Faire Arbeit sichern
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Faire Arbeit sichern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2033
21. Wahlperiode 07.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Sascha
Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Dr. Sandra Detzer, Dr. Armin Grau,
Ricarda Lang, Sandra Stein, Julian Joswig, Dr. Lena Gumnior, Niklas
Wagener, Marcel Emmerich, Lisa Paus, Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Filiz
Polat, Denise Loop, Marlene Schöneberger, Lamya Kaddor, Ulle Schauws und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Faire Arbeit sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Schwarzarbeit schwächt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine
Sozialversicherungs- und Rentenansprüche erwerben, nicht abgesichert sind im Fall eines
Arbeitsunfalls und keine Mindestentgelte für ihre Arbeit erhalten. Schwarzarbeit verzerrt
auch den Wettbewerb und führt dazu, dass der Gemeinschaft
Sozialversicherungsbeiträge und Steuerzahlungen fehlen.1 Statt hingegen sachgerecht Risikobranchen für
Schwarzarbeit festzulegen und dortige Überprüfungen durch den Zoll zu erleichtern,
möchte die Bundesregierung nach ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“2 bisherige Risikobranchen, für
die enggefasste Nachweispflichten gelten, schlicht auswechseln.
Gleich mehrere Branchen, darunter die Land- und Forstwirtschaft, werden laut
Regierungsentwurf zukünftig nicht als Risikobranche gefasst, obwohl ein Risiko für
Schwarzarbeit besteht und die Prüfanforderungen für den Zoll in großen und
weitläufigen Betrieben ohnehin hoch sind. Aus dieser Entscheidung folgt, dass Betriebe dieser
Branchen nicht verpflichtet sind, Nachweise zu erbringen, mithilfe derer geleistete
Sozialversicherungsbeiträge, erhaltene Entgelte oder der Beginn einer regulären
Beschäftigung einfacher überprüft werden können. Entsprechend des vorliegenden
Regierungsentwurfs möchte die Bundesregierung auch die Fleischindustrie nur noch mit neu
zugestandener Anwendungsausnahme als Risikobranche fassen. Die Einführung von
Ausnahmen unterläuft bisherige rechtliche Fortschritte, die der Bundestag 2020 mit
breiter Mehrheit aufgrund der Berichte über systematische Missstände in der
Fleischwirtschaft beschlossen hat.
1 Vgl. Zolljahresstatistik 2024 S. 15 bis 17 www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/
Broschueren_Bestellservice/zolljahresstatistik-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6.
2 siehe bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/
Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2025-07-07-SchwarzArbMoDiG/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=
publicationFile&v=2.
Stattdessen nimmt die Bundesregierung das Friseur- und Kosmetikgewerbe in den
Risikobranchenkatalog auf.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
a) die Forstwirtschaft nicht aus dem Risikokatalog nach § 2a des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) streicht, sodass in der
Forstwirtschaft auch zukünftig Nachweispflichten erfüllt werden, die eine
Überprüfung durch den Zoll erleichtern,
b) die Landwirtschaft in den Risikokatalog nach § 2a SchwarzArbG aufnimmt,
c) auf die vorgesehene Ausnahme für die Fleischindustrie (Art. 20 und 21 des
Regierungsentwurfs) in § 2a SchwarzArbG verzichtet;
2. Beschäftigte in Lieferdiensten und Personenbeförderung vor illegaler und
prekärer Beschäftigung in Gastronomie, Fahrtdiensten und Logistik zu schützen und
Überprüfungen der Arbeitsbedingungen auch hier zu erleichtern;
3. einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Plattformarbeitsrichtlinie
vorzulegen, um Schwarzarbeitsverschleierung insbesondere in den Branchen der
Fahr- und Lieferdienste, sowie haushaltsnaher Dienstleistung entgegenzutreten;
4. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch umfassende, von Kontrolleinsätzen
unabhängige, Maßnahmen des Arbeitsschutzes in der Wahrnehmung ihrer
Arbeitsrechte zu fördern und perspektivisch solche Maßnahmen mit einer
unabhängigen Arbeitsinspektion zu bündeln;
5. ein in die „Initiative neue Qualität der Arbeit“ eingebettetes systematisches
Präventionsprogramm des BMAS zu ermöglichen, das Beschäftigte und Arbeitgeber
über Arbeitsrechte informiert, Beratung erleichtert und Transparenz über Rechte
und Pflichten am Arbeitsmarkt stärkt;
6. die Nationalen Aktionspläne gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und
Menschenhandel zu berücksichtigen und insbesondere den Schutz Betroffener in den
Gesetzentwurf zu integrieren, u. a. durch
a) erweiterte Unterstützungsangebote und systematische Weiterleitung an
Fachberatungsstellen,
b) die selbständige Bescheinigung der Bedenk- und Stabilisierungsfrist durch
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei Anfangsverdacht auf
Menschenhandel,
c) die Aufklärung über das Non-Punishment-Prinzip zum Schutz vor
Strafverfolgung;
7. das Strafverfolgungsmonopol der Staatsanwaltschaften gemäß § 152 Abs. 1 StPO
zu berücksichtigen und die funktionale Trennung zwischen Staatsanwaltschaften
und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls beizubehalten.
Berlin, den 7. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Neben Schwarzarbeit im Baugewerbe oder in der Gastronomie sind auch in der Landwirtschaft Verstöße gegen
geltende Vorschriften häufig. 3 Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland sind besonders gefährdet, durch
undurchsichtige Beschäftigungsverhältnisse um Mindestentgelte und Absicherung gebracht zu werden. Eine
Überprüfung fairer Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft schützt nicht nur Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der vielen landwirtschaftlichen Betriebe, die ihre Beschäftigten
bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern melden und fair bezahlen.
Die für Schwarzarbeit anfällige Forstwirtschaft sollte nicht aus dem Risikobranchenkatalog gestrichen werden,
Zahlen zu den Verstößen in der Forstwirtschaft fehlen vor allem deswegen, weil aufwendige Überprüfungen der
großflächigen Betriebe mit häufig komplexen Subunternehmensstrukturen zu selten durchgeführt werden.4 Die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im Jahr 2024 lediglich 61 Arbeitgeber in der Forstwirtschaft
überprüft.5
Zentral ist, dass die Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht ohne ausreichende
evidenzbasierte Grundlage zulasten der Grundrechte ausgebaut werden. Dazu gehört auch, dass das
Strafverfolgungsmonopol weiterhin bei den Staatsanwaltschaften liegen muss. Nur so werden Doppelstrukturen vermieden und
kann die staatlich erforderliche unabhängige Kontrolle in den Verfahren sichergestellt werden.
Es liegen Erkenntnisse vor, dass große Betriebe der Fleischindustrie bemüht sind, sich durch
Anwendungsausnahmen wie sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind aus arbeitsrechtlichen Vorschriften
heraus zu definieren. Eine missbräuchliche Anwendung der Ausnahme nach dem Risikokatalog gemäß § 2a des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) wird deswegen, auch von der Bundesregierung, schon
befürchtet.6 So heißt es im Begründungstext für die geplanten Änderungen: „Es besteht bei der Neuregelung die
Gefahr, durch Anpassung der Unternehmensstruktur und Herausgliederung oder Zersplitterung von
Unternehmensbereichen die Regelung zu umgehen und missbräuchlich von der Handwerksausnahme Gebrauch
zu machen.“ Weiter stellt die Bundesregierung fest: „Viele große Fleischkonzerne haben teilweise bereits in
Handwerksrollen eingetragene Betriebe“, es habe sich in einer vergleichbaren arbeitsrechtlichen
Handwerksausnahme gezeigt, „dass die Fleischindustrie große Anstrengungen unternimmt, um sich aus dem
Anwendungsbereich des GSA Fleisch [Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft] […] heraus zu
definieren“7. Berichte über Premium Food Group (vorher „Tönnies Holding“) und andere Großbetriebe der
Fleischindustrie zeigten 2020 auf, unter welchen Bedingungen Beschäftigte in der Fleischwirtschaft arbeiten, oft
ohne sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein, ohne den Mindestlohn zu erhalten und in unwürdigen
Unterkünften untergebracht. Seither hat der Bundestag mit breiter Mehrheit auf diese Missstände reagiert und
Fortschritte erzielt: Werkverträge wurden verboten, Leiharbeit stark eingeschränkt und verbindliche Standards für
die Unterbringung wurden eingeführt.8
3 Zoll (2015) www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/-
statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-2; IG Bauen, Agrar, Umwelt (2025) https://igbau.de/Binaries/Binary22081/PM-Kontroll-Fokus-
auf-Landwirtschaft-legen-Kampf-gegen-Schwarzarbeit.pdf.
4 DGB (2025) S. 2 20250713_Stellungnahme_Schwarzarbeitsbekämpfungsmodernisierungsgesetz_FINAL.pdf.
5 Nach Branchen: www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Arbeit-Statistik/pruefungen_2024.pdf?__blob-
=publicationFile&v=6.
6 Regierungsentwurf Gesetzt zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung 2025, Artikel 20 und 21 Begründungstext,
S 177 f. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_
Legislaturperiode/2025-07-07-SchwarzArbMoDiG/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
7 Ebd. S. 177.
8 Bundesgesetzblatt 2020 Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) www.bgbl.de/xaver/-
bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeier_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl120s3334.pdf%27%5d#/switch/tocPane?_ts=1759130825571.
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ISSN 0722-8333]
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