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Faire Arbeit sichern

dip / drucksache 07.10.2025 · WP 21 · 21/2033 · Antrag · Original ↗

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Faire Arbeit sichern [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2033 21. Wahlperiode 07.10.2025 Antrag der Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Dr. Sandra Detzer, Dr. Armin Grau, Ricarda Lang, Sandra Stein, Julian Joswig, Dr. Lena Gumnior, Niklas Wagener, Marcel Emmerich, Lisa Paus, Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Filiz Polat, Denise Loop, Marlene Schöneberger, Lamya Kaddor, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Faire Arbeit sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Schwarzarbeit schwächt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Sozialversicherungs- und Rentenansprüche erwerben, nicht abgesichert sind im Fall eines Arbeitsunfalls und keine Mindestentgelte für ihre Arbeit erhalten. Schwarzarbeit verzerrt auch den Wettbewerb und führt dazu, dass der Gemeinschaft Sozialversicherungsbeiträge und Steuerzahlungen fehlen.1 Statt hingegen sachgerecht Risikobranchen für Schwarzarbeit festzulegen und dortige Überprüfungen durch den Zoll zu erleichtern, möchte die Bundesregierung nach ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“2 bisherige Risikobranchen, für die enggefasste Nachweispflichten gelten, schlicht auswechseln. Gleich mehrere Branchen, darunter die Land- und Forstwirtschaft, werden laut Regierungsentwurf zukünftig nicht als Risikobranche gefasst, obwohl ein Risiko für Schwarzarbeit besteht und die Prüfanforderungen für den Zoll in großen und weitläufigen Betrieben ohnehin hoch sind. Aus dieser Entscheidung folgt, dass Betriebe dieser Branchen nicht verpflichtet sind, Nachweise zu erbringen, mithilfe derer geleistete Sozialversicherungsbeiträge, erhaltene Entgelte oder der Beginn einer regulären Beschäftigung einfacher überprüft werden können. Entsprechend des vorliegenden Regierungsentwurfs möchte die Bundesregierung auch die Fleischindustrie nur noch mit neu zugestandener Anwendungsausnahme als Risikobranche fassen. Die Einführung von Ausnahmen unterläuft bisherige rechtliche Fortschritte, die der Bundestag 2020 mit breiter Mehrheit aufgrund der Berichte über systematische Missstände in der Fleischwirtschaft beschlossen hat. 1 Vgl. Zolljahresstatistik 2024 S. 15 bis 17 www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/ Broschueren_Bestellservice/zolljahresstatistik-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6. 2 siehe bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/ Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2025-07-07-SchwarzArbMoDiG/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob= publicationFile&v=2. Stattdessen nimmt die Bundesregierung das Friseur- und Kosmetikgewerbe in den Risikobranchenkatalog auf. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der a) die Forstwirtschaft nicht aus dem Risikokatalog nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) streicht, sodass in der Forstwirtschaft auch zukünftig Nachweispflichten erfüllt werden, die eine Überprüfung durch den Zoll erleichtern, b) die Landwirtschaft in den Risikokatalog nach § 2a SchwarzArbG aufnimmt, c) auf die vorgesehene Ausnahme für die Fleischindustrie (Art. 20 und 21 des Regierungsentwurfs) in § 2a SchwarzArbG verzichtet; 2. Beschäftigte in Lieferdiensten und Personenbeförderung vor illegaler und prekärer Beschäftigung in Gastronomie, Fahrtdiensten und Logistik zu schützen und Überprüfungen der Arbeitsbedingungen auch hier zu erleichtern; 3. einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Plattformarbeitsrichtlinie vorzulegen, um Schwarzarbeitsverschleierung insbesondere in den Branchen der Fahr- und Lieferdienste, sowie haushaltsnaher Dienstleistung entgegenzutreten; 4. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch umfassende, von Kontrolleinsätzen unabhängige, Maßnahmen des Arbeitsschutzes in der Wahrnehmung ihrer Arbeitsrechte zu fördern und perspektivisch solche Maßnahmen mit einer unabhängigen Arbeitsinspektion zu bündeln; 5. ein in die „Initiative neue Qualität der Arbeit“ eingebettetes systematisches Präventionsprogramm des BMAS zu ermöglichen, das Beschäftigte und Arbeitgeber über Arbeitsrechte informiert, Beratung erleichtert und Transparenz über Rechte und Pflichten am Arbeitsmarkt stärkt; 6. die Nationalen Aktionspläne gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zu berücksichtigen und insbesondere den Schutz Betroffener in den Gesetzentwurf zu integrieren, u. a. durch a) erweiterte Unterstützungsangebote und systematische Weiterleitung an Fachberatungsstellen, b) die selbständige Bescheinigung der Bedenk- und Stabilisierungsfrist durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei Anfangsverdacht auf Menschenhandel, c) die Aufklärung über das Non-Punishment-Prinzip zum Schutz vor Strafverfolgung; 7. das Strafverfolgungsmonopol der Staatsanwaltschaften gemäß § 152 Abs. 1 StPO zu berücksichtigen und die funktionale Trennung zwischen Staatsanwaltschaften und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls beizubehalten. Berlin, den 7. Oktober 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Neben Schwarzarbeit im Baugewerbe oder in der Gastronomie sind auch in der Landwirtschaft Verstöße gegen geltende Vorschriften häufig. 3 Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland sind besonders gefährdet, durch undurchsichtige Beschäftigungsverhältnisse um Mindestentgelte und Absicherung gebracht zu werden. Eine Überprüfung fairer Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft schützt nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der vielen landwirtschaftlichen Betriebe, die ihre Beschäftigten bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern melden und fair bezahlen. Die für Schwarzarbeit anfällige Forstwirtschaft sollte nicht aus dem Risikobranchenkatalog gestrichen werden, Zahlen zu den Verstößen in der Forstwirtschaft fehlen vor allem deswegen, weil aufwendige Überprüfungen der großflächigen Betriebe mit häufig komplexen Subunternehmensstrukturen zu selten durchgeführt werden.4 Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im Jahr 2024 lediglich 61 Arbeitgeber in der Forstwirtschaft überprüft.5 Zentral ist, dass die Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht ohne ausreichende evidenzbasierte Grundlage zulasten der Grundrechte ausgebaut werden. Dazu gehört auch, dass das Strafverfolgungsmonopol weiterhin bei den Staatsanwaltschaften liegen muss. Nur so werden Doppelstrukturen vermieden und kann die staatlich erforderliche unabhängige Kontrolle in den Verfahren sichergestellt werden. Es liegen Erkenntnisse vor, dass große Betriebe der Fleischindustrie bemüht sind, sich durch Anwendungsausnahmen wie sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind aus arbeitsrechtlichen Vorschriften heraus zu definieren. Eine missbräuchliche Anwendung der Ausnahme nach dem Risikokatalog gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) wird deswegen, auch von der Bundesregierung, schon befürchtet.6 So heißt es im Begründungstext für die geplanten Änderungen: „Es besteht bei der Neuregelung die Gefahr, durch Anpassung der Unternehmensstruktur und Herausgliederung oder Zersplitterung von Unternehmensbereichen die Regelung zu umgehen und missbräuchlich von der Handwerksausnahme Gebrauch zu machen.“ Weiter stellt die Bundesregierung fest: „Viele große Fleischkonzerne haben teilweise bereits in Handwerksrollen eingetragene Betriebe“, es habe sich in einer vergleichbaren arbeitsrechtlichen Handwerksausnahme gezeigt, „dass die Fleischindustrie große Anstrengungen unternimmt, um sich aus dem Anwendungsbereich des GSA Fleisch [Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft] […] heraus zu definieren“7. Berichte über Premium Food Group (vorher „Tönnies Holding“) und andere Großbetriebe der Fleischindustrie zeigten 2020 auf, unter welchen Bedingungen Beschäftigte in der Fleischwirtschaft arbeiten, oft ohne sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein, ohne den Mindestlohn zu erhalten und in unwürdigen Unterkünften untergebracht. Seither hat der Bundestag mit breiter Mehrheit auf diese Missstände reagiert und Fortschritte erzielt: Werkverträge wurden verboten, Leiharbeit stark eingeschränkt und verbindliche Standards für die Unterbringung wurden eingeführt.8 3 Zoll (2015) www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/- statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-2; IG Bauen, Agrar, Umwelt (2025) https://igbau.de/Binaries/Binary22081/PM-Kontroll-Fokus- auf-Landwirtschaft-legen-Kampf-gegen-Schwarzarbeit.pdf. 4 DGB (2025) S. 2 20250713_Stellungnahme_Schwarzarbeitsbekämpfungsmodernisierungsgesetz_FINAL.pdf. 5 Nach Branchen: www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Arbeit-Statistik/pruefungen_2024.pdf?__blob- =publicationFile&v=6. 6 Regierungsentwurf Gesetzt zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung 2025, Artikel 20 und 21 Begründungstext, S 177 f. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_ Legislaturperiode/2025-07-07-SchwarzArbMoDiG/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2. 7 Ebd. S. 177. 8 Bundesgesetzblatt 2020 Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) www.bgbl.de/xaver/- bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeier_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl120s3334.pdf%27%5d#/switch/tocPane?_ts=1759130825571. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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