Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln beenden und die Umwelt vor Verpackungsmüll schützen
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Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln beenden und die Umwelt vor Verpackungsmüll schützen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1595
21. Wahlperiode 10.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Marcel
Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer,
Clara Bünger, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Katalin Gennburg, Christian Görke,
Dr. Gregor Gysi, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering,
Caren Lay, Sonja Lemke, Sahra Mirow, Bodo Ramelow, David Schliesing, Lisa
Schubert, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin
Willnat und der Fraktion Die Linke
Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln
beenden und die Umwelt vor Verpackungsmüll schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In den letzten vier Jahren sind die Preise für Nahrungsmittel in Deutschland um
durchschnittlich 36 Prozent gestiegen (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/
Verbraucherpreisindex/Tabellen/sonderauswertung-nahrungsmittel.html). Hinzu
kommen Preisanstiege durch die Hintertür, indem Preiserhöhungen über sogenannte
Mogelpackungen versteckt werden, zum Teil über von 70 Prozent in vier Jahren
(www.vzhh.de/themen/mogelpackungen/mogelpackung-des-monats/gar-nicht-
funnyfunny-frisch-erdnuss-flippies-sind-mogelpackung-des-monats). Über diese Methode
werden die Gewinne der Lebensmittelkonzerne, Finanzinvestoren und Supermärkte
zusätzlich maximiert, ohne dass dies durch höhere Kosten für Energie, Rohstoffe und
Arbeitskosten gerechtfertigt werden könnte (so genannte Übergewinne bzw.
Gierflation).
Versteckte Preiserhöhungen sind für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum
erkennbar, da Supermärkte, Discounter und Lebensmittelhersteller verschiedene
irreführende Methoden nutzen, um die Preissprünge zu verstecken, zum Beispiel durch so
genannte Shrinkflation (weniger Inhalt bei gleichgroßer Verpackung und gleichem
Preis), vermeintlich günstige Sammelpackungen, ständig wechselnde Füllmengen,
oder so genannte Skimpflation (Austausch von wertgebenden zu billigeren
Inhaltsstoffen bei gleichem Preis; www.vzhh.de/themen/mogelpackungen/die-12-
beliebtestentricks-um-hoehere-preise-raffiniert-zu-verstecken). Die Nutzung dieser täuschenden
Methoden hat seit 2022 erheblich zugenommen, und die Preiserhöhungen durch so
genannte Mogelpackungen übertreffen bei weitem die Inflationsrate
(www.vzhh.de/presse/shrinkflation-versteckte-preiserhoehungen-auf-rekordniveau).
Diese Verbrauchertäuschungen sind möglich, weil die Unternehmen die unklare
Rechtslage zum Beispiel im Mess- und Eichrecht oder im Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb ausnutzen. Haben Verbraucherverbände nach Jahren vor Gericht einen
Erfolg erstritten, ist dieser zeitlich schon wieder hinfällig, wie ein Urteil des
Landgerichtes Hamburg zeigt, in dem eine Irreführung mit einer sogenannten Mogelpackung
beim Streichfett „Sanella“ festgestellt, aber ein diesbezüglicher Hinweis nur die ersten
drei Monate nach Änderung der Verpackung als notwendig erachtet wurde
(www.vzhh.de/sites/default/files/medien/136/dokumente/2024-02-13_Urteil_Mogel-
packung-Sanella-Upfield_LG-Hamburg_406_HKO_121-22.pdf).
Diese Verbrauchertäuschung ist besonders für Menschen mit geringen Einkommen
hoch problematisch, denn die Mogelpackungen werden zunehmend auch von
Discountern bei ihren früher preiswerteren Eigenmarken genutzt
(www.foodwatch.org/de/preissprung-bei-aldi-lidl-rewe-co-eigenmarken-
verteuernsich-deutlich-staerker-als-markenprodukte). Damit wird Ernährungsarmut weiter
Vorschub geleistet (www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2024-03/pospap-lm-
preise_vznrw.pdf). Denn die Eigenmarken beim Discounter werden oft von Menschen
gekauft, die beim Einkauf besonders auf Preise achten müssen, weil sie bei einem
Haushaltsnettoeinkommen bis 1.250 Euro monatlich fast 20 Prozent ihres
Einkommens für Nahrungsmittel ausgeben müssen (www.destatis.de/DE/Themen/
Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Konsumausgaben-
Lebenshaltungskosten/Tabellen/liste-monatlichen-haushalts-nettoeinkommen.html#115398).
Unnötige Verpackungen sind auch ökologisch ein Desaster, da sie jährlich 3 Millionen
Mülltonnen à 240 Liter Abfall verursachen (www.vzbv.de/pressemitteilungen/
dreimillionen-muelltonnen-weniger-moeglich). Allein mit der geringeren Füllmenge für
1.000 Tonnen Streichfett der Marke „Sanella“ wurden eine halbe Million
Plastikbecher mehr benötigt (www.vzhh.de/presse/verbraucherzentrale-hamburg-klagt-
erfolgreich-gegen-mogelpackung-sanella). Darüber hinaus betreiben einige Unternehmen
dabei noch Greenwashing, indem sie bei minimaler Verpackungsreduktion aber
erheblich gesunkenem Inhalt mit „geringerer Umweltbelastung“ werben.
Die im Juni 2023 von der damaligen Bundesregierung angekündigte Novelle des
Verpackungsgesetzes, die ein Verbot der Verringerung der Füllmenge bei
gleichbleibender Verpackungsgröße vorsehen soll, liegt bis heute nicht vor. Die am 11. Februar
2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR, (EU) 2025/40), die
zukünftig „Mogelverpackungen“ aufgrund einer langen Übergangsfrist erst ab dem
12. Februar 2029 beschränken soll, ist zudem nicht ausreichend. Es muss aber jetzt
gehandelt werden. So führte Frankreich zum 1. Juli 2024 eine Kennzeichnungspflicht
für Supermärkte und Discounter ein, mit einem orangefarbenen Etikett am Regal
darüber zu informieren, wenn sich Produktgröße und Volumen bzw. Menge eines Artikels
ändern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der Folgendes beinhaltet:
1. Produktpackungen für Lebensmittel müssen wie bei Mehl und Zucker prinzipiell
voll befüllt sein, und nur in Ausnahmefällen darf ein technisch notwendiger
Luftraum erlaubt sein. Bei reduzierten Füllmengen müssen auch die
Produktpackungen entsprechend kleiner werden.
2. Der Lebensmitteleinzelhandel wird verpflichtet, am Angebotsregal darüber zu
informieren, dass sich Produktgröße und Volumen bzw. Menge eines Artikels in
den letzten sechs Monaten geändert haben.
3. Eine Preisbeobachtungsstelle für die Lebensmittelwertschöpfungskette in
Deutschland wird eingerichtet, die auch versteckte Preiserhöhungen bei
Lebensmitteln überwacht und regulierend eingreifen kann.
4. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Mess- und
Eichgesetz werden nachgeschärft, indem alle Formen von versteckten
Preiserhöhungen als verbrauchertäuschend bzw. -irreführend verboten werden. Durch
versteckte Preiserhöhungen unlauter erlangte Vorteilsgewinne der Unternehmen
sollen durch Gerichte, die Preisbeobachtungsstelle und zugelassene
Verbraucherverbände abgeschöpft werden können und als so genannte Streuschäden in einen
Fonds fließen, der der Finanzierung der Verbraucherarbeit dient.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass europaweit einheitlich auf der Verpackung
eines Lebensmittels darüber informiert werden muss, wenn sich Produktgröße und
Volumen bzw. Menge eines Artikels in den letzten sechs Monaten geändert haben.
Berlin, den 9. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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