Transparenz und Evaluierung der Ausgaben im Rahmen der "Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer" im Haushaltsjahr 2024, Einzelplan 23 (Antwort zu Drs. 21/2006)
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Transparenz und Evaluierung der Ausgaben im Rahmen der "Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer" im Haushaltsjahr 2024, Einzelplan 23 (Antwort zu Drs. 21/2006)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2556
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Dr. Michael Espendiller,
Matthias Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2006 –
Transparenz und Evaluierung der Ausgaben im Rahmen der „Sonderinitiative
Geflüchtete und Aufnahmeländer“ im Haushaltsjahr 2024, Einzelplan 23
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der Haushaltsplanung und Haushaltsausführung des
Bundeshaushalts für das Jahr 2024 wurde unter dem Kapitel für sonstige Bewilligungen
(2310) der Titel „Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer“
(Titel 896 32) mit einem Gesamthaushaltsansatz von 408 792 000 Euro
veranschlagt (www.bundeshaushalt.de/static/daten/2024/soll/epl23.pdf). Diese
finanziellen Mittel sind für die humanitäre Unterstützung von Flüchtlingen
sowie die Stärkung der Aufnahmekapazitäten in betroffenen Ländern und
Regionen bestimmt. Damit soll den Herausforderungen globaler
Migrationsbewegungen begegnet sowie langfristige Stabilität und nachhaltige Entwicklung
gefördert werden (www.bmz.de/resource/blob/258780/250728-flyer-si-ga-de-f
inal-barrierefrei.pdf).
Vor dem Hintergrund der besonderen Relevanz dieser Mittel für die
Bewältigung internationaler humanitärer und entwicklungspolitischer Aufgaben sowie
im Interesse größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit der
Mittelverwendung ist für die Fragesteller eine detaillierte Aufschlüsselung der
Ausgaben erforderlich.
1. Welche konkreten Ausgabenpositionen wurden im Haushaltsjahr 2024 aus
dem Kapitel „Sonstige Bewilligungen“, Titel „Sonderinitiative Geflüchtete
und Aufnahmeländer“ mit dem Ansatz von 408 792 000 Euro geleistet,
und wie setzen sich diese Ausgaben im Einzelnen zusammen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche einzelnen Posten wurden aus diesem Titel finanziert, und
welche Empfänger – etwa internationale Organisationen,
Nichtregierungsorganisationen, staatliche Stellen in Aufnahmeländern,
Projektträger oder andere Begünstigte – haben jeweils Mittel erhalten?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) Welche spezifischen Zweckbestimmungen lagen den einzelnen
Ausgaben zugrunde, und inwiefern lassen sich diese den Kategorien
Förderprogramme, humanitäre Hilfsmaßnahmen, Infrastrukturprojekte
oder Kapazitätsaufbau zuordnen?
Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet.
Den einzelnen Ausgaben im Sinne der Fragestellung lag jeweils die folgende
Zweckbestimmung gemäß Einzelplan 23 (2024) zugrunde:
Die Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ (SI GA) trägt dazu
bei, nachhaltig Perspektiven für Flüchtlinge und Binnenvertriebene zu schaffen,
besonders in der Verantwortung stehende Aufnahmeländer und -gemeinden zu
unterstützen und Fluchtursachen zu mindern.
Die öffentliche Nennung der hier erfragten Projektdetails würde ein nicht
unerhebliches Risiko für die Umsetzung der Maßnahmen und das Personal vor Ort
bedeuten. Dieses Risiko betrifft eine Reihe von Ländern, in denen
zivilgesellschaftliche Akteure bedroht wären, wenn deren Beziehungen zum Ausland und
ausländische Finanzierung bekannt werden würden. Weiterhin ist die
vertrauliche Behandlung von sensiblen Informationen, die Maßnahmen vor Ort
betreffen, grundlegende Voraussetzung dafür, dass die Akteure mit der
Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die flächendeckende Benennung würden die
bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen
neuer Partnerschaften erschwert werden. Dies würde Nachteile und
Beeinträchtigungen bei der Umsetzung der Projekte mit sich bringen und die
funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Regierungsaufgaben gefährden. Um die
Projekte, ihre Umsetzung und das Personal vor Ort nicht zu gefährden und
Nachteile für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland durch
Kenntnisnahme Unbefugter zu vermeiden, werden diese Informationen nur dem
Deutschen Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur
Verfügung gestellt. Daher wird auf die Projektliste in der Anlage 1 zu dieser Antwort
verwiesen, die als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft ist und separat an den Deutschen Bundestag übermittelt wird.*
c) Wie stellt sich die zeitliche Verteilung der Auszahlungen über das
Haushaltsjahr 2024 dar, und zu welchen konkreten Zeitpunkten oder in
welchen Intervallen erfolgten die Mittelabflüsse?
Mittelabflüsse der Vorhaben, die im Auftrag des BMZ umgesetzt werden,
erfolgen kontinuierlich und über das gesamte Jahr hinweg. Sie sind abhängig vom
Planungsprozess und Beauftragungszyklus, der z. B. Prüfmissionen,
Zwischenberichte, Anpassung von Vorhaben inklusive Wirkungsmatrix umfassen kann,
um den effektivsten Mitteleinsatz sicherzustellen.
2. In welchem Umfang und auf welche Weise wurden die unter dem Titel
„Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer“ veranschlagten Mittel
im Verlauf des Haushaltsjahres 2024 umverteilt, ergänzt oder nicht
vollständig ausgeschöpft, und wie lassen sich diese haushaltsbezogenen
Veränderungen im Einzelnen nachvollziehen?
a) Welche konkreten Haushaltsanpassungen oder
Haushaltsverschiebungen wurden unter diesem Titel vorgenommen, und wie stellt sich deren
chronologische Abfolge im Verlauf des Haushaltsjahres 2024 dar?
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
b) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten diese Anpassungen, und
welche Beschlüsse des Haushaltsausschusses, Verordnungen oder
sonstigen rechtlichen Instrumente wurden dabei herangezogen?
c) Welche Beträge wurden im Rahmen der jeweiligen Anpassungen
konkret verändert, und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen
Formen der Umverteilung, Ergänzung oder Nichtausschöpfung?
Die Fragen 2 bis 2c werden zusammen beantwortet.
Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt gemäß den Vorgaben des
Haushaltsgrundsätzegesetzes, der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den
dazugehörenden Verwaltungsvorschriften (VV-BHO), dem jährlichen Haushaltsgesetz sowie
den jährlichen Verwaltungsvorschriften über die Haushalts- und
Wirtschaftsführung. Bis Mitte Februar 2024 galt zudem die Verwaltungsvorschrift über die
vorläufige Haushaltsführung.
Den Antrag auf überplanmäßige Ausgaben für die Libanon-Krise hat der
Haushaltsausschuss am 16. Oktober 2024 zur Kenntnis genommen. Der Antrag
wurde am 17. Oktober 2024 vom BMF bewilligt.
Der Titel hatte einen Ansatz von rund 408,8 Mio. Euro. Im Oktober 2024
wurde der Titel mit 25 Mio. Euro überplanmäßige Haushaltsmittel im Rahmen der
Libanon-Krise, im November mit rund 1,5 Mio. Euro durch die
Inanspruchnahme von Ausgaberesten verstärkt.
Infolge dieser unterjährigen Anpassungen einzelner Projekte wurden
Haushaltsmittel in Höhe von rund 8,9 Mio. Euro auf andere SI-GA-Projekte
umgeplant. Vom Titelansatz wurden rund 4,1 Mio. Euro nicht in Anspruch
genommen und dem Bundeshaushalt wieder zugeführt.
d) Welche Gründe lagen den jeweiligen Änderungen zugrunde, etwa
veränderte Bedarfe, unvorhergesehene Entwicklungen oder
Prioritätenverschiebungen?
e) Welche Auswirkungen hatten die vorgenommenen Anpassungen auf
die ursprünglich geplanten Maßnahmen, und inwiefern lässt sich
daraus die Flexibilität und Reaktionsfähigkeit der Haushaltsführung im
Bereich der Sonderinitiative ableiten?
Die Fragen 2d und 2e werden zusammen beantwortet.
Die SI GA verfolgt den Ansatz, kontextangepasst und konfliktsensibel
Aufnahmeländer und -regionen zu unterstützen und sowohl Bedarfe der Flüchtlinge,
Binnenvertriebenen und Rückkehrenden sowie der Aufnahmegemeinden zu
adressieren. Die SI GA kann schnell und flexibel auf Herausforderungen globaler
Flüchtlingskrisen reagieren. Hierzu kann die Mittelplanung kurzfristig
innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres angepasst werden.
3. Welche Evaluierungskriterien wurden im Haushaltsjahr 2024 angewandt,
um die Wirksamkeit und Effizienz der unter dem Titel „Sonderinitiative
Geflüchtete und Aufnahmeländer“ verausgabten Mittel zu bewerten, und
welche Ergebnisse haben diese Evaluierungen erbracht?
a) Welche methodischen Ansätze und konkreten Kriterien wurden zur
Evaluierung der Mittelverwendung herangezogen, und inwiefern
wurden diese auf die Zielsetzung der Sonderinitiative abgestimmt?
Die Fragen 3 und 3a werden zusammen beantwortet.
Die Projekte der Sonderinitiative durchlaufen verschiedene interne und externe
Monitoring- und Evaluierungssysteme, bei denen sowohl qualitative als auch
quantitative Indikatoren zum Einsatz kommen. Die Durchführung von
maßnahmenbezogenen und strategischen Evaluierungen folgt den Leitlinien für die
Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit (www.bmz.de/de/ministerium/e
valuierung).
b) Welche Ergebnisse wurden im Rahmen der Evaluierungen festgestellt,
insbesondere im Hinblick auf die Zielerreichung, die
Mittelverwendung und die Wirkung der geförderten Maßnahmen?
Die Wirkungsmessung in der SI GA erfolgt projektspezifisch, da die
beabsichtigten Wirkungen stark vom jeweiligen Projektkontext abhängen. Um
übergreifende Entwicklungen der Sonderinitiative dennoch sichtbar zu machen, wird
ein umfassendes Ergebniszahlenmonitoring durchgeführt, das auch für das
Berichtsjahr 2024 vorliegt. Dieses Monitoring erfasst die erreichten Personen
nach Zielgruppen und Sektoren (www.250728-flyer-si-ga-de-final-barrierefre
i.pdf).
c) Wie wurden die Mittel konkret auf die Unterstützung von Flüchtlingen
und Aufnahmeländern verteilt, und welche geografische Verteilung –
etwa nach Regionen oder Ländern – lässt sich dabei nachvollziehen?
Für die SI GA findet jährlich ein Aufruf zur Einreichung von
Projektvorschlägen („Call for Proposals“) statt, in dessen Rahmen das BMZ thematische
Schwerpunkte und strategische Prioritäten definiert.
Die im Jahr 2024 beauftragten Mittel für die SI GA gingen überwiegend in
Vorhaben in der Region Nahost, gefolgt von Sub-Sahara Afrika, Globalvorhaben
mit unterschiedlichen Umsetzungsregionen, Mittel-, Ost- und Südosteuropa
sowie Lateinamerika und Asien.
d) Welche quantitativen Indikatoren wurden zur Bewertung
herangezogen, etwa hinsichtlich der Anzahl der unterstützten Personen, der
errichteten Infrastruktur oder der durchgeführten Projekte?
e) Welche qualitativen Indikatoren wurden berücksichtigt, insbesondere
im Hinblick auf die Verbesserung der Lebensbedingungen, die
Stärkung lokaler Kapazitäten oder die Beiträge zu nachhaltiger
Entwicklung?
Die Fragen 3d und 3e werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 3a verwiesen.
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ISSN 0722-8333]