Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Tunesien (Antwort zu Drs. 21/1112)
Text
Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Tunesien (Antwort zu Drs. 21/1112)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1287
21. Wahlperiode 18.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1112 –
Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit
Tunesien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält eine entwicklungspolitische
Zusammenarbeit mit Tunesien, die darauf abzielt, nachhaltige Entwicklungsziele
(engl. Sustainable Development Goals, kurz: SDG) in Übereinstimmung mit
den spezifischen entwicklungspolitischen Prioritäten des Partnerlandes zu
fördern und eine partnerschaftliche Kooperation zu gewährleisten (www.bmz.de/
de/laender/tunesien).
Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die strategische Ausrichtung, finanzielle
Zuwendungen, Projektdurchführung, Evaluationsverfahren sowie Maßnahmen
zur Sicherstellung von Transparenz und Integrität in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien umfassend zu untersuchen. Dabei sollen
insbesondere die Effizienz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der eingesetzten
Mittel sowie potenzielle Risiken in Bezug auf die Mittelverwendung
verantwortungsvoll geprüft werden, um die entwicklungspolitische Kooperation
weiter zu optimieren.
1. Welche Gesamtsummen wurden seit Januar 2020 bis Mai 2025 für die
Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien nach Haushaltsjahr,
Förderbereich (z. B. Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Klimaschutz) und
Finanzierungsart (z. B. bilaterale Zusammenarbeit, multilaterale Programme,
Finanz- oder technische Kooperation) bereitgestellt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach dem IATI-
Standard, inklusive der Vorhaben und Projekte in Tunesien. Damit die IATI-
Daten für die breite Öffentlichkeit zugänglich und verständlich sind, hat das
BMZ das Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de) entwickelt.
Durch das Transparenzportal kann die Öffentlichkeit auch ohne vertiefte IT-
Kenntnisse auf IATI-Daten zugreifen, diese durchsuchen und analysieren. Das
Portal bietet mit einem ausführlichen Glossar, einem strukturierten Fragen- und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antworten-Bereich sowie kurzen Erklärungen zahlreiche Funktionen, um die
Daten fachlich einordnen und leicht auswerten zu können.
a) Welche Anteile dieser Mittel wurden über das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), andere
Bundesministerien oder multilaterale Organisationen (z. B. Weltbank,
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)) verausgabt,
und wie wurde die Mittelzuweisung koordiniert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Für die Mittel multilateraler
Organisationen wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwiesen. Dort
können die multilateralen öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) unter
folgendem Link abgerufen werden: https://data-explorer.oecd.org/vis?pg=0&b
p=true&snb=1029&tm=total&vw=tb&df[ds]=dsDisseminateFinalDMZ&df[id
]=DSD_MULTI%40DF_MULTI&df[ag]=OECD.DCD.FSD&df[vs]=1.4&dq=
DEU.TUN.1000...D.V._T..&pd=2020%2C2023&to[TIME_PERIOD]=false.
Die aggregierten Daten sowie die Projekteinzeldaten können direkt unter dem
angegebenen Link abgerufen werden. Die aktuellsten verfügbaren ODA-Daten
existieren bis zum Jahr 2023.
b) In welcher Weise wurden die finanziellen Zuwendungen auf staatliche,
nichtstaatliche und lokale Akteure in Tunesien verteilt, und welche
Kriterien lagen dieser Verteilung zugrunde?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das BMZ arbeitet auf
staatlicher Ebene mit dem je nach Sektor zuständigen Partnerministerium bzw. der
Partneragentur zusammen. Im Rahmen der Projekte können weitere Akteure als
Finanzierungsempfänger in Erscheinung treten. Die Auswahl der
Finanzierungsempfänger erfolgt in Abstimmung mit dem Umsetzungspartner. Mögliche
Finanzierungsempfänger werden vorab einer umfangreichen Prüfung
unterzogen, wozu auch die Prüfung von Sanktionslisten gehört. Im Rahmen des
Instrumentariums der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit (private Träger,
Kirchen, politische Stiftungen) kooperieren die zuständigen Organisationen mit
ihren lokalen Partnerorganisationen selbstständig.
c) Welcher Anteil der Verwaltungskosten entfällt auf die bereitgestellten
Mittel für Tunesien, und wie wird dieser im Detail begründet,
insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer effizienten
Mittelverwendung?
Die Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit wurden noch nicht
schlussgerechnet, so dass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des
Projekts vorliegen. Aus der Zusage der Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit
werden keine Verwaltungskosten der KfW finanziert. Die Verwaltungskosten
für die zivilgesellschaftlichen Träger sind in den jeweiligen Förderrichtlinien
geregelt.
2. Welche Projekte bzw. Programme wurden in Tunesien im Zeitraum von
Januar 2020 bis Mai 2025 durch deutsche Entwicklungshilfe gefördert
(bitte einschließlich einer detaillierten Darstellung der Projektziele,
Fördersummen, Laufzeiten, geografischen Schwerpunkte und Zielgruppen
auflisten)?
Für den Zeitraum von 2020 bis 2025 gibt es 92 laufende Maßnahmen und
Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (vgl. Transparenzportal für
detaillierte Informationen zu den Zielen, Fördersummen, geografischem
Umfang und den Laufzeiten der Projekte). Zielgruppe der
Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien ist die tunesische Bevölkerung. Dies gilt auch für die im
Rahmen der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit (private Träger, Kirchen,
politische Stiftungen) im genannten Zeitraum geförderten Maßnahmen und
Projekte, die ebenfalls im Transparenzportal eingesehen werden können. Des
Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
a) Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Teilprogramme wurden im
Rahmen dieser Projekte unterstützt, und mit welchen finanziellen Mitteln
wurden diese jeweils ausgestattet?
Die erfragten detaillierten Projektinformationen für 92 Maßnahmen der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sowie Maßnahmen der nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit sind nicht maschinell oder automatisiert zu
erstellen und erfordern eine händische Durchsicht und Zusammenfassung
mehrerer Einzelakten zu jeder Maßnahme bzw. jedem Projekt. Der geschätzte
Aufwand für die Bereitstellung der abgefragten Details betrüge insgesamt mehr als
184 Arbeitsstunden bzw. über 23 Arbeitstage. Das parlamentarische
Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, 249).
Die Beantwortung der Frage würde über einen langen Zeitraum in erheblichem
Maße Arbeitskräfte binden, was die Erfüllung der sonstigen administrativen
Aufgaben zum Erliegen bringen würde. Aus Sicht der Bundesregierung ist
daher die Grenze der Zumutbarkeit überschritten.
b) Welche Organisationen und Akteure (z. B. staatliche Institutionen,
Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen,
Privatsektor, lokale Behörden oder andere Institutionen) waren an der
Planung, Umsetzung und Überwachung jedes einzelnen Projekts,
einschließlich der in Frage 2a erfragten einzelnen Maßnahmen bzw.
Teilprogramme, beteiligt, welche spezifischen Rollen übernahmen diese
jeweils, und welche finanziellen Mittel wurden diesen Akteuren für
ihre jeweiligen Aufgaben zugewiesen?
Auf Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Aufgabe der
Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit ergibt sich aus
Textziffer 17 der FZ/TZ-Leitlinien. Der Projektträger ist für die Umsetzung des
Vorhabens zuständig und übernimmt die Federführung auf Partnerseite. Im Rahmen
des Instrumentariums der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit (private
Träger, Kirchen, politische Stiftungen) kooperieren die zuständigen
Organisationen mit ihren lokalen Partnerorganisationen selbstständig.
c) Inwiefern wurden die Projekte an den entwicklungspolitischen
Prioritäten von Tunesien ausgerichtet, und wie wurde die Abstimmung mit
der dortigen Regierung, lokalen Institutionen oder anderen relevanten
Akteuren sichergestellt?
Regierungsverhandlungen und -konsultationen dienen grundsätzlich der
Abstimmung der Ziele und Prioritäten der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und einem Partnerland wie hier Tunesien.
Wichtige Grundlagen sind die nationalen Entwicklungsstrategien Tunesiens,
die Agenda 2063 der Afrikanischen Union, die Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung sowie das Pariser Klimaabkommen. Die zivilgesellschaftliche
Zusammenarbeit orientiert sich an diesen Vorgaben.
d) Wurden im genannten Zeitraum Projekte vorzeitig beendet, und wenn
ja, welche Projekte waren betroffen, welche Gründe führten zur
Beendigung, welche finanziellen Mittel waren bis zum Zeitpunkt des
Abbruchs eingesetzt worden, und welche Konsequenzen (z. B.
organisatorische, finanzielle oder rechtliche Maßnahmen) wurden daraus
gezogen?
Nein.
3. Welche Evaluationsmechanismen wurden für jedes der in Frage 2
genannten Projekte bzw. Programme in Tunesien angewendet, um deren
Wirksamkeit und langfristige Nachhaltigkeit zu bewerten, und wie wird deren
Beitrag zur Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele des
Partnerlandes gemessen (bitte bei der Beantwortung eine detaillierte Übersicht über
die angewandten Methoden [z. B. quantitative und qualitative Analysen],
Indikatoren, Evaluationszeiträume und Evaluationsergebnisse pro Projekt
geben), und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Transparenz der
Mittelverwendung sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die
Vermeidung von Korruption oder Missmanagement?
Evaluierungen von BMZ-geförderten Projekten und Programmen werden
generell auf der Grundlage der Leitlinien für die Evaluierung der
Entwicklungszusammenarbeit des BMZ im Sinne eines arbeitsteiligen Systems durch die
Evaluierungseinheiten der verschiedenen Durchführungsorganisationen
implementiert. Diese überprüfen durch Evaluierungen aufgrund einer aussagekräftigen
Stichprobe die Zielerreichung entwicklungspolitischer Projekte jeweils zum
Projektende oder nach Projektabschluss. Die in den Leitlinien verankerten
Vorgaben dafür umfassen international anerkannte Bewertungskriterien des
Entwicklungsausschusses der OECD zur Überprüfung von Maßnahmen. Die
Evaluierungsberichte der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können auf
den Webseiten der Organisationen eingesehen werden.
4. Gab es im Zeitraum von Januar 2020 bis Mai 2025 Vorfälle oder
Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den in Frage 2 genannten Projekten
bzw. Programmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in
Tunesien, die als Verstöße gegen die Projektziele, Missmanagement, unzulässige
Mittelverwendung oder Korruptionsvorwürfe einzustufen sind (bitte bei
der Beantwortung eine detaillierte Übersicht über die Art, den Umfang,
die betroffenen Projekte, die beteiligten Akteure sowie die ergriffenen
Maßnahmen zur Untersuchung, Aufklärung und Prävention solcher
Vorfälle, einschließlich etwaiger Auswirkungen auf die Fortführung oder
Anpassung der betroffenen Projekte und Programme geben; vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Tunesien (Antwort)