Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung stark machen - Mehr globale Gerechtigkeit durch Milliardärssteuern
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Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung stark machen - Mehr globale Gerechtigkeit durch Milliardärssteuern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2538
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Doris Achelwilm, Desiree
Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Dr. Fabian Fahl,
Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Nicole Gohlke, Maren Kaminski, Cansin Köktürk,
Jan Köstering, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden,
Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung stark machen – Mehr
globale Gerechtigkeit durch Milliardärssteuern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt (2024), aufgrund seiner kriegerischen,
kolonialen und völkermörderischen Geschichte sowie als Land mit dem historisch
viertgrößten CO2-Ausstoß weltweit kumuliert seit Beginn der Industrialisierung
(https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1274590/umfrage/kumulierte-co2-emis-
sionen/) steht Deutschland, wo nur rund 1 Prozent der Weltbevölkerung leben, in
besonderer ethischer und historischer Verantwortung seiner Verpflichtung
nachzukommen, um globale Ungleichheit, Armut und Hunger zu verringern und muss
vorangehen. Doch trotz sich verschärfender Polykrise kürzt die Bundesregierung den Etat des
Entwicklungsministeriums (BMZ) im vierten Jahr in Folge und damit so stark wie nie
in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Heute werden für die Solidarität
mit den Menschen im Globalen Süden so wenig Steuermittel zur Verfügung gestellt
wie zuletzt 2010. Statt wie verpflichtet 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung für
Entwicklungskooperation aufzubringen (Official Development Assistance, ODA) kommt
Deutschland mittelfristig nur noch auf 0,4 Prozent (https://venro.org/fileadmin/u-
ser_upload/Dateien/Daten/Publikationen/Factsheets/VENRO_Analyse_Haushaltsent-
wurf_2026_2025.pdf). Dabei ist auf globaler Ebene derzeit keines der 17 Ziele der
UN-Agenda 2030 für eine gerechte und nachhaltige Weltgesellschaft auf Kurs (Stand:
Juni 2025). Gewaltsame Konflikte, die Nachwirkungen der Corona-Pandemie,
Klimakrise, strukturelle Ungleichgewichte der globalen kapitalgetriebenen
Wirtschaftsordnung und zu geringe Staatseinnahmen behindern den Fortschritt der Entwicklungsziele
(SDGs) in vielen Teilen der Welt: „Weltweit sind nur 17 Prozent der Ziele auf Kurs,
erreicht zu werden“ (https://dashboards.sdgindex.org/).
Vom 4. bis 6. November 2025 richten die Vereinten Nationen in Doha, Katar den
zweiten Weltgipfel für soziale Entwicklung (World Summit for Social Development,
WSSD2) aus. Diese Neuauflage 30 Jahre nach dem ersten Weltsozialgipfel in der
dänischen Hauptstadt Kopenhagen wurde von UN-Generalsekretär António Guterres
angestoßen, nachdem im Report „Our Common Agenda“ (2021) und vom Club de
Madrid, ein Zusammenschluss ehemaliger Staats- und Regierungschef*innen, Alarm
geschlagen wurde, dass sich die die globale Ungerechtigkeit durch soziale Ungleichheit
und Ausgrenzung weiter verschärft und vergrößert hat. Auf dem zweiten
Weltsozialgipfel sollen die sozialen Ziele der Agenda 2030 verstärkt und in einem neuen
Gesellschaftsvertrag festgeschrieben werden, der die Achtung der Menschen- und
Arbeitsrechte sowie der Grundfreiheiten global verankert. Das Treffen bietet die Möglichkeit,
die vielerorts unter marktradikalem Beschuss stehenden soziale Rechte und die Ziele
sozialer Gerechtigkeit, sprich die soziale Frage wieder höher auf der weltpolitischen
Agenda, festzuschreiben (www.globalpolicy.org/de/publication/der-zweite-
weltsozialgipfel-der-vereinten-nationen-2025). Erste Vorverhandlungsergebnisse deuten
jedoch darauf hin, dass im Abschlussdokument vordergründig Absichtserklärungen statt
verbindlicher Regeln vorherrschen. Zu schwache Ambitionen und politischer Wille
der Staatenwelt auf dem UN-Sozialgipfel drohen dazu zu führen, dass sich ein Fenster
schließt, dass jeder Generation nur einmal offensteht, so langjährige Expertinnen
(www.ipsnews.net/2025/05/2025-world-social-summit-must-not-missed-
opportunity/).
Bereits im Sommer 2025 fand im spanischen Sevilla die 4. Internationale Konferenz
für Entwicklungsfinanzierung (FfD4) statt. Einberufen mit dem Mandat der
Generalversammlung der Vereinten Nationen bot sich die historische Gelegenheit, die
Weichen für Entwicklungsfinanzierung neu zu stellen, ein Anspruch, der in der
Abschlusserklärung auch wegen einer zunehmend unambitionierten Bundesregierung in der
Entwicklungszusammenarbeit nicht eingelöst werden konnte (https://taz.de/Entiwck-
lungshilfekonferenz-in-Sevilla/!6095751/). Dabei hat der Rückzug von USAID als
größtem internationalen Geber für Millionen Menschen unmittelbare negative Folgen,
etwa im Gesundheitssektor vulnerabler Staaten, wo hunderttausende Kranke akut vom
Tod durch Nichtbehandlung bedroht sind. Dabei sind Menschenrechte und soziale
Sicherheit nicht nur ethisch geboten, sondern auch zwingende Voraussetzung für eine
gerechte Weltordnung, Frieden und Wohlstand. Dass die Bundesregierung die
Haushaltsmittel sowohl bei Entwicklungszusammenarbeit, internationaler
Klimafinanzierung und humanitärer Hilfe in Rekordhöhe kürzt, ist nicht nur den betroffenen
Menschen in armen Weltregionen gegenüber verantwortungslos, sondern auch kurzsichtig
und langfristig teurer. In Zeiten der Globalisierung ist klar: Soziale Gerechtigkeit,
Klima- und Umweltgerechtigkeit, Sicherheit und Frieden enden nicht an der deutschen
Grenze.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich beim UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung, in seiner Abschlusserklärung
und darüber hinaus auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für
verbindliche Ziele einzusetzen, darunter:
– Forderungen der End Austerity Kampagne mit den Zielen eines Endes
rigider Kürzungspolitiken und für die Durchsetzung politischer Alternativen zu
staatlicher Austerität, wie höhere Besteuerung von Vermögenden und
Großkonzernen, Einführung von Digital- und Übergewinnsteuern,
Schuldenschnitte, einer effektiven Verfolgung von Steuerhinterziehung eine
Umstrukturierung der öffentlichen Ausgaben hin zu mehr Investitionen in den
sozialen Bereich,
– Einrichtung eines Globalen Fonds für soziale Sicherheit zur vorrangigen
Unterstützung vor allem einkommensschwacher Länder beim Auf- bzw.
Ausbau und Finanzierung sozialer Sicherungssysteme,
– Unterstützung der UN-Initiative Global Accelerator on Jobs and Social
Protection for Just Transitions zur Schaffung von mindestens 400 Millionen
neuer Arbeitsplätze bis 2030 mit Schwerpunkt auf sozial-ökologischem
Umbau (Green Economy) und in der Pflege (Care Economy) sowie Ausweitung
der sozialen Grundsicherung auf die rund 4 Milliarden Menschen weltweit
ohne Zugang zu dieser,
– Maßnahmen zur Verringerung der Einkommens- und
Vermögensungleichheiten, die den sozialen Zusammenhalt, die demokratische
Regierungsführung und die nachhaltige Entwicklung zutiefst untergraben,
– Gleichstellung der Geschlechter als Grundpfeiler der Abschlusserklärung,
ohne welche die Verwirklichung der Menschenrechte, Würde und
nachhaltige Entwicklung nicht zu gewährleisten ist sowie Förderung einer
frauenfreundlichen Care-Ökonomie, die das Wohlergehen über das BIP-
Wachstum stellt,
– Einführung eines Wohlstandsverständnisses, das über das BIP-Wachstum
hinausgeht, die Grenzen wachstumsorientierter Paradigmen anerkennt und
sich zu einer Politik bekennen, die ökologische Nachhaltigkeit und gerechte
Entwicklung fördert,
– Bereitstellung universeller, hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen
durch die Verpflichtung zu öffentlich finanzierten und bereitgestellten
Systemen,
– Rücknahme von Kürzungsmaßnahmen, Privatisierungen, Öffentlich-
Privater-Partnerschaften und der Kommerzialisierung öffentlicher
Dienstleistungen aufgrund negativer Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit,
Zugänglichkeit, Qualität und Gerechtigkeit öffentlicher Daseinsvorsorge,
– Einführung systematischer Bewertung der sozialen Auswirkungen und
Verteilungseffekte wirtschaftspolitischer Maßnahmen mit dem Ziel möglicher
Politikkorrekturen im Falle, wenn die Mehrheit der Menschen nicht die
Hauptnutznießer sind oder dass soziale Ergebnisse und Menschenrechte
untergraben werden, um eine gerechte Entwicklung zu gewährleisten,
– Widerstand gegen Anti-Rechte- und Anti-Gender-Bewegungen zu leisten
und das weltweite Engagement für Menschenrechte und Demokratie zu
bekräftigen;
2. ein weltweites Zeichen für Steuergerechtigkeit zu setzen, indem in Deutschland
mit Gesetzesinitiativen vorangegangen wird wie die nationale Einführung einer
Vermögensteuer, einer einmaligen Vermögensabgabe (Lastenausgleich) für die
reichsten 0,7 Prozent im Land für die Bewältigung der Folgen von Kriegen,
Krisen und Pandemien;
3. sich für multilaterale Initiativen zur Einführung progressiver, international
koordinierter Steuern einzusetzen, insbesondere in Form von Kapitalertragsteuern,
Finanztransaktionssteuern, Umweltsteuern sowie einer globalen Steuer auf große
Vermögen (globale Superreichensteuer), wie sie u. a. von Brasilien
vorgeschlagen wurde;
4. sich für die völkerrechtliche Verankerung der ODA-Quote von mindestens
0,7 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens für öffentliche
Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen und sicherzustellen, dass mindestens 0,2
Prozent des deutschen BNE den ärmsten Ländern (LDCs) zugutekommen sowie
darüber hinaus mindestens 0,1 Prozent des deutschen BNE für die globale
Gesundheitszusammenarbeit verausgabt werden müssen;
5. innerhalb der deutschen ODA die bisherige Anrechnungspraxis von Kosten für
Geflüchtete, Studienplätze für Menschen aus dem Globalen Süden und die
Internationale Klimafinanzierung zu beenden, die maßgebliche Rolle des BMZ
sicherzustellen sowie keine Sonderprogramme zu Lasten der strukturellen
Ausgabenfinanzierung der EZ – insbesondere zur Bekämpfung des Hungers und der Armut
auf globaler Ebene – aufzulegen, sondern in künftigen Haushaltsgesetzen hierfür
erforderliche Finanzmittel zusätzlich bereitzustellen;
6. sich ausdrücklich zu einer starken UN-Steuerrahmenkonvention zu bekennen,
den Verhandlungsprozess unter dem Mandat der Generalversammlung aktiv zu
unterstützen und auf eine Verabschiedung der Rahmenkonvention bis spätestens
2027 hinzuwirken;
7. sich für eine strukturelle Reform der Stimmrechtsverteilung in internationalen
Finanzinstitutionen wie IWF und Weltbank einzusetzen, die eine gerechtere
Interessensvertretung von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen
ermöglicht, unter anderem Kreditvergabe mit niedrigeren Zinsen, längeren Laufzeiten
und der Möglichkeit zum Zahlungsaufschub bis hin zum Teilerlass der Schulden
und die Gewährung von Zuschüssen an arme Länder erleichtern;
8. ein verbindliches, UN-basiertes Staateninsolvenzverfahren zu unterstützen, das
alle Gläubigergruppen – einschließlich privater und multilateraler – umfasst und
faire, transparente sowie zügige Entschuldungen ermöglicht; Klima- und
Pandemieklauseln in Kreditverträgen aller Geber zu verankern, um
Zahlungsaussetzungen bei externen Schocks und Schuldenschnitte zu ermöglichen; sowie den
Primat der Menschenrechte über Schuldendienst international zu bekräftigen und
Schuldentragfähigkeitsanalysen entsprechend anzupassen, um sicherzustellen,
dass Länder nicht gezwungen werden, Bildungs- oder Gesundheitsausgaben
zugunsten von Zinszahlungen zu kürzen;
9. sich für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten
(UN-Treaty) einzusetzen, das global gültige Sorgfaltspflichten für Unternehmen
festschreibt; die Förderung von Blended Finance, Public Private Partnerships
(PPP) und anderen instrumentellen Formen der Privatisierung öffentlicher
Aufgaben auszusetzen, bis ihre Entwicklungswirksamkeit nachgewiesen ist; sowie
eine internationale Regulierungsinitiative zu Ratingagenturen zu unterstützen und
die Basel-Rahmenwerke zu reformieren, damit Risikoprämien nicht länger
systematisch den Globalen Süden benachteiligen;
10. künftig auf UN-Ebene auf Ergebnisdokumente hinzuwirken, die konkrete
Zielmarken, Zeitrahmen und Berichtspflichten enthalten, die Umsetzung überprüfbar,
quantifiziert und verpflichtend macht, eine regelmäßige Fortschrittsbewertung
durch die UN-Interagency Task Force sowie Peer-Review-Formate wie im
Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR) des Menschenrechtsrats
zu fördern und die Koordination zwischen UN, IWF, Weltbank und weiteren
relevanten Akteuren durch regelmäßige Gipfel auf Ebene der Staats- und
Regierungschefs zu institutionalisieren.
Berlin, den 4. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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