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Umgang der Bundesregierung mit den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (Antwort zu Drs. 21/4389)

dip / drucksache 16.03.2026 · WP 21 · 21/4780 · Antwort · Original ↗

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Umgang der Bundesregierung mit den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (Antwort zu Drs. 21/4389) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4780 21. Wahlperiode 16.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Thomas Stephan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4389 – Umgang der Bundesregierung mit den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat am 27. Januar 2026 ihre Empfehlungen vorgelegt (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziale s/Modernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf). Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas hat die Empfehlungen als „ambitioniertes Paket“ bezeichnet (www.bmas.de/DE/Service/Presse/P ressemitteilungen/2026/baerbel-bas-nimmt-ergebnisse-der-sozialstaatskommis sion-entgegen.html). Aus Sicht der Fragesteller ist allerdings bereits fraglich, ob die KSR ihrem Arbeitsauftrag überhaupt nachgekommen ist. Die KSR sollte „die Wirksamkeit und Effizienz sozialstaatlicher Leistungen prüfen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, www.koali tionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 15). Das Ergebnis dieser Prüfung suchen die Fragesteller in den Empfehlungen der KSR vergeblich und bezweifeln daher stark, dass damit die Akzeptanz des Sozialstaates bei Steuer- und Beitragszahlern verbessert werden kann. Überdies bereiten Verlautbarungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu den Empfehlungen der KSR den Fragestellern große Sorge hinsichtlich des Gebotes einer sachgerechten, objektiven und neutralen Öffentlichkeitsarbeit. So heißt es im Format „BMAS – 14-täglicher Newsletter“ vom 29. Januar 2026: „[…] in diesem Jahr stehen fünf Landtagswahlen an. Die Reform zur Modernisierung des Sozialstaats ist auch genau deswegen von besonderer Bedeutung“. Es folgt ein Zitat der Bundesministerin: „Für unsere Demokratie. Ein wichtiger funktionierender Sozialstaat ist eben auch ein wichtiger Puffer gegen Populismus und Extremismus“. Nach dem Zitat heißt es weiter: „Konkret bezog sich Bärbel Bas damit auf die Ergebnisse der Sozialstaatskommission. Bund, Länder und Kommunen müssen diese Reformen nun beherzt und mutig angehen“. Weiter unten heißt es schließlich: „Damit stellen wir die Weichen für einen funktionierenden Sozialstaat – ein wichtiger Puffer gegen Populismus und Extremismus“ (https://newsletter.bmas.de/m/16 828120). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 13. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Hält es die Bundesregierung angesichts des Neutralitätsgebotes für zulässig, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit einen direkten Zusammenhang zwischen ihrer Arbeit und künftigen Wahlen herzustellen, und auf welche Rechtsprechung stützt sie sich dabei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Ein funktionierender Sozialstaat ist ein wesentliches Fundament für eine funktionierende Demokratie. Dies gilt auch mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, diesen Zusammenhang sachgerecht zu kommunizieren. Dies ist mit dem in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Newsletter im Rahmen des Neutralitätsgebots erfolgt.  2. Was versteht die Bundesregierung unter einem „funktionierenden Sozialstaat“, warum ist dieser „ein wichtiger Puffer gegen Populismus und Extremismus“, und worin besteht diese Pufferwirkung konkret (https://news letter.bmas.de/m/16828120)? Ein funktionierender Sozialstaat nimmt – insbesondere sozial benachteiligten – Bürgerinnen und Bürgern bestehende Existenzsorgen, reduziert Abstiegsängste und balanciert soziale Ungleichheiten aus. Dadurch beseitigt er viele Bedingungen, aus denen Populismus und Extremismus entstehen können, stärkt das Vertrauen in staatliche Institutionen, stabilisiert die freiheitlich-demokratische Grundordnung und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt.  3. Warum sind die von der KSR empfohlenen Änderungen im Sozialrecht (mit einem Zeithorizont Mitte bis Ende 2027) durch den Bundesgesetzgeber nach Auffassung der Bundesregierung von besonderer Bedeutung für die fünf Landtagswahlen in diesem Jahr (vgl. ebd.; Empfehlungen der KSR 2026, S. 46, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/M odernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf)? Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) beinhalten ein umfassendes Reformkonzept zur Verfolgung dreier Ziele: spürbare Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger, deutliche Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs durch Modernisierung und Entbürokratisierung sozialstaatlicher Strukturen und einen digitalen Neustart des Sozialstaats. Ein effizienter, zugänglicher und bürgerfreundlicher Sozialstaat kann dazu beitragen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen sowie in demokratische Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse zu stärken.  4. Woran bemisst die Bundesregierung, inwieweit ein „funktionierender Sozialstaat“ im Hinblick auf die fünf Landtagswahlen in diesem Jahr als „wichtiger Puffer gegen Populismus und Extremismus“ wirkt (https://ne wsletter.bmas.de/m/16828120)? a) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und Extremisten“ bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg zur Wahl, und wenn ja, welche? b) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg geeignet wären, die Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig und gering anzusehen, und warum, und wenn ja, wie lautet diese? c) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und Extremisten“ bei der Landtagswahl 2026 in Rheinland-Pfalz zur Wahl, und wenn ja, welche? d) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Rheinland-Pfalz geeignet wären, die Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig und gering anzusehen, und warum? e) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und Extremisten“ bei der Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt zur Wahl, und wenn ja, welche? f) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt geeignet wären, die Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig und gering anzusehen, und warum, und wenn ja, wie lautet diese? g) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und Extremisten“ bei der Abgeordnetenhauswahl 2026 in Berlin zur Wahl, und wenn ja, welche? h) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche Ergebnisse der Abgeordnetenhauswahl 2026 in Berlin geeignet wären, die Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig und gering anzusehen, und warum, und wenn ja, wie lautet diese? i) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und Extremisten“ bei der Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern zur Wahl, und wenn ja, welche? j) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern geeignet wären, die Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig und gering anzusehen, und warum, und wenn ja, wie lautet diese? Die Fragen 4 bis 4 j werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, einzelne Landtagswahlen zu bewerten.  5. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung für den Fall, dass die „Reform zur Modernisierung des Sozialstaats“ bei den Landtagswahlen in diesem Jahr nicht oder in nicht ausreichendem Maße als „wichtiger Puffer gegen Populismus und Extremismus“ wirkt, Handlungsbedarf (https://newsletter.bmas.de/m/16828120)? a) Wenn ja, welcher? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 5 b werden gemeinsam beantwortet. Es ist Daueraufgabe der Bundesregierung, daran zu arbeiten, dass das Vertrauen in staatliche Institutionen gestärkt und die freiheitlich-demokratische Grundordnung stabilisiert wird.  6. Welche konkreten Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung im BMAS hinsichtlich der Erstellung, Redaktion und Freigabe des vorliegend behandelten Formats „BMAS – 14-täglicher Newsletter“, und auf welcher Ebene ist die finale Freigabe der Ausgabe vom 29. Januar 2026 erfolgt? Erstellung, Redaktion und Freigabe des beschriebenen Formats erfolgen im dafür zuständigen Referat für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Vorgaben sind unter anderem, nach Möglichkeit tagesaktuelle Themen oder Veranstaltungen aufzugreifen und darüber hinaus die Meldungen der zurückliegenden 14 Tage zu bündeln. Die Redaktion erfolgt nach einem 4-Augen-Prinzip.  7. Wie viele Leserreaktionen mit direkter Bezugnahme auf die vorliegend zitierten Stellen im BMAS-Newsletter vom 29. Januar 2026 sind bislang ggf. im BMAS eingegangen? a) Entsprach die Anzahl der durchschnittlichen Menge an Reaktionen auf den Newsletter, und wenn nein, lag die Anzahl darunter oder darüber (bitte absolute Zahlen nennen und die Abweichung in Prozent angeben)? b) Wurden aufgrund der möglichen Reaktionen Prüfschritte hinsichtlich der erfolgten Erstellung, Redaktion, Freigabe und Ähnlichem veranlasst, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 bis 7 b werden gemeinsam beantwortet. Zum Newsletter des BMAS vom 29. Januar 2026 sind bislang keine Leserreaktionen eingegangen. Dies entspricht der üblichen Reaktionsquote auf den Newsletter. Vor diesem Hintergrund wurden keine Prüfschritte hinsichtlich Erstellung, Redaktion oder Freigabe des Newsletters veranlasst.  8. Wie viele Abonnenten hatte das Format „BMAS – 14-täglicher Newsletter“ im Zeitpunkt des Versands der Ausgabe vom 29. Januar 2026? Zum Zeitpunkt des Versands der Ausgabe vom 29. Januar 2026 hatte der 14‑tägliche Newsletter des BMAS insgesamt 36.256 Abonnentinnen und Abonnenten.  9. Wie viele Abonnenten hatte das Format „BMAS – 14-täglicher Newsletter“ am 5. Februar 2026? Am 5. Februar 2026 hatte der 14-tägliche Newsletter des BMAS insgesamt 36.151 Abonnentinnen und Abonnenten. 10. Hat die Bundesregierung die vorliegend zitierten Stellen aus dem „BMAS – 14-täglicher Newsletter“ vom 29. Januar 2026 in weiteren Formaten bzw. an weiteren Stellen publiziert? a) Wenn ja, in welchen Formaten bzw. wo (bitte jeweils Datum der Veröffentlichung nennen und die Fundstelle bezeichnen)? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 10 b werden gemeinsam beantwortet. Eine weitere Publizierung ist nicht erfolgt. Der Newsletter vom 29. Januar 2026 befindet sich seit diesem Tag im Newsletterarchiv (abrufbar unter: www.bma s.de/DE/Service/Newsletter/Newsletter-Archiv/newsletter-archiv.html). Dies entspricht dem üblichen Vorgehen für dieses Format. 11. Warum sind nach Auffassung der Bundesregierung „die Mehrheiten für eine Grundgesetzänderung“ im Deutschen Bundestag „nicht einfach“, woran macht die Bundesregierung diese Bewertung fest, und was wären demnach einfache Mehrheiten für eine Grundgesetzänderung (Bundesministerin Bärbel Bas im Morgenmagazin, Das Erste, 27. Januar 2026, www.tagesschau.de/video/video-1549206.html, ab Minute 05:02)? Für eine Änderung des Grundgesetzes (GG) ist nach Artikel 79 Absatz 2 GG eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich. Dies bedeutet konkret, dass zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages (nicht nur der Anwesenden) sowie zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates zustimmen müssen. Die Koalition zwischen CDU/CSU und SPD verfügt aktuell nicht über eine solche Mehrheit. 12. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung „bestehende Spielräume im nationalen Recht“, die laut Empfehlung Nr. 5 der KSR „stärker genutzt werden“ sollten (Empfehlungen der KSR 2026, S. 22, www.bma s.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Modernisierung-Sozialstaat/ab schlussbericht-sozialstaatskommission.pdf)? a) Werden diese rechtlichen Spielräume nach Auffassung der Bundesregierung bislang zu wenig genutzt, wenn ja, woran macht die Bundesregierung das fest, und wenn nein, warum nicht? b) Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Erweiterung dieser Spielräume, wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht? c) Welcher Beschäftigungsumfang ist nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, um die von der KSR identifizierten „Fehlanreize“ zu beseitigen (vgl. Frage 12)? Die Fragen 12 bis 12 c werden gemeinsam beantwortet. Für den Zugang von Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zu Sozialleistungen, der an eine Beschäftigung geknüpft ist, kommt es darauf an, ob diese sich auf die in den EU-Verträgen gewährleistete Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen können. Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer, wer während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die sie/er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Diese Leistungserbringung muss tatsächlich erfolgen und darf nicht völlig untergeordneter oder unwesentlicher Art sein. Bei der Beurteilung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es nach der maßgeblichen EuGH-Rechtsprechung immer auf eine Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls an. Ist das Arbeitsverhältnis hiernach zu geringwertig oder nur auf dem Papier fingiert, besteht kein Recht zum Aufenthalt und daher auch kein Zugang zu Sozialleistungen. Gleiches gilt, wenn die Berufung auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit rechtsmissbräuchlich erscheint. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, Anreize zur Einwanderung in die Sozialsysteme deutlich zu reduzieren und groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch zu beenden. Neben den, etwa im Rahmen der Reform der Grundsicherung, bereits vorgesehenen allgemeinen Maßnahmen gegen individuellen und systematischen Leistungsmissbrauch, prüft die Bundesregierung weitere Handlungsoptionen zur Umsetzung der Aufträge aus dem Koalitionsvertrag. Ebenso wird geprüft, inwieweit Änderungen des nationalen Rechts erforderlich und möglich sind und wo der Vollzug noch verbessert werden kann. In diese Prüfungen werden auch die Empfehlungen der KSR einbezogen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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