Kommunale Aufgaben und Ausgaben durch Entscheidungen des Bundes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14003)
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Kommunale Aufgaben und Ausgaben durch Entscheidungen des Bundes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14003)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/1909
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier,
Olaf Hilmer, Otto Strauß, Volker Scheurell, Bastian Treuheit, Rocco Kever,
Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß,
Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Dirk Brandes und
der Fraktion der AfD
Kommunale Aufgaben und Ausgaben durch Entscheidungen des Bundes
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14003)
Die Kommunen verzeichneten im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von
24,8 Mrd. Euro. Es ist das höchste seit der deutschen Wiedervereinigung und
mehr als eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr (www.destatis.de/DE/Pre
sse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_126_71137.html). Der Präsident des
Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, spricht sogar von der „größten
kommunalen Finanzkrise im Nachkriegsdeutschland“ (www.staedtetag.de/presse/press
emeldungen/2025/groesste-kommunale-finanzkrise-im-nachkriegsdeutschland).
Die Kommunen müssen immer mehr Geld für Aufgaben ausgeben, die ihnen
der Bund aufbürdet, ohne für die Kosten aufzukommen
(Bundestagsdrucksache 20/14003). Es sind vor allem die Sozialausgaben, welche die
kommunalen Haushalte schwer belasten. Sie sind im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 um
11,7 Prozent oder 8,9 Mrd. Euro gestiegen und beliefen sich insgesamt auf
84,5 Mrd. Euro (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD2
5_126_71137.html). Insbesondere die Landkreise sind davon betroffen (www.l
andkreistag.de/themen/kreisfinanzen/3426-kreisfinanzen-2023-2024). Allein
die Ausgaben für Bürgergeld an ukrainische Geflüchtete kosten die kommunale
Ebene mittlerweile über 8 Mrd. Euro (www.landkreistag.de/presseforum/presse
mitteilungen/3450-dramatisches-rekorddefizit-der-kommunen). In den letzten
15 Jahren haben sich die Sozialausgaben verdoppelt (www.dstgb.de/publikatio
nen/dokumentationen/bilanz-2024-und-ausblick-2025/bilanz-24-25-final.pdf?ci
d=1b2m, S. 6).
Zudem geraten die Städte, Gemeinden und Landkreise durch die Vorgaben der
Bundesregierung zum „Klimaschutz“ weiter unter Druck. Um die
„Klimaneutralität“ bis zur Mitte des Jahrhunderts zu erreichen, sind kommunale
Investitionen in Höhe von schätzungsweise rund 150 Mrd. Euro nötig. Auf die
Kommunen entfallen damit bis zum Jahr 2045 mindestens 5,8 Mrd. Euro jährlich
(www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/bilanz-2023-und-ausblick-202
4/bilanz-23-24-final-web.pdf?cid=y9a, S. 17).
Angesichts dieser Pflichtaufgaben wies der Deutsche Städte- und
Gemeindebund immer wieder auf Investitionsbedarfe in Höhe von 1 Bill. Euro für die
nächsten zehn Jahre hin (www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/deuts
chlands-kommunen-leben-von-der-substanz-investitionsstau-immer-groesser/).
Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher nicht nur eine bessere
Finanzausstattung, sondern auch die Reduzierung von Aufgaben und den Abbau von
zu hohen Standards (www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-15
6.pdf, S. 7). Insbesondere wird immer wieder die Einhaltung des
Konnexitätsprinzips eingefordert: Wer den Kommunen Aufgaben überträgt, muss auch die
Kosten tragen – „wer bestellt, der zahlt!“ (vgl. www.dstgb.de/publikationen/do
kumentationen/bilanz-2024-und-ausblick-2025/bilanz-24-25-final.pdf?cid=
1b2m, S. 22).
Die die Koalition tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem
Koalitionsvertrag dazu die Umsetzung folgender Ziele vorgenommen: „Mit
einem Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen werden wir die
finanzielle Handlungsfähigkeit stärken und eine umfassende Aufgaben- und
Kostenkritik vornehmen. […] Wir orientieren uns am Grundsatz der
Veranlassungskonnexität – »Wer bestellt, bezahlt«, das gilt auch für Verwaltungs- und
Personalaufwände. Wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, muss für ihre
Finanzierung aufkommen. Das heißt, wenn Bundesgesetze oder andere Maßnahmen
des Bundes bei den Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder
Mindereinnahmen führen, muss sichergestellt werden, dass die Mittel bei der
ausführenden Ebene ankommen. […] Wir wollen eine deutliche Entlastung der
Kommunen erreichen und werden gemeinsam mit den Ländern und in Abstimmung
mit den Kommunen Lösungen erarbeiten, um die Ausgabendynamik zu
durchbrechen. Dabei werden wir auch Verwaltungsverfahren verbessern, um
Bürokratie abzubauen und kommunale Kosten zu senken. Es bedarf eines
Monitorings unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände zur Anpassung der
Standards, auch im Hinblick auf Überregulierung und zeitgemäße
Umsetzbarkeit. Wo sinnvoll und möglich, wollen wir mehr Flexibilität und Spielräume
vor Ort schaffen, ohne das gesetzgeberische Ziel zu konterkarieren“ (www.koal
itionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf,
S. 113 ff.).
Die Fragesteller nehmen diese Ziele der Bundesregierung zum Anlass, erneut
nach den kommunalen Aufgaben und Ausgaben durch Entscheidungen des
Bundes zu fragen und damit an die entsprechende Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14003 aus der
20. Wahlperiode anzuknüpfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Entscheidungen des Bundes, verstanden als formelle und
materielle Gesetze des Bundes, die durch den Bundesgesetzgeber, die
Bundesregierung oder das jeweilige Bundesministerium erlassen worden sind, die
allgemein verbindlich sind, sowie solche, die Einzelfallentscheidungen
darstellen, als auch solche Entscheidungen, die zu Mindereinnahmen, zu
einmaligen geringfügigen Belastungen oder bei entstehenden Be- und
Entlastungen netto zu Entlastungen der Kommunen führen und schließlich
auch Entscheidungen, die die Kommunen nur mittelbar treffen (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/14003, S. 4), führten bzw. führen seit einschließlich
der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zu kommunalen
Aufgaben und Ausgaben (bitte ausführen, begründen und nach Zeitpunkt des
Beschlusses aufführen)?
a) Wie lautet jeweils die förmliche Bezeichnung dieser Entscheidung
(des Gesetzes, der Verordnung etc.)?
b) Welcher formalen Art ist die Entscheidung (Gesetz, Verordnung etc.),
und auf welcher rechtlichen Grundlage steht diese jeweils?
c) Welches Ziel und welchen Zweck hat diese Entscheidung jeweils?
d) Welchen Zeitraum betrifft diese Entscheidung jeweils?
e) Sind Entscheidungen, vor dem etwaigen Ablauf ihres zeitlichen
Rahmens, zurückgenommen worden (bitte ggf. ausführen und
begründen)?
f) Sind Entscheidungen über ihr voraussichtliches Ende hinaus
verlängert worden (bitte ggf. ausführen und begründen)?
2. Plant die Bundesregierung weitere Entscheidungen im Hinblick auf
Frage 1, und wenn ja, welche, und mit welchen voraussichtlich
anfallenden Kosten?
3. Von welchen finanziellen Kosten ging die Bundesregierung im Hinblick
auf Frage 1 jeweils aus, und worauf kann sie sich dahin gehend berufen?
a) Welche Kosten sind jeweils tatsächlich bisher angefallen, etwa weil
sich die tatsächlichen Kosten anders entwickelt haben als zu der Zeit
der Finanzierungsvereinbarung (vgl. https://kommunal.de/Buergermei
ster-Resolution-Finanzen-Bund, bitte eine Vergleichbarkeit zur
übergeordneten Frage 3 schaffen)?
b) Warum findet eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen nur in
„Einzelfällen“ und „nachträglich“ statt, angesichts der Antworten zu
den Fragen 3a und b auf Bundestagsdrucksache 20/14003?
c) Nach welchen konkreten und dokumentierten Kriterien wird ein
solcher „Einzelfall“ definiert, der eine „nachträgliche“ Überprüfung
auslöst, und bei welchen Entscheidungen wurde eine solche Überprüfung
durchgeführt, angesichts der Antworten zu den Fragen 3a und b?
d) In welche Ausgabearten der Kommunen fallen diese Kosten nach
Kenntnis der Bundesregierung (vgl. www.landkreistag.de/images/stori
es/themen/Kreisfinanzen/230718_BV_Prognose__Tabelle_Flaechenla
ender_2021_bis_2026.pdf)?
e) Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die anfallenden Kosten mit
den Einlassungen der kommunalen Spitzenverbände (z. B. deren
Stellungnahmen) jeweils empirisch valide Erkenntnisse gesammelt,
angesichts der Ziele im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche (bitte
ausführen und begründen)?
f) Wendet die Bundesregierung ein standardisiertes Verfahren an, wenn
im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens die Kostenschätzungen der
kommunalen Spitzenverbände in deren Stellungnahmen signifikant
von den Schätzungen der Bundesregierung abweichen, um diese
Diskrepanz vor Verabschiedung des Gesetzes aufzulösen, und kann die
Bundesregierung konkrete Beispiele benennen, bei denen sie ihre
ursprüngliche Kostenschätzung aufgrund der Einwände der kommunalen
Spitzenverbände nach oben korrigiert hat (bitte ausführen und
begründen)?
g) In welcher Höhe und auf welche Weise wurden die Kosten durch den
Bund jeweils finanziert?
h) Werden die gegenwärtig jeweils anfallenden Kosten (im Vergleich zu
einem Zeitpunkt vor der jeweiligen Entscheidung) nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils vollständig finanziert (bitte nach Trägern der
Kosten aufschlüsseln, bitte ausführen und begründen)?
i) Welche Nettobelastungen entstehen den föderalen Ebenen durch die
einzelnen bundesrechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung
etwaiger Aufgabenübertragungen und Mehrbelastungsausgleiche durch
die Länder sowie durch etwaige Finanzierungsbeiträge des Bundes
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14003, S. 8; bitte ausführen und begründen)?
j) Welche Gründe führt die Bundesregierung für die wiederholte
Nichtquantifizierbarkeit der Kosten an, angesichts des wiederkehrenden
Vermerks in Tabelle 1 der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14003, die finanzielle
Belastung für die Kommunen sei „nicht bezifferbar“, und erachtet die
Bundesregierung den Erlass von Gesetzen mit unbezifferbaren finanziellen
Folgen für die Kommunen als vereinbar mit den Grundsätzen einer
soliden Haushaltsführung und dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD verankerten Konnexitätsprinzip (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller)?
4. Von welchem etwaigen Personalaufwuchs ging die Bundesregierung im
Hinblick auf Frage 1 jeweils aus, und worauf kann sie sich dahin gehend
berufen?
a) Welcher Personalaufwuchs ist nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils tatsächlich notwendig geworden?
b) Hat die Bundesregierung im Hinblick auf den anfallenden
Personalaufwuchs mit den Einlassungen der kommunalen Spitzenverbände
(z. B. deren Stellungnahmen) jeweils empirisch valide Erkenntnisse
gesammelt, angesichts der Ziele im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja,
welche (bitte ausführen und begründen)?
c) Wird der gegenwärtig jeweils notwendige Personalaufwuchs (im
Vergleich zu einem Zeitpunkt vor der jeweiligen Entscheidung) nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils vollständig finanziert (bitte
aufschlüsseln nach Trägern der Kosten, ausführen und begründen)?
5. Von welchem etwaigen Flächenverbrauch (vgl. www.bundestag.de/dokum
ente/textarchiv/2025/kw03-pa-klimaschutz-windenergieausbau-1037790;
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/58/VO) ging die Bundesregierung
im Hinblick auf Frage 1 jeweils aus, und worauf kann sie sich dahin
gehend berufen?
a) Welcher Flächenverbrauch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils tatsächlich notwendig geworden?
b) Hat die Bundesregierung im Hinblick auf den anfallenden
Flächenverbrauch mit den Einlassungen der kommunalen Spitzenverbände (z. B.
deren Stellungnahmen) jeweils empirisch valide Erkenntnisse
gesammelt, angesichts der Ziele im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche
(bitte ausführen und begründen)?
c) Wird der gegenwärtig jeweils notwendige Flächenverbrauch (im
Vergleich zu einem Zeitpunkt vor der jeweiligen Entscheidung) nach
Auffassung der Bundesregierung jeweils vollständig vom Bund
kompensiert (bitte ausführen und begründen)?
6. Werden die Kommunen im Hinblick auf Frage 1 durch den Bund
unterstützt, oder plant die Bundesregierung dies im Rahmen der Ziele des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller) unabhängig von etwaigen Hilfen in den Bereichen
Finanzen, Personalaufwuchs und Flächenverbrauch, und wenn ja, inwiefern
(bitte gegebenenfalls ausführen und in verschiedene
Unterstützungsleistungen, Unterstützungsstellen aufschlüsseln)?
7. Welchen Zielen und Unterzielen dienen die Entscheidungen im Hinblick
auf Frage 1 jeweils im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele bzw. die
Umsetzung der Agenda 2030, und welche Indikatoren sind diesen
Entscheidungen jeweils zugeordnet (vgl. Antwort zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 20/14003; bitte ausführen und begründen)?
8. Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis, ob die Umsetzung der
Entscheidungen im Hinblick auf Frage 1 für die Kommunen priorisiert,
flexibel gestaltet oder freiwillig ist, angesichts ihrer Antwort zu Frage 9
auf Bundestagsdrucksache 20/14003 und angesichts ihrer Ziele im
Koalitionsvertrag (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen und
jeweils begründen)?
9. Welche Angelegenheiten sind nach Auffassung bzw. nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“
Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/14003), angesichts der
Ziele im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen und begründen)?
a) Wie sind diese nach Auffassung der Bundesregierung im Hinblick auf
ihre geschichtliche Entwicklung und historischen Erscheinungsformen
der Selbstverwaltung bestimmt, und haben diese entsprechend einen
Wandel erfahren (bitte ausführen und begründen)?
b) Welche Aufgaben sind für das Bild der typischen Gemeinde typisch,
und zählen Aufgaben im Zusammenhang mit der Fluchtzuwanderung
und dem Klimaschutz dazu (bitte ausführen und begründen)?
10. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung angesichts der Ziele des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller) der Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung sowie die
Fähigkeit der Kommunen, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben
wahrzunehmen, und durch welche etwaigen Maßnahmen verleiht sie diesem
Stellenwert Ausdruck?
11. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des angekündigten
„Zukunftspakts von Bund, Ländern und Kommunen“ (Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)
bereits ergriffen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu
stärken?
12. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung des Zukunftspakts
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
13. Wie erfolgt die angekündigte umfassende Aufgaben- und Kostenkritik im
Detail, und welche Kriterien werden dabei angewendet (Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
14. Hat die Bundesregierung einen Abbau von Aufgaben und Standards vor,
und wenn ja, in welchem Umfang (vgl. www.landkreistag.de/images/stori
es/publikationen/bd-156.pdf, S. 7, bitte ausführen und begründen)?
15. Welche Ergebnisse oder Zwischenergebnisse liegen im Hinblick auf den
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller) und die Entlastung der Kommunen von Aufgaben und
Kosten bereits vor?
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Konnexitätsprinzip bei
neuen oder ausgeweiteten Aufgaben tatsächlich umgesetzt wird,
insbesondere auch bei Verwaltungs- und Personalaufwänden (Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller;
bitte ausführen und begründen)?
17. Welche Mechanismen oder Verfahren existieren, um die vollständige
Finanzierung kommunaler Mehrausgaben durch Bundesgesetze oder
Maßnahmen sicherzustellen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wie wird die Wirksamkeit dieser Mechanismen überprüft und
gegebenenfalls nachgesteuert?
b) Welche konkreten Kontrollmechanismen wendet der Bund an, um
sicherzustellen, dass Finanzmittel, die er den Ländern zum Ausgleich
für bundesrechtlich verursachte Aufgaben zur Verfügung stellt,
nachweislich und in vollem Umfang bei den Kommunen ankommen?
c) Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag, einen
„Konnexitätsprüfungsausschuss“ einzurichten (Kommunaler Finanzreport 2025,
Bertelsmann Stiftung, S. 93: https://difu.de/publikationen/2025/komm
unaler-finanzreport-2025) eine Meinung gebildet, und wenn ja, welche
(bitte begründen)?
18. Wie wird die Ausgabendynamik auf kommunaler Ebene gemessen, und
welche Maßnahmen wurden zur Durchbrechung dieser Dynamik
eingeleitet (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Welche Verwaltungsverfahren wurden bereits verbessert oder vereinfacht,
um Bürokratie abzubauen und kommunale Kosten zu senken
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
20. Gibt es konkrete Zielvorgaben oder Kennzahlen für den Bürokratieabbau
auf kommunaler Ebene, und wie werden diese überwacht
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
21. Wie ist das Monitoring zur Anpassung der Standards organisiert,
insbesondere unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
22. Welche Standards wurden bereits überprüft oder angepasst, um
Überregulierung zu vermeiden und die Umsetzbarkeit vor Ort zu verbessern
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
23. In welchen Bereichen wurden den Kommunen bereits mehr Flexibilität
und lokale Gestaltungsspielräume eingeräumt (Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
24. Wie wird sichergestellt, dass diese Flexibilität nicht zu einer
Verwässerung gesetzlicher Ziele führt, sondern tatsächlich die Handlungsfähigkeit
vor Ort stärkt (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 26. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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