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Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Tunesien (Antwort zu Drs. 21/1112)

dip / drucksache 18.08.2025 · WP 21 · 21/1287 · Antwort · Original ↗

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Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Tunesien (Antwort zu Drs. 21/1112) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1287 21. Wahlperiode 18.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1112 – Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Tunesien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesrepublik Deutschland unterhält eine entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Tunesien, die darauf abzielt, nachhaltige Entwicklungsziele (engl. Sustainable Development Goals, kurz: SDG) in Übereinstimmung mit den spezifischen entwicklungspolitischen Prioritäten des Partnerlandes zu fördern und eine partnerschaftliche Kooperation zu gewährleisten (www.bmz.de/ de/laender/tunesien). Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die strategische Ausrichtung, finanzielle Zuwendungen, Projektdurchführung, Evaluationsverfahren sowie Maßnahmen zur Sicherstellung von Transparenz und Integrität in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien umfassend zu untersuchen. Dabei sollen insbesondere die Effizienz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der eingesetzten Mittel sowie potenzielle Risiken in Bezug auf die Mittelverwendung verantwortungsvoll geprüft werden, um die entwicklungspolitische Kooperation weiter zu optimieren. 1. Welche Gesamtsummen wurden seit Januar 2020 bis Mai 2025 für die Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien nach Haushaltsjahr, Förderbereich (z. B. Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Klimaschutz) und Finanzierungsart (z. B. bilaterale Zusammenarbeit, multilaterale Programme, Finanz- oder technische Kooperation) bereitgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach dem IATI- Standard, inklusive der Vorhaben und Projekte in Tunesien. Damit die IATI- Daten für die breite Öffentlichkeit zugänglich und verständlich sind, hat das BMZ das Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de) entwickelt. Durch das Transparenzportal kann die Öffentlichkeit auch ohne vertiefte IT- Kenntnisse auf IATI-Daten zugreifen, diese durchsuchen und analysieren. Das Portal bietet mit einem ausführlichen Glossar, einem strukturierten Fragen- und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antworten-Bereich sowie kurzen Erklärungen zahlreiche Funktionen, um die Daten fachlich einordnen und leicht auswerten zu können. a) Welche Anteile dieser Mittel wurden über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), andere Bundesministerien oder multilaterale Organisationen (z. B. Weltbank, Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)) verausgabt, und wie wurde die Mittelzuweisung koordiniert? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Für die Mittel multilateraler Organisationen wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwiesen. Dort können die multilateralen öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) unter folgendem Link abgerufen werden: https://data-explorer.oecd.org/vis?pg=0&b p=true&snb=1029&tm=total&vw=tb&df[ds]=dsDisseminateFinalDMZ&df[id ]=DSD_MULTI%40DF_MULTI&df[ag]=OECD.DCD.FSD&df[vs]=1.4&dq= DEU.TUN.1000...D.V._T..&pd=2020%2C2023&to[TIME_PERIOD]=false. Die aggregierten Daten sowie die Projekteinzeldaten können direkt unter dem angegebenen Link abgerufen werden. Die aktuellsten verfügbaren ODA-Daten existieren bis zum Jahr 2023. b) In welcher Weise wurden die finanziellen Zuwendungen auf staatliche, nichtstaatliche und lokale Akteure in Tunesien verteilt, und welche Kriterien lagen dieser Verteilung zugrunde? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das BMZ arbeitet auf staatlicher Ebene mit dem je nach Sektor zuständigen Partnerministerium bzw. der Partneragentur zusammen. Im Rahmen der Projekte können weitere Akteure als Finanzierungsempfänger in Erscheinung treten. Die Auswahl der Finanzierungsempfänger erfolgt in Abstimmung mit dem Umsetzungspartner. Mögliche Finanzierungsempfänger werden vorab einer umfangreichen Prüfung unterzogen, wozu auch die Prüfung von Sanktionslisten gehört. Im Rahmen des Instrumentariums der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit (private Träger, Kirchen, politische Stiftungen) kooperieren die zuständigen Organisationen mit ihren lokalen Partnerorganisationen selbstständig. c) Welcher Anteil der Verwaltungskosten entfällt auf die bereitgestellten Mittel für Tunesien, und wie wird dieser im Detail begründet, insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer effizienten Mittelverwendung? Die Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit wurden noch nicht schlussgerechnet, so dass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts vorliegen. Aus der Zusage der Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit werden keine Verwaltungskosten der KfW finanziert. Die Verwaltungskosten für die zivilgesellschaftlichen Träger sind in den jeweiligen Förderrichtlinien geregelt. 2. Welche Projekte bzw. Programme wurden in Tunesien im Zeitraum von Januar 2020 bis Mai 2025 durch deutsche Entwicklungshilfe gefördert (bitte einschließlich einer detaillierten Darstellung der Projektziele, Fördersummen, Laufzeiten, geografischen Schwerpunkte und Zielgruppen auflisten)? Für den Zeitraum von 2020 bis 2025 gibt es 92 laufende Maßnahmen und Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (vgl. Transparenzportal für detaillierte Informationen zu den Zielen, Fördersummen, geografischem Umfang und den Laufzeiten der Projekte). Zielgruppe der Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien ist die tunesische Bevölkerung. Dies gilt auch für die im Rahmen der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit (private Träger, Kirchen, politische Stiftungen) im genannten Zeitraum geförderten Maßnahmen und Projekte, die ebenfalls im Transparenzportal eingesehen werden können. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. a) Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Teilprogramme wurden im Rahmen dieser Projekte unterstützt, und mit welchen finanziellen Mitteln wurden diese jeweils ausgestattet? Die erfragten detaillierten Projektinformationen für 92 Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sowie Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind nicht maschinell oder automatisiert zu erstellen und erfordern eine händische Durchsicht und Zusammenfassung mehrerer Einzelakten zu jeder Maßnahme bzw. jedem Projekt. Der geschätzte Aufwand für die Bereitstellung der abgefragten Details betrüge insgesamt mehr als 184 Arbeitsstunden bzw. über 23 Arbeitstage. Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, 249). Die Beantwortung der Frage würde über einen langen Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte binden, was die Erfüllung der sonstigen administrativen Aufgaben zum Erliegen bringen würde. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher die Grenze der Zumutbarkeit überschritten. b) Welche Organisationen und Akteure (z. B. staatliche Institutionen, Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen, Privatsektor, lokale Behörden oder andere Institutionen) waren an der Planung, Umsetzung und Überwachung jedes einzelnen Projekts, einschließlich der in Frage 2a erfragten einzelnen Maßnahmen bzw. Teilprogramme, beteiligt, welche spezifischen Rollen übernahmen diese jeweils, und welche finanziellen Mittel wurden diesen Akteuren für ihre jeweiligen Aufgaben zugewiesen? Auf Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Aufgabe der Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit ergibt sich aus Textziffer 17 der FZ/TZ-Leitlinien. Der Projektträger ist für die Umsetzung des Vorhabens zuständig und übernimmt die Federführung auf Partnerseite. Im Rahmen des Instrumentariums der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit (private Träger, Kirchen, politische Stiftungen) kooperieren die zuständigen Organisationen mit ihren lokalen Partnerorganisationen selbstständig. c) Inwiefern wurden die Projekte an den entwicklungspolitischen Prioritäten von Tunesien ausgerichtet, und wie wurde die Abstimmung mit der dortigen Regierung, lokalen Institutionen oder anderen relevanten Akteuren sichergestellt? Regierungsverhandlungen und -konsultationen dienen grundsätzlich der Abstimmung der Ziele und Prioritäten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und einem Partnerland wie hier Tunesien. Wichtige Grundlagen sind die nationalen Entwicklungsstrategien Tunesiens, die Agenda 2063 der Afrikanischen Union, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie das Pariser Klimaabkommen. Die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit orientiert sich an diesen Vorgaben. d) Wurden im genannten Zeitraum Projekte vorzeitig beendet, und wenn ja, welche Projekte waren betroffen, welche Gründe führten zur Beendigung, welche finanziellen Mittel waren bis zum Zeitpunkt des Abbruchs eingesetzt worden, und welche Konsequenzen (z. B. organisatorische, finanzielle oder rechtliche Maßnahmen) wurden daraus gezogen? Nein. 3. Welche Evaluationsmechanismen wurden für jedes der in Frage 2 genannten Projekte bzw. Programme in Tunesien angewendet, um deren Wirksamkeit und langfristige Nachhaltigkeit zu bewerten, und wie wird deren Beitrag zur Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele des Partnerlandes gemessen (bitte bei der Beantwortung eine detaillierte Übersicht über die angewandten Methoden [z. B. quantitative und qualitative Analysen], Indikatoren, Evaluationszeiträume und Evaluationsergebnisse pro Projekt geben), und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Transparenz der Mittelverwendung sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Korruption oder Missmanagement? Evaluierungen von BMZ-geförderten Projekten und Programmen werden generell auf der Grundlage der Leitlinien für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ im Sinne eines arbeitsteiligen Systems durch die Evaluierungseinheiten der verschiedenen Durchführungsorganisationen implementiert. Diese überprüfen durch Evaluierungen aufgrund einer aussagekräftigen Stichprobe die Zielerreichung entwicklungspolitischer Projekte jeweils zum Projektende oder nach Projektabschluss. Die in den Leitlinien verankerten Vorgaben dafür umfassen international anerkannte Bewertungskriterien des Entwicklungsausschusses der OECD zur Überprüfung von Maßnahmen. Die Evaluierungsberichte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können auf den Webseiten der Organisationen eingesehen werden. 4. Gab es im Zeitraum von Januar 2020 bis Mai 2025 Vorfälle oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den in Frage 2 genannten Projekten bzw. Programmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Tunesien, die als Verstöße gegen die Projektziele, Missmanagement, unzulässige Mittelverwendung oder Korruptionsvorwürfe einzustufen sind (bitte bei der Beantwortung eine detaillierte Übersicht über die Art, den Umfang, die betroffenen Projekte, die beteiligten Akteure sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Untersuchung, Aufklärung und Prävention solcher Vorfälle, einschließlich etwaiger Auswirkungen auf die Fortführung oder Anpassung der betroffenen Projekte und Programme geben; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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