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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062)

dip / drucksache 15.09.2025 · WP 21 · 21/1664 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1664 21. Wahlperiode 15.09.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Karsten Hilse, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo Hahn, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Raimond Scheirich, Marc Bernhard, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dirk Brandes, Enrico Komning, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Adam Balten, Christian Reck, Manfred Schiller, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph Birghan, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Rainer Galla, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Knuth Meyer-Soltau, Reinhard Mixl, Arne Raue, Jan Wenzel Schmidt, Mathias Weiser, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Der sogenannte Klimaschutz durch Vermeidung von CO2-Emissionen zeigte bisher keine Wirkung. Dies ist nicht überraschend, da ein bedeutender anthropogener Einfluss durch CO2 auf das Klima bislang immer noch nicht nachgewiesen werden konnte. Die bisherigen Klima-Modelle lassen ihre Bestätigung durch Messungen nach wie vor vermissen. Der Klima- und Transformationsfonds im Einzelplan 60 sieht neben industriepolitischen Subventionen und weiteren sinnlosen Ausgaben, die zu mehr als 80 Prozent vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bewirtschaftet werden, dennoch Ausgaben in Höhe von etwa 37 Milliarden Euro für das Jahr 2025 für den sogenannten „Klimaschutz“ vor, zuzüglich Zuschüsse zur Kompensation der EEG-Zahlungen in Höhe von 17 Milliarden Euro (Kapitel 6002) und weiterer klimapolitischer Ausgaben bspw. im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umweltschutz, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. 2. Herzstück der „Klimarettungspolitik“ der Bundesregierung ist der globale Ansatz, gegründet auf die Vereinbarungen der UN-Klimakonferenz von Paris im Dezember 2015. Voraussetzung für die Erreichung der beschlossenen Ziele ist, dass alle wesentlichen CO2-Emittenten diese Vereinbarungen einhalten. Mittlerweile ist jedoch die zweitgrößte Industriemacht der Erde, die Volksrepublik China, aus diesem Konsens ausgeschert.1 2 3. Es ist also nicht zu erwarten, dass die Ausgaben der Bundesregierung eine nennenswerte klimatische Wirkung entfalten, geschweige denn relevant nachteilige klimatische Wirkung verhindern. Die vorgesehenen Mittel sind damit nicht nur sinnlos, sondern zudem gar schädlich für Umwelt und Wohlstand. Sie sind somit in höchstem Maße unverhältnismäßig, belasten die Volkswirtschaft und den Bundeshaushalt und müssen daher zumindest weit überwiegend abgeschafft werden. Ein Beispiel ist die Handhabung der energetischen Aspekte bei Gebäuden, insbesondere Heizungen, deren Aufwand- Nutzen-Verhältnis erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen aufkommen lassen. All dies ist entschieden abzulehnen. Ein anderes Beispiel sind sogenannte Klimaschutzverträge mit der Industrie, die Unternehmen zu Fehlinvestitionen anreizen und eine dauerhafte Subventionierung über mindestens 15 Jahre erfordern. Der Klima- und Transformationsfonds ist folgerichtig schnellstmöglich aufzulösen, um so die Bewältigung aktueller Aufgaben, die Konsolidierung der Bundesfinanzen und die Entlastung der Bürger bei Steuern und Abgaben zu ermöglichen. 4. Die Einnahmen des Klima- und Transformationsfonds sind ebenfalls zu streichen. Auf die Bepreisung von CO2 in jedweder Form ist dabei künftig in Gänze zu verzichten, da sie wettbewerbsschädlich und kostentreibend ist. Die Bundesregierung rechnet in ihrem Entwurf zum Haushaltsgesetz 2025 mit Einnahmen von 5,3 Milliarden Euro aus dem EU-Zertifikatehandel und mit 15,4 Milliarden Euro aus der nationalen CO2-Bepreisung Auch die eher umweltunverträglichen sogenannten „erneuerbaren Energien“, welche nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, dürfen weder einen Einspeisevorrang noch eine feste Vergütung erhalten, da dies dem Naturschutz und der Wirtschaftlichkeit bei der Energieerzeugung widerspricht. 5. Der Klima- und Transformationsfonds verfügt nun über keinerlei Kreditermächtigungen mehr, weshalb er nach der Vorstellung mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung (ca. 21 Milliarden Euro) nebst Entnahme aus Rücklagen (etwa 6 Milliarden Euro) zuzüglich einer Zuweisung aus dem neuen „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ (dies dann aus Kreditermächtigungen) von jährlich 10 Milliarden Euro auskommen soll. Hierdurch sind eben diese 10 Milliarden Euro bzw. mehr als ein Viertel der Ausgaben aus dem KTF nicht durch Einnahmen durch Steuern oder Abgaben gedeckt. Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung ist eine Teilfinanzierung durch Kreditaufnahmen völlig deplatziert, und eine weitere Senkung der Ausgaben, welche mit 37 Milliarden Euro jetzt schon in den letzten Jahren eine Korrektur nach unten erfuhren, ist etwa mit Blick auf die Förderungen in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz nicht zu erwarten. 6. Stattdessen ist für nachhaltigen Wohlstand bei gleichzeitig hohen Umweltschutzstandards eine Förderung effizienter Zukunftstechnologien zusammen mit einer Stärkung der klimatischen Anpassungsfähigkeit und Resilienz in 1 https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/china-bricht-co2-abkommen/ 2 https://wattsupwiththat.com/2023/08/07/china-abandons-paris-agreement-and-makes-others-efforts- even-more-futile/ verschiedenen Bereichen wie Umwelt- und Naturschutz, Wirtschaft, Bau und Infrastruktur sowie Forschung und Entwicklung zielführend und geboten. Im Gegensatz zu Maßnahmen zur Absenkung der CO2-Emissionen versprechen Vorhaben wie zielgerichtete Landnutzung und Infrastrukturinvestitionen, negative Umweltauswirkungen zu vermeiden und gleichzeitig Wohlstand zu erhalten. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen reicht ein Bruchteil der für die CO2-Vermeidung vorgesehen Mittel aus. 7. Zudem ist es dringend geboten, die begrenzt verfügbaren Mittel nun verstärkt für die Forschung an zukunftsweisenden, effektiven Technologien wie etwa Schnellspalt-Kernreaktoren (Generation IV) zu verwenden. Diese sind mit Blick auf die Möglichkeit der energetischen Verwertung der nuklearen Restbrennstoffe, die sonst einem Endlager zuzuführen wären, und wegen ihres generell besonders kleinen ökologischen „Fußabdrucks“ äußerst nachhaltig. Im dazu passenden Kapitel 0903 muss daher der Fokus in der Energieforschung entsprechend verlagert werden. 8. Aufgrund der hohen inhaltlichen Durchdringung des „Klimaschutzes“ fast aller Bereiche der öffentlichen Aufgaben, welche wie dargelegt wertvolle Ressourcen für größtenteils wirkungslose oder gar volkswirtschaftlich, strategisch und bezogen auf den Umwelt- und Naturschutz schädliche Maßnahmen verschlingt, ergeben sich auch bei den institutionellen Kosten in den Ministerien selbst erhebliche Einsparpotenziale. Allein beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bzw. beim Umweltbundesamt (UBA) liegen diese zusammen im oberen zweistelligen Millionenbereich. Zusammen mit anderen relevanten Ressorts dürfte ein dreistelliger Millionenbetrag wahrscheinlich sein. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den Klima- und Transformationsfonds durch Abschaffung des Klima- und Transformationsfondsgesetzes (KTFG) aufzulösen und stattdessen im Rahmen der Querschnittsaufgabe „Maßnahmen zur Anpassung an und Unterbindung von Schäden durch Klimaveränderungen“ in den entsprechenden Ressorts neue Titel einzurichten, aus welchen Maßnahmen zur Anpassung an sowie Vermeidung von Schäden durch klimatische Änderungen im Natur- und Umweltschutz finanziert werden sollen; 2. die Einnahmen aus jedweder CO2-Bepreisung ersatzlos zu streichen, indem übergangsweise formal diese Bepreisung dauerhaft auf 0 (Null) Euro je Tonne festgesetzt und schnellstmöglich aus dem Treibhausgasemissionshandel der EU ausgestiegen beziehungsweise das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ersatzlos abgeschafft wird; 3. einen neuen Titel im Einzelplan 09 (BMWE) mit einer Ausstattung von insgesamt 400 Millionen Euro einzurichten, aus welchem Forschungsförderung und Entwicklung im Bereich der Kernreaktoren der Generation IV und verwandter Technologien sowie anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Kraft- und Betriebsstoffsynthese finanziert werden sollen; 4. aus dem Klima- und Transformationsfonds den Titel 686 15 „CO2- Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution“ herauszulösen, als neuen Titel in den Einzelplan 09 des Bundeswirtschaftsministeriums mit einem auf 100.000.000 Euro erhöhten Volumen auszustatten und auf „Ressourceneffizienz und -substitution“ umzuwidmen, um Unternehmen bei Effizienzsteigerungen und Entwicklung von Substitutionsmöglichkeiten zu unterstützen und so Importabhängigkeiten der deutschen Wirtschaft zu verringern und die Resilienz gegen Störungen in Rohstofflieferketten zu erhöhen; 5. Initiativen vorzulegen, welche die Streichung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG), des BEHG, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), aller Gesetze zur Beschleunigung des Ausbaus „erneuerbarer Energien“, des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Klimaschutzgesetzes (KSG), des Kohleausstiegsgesetzes (zur Vermeidung unnötiger Entschädigungszahlungen an Kohlekraftwerksbetreiber), des Energieeffizienzgesetzes, der Gesetze zur Wärmeplanung und der Gesetze zum beschleunigten Ausbau der Photovoltaik zur Folge haben, um durch Streichung bzw. Vermeidung von Förderausgaben netto eine wesentliche Haushaltsentlastung zu erreichen und gleichzeitig den Bürger von Ausgaben zu entlasten; 6. auf die Abänderung des Atomgesetzes derart hinzuwirken, dass die Reaktivierung vorhandener Kernkraftwerke und insbesondere der Bau und die Entwicklung zukünftiger kerntechnischer Anlagen durch Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Einzelplan 09 ermöglicht und unterstützt wird; 7. die derzeit in der Titelgruppe 06 „Investitionen in die Digitalisierung“ veranschlagten 4,042 Mrd. Euro (Drucksache 21/500, Einzelplan 60, Seite 60 ff.) in den Einzelplan 24 des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung zu überführen, um damit die dringend erforderlichen Investitionen in die Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung sowie in den flächendeckenden Breitbandausbau zu ermöglichen; 8. wegen des Wegfalls entsprechender Aufgaben in den Bereichen „Klimaschutz“ und „Energiewende“ die Personalausstattung direkt in den Ministerien entsprechend anzupassen. Berlin, den 15. September 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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