe am Arbeitsmarkt und der Gesellschaft zu ermöglichen; h) die Mittel für die politische Bildungsarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung zu erhöhen, um Bildungsträger zu stärken, nachhaltige Förderstrukturen aufzubauen und demokratische Grundwerte sowie eine starke Zivilgesellschaft zu sichern; i) die Presse- und Medienfreiheit weltweit zu unterstützen, indem sie 2,5 Mio. Euro für die Hannah-Arendt-Initiative und mindestens 13 Mio. Euro für den Lokaljournalismus und die Förderung von Medienkompetenz bereitstellt; j) die Freie Szene in der gesamten Republik zu unterstützen, indem die Bundeskultur-Förder-Fonds mit 21 Mio. Euro und der Bundesverband Freie Darstellende Künste mit 2 Mio. Euro unterstützt werden; k) die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit durch die Finanzierung einer dezentralen Struktur von Erinnerungseinrichtungen zu fördern; 4. zur soliden Finanzierung von Rente, Gesundheits- und Pflegeversorgung a) nachhaltige Reformen von gesetzlicher Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vorzulegen; b) kurzfristige Darlehenstricks zu unterlassen und die Finanzierung auf solide Grundlagen zu stellen; 5. zur Stärkung von bezahlbarem Wohnraum und für eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur: a) die Mittel für genossenschaftliches Wohnen und das Programm „Junges Wohnen“ zu verdoppeln, mit 1 Mrd. Euro die Neue Wohngemeinnützigkeit zu fördern und mit einem entschlossenen Umbauturbo im Bestand das Potenzial für bis zu 4,3 Millionen neue, bezahlbare Wohnungen zu nutzen; b) die Sanierung des bestehenden Straßennetzes zu priorisieren; c) den Ausbau der Schiene entschlossen voranzutreiben und stabile Trassenpreise sicherzustellen; 6. zur ernsthaften Wahrnehmung von globaler Verantwortung a) mindestens 3 Mrd. Euro für humanitäre Hilfe bereitzustellen; b) den Etat für Entwicklungszusammenarbeit um 2,3 Mrd. Euro zu erhöhen; c) die internationale Klimafinanzierung um 1,8 Mrd. Euro zu verstärken; d) Mittel für die Ukraine bedarfsgerecht bereitzustellen und Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen der Ukraine weiter einzufordern und zu unterstützen; e) die zugesagten Aufnahmen von Menschen aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan unverzüglich umzusetzen und hierfür die bereitgestellten Mittel auf 25 Mio. Euro zu erhöhen; 7. zum Nachweis der eigenen Handlungsfähigkeit: a) eine Durchsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers bis spätestens 1. Januar 2026 herbeizuführen oder den Organisationserlass entsprechend anzupassen, um die lähmende und schädliche Hängepartie bei der Verlagerung von Zuständigkeiten zu beenden; b) dringend benötigte Stellen bei den für die Funktionsfähigkeit des Gesamtstaates und der Durchsetzung der Gesetze des Bundes – insbesondere in den Bereichen IT und Digitalisierung (ITZ Bund), Sicherheit (Bundespolizei und BND) sowie Zoll und Steuerwesen (BZSt) – von der generellen Stelleneinsparung in Höhe von 2 Prozent bis 2029 auszunehmen und im Gegenteil sogar gezielt qualifiziertes Personal aufzubauen. Berlin, den 24. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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