Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062)
Text
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1664
21. Wahlperiode 15.09.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Karsten Hilse, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo
Hahn, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul
Schmidt, Martina Uhr, Raimond Scheirich, Marc Bernhard, Leif-Erik Holm,
Steffen Kotré, Dirk Brandes, Enrico Komning, Bernd Schattner, Uwe Schulz,
Adam Balten, Christian Reck, Manfred Schiller, Alexander Arpaschi,
Dr. Christoph Birghan, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Rainer
Galla, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan
Henze, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael
Kaufmann, Rocco Kever, Knuth Meyer-Soltau, Reinhard Mixl, Arne Raue, Jan
Wenzel Schmidt, Mathias Weiser, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062 –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Der sogenannte Klimaschutz durch Vermeidung von CO2-Emissionen zeigte
bisher keine Wirkung. Dies ist nicht überraschend, da ein bedeutender
anthropogener Einfluss durch CO2 auf das Klima bislang immer noch nicht
nachgewiesen werden konnte. Die bisherigen Klima-Modelle lassen ihre
Bestätigung durch Messungen nach wie vor vermissen. Der Klima- und
Transformationsfonds im Einzelplan 60 sieht neben industriepolitischen
Subventionen und weiteren sinnlosen Ausgaben, die zu mehr als 80 Prozent vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bewirtschaftet werden, dennoch
Ausgaben in Höhe von etwa 37 Milliarden Euro für das Jahr 2025 für den
sogenannten „Klimaschutz“ vor, zuzüglich Zuschüsse zur Kompensation der
EEG-Zahlungen in Höhe von 17 Milliarden Euro (Kapitel 6002) und
weiterer klimapolitischer Ausgaben bspw. im Einzelplan des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umweltschutz,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
2. Herzstück der „Klimarettungspolitik“ der Bundesregierung ist der globale
Ansatz, gegründet auf die Vereinbarungen der UN-Klimakonferenz von
Paris im Dezember 2015. Voraussetzung für die Erreichung der beschlossenen
Ziele ist, dass alle wesentlichen CO2-Emittenten diese Vereinbarungen
einhalten. Mittlerweile ist jedoch die zweitgrößte Industriemacht der Erde, die
Volksrepublik China, aus diesem Konsens ausgeschert.1 2
3. Es ist also nicht zu erwarten, dass die Ausgaben der Bundesregierung eine
nennenswerte klimatische Wirkung entfalten, geschweige denn relevant
nachteilige klimatische Wirkung verhindern. Die vorgesehenen Mittel sind
damit nicht nur sinnlos, sondern zudem gar schädlich für Umwelt und
Wohlstand. Sie sind somit in höchstem Maße unverhältnismäßig, belasten die
Volkswirtschaft und den Bundeshaushalt und müssen daher zumindest weit
überwiegend abgeschafft werden. Ein Beispiel ist die Handhabung der
energetischen Aspekte bei Gebäuden, insbesondere Heizungen, deren Aufwand-
Nutzen-Verhältnis erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser
Maßnahmen aufkommen lassen. All dies ist entschieden abzulehnen. Ein anderes
Beispiel sind sogenannte Klimaschutzverträge mit der Industrie, die
Unternehmen zu Fehlinvestitionen anreizen und eine dauerhafte Subventionierung
über mindestens 15 Jahre erfordern. Der Klima- und Transformationsfonds
ist folgerichtig schnellstmöglich aufzulösen, um so die Bewältigung
aktueller Aufgaben, die Konsolidierung der Bundesfinanzen und die Entlastung
der Bürger bei Steuern und Abgaben zu ermöglichen.
4. Die Einnahmen des Klima- und Transformationsfonds sind ebenfalls zu
streichen. Auf die Bepreisung von CO2 in jedweder Form ist dabei künftig
in Gänze zu verzichten, da sie wettbewerbsschädlich und kostentreibend ist.
Die Bundesregierung rechnet in ihrem Entwurf zum Haushaltsgesetz 2025
mit Einnahmen von 5,3 Milliarden Euro aus dem EU-Zertifikatehandel und
mit 15,4 Milliarden Euro aus der nationalen CO2-Bepreisung Auch die eher
umweltunverträglichen sogenannten „erneuerbaren Energien“, welche nach
dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, dürfen weder
einen Einspeisevorrang noch eine feste Vergütung erhalten, da dies dem
Naturschutz und der Wirtschaftlichkeit bei der Energieerzeugung widerspricht.
5. Der Klima- und Transformationsfonds verfügt nun über keinerlei
Kreditermächtigungen mehr, weshalb er nach der Vorstellung mit den Einnahmen
aus der CO2-Bepreisung (ca. 21 Milliarden Euro) nebst Entnahme aus
Rücklagen (etwa 6 Milliarden Euro) zuzüglich einer Zuweisung aus dem neuen
„Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ (dies dann aus
Kreditermächtigungen) von jährlich 10 Milliarden Euro auskommen soll.
Hierdurch sind eben diese 10 Milliarden Euro bzw. mehr als ein Viertel der
Ausgaben aus dem KTF nicht durch Einnahmen durch Steuern oder
Abgaben gedeckt. Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung ist
eine Teilfinanzierung durch Kreditaufnahmen völlig deplatziert, und eine
weitere Senkung der Ausgaben, welche mit 37 Milliarden Euro jetzt schon
in den letzten Jahren eine Korrektur nach unten erfuhren, ist etwa mit Blick
auf die Förderungen in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz nicht zu
erwarten.
6. Stattdessen ist für nachhaltigen Wohlstand bei gleichzeitig hohen
Umweltschutzstandards eine Förderung effizienter Zukunftstechnologien zusammen
mit einer Stärkung der klimatischen Anpassungsfähigkeit und Resilienz in
1 https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/china-bricht-co2-abkommen/
2 https://wattsupwiththat.com/2023/08/07/china-abandons-paris-agreement-and-makes-others-efforts-
even-more-futile/
verschiedenen Bereichen wie Umwelt- und Naturschutz, Wirtschaft, Bau
und Infrastruktur sowie Forschung und Entwicklung zielführend und
geboten. Im Gegensatz zu Maßnahmen zur Absenkung der CO2-Emissionen
versprechen Vorhaben wie zielgerichtete Landnutzung und
Infrastrukturinvestitionen, negative Umweltauswirkungen zu vermeiden und gleichzeitig
Wohlstand zu erhalten. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen reicht ein
Bruchteil der für die CO2-Vermeidung vorgesehen Mittel aus.
7. Zudem ist es dringend geboten, die begrenzt verfügbaren Mittel nun
verstärkt für die Forschung an zukunftsweisenden, effektiven Technologien wie
etwa Schnellspalt-Kernreaktoren (Generation IV) zu verwenden. Diese sind
mit Blick auf die Möglichkeit der energetischen Verwertung der nuklearen
Restbrennstoffe, die sonst einem Endlager zuzuführen wären, und wegen
ihres generell besonders kleinen ökologischen „Fußabdrucks“ äußerst
nachhaltig. Im dazu passenden Kapitel 0903 muss daher der Fokus in der
Energieforschung entsprechend verlagert werden.
8. Aufgrund der hohen inhaltlichen Durchdringung des „Klimaschutzes“ fast
aller Bereiche der öffentlichen Aufgaben, welche wie dargelegt wertvolle
Ressourcen für größtenteils wirkungslose oder gar volkswirtschaftlich,
strategisch und bezogen auf den Umwelt- und Naturschutz schädliche
Maßnahmen verschlingt, ergeben sich auch bei den institutionellen Kosten in den
Ministerien selbst erhebliche Einsparpotenziale. Allein beim
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) bzw. beim Umweltbundesamt (UBA) liegen diese zusammen im
oberen zweistelligen Millionenbereich. Zusammen mit anderen relevanten
Ressorts dürfte ein dreistelliger Millionenbetrag wahrscheinlich sein.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Klima- und Transformationsfonds durch Abschaffung des Klima- und
Transformationsfondsgesetzes (KTFG) aufzulösen und stattdessen im
Rahmen der Querschnittsaufgabe „Maßnahmen zur Anpassung an und
Unterbindung von Schäden durch Klimaveränderungen“ in den entsprechenden
Ressorts neue Titel einzurichten, aus welchen Maßnahmen zur Anpassung an
sowie Vermeidung von Schäden durch klimatische Änderungen im Natur-
und Umweltschutz finanziert werden sollen;
2. die Einnahmen aus jedweder CO2-Bepreisung ersatzlos zu streichen, indem
übergangsweise formal diese Bepreisung dauerhaft auf 0 (Null) Euro je
Tonne festgesetzt und schnellstmöglich aus dem
Treibhausgasemissionshandel der EU ausgestiegen beziehungsweise das
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ersatzlos abgeschafft wird;
3. einen neuen Titel im Einzelplan 09 (BMWE) mit einer Ausstattung von
insgesamt 400 Millionen Euro einzurichten, aus welchem Forschungsförderung
und Entwicklung im Bereich der Kernreaktoren der Generation IV und
verwandter Technologien sowie anwendungsorientierte Grundlagenforschung
zur Kraft- und Betriebsstoffsynthese finanziert werden sollen;
4. aus dem Klima- und Transformationsfonds den Titel 686 15 „CO2-
Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution“ herauszulösen, als neuen
Titel in den Einzelplan 09 des Bundeswirtschaftsministeriums mit einem auf
100.000.000 Euro erhöhten Volumen auszustatten und auf
„Ressourceneffizienz und -substitution“ umzuwidmen, um Unternehmen bei
Effizienzsteigerungen und Entwicklung von Substitutionsmöglichkeiten zu unterstützen
und so Importabhängigkeiten der deutschen Wirtschaft zu verringern und die
Resilienz gegen Störungen in Rohstofflieferketten zu erhöhen;
5. Initiativen vorzulegen, welche die Streichung des
Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG), des BEHG, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG), aller Gesetze zur Beschleunigung des Ausbaus „erneuerbarer
Energien“, des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Klimaschutzgesetzes (KSG),
des Kohleausstiegsgesetzes (zur Vermeidung unnötiger
Entschädigungszahlungen an Kohlekraftwerksbetreiber), des Energieeffizienzgesetzes, der
Gesetze zur Wärmeplanung und der Gesetze zum beschleunigten Ausbau der
Photovoltaik zur Folge haben, um durch Streichung bzw. Vermeidung von
Förderausgaben netto eine wesentliche Haushaltsentlastung zu erreichen und
gleichzeitig den Bürger von Ausgaben zu entlasten;
6. auf die Abänderung des Atomgesetzes derart hinzuwirken, dass die
Reaktivierung vorhandener Kernkraftwerke und insbesondere der Bau und die
Entwicklung zukünftiger kerntechnischer Anlagen durch Bereitstellung
entsprechender Haushaltsmittel im Einzelplan 09 ermöglicht und unterstützt wird;
7. die derzeit in der Titelgruppe 06 „Investitionen in die Digitalisierung“
veranschlagten 4,042 Mrd. Euro (Drucksache 21/500, Einzelplan 60,
Seite 60 ff.) in den Einzelplan 24 des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung zu überführen, um damit die dringend erforderlichen
Investitionen in die Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung sowie
in den flächendeckenden Breitbandausbau zu ermöglichen;
8. wegen des Wegfalls entsprechender Aufgaben in den Bereichen
„Klimaschutz“ und „Energiewende“ die Personalausstattung direkt in den
Ministerien entsprechend anzupassen.
Berlin, den 15. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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