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Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung stark machen - Mehr globale Gerechtigkeit durch Milliardärssteuern

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2538 · Antrag · Original ↗

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Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung stark machen - Mehr globale Gerechtigkeit durch Milliardärssteuern [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2538 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antrag der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Doris Achelwilm, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Nicole Gohlke, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung stark machen – Mehr globale Gerechtigkeit durch Milliardärssteuern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt (2024), aufgrund seiner kriegerischen, kolonialen und völkermörderischen Geschichte sowie als Land mit dem historisch viertgrößten CO2-Ausstoß weltweit kumuliert seit Beginn der Industrialisierung (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1274590/umfrage/kumulierte-co2-emis- sionen/) steht Deutschland, wo nur rund 1 Prozent der Weltbevölkerung leben, in besonderer ethischer und historischer Verantwortung seiner Verpflichtung nachzukommen, um globale Ungleichheit, Armut und Hunger zu verringern und muss vorangehen. Doch trotz sich verschärfender Polykrise kürzt die Bundesregierung den Etat des Entwicklungsministeriums (BMZ) im vierten Jahr in Folge und damit so stark wie nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Heute werden für die Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden so wenig Steuermittel zur Verfügung gestellt wie zuletzt 2010. Statt wie verpflichtet 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung für Entwicklungskooperation aufzubringen (Official Development Assistance, ODA) kommt Deutschland mittelfristig nur noch auf 0,4 Prozent (https://venro.org/fileadmin/u- ser_upload/Dateien/Daten/Publikationen/Factsheets/VENRO_Analyse_Haushaltsent- wurf_2026_2025.pdf). Dabei ist auf globaler Ebene derzeit keines der 17 Ziele der UN-Agenda 2030 für eine gerechte und nachhaltige Weltgesellschaft auf Kurs (Stand: Juni 2025). Gewaltsame Konflikte, die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Klimakrise, strukturelle Ungleichgewichte der globalen kapitalgetriebenen Wirtschaftsordnung und zu geringe Staatseinnahmen behindern den Fortschritt der Entwicklungsziele (SDGs) in vielen Teilen der Welt: „Weltweit sind nur 17 Prozent der Ziele auf Kurs, erreicht zu werden“ (https://dashboards.sdgindex.org/). Vom 4. bis 6. November 2025 richten die Vereinten Nationen in Doha, Katar den zweiten Weltgipfel für soziale Entwicklung (World Summit for Social Development, WSSD2) aus. Diese Neuauflage 30 Jahre nach dem ersten Weltsozialgipfel in der dänischen Hauptstadt Kopenhagen wurde von UN-Generalsekretär António Guterres angestoßen, nachdem im Report „Our Common Agenda“ (2021) und vom Club de Madrid, ein Zusammenschluss ehemaliger Staats- und Regierungschef*innen, Alarm geschlagen wurde, dass sich die die globale Ungerechtigkeit durch soziale Ungleichheit und Ausgrenzung weiter verschärft und vergrößert hat. Auf dem zweiten Weltsozialgipfel sollen die sozialen Ziele der Agenda 2030 verstärkt und in einem neuen Gesellschaftsvertrag festgeschrieben werden, der die Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte sowie der Grundfreiheiten global verankert. Das Treffen bietet die Möglichkeit, die vielerorts unter marktradikalem Beschuss stehenden soziale Rechte und die Ziele sozialer Gerechtigkeit, sprich die soziale Frage wieder höher auf der weltpolitischen Agenda, festzuschreiben (www.globalpolicy.org/de/publication/der-zweite- weltsozialgipfel-der-vereinten-nationen-2025). Erste Vorverhandlungsergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass im Abschlussdokument vordergründig Absichtserklärungen statt verbindlicher Regeln vorherrschen. Zu schwache Ambitionen und politischer Wille der Staatenwelt auf dem UN-Sozialgipfel drohen dazu zu führen, dass sich ein Fenster schließt, dass jeder Generation nur einmal offensteht, so langjährige Expertinnen (www.ipsnews.net/2025/05/2025-world-social-summit-must-not-missed- opportunity/). Bereits im Sommer 2025 fand im spanischen Sevilla die 4. Internationale Konferenz für Entwicklungsfinanzierung (FfD4) statt. Einberufen mit dem Mandat der Generalversammlung der Vereinten Nationen bot sich die historische Gelegenheit, die Weichen für Entwicklungsfinanzierung neu zu stellen, ein Anspruch, der in der Abschlusserklärung auch wegen einer zunehmend unambitionierten Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit nicht eingelöst werden konnte (https://taz.de/Entiwck- lungshilfekonferenz-in-Sevilla/!6095751/). Dabei hat der Rückzug von USAID als größtem internationalen Geber für Millionen Menschen unmittelbare negative Folgen, etwa im Gesundheitssektor vulnerabler Staaten, wo hunderttausende Kranke akut vom Tod durch Nichtbehandlung bedroht sind. Dabei sind Menschenrechte und soziale Sicherheit nicht nur ethisch geboten, sondern auch zwingende Voraussetzung für eine gerechte Weltordnung, Frieden und Wohlstand. Dass die Bundesregierung die Haushaltsmittel sowohl bei Entwicklungszusammenarbeit, internationaler Klimafinanzierung und humanitärer Hilfe in Rekordhöhe kürzt, ist nicht nur den betroffenen Menschen in armen Weltregionen gegenüber verantwortungslos, sondern auch kurzsichtig und langfristig teurer. In Zeiten der Globalisierung ist klar: Soziale Gerechtigkeit, Klima- und Umweltgerechtigkeit, Sicherheit und Frieden enden nicht an der deutschen Grenze. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich beim UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung, in seiner Abschlusserklärung und darüber hinaus auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für verbindliche Ziele einzusetzen, darunter: – Forderungen der End Austerity Kampagne mit den Zielen eines Endes rigider Kürzungspolitiken und für die Durchsetzung politischer Alternativen zu staatlicher Austerität, wie höhere Besteuerung von Vermögenden und Großkonzernen, Einführung von Digital- und Übergewinnsteuern, Schuldenschnitte, einer effektiven Verfolgung von Steuerhinterziehung eine Umstrukturierung der öffentlichen Ausgaben hin zu mehr Investitionen in den sozialen Bereich, – Einrichtung eines Globalen Fonds für soziale Sicherheit zur vorrangigen Unterstützung vor allem einkommensschwacher Länder beim Auf- bzw. Ausbau und Finanzierung sozialer Sicherungssysteme, – Unterstützung der UN-Initiative Global Accelerator on Jobs and Social Protection for Just Transitions zur Schaffung von mindestens 400 Millionen neuer Arbeitsplätze bis 2030 mit Schwerpunkt auf sozial-ökologischem Umbau (Green Economy) und in der Pflege (Care Economy) sowie Ausweitung der sozialen Grundsicherung auf die rund 4 Milliarden Menschen weltweit ohne Zugang zu dieser, – Maßnahmen zur Verringerung der Einkommens- und Vermögensungleichheiten, die den sozialen Zusammenhalt, die demokratische Regierungsführung und die nachhaltige Entwicklung zutiefst untergraben, – Gleichstellung der Geschlechter als Grundpfeiler der Abschlusserklärung, ohne welche die Verwirklichung der Menschenrechte, Würde und nachhaltige Entwicklung nicht zu gewährleisten ist sowie Förderung einer frauenfreundlichen Care-Ökonomie, die das Wohlergehen über das BIP- Wachstum stellt, – Einführung eines Wohlstandsverständnisses, das über das BIP-Wachstum hinausgeht, die Grenzen wachstumsorientierter Paradigmen anerkennt und sich zu einer Politik bekennen, die ökologische Nachhaltigkeit und gerechte Entwicklung fördert, – Bereitstellung universeller, hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen durch die Verpflichtung zu öffentlich finanzierten und bereitgestellten Systemen, – Rücknahme von Kürzungsmaßnahmen, Privatisierungen, Öffentlich- Privater-Partnerschaften und der Kommerzialisierung öffentlicher Dienstleistungen aufgrund negativer Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit, Qualität und Gerechtigkeit öffentlicher Daseinsvorsorge, – Einführung systematischer Bewertung der sozialen Auswirkungen und Verteilungseffekte wirtschaftspolitischer Maßnahmen mit dem Ziel möglicher Politikkorrekturen im Falle, wenn die Mehrheit der Menschen nicht die Hauptnutznießer sind oder dass soziale Ergebnisse und Menschenrechte untergraben werden, um eine gerechte Entwicklung zu gewährleisten, – Widerstand gegen Anti-Rechte- und Anti-Gender-Bewegungen zu leisten und das weltweite Engagement für Menschenrechte und Demokratie zu bekräftigen; 2. ein weltweites Zeichen für Steuergerechtigkeit zu setzen, indem in Deutschland mit Gesetzesinitiativen vorangegangen wird wie die nationale Einführung einer Vermögensteuer, einer einmaligen Vermögensabgabe (Lastenausgleich) für die reichsten 0,7 Prozent im Land für die Bewältigung der Folgen von Kriegen, Krisen und Pandemien; 3. sich für multilaterale Initiativen zur Einführung progressiver, international koordinierter Steuern einzusetzen, insbesondere in Form von Kapitalertragsteuern, Finanztransaktionssteuern, Umweltsteuern sowie einer globalen Steuer auf große Vermögen (globale Superreichensteuer), wie sie u. a. von Brasilien vorgeschlagen wurde; 4. sich für die völkerrechtliche Verankerung der ODA-Quote von mindestens 0,7 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen und sicherzustellen, dass mindestens 0,2  Prozent des deutschen BNE den ärmsten Ländern (LDCs) zugutekommen sowie darüber hinaus mindestens 0,1 Prozent des deutschen BNE für die globale Gesundheitszusammenarbeit verausgabt werden müssen; 5. innerhalb der deutschen ODA die bisherige Anrechnungspraxis von Kosten für Geflüchtete, Studienplätze für Menschen aus dem Globalen Süden und die Internationale Klimafinanzierung zu beenden, die maßgebliche Rolle des BMZ sicherzustellen sowie keine Sonderprogramme zu Lasten der strukturellen Ausgabenfinanzierung der EZ – insbesondere zur Bekämpfung des Hungers und der Armut auf globaler Ebene – aufzulegen, sondern in künftigen Haushaltsgesetzen hierfür erforderliche Finanzmittel zusätzlich bereitzustellen; 6. sich ausdrücklich zu einer starken UN-Steuerrahmenkonvention zu bekennen, den Verhandlungsprozess unter dem Mandat der Generalversammlung aktiv zu unterstützen und auf eine Verabschiedung der Rahmenkonvention bis spätestens 2027 hinzuwirken; 7. sich für eine strukturelle Reform der Stimmrechtsverteilung in internationalen Finanzinstitutionen wie IWF und Weltbank einzusetzen, die eine gerechtere Interessensvertretung von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen ermöglicht, unter anderem Kreditvergabe mit niedrigeren Zinsen, längeren Laufzeiten und der Möglichkeit zum Zahlungsaufschub bis hin zum Teilerlass der Schulden und die Gewährung von Zuschüssen an arme Länder erleichtern; 8. ein verbindliches, UN-basiertes Staateninsolvenzverfahren zu unterstützen, das alle Gläubigergruppen – einschließlich privater und multilateraler – umfasst und faire, transparente sowie zügige Entschuldungen ermöglicht; Klima- und Pandemieklauseln in Kreditverträgen aller Geber zu verankern, um Zahlungsaussetzungen bei externen Schocks und Schuldenschnitte zu ermöglichen; sowie den Primat der Menschenrechte über Schuldendienst international zu bekräftigen und Schuldentragfähigkeitsanalysen entsprechend anzupassen, um sicherzustellen, dass Länder nicht gezwungen werden, Bildungs- oder Gesundheitsausgaben zugunsten von Zinszahlungen zu kürzen; 9. sich für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty) einzusetzen, das global gültige Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreibt; die Förderung von Blended Finance, Public Private Partnerships (PPP) und anderen instrumentellen Formen der Privatisierung öffentlicher Aufgaben auszusetzen, bis ihre Entwicklungswirksamkeit nachgewiesen ist; sowie eine internationale Regulierungsinitiative zu Ratingagenturen zu unterstützen und die Basel-Rahmenwerke zu reformieren, damit Risikoprämien nicht länger systematisch den Globalen Süden benachteiligen; 10. künftig auf UN-Ebene auf Ergebnisdokumente hinzuwirken, die konkrete Zielmarken, Zeitrahmen und Berichtspflichten enthalten, die Umsetzung überprüfbar, quantifiziert und verpflichtend macht, eine regelmäßige Fortschrittsbewertung durch die UN-Interagency Task Force sowie Peer-Review-Formate wie im Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR) des Menschenrechtsrats zu fördern und die Koordination zwischen UN, IWF, Weltbank und weiteren relevanten Akteuren durch regelmäßige Gipfel auf Ebene der Staats- und Regierungschefs zu institutionalisieren. Berlin, den 4. November 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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