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Auswirkungen des Verbandsklagerechts auf Bauprojekte und die Landwirtschaft

dip / drucksache 21.07.2025 · WP 21 · 21/935 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Auswirkungen des Verbandsklagerechts auf Bauprojekte und die Landwirtschaft [Deutscher Bundestag Drucksache 21/935 21. Wahlperiode 21.07.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Bernd Schattner, Robin Jünger, Tobias Teich, Christian Reck, Thomas Dietz, Otto Strauß, Ulrich von Zons, Thomas Ladzinski, Edgar Naujok, Bernd Schuhmann, Lars Schieske, Pierre Lamely, Martina Uhr, Dirk Brandes, Julian Schmidt, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf, Rainer Galla, Gerrit Huy, Jörn König, Thomas Korell, Raimond Scheirich, Jan Wenzel Schmidt, Rocco Kever, Mirco Hanker, Alexis L. Giersch, Angela Rudzka, Carolin Bachmann, Kay-Uwe Ziegler, Stefan Henze, Dr. Rainer Rothfuß, Marcel Queckemeyer, Sebastian Maack, Dr. Paul Schmidt, Achim Köhler, Dr. Christina Baum, Matthias Rentzsch, Kay Gottschalk, Heinrich Koch, Stefan Schröder, Maximilian Kneller, Volker Scheurell und der Fraktion der AfD Auswirkungen des Verbandsklagerechts auf Bauprojekte und die Landwirtschaft Das Verbandsklagerecht ermöglicht es anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, ohne eigene Betroffenheit gegen Entscheidungen staatlicher Stellen vorzugehen, die Umweltbelange berühren. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz (§ 64 BNatSchG) und das Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz (§ 2 UmwRG; www.umweltbundesamt.de/themen/vom-bu nd-anerkannte-umwelt-naturschutzvereinigungen). Die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages stellen heraus, dass dadurch ein niedrigschwelliger Zugang zur gerichtlichen Überprüfung geschaffen wird (WD 5 - 3000 - 118/24 vom 19. August 2024). In der Praxis führt dieses Klagerecht jedoch dazu, dass Bauprojekte aller Ebenen häufig durch Klagen verzögert oder verhindert werden (WD 8 - 3000 - 006/25). In der Landwirtschaft werden auf diesem Weg durch gerichtliche Entscheidungen zudem vielfach zusätzliche Umwelt- und Tierschutzauflagen erzwungen (ebd.). Das Ziel „Klimaneutralität bis 2045“ im Grundgesetz könnte zudem die Klagemöglichkeiten weiter ausweiten (WD 7 - 3000 - 216/18 vom 27. Dezember 2018 und WD 7 - 3000 - 208/18 vom 6. November 20218). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche volkswirtschaftlichen Kosten in den letzten fünf Jahren durch Verzögerungen oder Verhinderungen von Bauprojekten aufgrund von Verbandsklagen entstanden sind, und wie bewertet sie die Auswirkungen dieser Kosten im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Infografik en/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/07/04-kosten-des-klimawande ls-download.pdf?__blob=publicationFile&v=6)? 2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die zusätzlichen Kosten für die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen) durch die Bearbeitung von Verbandsklagen in den letzten fünf Jahren vor, hat sie sich eine Auffassung erarbeitet zu deren Umfang und Entwicklung (www.bundesta g.de/presse/hib/kurzmeldungen-974150), und wie lautet diese ggf.? 3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor zum Einfluss von durch Verbandsklagen erwirkte Umwelt- und Tierschutzauflagen auf die Selbstversorgung Deutschlands mit Lebensmitteln, wenn ja, welche sind dies, und gibt es aus Sicht der Bundesregierung Hinweise, dass diese Auflagen zu einer gesteigerten Abhängigkeit von Lebensmittelimporten aus Drittstaaten geführt haben (www.bundestag.de/resource/blob/922148/cb88309a1d91a82 92826377880eab81b/WD-5-110-22-pdf-data.pdf)? 4. Wie bewertet die Bundesregierung die strategische Bedeutung einer ausgewogenen Balance zwischen Umweltschutzauflagen und der Sicherstellung der nationalen Selbstversorgung mit Lebensmitteln (www.bmuv.de/themen/ gesundheit/lebensmittelsicherheit/ueberblick-lebensmittelsicherheit), und welche Maßnahmen zieht sie ggf. in Erwägung, um eine nachhaltige Ernährungssouveränität Deutschlands angesichts international wachsender Abhängigkeiten zu garantieren? 5. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viele vom Bund anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, die in den letzten fünf Jahren Verbandsklagen angestrengt haben, im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen sind, hat sie sich eine Positionierung erarbeitet zur Transparenz der finanziellen Strukturen dieser Vereinigungen insbesondere im Hinblick auf potenzielle Interessenkonflikte, und wenn ja, wie lautet diese (www.lobbyregister.bundestag.de)? 6. Sind der Bundesregierung kontroverse Verbandsklagen von Umweltverbänden bekannt, die ihre Klagen gegen monetäre Leistungen oder gegen Gründung einer Stiftung zurückgezogen haben (Ablasshandel; www.umweltbun desamt.de/publikationen/freiwillige-kompensationszahlungen-nachhaltige#: ~:text=Der%20Markt%20f%C3%BCr%20freiwillige%20Kompensationsza hlungen,im%20Diskurs%20%C3%BCber%20freiwillige%20Kompensation szahlungen), wenn ja, welche sind dies, und wie hoch waren die Ablösespenden an die Umweltverbände? 7. Plant die Bundesregierung die Einführung des Verbandsklagerechtes in Tierschutzangelegenheiten auf Bundesebene? Berlin, den 17. Juli 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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